Eine Mietkautionsbürgschaft lässt sich heutzutage in wenigen Schritten online abschließen. Wie es funktioniert, und worauf zu achten ist, erläutern wir hier. Halten Sie bitte für die Beantragung Ihren Mietvertrag sowie Ihren Personalausweis bereit.
Welche Unterlagen werden für den Abschluss benötigt?
Abgesehen vom Personalausweis in Kopie sind normalerweise keine zusätzlichen Dokumente in Papierform nötig. Die Prüfung Ihrer Personalien erfolgt entweder über das Post-Ident-Verfahren oder das Video-Ident-Verfahren. Übersteigt die Kautionssumme eine bestimmte Betragshöhe wie z.B. 10.000€, ist auf Anfrage die Einreichung weitere Unterlagen in Kopie erforderlich, siehe folgende Auflistung. Zusätzliche Nachweise sind bei der Beantragung einer Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe nötig.
- Gehaltsnachweis oder Rentenbescheid
- Bestätigung des bisherigen Vermieters über Mietschuldenfreiheit
- Mietvertrag in Kopie
Wer kann eine Mietkautionsversicherung abschließen (Voraussetzungen)?
Eine Mietkautionsversicherung kann immer nur vom Mieter abgeschlossen werden, niemals vom Vermieter. Wichtig ist zudem, dass der Hausherr die Bürgschaft als Mietsicherheit akzeptiert. Hierzu ist er nicht verpflichtet. Zudem müssen Sie als Mieter für einen Abschluss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind volljährig.
- Sie müssen eine ausreichende Bonität vorweisen.
- Sie benötigen einen Wohnsitz in Deutschland.
- Ihre Bank hat eine Niederlassung in Deutschland.
Wann kann man eine Kautionsversicherung beantragen (Zeitpunkt)?
Während der Wohnungssuche
Gewöhnlich wird von den Anbietern ein Service zur Reservierung angeboten. Mit der vorliegenden Bürgschaftszusage können Sie als Mieter dem potenziellen Vermieter bei der Wohnungssuche eine vorhandene Bonität nachweisen. Der eigentliche Vertrag kann später abgeschlossen werden.
Zu Beginn des Mietvertrags
Ein Abschluss zu Beginn des Mietverhältnisses ist die am häufigsten gewählte Form. Sie haben sich mit Ihrem Vermieter bereits auf einen Mietvertrag geeinigt. Der Hausherr hat sich mit der Hinterlegung einer Bürgschaft als Mietsicherheit einverstanden erklärt.
Laufendes Mietverhältnis
Ein Abschluss ist auch noch möglich, nachdem das Mietverhältnis bereits begonnen hat. Zwar hat der Vermieter i.d. Regel bereits eine Mietkaution erhalten. Die Hinterlegung kann jedoch im Austausch erfolgen. Er nimmt die Bürgschaft von Ihnen entgegen, und zahlt im Gegenzug die in bar hinterlegte Kaution an Sie zurück.
Kann ich eine Mietkautionsbürgschaft nur online abschließen?
Der Online Abschluss ist grundsätzlich empfehlenswert: Denn hier ist der Aufwand am geringsten, und der Vorgang nimmt am wenigsten Zeit in Anspruch. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, die Bürgschaft in Papierform zu beantragen. Die Kautionskassen stellen hierfür auf ihrer Website die Antragsunterlagen zum Download zur Verfügung. Füllen Sie diese über Ihren PC oder per Hand aus. Drucken Sie die Unterlagen aus, und senden Sie sie auf dem Postweg zu Ihrem Anbieter.
Was bedeutet: eine Kautionsbürgschaft reservieren?
Bei der Reservierung können Sie sich vorab eine Zusage für eine Kautionsbürgschaft sichern, ohne dass es zu einem verbindlichen Vertragsabschluss kommt. Es handelt sich quasi um eine Vorab-Prüfung, ob eine Kautionsübernahme möglich ist. Das Ganze hat zwei Vorteile: Mit der vorliegenden Zusage des Bürgschaftsanbieters können Sie dem potenziellen Vermieter bereits eine erfolgreiche Bonitätsprüfung nachweisen. Und sollte der Vermieter die Mietbürgschaft nicht akzeptieren, sparen Sie sich die Arbeit, den Vertrag wieder kündigen zu müssen. Sie können Ihren Antrag mit den erfassten Daten bis zu einem Monat speichern, und ihn zügig zu Ende bringen, sobald Sie ihn benötigen. Auch die Reservierung können Sie bequem über das Internet vornehmen. Möglich ist sie derzeit bei den Anbietern Kautel, Segura, Kautionsfuchs, Kautionsfrei und Baloise.
Wir sind im Juli in unsere Wohnung eingezogen, und die Kautionszahlung ist „untergegangen“. Jetzt müssen wir die Kaution nachzahlen. Ist ein nachträglicher Abschluss der Mietkautionsbürgschaft möglich?
Hallo,
ja, Sie können die Bürgschaft auch noch nachträglich abschließen. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet diese als Kaution zu akzeptieren, sondern muss hierfür sein Einverständnis geben.
Viele Grüße
Hallo,
ich hatte vor Kurzem eine Mietkautionsbürgschaft über Sie abgeschlossen. Meine Vermieterin hat jedoch im Nachhinein entschieden, die Bürgschaft nicht zu akzeptieren, nachdem sie vorher zugesagt hatte. Jetzt habe ich den Vertrag dafür, und es wurde auch schon Beitrag bei mir abgebucht.
Was soll ich jetzt machen?
Hallo,
das ist insoweit kein Problem. Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Sie bekommen dann das Geld zurück überwiesen. Bitte die Kündigung mit Urkunde nicht an uns, sondern direkt an den Anbieter verschicken, wo Sie die Bürgschaft abgeschlossen haben.
Freundliche Grüße
Guten Tag,
ich möchte meiner Tochter die Mietkautionsbürgschaft schenken. Ist das möglich?
Mit freundlichen Grüssen
Hallo,
leider können Sie die Bürgschaft nicht im Namen einer anderen Person beantragen. Das kann immer nur der Mieter selbst. Was Sie jedoch tun können, ist Ihrer Tochter den Beitrag zu spendieren.
Freundliche Grüße