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    Mieterselbstauskunft: mit kostenloser Vorlage & Tipps

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 6. März 2024

    Eine Mieterselbstauskunft ist heutzutage so etwas wie die Eintrittskarte zu einer Wohnungsbesichtigung. Wir erläutern, was drin steht, welche Fragen erlaubt sind, und wie Sie als Mieter eine Selbstauskunft richtig ausfüllen.

    Seiteninhalt
    1. Was ist eine Mieterselbstauskunft?
    2. Was steht alles drin?
    3. Woher bekomme ich die Auskunft?
    4. Ist eine Selbstauskunft für Mieter Pflicht?
    5. Welche Fragen sind erlaubt?
    1. Informationen und Datenschutz
    2. Aufklärungspflichten des Mieters
    3. Sind falsche Angaben strafbar?
    4. Sind Mieterselbstauskunft und Schufa dasselbe?
    ➥ Das Wichtigste auf einen Blick
    • Die Mieterselbstauskunft hilft einem Vermieter einzuschätzen, ob ein Interessent sich die Wohnung leisten kann.
    • Der Mieter muss darin Fragen zu seiner persönlichen und finanziellen Situation beantworten.
    • Die Abgabe ist freiwillig, sie zu verweigern jedoch nicht empfehlenswert.
    • Heutzutage gibt es kostenlose Vorlagen, die man herunterladen und online ausfüllen kann.

    Was ist eine Mieterselbstauskunft?

    Die Vermietung einer Immobilie ist mit Risiken verbunden. Deshalb verlangen viele Vermieter von Wohnungsinteressenten heutzutage verschiedene Nachweise, wie z.B. eine Mieterselbstauskunft. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Erklärung einer Person zur eigenen persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation. Das Dokument hilft dem Vermieter, potenzielle Mieter besser einschätzen zu können, z.B. ob sich jemand die Wohnung leisten kann, oder ob er in die Hausgemeinschaft passt.

    Was steht in einer Mieterselbstauskunft drin?

    In einer üblichen Selbstauskunft für eine Wohnung steht i.d. Regel folgendes drin: Diese muss vom Mieter wahrheitsgemäß ausgefüllt, und unterschrieben werden. Alle Angaben darin sind verbindlich.

    • 1. gewünschtes Mietobjekt: Adresse, Stockwerk, gewünschtes Einzugsdatum
    • 2. Mietinteressent(en): Name, Geburtsdatum, Familienstand und aktuelle Adresse
    • 3. weitere Personen die im Haushalt leben
    • 4. Haustiere: wenn ja, welche?
    • 5. Kündigung: Wer hat die alte Wohnung gekündigt: Mieter oder Vermieter?
    • 6. Finanzielles: Angaben zu Beruf, Arbeitgeber und Einkommen
    • 7. Bonität: z.B. eidesstattliche Versicherung, Mietrückstände oder Zwangsräumung

    Woher bekomme ich eine Mieterselbstauskunft?

    Es gibt grundsätzlich 2 Möglichkeiten, an eine Mieterselbstauskunft zu kommen: 1. Sie können diese selbst erstellen, indem Sie die oben aufgeführten Punkte in ein leeres Dokument einfügen. 2. Alternativ können Sie unsere fertige PDF-Vorlage nutzen.

    Kostenlose Vorlage als PDF

    Mieter füllt Selbstauskunft ausManchmal stellt der Vermieter oder Makler bereits einen Fragebogen zur Verfügung. Viel besser ist es jedoch, diesen bereits ausgefüllt zur Wohnungsbesichtigung mitzubringen. Das Formular kann hier als beschreibbares PDF kostenlos heruntergeladen werden.

    Download PDF

    Ist eine Selbstauskunft für Mieter Pflicht?

    Es gibt kein Gesetz, welches Sie als Mieter zur Abgabe verpflichtet. Wird eine Selbstauskunft jedoch ausdrücklich verlangt, sollten Sie diese jedoch nicht verweigern. Eine Ablehnung kann erhebliche Nachteile mit sich bringen. Der Vermieter kann nämlich nicht einschätzen, ob Sie sich aus rein datenschutzrechtlichen- oder doch aus finanziellen Gründen dagegen entscheiden. Im Zweifel wird er einen anderen Bewerber auswählen, gerade wenn es noch viele andere Interessenten für die Wohnung gibt.

    Welche Fragen sind in einer Mieterselbstauskunft zulässig?

