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mietkautionsbuergschaft.de

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    Mietkautionsbürgschaft: Kosten der Anbieter im Vergleich

    Sie möchten wissen, wie viel eine Mietkautionsbürgschaft kostet, und wer der günstigste Anbieter ist? Geben Sie hierfür bitte die Höhe Ihrer Kaution in den Rechner ein, klicken Sie dann auf „jetzt vergleichen“. Das Angebot mit den niedrigsten Kosten erscheint an erster Stelle. Weitere Konditionen finden Sie im unteren Teil. Jede Bürgschaft lässt sich innerhalb von 5 Minuten online beantragen, siehe orangener Button in der Tabelle. Sie zahlen das Geld nicht ab wie bei einem Kredit, sondern nur einen jährlichen Beitrag.

    Bitte Eingaben tätigen
    Schritt 1
    Höhe Kaution:
    nur Zahl z.B. 500
    €
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    Nutzung:
    bitte wählen
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    Berechnen
    bitte Button drücken
    Ergebnistabelle
     
    Anbieter
    Kosten für 1 Jahr
    Getestet von
    Bürge
    Beantragen
    1 .

    Moneyfix® Mietkaution
    25,00 €
    Jährlicher Mindestbeitrag: 25,00 €Zinssatz: 4,70 %
    Allianz
    2 .

    Basler-Versicherung
    45,00 €
    Jährlicher Mindestbeitrag: 45,00 €Zinssatz: 4,70 %
    Basler-Versicherung
    3 .

    SWK-Bank
    50,00 €
    Jährlicher Mindestbeitrag: 50,00 €Zinssatz: 3,99 %
    SWK-Bank
    4 .

    Kautionsfuchs
    50,00 €
    Jährlicher Mindestbeitrag: 50,00 €Zinssatz: 4,50 %
    Württembergische
    5 .

    Segura R+V Versicherung
    50,00 €
    Jährlicher Mindestbeitrag: 50,00 €Zinssatz: 4,70 %
    R+V
    6 .

    Kautel
    50,00 €
    Jährlicher Mindestbeitrag: 50,00 €Zinssatz: 4,70 %
    R+V
    7 .

    Kautionsfrei
    50,00 €
    Jährlicher Mindestbeitrag: 50,00 €Zinssatz: 5,25 %
    R+V
    Ergebnisse vom 12.04.2021

    So funktioniert unser Vergleich

    Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft im VergleichMit unserem Preisvergleich können Sie Ihre individuellen Kosten direkt online berechnen, und den günstigsten Anbieter für Ihre Mietkaution ermitteln. Zur Berechnung wird im Prinzip nur der vom Vermieter verlangte Kautionsbetrag benötigt. Die anderen Einstellungen sind optional. Außer Sie mieten eine gewerbliche Immobilie. Dann muss unter Schritt 3 die Einstellung „Gewerbe“ vorgenommen werben. In einer übersichtlichen Ergebnisliste werden nun die einzelnen Anbieter aufsteigend nach Kosten pro Jahr aufgelistet. Die Kautionskasse mit den niedrigsten Gebühren erscheint an erster Stelle. Zurück zum Vergleichsrechner

    Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft? (Beispiel aus der Praxis)

    Eine günstige Mietkautionsbürgschaft gibt es bereits ab 25 Euro pro Jahr. Das gilt bei einer Mietkaution in Höhe von 450 Euro. Bei einer Kautionssumme von 1.050 Euro kostet sie schon 49,35 Euro, siehe folgendes Beispiel:

    Die Mieterin Frau Schnabel muss eine Kaution von 1.050 Euro zahlen. Sie übergibt ihrem Vermieter Herrn Schneider anstelle der Barkaution eine Bürgschaft. Frau Schnabel wählt als Anbieter die Moneyfix-Mietkaution mit einem jährlichen Zins von 4,7 Prozent. Entsprechend sind 1.050 Euro mit 4,7% zu multiplizieren (1.050 * 4,7 / 100). Der Beitrag für ein Jahr beläuft sich somit auf 49,35 Euro. Frau Schnabel nutzt die Kautionsbürgschaft für 3 Jahre. Die Gesamtkosten betragen demnach (49,35 * 3 = 148,05 Euro). Sie können dies einfach nachvollziehen, indem Sie einen Vergleich mit unterschiedlichen Laufzeiten durchführen.

