Sie ziehen gerade um, und müssen Ihrem Vermieter eine Mietkaution hinterlegen? Sie möchten das Geld jedoch lieber für andere Ausgaben verwenden? Eine flexible Alternative bietet die Mietkautionsbürgschaft. Statt Bargeld erhält der Vermieter eine Urkunde. Sie schließen als Mieter die Bürgschaft ab, und zahlen hierfür nur einen Beitrag wie bei einer Versicherung.
- 1. Geben Sie die Höhe Ihrer Mietkaution in den Rechner ein, klicken Sie dann auf „Anbieter vergleichen“.
- 2. Wählen Sie eine günstige Kautionsbürgschaft aus, siehe orangener Button „Antrag“.
- 3. Füllen Sie das Antragsformular direkt online aus, und schließen Sie den Vertrag ab.
- 4. Übergeben Sie Ihrem Vermieter im letzten Schritt die Bürgschaftsurkunde.
Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft (Vergleich)?
Verschiedene Banken und Versicherungen bieten eine Mietkautionsbürgschaft auch für Neukunden an. Mit unserem Vergleich – hier auf mietkautionsbuergschaft.de – können Sie Ihre individuellen Kosten direkt online berechnen, und einen günstigen Anbieter ermitteln. Für die Berechnung wird nur die im Mietvertrag vereinbarte Kaution benötigt, welche Sie in das Feld Kautionshöhe eintragen. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erscheint an erster Stelle. Weitere Konditionen finden Sie unter Produktdetails.
- Zinssatz: 4,2 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 21,00 €
- Bürge: Finance BV Insurance
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsabfrage über: Schufa
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Verfügbarkeit: digital am selben Tag
- monatliche Beitragszahlung: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✗︎
- Zusage vorab reservieren: ✗︎
- Extras: zu Beginn 1 Monat beitragsfrei kündigen + bis zu 2 Jahre beitragsfrei bei betriebsbedingter Arbeitslosigkeit
- Zinssatz: 4,4 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 25,00 €
- Bürge: Allianz
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Schufa
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✓︎ (Tarife für Gewerbe)
- Zeitraum bis Police verfügbar: digital am nächsten Tag
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✓︎
- Bürgschaft vorab reservieren: ✗︎
- Extras: keine
- Zinssatz: 3,9 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 39,00 €
- Bürge: AXA-Versicherung
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: digital am gleichen Tag
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✗︎
- Bürgschaft vorab reservieren: ✓︎
- Extras: keine
- Zinssatz: 4,4 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 40,00 €
- Bürge: Baloise (früher Basler)
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsabfrage über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- für Gewerbe nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Verfügbarkeit: digital am gleichen Tag
- monatliche Beitragszahlung: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✓︎
- Zusage vorab reservieren: ✓︎
- Extras: 20 Euro-Gutschein für fotokasten.de
- Zinssatz: 5,50 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 27,50 €
- Bürge: SWK-Bank
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Schufa
- Mindesteinkommen erforderlich: 1.300 € netto
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: digital am selben Tag
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✗︎
- Bürgschaft vorab reservieren: ✗︎
- Extras:
- Zinssatz: 4,70 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: R+V-Versicherung
- auf erstes Anfordern: ✗︎
- Bonitätsprüfung über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✓︎ (Tarife für Gewerbe)
- Zeitraum bis Police verfügbar: digital am gleichen Tag
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✓︎
- Bürgschaft vorab reservieren: ✓︎
- Extras: Beitragsübernahme bei Arbeitslosigkeit bis 24 Monate, Schlüsselfinder, gratis Haftpflichtversicherung für 6 Monate
- Zinssatz: 4,7 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: R+V Mietkautionsbürgschaft
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- Zinssatz: je nach Produkt 4-5 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: R+V, Allianz oder Württembergische
- auf erstes Anfordern: abhängig von Bürge
- Bonitätsprüfung über: Schufa oder Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
Der Begriff setzt sich aus den Worten Mietkaution und Bürgschaft zusammen. Daran lässt sich schon grob erkennen, worum es geht. Die Mietkautionsbürgschaft ist eine moderne und günstige Alternative zur herkömmlichen Barkaution. Anstelle von Bargeld oder einem Sparbuch übergeben Sie Ihrem Vermieter lediglich eine Urkunde. Sie müssen als Mieter nun nicht mehr die gesamte Kautionssumme als Einmalbetrag hinterlegen. Im Gegenzug leisten Sie einen jährlichen Beitrag an den Anbieter. Im Schadensfall bürgt eine bekannte Bank oder Versicherung für die Forderungen des Vermieters, wie z.B. die R+V, Allianz, Axa oder SWK-Bank.
