Statt der klassischen Aufbewahrung auf einem Sparkonto können Mieter die Mietkaution auch als Bankbürgschaft hinterlegen. Wir erläutern, wie es funktioniert, welche Vor- und Nachteile es gibt, und vergleichen die Kosten verschiedener Banken.
- Eine Mietbürgschaft ersetzt die Kaution in bar. Das gesparte Geld können Mieter für andere Ausgaben nutzen.
- Für den Service verlangt die Bank eine jährliche Gebühr zwischen 3 und 5 Prozent der Kautionssumme.
- Bei Schäden in der Wohnung oder Mietrückständen darf der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nehmen.
- Eine Beantragung ist heutzutage schnell und einfach online möglich, siehe folgende Übersicht.
Kosten für Mietkaution Bankbürgschaften im Vergleich
Eine „echte“ Bankbürgschaft für die Mietkaution gibt es heutzutage nur noch bei wenigen Instituten, siehe Anbieter und deren Kosten im Vergleich (Stand Juni 2023). Die DKB stellt ihr Angebot nur Bestandskunden zur Verfügung, ebenso wie Commerzbank, Santander und GLS-Bank. Nur bei der SWK-Bank gibt es sie auch für Neukunden, und lässt sich zudem online beantragen. Volksbanken und Sparkassen bieten meist kein eigenes Produkt mehr an, sondern vermitteln Angebote der R+V oder anderer Versicherungen.
- Zinssatz: 3,99 % pro Jahr
- Abschlussgebühr: 0,00 €
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: SWK-Bank
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Schufa
- Mindesteinkommen erforderlich: ja, 1.300 netto
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- Zinssatz: 4,0 % pro Jahr
- Abschlussgebühr: 0,00 €
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: Santander
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Schufa
- Mindesteinkommen erforderlich: nicht bekannt
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- Zinssatz: 4,7 % pro Jahr
- Abschlussgebühr: 0,00 €
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: R+V-Versicherung
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- Zinssatz: je nach Produkt 4-5 % pro Jahr
- Abschlussgebühr: 0,00 €
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: R+V, Allianz oder Württembergische
- auf erstes Anfordern: abhängig von Bürge
- Bonitätsprüfung über: Schufa oder Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- Zinssatz: 5,0 % pro Jahr
- Abschlussgebühr: 0,00 €
- Mindestbeitrag: 40,00 €
- Bürge: GLS-Bank
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Schufa
- Mindesteinkommen erforderlich: nicht bekannt
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- Zinssatz: 5,0 % pro Jahr
- Abschlussgebühr: 0,00 €
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: Apobank
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Schufa
- Mindesteinkommen erforderlich: nicht bekannt
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- Zinssatz: 3,0 % pro Jahr
- Abschlussgebühr: 50,00 €
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: Commerzbank
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Schufa
- Mindesteinkommen erforderlich: nicht bekannt
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- Zinssatz: 3,50 % pro Jahr
- Abschlussgebühr: 50,00 €
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: Deutsche Kreditbank (DKB)
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Schufa
- Mindesteinkommen erforderlich: nicht bekannt
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
Weitere
Was ist eine Bankbürgschaft für die Mietkaution?
Die Bankbürgschaft ist eine Alternative zur bar hinterlegten Mietkaution. Sie wird häufig auch als Mietaval oder Mietkautionsbürgschaft bezeichnet. Hierbei sichert eine Bank (Bürge) die Ansprüche des Vermieters (Gläubiger) aus dem Mietvertrag ab. Es handelt es sich also um das „Zahlungsversprechen“ des Bürgen für die Verbindlichkeiten des Mieters (Schuldner) einzustehen, falls dieser seinen Verpflichtungen nicht wie vereinbart nachkommt. Oder mit einfachen Worten: Gerät der Mieter mit Miete oder Nebenkosten in Rückstand, oder hinterlässt beim Auszug Schäden in der Wohnung, kann der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nehmen, um mit seinen Forderungen aus dem Mietvertrag verrechnen. Anstelle der sonst üblichen Barkaution erhält der Hausherr eine Urkunde. Der Wohnungsinhaber entrichtet im Gegenzug eine jährliche Gebühr an das Geldinstitut.
