Eine Mieterselbstauskunft ist heutzutage so etwas wie die Eintrittskarte zur Wohnungsbesichtigung. Wir erläutern, was drin steht, welche Fragen erlaubt sind, und wie Sie das Dokument ausfüllen. Eine professionelle Vorlage zum Download finden Sie hier ebenfalls.
➥ Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Mieterselbstauskunft hilft einem Vermieter einzuschätzen, ob ein Interessent sich die Wohnung leisten kann.
- Der Mieter muss darin Fragen zu seiner persönlichen und finanziellen Situation beantworten.
- Die Abgabe einer Selbstauskunft ist freiwillig. Sie zu verweigern, ist jedoch nicht empfehlenswert.
- Heutzutage gibt es fertige Formulare, die man herunterladen und online ausfüllen kann.
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Die Vermietung einer Immobilie ist mit Risiken verbunden. Deshalb verlangen viele Vermieter von Wohnungsinteressenten heutzutage verschiedene Nachweise, wie z.B. eine Mieterselbstauskunft. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Erklärung einer Person zur eigenen persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation. Das Dokument hilft dem Vermieter, potenzielle Mieter besser einschätzen zu können, z.B. ob sich jemand die Wohnung leisten kann, oder ob er in die Hausgemeinschaft passt.
Was steht in einer Mieterselbstauskunft drin?
In einer üblichen Selbstauskunft für eine Wohnung steht i.d. Regel folgendes drin: Das Formular muss vom Mieter wahrheitsgemäß ausgefüllt, und unterschrieben werden. Alle Angaben darin sind verbindlich.
- 1. Neue Wohnung: Adresse, Stockwerk, Kaltmiete, Einzugsdatum, Name des Vermieters
- 2. Mietinteressent(en): Name, Geburtsdatum, Adresse, Familienstand, Arbeitgeber, Einkommen, aktueller Wohnort
- 3. Weitere Personen die im Haushalt leben mit Altersangabe
- 4. Vorheriges Mietverhältnis: Durch wen wurde die alte Wohnung gekündigt: Mieter oder Vermieter? Gibt es Mietrückstände?
- 5. Haustiere: Welche gibt es, oder ist eine Anschaffung geplant?
Mieterselbstauskunft: Vorlage nutzen, oder selbst erstellen?
Es gibt grundsätzlich 2 Möglichkeiten, an eine Mieterselbstauskunft zu kommen: 1. Sie können diese selbst erstellen, indem Sie die oben aufgeführten Punkte in ein leeres Dokument einfügen. 2. Alternativ können Sie eine professionelle Vorlage nutzen. Diese wurde von Experten erstellt, und enthält alle notwendigen Informationen. Sie können das Formular beliebig ändern (Word) und ausdrucken.
Download als PDF & Word
Manchmal stellt der Vermieter oder Makler bereits einen Fragebogen zur Verfügung. Viel besser ist es jedoch, eine bereits ausgefüllten Vordruck zur Wohnungsbesichtigung mitzubringen. Das spart Zeit, und macht zudem einen guten Eindruck. Die Auskunft kann als Word und PDF gegen eine einmalige Gebühr von 2,50 Euro heruntergeladen werden.
Was kostet eine Mieterselbstauskunft?
Für eine rechtssichere Mieterselbstauskunft vom Experten wird meist eine geringe Gebühr zwischen 2,00- und 5,00 Euro fällig. Über unseren Partner www.vorlagen.de kostet diese einmalig 2,50 Euro. Nach der Bezahlung wie z.B. über Paypal, ist sie direkt online verfügbar. Alternativ können Sie die Auskunft, wie oben schon erläutert, auch kostenlos selbst erstellen.
Ist eine Selbstauskunft für Mieter Pflicht?
Es gibt kein Gesetz, welches Sie als Mieter zur Abgabe verpflichtet. Wird eine Selbstauskunft jedoch ausdrücklich verlangt, sollten Sie diese jedoch nicht verweigern. Eine Ablehnung kann erhebliche Nachteile mit sich bringen. Der Vermieter kann nämlich nicht einschätzen, ob Sie sich aus rein datenschutzrechtlichen- oder doch aus finanziellen Gründen dagegen entscheiden. Im Zweifel wird er einen anderen Bewerber auswählen, gerade wenn es noch viele andere Interessenten für die Wohnung gibt.
Welche Daten dürfen Vermieter wann verlangen?
Welche Informationen ein Vermieter wann verlangen darf, ist in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Bei der ersten Kontaktaufnahme und vor einer Besichtigung darf er lediglich ein paar persönliche Daten, wie Name, Adresse und Telefonnummer des Mietinteressenten notieren. Bei einem konkreten Besichtigungstermin sowie beim Vertragsabschluss sind nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO umfangreichere Erhebungen, wie z.B. auch eine Selbstauskunft, zulässig.
Welche Fragen in einer Mieterselbstauskunft sind (un)zulässig?
