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    Mietkaution anlegen: 6 Möglichkeiten für 2026

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 11. Oktober 2026

    Die Mietkaution muss nicht zwangsläufig auf einem klassischen Sparkonto liegen. Wir zeigen, welche Möglichkeiten es gibt, wer die Kaution anlegt und worauf Mieter und Vermieter achten sollten.

    Seiteninhalt
    1. Anlagemöglichkeiten
    2. Anlagen im Vergleich
    3. Passende Anlage finden
    4. Wer ist Kontoinhaber?
    5. Ablauf
    6. Zinsen
    7. Kaution nicht angelegt
    ➥ Das Wichtigste auf einen Blick
    • Standardmäßig muss der Vermieter die Mietkaution anlegen. Je nach Anlageform und Vereinbarung kann auch der Mieter Kontoinhaber sein.
    • Die Kaution muss immer vom übrigen Vermögen des Vermieters getrennt bleiben.
    • Neben dem klassischen Sparkonto sind auch andere Anlageformen möglich, wenn beide Parteien zustimmen.
    • Zinsen und andere Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kautionssumme.

    Mietkaution anlegen: Welche Möglichkeiten gibt es?

    Die Mietkaution lässt sich unterschiedlich anlegen oder absichern. Neben dem klassischen Mietkautionskonto kommen auch Tagesgeld, Festgeld, ein Depot oder eine Bürgschaft infrage.

    Mietkautionskonto (2 Varianten)

    Die klassische Form der Kautionsanlage gibt es in zwei Varianten: 1. Beim Treuhandkonto legt der Vermieter die gezahlte Kaution getrennt von seinem Vermögen an. 2. Alternativ kann der Mieter ein Sparkonto eröffnen und das Guthaben zugunsten des Vermieters verpfänden.
    Mehr zum Mietkautionskonto ➥

    Tagesgeldkonto

    Tagesgeld bietet höhere Zinsen als ein klassisches Kautionskonto. Da gewöhnliche Tagesgeldkonten meist nicht verpfändet werden können, eignet sich diese Lösung nur, wenn Mieter und Vermieter eine entsprechende Anlage vereinbaren.
    Mehr zum Mietkaution-Tagesgeldkonto ➥

    Festgeldkonto

    Festgeld bietet einen festen Zinssatz für eine fest vereinbarte Laufzeit. Als Kautionsanlage eignet es sich nur, wenn die eingeschränkte Verfügbarkeit zur voraussichtlichen Mietdauer passt und der Vermieter zustimmt.
    Mehr zu Festgeld ➥

    Mietkautionsdepot

    Bei einem Depot wird die Kaution beispielsweise in Aktien oder Fonds investiert und zugunsten des Vermieters verpfändet. Höheren Renditechancen stehen Verlustrisiken gegenüber. Diese Möglichkeit richtet sich daher an risikobereite Anleger.
    Mehr zum Mietkautionsdepot ➥

    Mietkautionsbürgschaft

    Bei einer Bürgschaft muss der Mieter die Kautionssumme nicht auf einem Konto hinterlegen. Stattdessen stellt ein Anbieter dem Vermieter eine Bürgschaft. Dafür zahlt der Mieter einen regelmäßigen Beitrag.
    Mehr zur Mietkautionsbürgschaft ➥

    6 Möglichkeiten für die Mietkaution im Vergleich

    Für die Anlage der Mietkaution gibt es verschiedene Möglichkeiten. Diese unterscheiden sich z.B. bei Zinsen, Kosten und Sicherheit. Die folgende Übersicht zeigt 6 Anlageformen im direkten Vergleich.

     
    Anlage
    Zinsen
    Kosten
    Vor- und Nachteile
    Anbieter
     

    Treuhandkonto Vermieter

    Zinsen
    Ø 0,50%
    Kosten
    0 - 50 €
    Vor- und Nachteile
    • ++ klassische, rechtskonforme Anlage
    • ++ Trennung vom Vermögen des Vermieters
    • + aufwendigere Kontoeröffnung
    • -- meist geringe Verzinsung
    • -- nicht überall angeboten
    Anbieter
     

    Verpfändetes Mieterkonto

    Zinsen
    Ø 0,50%
    Kosten
    0 - 50 €
    Vor- und Nachteile
    • ++ klassische, sichere Anlage
    • + aufwendigere Kontoeröffnung
    • + Mieter bleibt Kontoinhaber
    • -- meist geringe Verzinsung
    • -- nicht überall angeboten
    Anbieter
     

