Sie möchten wissen, wie viel eine Mietkautionsbürgschaft kostet, und wer der günstigste Anbieter ist? Geben Sie hierfür bitte die Höhe Ihrer Kaution in den Rechner ein, klicken Sie dann auf „jetzt vergleichen“. Das Angebot mit den niedrigsten Kosten erscheint an erster Stelle. Weitere Konditionen finden Sie im unteren Teil. Jede Bürgschaft lässt sich innerhalb von 5 Minuten online beantragen, siehe orangener Button in der Tabelle. Sie zahlen das Geld nicht ab wie bei einem Kredit, sondern nur einen jährlichen Beitrag.
So funktioniert unser Vergleich
Mit unserem Preisvergleich können Sie Ihre individuellen Kosten direkt online berechnen, und den günstigsten Anbieter für Ihre Mietkaution ermitteln. Zur Berechnung wird im Prinzip nur der vom Vermieter verlangte Kautionsbetrag benötigt. Die anderen Einstellungen sind optional. Außer Sie mieten eine gewerbliche Immobilie. Dann muss unter Schritt 3 die Einstellung „Gewerbe“ vorgenommen werben. In einer übersichtlichen Ergebnisliste werden nun die einzelnen Anbieter aufsteigend nach Kosten pro Jahr aufgelistet. Die Kautionskasse mit den niedrigsten Gebühren erscheint an erster Stelle. Zurück zum Vergleichsrechner
Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft? (Beispiel aus der Praxis)
Eine günstige Mietkautionsbürgschaft gibt es bereits ab 25 Euro pro Jahr. Das gilt bei einer Mietkaution in Höhe von 450 Euro. Bei einer Kautionssumme von 1.050 Euro kostet sie schon 49,35 Euro, siehe folgendes Beispiel:
Wie läuft das mit den Kosten bei einer Kautionsbürgschaft?
Sie zahlen als Mieter einen jährlichen Beitrag wie bei einer Versicherung. Die Höhe der anfallenden Kosten richtet sich nach: 1. der vom Vermieter verlangten Kautionssumme, 2. dem Zinssatz des Anbieters sowie 3. der Vertragslaufzeit. Der Zins entspricht dem effektiven Jahreszins bei einem Kredit. Die Laufzeit entspricht der Dauer des Vertrags vom Abschluss bis zur Kündigung. Je länger Sie die Mietbürgschaft nutzen, desto mehr kostet Sie, siehe Beispiel oben.
Weitere Konditionen der Anbieter im Überblick
Für die meisten Mieter reicht i.d. Regel ein Preisvergleich aus, also die Mietkautionsbürgschaft mit den niedrigsten Kosten zu wählen. In einigen Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, auch einen Blick auf die weiteren Konditionen der Anbieter zu werfen. So können auch folgende Details wichtig sein: Welche Police bekomme ich wo? Kann ich den Beitrag auch monatlich zahlen? Oder kann ich die Bürgschaft auch noch abschließen, wenn der Vermieter schon eine Barkaution hat? Wichtig für Vermieter können z.B. folgende Fragen sein: Wer steht eigentlich als Bürge hinter dem Produkt? Wie erfolgt die Auszahlung der Mietkaution im Schadensfall? Oder wer prüft die Bonität der Mietinteressenten? Diese Antworten finden Sie in der folgenden Tabelle.
Bankbürgschaft und Mietkautionsversicherung im Vergleich
Bei beiden Formen der „bargeldlosen Mietkaution“ handelt es sich um eine Bürgschaft, welche ein Mietverhältnis absichert. Auf den ersten Blick unterscheiden sich beide nur in der Art des Bürgen. Während bei der Bankbürgschaft eine Bank die Sicherheit stellt, haftet im anderen Fall die Versicherung für die Forderungen des Vermieters aus dem Mietvertrag. Weitere Unterschiede werden erst beim Blick auf die Details sichtbar, wie z.B. die Anforderungen an die Bonität. So müssen Mieter welche die Mietkautionsbürgschaft über eine Bank beantragen, ein regelmäßiges Einkommen in bestimmter Höhe nachweisen. Bei der versicherungsgedeckten Police ist das Einkommen dagegen keine unbedingte Voraussetzung. Auch der Schufa-Score muss bei einer Zusage durch die Bank höher sein, als wenn der Antrag über eine Versicherung gestellt wird. Beide Formen unterscheiden sich zudem beim Preis, so sind Bankbürgschaften i.d. Regel immer günstiger. Z.b. fallen bei der SWK Bankbürgschaft Kosten in Höhe von 3,99 % pro Jahr an. Die Bürgschaft einer Versicherung gibt es erst ab 4,5 Prozent, siehe Mietkautionsversicherung im Vergleich (Stand Januar 2021).