Wie funktioniert eine Mietkautionsbürgschaft (Ablauf)?
Die Mieterin Anna bezieht ihre erste eigene Wohnung. Ihr Vermieter verlangt beim Einzug eine Mietkaution in Höhe von 1.500 Euro. Anna benötigt ihr Erspartes jedoch für ihre neue Wohnungseinrichtung. Der Vermieter erklärt sich mit einer Mietkautionsbürgschaft einverstanden. Anna muss nun keine Barkaution hinterlegen, sondern hat das Geld für andere Ausgaben zur Verfügung. Zieht sie später aus ihrer Wohnung aus, und hinterlässt einen Schaden, möchte der Hausherr natürlich einen finanziellen Ausgleich. Diesen bekommt er von der Bank oder Versicherung ausgezahlt. Anna muss das Geld jedoch später dem Anbieter zurückerstatten.
Welche Vorteile und Nachteile gibt es?
Mieter haben während der Einzugsphase mehr finanziellen Spielraum, da die hohe Einmalausgabe der Barkaution entfällt. Somit wird es auch unnötig, einen langfristigen Ratenkredit aufzunehmen, oder den teuren Dispo zu beanspruchen. Zudem entsteht keine Doppelbelastung, wenn die Mietkaution vom Vorvermieter noch nicht zurückgezahlt wurde. Die wichtigsten Argumente für Vermieter sind Zeitersparnis sowie ein geringerer Verwaltungsaufwand. Es gibt jedoch auch Gegenargumente: So können durch den jährlichen Beitrag bei langer Nutzungsdauer hohe Kosten anfallen. Alle Vorteile und Nachteile im Überblick
Wann ist eine Mietkautionsbürgschaft sinnvoll?
Eine Mietkautionsbürgschaft ist für Mieter sinnvoll, die beim Umzug nicht genügend finanzielle Mittel für eine herkömmliche Kaution haben, oder ihre Ersparnisse für andere Ausgaben verwenden möchten. Die Bürgschaft ist auch dann eine Alternative, wenn die Hausbank kein klassisches Mietkautionskonto anbietet. In folgenden Situationen lohnt sie sich:
- das Geld beim Umzug knapp ist
- kein Dispo oder sonstiger Kredit infrage kommt
- die Nutzungsdauer der Bürgschaft nicht zu lang ist
- man kein normales Sparkonto bekommt
Darf der Vermieter eine Kautionsbürgschaft ablehnen?
Ja, sowohl der Vermieter als auch der Mieter dürfen eine Kautionsbürgschaft als Sicherheit ablehnen. Dies ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften des § 551 BGB. Demnach ist der Hausherr verpflichtet, die Mietkaution bei einer Bank auf einem Sparkonto getrennt von seinem übrigen Vermögen anzulegen (sogenanntes Mietkautionskonto). Das bedeutet: Diese Anlageform müssen beide Mietparteien akzeptieren, wenn sie von einer Seite gewünscht wird. Die Parteien können auch eine andere Form der Hinterlegung vereinbaren, wie z.B. eine Mietkautionsbürgschaft. Dies geht jedoch nur einvernehmlich: Möchte der Mieter eine Bürgschaft nutzen, muss der Vermieter damit einverstanden sein. Dasselbe gilt umgekehrt.
Wann kann man den Vertrag kündigen?
Eine Mietkautionsbürgschaft lässt sich grundsätzlich jederzeit kündigen. Sie läuft jedoch so lange, wie sie der Vermieter zur Absicherung seiner Ansprüche aus dem Mietvertrag benötigt. Für eine wirksame Kündigung ist die Rückgabe der Urkunde durch den Vermieter erforderlich. Dieser muss außerdem eine sogenannte Enthaftungserklärung unterschreiben. Mit der Erklärung bestätigt der Hausherr, dass er keine weiteren Forderungen mehr geltend macht. Möchten Sie als Mieter den Vertrag während eines laufenden Mietverhältnisses beenden, benötigt der Vermieter eine andere Sicherheit, wie z.B. eine Kaution in bar. Nach erfolgter Kündigung wird der bereits gezahlte Jahresbeitrag tag genau abgerechnet, und dem Mieter anteilig erstattet.