Was kostet eine Bankbürgschaft für die Kaution?
Die Stellung der Bürgschaft ist eine Dienstleistung der Bank. Hierfür zahlen Sie als Mieter einen jährlichen Beitrag wie bei einer Versicherung. Wie viel eine Bankbürgschaft kostet, richtet sich nach dem Zinssatz des Anbieters sowie der vom Vermieter verlangten Kaution. Zudem ist noch wichtig, wie lange Sie den Vertrag nutzen (Laufzeit). Da sich die Konditionen der Anbieter unterscheiden, lohnt sich in jedem Fall ein Vergleich, siehe Tabelle oben. Die Berechnung wird an folgendem Beispiel dargestellt:
Vorteile und Nachteile für Mieter und Vermieter
Mieter profitieren von mehr Geld während des Umzugs. Ein Gegenargument sind die laufenden Gebühren bei längerer Nutzung. Für Vermieter bedeutet die Mietbürgschaft weniger Arbeit, da die Verwaltung und Abrechnung der Kautionskonten entfällt. Kommt es zu Schäden oder Mietrückständen, sind dem Kreditinstitut einige Unterlagen einzureichen. Pro & Contra im Überblick.
Vorteile
- Ersparnis von 2-3 Nettomieten, da Barkaution entfällt.
- Vermeidung von Kredit
- als Zwischenfinanzierung nutzbar: erst Bürgschaft, später Umwandlung in Barkaution
- keine Doppelbelastung mehr (alte und neue Mietkaution gleichzeitig hinterlegt)
- Wegfall der Kontoverwaltung und Zinsabrechnung
- Sicherheit durch vorherige Bonitätsprüfung des Mieters
- komplette Sicherheit von Anfang an: (keine Ratenzahlung nach §551 BGB)
- bessere Vermietbarkeit von Immobilien in strukturschwachen Gegenden
Nachteile
- überschaubare aber regelmäßige Gebühren
- einwandfreie Bonität erforderlich: kein Schufaeintrag, regelmäßiges Einkommen
- Einreichung einiger Dokumente bei Schaden
Mietkaution oder Bankbürgschaft: Wo liegt der Unterschied?
Beide Sicherheiten verfolgen denselben Zweck, nämlich den Vermieter im Schadensfall abzusichern. Der wesentliche Unterschied liegt im Zeitpunkt der (Aus)Zahlung. Bei einer herkömmlichen Barkaution erhält der Hausherr das Geld gleich zu Beginn, und legt es während der Mietdauer an. Bei offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis kann dieser auf das Konto zugreifen. Beim Auszug bekommt der Mieter entsprechend den (Rest-)Betrag zurück. Bei einer Mietbürgschaft kommt es nur im Schadensfall zu einem tatsächlichen Geldfluss. Der Vermieter erhält bis dahin lediglich das Zahlungsversprechen der Bank, im vereinbarten Fall zu leisten. Da der Mieter beim Einzug kein Geld (physisch) hinterlegt hat, bekommt er auch beim Auszug keines zurück.
Bankbürgschaft statt Mietkaution: Wann lohnt sich das?
Es kommt immer auf die Situation an. Die Nutzung einer Bankbürgschaft statt einer herkömmlichen Kaution lohnt sich für Mieter dann, wenn die Ersparnisse für die Umzugskosten nicht ausreichen, oder für andere Ausgaben verfügbar sein sollen. Die Bürgschaft ist also eine günstige Möglichkeit der Finanzierung. Es fallen weniger Zinsen als beim teuren Dispo an. Zudem lässt sich ein unflexibler Ratenkredit vermeiden, da die finanzierte Summe nicht abgezahlt wird. Es muss lediglich der jährliche Beitrag gezahlt werden. Die Beiträge können sich jedoch summieren, wenn der Vertrag über längere Zeit läuft. Eine herkömmliche Mietkaution ist wiederum besser, wenn genug Ersparnisse vorhanden sind, und die Umzugskosten kein Problem darstellen. Für Vermieter sind Zeitersparnis und Sicherheit während der Mietdauer gegen etwas Papierkram bei einem Schadensfall abzuwägen.