    Art und Umfang der Fragen sind gesetzlich geregelt. Nach der neuen EU-Grundverordnung für Datenschutz dürfen die Informationen nur für rechtmäßige Zwecke erfragt werden. Zudem müssen sie sich am Grundsatz der Datenminimierung orientieren. Der Mietinteressent hat einen Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung. Im Klartext: Der Vermieter darf nur Fragen stellen, die für den Abschluss eines Mietvertrags notwendig sind, siehe folgende Auflistung.

    zulässige Fragen

    • nach persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Familienstand, aktuelle Anschrift
    • nach Beruf, Arbeitgeber und Einkommen
    • nach Schulden, wenn diese für die Zahlung der Miete von Bedeutung sind
    • Insolvenz, Vollstreckungen oder eidesstattliche Erklärung
    • weiteren Personen im Haushalt sowie freilaufende Haustiere

    unzulässige Fragen

    • nach alten Schulden (Bestand vor mehr als 5 Jahren)
    • nach Vorstrafen
    • nach Rechtsstreitigkeiten
    • Mitgliedschaft in Vereinen und Gewerkschaften (auch Mieterverein)
    • ethnische Zugehörigkeit, religiöse oder weltanschauliche Überzeugung
    • Kinderwunsch und etwaige Schwangerschaft
    • Gesundheitszustand oder Behinderung
    • Hobbys, Musikgeschmack, private Kontakte oder andere persönliche Dinge

    Richtig verhalten bei heiklen Fragen

    Stellt der Vermieter verbotene oder grenzwertige Fragen, ist es schwierig, darauf vorteilhaft zu antworten. Nicht unbedingt ratsam ist, ihn auf das „unerlaubte“ hinzuweisen. Besser ist es, sich charmant herauszureden: Etwa bei dem Thema, ob ein Kinderwunsch besteht. Antworten Sie in etwa so: „Das ist eine gute Frage, wir sind gerade beruflich sehr eingespannt.“ An dieser Stelle dürfen Sie sogar lügen, ohne dass es Folgen hat, auch wenn sich später etwas anderes herausstellt. Ein Interessent darf sich also ohne Weiteres als nichtrauchender Musikmuffel präsentieren, der selten zu Hause ist, und kein Interesse an Familienplanung hat.

    Welche Informationen dürfen Vermieter wann verlangen?

    Welche Informationen ein Vermieter wann verlangen darf, ist in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Bei der ersten Kontaktaufnahme und vor einer Besichtigung darf er lediglich ein paar persönliche Daten, wie Name, Adresse und Telefonnummer des Mietinteressenten notieren. Bei einem konkreten Besichtigungstermin sowie beim Vertragsabschluss sind nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO umfangreichere Erhebungen, wie z.B. auch eine Mieterselbstauskunft, zulässig.

    Aufklärungspflichten des Mieters

    Es gibt einige Themen, die Sie als Mieter unbedingt ansprechen müssen, auch wenn der Vermieter nicht danach fragt. Hierzu gehört z.B., ob Sie sich die Miete überhaupt leisten können. Das wird dann nicht der Fall sein, wenn sie 70 Prozent oder mehr Ihres Einkommens beträgt. Auch über ein Insolvenzverfahren muss der Mietinteressent von selbst informieren. Ebenso relevant ist, wenn die Miete vom Sozialamt übernommen wird. In vielen Fällen wird der Vermieter ohnehin eine Auskunft bei der Schufa anfordern. Durch diese erhält er einen Einblick in das Zahlungsverhalten des Mietinteressenten in der Vergangenheit.

    Sind falsche Angaben strafbar?

    Falsche Angaben in einer Mieterselbstauskunft sind nicht direkt strafbar, können jedoch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Vermieter darf den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, und eine (fristlose) Kündigung aussprechen. Auch die Forderung von Schadensersatz ist möglich, wenn ihm dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist. Ein Beispiel hierfür ist, wenn ein Mieter nicht in der Lage ist, seine Miete zu zahlen, obwohl er dies vorher behauptet hat.

    Sind Mieterselbstauskunft und Schufa dasselbe?

    Obwohl beide Auskünfte Informationen zur Bonität eines Mieters beinhalten, sind es dennoch zwei verschiedene Dokumente mit unterschiedlichem Zweck. In einer Mieterselbstauskunft macht der Mieter freiwillig Angaben zu seiner familiären, finanziellen oder beruflichen Situation. Die Schufa-Auskunft ist dagegen eine Zusammenfassung der Kreditwürdigkeit einer Person auf Basis von Daten, die von Banken und anderen Unternehmen gemeldet werden. Beispiele hierfür sind laufende Verträge, wie Girokonten, Kreditkarten oder Darlehen. Daneben speichert die Schufa sogenannte Negativmerkmale, wie z.B. Zahlungsrückstände, Zwangsvollstreckungen oder Pfändungen. Der sogenannte Schufa-Score bewertet das Risiko eines Zahlungsausfalls auf einer Skala von 0 bis 100.

    Weitere Vorlagen zum Download

    Hier auf mietkautionsbuergschaft.de finden Sie folgende weitere Unterlagen für eine Wohnungsbesichtigung.

    • Schufa-Auskunft für Vermieter
    • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
    • Private Mietbürgschaft, z.B. für Eltern
    • Wohnungsübergabeprotokoll
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    1. Was ist eine Mieterselbstauskunft?
    2. Was steht alles drin?
    3. Woher bekomme ich die Auskunft?
    4. Ist eine Selbstauskunft für Mieter Pflicht?
    5. Welche Fragen sind erlaubt?
    6. Informationen und Datenschutz
    7. Aufklärungspflichten des Mieters
    8. Sind falsche Angaben strafbar?
    9. Sind Mieterselbstauskunft und Schufa dasselbe?
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