    Tagesgeld

    Zinsen
    Ø 3,00%
    Kosten
    meist kostenlos
    Vor- und Nachteile
    • ++ attraktive Zinsen
    • ++ keine feste Laufzeit
    • ++ große Anbieter-Auswahl
    • ++ schnelle & einfache Einrichtung
    • -- Zinssatz kann sich ändern
    • -- Verpfändung meist nicht möglich
    Anbieter
     

    Festgeld

    Zinsen
    Ø 3,00%
    Kosten
    meist kostenlos
    Vor- und Nachteile
    • ++ attraktive & planbare Zinsen
    • ++ große Anbieter-Auswahl
    • ++ schnelle & einfache Einrichtung
    • -- feste Laufzeit
    • -- eingeschränkte Verfügbarkeit
    • -- Verpfändung meist nicht möglich
    Anbieter
     

    Depot

    Zinsen
    Ø 6,00%
    abhängig von Wertentwicklung
    Kosten
    0 - 30 €
    Vor- und Nachteile
    • ++ hohe Renditechancen
    • ++ langfristiger Wertzuwachs
    • ++ Verpfändung häufig möglich
    • + aufwendigere Kontoeröffnung
    • -- Kursschwankungen
    • -- Verluste möglich
    Anbieter
     

    Bürgschaft

    Zinsen
    keine
    Kosten
    Ø 4,40% pro Jahr
    (z.B. 66 € Beitrag bei 1.500 € Kaution)
    Vor- und Nachteile
    • ++ kein Kapital gebunden
    • ++ eigene Liquidität bleibt erhalten
    • ++ einfache Abwicklung
    • -- Beiträge werden nicht zurückgezahlt
    • -- Mieter muss nach Inanspruchnahme Geld zurückerstatten
    Anbieter
     

    Hinweise

    • Die angegebenen Zinsen, Renditen und Kosten sind Orientierungswerte (Stand: Oktober 2026) und können je nach Anbieter und Produkt abweichen.
    • Die Wertentwicklung eines Depots ist nicht garantiert und kann auch negativ ausfallen.

    Welche Anlageform passt zu Ihnen?

    Wenn Sie …Dann passt am ehesten
    eine klassische und sichere Kautionsanlage bevorzugen
    Bei einer Bank oder Sparkasse vor Ort, alternativ vollständig digital über spezialisierte Anbieter
    ➥ Mietkautionskonto
    bessere Zinsen mit flexibler Verfügbarkeit verbinden möchten
    Variable Verzinsung und keine feste Laufzeit
    ➥ Tagesgeld
    attraktive Zinsen fest vereinbaren möchten
    Dafür ist das Geld für eine bestimmte Laufzeit angelegt.
    ➥ Festgeld
    für hohe Renditechancen auch Wertschwankungen akzeptieren
    Geeignet für risikobereite Anleger, Verluste sind möglich
    ➥ Mietkautionsdepot
    kein eigenes Kapital für die Kaution binden möchten
    Die Kautionssumme bleibt verfügbar, dafür fallen laufende Beiträge an
    ➥ Mietkautionsbürgschaft

    Unsere Einschätzung: Wer maximale Sicherheit und eine klare rechtliche Zuordnung möchte, ist mit einem klassischen Mietkautionskonto meist gut bedient. Wer höhere Zinsen möchte, kann Tages- oder Festgeld vereinbaren, muss dabei aber die fehlende Verpfändungsmöglichkeit berücksichtigen. Ein Depot bietet höhere Renditechancen, dafür aber auch Verlustrisiken.

    Wer legt die Mietkaution an: Mieter oder Vermieter?

    Zahlt der Mieter die Kaution an den Vermieter, muss dieser für die ordnungsgemäße Anlage sorgen. Bei einem verpfändeten Konto, Depot oder einer Bürgschaft wird dagegen der Mieter selbst tätig.

    AnlageformWer ist Kontoinhaber?Zustimmung
    Barkaution auf SparkontoVermieterKeine Zustimmung des Mieters erforderlich
    Verpfändetes SparkontoMieterBeide Vertragsparteien müssen zustimmen
    TagesgeldkontoIn der Regel Vermieter*Beide Vertragsparteien müssen zustimmen
    FestgeldkontoIn der Regel Vermieter*Beide Vertragsparteien müssen zustimmen
    MietkautionsdepotIn der Regel MieterBeide Vertragsparteien müssen zustimmen
    MietkautionsbürgschaftKein Konto, Mieter schließt die Bürgschaft abVermieter muss die Bürgschaft als Sicherheit akzeptieren
    * Tages- und Festgeldkonten lassen sich in der Praxis häufig nicht zugunsten des Vermieters verpfänden. In diesen Fällen bietet sich eine Anlage auf den Namen des Vermieters an. Diese setzt jedoch ein entsprechendes Vertrauen zwischen den Mietparteien voraus.