Hilfe,
ziehe demnächst um, brauche dringend eine Bürgschaft für Vermieter. Trenne mich von meinem Mann. Wie mache ich das?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie können hier bei uns eine Mietkautionsbürgschaft beantragen. Das ist direkt online möglich. Der Vorgang wird hier beschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Die Redaktion
Hallo,
brauche eine Bürgschaft für 1270 Euro Kaution, da ich zum 01.09. umziehen muss. Ich habe jetzt mal nach mit eurem Rechner nachgerechnet. Nun meine Frage: warum ist der Preis z.B. bei 5 Jahren Laufzeit der gleiche wie bei 1 Jahr Laufzeit? Ich bekomme bei beiden Laufzeiten einen Endpreis von 57,15 beim günstigsten Anbieter. Müsste das nicht dann das fünffache sein? Gesamtkosten? Oder verstehe ich da was falsch?
Danke und Gruß
Hallo Christian,
es handelt sich immer um die durchschnittlichen Kosten / den Beitrag für ein Jahr, auch wenn die Laufzeit 5 Jahre beträgt. Der durchschnittliche Jahresbeitrag kann sich verändern, wenn der Anbieter eine Abschlussgebühr verlangt, die einmalig zu Beginn fällig wird. Die Gesamtkosten werden dann auf die gesamte Laufzeit verteilt, und auf ein Jahr heruntergebrochen. So lässt sich ermitteln, welcher Anbieter bei kürzerer Laufzeit und welcher bei längerer Laufzeit möglicherweise günstiger ist. Allerdings wäre es durchaus sinnvoll, eine Angabe der Gesamtkosten hinzuzufügen. Wir nehmen Ihren Kommentar als Anregung. Vielleicht lässt sich da etwas technisch umsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Redaktion
Guten Morgen,
ich benötige eine Bürgschaft für die Mietkaution für 3000,-€ auf 10 Jahre. Ist es nicht günstiger über meine Hausbank einen Abschluss zu tätigen?
M. frdl. Gruss
Johannes
Hallo Johannes,
um die Frage zu beantworten, sollten Sie sich zunächst bei Ihrer Hausbank über die dortigen Konditionen informieren. Wie hoch sind die Zinsen dort? Verlangt die Bank eine zusätzliche Abschlussgebühr? Welche sonstigen Bedingungen gibt es? Das Ganze können Sie dann mit unseren Angeboten vergleichen. Grundsätzlich macht es Sinn den Vertrag – egal wo Sie ihn abschließen – nicht ewig lang laufen zu lassen. Viele Mieter schließen beim Umzug zunächst die Mietbürgschaft ab. Nach zwei oder drei Jahren tauschen Sie die Bürgschaft gegen eine Barkaution ein. So lassen sich die Kosten für den Beitrag auf Dauer reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Die Redaktion
Hallo,
ich habe eine Frage zur Prämie. Wie geht das mit dem Bezahlen der Prämie?
Kann ich das auch monatlich überweisen, oder muss man immer für ein ganzes Jahr an Sie zahlen?
Danke
Hallo,
Sie zahlen den Beitrag immer an den jeweiligen Anbieter wo Sie die Bürgschaft abschließen, nicht an uns. Wir sind selbst kein Anbieter, sondern ein Vergleichsportal. Sie können bei der Beantragung beim Anbieter i.d. Regel auswählen, ob Sie monatliche oder jährliche Zahlungsweise wünschen.
