Lange Zeit ging am klassischen Sparbuch kein Weg vorbei. Doch in Zeiten von Niedrigzinsen und hohen Gebühren sind Alternativen gefragt. Wir zeigen, wie man im Jahr 2022 die Mietkaution anlegen kann, und worauf Mieter und Vermieter achten sollten.
➥ Das Wichtigste auf einen Blick
- 1. Laut § 551 BGB darf die Kaution drei Nettomieten nicht überschreiten. Der Vermieter hat das Geld getrennt von seinem übrigen Vermögen auf einem Sparkonto bei einer Bank zum dort üblichen Zinssatz anzulegen.
- 2. Das Sparbuch ist immer dann Pflicht, wenn sich eine der Mietparteien auf die gesetzliche Regelung beruft.
- 3. Abweichend dazu können sich die Parteien einvernehmlich auf jede andere Anlageform verständigen.
- 4. Beispiele hierfür sind Tagesgeld, Festgeld oder ein Depot mit Fonds, siehe folgende Übersicht.
Mietkaution anlegen: 6 Möglichkeiten im Vergleich
Wie man im Jahr 2022 die Kaution anlegen kann, zeigt die folgende Übersicht: Wir stellen für Sie 6 verschiedene Möglichkeiten gegenüber, und geben Auskunft zu den Vorteilen, Nachteilen, Zinsen und Kosten. Über den orangenen Button „Anbieter anzeigen“ können Sie einen Vergleich verschiedener Banken zu Ihrer gewünschten Anlageform aufrufen.
Sparbuch
Depot
mit Fonds oder ETFs
(einmalig für Verpfändung)
Tagesgeld
Festgeld
Bundesanleihe
Bürgschaft
z.B. 40 Euro bei 1.000 Euro Kaution
Wie muss der Vermieter die Kaution anlegen?
Treffen die Mietparteien keine andere Vereinbarung, gilt die gesetzliche Regelung des 551 BGB. Hierbei muss der Vermieter die Mietkaution auf einem separaten Konto getrennt von seinem übrigen Vermögen (sogenanntes Treuhandkonto) verzinslich anlegen. Die Anlage erfolgt standardmäßig auf einem klassischen Sparkonto bei einer Bank zu den dort üblichen Zinsen. Die Vorschrift ist als gesetzliche Mindestanforderung zu verstehen. Das bedeutet, es kann auch davon abgewichen werden. Die Mietparteien können demnach auch eine andere, bessere verzinste Anlageform wählen. Jedoch müssen sowohl Mieter als auch Vermieter mit der Wahl einverstanden sind. Verlangt dagegen der Vermieter die gesetzliche Anlage auf einem Sparkonto, muss der Mieter „mitziehen“. Dasselbe gilt umgekehrt. Egal wofür sich die Mietparteien entscheiden: Wichtig ist, dass das Geld getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters angelegt wird, und nur dem Zweck der Kaution dient. Der Hausherr verwaltet das Konto während der Mietzeit. Nach dem Auszug zahlt er dem Mieter die Endsumme zuzüglich aufgelaufener Zinsen und abzüglich seiner verbleibenden Ansprüche aus dem Mietvertrag zurück.
Kann auch der Mieter die Mietkaution anlegen?
Da das Gesetz abweichende Vereinbarungen zulässt, kann auch der Mieter die Anlage der Mietkaution vornehmen. Hierfür eröffnet er bei einer Bank ein entsprechendes Kautionskonto auf seinen Namen. Auch hier können sich die Mietparteien entweder für das klassische Sparkonto oder eine andere Anlageform entscheiden. Um die notwendige Sicherheit zu gewährleisten, sollte das Konto zugunsten des Vermieters verpfändet werden. So wird eine missbräuchliche Verfügung, entweder durch den Mieter oder den Vermieter, verhindert. Ein Vorteil der Kontoeröffnung durch den Mieter besteht darin, dass dieser bei seiner Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag stellen kann. Das Kreditinstitut führt in dem Fall keine Steuern auf die Zinserträge an das Finanzamt ab.
Die Anlagemöglichkeiten im Detail
Im folgenden Abschnitt werden die einzelnen Anlageformen näher beschrieben. Wir erläutern die generelle Vorgehensweise, Vorteile und Nachteile sowie Zinsen und anfallende Gebühren.