    Wie läuft das mit den Kosten bei einer Kautionsbürgschaft?

    Sie zahlen als Mieter einen jährlichen Beitrag wie bei einer Versicherung. Die Höhe der anfallenden Kosten richtet sich nach: 1. der vom Vermieter verlangten Kautionssumme, 2. dem Zinssatz des Anbieters sowie 3. der Vertragslaufzeit. Der Zins entspricht dem effektiven Jahreszins bei einem Kredit. Die Laufzeit entspricht der Dauer des Vertrags vom Abschluss bis zur Kündigung. Je länger Sie die Mietbürgschaft nutzen, desto mehr kostet Sie, siehe Beispiel oben.

    Weitere Konditionen der Anbieter im Überblick

    Für die meisten Mieter reicht i.d. Regel ein Preisvergleich aus, also die Mietkautionsbürgschaft mit den niedrigsten Kosten zu wählen. In einigen Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, auch einen Blick auf die weiteren Konditionen der Anbieter zu werfen. So können auch folgende Details wichtig sein: Welche Police bekomme ich wo? Kann ich den Beitrag auch monatlich zahlen? Oder kann ich die Bürgschaft auch noch abschließen, wenn der Vermieter schon eine Barkaution hat? Wichtig für Vermieter können z.B. folgende Fragen sein: Wer steht eigentlich als Bürge hinter dem Produkt? Wie erfolgt die Auszahlung der Mietkaution im Schadensfall? Oder wer prüft die Bonität der Mietinteressenten? Diese Antworten finden Sie in der folgenden Tabelle.

    Allianz
    R+V-Versicherung
    Württembergische
    SWK-Bank
    Basler
    erhältlich bei
    Allianz
    Deutsche Kautionskasse
    R+V-Versicherung
    Eurokaution, Segura, Kautionsfrei, Kautel
    Württembergische
    Kautionsfuchs
    SWK-Bank
    Eigenprodukt
    Basler
    Eigenprodukt
    Zahlweise
    Allianz
    jährlich
    R+V-Versicherung
    monatlich, vierteljährlich oder jährlich
    Württembergische
    jährlich
    SWK-Bank
    jährlich
    Basler
    monatlich, vierteljährlich oder jährlich
    Bonitätsabfrage
    Allianz
    Schufa
    R+V-Versicherung
    Infoscore
    Württembergische
    Infoscore
    SWK-Bank
    Schufa
    Basler
    Infoscore
    auf erstes Anfordern
    Allianz
    ja
    R+V-Versicherung
    nein
    Württembergische
    ja
    SWK-Bank
    ja
    Basler
    ja
    für bestehende Mietverhältnisse
    Allianz
    ja
    R+V-Versicherung
    ja
    Württembergische
    nein
    SWK-Bank
    ja
    Basler
    ja
    Bürgschaft reservieren
    Allianz
    nein
    R+V-Versicherung
    ja
    Württembergische
    nein
    SWK-Bank
    nein
    Basler
    ja

    Bankbürgschaft und Mietkautionsversicherung im Vergleich

    Bei beiden Formen der „bargeldlosen Mietkaution“ handelt es sich um eine Bürgschaft, welche ein Mietverhältnis absichert. Auf den ersten Blick unterscheiden sich beide nur in der Art des Bürgen. Während bei der Bankbürgschaft eine Bank die Sicherheit stellt, haftet im anderen Fall die Versicherung für die Forderungen des Vermieters aus dem Mietvertrag. Weitere Unterschiede werden erst beim Blick auf die Details sichtbar, wie z.B. die Anforderungen an die Bonität. So müssen Mieter welche die Mietkautionsbürgschaft über eine Bank beantragen, ein regelmäßiges Einkommen in bestimmter Höhe nachweisen. Bei der versicherungsgedeckten Police ist das Einkommen dagegen keine unbedingte Voraussetzung. Auch der Schufa-Score muss bei einer Zusage durch die Bank höher sein, als wenn der Antrag über eine Versicherung gestellt wird. Beide Formen unterscheiden sich zudem beim Preis. So sind Bankbürgschaften i.d. Regel immer günstiger (ab ca. 3,5 Prozent). Die Bürgschaft einer Versicherung gibt es erst ab 4,5 Prozent, siehe Vergleich zur Mietkautionsversicherung (Stand Februar 2021).