Welche Voraussetzungen gelten für Mieter?
Damit die Bank eine Bürgschaft übernimmt, müssen Antragsteller zunächst einige Voraussetzungen erfüllen. Besteht kein festes Arbeitsverhältnis + Einkommen, ist alternativ der Abschluss einer Mietkautionsversicherung möglich.
- Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland
- Arbeitgeber muss ebenfalls Sitz in Deutschland haben.
- unbefristetes Arbeitsverhältnis als Angestellter, keine Vergabe an Selbstständige und Freiberufler (Alternativen siehe Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe)
- einwandfreie Bonität bei Schufa und Infoscore
- regelmäßiges Mindesteinkommen von ca. 1.300 Euro netto (je nach Kreditinstitut verschieden)
Ist eine Bankbürgschaft trotz Schufa Eintrag möglich?
Die Antwort lautet nein. Wer eine Mietbürgschaft abschließen möchte, muss zunächst eine Bonitätsprüfung durchlaufen. Wie bei einem Kreditantrag holt die Bank eine Auskunft bei der Schufa ein. Hierbei wird überprüft, ob ein negativer Eintrag vorliegt. Beispiele sind eine Privatinsolvenz oder eine eidesstattliche Versicherung. Ebenfalls zu einer Ablehnung kommt es dann, wenn der Schufa-Score zu niedrig ist, oder man als Mieter kein regelmäßiges Einkommen nachweisen kann.
Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?
Eine Mietkautionsbürgschaft wird heutzutage meist als selbstschuldnerische Bürgschaft ausgestaltet. Hier wird auf die sogenannte Einrede der Vorausklage verzichtet. Das bedeutet: Der Vermieter kann sich im Schadensfall sofort an das Kreditinstitut wenden, ohne sich vorher mit dem Mieter vor Gericht streiten zu müssen. Für den Bürgen bedeutet „diese Variante“ ein höheres Risiko, da die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme steigt. Für den Hausherr ist sie wiederum vorteilhaft, da er deutlich weniger Aufwand betreiben muss, um im Fall der Fälle an sein Geld zu kommen.
Guten Morgen zusammen, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen….
ich bin nun schon über 10 Jahre Kunde bei der Volksbank. Ich habe dort schon 2 mal bei früheren Umzügen Bürgschaften abgeschlossen, was bisher nie ein Problem war. Jetzt hat sich die Bank allerdings vor 2 oder 3 Jahren mit einer anderen Volksbank zusammengeschlossen, und hat auch den Namen geändert. Mein Berater von früher ist allerdings immer noch da. Als ich dort nach der üblichen Bankbürgschaft fragte, war diese nun viel teurer. Auch der Vermieter war, als ich die Unterlagen vorlegte, plötzlich nicht mehr so zufrieden damit. Seine Antwort war, dass die Urkunde von einer Versicherung, und nicht von einer Bank stammt. Dabei habe ich die Bürgschaft ja so wie immer bei meiner Hausbank abgeschlossen.
Ich vestehe nicht wo das Problem liegt, da der Vermieter ja vorher einverstanden war. Warum jetzt der Rückzieher? Und was soll ich jetzt tun?
Hallo,
ich kann mir denken, woran es liegt. Früher hatte jede Bank ihre eigene Bürgschaft. Heute bieten Banken i.d. Regel kein eigenes Produkt mehr an. Volksbanken greifen inzwischen meist auf die Bürgschaft der R+V-Versicherung zurück, da die R+V zur genossenschaftlichen FinanzGruppe der Volks- und Raiffeisenbanken gehört. Aus diesem Grund handelt es sich strenggenommen nicht um eine Bankbürgschaft, sondern um eine Versicherungsbürgschaft. Das könnte auch der Grund sein, warum der Vermieter nun nicht mehr damit einverstanden ist. Allerdings gehört die R+V zu den größten und renommiertesten Versicherungen in Deutschland. Die Sicherheit ist dieselbe, als wenn die Bank direkt bürgt.