Wie früher: Mietkaution auf Sparbuch anlegen
Das klassische Sparbuch für die Mietkaution wird heutzutage meist als Mietkautionskonto bezeichnet. Es kommt i.d. Regel dann zum Einsatz, wenn sich entweder der Mieter oder der Vermieter auf die gesetzliche Regelung des § 551 BGB beruft. Diese Anlageform ist heutzutage immer noch weit verbreitet. Sie gilt als bewährt und sicher, und wird daher von den meisten Vermietern akzeptiert. Im Gegensatz zu früher kann man jedoch keine nennenswerten Zinsen mehr erwarten. Dies ist gleich in zweifacher Hinsicht nachteilig: Denn die Zinsen erhöhen einerseits die Sicherheit für den Vermieter, und andererseits den später ausgezahlten Betrag an den Mieter. Ein weiterer Nachteil des Sparbuchs sind die anfallenden Gebühren, die schon mal 30 Euro oder mehr betragen können. Die Kosten werden, je nachdem wer das Konto eröffnet, vom Vermieter oder vom Mieter zu tragen. Der Wohnungsgeber verwaltet das Kautionskonto während der Mietdauer. Zudem muss er nach Mietende die Zinsen korrekt abrechnen, auch wenn diese nur ein paar Cent betragen.
Mietkautionsdepot: lukrativ, aber mit Gebühren
Sehr beliebt ist derzeit das sogenannte Mietkautionsdepot. Das Geld wird hierbei meist in risikoarme Fonds oder ETFs investiert. Auch Aktien großer Unternehmen mit geringen Kursschwankungen sind eine Möglichkeit. Die Rendite kann je nach Entwicklung der Märkte 5% oder auch mehr betragen. Höhere Erträge müssen bei einer Geldanlage jedoch grundsätzlich mit einem gestiegenen Risiko erkauft werden. So kann eine negative Wertentwicklung dazu führen, dass dem Vermieter bei Auszug des Mieters nur ein geringerer Betrag als Sicherheit zur Verfügung steht. I.d. Regel profitieren jedoch beide Mietparteien von einer Depotanlage, da sich die Börsen auf lange Sicht immer positiv entwickeln. Je nach Anbieter können Gebühren für die Verpfändung anfallen. Analog zum Sparkonto muss auch hier der Vermieter die Konten verwalten, und bei Auszug des Mieters die Verzinsung exakt abrechnen.
Tagesgeld: die flexible und kostenlose Variante
Jederzeit flexibel verfügbar und attraktive Konditionen: Das sind die Vorteile von Tagesgeld. Die Zinsen sind mit ø 0,10 % (Stand Mai 2022) höher als beim klassischen Mietkautionskonto. Auch Kündigungsfristen gibt es nicht. Sowohl Mieter als auch Vermieter können das Tagesgeldkonto eröffnen. Die Eröffnung kann i.d. Regel online und kostenlos durchgeführt werden. Einen Nachteil gibt es bei der Sicherheit: Eine Verpfändung zugunsten des Vermieters scheitert meist an den Geschäftsbedingungen der Bank. Dafür ist die Anlage dank staatlicher Einlagensicherung vor Verlust geschützt.
Festgeld: gut verzinst, aber an feste Laufzeit gebunden
Das Festgeldkonto ist eine weitere Alternative zum Sparbuch. Der Unterschied zu einem Tagesgeldkonto besteht darin, dass das Geld für einen bestimmten Zeitraum, z.B. 12 Monate fest angelegt wird. Wer darüber verfügen möchte, kann dies frühestens zum Ende der Laufzeit, in dem Fall also nach einem Jahr. Einer vorzeitigen Verfügung muss die Bank zustimmen. Für längerfristige Mietverhältnisse kann Festgeld eine interessante Möglichkeit sein. Die Rendite liegt mit ø 0,30 % (Stand Mai 2022) über der von Tagesgeld. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach dem Betrag sowie der Anlagedauer. Die Guthabensicherung schützt auch hier vor Verlust. Sowohl Mieter als auch Vermieter können das Konto eröffnen. Eröffnung und Kontoführung sind meist kostenlos, außer bei einer vorzeitigen Kündigung können Banken eine Gebühr berechnen. Eine Verpfändung ist auch hier nicht möglich.
