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    Bankbürgschaft Kaution: Vergleich, Kosten, Vor- und Nachteile

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 6. Januar 2023

    Normalerweise wird die Kaution auf einem Sparkonto fest angelegt. Mieter und Vermieter können sich jedoch alternativ auf eine Bankbürgschaft als Sicherheit für den Mietvertrag einigen. Wir erläutern Kosten, Voraussetzungen sowie Vor- und Nachteile.

    ➥ Das Wichtigste auf einen Blick

    • Eine Bankbürgschaft ersetzt die Mietkaution in bar. Das gesparte Geld können Mieter für andere Ausgaben nutzen.
    • Für den Service verlangt die Bank eine jährliche Gebühr zwischen 3 und 5 Prozent der Kautionssumme.
    • Bei Schäden in der Wohnung oder Mietrückständen darf der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nehmen.
    • Eine Beantragung ist heutzutage schnell und einfach über das Internet möglich, siehe folgende Übersicht.

    Kosten für Mietkaution Bankbürgschaften im Vergleich

    Eine „echte“ Bankbürgschaft für die Kaution gibt es heutzutage nur noch bei wenigen Banken, siehe Anbieter und deren Kosten im Vergleich (Stand Januar 2023). Nur bei der SWK-Bank gibt es sie auch für Neukunden, und lässt sich zudem online beantragen. Bei der DKB muss man bereits 6 Monate ein Girokonto besitzen. Auch die Commerzbank stellt ihr Angebot nur Bestandskunden zur Verfügung. Bei Volks- und Raiffeisenbanken gibt es die Mietbürgschaft der R+V-Versicherung. Auch Sparkassen bieten i.d. Regel kein eigenes Produkt mehr an, sondern vermitteln je nach Kooperation Angebote der R+V, oder anderer Versicherungen.

    Anbieter
    Kosten pro Jahr
    Höhe
    Neukunden
    online verfügbar

    SWK-Bank

    Kosten pro Jahr
    3,99 %, keine weiteren Gebühren
    entspricht bei 1.500 Kautionssumme
    58,50 € im 1. Jahr
    58,50 € ab 2. Jahr
    Höhe
    bis 10.000 €
    Neukunden
    ja
    online verfügbar

    DKB-Mietaval

    Gebühren pro Jahr
    3,50 % + einmalig 50 €
    entspricht bei 1.500 Mietkauton
    82,50 € im 1. Jahr
    52,50 € ab 2. Jahr
    Höhe
    bis 10.000 €
    Neukunden
    nein (Girokonto notwendig)
    online verfügbar

    Commerzbank

    Gebühren pro Jahr
    3,00 % + einmalig 50 €
    entspricht bei 1.500 Mietkauton
    75,00 € im 1. Jahr
    45,00 € ab 2. Jahr
    Höhe
    bis 15.000 €
    für Neukunden
    nein (Girokonto notwendig)
    online verfügbar
    nein, nur in Filiale

    Santander

    Gebühren pro Jahr
    4,00 %, keine weiteren Gebühren
    entspricht bei 1.500 Kaution
    60,00 € im 1. Jahr
    60,00 € ab 2. Jahr
    Höhe
    bis 15.000 €
    für Neukunden
    nein
    online verfügbar
    nein, nur in Filiale

    Apobank

    Gebühren pro Jahr
    abhängig von Bonität
    Höhe
    bis 10.000 €
    für Neukunden
    nein
    online verfügbar
    nein, nur in Filiale

    Sparkassen

    Gebühren pro Jahr
    Ø 4,50 %, keine weiteren Gebühren
    entspricht bei 1.500 Kautionssumme
    67,50 € im 1. Jahr
    67,50 € ab 2. Jahr
    Höhe
    bis 15.000 €
    für Neukunden
    auf Anfrage
    online verfügbar
    ja, über die Homepage Ihrer Sparkasse

    Volksbanken

    Gebühren pro Jahr
    4,70 %, keine weiteren Gebühren
    entspricht bei 1.500 Kautionssumme
    70,50 € im 1. Jahr
    70,50 € ab 2. Jahr
    Höhe
    bis 15.000 €
    für Neukunden
    auf Anfrage
    online verfügbar
    nein, nur in Filiale oder beim R+V-Berater

    GLS-Bank

    Gebühren pro Jahr
    5,00 %, keine weiteren Gebühren
    entspricht bei 1.500 Kautionssumme
    75,00 € im 1. Jahr
    75,00 € ab 2. Jahr
    Höhe
    bis 10.000 €
    für Neukunden
    nein
    online verfügbar
    nein, nur in Filiale
    Über Hinweise zu weiteren verfügbaren Angeboten sind wir sehr dankbar, und werden diese mit in die Liste aufnehmen. Sie können Ihren Vorschlag gerne als Kommentar hinterlassen.