Freundliche Grüße
Hallo,
ich habe eine Frage: Ich habe kürzlich bei unserer VR-Bank eine Mietbürgschaft abgeschlossen. Die Vermieterin hatte sich auch damit einverstanden erklärt. Als ich den Bürgschaftsschein überreichen wollte, hat sie ihn abgelehnt, mit der Begründung, es sei keine Bankbürgschaft… Daraufhin habe ich auch gesehen, dass die R+V-Versicherung für Mieten usw. einsteht nicht die VR-Bank. Aber ich hatte das doch extra bei meiner Hausbank abgeschlossen.
Was mache ich jetzt?
Danke
Hallo,
es handelt sich um keine echte Bank-, sondern um eine „Versicherungsbürgschaft“. Die R+V ist Teil der genossenschaftlichen FinanzGruppe der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Die Unternehmen arbeiten quasi zusammen. Die Volksbanken haben früher eigene Bürgschaften vergeben, haben dies jedoch seit einiger Zeit auf die R+V Versicherung ausgelagert. Die Funktionsweise ist jedoch komplett identisch. Das ist einigen Vermietern jedoch nicht klar. Auch die Versicherung prüft vorher die Bonität des Mieters. Sie haben nun zwei Möglichkeiten: 1. Sie erläutern Ihrer Vermieterin, dass die Produkte identisch funktionieren, sie sich also keine Gedanken über Sicherheit etc. machen muss. Stimmt sie daraufhin zu, übergeben Sie ihr die Urkunde. 2. Sie lehnt ab: Bieten Sie ihr die Mietkaution der SWK-Bank an, siehe Tabelle oben.
Viel Erfolg
Ich habe am 30.07.2018 eine Mietbürgschaft über meine Sparkasse abgeschlossen. Nach meiner Restschuldbefreiung (30.07.2021) bittet die Sparkasse um die Bürgschaftsurkunde. Das Mietverhältnis besteht noch. Die Urkunde hat mein Vermieter. Sollte ich die Urkunde nicht bis zum 30.12.2022 zurückgeben, kündigt die Bank die Bürgschaft, und behält sich weitere Maßnahmen vor. Wie ist dieser Vorgang zu verstehen? Wenn ich die Urkunde zurückgebe, habe ich gekündigt! Warum kündigt die Bank den Vertrag nicht gleich (darf sie das nicht?)? Welche Konsequenzen kann das Ablehnen dieser Aufforderung für mich haben. Werden Gebühren zurückgerechnet (auch in die Zeit meiner Privatinsolvenz)?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen
Hallo,
für mich sieht es ebenfalls so aus, als möchte sich die Sparkasse auf diese Art elegant von ihrer Verpflichtung lösen. Denn eine einseitige Kündigung ist meines Wissens nicht möglich, da ja sonst der Vermieter im Schadensfall nicht mehr abgesichert wäre. Nehmen Sie bitte für die weitere Vorgehensweise Kontakt zu Ihrem Mieterverein oder der Verbraucherzentrale auf.
Viel Erfolg
Hallo,
ich möchte demnächst in eine neue Wohnung umziehen. Leider habe ich jedoch niemanden, der für mich bürgen könnte. Der Vermieter verlangt dies zusätzlich zur normalen Mietkaution. Ein Bekannter hat mir von der Möglichkeit einer Mietbürgschaft erzählt. Kann ich diese anstelle der bürgenden Person einsetzen?
Hallo,
die Bürgschaft von einer Bank wird nicht zusätzlich zur normalen Kaution abgeschlossen, sondern ersetzt diese. Sie stellt also keine zweite oder zusätzliche Sicherheit dar. Sie müssten also mit Ihrem Vermieter klären, ob er damit einverstanden ist, bzw. ihm das ausreicht.
Freundliche Grüße
Hallo,
ich habe im Jahre 2005 bei der Commerzbank ein Mietaval für meine neu bezogene Wohnung abgeschlossen. Dieser Auftrag liegt mir in Kopie noch vor. Er ist aber bei der Bank unauffindbar, da die Filiale nicht mehr existiert. Was kann ich tun? Nachforschungen blieben ohne Ergebnis.
Mit freundlichen Grüßen
Helga
Hallo,
leider konnte ich auf die Schnelle auch nichts passendes dazu recherchieren. Ich würde Ihnen deshalb raten, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden.
Viel Erfolg