Bürgschaft: Mietkaution günstig finanzieren
Bei einer Bürgschaft handelt es nicht um eine klassische Geldanlage, sondern um eine Möglichkeit der Finanzierung. Ist das Budget beim Umzug knapp, können Mieter den hohen Einmalbetrag der Mietkaution einsparen, und haben das Geld zur freien Verfügung. Bei einer Mietkautionsbürgschaft wird die Sicherheit nicht vom Mieter selbst, sondern von einem Bürgen gestellt. Dies ist meist eine Bank oder bekannte Versicherung, wie z.B. die Allianz oder die R+V. Im Schadensfall wird die Kautionssumme an den Eigentümer ausgezahlt. Der Mieter zahlt einen jährlichen Beitrag, für den Hausherrn entstehen hingegen keine Kosten. Ein weiteres Argument für den Vermieter: Die Verwaltung der Konten sowie die Abrechnung der Zinsen zum Mietende entfällt.
Bundesanleihe und Bundesschatzbrief
Bei einer Bundesanleihe handelt es sich um ein festverzinsliches Wertpapier, welches vom deutschen Staat herausgegeben wird. Der Staat leiht sich somit quasi Geld vom Anleger, und vergütet dies mit einer gleichbleibenden Verzinsung. Diese liegt derzeit bei 0,00 Prozent (Stand Mai 2022), und ist damit leider auch nicht attraktiver als bei normalen Sparkonten. Eine Rückzahlung der vollen Anlagesumme ist nur zum vereinbarten Laufzeitende garantiert. Das liegt daran, dass Bundesanleihen an der Börse gehandelt werden, und somit einem Kursrisiko unterliegen. Aus diesem Grund ist die Anleihe für die Mietkaution nicht unbedingt empfehlenswert (mehr Infos). Bei dem früher sehr beliebten Bundesschatzbrief gab es dieses Kursrisiko trotz einer attraktiven Verzinsung nicht. Leider sind Bundesschatzbriefe aktuell nicht erhältlich. Sollte sich daran etwas ändern, halten wir Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.
Hallo,
mein Vermieter meint es gibt keine Zinsen mehr auf Sparbücher, und will mir daher auch keine auszahlen … Mietkaution wurde 2011 bezahlt, 2017 sind wir ausgezogen…
Hallo,
dass es gar keine Zinsen mehr gab, stimmt so natürlich nicht. In den Jahren 2017 und 2016 konnte man die Mietkaution zwar nur für ca. 0,1 Prozent anlegen. In 2011 hat man jedoch auf einem Sparbuch immerhin noch um die 1,5 Prozent bekommen. Wie viel Ihnen letztlich zusteht, kann ich nicht genau sagen, da Sie nichts über die Höhe Ihrer Kautionssumme schreiben.
Jedoch: Bei einem angenommenen durchschnittlichen Zinssatz für die gesamte Laufzeit in Höhe von 0,5 Prozent und einer angenommenen Kautionssumme in Höhe von 1.000 Euro würden Ihnen für die 6 Jahre immerhin 30 Euro an Zinsen zustehen. Nur dass Sie eine grobe Orientierung haben.
Viel Erfolg
Hätte da mal eine Frage: inwiefern ist das Thema Steuern für mich als Mieter noch relevant bei den derzeit nicht gerade erwähnenswerten Zinsen auf dem Sparbuch? Ansonsten vielen Dank für Ihre tolle Recherche! Sieht man selten so im Internet, ist vorgemerkt.
Danke
Hallo,
erstmal vielen Dank für Ihre nettes Feedback. Empfehlen Sie uns doch gerne weiter.
Zu den Steuern: aktuell spielen diese wirklich nur eine untergeordnete Rolle. Sollten Sie tatsächlich Steuern auf die Kaution abführen müssen, sind es aktuell wohl nur paar Cent. Aufgrund des Sparerfreibetrag sind Anleger ohnehin bis 801 Euro (1602 Euro für Verheiratete) steuerbefreit, wenn ein Freistellungsauftrag bei der kontoführenden Bank gestellt wird.
