Mieter und Vermieter können sich darauf einigen, dass die Mietkaution nicht auf einem Sparkonto, sondern als Bürgschaft hinterlegt wird. Doch was ist eine Mietkautionsbürgschaft eigentlich genau, und wie funktioniert sie?

- 1. Mieter muss beim Einzug eine Mietkaution hinterlegen.
- 2. Anstelle einer Barkaution erhält der Vermieter eine Bürgschaft. Diese bietet ihm die gleiche Sicherheit.
- 3. Mieter spart Geld in Höhe von bis zu drei Nettomieten ein.
- 4. Der Vermieter erhält statt Bargeld eine Bürgschaftsurkunde.
- 5. Für den Mieter wird nur ein geringer Jahresbeitrag fällig. Er kann ohne Geldsorgen umziehen.
Wie funktioniert eine Bürgschaft grundsätzlich?
Definition: Die Bürgschaft ist ein Vertrag, welcher den Bürgen verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüber dessen Gläubiger einzustehen.
Bürgschaften werden gewöhnlich als Sicherheit im Kreditgeschäft verwendet. Die Bank vergibt einen Kredit an ihren Kunden. Sie hat demnach eine Forderung an ihn. Wer gegenüber einem anderen eine Geld-(Leistung) fordern kann, wird als Gläubiger bezeichnet. Der Kunde schuldet der Bank wiederum Geld aus dem Kredit. Er ist somit der Schuldner. Die Bank verlangt nun von ihrem Kunden eine Sicherheit, falls das Geld nicht zurückgezahlt werden kann. Der Kunde bittet einen Familienangehörigen, für ihn zu bürgen. Der Angehörige nimmt also die Position des Bürgen ein.
Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
Mit einer Bürgschaft lässt sich nicht nur ein Kredit, sondern auch ein Mietvertrag absichern. Eine Bürgschaft zur Stellung der Mietkaution wird folgerichtig als Mietkautionsbürgschaft bezeichnet. Der Vermieter fordert das Geld aus der Miete, und ist somit Gläubiger. Der Mieter schuldet dem Vermieter Geld, und nimmt demnach die Position des Schuldners ein. Bürge ist die Kautionskasse, bzw. die im Hintergrund absichernde Bank oder Versicherung. Kann der Mieter z.B. seine Miete nicht mehr zahlen, springt die Versicherung ein, und zahlt einen Geldbetrag an den Vermieter aus. Die Höhe der Zahlung ist auf drei Nettomieten begrenzt, was den gesetzlichen Vorschriften des § 551 BGB entspricht.
Ablauf einer Kautionsbürgschaft in der Praxis
Anna bezieht ihre erste eigene Wohnung. Ihr Vermieter verlangt beim Einzug eine Mietkaution in Höhe von 1.500 Euro. Ihr Erspartes ist jedoch schon für die Wohnungseinrichtung draufgegangen. Für die Kaution hat sie daher kein Geld mehr übrig. Ihr Vermieter erklärt sich jedoch mit einer Kautionsbürgschaft anstelle der Barkaution einverstanden. Über einen Vergleich auf mietkautionsbuergschaft.de findet sie einen günstigen Anbieter, und zahlt einen Beitrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr. Anna muss die 1.500 Euro nun nicht mehr in bar hinterlegen, und hat das Geld für die übrigen Ausgaben zur Verfügung. Zieht Anna später aus ihrer Wohnung aus, und hinterlässt einen Schaden, oder zahlt ihre Miete nicht, möchte der Vermieter natürlich einen finanziellen Ausgleich. Die Bank oder Versicherung muss nun bürgen, und dem Hausherrn den Betrag überweisen.
Was ist eine Mietkautionsbürgschaft nicht?
Eine Mietkautionsbürgschaft funktioniert weder wie eine private Haftpflichtversicherung noch wie ein Kredit. Die Haftpflichtversicherung leistet bei einem Schaden einen entsprechenden Betrag an den Geschädigten (Vermieter). Damit ist die Angelegenheit für den Versicherungsnehmer (Mieter) erledigt. Der Bürge bei einer Bürgschaft zahlt ebenfalls im Schadensfall Geld an den Vermieter aus, legt es für den Mieter jedoch nur vor. Nach der Inanspruchnahme muss der Mieter den Betrag an die Versicherung oder Bank zurückerstatten. Bei einem Kredit wird das Geld in jedem Fall zu Beginn ausgezahlt, und muss vom Mieter in monatlichen Raten getilgt werden. Bei der Bürgschaft kommt es dagegen nur im Schadensfall zur Auszahlung. Man spricht hier von einer sogenannten Eventualverpflichtung des Bürgen.
Welche Mietkautionsbürgschaften gibt es?
Es gibt verschiedene Arten der Kautionsbürgschaft. Bürge kann eine Bank (Mietkaution-Bankbürgschaft) oder eine Versicherung (Mietkautionsversicherung) sein. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft kann der Vermieter den Bürgen sofort in Anspruch nehmen, ohne sich vorher an den Mieter zu halten. Bei der Variante „auf erstes Anfordern“ wird im Schadensfall sofort Geld an den Vermieter ausgezahlt, ohne dass der Mieter vorher Enwende geltend machen kann.
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