    Kautionshöhe eintragen:

    Leser-Interaktionen

    Kommentare

    1. gloger meint

      16. März 2017 um 13:05

      Hilfe,

      ziehe demnächst um, brauche dringend eine Bürgschaft für Vermieter. Trenne mich von meinem Mann. Wie mache ich das?

      Antworten
      • admin meint

        17. März 2017 um 13:10

        Sehr geehrte Damen und Herren,

        Sie können hier bei uns eine Mietkautionsbürgschaft beantragen. Das ist direkt online möglich. Der Vorgang wird hier beschrieben.

        Mit freundlichen Grüßen
        Die Redaktion

        Antworten
    2. Christian meint

      15. August 2017 um 23:19

      Hallo,

      brauche eine Bürgschaft für 1270 Euro Kaution, da ich zum 01.09. umziehen muss. Ich habe jetzt mal nach mit eurem Rechner nachgerechnet. Nun meine Frage: warum ist der Preis z.B. bei 5 Jahren Laufzeit der gleiche wie bei 1 Jahr Laufzeit? Ich bekomme bei beiden Laufzeiten einen Endpreis von 57,15 beim günstigsten Anbieter. Müsste das nicht dann das fünffache sein? Gesamtkosten? Oder verstehe ich da was falsch?

      Danke und Gruß

      Antworten
      • admin meint

        21. August 2017 um 12:30

        Hallo Christian,

        es handelt sich immer um die durchschnittlichen Kosten / den Beitrag für ein Jahr, auch wenn die Laufzeit 5 Jahre beträgt. Der durchschnittliche Jahresbeitrag kann sich verändern, wenn der Anbieter eine Abschlussgebühr verlangt, die einmalig zu Beginn fällig wird. Die Gesamtkosten werden dann auf die gesamte Laufzeit verteilt, und auf ein Jahr heruntergebrochen. So lässt sich ermitteln, welcher Anbieter bei kürzerer Laufzeit und welcher bei längerer Laufzeit möglicherweise günstiger ist. Allerdings wäre es durchaus sinnvoll, eine Angabe der Gesamtkosten hinzuzufügen. Wir nehmen Ihren Kommentar als Anregung. Vielleicht lässt sich da etwas technisch umsetzen.

        Mit freundlichen Grüßen
        Die Redaktion

        Antworten
    3. Johannes meint

      24. August 2017 um 10:34

      Guten Morgen,

      ich benötige eine Bürgschaft für die Mietkaution für 3000,-€ auf 10 Jahre. Ist es nicht günstiger über meine Hausbank einen Abschluss zu tätigen?

      M. frdl. Gruss
      Johannes

      Antworten
      • admin meint

        29. August 2017 um 09:43

        Hallo Johannes,

        um die Frage zu beantworten, sollten Sie sich zunächst bei Ihrer Hausbank über die dortigen Konditionen informieren. Wie hoch sind die Zinsen dort? Verlangt die Bank eine zusätzliche Abschlussgebühr? Welche sonstigen Bedingungen gibt es? Das Ganze können Sie dann mit unseren Angeboten vergleichen. Grundsätzlich macht es Sinn den Vertrag – egal wo Sie ihn abschließen – nicht ewig lang laufen zu lassen. Viele Mieter schließen beim Umzug zunächst die Mietbürgschaft ab. Nach zwei oder drei Jahren tauschen Sie die Bürgschaft gegen eine Barkaution ein. So lassen sich die Kosten für den Beitrag auf Dauer reduzieren.

        Mit freundlichen Grüßen
        Die Redaktion

        Antworten
    4. Maik meint

      11. September 2017 um 19:01

      Hallo,

      ich habe eine Frage zur Prämie. Wie geht das mit dem Bezahlen der Prämie?
      Kann ich das auch monatlich überweisen, oder muss man immer für ein ganzes Jahr an Sie zahlen?

