Gibt der Vermieter die Mietkaution frei, lässt sich die Bürgschaft schnell und unkompliziert kündigen. Wir erläutern die Möglichkeiten sowie den genauen Ablauf der Kündigung.
Inhaltsverzeichnis
Zunächst etwas in eigener Sache:
Sie sind Mieter, und möchten Ihren Vertrag kündigen? Oder Sie sind Vermieter, und möchten die Urkunde zurückschicken? Bitte versenden Sie Ihr Schreiben nicht an uns! Wir sind ein Vergleichsportal für Mietkautionsbürgschaften, jedoch nicht der Anbieter bei dem Sie die Bürgschaft abgeschlossen haben. Der Name des Anbieters steht in Ihren Unterlagen oder auf der Urkunde. Vielleicht finden Sie ihn auch hier in unserem Vergleich wieder. Vielen Dank!
Voraussetzungen für die Kündigung
Voraussetzung für eine Kündigung ist immer, dass der Vermieter die Mietkaution freigibt, siehe folgende Möglichkeiten:
1. Ansprüche aus dem Mietvertrag sind geklärt
2. Vorlage einer anderen Mietsicherheit
Ablauf: So kündigen Sie die Mietkautionsbürgschaft
Sind die Voraussetzungen für eine Kündigung erfüllt, lässt sich der Vertrag beenden, siehe folgende Schritte:
- 1. Sie erklären als Mieter die Kündigung in Textform. Hierfür wird auf der Webseite des jeweiligen Anbieters ein Online-Formular zur Verfügung gestellt.
- 2. Hat der Vermieter die Bürgschaft freigegeben, gibt er nun die Original-Urkunde heraus.
- 3. Die Dokumente werden an die Kautionskasse zurückgegeben. Die Rücksendung kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter vornehmen.
- 4. Mit dem Eingang der Unterlagen beim Anbieter ist der Vertrag erloschen.
Gibt es Fristen zu beachten?
Der Vertrag lässt sich ab dem Moment der Freigabe durch den Vermieter von heute auf morgen auflösen. Bestimmte Fristen wie z.B. bei einem Handyvertrag oder einem Abo sind nicht zu beachten. Bei gewerblichen Mietkautionsbürgschaften gibt es dagegen Küdigungsfristen. Diese können je nach Anbieter zwischen 1 und 3 Monaten betragen.
Wie erfolgt die Rückgabe der Urkunde?
Für eine wirksame Kündigung ist es nicht entscheidend, wer die Urkunde rückversendet. Es muss sich lediglich um die Original-Unterlagen handeln.
- Rückgabe durch den Mieter: Nach Freigabe der Mietkaution überreicht der Hausherr seinem Mieter die Urkunde. Dieser sendet sie an den Anbieter zurück.
- Rückgabe durch den Vermieter: Der Eigentümer des Mietobjektes sendet die Unterlagen selbst an den Kautionsanbieter zurück.
Rückerstattung des Beitrags
Wird eine Mietkautionsbürgschaft gekündigt, geschieht dies meist mitten im Vertragsjahr. I.d. Regel haben Sie als Mieter bereits den Beitrag für das komplette Jahr gezahlt. Im Gegensatz zu vielen anderen Verträgen im Finanzbereich wird der Beitrag anteilig und tag genau zurückerstattet. Sie zahlen ihn nur für die tatsächliche Nutzungsdauer.
Widerrufsrecht
Der Mieter kann das Vertragsverhältnis innerhalb der ersten 14 Tage nach Abschluss ohne die Angabe von Gründen kündigen. Hierbei handelt es sich um das gesetzliche Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen nach §355 BGB. Die Nutzung des Widerrufs ist z.B. dann sinnvoll, wenn der Vertrag vom Mieter bereits abgeschlossen wurde, der Vermieter die Mietbürgschaft jedoch nicht akzeptiert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ich meine Bürgschaftsurkunde nicht mehr besitze. Kann ich dann trotzdem kündigen?
Mit freundlichen Grüßen
Imke
Hallo,
Sie schreiben jetzt leider nicht, ob Sie Mieter oder Vermieter sind. Normalerweise liegt die Urkunde beim Vermieter. Dieser kann dann beim Kautionsanbieter wo die Bürgschaft abgeschlossen wurde, eine Ersatzurkunde beantragen.
Viele Grüße
Hallo,
ich ziehe in naher Zukunft in eine neue Wohnung. Ich überlege eine Mietkautionsbürgschaft zu nutzen, was recht verlockend klingt. Da mir gesagt wurde, ich könnte jederzeit kündigen. Heißt dies dass wenn ich einziehe und theoretisch nach 6 Monaten wieder ausziehe, die Bürgschaft kündigen kann? Und zahle ich in diesem Fall einmalig den Jahresbeitrag statt 3 Monatsmieten?
Vielen Dank
Hallo,
sobald Sie alle Zahlungen aus dem Mietvertrag erfüllt haben, und der Vermieter die Urkunde freigibt, können Sie die Kautionsbürgschaft kündigen. Sie müssen für die Nutzung nur den Jahresbeitrag zahlen.
Viele Grüße
Ich bekomme ich nach 2 Jahren ein Schreiben von einem Inkassounternehmen, dass ich den Beitrag für die Kautionsbürgschaft nicht bezahlt habe. Was ist, wenn der Mietvertrag nie zustande gekommen ist, und ich die Urkunde nicht mehr habe? Ich hatte das auch mitgeteilt.
Hallo,
normalerweise dürfte der Vertrag nicht zustande gekommen sein, da es keinen Mietvertrag gibt, und damit auch keine Forderungen, welche durch die Bürgschaft abgesichert werden können. Ich bin jedoch kein Jurist, und kann / möchte dies daher nicht abschließend beurteilen. Setzen Sie sich am besten direkt mit dem Anbieter in Verbindung, und erläutern Sie dort den Sachverhalt. Sie müssten jedoch schon vorher Post mit Zahlungsaufforderungen erhalten haben. Normalerweise wird erst nach mehrmaligen erfolglosen Anschreiben ein Inkassounternehmen beauftragt.
Viel Erfolg
Hallo,
wir haben unser altes Mietverhältnis beendet, und haben unsere Bürgschaftsurkunde wieder zurück erhalten. Wie schicke ich die Urkunde an Sie zurück (Einschreiben?) An welche Adresse soll ich diese schicken?
Mfg Mario
Hallo,
bitte schicken Sie die Urkunde bitte direkt an den Anbieter / die Versicherung zurück. Die Adresse müssten Sie der Urkunde oder dem Begleitschreiben entnehmen können.
Viele Grüße