Rückzahlung der Mietkaution

Wer umzieht, hofft auf eine möglichst zeitnahe Rückzahlung seiner Mietkaution. Die Mietkaution-Rückzahlung erfolgt jedoch erst, wenn der Vermieter die Kautionspflicht aufhebt. Das ist i.d.R. dann der Fall, wenn bei Auszug des Mieters keine Ansprüche mehr aus dem Mietvertrag bestehen. Bis zur Kautionsrückzahlung vergeht jedoch meist einige Zeit, während für die neue Wohnung bereits schon wieder eine neue Kaution gezahlt werden muss.

Frist für Kautionsrückzahlung liegt im Ermessen des Vermieters

Der Gesetzgeber sagt, dass der Vermieter die Kaution bis zur vollständigen Beseitigung aller Pflichtverletzungen aus dem Mietverhältnis (Mietrückstände, fällige Reparaturleistungen etc.) einbehalten kann. Für die Kautionsrückzahlung gibt es keine gesetzlichen Fristen, wobei die Rechtssprechnung im Allgemeinen von einem Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten ausgeht. Der Gesetzgeber erlaubt dem Vermieter eine sog. Prüfungs- und Überlegungsfrist, um etwaige Mängel festzustellen. Während dieser Frist können Mieter keinen Anspruch auf Kautionsrückzahlung geltend machen.

Kautionsrückzahlung durch Umwandlung in Kautionsbürgschaft

Eine Kautionsrückzahlung kann jedoch auch während eines bestehenden Mietverhältnisses erfolgen. Dazu muss die Barkaution in eine Kautionsbürgschaft umgewandelt werden. Der Mieter schließt eine Kautionsbürgschaft ab, und überreicht diese seinem Vermieter anstelle der Barkaution. Erklärt sich der Vermieter mit der Bürgschaft als Mietsicherheit einverstanden, kann im Anschluss die Kautionsrückzahlung der Barkaution an den Vermieter erfolgen.

Vorteile der Bürgschaft
Vorteile der Mietbürgschaft

Die Mietkautionsbürgschaft ist eine preiswerte Alternative zur Barkaution, da keine Barmittel an den Vermieter entrichtet werden müssen. Der Mieter hat somit seine Ersparnisse zur freien Verfügung...



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