      Danke

      Antworten
      • admin meint

        14. September 2017 um 09:05

        Hallo,

        Sie zahlen den Beitrag immer an den jeweiligen Anbieter wo Sie die Bürgschaft abschließen, nicht an uns. Wir sind selbst kein Anbieter, sondern ein Vergleichsportal. Sie können bei der Beantragung beim Anbieter i.d. Regel auswählen, ob Sie monatliche oder jährliche Zahlungsweise wünschen.

        Viele Grüße

        Antworten
    5. Dirk meint

      11. März 2018 um 15:02

      Wir wollen demnächst umziehen. Im Moment hängt es nur an einer Bürgschaft, denn die Hausbank hat es schon abgelehnt. Die Bank sagte, man müsse eine Art Mietsparbuch anlegen, damit sie bürgen. Da wir aber schon die Mietkaution beim jetzigen Vermieter bezahlt haben, sehen wir nicht ein nochmal ein Kautionssparbuch anzulegen. Nun unsere Frage: Wir müssen dem neuen Vermieter bei Vertragsabschluss 1.800 Euro übergeben. Oder halt eine Mietkautionsbürgschaft oder eine Versicherung. Wie schnell könnte man so etwas bekommen? Und was wären die Kosten?

      Antworten
      • admin meint

        14. März 2018 um 08:25

        Hallo,

        bei 1.800 Euro Kautionssumme würden Sie beim günstigsten Anbieter aktuell rund 80 Euro Jahresbeitrag zahlen. Die Bürgschaft können Sie über unseren Vergleich direkt online beantragen. Siehe Spalte ganz rechts: orangener Button mit der Aufschrift „Antrag“ in der Tabelle. Die Urkunde – welche Sie dem Vermieter übergeben müssen – wird Ihnen spätestens nach zwei Werktagen zugestellt. Ein zusätzliches Sparbuch benötigen Sie dann übrigens nicht.

        Viele Grüße

        Antworten
    6. Petra meint

      28. Mai 2018 um 20:46

      Hallo,

      mein Mann und ich haben 2014 gemeinsam eine Wohnung bezogen. Für diese Wohnung schlossen wir eine Mietkautionsbürgschaft der R+V ab. Leider ist mein Mann im Januar 2017 verstorben, und ich musste gezwungenermaßen in eine kleinere Wohnung ziehen. Für meine neue Wohnung musste ich nun auch eine Mietkaution hinterlegen. Es bestehen keinerlei Schulden meinerseits gegenüber dem Vermieter. Auch ist die alte Wohnung längst vermietet. Leider wird die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017 erst im Dezember 2018 erstellt. Der Vermieter händigt mir die Original-Papiere nicht aus. Also müsste ich jetzt noch für ein weiteres Jahr die Kosten für die Kautionsbürgschaft übernehmen. Gibt es eine Möglichkeit den Vertrag schon zu beenden, da meine monatlichen finanziellen Mittel sehr begrenzt sind?

      Vielen Dank im Voraus.
      Beste Grüße Petra

      Antworten
      • admin meint

        1. Juni 2018 um 10:36

        Hallo Petra,

        mit der Bürgschaft verhält es sich im Prinzip genau so wie mit der normalen Mietkaution. Der Vermieter ist berechtigt die Sicherheit so lange zu behalten, bis alle Forderungen aus dem Mietvertrag erfüllt wurden. Dazu gehören auch die Betriebskosten. Bei den Betriebskosten ist es jedoch so, dass ein Zurückbehalten der Mietsicherheit nur dann erlaubt ist, wenn aller Wahrscheinlichkeit nach mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. Sie könnten also versuchen mit Ihrem Vorvermieter zu klären, inwiefern er eine Nachzahlung erwartet. Ansonsten gilt leider das von mir anfangs gesagte: Der Vertrag läuft, bis der Vermieter alle Kosten abgerechnet hat. So lange ist im Prinzip auch der Beitrag zu zahlen. Da Sie von einer Endabrechnung im Dezember 2018 berichten, müssten Sie den Beitrag für das letzte Vertragsjahr jedoch nur anteilig zahlen, da die Bürgschaft somit keine vollen 12 Monate mehr benötigt wird. Zwar verlangt die Versicherung erstmal den kompletten Jahresbeitrag. Sie erhalten jedoch dann eine Teilrückzahlung über die zu viel geleistete Prämie.