Viele Grüße
Wir wollen demnächst umziehen. Im Moment hängt es nur an einer Bürgschaft, denn die Hausbank hat es schon abgelehnt. Die Bank sagte, man müsse eine Art Mietsparbuch anlegen, damit sie bürgen. Da wir aber schon die Mietkaution beim jetzigen Vermieter bezahlt haben, sehen wir nicht ein nochmal ein Kautionssparbuch anzulegen. Nun unsere Frage: Wir müssen dem neuen Vermieter bei Vertragsabschluss 1.800 Euro übergeben. Oder halt eine Mietkautionsbürgschaft oder eine Versicherung. Wie schnell könnte man so etwas bekommen? Und was wären die Kosten?
Hallo,
bei 1.800 Euro Kautionssumme würden Sie beim günstigsten Anbieter aktuell rund 80 Euro Jahresbeitrag zahlen. Die Bürgschaft können Sie über unseren Vergleich direkt online beantragen. Siehe Spalte ganz rechts: orangener Button mit der Aufschrift „Antrag“ in der Tabelle. Die Urkunde – welche Sie dem Vermieter übergeben müssen – wird Ihnen spätestens nach zwei Werktagen zugestellt. Ein zusätzliches Sparbuch benötigen Sie dann übrigens nicht.
Viele Grüße
Hallo,
mein Mann und ich haben 2014 gemeinsam eine Wohnung bezogen. Für diese Wohnung schlossen wir eine Mietkautionsbürgschaft der R+V ab. Leider ist mein Mann im Januar 2017 verstorben, und ich musste gezwungenermaßen in eine kleinere Wohnung ziehen. Für meine neue Wohnung musste ich nun auch eine Mietkaution hinterlegen. Es bestehen keinerlei Schulden meinerseits gegenüber dem Vermieter. Auch ist die alte Wohnung längst vermietet. Leider wird die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017 erst im Dezember 2018 erstellt. Der Vermieter händigt mir die Original-Papiere nicht aus. Also müsste ich jetzt noch für ein weiteres Jahr die Kosten für die Kautionsbürgschaft übernehmen. Gibt es eine Möglichkeit den Vertrag schon zu beenden, da meine monatlichen finanziellen Mittel sehr begrenzt sind?
Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße Petra
Hallo Petra,
mit der Bürgschaft verhält es sich im Prinzip genau so wie mit der normalen Mietkaution. Der Vermieter ist berechtigt die Sicherheit so lange zu behalten, bis alle Forderungen aus dem Mietvertrag erfüllt wurden. Dazu gehören auch die Betriebskosten. Bei den Betriebskosten ist es jedoch so, dass ein Zurückbehalten der Mietsicherheit nur dann erlaubt ist, wenn aller Wahrscheinlichkeit nach mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. Sie könnten also versuchen mit Ihrem Vorvermieter zu klären, inwiefern er eine Nachzahlung erwartet. Ansonsten gilt leider das von mir anfangs gesagte: Der Vertrag läuft, bis der Vermieter alle Kosten abgerechnet hat. So lange ist im Prinzip auch der Beitrag zu zahlen. Da Sie von einer Endabrechnung im Dezember 2018 berichten, müssten Sie den Beitrag für das letzte Vertragsjahr jedoch nur anteilig zahlen, da die Bürgschaft somit keine vollen 12 Monate mehr benötigt wird. Zwar verlangt die Versicherung erstmal den kompletten Jahresbeitrag. Sie erhalten jedoch dann eine Teilrückzahlung über die zu viel geleistete Prämie.
Viele Grüße
Hallo,
wir ziehen im März um, und müssen eine Kaution in Höhe von 1200€ zahlen. Wir würden das gerne über eine Kautionsbürgschaft machen. Die Dauer der Nutzung wäre 1 Jahr. Zu welcher Bank oder Versicherung würden Sie uns raten?
Danke schonmal
Hallo,
wenn es Ihnen rein um die Kosten geht, würde ich bei dem Betrag die Anbieter Segura oder Kautionsfuchs empfehlen. Bei beiden sichert die Württembergische-Versicherung den Vermieter ab. Sie können das auch ganz einfach über unseren Vergleich nachvollziehen. Geben Sie oben im Feld „Höhe der Kautionssumme“ Ihren gewünschten Betrag sowie die Dauer der Laufzeit ein.
