Wer als Mieter eine Wohnung sucht, muss dem Vermieter zunächst seine Bonität nachweisen. Neben weiteren Unterlagen gehört dazu auch eine Schufa-Auskunft. Wir erläutern, woher man sie bekommt, was drin steht, und wie man sie kostenlos erhält.
➥ Das Wichtigste auf einen Blick
- 1. Über die Schufa-Auskunft erhält der Vermieter Informationen zur Kreditwürdigkeit seiner Wohnungsbewerber.
- 2. Es gibt eine kostenlose Eigenauskunft mit allen verfügbaren Daten sowie eine kostenpflichtige Bonitätsauskunft, die nur notwendige Informationen zur Weitergabe an Dritte enthält.
- 3. Mieter können die Auskunft online bestellen, und zur Wohnungsbesichtigung mitbringen, siehe folgende Tabelle.
Wo kann ich die Schufa-Auskunft für Vermieter beantragen?
Es gibt 2 Möglichkeiten, eine Schufa-Auskunft für Vermieter zu beziehen: 1. die gebührenpflichtige Bonitätsauskunft sowie 2. die kostenlose Selbstauskunft (Datenübersicht nach Artikel 15 DS-GVO). Beide unterscheiden sich in Umfang und Gliederung der Informationen, der Dauer bis zur Verfügbarkeit sowie den Kosten. Entnehmen Sie bitte die Details der folgenden Tabelle. Dort können Sie Ihren gewünschten Nachweis auswählen, und direkt online beantragen.
1. Schufa-Bonitätsauskunft
- alle Inhalte der kostenlosen Auskunft: jedoch getrennte Auflistung für Eigengebrauch und Weitergabe
- Vermieter erhält nur Informationen, die nötig sind, um Vertrauen aufzubauen.
- Echtheitszertifikat mit Sicherheitsmerkmalen
- einmalig 29,90 Euro
- alle gespeicherten persönlichen Daten
- Orientierungswert auf einer Skala zwischen 100 und 600
- Branchenscore auf einer Skala zwischen 0 und 9.999
- laufende Verträge, wie z.B. Darlehen, Girokonten und Handyverträge
- harte Negativmerkmale, andernfalls die Bestätigung der Schufa, dass über die Person ausschließlich positive Vertragsinformationen vorliegen.
2. Schufa-Selbstauskunft
(Datenkopie § 15 DS-GVO)
- laufende Verträge, eigener Schufa-Score, Negativ-Merkmale
- keine Trennung zwischen Daten für Eigengebrauch und Weitergabe
- kostenlos
- alle bei der SCHUFA gespeicherten persönlichen Daten
- Basis-Score auf einer Skala zwischen 1 und 100
- laufende Verträge, wie z.B. Kredite, Girokonten und Handyverträge
- harte Negativmerkmale falls vorhanden, wie z.B. Privatinsolvenz, Vollstreckungen, oder eidesstattliche Versicherung
Wie sieht eine Schufa-Auskunft für Vermieter aus?
Die Schufa-Auskunft ist ein Dokument, welches Informationen zur Bonität einer Person sammelt und aufbereitet. Es gibt 2 Varianten: 1. Die kostenpflichtige Bonitätsauskunft ist ein mehrseitiges auf Hochglanzpapier gedrucktes Zertifikat (siehe nebenstehende Abbildung). Die Urkunde enthält verschiedene Sicherheitsmerkmale, wie ein Echtheitssiegel sowie einen Silberstreifen, der wie ein Hologramm auf einem Geldschein aussieht. Zur eindeutigen Zuordnung ist die Kundennummer in ein sogenanntes Moire-Signet eingearbeitet. 2. Die kostenfreie Schufa-Selbstauskunft ist eine einfache Datenkopie im Din-A-4 Format, die ebenfalls aus mehreren Seiten besteht.
Was steht in der Schufa-Auskunft für Vermieter drin?
Der Schufa-Bonitätscheck enthält neben den persönlichen Daten eines Mieters alle aktiven Verträge. Dazu gehören z.B. Girokonten, Kreditkarten und laufende Kredite. Zudem findet man dort Angaben zur Kreditwürdigkeit sowie zur Zahlungshistorie. Die Bewertung der Bonität wird in einem Zahlenwert, dem sogenannten Score abbildet. Zudem werden – falls vorhanden – harte Negativ-Merkmale wie z.B. Mahnbescheide oder Vollstreckungen aufgelistet. Um zu wissen, was genau wo drin steht, muss wiederum zwischen beiden Auskünften unterschieden werden. Entnehmen Sie bitte die Details der folgenden Übersicht.