        Viele Grüße

        Antworten
    7. Petersen meint

      29. Dezember 2018 um 22:34

      Hallo,

      wir ziehen im März um, und müssen eine Kaution in Höhe von 1200€ zahlen. Wir würden das gerne über eine Kautionsbürgschaft machen. Die Dauer der Nutzung wäre 1 Jahr. Zu welcher Bank oder Versicherung würden Sie uns raten?

      Danke schonmal

      Antworten
      • admin meint

        2. Januar 2019 um 10:15

        Hallo,

        wenn es Ihnen rein um die Kosten geht, würde ich bei dem Betrag die Anbieter Segura oder Kautionsfuchs empfehlen. Bei beiden sichert die Württembergische-Versicherung den Vermieter ab. Sie können das auch ganz einfach über unseren Vergleich nachvollziehen. Geben Sie oben im Feld „Höhe der Kautionssumme“ Ihren gewünschten Betrag sowie die Dauer der Laufzeit ein.

        Viele Grüße

        Antworten
    8. Diana meint

      29. Januar 2019 um 12:29

      Hallo,

      wir sind ebenfalls auf Wohnungssuche, und es scheitert eben an der Mietkaution. Ich verstehe das mit der Laufzeit nicht so recht. Berechnet sie sich durch die Dauer der Vermietung, oder wann ich sie selbstzurück legen kann, oder aus einem anderen Grund? Bitte in einfachem, unbürokratischen Deutsch antworten.

      Antworten
      • admin meint

        31. Januar 2019 um 12:21

        Hallo,

        richtig die Laufzeit entspricht der Mietdauer – oder dem Zeitraum vom Abschluss bis zur Kündigung der Bürgschaft. Sie benötigen die Angabe der Laufzeit nur, wenn Sie die Kosten für mehrere Jahre berechnen wollen. Wenn es Ihnen nur darum geht, die Anbieter zu vergleichen, müssen Sie an der Einstellung nichts ändern. Sie kann dann auf 1 Jahr stehen bleiben.

        Viele Grüße

        Antworten
    9. Sonja meint

      5. Februar 2019 um 12:58

      Guten Tag,

      ich habe mich für die Kautionsbürgschaft bei der R+V entschieden. Mietbeginn ist der 01.03.2019. Die Versicherung hat aber schon per Ende Januar 2019 die Lastschrift eingezogen. Sie haftet doch auch erst ab 01.03. Ist das rechtens bzw. anders als bspw. bei Kfz Vers. ?

      Antworten
      • admin meint

        8. Februar 2019 um 10:48

        Guten Tag,

        entscheidend für die Beitragszahlung ist das Datum, an dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben.

        Viele Grüße

        Antworten
    10. Maxi meint

      22. Mai 2019 um 05:22

      Einen wunderschönen guten Morgen!

      Ich habe mir das mal hier angeschaut, und habe eine Frage dazu: Man weiß ja nie, wie lange der Mietvertrag läuft. Eventuell bleibt man in dieser Wohnung für immer wohnen. Wenn ich z.B.: 5 Jahre konstant darin wohne, würde ich bei 1250 Euro gestellter Kaution jährlich einen Beitrag über 250 Euro zahlen? Habe ich das richtig verstanden? Und: Bekommt man dann die Mietkautionsbürgschaft ausgehändigt, z.B. in der Form eines Sparbuches? Weitere Frage: Bekommt man für diese Zeit auf dem Betrag Zinsen, oder läuft das wie bei einem Kredit?

      Danke

      Antworten
      • admin meint

        3. Juni 2019 um 09:53

        Hallo,

        bitte entschuldigen Sie zunächst die verspätete Antwort. Ihre Anfrage erreichte uns während der Urlaubszeit.

        Sie zahlen pro Jahr 50 Euro! Die 250 Euro würden dann entsprechend für die gesamten 5 Jahre fällig. Sie erhalten eine Bürgschaftsurkunde, die Sie Ihrem Vermieter überreichen. Es handelt sich – wie Sie schon vermutet haben – um eine Finanzierung. Die Zinsen bzw. der Beitrag sind das Entgelt dafür, dass die Kaution für Sie gestellt wird, und Sie kein Eigenkapital benötigen. Guthabenzinsen bekommen Sie nur dann, wenn Sie das Geld klassisch anlegen, z.B. auf einem Sparbuch oder Tagesgeld.