Viele Grüße
Hallo,
habe mal eine Frage : Wozu dient dieser Sperrvermerk? Kann man nicht einfach ein Konto anlegen, und die Mietkaution darauf einzahlen?
Danke
Hallo,
doch, können Sie im Prinzip schon.
Zunächst zum Sinn und Zwecks des Sperrvermerks: das Mietkautionskonto wird deshalb erstmal „gesperrt“, damit niemand missbräuchlich – also für andere Zwecke als die Kaution – über das Geld verfügen kann. Das heisst: weder der Mieter noch der Vermieter können einfach Geld abheben, oder das Konto auflösen. Es muss jedoch nicht zwingend ein Sperrvermerk eingerichtet werden. Wenn das Vertrauensverhältnis zum Vermieter da ist, kann die Art der Anlage beliebig gewählt werden. Aber sobald eine der Mietparteien die klassische Form möchte, kommt diese zum Einsatz.
Viele Grüße
Hallo,
ich habe meine Wohnung gekündigt. Nun sagt die Vermieterin, sie habe keine Unterlagen zur Mietkaution. Ich selbst habe alle Unterlagen schon umzugstechnisch verpackt, und kann wahrscheinlich auch nicht mehr als einen Kontoauszug vorweisen. Bin ich in der Pflicht ihr jetzt meine Zahlung zu beweisen? Da sie ja auch das Geld hätte anlegen müssen.
Hallo,
wurde die Kaution auf einem Konto des Vermieters angelegt, haben Sie als Mieterin Anspruch auf Auskunft bzw. auf einen Nachweis der Anlage. Ihre Vermieterin muss Ihnen darlegen, was Sie mit dem Geld genau gemacht hat, und wo es sich befindet. Dazu gehört neben der genauen Bezeichnung als Treuhandkonto (getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters angelegtes Geld) die Angabe der Bank sowie der Kontonummer. Sie sind im Übrigen nicht verpflichtet, Ihren Kontoauszug zu suchen und vorzulegen. Jedoch würde es die Sache in der Praxis beschleunigen, da dies Ihrer Vermieterin „gedanklich auf die Sprünge hilft“.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Viel Erfolg
Hallo,
wir wollten unserem Vermieter letzte Woche die Kaution für die neue Wohnung übergeben. Da meinte er, das nicht er das Geld haben möchte. Wir sollen stattdessen selbst zur Bank gehen, ein Sparbuch eröffnen, und es ihm anschließend geben. Er hätte keine Zeit sich darum zu kümmern, das wäre so schon in Ordnung. Dabei hatte ich gelesen, dass der Vermieter die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen anlegen muss. Was ist nun richtig?
Hallo,
Ihr Vermieter liegt damit grundsätzlich richtig. Sie können das Konto auch auf Ihren Namen anlegen, und dem Vermieter anschließend aushändigen. Dabei müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein: Das Sparbuch muss speziell als Mietkautionskonto eröffnet werden, was Sie der Bank gleich zu Beginn mitteilen. Das Konto wird dann mit einem Sperrvermerk versehen, sodass es nur dem Zweck der Mietkaution dient, und keine missbräuchlichen Verfügungen möglich sind. Zudem wird das Konto an den Vermieter verpfändet, damit nur er im Schadensfall oder bei Mietschulden darauf zugreifen kann. Der Vermieter wird damit so gestellt, als hätte er das Konto selbst eröffnet.
Viele Grüße
Meine Mietkaution sollte schon 3 Monate im Voraus gezahlt werden. Jetzt soll ich noch 6 Monate nach dem Auszug auf die Kaution warten. Es ist leider nicht nachzuweisen, ob diese separat angelegt wurde, da kein Sparbuch vorhanden ist.
Hallo,
suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter. Fordern Sie Ihn auf, Ihnen nachzuweisen, wo und wie er das Geld angelegt hat, oder was er damit gemacht hat. Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. Verweigert der Vermieter die Auskunft, ist es möglich, dass er das Geld veruntreut hat. In dem Fall suchen Sie sich bitte Hilfe beim Mieterschutzbund.