    Was ist eine Bankbürgschaft für die Mietkaution?

    Die Bankbürgschaft ist eine Alternative zur bar hinterlegten Mietkaution. Sie wird häufig auch als Mietaval oder Mietkautionsbürgschaft bezeichnet. Hierbei sichert eine Bank (Bürge) die Ansprüche des Vermieters (Gläubiger) aus dem Mietvertrag ab. Es handelt es sich also um das „Zahlungsversprechen“ des Bürgen für die Verbindlichkeiten des Mieters (Schuldner) einzustehen, falls dieser seinen Verpflichtungen nicht wie vereinbart nachkommt. Oder mit einfachen Worten: Gerät der Mieter mit Miete oder Nebenkosten in Rückstand, oder hinterlässt beim Auszug Schäden in der Wohnung, kann der Vermieter die Mietbürgschaft in Anspruch nehmen, um mit seinen Forderungen aus dem Mietvertrag verrechnen. Anstelle der sonst üblichen Barkaution erhält der Hausherr eine Urkunde. Der Wohnungsinhaber entrichtet im Gegenzug eine jährliche Gebühr an das Geldinstitut.

    Was kostet eine Bankbürgschaft für die Kaution?

    Die Stellung der Bürgschaft an den Vermieter ist eine Dienstleistung der Bank. Hierfür zahlen Sie als Mieter einen jährlichen Beitrag wie bei einer Versicherung. Wie viel eine Bankbürgschaft kostet, richtet sich nach dem Zinssatz des Anbieters sowie der vom Vermieter verlangten Kaution. Zudem ist noch wichtig, wie lange Sie den Vertrag nutzen (Laufzeit). Da sich die Konditionen der Anbieter unterscheiden, lohnt sich in jedem Fall ein Vergleich, siehe Tabelle oben. Die Berechnung wird an folgendem Beispiel dargestellt:

    Die Mietkaution in unserem Beispiel beträgt 1.500 Euro, der Zinssatz 3,99 %. Es wird also 1.500 mit 3,99% multipliziert (1.500 * 3,99 / 100). Demnach fallen Gebühren in Höhe von 58,50 pro Jahr an. Wird die Bürgschaft für 4 Jahre genutzt, kostet sie insgesamt 234,00 (58,50 * 4).

    Vorteile und Nachteile für Mieter und Vermieter

    Mieter profitieren von mehr Geld während des Umzugs. Ein Gegenargument sind die laufenden Gebühren bei längerer Nutzung. Für Vermieter bedeutet die Mietbürgschaft weniger Arbeit, da die Verwaltung und Abrechnung der Kautionskonten entfällt. Kommt es zu Schäden oder Mietrückständen, sind der Bank einige Unterlagen einzureichen. Die Vorteile und Nachteile im Überblick.

    Mieter
    Vermieter

    Vorteile

    Mieter
    • Ersparnis von 2-3 Nettomieten, da Barkaution entfällt.
    • Vermeidung von Kredit
    • als Zwischenfinanzierung nutzbar: erst Bürgschaft, später Umwandlung in Barkaution
    • keine Doppelbelastung mehr (alte und neue Mietkaution gleichzeitig)
    Vermieter
    • Wegfall der Kontoverwaltung und Zinsabrechnung
    • Sicherheit durch vorherige Bonitätsprüfung des Mieters
    • komplette Sicherheit von Anfang an: (keine Ratenzahlung durch Mieter)
    • bessere Vermietbarkeit von Immobilien in strukturschwachen Gegenden

      Nachteile

      Mieter
      • überschaubare aber regelmäßige Gebühren
      • einwandfreie Bonität erforderlich: kein Schufaeintrag, regelmäßiges Einkommen
      Vermieter
      • Einreichung einiger Dokumente bei Schaden

        Bankbürgschaft statt Mietkaution: Wann lohnt sich das?

        Es kommt immer auf die Situation an. Die Nutzung einer Bankbürgschaft statt einer herkömmlichen Kaution lohnt sich für Mieter dann, wenn die Ersparnisse für die Umzugskosten nicht ausreichen, oder das Geld für andere Ausgaben verfügbar sein soll. Die Bürgschaft ist also eine günstige Möglichkeit der Finanzierung. Es fallen weniger Zinsen als beim teuren Dispo an. Zudem lässt sich ein unflexibler Ratenkredit vermeiden, da die finanzierte Summe nicht abgezahlt wird. Es muss lediglich der jährliche Beitrag gezahlt werden. Die Beiträge können sich jedoch summieren, wenn der Vertrag über längere Zeit läuft. Eine herkömmliche Mietkaution ist für Mieter besser, wenn genug Ersparnisse vorhanden sind, und die Umzugskosten kein Problem darstellen. Für Vermieter sind Zeitersparnis und Sicherheit während der Mietdauer gegen etwas Papierkram bei einem Schadensfall abzuwägen.

