Eine Mietkaution kann auf unterschiedliche Art, wie z.B. in bar, als Sparbuch oder als Bürgschaft hinterlegt werden. Jedoch muss ein Vermieter nicht alle Formen akzeptieren. Dazu im Einzelnen:
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Akzeptanz von Mietsicherheiten: Was steht im Gesetz?
Die entsprechende Vorschrift ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB. Hier ein Auszug aus § 551 Abs. 3: Ein Vermieter hat die Mietkaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können auch eine andere Anlageform vereinbaren.
Warum lehnen einige Vermieter die Bürgschaft ab?
Immer mehr Vermieter akzeptieren eine Bürgschaft als Mietsicherheit, jedoch nicht alle. Hausherren und Verwalter welche eine Mietkautionsbürgschaft ablehnen, führen hierfür verschiedene Argumente an, siehe Liste unten.
- Vermieter kennt Produkt nicht. Tipp: Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
- Er sieht für sich keine Vorteile.
- Zweifel an der Sicherheit: Gibt es Risiken für Vermieter?
- Zweifel an der Bonität des Mieters
- Hausherr befürchtet Komplikationen: So läuft die Inanspruchnahme im Schadensfall.
Vermieter akzeptiert Bürgschaft nicht: Was tun?
Verweigert der Hausherr die Annahme einer Bürgschaft, ist er damit rechtlich auf der sicheren Seite. Denn er ist nicht zur Akzeptanz verpflichtet. Fragen Sie ihn jedoch nach dem Grund für die Ablehnung. Denn Kommunikation ist oft alles.
Das können Sie als Mieter tun:
- Erläutern Sie Ihrem Vermieter die Vorteile einer Kautionsbürgschaft, und wie sie funktioniert.
- Nutzen Sie den Service der Kautionskassen: Diese erläutern dem Hausherrn alle Fragen, siehe kostenfreie Hotlines auf dem Online-Portal des jeweiligen Anbieters.
- Empfehlen Sie ihm unsere Webseite mietkautionsbuergschaft.de, um sich zu informieren.
- Keine Chance auf Akzeptanz? Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen wieder kündigen.
Tipp: Hausherr immer vorher fragen
Sprechen Sie immer mit ihrem Vermieter, bevor Sie eine Bürgschaft online abschließen. So fühlt er sich nicht überrumpelt, und ist viel eher bereit, sich darauf einzulassen. Sie sparen sich zudem Arbeit, falls es zu einer Ablehnung kommt. So müssen Sie den Vertrag nicht wieder auflösen.
Hallo,
kann ich meine Kautionsbürgschaft kündigen? Mein Vermieter akzeptiert diese nicht? Er möchte nur Bargeld haben.
Mfg Leo
Hallo,
Sie dürfen die Bürgschaft innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Viele Grüße