Der Mieter muss die Mietkaution pünktlich zahlen, der Vermieter muss sie korrekt anlegen: Um Streitigkeiten vorzubeugen, ist es wichtig, den genauen Ablauf nachweisen zu können. Die Nachweispflicht des Vermieters ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.
- Der Vermieter muss auf Verlangen des Mieters Auskunft zur Anlage der Mietkaution geben.
- Der Mieter muss im Streitfall belegen können, dass er eine Kaution gezahlt hat.
- Als Nachweis dienen z.B. Quittungen, Kontoauszüge oder eine Kopie des Sparvertrags.
Vermieter muss Nachweis zur Anlage der Mietkaution erbringen
Der Vermieter darf eine ihm überlassene Mietkaution nicht beliebig aufbewahren, sondern muss diese entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anlegen. Hierfür wird laut § 551 Abs. 3 BGB ein herkömmliches Sparkonto bei einer Bank eröffnet. Sind sich beide Mietparteien darüber einig, kann auch eine andere Anlageform gewählt werden. In beiden Fällen muss die Anlage getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters auf einem separaten Konto erfolgen. Der Mieter hat ein berechtigtes Interesse daran, dass alles korrekt abläuft. Deshalb hat er gegenüber dem Vermieter ein umfassendes Auskunftsrecht.
Wo ist die Nachweispflicht des Vermieters gesetzlich geregelt?
Die Nachweispflicht des Vermieters zur ordnungsgemäßen Anlage der Kaution steht nicht im BGB, sondern geht aus einem Präzedenz-Urteil des BGH hervor (BGH WuM 2008, 149). Kurz zusammengefasst: Eine Mieterin klagte gegen ihre Wohnungsgesellschaft, welche die Sicherungsverpflichtung (§ 551 BGB Absatz 3) nicht berücksichtigt hatte. Das Gericht urteilte zu ihren Gunsten.
Welche Auskünfte zur Anlage darf der Mieter verlangen?
Dem Mieter darf umfangreiche und detaillierte Auskünfte verlangen, siehe folgende Auflistung. Anfragen sollten stets schriftlich erfolgen, um im Falle eines Rechtsstreits Belege zu haben.
- Bei welcher Bank wurde das Konto eröffnet?
- Wie wurde das Geld angelegt? (Art des Kontos, Anlageform, Zinsen)
- Einhaltung der Sicherungsverpflichtung (separat, insolvenzsicher)
Was tun, wenn der Vermieter der Nachweispflicht nicht nachkommt?
Weigert sich der Vermieter trotz Aufforderung, kann der Mieter zunächst eine letztmalige Frist setzen (unbedingt in schriftlicher Form). Erhält er dennoch keine Auskunft, besteht die Möglichkeit einer sogenannten Auskunftsklage. Kommt der Vermieter der Verpflichtung weiterhin nicht nach, ist der Mieter laut dem BGH-Urteil vom 23.09.2009 (VIII ZR 336/08) sowie einem Urteil des Amtsgerichts Bremen 10 C 331/11 sogar berechtigt, die Miete bis zur Höhe der Kaution zurückzuhalten.
Wer muss nachweisen, dass eine Mietkaution gezahlt wurde?
Wenn es um die Bereitstellung der Mietkaution geht, sieht das Mietrecht die Beweispflicht beim Mieter. So muss ein Mieter, der nach dem Auszug seine Kaution zurückhaben möchte, im Zweifel nachweisen, dass er diese beim Einzug geleistet hat. Hierzu gibt es ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek (812 C 322/03). In diesem Fall hatte die Immobilie den Eigentümer gewechselt. Der Wohnungsinhaber musste erneut eine Mietsicherheit hinterlegen, da er die erste Zahlung nicht beweisen konnte.
Quittung, Kontoauszug, Sparvertrag: Was dient als Beleg?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Zahlung einer Mietkaution nachzuweisen. Bei einer Barkaution dient eine Quittung als Beleg, bei einer Überweisung der Kontoauszug, und bei einem Scheck der Durchschlag. Hat der Mieter das Mietkautionskonto selbst eröffnet, kann die Sparurkunde oder eine Kopie des Sparvertrags herangezogen werden. Tipp: Wichtige Nachweise sollten immer zusammen mit dem Mietvertrag aufbewahrt werden, um bei Bedarf schnell darauf zugreifen zu können.
Mieter kann Nachweis nicht erbringen: Was tun?
Wurden keine entsprechenden Nachweise aufgehoben, kann dies zu Problemen bei der späteren Rückzahlung führen. So kann ein Vermieter theoretisch diesen Umstand ausnutzen, und die Rückgabe der Mietkaution verweigern. Existieren keine Belege, kann sich der Mieter alternativ auf einen Zeugen berufen, der bei der Übergabe dabei war. Die Zeugenaussage ist jedoch nur dann brauchbar, wenn sie neben der Zahlung selbst auch alle Details wie z.B. Zeit, Ort sowie die anwesenden Personen beinhaltet.
Hallo,
mein Vermieter sagt, er hätte keine Unterlagen mehr zur Mietkaution, die ich ihm beim Einzug gegeben habe. Leider hatte ich damals nicht daran gedacht, nachzufragen. Aktuell habe ich alle Unterlagen schon umzugstechnisch verpackt, und kann wahrscheinlich auch nicht mehr als einen Kontoauszug vorweisen. Bin ich in der Pflicht, ihm meine Zahlung zu beweisen? Oder ist es nicht so, dass er das Geld hätte anlegen müssen, und mir die Anlage nachweisen muss?
Danke schonmal für Ihre Hilfe
Hallo,
ein Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kaution auf einem separaten (Spar-)Konto verzinslich anzulegen. In dem Fall haben Sie als Mieterin Anspruch auf Auskunft bzw. einen Nachweis der Anlage mit Angabe der Bank sowie der Kontonummer. Die Rechtsprechung sagt jedoch, dass der Mieter wiederum die Zahlung der Kaution nachweisen muss. Hierzu eignet sich ein Kontoauszug, aus dem die Überweisung hervorgeht. Ich empfehle Ihnen also, Ihren Kontoauszug zu suchen, und vorzulegen. Das würde auch die Sache beschleunigen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Viel Erfolg