        Viele Grüße

        Antworten
    11. Nophut meint

      30. Juli 2019 um 15:49

      Hallo ,

      besteht die Möglichkeit, dass mein Mann für unseren Sohn eine Bürgschaft für die Mietkaution abschließen kann? Kann er diese auch übernehmen, ohne als Mitmieter zu unterschreiben?

      Danke

      Antworten
      • admin meint

        4. August 2019 um 11:18

        Hallo,

        leider ist das nicht möglich. Es geht nur, wenn die Person auch Mieter ist, also im Mietvertrag steht.

        Viele Grüße

        Antworten
    12. Stephan meint

      9. September 2019 um 15:56

      Ich habe mir die ganzen Kommentare hier durchgelesen. Habe das jetzt so verstanden, dass ich einen monatlichen / jährlichen Betrag je nach Bank / Versicherung zahle? Wenn ich die Laufzeit bei 1 Jahr belasse: Habe ich dann auch nach 1 Jahr alles bezahlt? Oder läuft die Mietkautionsbürgschaft weiter, bis ich den Mietvertrag gekündigt habe? Kann man die Summe nicht nachträglich noch auslösen, sodass die Bürgschaft abbezahlt ist? Dann müsste die Kaution ja beim Vermieter komplett hinterlegt sein. Hab ich das so richtig verstanden?

      Antworten
      • admin meint

        14. September 2019 um 11:02

        Hallo,

        Sie zahlen den Beitrag exakt so lange, wie Sie die Bürgschaft nutzen. Das können z.B. mehrere Jahre bis zum Ende des Mietvertrags sein. Der Beitrag wird wie bei einer Versicherung pro Jahr berechnet. Oder Sie kündigen den Vertrag bereits vorher: Dann müssten Sie – wie Sie es schon richtig vermuten – ersatzweise die komplette Mietkaution in bar beim Vermieter hinterlegen. Der Vermieter muss zudem mit der Änderung einverstanden sein.

        Viele Grüße

        Antworten
    13. Lisa meint

      5. Dezember 2019 um 13:49

      Hallo,

      ich habe eine Frage. Wenn man die Bürgschaft abschließt und jährlich dafür bezahlt, z.b 80€ , und nach 2 Jahren auszieht: Muss man dann den Rest der Kaution selbst zahlen?

      Antworten
      • admin meint

        6. Dezember 2019 um 10:27

        Hallo,

        nein. Die Bürgschaft ersetzt die Hinterlegung der Barkaution. Sie würden entsprechend nur den Beitrag zahlen. Sie sollten nur beachten, dass der Vertrag einer Mietkautionsbürgschaft und damit auch die Beitragszahlung erst enden, nachdem der Vermieter die Bürgschaftsurkunde freigibt. Das passiert meist nicht direkt nach dem Auszug, sondern erst nach dem die Wohnungsübergabe erfolgt ist, und alle Zahlungen aus dem Mietverhältnis einschließlich der Nebenkosten geleistet wurden. Es ist also möglich, dass der Anbieter eine weitere Beitragszahlung von Ihnen verlangt, die Sie jedoch später anteilig zurückbekommen.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    14. Andrea meint

      29. Dezember 2019 um 21:57

      Hallo,

      wir haben für unseren Geschichtsverein einen Raum gemietet, und müssen nun auch dem Vermieter eine Mietkaution hinterlegen. Können wir über Sie eine Bürgschaft stellen lassen?

      Danke schonmal….

      Antworten
      • admin meint

        2. Januar 2020 um 14:17

        Hallo,

        für Vereine gibt es derzeit leider keine Mietkautionsbürgschaften. Zumindest ist mir aktuell kein Anbieter bekannt, der ein solches Angebot hat. Ich bedaure, Ihnen keine bessere Auskunft für Ihr Anliegen geben zu können.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    15. Yasmin meint

      29. Januar 2020 um 18:40

      Hallo,

      ich bin am überlegen, ob ich für meine neue Wohnung eine Mietkautionsbürgschaft abschließen soll. Dauer des Mietverhältnisses wäre unbegrenzt. Heißt das also, solange ich da wohnen bleibe, muss ich diesen Beitrag zahlen? Wenn das so wäre, dann wäre ich doch weit aus über die Kautionssumme?! Und wenn ich angenommen nach 10 Jahren ausziehen würde, würde ich doch wahrscheinlich nicht die Überzahlung zurück bekommen. Ist das so richtig? Das hieße, ich wäre mit einer Barkaution / Kredit günstiger dran als mit so einer Bürgschaft?

