Beim Einzug in die neue Wohnung wird meist eine Mietkaution fällig. Doch bis wann muss ich sie als Mieter eigentlich bezahlen? Darf man die Zahlung auch in Raten vornehmen? Muss die Hinterlegung beim Vermieter immer in bar erfolgen? Was tun, wenn das Geld knapp ist? Wir klären auf.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zeitpunkt: Die Kaution wird exakt zu Beginn des Mietvertrags fällig. Die Zahlung kann als Einmalbetrag erfolgen. Das Gesetz erlaubt Mietern jedoch, das Geld in drei monatlichen Raten zu zahlen.
- Zahlung: Die Mietkaution kann in bar gezahlt werden. Der Mieter kann auch selbst ein Sparkonto eröffnen, und dem Vermieter übergeben. Auch Tagesgeld oder Fonds auf einem Mietkautionsdepot sind mit dem Einverständnis des Hausherrn möglich. Die Anlage muss immer getrennt von anderen Geldern erfolgen.
- Bei knappem Budget: Hier sind die Mietkautionsbürgschaft oder ein günstiger Kredit eine Alternative.
Der Anspruch des Vermieters auf die Mietkaution
Heutzutage ist in Mietverträgen die Vereinbarung einer Mietkaution üblich, die bis zu drei Monatsmieten betragen kann. Hiermit möchte sich der Vermieter gegen Mietrückstände oder hinterlassene Schäden in der Wohnung absichern. Als Mieter ist man jedoch nicht verpflichtet, die Kaution „automatisch“ zu leisten.
Wann muss ich als Mieter die Kaution bezahlen (Zeitpunkt)?
Auch wenn in der Praxis häufig anders verfahren wird: Das Datum an dem der Mietvertrag unterschrieben wird, oder der Termin des Einzugs sind für die Zahlung der Mietkaution nicht von Belang.
Kann man die Mietkaution auch in Raten zahlen?
Häufig verlangt der Hausherr in der Praxis die komplette Zahlung der Kaution von seinem neuen Mieter. Der Wunsch des Vermieters nach Sicherheit ist nachvollziehbar, schließlich geht er mit der Vermietung seiner Immobilie Risiken ein.
§ 551 Abs. 2 BGB sagt sinngemäß: Ist die Kaution in bar zu bezahlen, ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die beiden anderen Raten sind zusammen mit den unmittelbar folgenden Mieten zu leisten.
Wie kann ich als Mieter die Kaution bezahlen?
Auch diese Regelung ist für Laien kompliziert, wodurch es in der täglichen Praxis immer wieder zu Verwirrung kommt. Einerseits gibt es für die Art der Hinterlegung der Kaution eine gesetzliche Regelung. Andererseits sind die Mietparteien nicht zwingend daran gebunden. Was sich zugegeben erstmal widersprüchlich und kompliziert anhört, wollen wir anhand von zwei einfachen Beispielen aufklären. Zunächst aber zur gesetzlichen Regelung:
§ 551 Abs. 3 BGB sagt sinngemäß: Der Vermieter hat die Kaution – insofern sie bar gezahlt wird – bei einer Bank auf einem klassischen Sparkonto anzulegen. Hierfür muss die Bank die für ein Mietkautionssparbuch üblichen Zinsen zahlen, welche später dem Mieter zustehen. Die Mietparteien können jedoch auch eine andere Anlageform vereinbaren. In jedem Fall muss die Anlage aber auf einem separaten Konto – getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters – erfolgen.
Beispiel 1: Sobald eine der beiden Mietparteien die gesetzliche Anlage verlangt, ist die andere Mietpartei daran gebunden. Verlangt also der Vermieter die klassische Anlage auf dem Sparkonto, hat der Mieter keine andere Wahl. Dasselbe gilt natürlich auch umgekehrt.
Beispiel 2: Die Mietparteien müssen sich nicht an die gesetzliche Regelung halten. Auch die Anlage auf einem Tagesgeldkonto oder die Hinterlegung einer Mietkautionsbürgschaft ist in der Praxis durchaus üblich. Ebenso kann vereinbart werden, dass der Mieter das Konto selbst eröffnet, und anschließend dem Vermieter übergibt. Das „Wesentliche“ hierbei ist, dass sich beide Parteien über die Art der Anlage einig sind, und diese separat von anderen Geldern erfolgt.
Was tun wenn das Geld beim Umzug knapp ist?
Durch die in den letzten Jahren konstant steigenden Mieten werden Mieter vor eine zusätzliche Herausforderung gestellt: Da sich die Kautionssumme nach der Höhe der Miete richtet, müssen Mieter auch immer höhere Beträge für die Kaution bezahlen. So stellt sich für den einen oder anderen die Frage nach einer Finanzierung. Schließlich möchte man den Vermieter nicht gleich zu Beginn verärgern, oder gar den Mietvertrag „riskieren“. Ist das Budget beim Umzug knapp, stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, siehe folgende Tabelle: Im genannten Beispiel wird von einer zu finanzierenden Summe in Höhe von 1.000 Euro ausgegangen.
Dispo
Ratenkredit
zwischen 2 und 8 Prozent)
Bürgschaft
zwischen 4 und 5 Prozent)
Ratenzahlung
Raten á 333,33 Euro
Für wen eignet sich welche Finanzierung?
Wer mit seinen nächsten drei Gehaltseingängen das Geld schnell wieder reinholt, sollte sich für die Zahlung in Raten entscheiden. Denn schließlich muss man sich hier keine Gedanken um Zinsen, Laufzeiten oder sonstige Kosten machen. Wer nicht über genug Erspartes verfügt, jedoch die Rückzahlung zügig vornimmt, kann den Dispo auf dem Girokonto nutzen. Die Bürgschaft bietet aufgrund der wegfallenden Tilgung eine sehr liquiditätsschonende Variante, hier fällt nur der Jahresbeitrag an. Sie ist für Mieter geeignet, die sich zunächst eine Weile von den Umzugskosten finanziell erholen müssen. Der klassische Kredit ist für Mieter eine Lösung, die dank guter Bonität günstige Zinsen erhalten, sich aber mit der Rückzahlung Zeit lassen möchten.
Ich wohne seit 1.06.2019 in einer neuen Wohnung. Habe 15 Jahre im Ausland gelebt, und daher keine „alte Mietkaution“. Die Wohnung liegt über dem Satz von Harz lV. Daher erhielt ich auch keine Übernahme vom Amt. Wieder in Deutschland erwarteten mich einige Schulden, sodass ich sofort in die Privatinsolvenz ging. Die erste Rate der Kaution konnte ich noch bezahlen. Den Rest wollten mir Freunde borgen. Leider klappt das nicht wegen eines Unfalls. Wenn ich keine Lösung für die restlichen 2 Raten finde, bekomme ich die Kündigung.
Was kann ich tun, wohin kann ich mich wenden?
Hallo,
ich habe Ihre Anfrage mal in diesen Bereich verschoben, da Sie hier alle möglichen Infos zu Ihrem Thema „Mietkaution bezahlen“ finden. Aber ich muss zugeben, dass wenn so viele ungünstige Faktoren zusammentreffen wie bei Ihnen, ein konkreter Ratschlag schwierig ist. Außer ein Darlehen von Freunden oder der Familie fällt mir aktuell auch nicht viel ein. Die Privatinsolvenz steht in der Schufa, sodass jede Anfrage zu einem Kredit oder einer Bürgschaft wahrscheinlich negativ ausfallen wird.
Trotzdem viel Erfolg