Viele Grüße
Hallo,
wir sind ebenfalls auf Wohnungssuche, und es scheitert eben an der Mietkaution. Ich verstehe das mit der Laufzeit nicht so recht. Berechnet sie sich durch die Dauer der Vermietung, oder wann ich sie selbstzurück legen kann, oder aus einem anderen Grund? Bitte in einfachem, unbürokratischen Deutsch antworten.
Hallo,
richtig die Laufzeit entspricht der Mietdauer – oder dem Zeitraum vom Abschluss bis zur Kündigung der Bürgschaft. Sie benötigen die Angabe der Laufzeit nur, wenn Sie die Kosten für mehrere Jahre berechnen wollen. Wenn es Ihnen nur darum geht, die Anbieter zu vergleichen, müssen Sie an der Einstellung nichts ändern. Sie kann dann auf 1 Jahr stehen bleiben.
Viele Grüße
Guten Tag,
ich habe mich für die Kautionsbürgschaft bei der R+V entschieden. Mietbeginn ist der 01.03.2019. Die Versicherung hat aber schon per Ende Januar 2019 die Lastschrift eingezogen. Sie haftet doch auch erst ab 01.03. Ist das rechtens bzw. anders als bspw. bei Kfz Vers. ?
Guten Tag,
entscheidend für die Beitragszahlung ist das Datum, an dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben.
Viele Grüße
Einen wunderschönen guten Morgen!
Ich habe mir das mal hier angeschaut, und habe eine Frage dazu: Man weiß ja nie, wie lange der Mietvertrag läuft. Eventuell bleibt man in dieser Wohnung für immer wohnen. Wenn ich z.B.: 5 Jahre konstant darin wohne, würde ich bei 1250 Euro gestellter Kaution jährlich einen Beitrag über 250 Euro zahlen? Habe ich das richtig verstanden? Und: Bekommt man dann die Mietkautionsbürgschaft ausgehändigt, z.B. in der Form eines Sparbuches? Weitere Frage: Bekommt man für diese Zeit auf dem Betrag Zinsen, oder läuft das wie bei einem Kredit?
Danke
Hallo,
bitte entschuldigen Sie zunächst die verspätete Antwort. Ihre Anfrage erreichte uns während der Urlaubszeit.
Sie zahlen pro Jahr 50 Euro! Die 250 Euro würden dann entsprechend für die gesamten 5 Jahre fällig. Sie erhalten eine Bürgschaftsurkunde, die Sie Ihrem Vermieter überreichen. Es handelt sich – wie Sie schon vermutet haben – um eine Finanzierung. Die Zinsen bzw. der Beitrag sind das Entgelt dafür, dass die Kaution für Sie gestellt wird, und Sie kein Eigenkapital benötigen. Guthabenzinsen bekommen Sie nur dann, wenn Sie das Geld klassisch anlegen, z.B. auf einem Sparbuch oder Tagesgeld.
Viele Grüße
Hallo ,
besteht die Möglichkeit, dass mein Mann für unseren Sohn eine Bürgschaft für die Mietkaution abschließen kann? Kann er diese auch übernehmen, ohne als Mitmieter zu unterschreiben?
Danke
Hallo,
leider ist das nicht möglich. Es geht nur, wenn die Person auch Mieter ist, also im Mietvertrag steht.
Viele Grüße
Ich habe mir die ganzen Kommentare hier durchgelesen. Habe das jetzt so verstanden, dass ich einen monatlichen / jährlichen Betrag je nach Bank / Versicherung zahle? Wenn ich die Laufzeit bei 1 Jahr belasse: Habe ich dann auch nach 1 Jahr alles bezahlt? Oder läuft die Mietkautionsbürgschaft weiter, bis ich den Mietvertrag gekündigt habe? Kann man die Summe nicht nachträglich noch auslösen, sodass die Bürgschaft abbezahlt ist? Dann müsste die Kaution ja beim Vermieter komplett hinterlegt sein. Hab ich das so richtig verstanden?