      Mit freundlichen Grüßen

      Antworten
      • admin meint

        3. Februar 2020 um 10:57

        Hallo,

        gerne versuche ich es, verständlich zu erklären. Es ist soweit erstmal richtig, dass Sie den Beitrag jedes Jahr zahlen, und das solange der Vertrag läuft. Allerdings zahlen Sie mit dem Beitrag immer nur die Zinsen. Das bedeutet: Wenn die Kautionsbürgschaft 4 Prozent der Kautionssumme pro Jahr kostet, heißt das, dass sich die gezahlten Beiträgen in 10 Jahren auf 40 Prozent der Barkaution addiert haben. Entsprechend haben Sie in 25 Jahren 100 Prozent der Kautionssumme erreicht. Mit anderen Worten: Sie zahlen in 25 Jahren so viel Beiträge, wie die eigentliche Mietkaution kostet. Eine Überzahlung gibt es also ab dem 26. Jahr. Sie können allerdings den Vertrag auch z.B. nach 2 Jahren kündigen, und dem Vermieter stattdessen Bargeld anbieten. Das Konzept dieser Bürgschaft zielt darauf ab, das Mieter-Budget während der Umzugsphase zu entlasten. Den Vertrag ewig laufen zu lassen, ist also nicht unbedingt notwendig.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    16. Franziska meint

      2. März 2020 um 03:16

      Hallo,

      verstehe ich das richtig: Ich müsste eine Mietkaution in Höhe von 2600€ leisten. Ich weiß schon jetzt, dass ich keine 5 Jahre wohnen bleibe. Das heißt, ich zahle einen Beitrag, den Zinssatz. Wenn ich nach 5 Jahren oder früher ausziehe, habe ich am Ende z.b 5x den Jahresbeitrag gezahlt. Ich komme in diesem Zeitraum ja längst nicht auf meine 2600€, die ich sonst bar zahlen würde, was ja gut für mich ist, um das Geld anderweitig einzusetzen. Letztendlich wird es nur zu einer Zahlung bis zu dem Kautionsbetrag kommen, wenn der Vermieter die Kaution nutzen muss, dieses Geld von der Bank ausgelegt wird, und diese sich von mir wieder zurückholt oder?

      Wenn man vorhat, lebenslang wohnen zu bleiben, empfiehlt es sich die Mietkautionsbürgschaft – wenn es finanziell möglich ist – zu kündigen, und bar auszulösen. Dann hat man zwar draufgezahlt, aber wurde eine gewisse Zeit entlastet. Es ist quasi eine „Leihgabe“ für den Fall der Fälle.

      Danke
      Franziska

      Antworten
      • admin meint

        5. März 2020 um 09:11

        Hallo,

        exakt so ist es!!

        Freundliche Grüße

        Antworten
    17. Zöllner meint

      25. März 2020 um 21:32

      Hallo,

      mein neuer Vermieter verlangt eine Mietkautionsbürgschaft. Leider steige ich nicht ganz durch. Meine Kaution beläuft sich auf 2200€. Wird diese dem Vermieter von Ihnen gestellt, und ich zahle dann nur den jährlichen Betrag „x“? Oder zahle ich die Kaution von 2200€ ab?

      Antworten
      • admin meint

        30. März 2020 um 08:28

        Hallo,

        die Bürgschaft wird nicht über uns gestellt, da wir lediglich ein Vergleichsportal sind. Die Übernahme erfolgt über den Anbieter, bei dem Sie den Vertrag abschließen, wie z.B. die Deutsche Kautionskasse. Sie zahlen den Betrag nicht ab wie bei einem Kredit, sondern nur den jährlichen Beitrag.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    18. Sabine meint

      30. Juni 2020 um 16:20

      Hiiiilfe !!

      ich benötige dringend eine Mietkautionsbürgschaft mit diesen 3 Paragraphen ( Vorgabe vom Vermieter !! )

      Paragraph 768 BGB Einrede des Bürgen
      Paragraph 770 BGB Einrede der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit
      Paragraph 771 BGB Einrede der Vorausklage

      Welche Mietkautionskasse bietet eine Mietkautionsbürgschaft mit diesen 3 Paragraphen an?

