Stellen Sie hier Ihren Antrag online und in wenigen Schritten. Es gibt 2 Möglichkeiten: Sie können Ihre Mietkautionsbürgschaft direkt bei einem bekannten Kautionsversicherer abschließen. Oder Sie vergleichen vorher die Kosten mehrerer Anbieter.
1. Direkt abschließen
Bürgschaft beantragen: So ist der Ablauf
Wählen Sie den Direktabschluss, oder ermitteln Sie mit unserem Vergleichsrechner einen günstigen Anbieter, siehe Auswahl oben. Haben Sie sich für einen Favoriten entschieden, wechseln Sie über den orangenen Button in der Tabelle zum Antrag auf die Homepage der gewählten Kautionskasse. Sie können dort direkt mit der Eingabe Ihrer Daten beginnen. Sie benötigen lediglich einen PC mit Internetanschluss sowie 5 Minuten Zeit. Das Antragsformular kann bei allen Anbietern online ausgefüllt werden. Benötigt werden Angaben zu Mieter, Vermieter, Mietobjekt sowie Ihre Bankverbindung. Nach Eingabe der Daten wird Ihre Bonität automatisiert geprüft. Sie erfahren innerhalb weniger Sekunden, ob Sie eine Zusage erhalten, und können den Antragsvorgang abschließen. Im letzten Schritt übergeben Sie Ihrem Vermieter die Urkunde, welche Sie vom Anbieter per Email oder auf dem Postweg erhalten.
Erforderliche Unterlagen für den Abschluss
Abgesehen vom Personalausweis in Kopie sind normalerweise keine zusätzlichen Dokumente in Papierform nötig. Die Prüfung Ihrer Personalien erfolgt entweder über das Post-Ident-Verfahren oder das Video-Ident-Verfahren. Übersteigt die Kautionssumme eine bestimmte Betragshöhe wie z.B. 10.000€, ist auf Anfrage die Einreichung weitere Unterlagen in Kopie erforderlich, siehe folgende Auflistung. Zusätzliche Nachweise sind bei der Beantragung einer Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe nötig.
- Gehaltsnachweis oder Rentenbescheid
- Bestätigung des bisherigen Vermieters über Mietschuldenfreiheit
- Mietvertrag in Kopie
Wer kann eine Kautionsbürgschaft abschließen (Voraussetzungen)?
Der Vertrag kann immer nur vom Mieter abgeschlossen werden, niemals vom Vermieter. Wichtig ist zudem, dass der Hausherr die Bürgschaft als Mietkaution akzeptiert, wozu er jedoch nicht verpflichtet ist. Sie müssen als Mieter zudem folgende Voraussetzungen erfüllen, um eine Mietkautionsbürgschaft abschließen zu können:
- Sie sind volljährig.
- Sie müssen eine ausreichende Bonität vorweisen.
- Sie benötigen einen Wohnsitz in Deutschland.
- Ihre Bank hat eine Niederlassung in Deutschland.
Wann kann man eine Mietkautionsbürgschaft abschließen (Zeitpunkt)?
Während der Wohnungssuche
Gewöhnlich wird von den Anbietern ein Service zur Reservierung angeboten. Mit der vorliegenden Bürgschaftszusage können Sie als Mieter dem potenziellen Vermieter bei der Wohnungssuche eine vorhandene Bonität nachweisen. Der eigentliche Vertrag kann später abgeschlossen werden.
Zu Beginn des Mietvertrags
Ein Abschluss zu Beginn des Mietverhältnisses ist die am häufigsten gewählte Form. Sie haben sich mit Ihrem Vermieter bereits auf einen Mietvertrag geeinigt. Der Hausherr hat sich mit der Hinterlegung einer Bürgschaft als Mietsicherheit einverstanden erklärt.
Laufendes Mietverhältnis
Auch wenn das Mietverhältnis bereits begonnen hat, können Sie eine Kautionsbürgschaft abschließen. Zwar hat der Vermieter i.d. Regel bereits eine andere Mietsicherheit, wie z.B. eine Barkaution erhalten. Jedoch kann die Hinterlegung auch im Austausch erfolgen. Erklärt sich der Vermieter einverstanden, wird die Bürgschaft übergeben, und die Barkaution ausgezahlt.
Kann ich eine Mietkautionsbürgschaft nur online abschließen?
Der Online-Abschluss ist grundsätzlich empfehlenswert: Denn hier ist der Aufwand am geringsten, und der Vorgang nimmt am wenigsten Zeit in Anspruch. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, die Bürgschaft in Papierform abzuschließen. Die Kautionskassen stellen hierfür auf ihrer Website die Antragsunterlagen zum Download zur Verfügung. Füllen Sie den Antrag über Ihren PC oder per Hand aus. Drucken Sie die Unterlagen aus, und senden Sie diese auf dem Postweg zu Ihrem Anbieter.
Was bedeutet: eine Mietkautionsbürgschaft reservieren?
Bei der Reservierung können Sie sich vorab eine Zusage für eine Mietkautionsbürgschaft sichern, ohne dass Sie hierfür den Vertrag komplett abschließen müssen. Es handelt sich quasi um eine Vorab-Prüfung, ob eine Kautionsübernahme möglich ist. Das Ganze hat zwei Vorteile: Mit der vorliegenden Zusage des Bürgschaftsanbieters können Sie dem potenziellen Vermieter bereits eine erfolgreiche Bonitätsprüfung nachweisen. Und sollte der Vermieter die Bürgschaft nicht akzeptieren, sparen Sie sich die Arbeit, den Vertrag wieder kündigen zu müssen. Sie können Ihren Antrag mit den erfassten Daten bis zu einem Monat speichern, und ihn zügig zu Ende bringen, wenn Sie die Mietbürgschaft benötigen. Die Reservierung können Sie bequem online vornehmen. Möglich ist sie derzeit bei den Anbietern Kautel, Segura, Kautionsfuchs, Kautionsfrei sowie der Basler-Versicherung, siehe Vergleich unten.
Wir sind im Juli in unsere Wohnung eingezogen, und die Kautionszahlung ist „untergegangen“. Jetzt müssen wir die Kaution nachzahlen. Ist ein nachträglicher Abschluss der Mietkautionsbürgschaft möglich?
Hallo,
ja, Sie können die Bürgschaft auch noch nachträglich abschließen. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet diese als Kaution zu akzeptieren, sondern muss hierfür sein Einverständnis geben.
Viele Grüße
Hallo,
ich hatte vor Kurzem eine Mietkautionsbürgschaft über Sie abgeschlossen. Meine Vermieterin hat jedoch im Nachhinein entschieden, die Bürgschaft nicht zu akzeptieren, nachdem sie vorher zugesagt hatte. Jetzt habe ich den Vertrag dafür, und es wurde auch schon Beitrag bei mir abgebucht.
Was soll ich jetzt machen?
Hallo,
das ist insoweit kein Problem. Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Sie bekommen dann das Geld zurück überwiesen. Bitte die Kündigung mit Urkunde nicht an uns, sondern direkt an den Anbieter verschicken, wo Sie die Bürgschaft abgeschlossen haben.
Freundliche Grüße
Guten Tag,
ich möchte meiner Tochter die Mietkautionsbürgschaft schenken. Ist das möglich?
Mit freundlichen Grüssen
Hallo,
leider können Sie die Bürgschaft nicht im Namen einer anderen Person abschließen. Das kann immer nur der Mieter selbst. Was Sie jedoch tun können, ist Ihrer Tochter den Beitrag zu spendieren.
Freundliche Grüße