Hallo,
Sie zahlen den Beitrag exakt so lange, wie Sie die Bürgschaft nutzen. Das können z.B. mehrere Jahre bis zum Ende des Mietvertrags sein. Der Beitrag wird wie bei einer Versicherung pro Jahr berechnet. Oder Sie kündigen den Vertrag bereits vorher: Dann müssten Sie – wie Sie es schon richtig vermuten – ersatzweise die komplette Mietkaution in bar beim Vermieter hinterlegen. Der Vermieter muss zudem mit der Änderung einverstanden sein.
Viele Grüße
Hallo,
ich habe eine Frage. Wenn man die Bürgschaft abschließt und jährlich dafür bezahlt, z.b 80€ , und nach 2 Jahren auszieht: Muss man dann den Rest der Kaution selbst zahlen?
Hallo,
nein. Die Bürgschaft ersetzt die Hinterlegung der Barkaution. Sie würden entsprechend nur den Beitrag zahlen. Sie sollten nur beachten, dass der Vertrag einer Mietkautionsbürgschaft und damit auch die Beitragszahlung erst enden, nachdem der Vermieter die Bürgschaftsurkunde freigibt. Das passiert meist nicht direkt nach dem Auszug, sondern erst nach dem die Wohnungsübergabe erfolgt ist, und alle Zahlungen aus dem Mietverhältnis einschließlich der Nebenkosten geleistet wurden. Es ist also möglich, dass der Anbieter eine weitere Beitragszahlung von Ihnen verlangt, die Sie jedoch später anteilig zurückbekommen.
Freundliche Grüße
Hallo,
wir haben für unseren Geschichtsverein einen Raum gemietet, und müssen nun auch dem Vermieter eine Mietkaution hinterlegen. Können wir über Sie eine Bürgschaft stellen lassen?
Danke schonmal….
Hallo,
für Vereine gibt es derzeit leider keine Mietkautionsbürgschaften. Zumindest ist mir aktuell kein Anbieter bekannt, der ein solches Angebot hat. Ich bedaure, Ihnen keine bessere Auskunft für Ihr Anliegen geben zu können.
Freundliche Grüße
Hallo,
ich bin am überlegen, ob ich für meine neue Wohnung eine Mietkautionsbürgschaft abschließen soll. Dauer des Mietverhältnisses wäre unbegrenzt. Heißt das also, solange ich da wohnen bleibe, muss ich diesen Beitrag zahlen? Wenn das so wäre, dann wäre ich doch weit aus über die Kautionssumme?! Und wenn ich angenommen nach 10 Jahren ausziehen würde, würde ich doch wahrscheinlich nicht die Überzahlung zurück bekommen. Ist das so richtig? Das hieße, ich wäre mit einer Barkaution / Kredit günstiger dran als mit so einer Bürgschaft?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
gerne versuche ich es, verständlich zu erklären. Es ist soweit erstmal richtig, dass Sie den Beitrag jedes Jahr zahlen, und das solange der Vertrag läuft. Allerdings zahlen Sie mit dem Beitrag immer nur die Zinsen. Das bedeutet: Wenn die Kautionsbürgschaft 4 Prozent der Kautionssumme pro Jahr kostet, heißt das, dass sich die gezahlten Beiträgen in 10 Jahren auf 40 Prozent der Barkaution addiert haben. Entsprechend haben Sie in 25 Jahren 100 Prozent der Kautionssumme erreicht. Mit anderen Worten: Sie zahlen in 25 Jahren so viel Beiträge, wie die eigentliche Mietkaution kostet. Eine Überzahlung gibt es also ab dem 26. Jahr. Sie können allerdings den Vertrag auch z.B. nach 2 Jahren kündigen, und dem Vermieter stattdessen Bargeld anbieten. Das Konzept dieser Bürgschaft zielt darauf ab, das Mieter-Budget während der Umzugsphase zu entlasten. Den Vertrag ewig laufen zu lassen, ist also nicht unbedingt notwendig.
Freundliche Grüße
Hallo,
verstehe ich das richtig: Ich müsste eine Mietkaution in Höhe von 2600€ leisten. Ich weiß schon jetzt, dass ich keine 5 Jahre wohnen bleibe. Das heißt, ich zahle einen Beitrag, den Zinssatz. Wenn ich nach 5 Jahren oder früher ausziehe, habe ich am Ende z.b 5x den Jahresbeitrag gezahlt. Ich komme in diesem Zeitraum ja längst nicht auf meine 2600€, die ich sonst bar zahlen würde, was ja gut für mich ist, um das Geld anderweitig einzusetzen. Letztendlich wird es nur zu einer Zahlung bis zu dem Kautionsbetrag kommen, wenn der Vermieter die Kaution nutzen muss, dieses Geld von der Bank ausgelegt wird, und diese sich von mir wieder zurückholt oder?