Welche Mietkautionsbürgschaften gibt es?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, eine Bürgschaft für die Mietkaution zu stellen. Einerseits gibt es verschiedene Bürgen. Andererseits wird danach unterschieden, wie die Auszahlung des Geldes im Schadensfall an den Vermieter erfolgt. Bei der Mietkautionsversicherung bürgt definitionsgemäß eine Versicherung für den Mietvertrag. Sichert eine Bank für den Vermieter Miete und Nebenkosten ab, handelt es sich um eine Bankbürgschaft-Mietkaution. Dann gibt es noch die Mietbürgschaft von Privatpersonen, die in der Praxis als Elternbürgschaft bekannt ist. Bei der Mietkautionsbürgschaft auf erstes Anfordern erfolgt die Auszahlung der Kaution direkt auf Verlangen des Vermieters. Bei der selbstschuldnerischen „Variante“ kann sich der Hausherr sofort an den Bürgen wenden, ohne vorher den Mieter in Anspruch zu nehmen.
Kann der Vermieter Kaution und Bürgschaft verlangen?
Heutzutage verlangen viele Vermieter zusätzlich zur normalen Mietkaution eine Bürgschaft. Häufiges Beispiel: Der Sohn oder die Tochter beziehen ihre erste eigene Wohnung, und die Eltern sollen beim Vermieter für die Zahlung der Miete bürgen. Dies ist grundsätzlich auch möglich. Denn der Gesetzgeber verbietet nämlich nicht die Nutzung mehrerer Sicherheiten, sondern legt nur einen Höchstbetrag fest. Dieser ist auf drei Nettomieten begrenzt. Ein Vermieter kann also beides verlangen, solange die Gesamtsumme drei Monatsmieten ohne Nebenkosten nicht überschreitet. Wird der Höchstbetrag jedoch überschritten, ist die zweite Mietsicherheit ungültig. Der Eigentümer kann im Schadensfall also nur auf die zuerst hinterlegte Barkaution zurückgreifen. Eine Haftung über drei Monatsmieten hinaus ist jedoch möglich, wenn sich der Bürge ausdrücklich zu einer höheren Summe verpflichtet. Mietkautionsbürgschaften von Banken und Versicherungen werden immer nur „statt“ einer herkömmlichen Kaution, und nicht als zusätzliche Sicherheit angeboten.
Leon meint
Hallo,
wir haben vor 2 Wochen unseren Mietvertrag unterschrieben, und müssen eine Mietkaution über 2.050 Euro bezahlen. Allerdings hatten wir bei der Wohnungsbesichtigung nichts darüber vereinbart, in welcher Form die Kaution übergeben werden soll. Also dachte ich, wir könnten eine Bürgschaft abschließen. Jetzt sagt unser Vermieter, dass er nur Bargeld akzeptiert. Kann ich nun die Bürgschaft wieder kündigen? Und bekomme ich das Geld zurück, was schon abgebucht wurde?
Mfg Leo
admin meint
Hallo,
Sie dürfen die Bürgschaft innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Wenn Sie die Frist einhalten, bekommen Sie die kompletten Kosten erstattet. Ansonsten erhalten Sie den Beitrag anteilig zurück.
Viele Grüße
Renate meint
Hallo,
ich würde gerne meine Mietkautionsbürgschaft bei einer Versicherung abschließen. Habe sie bisher bei einer Bank. Also muss ich jetzt meinen Vermieter um die Freigabe bitten, damit ich eine neue Versicherung abschließen kann? Und bei der Bank die Bürgschaft auflösen? Brauche ich dafür ein bestimmtes Formular?
Vielen Dank und beste Grüße
Renate
admin meint
Hallo,
Sie müssten zunächst mit Ihrem Vermieter sprechen, ob er mit diesem „Tausch“ einverstanden ist. Falls ja, gibt er dann die alte Bürgschaft frei, und schickt die Urkunde an die Bank zurück. Dann erst schließen Sie die neue Kautionsbürgschaft ab.
Freundliche Grüße
Melina meint
Hallo,
ich würde gerne eine Mietkautionsbürgschaft nutzen, aber ich war zuvor im Ausland und habe keine Meldeadresse. Das kommende Mietverhältnis wäre eben die neue. Geht sowas trotzdem?
Danke!
admin meint
Hallo,
normalerweise geht dies nicht, da standardmäßig eine deutsche Meldeadresse abgefragt wird. Ich rate Ihnen, direkt Kontakt mit dem Anbieter aufzunehmen. Eventuell können Sie Ihre Daten schriftlich oder telefonisch einreichen. Kann jedoch nicht versprechen, dass es funktioniert.
Freundliche Grüße