Welcher Teil der Schufa-Auskunft ist für den Vermieter?
Der Vermieter darf nur den Teil der Schufa-Auskunft verlangen, aus dem die Einschätzung der eigenen Bonität hervorgeht. Bei der kostenpflichtigen Variante ist lediglich das Zertifikat, also die erste Seite, zur Weitergabe bestimmt. Alles Weitere, wie z.B. der Orientierungswert, der Branchenscore sowie Ihre Bankverbindungen dienen nur dem eigenen Gebrauch. Bei der kostenlosen Selbstauskunft ist lediglich der Basisscore für den Vermieter von Bedeutung. In der kostenpflichtigen Version befinden sich die Bereiche auf unterschiedlichen Seiten, und sind somit zur einfachen Weitergabe bereits vorbereitet. In der Gratis Variante werden die Daten nicht voneinander getrennt aufgelistet. Soll der Hausherr bestimmte Informationen nicht erhalten, müssen diese geschwärzt werden.
Wo bekomme ich die Schufa für Vermieter kostenlos?
Eine positive Schufa-Bonitätsauskunft ist heutzutage für viele Mieter der Türöffner zur gewünschten Wohnung. Denn damit können Sie Ihrem zukünftigen Vermieter Ihre Verlässlichkeit in Zahlungsfragen nachweisen. Doch woher bekomme ich nun schnell und unkompliziert das wichtige Dokument, und das möglichst kostenlos? Sie finden es z.B. in unserer Tabelle oben.
Ist die kostenlose Schufa-Auskunft für den Vermieter ausreichend?
Beide Auskünfte sind für den Vermieter ausreichend und auch geeignet. Sie unterscheiden sich jedoch – wie oben schon beschrieben – in 2 wesentlichen Dingen: dem Zeitraum bis zur Verfügbarkeit sowie dem Schutz der Privatsphäre. So enthält die kostenlose Schufa-Auskunft auch Informationen, die nur für Sie als Mieter bestimmt sind. Welche Variante Sie wählen sollten, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die Entscheidung müssen Sie letztlich selbst treffen. Wichtige Kriterien für die Auswahl sind:
- 1. Wie schnell benötige den Bonitätsnachweis?
- 2. Möchte ich Daten schwärzen, oder lege ich Wert auf eine saubere Trennung?
- 3. Möchte ich dafür Geld ausgeben?
Was tun, wenn die Schufa-Bonitätsauskunft negativ ist?
Doch was tun, wenn die eigene Schufa-Auskunft negativ ausfällt? Und woran erkenne ich das eigentlich? Hierfür sind zwei Dinge entscheidend: 1. Der Schufa-Score sowie eventuell 2. harte Negativmerkmale. Der Basis-Score ist eine Kennzahl zwischen 0 und 100. Diese berechnet anhand einer Statistik die Höhe der Wahrscheinlichkeit, mit der eine Person voraussichtlich ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Ein Wert von weniger als 95 gilt als mittelmäßig, einer von unter 90 als schlecht. Unser Experten-Ratschlag lautet in dem Fall: Vermeiden Sie wenn möglich die Vorlage einer Schufa, und punkten Sie lieber mit anderen Argumenten. Die folgende Auflistung enthält ein paar Ideen und Beispiele.
- Zur Untermiete wohnen, bzw. eine Wohnung oder WG mit solventem Hauptmieter beziehen.
- Einen zusätzlichen Bürgen für den Mietvertrag stellen, siehe Mietbürgschaft.
- In Wohngebiete mit hohem Leerstand ziehen, z.b. auf dem Land.
- Große Wohnungsgesellschaften meiden, also nur bei privaten Eigentümern bewerben, die keine Schufa verlangen.
- Dem Vermieter anbieten, mehrere Monatsmieten im Voraus zu zahlen.
- Ihn mit anderen Argumenten überzeugen, wie z.B. handwerklichen Fähigkeiten.
Bin ich als Mieter zur Vorlage verpflichtet?