Wenn man vorhat, lebenslang wohnen zu bleiben, empfiehlt es sich die Mietkautionsbürgschaft – wenn es finanziell möglich ist – zu kündigen, und bar auszulösen. Dann hat man zwar draufgezahlt, aber wurde eine gewisse Zeit entlastet. Es ist quasi eine „Leihgabe“ für den Fall der Fälle.
Danke
Franziska
Hallo,
exakt so ist es!!
Freundliche Grüße
Hallo,
mein neuer Vermieter verlangt eine Mietkautionsbürgschaft. Leider steige ich nicht ganz durch. Meine Kaution beläuft sich auf 2200€. Wird diese dem Vermieter von Ihnen gestellt, und ich zahle dann nur den jährlichen Betrag „x“? Oder zahle ich die Kaution von 2200€ ab?
Hallo,
die Bürgschaft wird nicht über uns gestellt, da wir lediglich ein Vergleichsportal sind. Die Übernahme erfolgt über den Anbieter, bei dem Sie den Vertrag abschließen, wie z.B. die Deutsche Kautionskasse. Sie zahlen den Betrag nicht ab wie bei einem Kredit, sondern nur den jährlichen Beitrag.
Freundliche Grüße
Hiiiilfe !!
ich benötige dringend eine Mietkautionsbürgschaft mit diesen 3 Paragraphen ( Vorgabe vom Vermieter !! )
Paragraph 768 BGB Einrede des Bürgen
Paragraph 770 BGB Einrede der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit
Paragraph 771 BGB Einrede der Vorausklage
Welche Mietkautionskasse bietet eine Mietkautionsbürgschaft mit diesen 3 Paragraphen an?
Bei diesen 3 hab ich schon angefragt / leider nein !!
-SWK Bank
-Deutsche Mietkautionskasse
-Basler Versicherungen
Vielleicht hat ja jemand eine Idee oder dieses Thema schon einmal mit seinem Vermieter durchexerziert!
Liebe Grüße
Hallo,
ich bin mir bei §770 nicht sicher, ob es ein solches Konstrukt überhaupt gibt, wahrscheinlich nicht. Die anderen beiden Anforderungen werden von allen Anbietern mit dem Zusatz „auf erstes Anfordern erfüllt“. Selbstschuldnerisch (§771) sind alle Bürgschaften.
Freundliche Grüße
Hallo,
angenommen ich schließe eine Bürgschaft ab, wenn meine Kaution 2000€ beträgt. Was ist, wenn ich dann nach 5 Jahren kündige: Kriege ich das eingezahlte Geld zurück, und muss dafür nur den Jahresbeitrag zahlen? Und wie ist es, wenn ich eine Mietkautionsbürgschaft abschließe und erst nach 15 Jahren kündige: Bedeutet das, dass ich bei 200€ Jahresbeitrag x 15 Jahre = 3000€ eingezahlt habe? Das wäre dann 1000€ mehr als meine Kaution. Kriege ich dann die 3000 € zurückerstattet? Zahle nur die 200€ Jahresbeitrag?
Hallo,
Sie zahlen den Kautionsbetrag nicht ab wie bei einem Kredit, sondern zahlen wie bei einer Versicherung einen jährlichen Beitrag. Der Beitrag wird einmal im Jahr fällig, und muss solange geleistet werden, wie der Vertrag läuft. Bei 15 Jahren Laufzeit, wird er also auch 15 mal fällig. Deshalb lautet meine Empfehlung die ich immer wieder gebe: Nutzen Sie als Mieter die Bürgschaft immer nur für einen gewissen Zeitraum. Sobald es Ihre finanzielle Situation nach dem Umzug wieder erlaubt, kündigen Sie, und hinterlegen Ihrem Vermieter stattdessen eine Barkaution oder ein Sparkonto.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Freundliche Grüße