      Bei diesen 3 hab ich schon angefragt / leider nein !!

      -SWK Bank
      -Deutsche Mietkautionskasse
      -Basler Versicherungen

      Vielleicht hat ja jemand eine Idee oder dieses Thema schon einmal mit seinem Vermieter durchexerziert!
      Liebe Grüße

      Antworten
      • admin meint

        3. Juli 2020 um 09:49

        Hallo,

        ich bin mir bei §770 nicht sicher, ob es ein solches Konstrukt überhaupt gibt, wahrscheinlich nicht. Die anderen beiden Anforderungen werden von allen Anbietern mit dem Zusatz „auf erstes Anfordern erfüllt“. Selbstschuldnerisch (§771) sind alle Bürgschaften.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    19. Maja meint

      7. Juli 2020 um 10:54

      Hallo,

      angenommen ich schließe eine Bürgschaft ab, wenn meine Kaution 2000€ beträgt. Was ist, wenn ich dann nach 5 Jahren kündige: Kriege ich das eingezahlte Geld zurück, und muss dafür nur den Jahresbeitrag zahlen? Und wie ist es, wenn ich eine Mietkautionsbürgschaft abschließe und erst nach 15 Jahren kündige: Bedeutet das, dass ich bei 200€ Jahresbeitrag x 15 Jahre = 3000€ eingezahlt habe? Das wäre dann 1000€ mehr als meine Kaution. Kriege ich dann die 3000 € zurückerstattet? Zahle nur die 200€ Jahresbeitrag?

      Antworten
      • admin meint

        10. Juli 2020 um 10:09

        Hallo,

        Sie zahlen den Kautionsbetrag nicht ab wie bei einem Kredit, sondern zahlen wie bei einer Versicherung einen jährlichen Beitrag. Der Beitrag wird einmal im Jahr fällig, und muss solange geleistet werden, wie der Vertrag läuft. Bei 15 Jahren Laufzeit, wird er also auch 15 mal fällig. Deshalb lautet meine Empfehlung die ich immer wieder gebe: Nutzen Sie als Mieter die Bürgschaft immer nur für einen gewissen Zeitraum. Sobald es Ihre finanzielle Situation nach dem Umzug wieder erlaubt, kündigen Sie, und hinterlegen Ihrem Vermieter stattdessen eine Barkaution oder ein Sparkonto.

        Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
        Freundliche Grüße

        Antworten
    20. Lila meint

      13. Februar 2021 um 00:49

      Hallo,

      eine Mietkautionsbürgschaft versichert nur die Vermieter, nicht die Mieter? Ich als Mieter habe eigentlich genug Bargeld. Allerdings verlangt mein Vermieter im Mietvertrag trotzdem eine Kautionsbürgschaft. Ich habe keine Möglichkeit, später eine Barkaution oder ein Sparkonto zu hinterlegen. Ist das legal, dass die Vermieter das nur so verlangen dürfen? Habe ich keine andere Option? Als Sparkonto bekommen die Mieter am Ende mindestens Zinsen. Aber was bekommt man, wenn man die Bürgschaft nutzt? So wie es Maja schon benannt hat, heißt das nicht, dass wir am Ende mehr als nötig bezahlen?

      Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

      Antworten
      • admin meint

        16. Februar 2021 um 17:37

        Hallo,

        nicht nur der Vermieter, sondern beide Mietparteien müssen mit der Bürgschaft einverstanden sein. Sie dürfen also die Bürgschaft als Mieterin ablehnen, und die Anlage auf einem herkömmlichen Kautionskonto verlangen. Allerdings rate ich Ihnen hier zu etwas Vorsicht und Fingerspitzengefühl. Denn der Vermieter sitzt bei der Auswahl seiner Mieter am längeren Hebel. Er kann sich für einen anderen Mietinteressenten entscheiden, wenn Sie den Mietvertrag noch nicht unterschrieben haben.

        Freundliche Grüße

        Antworten

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