        Welche Voraussetzungen gelten für Mieter?

        Damit die Bank eine Bürgschaft übernimmt, müssen Mieter zunächst einige Voraussetzungen erfüllen. Besteht kein festes Arbeitsverhältnis + Einkommen, ist alternativ der Abschluss einer Mietkautionsversicherung möglich.

        • Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland
        • Arbeitgeber muss ebenfalls Sitz in Deutschland haben.
        • unbefristetes Arbeitsverhältnis als Angestellter, keine Vergabe an Selbstständige und Freiberufler (Alternativen siehe Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe)
        • einwandfreie Bonität bei Schufa und Infoscore
        • regelmäßiges Mindesteinkommen von ca. 1.300 Euro netto (je nach Kreditinstitut verschieden)

        Ist eine Bankbürgschaft trotz Schufa Eintrag möglich?

        Die Antwort lautet nein. Wer eine Kautionsbürgschaft abschließen möchte, muss zunächst eine Bonitätsprüfung durchlaufen. Wie bei einem Kreditantrag holt die Bank eine Auskunft bei der Schufa ein. Hierbei wird überprüft, ob ein negativer Eintrag vorliegt. Beispiele sind eine Privatinsolvenz oder eine eidesstattliche Versicherung. Ebenfalls zu einer Ablehnung kommt es dann, wenn der Schufa-Score zu niedrig ist, oder man als Mieter kein regelmäßiges Einkommen nachweisen kann.

        Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?

        Eine Mietkautionsbürgschaft wird heutzutage meist als selbstschuldnerische Bürgschaft ausgestaltet. Hier wird auf die sogenannte Einrede der Vorausklage verzichtet. Das bedeutet: Der Vermieter kann sich im Schadensfall sofort an die Bank wenden, ohne sich vorher mit dem Mieter vor Gericht streiten zu müssen. Für den Bürgen bedeutet die selbstschuldnerische Bürgschaft ein höheres Risiko, da die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme steigt. Für den Vermieter ist sie wiederum vorteilhaft, da er deutlich weniger Aufwand betreiben muss, um im Fall der Fälle an sein Geld zu kommen.

        Leser-Interaktionen

        Kommentare

        1. Uta meint

          30. April 2021 um 11:21

          Hallo,

          ich habe im Jahre 1999 bei der Deutschen Bank einen Avalauftrag zur Mietbürgschaft erteilt bzgl. einer neu bezogenen Wohnung. Dieser Auftrag liegt mir in Kopie noch vor. Er ist aber bei der Bank unauffindbar, da die Bankfiliale nicht mehr existiert. Was kann ich tun? Nachforschungen blieben ohne Ergebnis.

          Mit freundlichen Grüßen
          Uta

          Antworten
          • admin meint

            3. Mai 2021 um 11:23

            Hallo,

            leider konnte ich auf die Schnelle auch nichts passendes dazu recherchieren. Ich würde Ihnen deshalb raten, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden.

            Viel Erfolg

            Antworten
        2. Chris meint

          1. Juni 2022 um 23:12

          Guten Morgen zusammen, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen….

          ich bin nun schon über 10 Jahre Kunde bei der Volksbank. Ich habe dort schon 2 mal bei früheren Umzügen Bürgschaften abgeschlossen, was bisher nie ein Problem war. Jetzt hat sich die Bank allerdings vor 2 oder 3 Jahren mit einer anderen Volksbank zusammengeschlossen, und hat auch den Namen geändert. Mein Berater von früher ist allerdings immer noch da. Als ich dort nach der üblichen Bankbürgschaft fragte, war diese nun viel teurer. Auch der Vermieter war, als ich die Unterlagen vorlegte, plötzlich nicht mehr so zufrieden damit. Seine Antwort war, dass die Urkunde von einer Versicherung, und nicht von einer Bank stammt. Dabei habe ich die Bürgschaft ja so wie immer bei meiner Hausbank abgeschlossen.

          Ich vestehe nicht wo das Problem liegt, da der Vermieter ja vorher einverstanden war. Warum jetzt der Rückzieher? Und was soll ich jetzt tun?

          Antworten
          • admin meint

            4. Juni 2022 um 10:49

            Hallo,

            ich kann mir denken, woran es liegt. Früher hatte jede Bank ihre eigene Bürgschaft. Heute bieten Banken i.d. Regel kein eigenes Produkt mehr an. Volksbanken greifen inzwischen meist auf die Bürgschaft der R+V-Versicherung zurück, da die R+V zur genossenschaftlichen FinanzGruppe der Volks- und Raiffeisenbanken gehört. Aus diesem Grund handelt es sich strenggenommen nicht um eine Bankbürgschaft, sondern um eine Versicherungsbürgschaft. Das könnte auch der Grund sein, warum der Vermieter nun nicht mehr damit einverstanden ist. Allerdings gehört die R+V zu den größten und renommiertesten Versicherungen in Deutschland. Die Sicherheit ist dieselbe, als wenn die Bank direkt bürgt.