Art und Umfang der Fragen in einer Mieterselbstauskunft sind gesetzlich geregelt. Nach der neuen EU-Grundverordnung für Datenschutz dürfen die Informationen nur für rechtmäßige Zwecke erfragt werden. Zudem müssen sie sich am Grundsatz der Datenminimierung orientieren. Der Mietinteressent hat einen Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung. Im Klartext: Der Vermieter hat nur ein Recht auf Informationen, die für einen Mietvertrag notwendig sind, siehe folgende Auflistung.
zulässige Fragen
- Name, Geburtsdatum, Adresse, Familienstand, aktueller Wohnort
- Beruf, Arbeitgeber, Einkommen
- Schulden, wenn diese für die Zahlung der Miete von Bedeutung sind
- Insolvenz, Vollstreckungen, eidesstattliche Erklärung
- weitere Personen im Haushalt sowie frei laufende Haustiere
- Status: Raucher oder Nichtraucher (umstritten)
unzulässige Fragen
- alte Schulden (Bestand vor mehr als 5 Jahren)
- Vorstrafen
- Rechtsstreitigkeiten
- Mitgliedschaften in Vereinen und Gewerkschaften (auch Mieterverein)
- ethnische Zugehörigkeit, religiöse oder weltanschaulichen Überzeugung
- Kinderwunsch bzw. einer etwaigen Schwangerschaft
- Gesundheitszustand oder Behinderung
- Hobbys, Musikgeschmack, privaten Kontakten oder anderen persönlichen Dingen
Richtig verhalten bei heiklen Fragen
Stellt der Vermieter verbotene oder grenzwertige Fragen, ist es schwierig, darauf vorteilhaft zu antworten. Nicht unbedingt ratsam ist, ihn auf das „unerlaubte“ hinzuweisen. Besser ist es, sich charmant herauszureden: Etwa bei dem Thema ob ein Kinderwunsch besteht. Antworten Sie in etwa so: „Das ist eine gute Frage, wir sind gerade beruflich sehr eingespannt.“ An dieser Stelle dürfen Sie sogar lügen, ohne dass es Folgen hat, auch wenn sich später etwas anderes herausstellt. Ein Interessent darf sich also ohne Weiteres als nichtrauchender Musikmuffel präsentieren, der selten zu Hause ist, und kein Interesse an Familienplanung hat.
Aufklärungspflichten des Mieters
Es gibt einige Themen, die Sie als Mieter unbedingt ansprechen müssen, auch wenn der Vermieter nicht danach fragt. Hierzu gehört z.B. ob Sie sich die Miete überhaupt leisten können. Das wird dann nicht der Fall sein, wenn sie 70 Prozent oder mehr Ihres Einkommens beträgt. Auch über ein Insolvenzverfahren muss der Mietinteressent von selbst informieren. Ebenso relevant ist, wenn die Miete vom Sozialamt übernommen wird. In vielen Fällen wird der Vermieter ohnehin eine Auskunft bei der Schufa anfordern. Durch diese erhält er einen Einblick in das Zahlungsverhalten des Mietinteressenten in der Vergangenheit.
Sind falsche Angaben strafbar?
Falsche Angaben in einer Mieterselbstauskunft sind nicht direkt strafbar, können jedoch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Vermieter darf den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, und eine (fristlose) Kündigung aussprechen. Auch die Forderung von Schadensersatz ist möglich, wenn ihm ein finanzieller Schaden aufgrund unwahrer Informationen entstanden ist. Ein Beispiel hierfür ist, wenn ein Mieter nicht in der Lage ist, seine Miete zu zahlen, obwohl er dies vorher behauptet hat.
Weitere Vorlagen zum Download
Hier auf mietkautionsbuergschaft.de finden Sie folgende weitere Unterlagen für eine Wohnungsbesichtigung.
Einen schönen guten Tag,
in der Selbstauskunft steht, das man angeben muss, ob man eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hat. Meine Frage ist… Ja, ich habe sie abgegeben, aber vor fast 8 Jahren. Muss ich es dennoch ankreuzen? Oder ändert es sich nach einiger Zeit, und ist somit nicht mehr aktuell? Denn ich hab es so angekreuzt. Der Vermieter hat sich dann eine Schufa Auskunft geholt, und hat mir dann eine Absage gegeben, weil ich angeblich nicht ehrlich war.
Sie war negativ. Aber ich habe keine Mietschulden!
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
es gibt hier sicherlich bestimmte Zeiträume, nach deren Ablauf man diese Angaben nicht mehr tätigen muss. Leider muss ich Ihnen jedoch sagen, dass mir die genauen Fristen im Augenblick nicht bekannt sind. Hier könnte Ihnen der örtliche Mieterverein oder die Verbraucherzentrale weiterhelfen.
Viel Erfolg
Mein Bruder war gerade auf einer Wohnungssuche, und ich hatte diesen Artikel vor einer Weile mal gelesen. Ich hatte ihn den Link geschickt, damit er sich vorbereiten kann. Er meinte der Vermieter hat einige komische Fragen gestellt, aber da war er noch ganz entspannt. Als er dann den Vertrag gesehen hat, waren wir schon skeptisch. Ich habe ihn empfohlen einen Notar drüber schauen zu lassen. Also man muss keine Angaben über zukünftige Wünsche machen, und besonders auch nicht vertraglich festhalten.
Hallo liebes Mietkaution-Team,
kann der Vermieter eine Gebühr verlangen, wenn er die Selbstauskunft bei der Creditreform einholt?
Beste Grüße,
Helmut
Hallo,
wenn Sie sich als Mieter dazu vertraglich verpflichtet, also dafür unterschrieben haben, dann ja. Ansonsten können Sie die Kostenübernahme auch verweigern. Jedoch kann es sein, dass der Vermieter Ihr Interesse für das Wohnungsgesuch dann nicht mehr berücksichtigt. Das sollten Sie bedenken.
Freundliche Grüße