Viel Erfolg
Das Angebot mit den 1,0 Prozent für Tagesgeld scheint es bei der INGDIBA nicht mehr zu geben. Hatte es mir die Tage überlegt abzuschließen, da waren es tatsächlich noch 1,0. Als ich den Antrag fertig machen wollte, siehe da, auf einmal nur noch 0,25 Zinsen, und nur für die ersten 4 Monate. Danach sogar nur noch 0,01%. Da hat wohl einer an der Schraube gedreht… echt ärgerlich. Wollte euch das nur mitteilen….
Hallo,
erstmal vielen Dank für die Info, wir haben es geändert. Ja, es ist schon ärgerlich, wenn eines der wenigen guten Angebote am Markt auch noch wegfällt. Sobald die Banken etwas an den Zinsen drehen, geht es nach wie vor nur weiter nach unten. Der negative Trend scheint leider noch nicht zu Ende. Immerhin gibt es bei Tagesgeld keine Gebühren, und bei unseren Angeboten auch keine Negativ-Zinsen. Das ist in der heutigen Zeit auch schon viel wert.
Freundliche Grüße
Hallo zusammen, ich hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen….
Also wenn ich das richtig verstanden habe, muss der Vermieter die Mietkaution auf einem separaten Konto getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen. Richtig…? Was ist aber nun, wenn im Mietvertrag steht, dass das Geld nicht angelegt wird (leider habe ich das so unterschrieben)? Was meine Vermieterin scheinbar auch nicht getan hat. Habe nämlich nochmal nachgefragt: Sie sagte, dass keine Anlage erfolgt ist, und ich später auch keine Zinsen bekomme. Aber es würde ja sowieso keine Zinsen mehr darauf gezahlt…. Sinngemäß: Da hätte ich auch nichts verpasst….. Jetzt habe ich Bedenken, dass die Vermieterin meine Kaution bei meinem Auszug einfach einbehält, da es ja keine Vereinbarung über die Anlage gibt…
Was kann ich tun? Und kann man eine korrekte Anlage der Kaution auch jetzt noch nachholen?
Hallo,
die Frage ist zugegeben nicht ganz einfach zu beantworten, da sie eine schriftlich fixierte individuelle Vereinbarung mit Ihrer Vermieterin getroffen haben. Dem entgegen steht jedoch §551 BGB Absatz 4 BGB, nach dem eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam ist. Sie sollten sich am besten bei einem Anwalt Ihres Vertrauens erkundigen, wie die genaue Rechtslage ist. Falls hier §551 BGB Abs. 4 BGB greift, können Sie von Ihrer Vermieterin verlangen, dass sie das Geld auch jetzt noch ordnungsgemäß anlegt, und Ihnen einen Nachweis darüber erbringt.
Viel Erfolg
Ich hatte versucht, für meinen Mieter die Mietkaution besser anzulegen als auf dem Sparkonto der Bank, wo es so gut wie keine Zinsen mehr gibt. Ich hatte dazu auf den Vergleichsportalen für Tagesgelder die Anbieter angeschrieben, die am meisten zahlen, aber nur Absagen bekommen. Ich hatte eine Stelle im Internet gefunden:
Da müsste doch die Anlage in Tagesgeld möglich sein. Nur leider finde ich keinen, der das macht. Bin sowas von enttäuscht. Dabei ist doch die Anlage einer Mietkaution etwas Langfristiges.
Hallo,
ja ich gebe Ihnen da recht. Eine gute Verzinsung für die Mietkaution zu bekommen, ist heutzutage wirklich nicht leicht. Obwohl die Zinsen den Wert der Anlage und damit der Kaution ja steigern würden.
Freundliche Grüße
Ich habe meine Mietkaution auf meinen Namen angelegt. Das Guthaben wurde an den Vermieter verpfändet. Nach Auszug hat offensichtlich entweder der Vermieter oder der Hausverwalter meine Unterlagen verschlampt. Für die Auflösung meines Kautionssparkontos benötige ich nun die Unterlagen. Alternativ kostet mich das 30 € bei meiner Bank. Soll und kann ich das dem Vermieter / Hausverwalter in Rechnung stellen?
Hallo,
ja das würde ich an Ihrer Stelle schon versuchen. Sie haben die „Kosten“ ja nicht selbst verursacht.
