Eine Mietkautionsbürgschaft lässt sich heutzutage in wenigen Minuten online abschließen. Wie es funktioniert, und worauf zu achten ist, erläutern wir hier. Halten Sie für die Beantragung Ihren Mietvertrag sowie Ihren Personalausweis bereit.
➥ Online abschließen in 4 Schritten
Welche Unterlagen werden für den Vertragsabschluss benötigt?
Normalerweise sind keine zusätzlichen Dokumente notwendig. Die Prüfung Ihrer Personalien erfolgt entweder über das Post-Ident-Verfahren oder das Video-Ident-Verfahren. Übersteigt die Mietkaution eine bestimmte Betragshöhe wie z.B. 10.000€, sind auf Anfrage weitere Unterlagen in Kopie einzureichen, siehe folgende Auflistung.
- Mietvertrag in Kopie
- Gehaltsnachweis oder Rentenbescheid
- Bestätigung des bisherigen Vermieters über Mietschuldenfreiheit
Zusätzliche Nachweise sind bei der Beantragung einer Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe zu erbringen.
Wer kann eine Mietkautionsbürgschaft abschließen?
Eine Mietkautionsversicherung kann immer nur vom Mieter abgeschlossen werden. Dieser muss hierfür folgende Voraussetzungen erfüllen. Wichtig ist zudem, dass der Vermieter eine Bürgschaft als Mietkaution akzeptiert. Hierzu ist er nicht verpflichtet.
- Sie sind volljährig.
- Sie müssen eine ausreichende Bonität vorweisen.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland.
- Ihre Bank hat eine Niederlassung in Deutschland.
Wann kann man eine Mietkautionsversicherung beantragen (Zeitpunkt)?
Während der Wohnungssuche
Gewöhnlich wird von den Anbietern ein Service zur Reservierung angeboten. Mit der vorliegenden Bürgschaftszusage können Sie dem potenziellen Vermieter bei der Wohnungssuche eine vorhandene Bonität nachweisen. Der eigentliche Vertrag kann später abgeschlossen werden.
Zu Beginn des Mietvertrags
Ein Abschluss zu Beginn des Mietverhältnisses ist die am häufigsten gewählte Form. Sie haben sich mit Ihrem Vermieter bereits auf einen Mietvertrag geeinigt. Dieser hat sich mit einer Bürgschaft einverstanden erklärt.
Laufendes Mietverhältnis
Die Hinterlegung einer Bürgschaft ist auch noch möglich, nachdem das Mietverhältnis begonnen hat. Hat der Vermieter bereits eine Barkaution erhalten, zahlt er diese im Austausch zurück.
Wo bekomme ich eine Mietkautionsbürgschaft?
Eine Mietbürgschaft bekommt man bei bekannten Versicherungen, wie z.B. der R+V, Allianz oder Axa. Banken und Sparkassen bieten heutzutage meist keine eigene Bürgschaft mehr an, sondern vermitteln lediglich die „Fremdprodukte“ der Versicherung. Daneben gibt es noch einige spezialisierte Anbieter, die sogenannten Kautionskassen. Beispiele hierfür sind die Moneyfix-Mietkaution oder Kautionsfrei. Auch wenn es sich hierbei ebenfalls um Versicherungsbürgschaften handelt, hat der Abschluss über eine Kautionskasse für Mieter Vorteile. So werden in jedem Fall auch Neukunden akzeptiert. Zudem arbeiten die Kautionsanbieter vollständig digitalisiert, und ermöglichen so einen schnellen und unkomplizierten Abschluss über das Internet. Auch preislich ergeben sich hierdurch keine Nachteile. Im Gegenteil: Die Konditionen lassen sich mit ein paar wenigen Klicks online vergleichen.
Kann ich eine Mietkautionsbürgschaft nur online abschließen?
Der Online Abschluss ist grundsätzlich empfehlenswert: Denn hier ist der Aufwand am geringsten, und der Vorgang nimmt am wenigsten Zeit in Anspruch. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, die Bürgschaft in Papierform zu beantragen. Die Versicherer und Kautionskassen stellen hierfür auf ihrer Webseite entsprechende Dokumente zum Download zur Verfügung. Füllen Sie den Antrag über Ihren PC oder handschriftlich aus. Drucken Sie die Unterlagen aus, und versenden Sie diese auf dem Postweg.
Was bedeutet: eine Kautionsbürgschaft reservieren?
Bei der Reservierung können Sie sich vorab eine Zusage sichern, ohne dass es zu einem verbindlichen Vertragsabschluss kommt. Es handelt sich quasi um eine Vorab-Prüfung, ob eine Kautionsübernahme möglich ist. Das Ganze hat zwei Vorteile: 1. Sie können Ihrem potenziellen Vermieter bereits eine erfolgreiche Bonitätsprüfung nachweisen. 2. Und sollte er die Mietbürgschaft nicht akzeptieren, sparen Sie sich die Arbeit, den Vertrag wieder kündigen zu müssen. Sie können Ihren Antrag mit den erfassten Daten bis zu einem Monat speichern, und ihn zügig zu Ende bringen, sobald Sie ihn benötigen. Auch die Reservierung können Sie schnell und einfach über das Internet vornehmen. Möglich ist sie derzeit bei den Anbietern Kautel, Segura, Kautionsfuchs, Kautionsfrei und Baloise.
Anja meint
Hallo,
ich hatte vor Kurzem eine Mietkautionsbürgschaft über Sie abgeschlossen. Meine Vermieterin hat jedoch im Nachhinein entschieden, die Bürgschaft nicht zu akzeptieren, nachdem sie vorher zugesagt hatte. Jetzt habe ich den Vertrag dafür, und es wurde auch schon Beitrag bei mir abgebucht.
Was soll ich jetzt machen?
admin meint
Hallo,
das ist insoweit kein Problem. Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Sie bekommen dann das Geld zurück überwiesen. Bitte die Kündigung mit Urkunde nicht an uns, sondern direkt an den Anbieter verschicken, wo Sie die Bürgschaft abgeschlossen haben.
Freundliche Grüße
Dirk meint
Guten Tag,
ich möchte meiner Tochter die Mietkautionsbürgschaft schenken. Ist das möglich?
Mit freundlichen Grüssen
admin meint
Hallo,
leider können Sie die Bürgschaft nicht im Namen einer anderen Person beantragen. Das kann immer nur der Mieter selbst. Was Sie jedoch tun können, ist Ihrer Tochter den Beitrag zu spendieren.
Freundliche Grüße
Danielle meint
Wir sind im Juli in unsere Wohnung eingezogen, aber die Kautionszahlung war zunächst „untergegangen“, weil niemand daran gedacht hatte. Jetzt müssen wir die Mietkaution doch noch nachzahlen. Ist in dem Fall ein nachträglicher Abschluss einer Mietkautionsbürgschaft möglich?
admin meint
Hallo,
ja, Sie können eine Kautionsbürgschaft auch noch abschließen, wenn das Mietverhältnis schon begonnen hat. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, eine Bürgschaft als Kaution zu akzeptieren, sondern muss hierfür sein Einverständnis geben.
Viele Grüße