Mieter können die Mietkaution auf unterschiedliche Art, wie z.B. in bar, als Sparbuch oder als Bürgschaft hinterlegen. Vermieter müssen jedoch nicht alle Anlageformen akzeptieren. Das ist gesetzlich geregelt.
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Akzeptanz von Mietsicherheiten: Was steht im Gesetz?
Die entsprechende Vorschrift ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB. In § 551 Abs. 3 steht: Ein Vermieter hat die Mietkaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können auch eine andere Anlageform vereinbaren.
Warum lehnen einige Vermieter die Bürgschaft ab?
Immer mehr Vermieter akzeptieren eine Bürgschaft als Mietsicherheit, jedoch nicht alle. Eigentümer und Hausverwalter die eine Kautionsbürgschaft ablehnen, geben hierfür verschiedene Gründe an, siehe folgende Auflistung.
- Vermieter kennt Produkt nicht. Tipp: Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
- Er sieht für sich keine Vorteile.
- Zweifel an der Sicherheit: Gibt es Risiken für Vermieter?
- Zweifel an der Bonität des Mieters
- Hausherr befürchtet Komplikationen: So läuft die Inanspruchnahme im Schadensfall.
Vermieter akzeptiert Bürgschaft nicht: Was tun?
Sie möchten Ihrem Vermieter eine Mietbürgschaft hinterlegen? Er verweigert jedoch die Annahme, und verlangt eine herkömmliche Kaution? Fragen Sie ihn nach den Gründen für die Ablehnung. Versuchen Sie ihn, mit folgenden Argumenten umzustimmen:
- Erläutern Sie die Vorteile einer Kautionsbürgschaft, und wie sie funktioniert.
- Nutzen Sie den Service der Kautionskassen: Diese erläutern dem Hausherrn alle Fragen, siehe kostenfreie Hotlines auf dem Online-Portal des jeweiligen Anbieters.
- Empfehlen Sie ihm unsere Webseite mietkautionsbuergschaft.de, um sich zu informieren.
- Keine Chance auf Akzeptanz? Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen wieder kündigen.
Tipp: Bürgschaft reservieren, und Zusage sichern
Sprechen Sie immer mit ihrem Vermieter, bevor Sie eine Bürgschaft abschließen. So fühlt er sich nicht überrumpelt, und ist viel eher bereit, sich darauf einzulassen. Sie sparen sich zudem Arbeit, falls es doch zu einer Ablehnung kommt. So müssen Sie den Vertrag nicht wieder auflösen. Alternativ dazu können Sie eine Zusage auf Übernahme einer Bürgschaft einholen. Hierbei müssen Sie den Vertrag nicht komplett abschließen, sichern sich jedoch den Anspruch darauf. Die „Reservierung“ ist z.B. sinnvoll, wenn Sie noch auf Wohnungssuche sind, oder nicht wissen, ob Ihr neuer Vermieter eine Kautionsbürgschaft akzeptiert. Es handelt sich quasi um eine Vorab-Prüfung der Kautionsübernahme. Sie durchlaufen bereits die Bonitätsprüfung, und können sich Ihrem potenziellen neuen Vermieter als bonitätsgeprüfter Mieter vorstellen. Die Möglichkeit der Reservierungszusage gibt es derzeit bei den Anbietern Kautionsfuchs, Kautel, Kautionsfrei, Segura sowie der Baloise-Versicherung, siehe Vergleich unten.
Hallo,
kann ich meine Kautionsbürgschaft kündigen? Mein Vermieter akzeptiert diese nicht? Er möchte nur Bargeld haben.
Mfg Leo
Hallo,
Sie dürfen die Bürgschaft innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Viele Grüße