Eine Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist gibt es bei einer Mietkautionsbürgschaft nicht. Wird sie nicht mehr benötigt, kann man sie sofort kündigen. Ein einfaches Anschreiben an den Anbieter reicht jedoch nicht aus. Wir erläutern den Ablauf.
Inhaltsverzeichnis
Wann kann man eine Mietkautionsbürgschaft kündigen?
Voraussetzung für eine Kündigung ist immer, dass die Bürgschaft nicht mehr benötigt wird, und der Vermieter die Freigabe erteilt.
1. Kündigung nach Mietende
2. Vorlage einer Barkaution
Wie erfolgt die Kündigung (Ablauf)?
Ein Kündigungsschreiben ist nicht notwendig. Der Vertrag ist beendet, sobald dem Anbieter die Original-Urkunde vorliegt.
- 1. Zunächst muss der Vermieter die sogenannte Enthaftungserklärung unterschreiben, die der Urkunde beiliegt. Hiermit bestätigt er, dass er keine Ansprüche mehr aus dem Mietverhältnis geltend macht.
- 2. Die Enthaftungserklärung wird zusammen mit der Original-Bürgschaftsurkunde auf dem Postweg an den Anbieter versendet, bei dem die Bürgschaft abgeschlossen wurde. Die Rücksendung kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter vornehmen.
- 3. Mit dem Eingang beider Unterlagen beim Anbieter ist der Vertrag erloschen.
Gibt es Fristen zu beachten?
Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Der Vertrag lässt sich nach Freigabe durch den Vermieter von heute auf morgen beenden. Bei gewerblichen Mietkautionsbürgschaften gibt es jedoch Kündigungsfristen zu beachten. Diese können je nach Anbieter zwischen 1 und 3 Monaten betragen.
Rückerstattung des Beitrags
Wird eine Mietkautionsbürgschaft gekündigt, geschieht dies meist mitten im Vertragsjahr. I.d. Regel haben Sie als Mieter bereits den Beitrag für das komplette Jahr überwiesen. Sie zahlen ihn jedoch nur für die tatsächliche Nutzungsdauer. Das bedeutet, dass Sie eine anteilige Rückerstattung erhalten, die tag genau berechnet wird. Wichtig zu wissen: Ihre Beitragspflicht endet nicht mit dem Tag Ihres Auszugs, sondern erst mit der Freigabe der Kautionsbürgschaft durch den Vermieter.
Widerrufsrecht
Der Mieter kann das Vertragsverhältnis innerhalb der ersten 14 Tage nach Abschluss ohne Angabe von Gründen kündigen. Hierbei handelt es sich um das gesetzliche Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen nach §355 BGB. Die Nutzung des Widerrufs ist z.B. dann sinnvoll, wenn der Vertrag vom Mieter bereits abgeschlossen wurde, der Vermieter die Bürgschaft jedoch nicht akzeptiert.
Noch etwas in eigener Sache:
Sie sind Mieter, und möchten Ihren Vertrag kündigen? Oder Sie sind Vermieter, und möchten die Urkunde zurückschicken? Bitte versenden Sie Ihre Post nicht an uns! Wir sind ein Vergleichsportal für Mietkautionsbürgschaften, jedoch nicht der Anbieter bei dem Sie die Bürgschaft abgeschlossen haben. Der Name des Anbieters steht in Ihren Unterlagen oder auf der Urkunde. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ich meine Bürgschaftsurkunde nicht mehr besitze. Kann ich dann trotzdem kündigen?
Mit freundlichen Grüßen
Imke
Hallo,
Sie schreiben jetzt leider nicht, ob Sie Mieter oder Vermieter sind. Normalerweise liegt die Urkunde beim Vermieter. Dieser kann dann beim Kautionsanbieter wo die Bürgschaft abgeschlossen wurde, eine Ersatzurkunde beantragen.
Viele Grüße
Hallo,
ich ziehe in naher Zukunft in eine neue Wohnung. Ich überlege eine Mietkautionsbürgschaft zu nutzen, was recht verlockend klingt. Da mir gesagt wurde, ich könnte jederzeit kündigen. Heißt dies dass wenn ich einziehe und theoretisch nach 6 Monaten wieder ausziehe, die Bürgschaft kündigen kann? Und zahle ich in diesem Fall einmalig den Jahresbeitrag statt 3 Monatsmieten?
Vielen Dank
Hallo,
sobald Sie alle Zahlungen aus dem Mietvertrag erfüllt haben, und der Vermieter die Urkunde freigibt, können Sie die Kautionsbürgschaft kündigen. Sie müssen für die Nutzung nur den Jahresbeitrag zahlen.
Viele Grüße
Ich bekomme ich nach 2 Jahren ein Schreiben von einem Inkassounternehmen, dass ich den Beitrag für die Kautionsbürgschaft nicht bezahlt habe. Was ist, wenn der Mietvertrag nie zustande gekommen ist, und ich die Urkunde nicht mehr habe? Ich hatte das auch mitgeteilt.
Hallo,
normalerweise dürfte der Vertrag nicht zustande gekommen sein, da es keinen Mietvertrag gibt, und damit auch keine Forderungen, welche durch die Bürgschaft abgesichert werden können. Ich bin jedoch kein Jurist, und kann / möchte dies daher nicht abschließend beurteilen. Setzen Sie sich am besten direkt mit dem Anbieter in Verbindung, und erläutern Sie dort den Sachverhalt. Sie müssten jedoch schon vorher Post mit Zahlungsaufforderungen erhalten haben. Normalerweise wird erst nach mehrmaligen erfolglosen Anschreiben ein Inkassounternehmen beauftragt.
Viel Erfolg
Hallo,
wir haben unser altes Mietverhältnis beendet, und haben unsere Bürgschaftsurkunde wieder zurück erhalten. Wie schicke ich die Urkunde an Sie zurück (Einschreiben?) An welche Adresse soll ich diese schicken?
Mfg Mario
Hallo,
bitte schicken Sie die Urkunde bitte direkt an den Anbieter / die Versicherung zurück. Die Adresse müssten Sie der Urkunde oder dem Begleitschreiben entnehmen können.
Viele Grüße
Ich habe vor 3 Jahren eine Bürgschaftsversicherung abgeschlossen. Nach einem Jahr bin ich ausgezogen wegen Streitigkeiten mit dem Vermieter. Er wollte zuviel Nebenkostennachzahlung. Habe daraufhin den Mieterschutzbund eingeschaltet. Der Vermieter hat dann nicht mehr reagiert, aber sich auch geweigert, die Police zurückzugeben. Das ist jetzt schon 2 Jahre her. Was kann ich tun?
Hallo,
eine Mietkautionsbürgschaft kann dann gekündigt werden, wenn alle Ansprüche aus einem Mietverhältnis „erledigt“ sind. Das ist die Voraussetzung. Wie das in Ihrem Fall aussieht, kann ich nicht abschließend beurteilen. Wenn es keine offenen Zahlungen mehr gibt, sollten Sie schriftlich und unter Setzung einer Frist die Freigabe der Bürgschaft fordern. Mehr kann ich dazu „aus der Ferne“ nicht beitragen.
Freundliche Grüße