            Freundliche Grüße

            Antworten
        3. Timo meint

          28. September 2022 um 22:17

          Hallo,

          ich habe eine Frage: Ich habe kürzlich bei unserer VR-Bank eine Mietbürgschaft abgeschlossen. Die Vermieterin hatte sich auch damit einverstanden erklärt. Als ich den Bürgschaftsschein überreichen wollte, hat sie ihn abgelehnt, mit der Begründung, es sei keine Bankbürgschaft… Daraufhin habe ich auch gesehen, dass die R+V-Versicherung für Mieten usw. einsteht nicht die VR-Bank. Aber ich hatte das doch extra bei meiner Hausbank abgeschlossen.

          Was mache ich jetzt?

          Danke

          Antworten
          • admin meint

            30. September 2022 um 09:47

            Hallo,

            es handelt sich um keine echte Bankbürgschaft, sondern um eine „Versicherungsbürgschaft“. Die R+V ist Teil der genossenschaftlichen FinanzGruppe der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Die Unternehmen arbeiten quasi zusammen. Die Volksbanken haben früher eigene Bürgschaften vergeben, haben dies jedoch seit einiger Zeit auf die R+V Versicherung ausgelagert. Die Funktionsweise ist jedoch komplett identisch. Das ist einigen Vermietern jedoch nicht klar. Auch die Versicherung prüft vorher die Bonität des Mieters. Sie haben nun zwei Möglichkeiten: 1. Sie erläutern Ihrer Vermieterin, dass die Produkte identisch funktionieren, sie sich also keine Gedanken über Sicherheit etc. machen muss. Stimmt sie daraufhin zu, übergeben Sie ihr die Urkunde. 2. Sie lehnt ab: Bieten Sie ihr die Mietkaution der SWK-Bank an. Dies ist eine echte Bankbürgschaft, siehe Tabelle oben.

            Viel Erfolg

            Antworten
        4. Frank meint

          25. November 2022 um 21:23

          Ich habe am 30.07.2018 eine Bankbürgschaft für meine damalige Mietkaution über meine Sparkasse abgeschlossen. Nach meiner Restschuldbefreiung (30.07.2021) bittet die Sparkasse um die Bürgschaftsurkunde. Das Mietverhältnis besteht noch. Die Urkunde hat mein Vermieter. Sollte ich die Urkunde nicht bis zum 30.12.2022 zurückgeben, kündigt die Bank die Bürgschaft, und behält sich weitere Maßnahmen vor. Wie ist dieser Vorgang zu verstehen? Wenn ich die Urkunde zurückgebe, habe ich gekündigt! Warum kündigt die Bank den Vertrag nicht gleich (darf sie das nicht?)? Welche Konsequenzen kann das Ablehnen dieser Aufforderung für mich haben. Werden Gebühren zurückgerechnet (auch in die Zeit meiner Privatinsolvenz)?

          Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen

          Antworten
          • admin meint

            28. November 2022 um 07:02

            Hallo,

            für mich sieht es ebenfalls so aus, als möchte sich die Sparkasse auf diese Art elegant von ihrer Verpflichtung lösen. Denn eine einseitige Kündigung ist meines Wissens nicht möglich, da ja sonst der Vermieter im Schadensfall nicht mehr abgesichert wäre. Nehmen Sie bitte für die weitere Vorgehensweise Kontakt zu Ihrem Mieterverein oder der Verbraucherzentrale auf.

            Viel Erfolg

            Antworten
        5. Robert meint

          6. Januar 2023 um 22:41

          Hallo,

          ich möchte demnächst in eine neue Wohnung umziehen. Leider habe ich jedoch niemanden, der für mich bürgen könnte. Der Vermieter verlangt dies zusätzlich zur normalen Mietkaution. Ein Bekannter hat mir von der Möglichkeit einer Bankbürgschaft erzählt. Kann ich also diese Bürgschaft anstelle der bürgenden Person einsetzen?

          Antworten
          • admin meint

            8. Januar 2023 um 10:34

            Hallo,

            die Bürgschaft von einer Bank wird nicht zusätzlich zur normalen Kaution abgeschlossen, sondern ersetzt diese. Sie stellt also keine zweite oder zusätzliche Sicherheit dar. Sie müssten also mit Ihrem Vermieter klären, ob er damit einverstanden ist, bzw. ihm das ausreicht.

            Freundliche Grüße

            Antworten

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