Freundliche Grüße
Guten Tag,
ist es möglich, dass der Vermieter die Art der Anlage ändert? Mein Vermieter hat das ganze Haus, in dem sich die Mietwohnung befindet, an eine Firma veräußert. Diese will nun die Kaution, welche auf einem Sparbuch angelegt worden ist, auf ein Sammelkonto übertragen.
LG
Hallo,
der neue Eigentümer übernimmt die bestehenden Kautionsvereinbarungen vom alten Vermieter. Nachträgliche Änderungen kann er meiner Ansicht nach nur mit Ihrer Zustimmung als Mieter durchführen. Ich bin mir jedoch nicht ganz sicher, ob es nicht noch andere Möglichkeiten gibt. Informieren Sie sich bitte nochmal beim örtlichen Mieterverein oder beim Mieterschutzbund.
Freundliche Grüße
Mein Vermieter hat uns zwei Konten mitgeteilt: Miete und Nebenkosten soll ich getrennt auf verschiedene Konten einzahlen. Ist etwas ungewöhnlich, aber machbar. Mietkaution soll ich aber auf das Nebenkostenkonto überweisen. Ist es ok? Besser wäre vielleicht es auf einem Sparkonto anzulegen oder ähnlich?
Jan
Hallo,
die Kaution darf niemals mit anderen Geldern vermischt werden. Wie Sie schon richtig vermuten, (siehe auch Text oben) ist die Anlage auf einem separaten Konto, wie z.B. einem Sparkonto notwendig.
Freundliche Grüße
Hallo,
wir als Vermieter haben von unseren Banken mitgeteilt bekommen, dass sie diese Mietkautionssparkonten nicht mehr anbieten. Sie arbeiten jetzt mit Versicherungen zusammen. Es könne allenfalls ein normales Sparkonto angelegt werden. Aber da gibt es halt keine Zinsen und auch kein Pfändungsschutz. Die Barkaution haben wir bereits vor Einzug / Mietbeginn vom Mieter auf dem Konto überwiesen bekommen. Dürfen wir es auf ein normales Sparbuch ohne Verzinsung / Pfändungsschutz einzahlen? Oder dürfen wir es alternativ auf ein Tagesgeldkonto anlegen, wo es etwas Zinsen gibt? Aber das wäre ja auch nicht pfändungsgeschützt, und der Vermieter könne jederzeit daran?
Danke.
Hallo,
Sie dürfen für die Anlage der Mietkaution alle möglichen Alternativen in Betracht ziehen. Voraussetzung: Der Mieter muss sein Einverständnis hierfür geben.
Freundliche Grüße
Habe ich das nun richtig herausgelesen: Es kann / darf auch einvernehmlich zwischen Mieter und Vermieter eine Vereinbarung getroffen werden, dass die Mietkaution ohne auf einer Bank (wo es derzeit eh so gut wie keine Zinsen gibt, sondern nur Ausgaben) anzulegen, sondern beim Vermieter verbleiben darf. Dieser verpflichtet sich natürlich, diese bei sich auf seinem Bankkonto zu parken und bei Bedarf dann auch auszuzahlen.
Wie könnte denn eine solche Vereinbarung aussehen, gestaltet werden………..?!
Beste Grüße
Helmut
Hallo,
es darf abweichend zu §551 BGB Abs. 3 eine andere Anlageform vereinbart werden, wenn sich Mieter und Vermieter darüber einig sind. In jedem Fall muss das Geld jedoch getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters angelegt werden. Es muss also ein Konto sein, das nur dem Zweck der Mietkaution dient, und wo es keine Vermischung mit anderen Geldern des Vermieters gibt. Auf einem Mietkonto oder Girokonto wo auch die Mieteinnahmen eingehen, wären diese Voraussetzungen wahrscheinlich nicht erfüllt. Auf einem für die Kaution verpfändeten Depot oder Anlagekonto dagegen schon. Ich empfehle eine kurze schriftliche Vereinbarung, die von beiden unterschrieben wird. Z.b.: „Die Mietparteien einigen sich darauf, dass die Kaution „auf einem bestimmten Konto bei einer bestimmten Bank auf diese oder jene Art angelegt wird…usw“ Eine exakte rechtssichere Formulierung kann ich Ihnen leider nicht bieten. Da müssten Sie sich beim örtlichen Mieterverein oder einem sonstigen Fachmann erkundigen.
Freundliche Grüße