Die Schufa ist keine Behörde, sondern ein privates Unternehmen, welches eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Der Wohnungsgeber hat daher keinen gesetzlichen Anspruch auf die Auskunft. Die Vorlage ist für Sie als Mieter also freiwillig. In der Praxis kommt ein Mietvertrag jedoch häufig nur dann zustande, wenn alle geforderten Unterlagen vorgelegt werden. Wer bei der Wohnungssuche seinen zukünftigen Vermieter von sich überzeugen möchte, sollte den Nachweis daher nicht ohne triftigen Grund verweigern.
Franzi meint
Hallo,
darf der Vermieter nach Vertragsabschluss noch eine Schufa Auskunft verlangen?
admin meint
Hallo,
nachdem der Mietvertrag unterschrieben wurde, ist die Abfrage und Speicherung von Schufa- und Selbstauskünften des Mieters nicht mehr zulässig.
Freundliche Grüße
Chantal meint
Hallo,
ich hätte mal folgende Frage zu den Unterlagen beim Besichtigungstermin, die der Vermieter von mir haben möchte. Bekomme ich meine Schufa-Auskunft, die ich in einer Wohnung abgegeben habe wieder, wenn ich sie doch nicht miete? Dann könnte ich sie noch woanders nutzen, und müsste sie nicht erneut beantragen.
Vielen lieben Dank schonmal für Ihre Antwort.
admin meint
Hallo,
der Vermieter darf die Auskunft auf keinen Fall behalten. Sie dürfen diese also zurückverlangen, schon aus Datenschutzgründen. Selbst wenn Sie als Mieter die Wohnung bekommen würden, müssen die Daten danach gelöscht, bzw. Ihnen zurückgegeben werden. Für die Zukunft würde Ihnen folgendes raten: Entweder Sie zeigen die Dokumente bei der Besichtigung lediglich vor, oder Sie machen eine Kopie. Dann können Sie das Original-Dokument immer wieder verwenden.
Freundliche Grüße
Kiefaber meint
Guten Tag,
mein angehender Vermieter erhält von mir 3 Monatsnettokaltmieten Kaution. Ich hatte Einkommensnachweise der letzten Monate vorgelegt. Mein Nettoeinkommen beträgt das 3,5 fache der Kaltmiete. Zusätzlich habe ich eine Schufa-Auskunft vorgelegt, die dem Vermieter nicht positiv genug war. Er fordert einen Mietbürgen. Mein guter Freund übernimmt das und hat seine sehr gute Schufa-Auskunft dem Vermieter überlassen. In der Bürgschaft hat er nun als Bürgschaftsbetrag den 6 fachen Kaltmietbetrag eingestellt … Mit meiner Kaution ist er also 9 Monate abgesichert.
Folgende Punkte hat er angekreuzt:
Der Bürge verzichtet auf das Recht zur Hinterlegung, auf die Einrede der Anfechtbarkeit, auf die Einrede der Aufrechenbarkeit. Auf weitere Einreden wird nicht verzichtet. Was bedeuten diese Punkte? Ich möchte, dass der Vermieter sich zuerst mit mir auseinandersetzt, bevor er an den Bürge geht.
Letzte Frage: Trotz positiver Bonitätsauskunft verlangt er vom Bürgen noch zusätzliche Gehaltsnachweise.
Ist das üblich und darf er das?
Das ist alles sehr verwirrend.
vielen Dank für jegliche Hilfe
admin meint
Hallo,
für eine Mietkaution gilt ein gesetzlicher Höchstbetrag von 3 Nettomieten. Hierfür kann auch eine Bürgschaft genutzt werden, entweder stattdessen oder zusätzlich. Alles was über die 3 Monatsmieten hinausgeht, kann man zwar vereinbaren, ist jedoch i.d. Regel für den Eigentümer wertlos (sog. Übersicherung). Hiervon gibt es wiederum Ausnahmen, bei denen ein Bürge trotzdem darüber hinaus zahlen muss. Dies müssten Sie an entsprechender Stelle (Rechtsanwalt, Mieterschutzbund, Mieterverein) abklären lassen, und dort den Bürgschaftsvertrag vorlegen. Der Vermieter darf meines Wissens auch vom Bürgen Gehaltsnachweise sowie eine Schufa-Auskunft verlangen.
Freundliche Grüße