    Wichtig: Erhält der Vermieter eine Geldkaution, z.B. in bar oder als Überweisung, muss er diese nach § 551 Abs. 3 BGB getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen. Als gesetzlicher Regelfall ist eine Anlage bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz vorgesehen. Damit ist ein klassisches Sparkonto / Sparbuch bei einer Bank gemeint. Jede abweichende Anlageentscheidung müssen Mieter und Vermieter gemeinsam treffen.

    Wie läuft die Anlage praktisch ab?

    Der genaue Ablauf unterscheidet sich je nach Kautionsform. Meist sind folgende Schritte erforderlich:

    1. Anlageform festlegen: Mieter und Vermieter klären, welche Form der Mietkaution genutzt wird. Ist bereits im Mietvertrag eine bestimmte Kautionsform vereinbart, gilt diese Regelung.
    2. Kaution leisten: Bei einer Geldkaution zahlt der Mieter den vereinbarten Betrag an den Vermieter.
    3. Konto einrichten: Der Vermieter richtet das Kautionskonto ein. Ein Konto oder Depot des Mieters wird zugunsten des Vermieters verpfändet. Bei einer Bürgschaft erhält dieser die Bürgschaftsurkunde.
    4. Unterlagen aufbewahren: Nachweise über Anlage, Verpfändung oder Bürgschaft sollten während des Mietverhältnisses aufbewahrt werden.
    5. Zinsen und Rückzahlung: Nach Mietende wird die Mietkaution einschließlich der angefallenen Erträge zurückgezahlt beziehungsweise die Sicherheit freigegeben, soweit keine Ansprüche des Vermieters entgegenstehen.

    Beispiel: Die Mieterin Anna möchte ihre Mietkaution in Tagesgeld anlegen. Ihre Vermieterin Frau Schneider stimmt dem Vorschlag zu und eröffnet dafür ein separates Tagesgeldkonto, auf das ausschließlich Annas Kaution eingezahlt wird. Hinterlässt Anna nach dem Auszug keine Mietschulden oder Schäden in der Wohnung, erhält sie ihr Geld einschließlich Zinsen zurück.

    Wie wird die Mietkaution verzinst?

    Wird die Mietkaution verzinst angelegt, stehen die erzielten Zinsen dem Mieter zu. Sie gehören während des Mietverhältnisses zur Kaution und erhöhen damit die Sicherheit des Vermieters. Bei der späteren Rückzahlung sind die angesammelten Erträge entsprechend zu berücksichtigen. Die Höhe der Verzinsung richtet sich nach der Anlageform und den jeweiligen Konditionen. Klassische Sparkonten bieten häufig nur geringe Zinsen, während Tages- oder Festgeld höhere Erträge ermöglichen. Bei einem Depot gibt es dagegen keinen festen Zinssatz. Ertrag und Wertentwicklung richten sich nach den gewählten Wertpapieren, beispielsweise einem bestimmten Investmentfonds.

    Wie die Verzinsung genau funktioniert und wie sich die Erträge über mehrere Jahre berechnen lassen, zeigen wir im Ratgeber: Mietkaution und Zinsen

    Vermieter hat Kaution nicht angelegt: Was tun?

    Bestehen Zweifel, ob der Vermieter die gesetzlichen Vorgaben zur Mietkaution eingehalten hat, können Mieter folgendermaßen vorgehen:

    • Nachweis verlangen: Fordern Sie den Vermieter auf, die ordnungsgemäße Anlage der Kaution nachzuweisen. Reagiert er nicht, setzen Sie ihm schriftlich eine Frist von beispielsweise 14 Tagen. Mehr dazu erfahren Sie unter Nachweispflicht der Mietkaution.
    • Anlagepflicht einfordern: Wurde die Kaution nicht ordnungsgemäß angelegt, fordern Sie den Vermieter schriftlich auf, die gesetzeskonforme Anlage nachzuholen.
    • Zurückbehaltungsrecht prüfen: Nach dem BGH-Urteil VIII ZR 336/08 kann bei einem Verstoß gegen die Anlagepflicht ein Zurückbehaltungsrecht an der laufenden Miete bis zur Höhe der Kaution bestehen. Bevor Sie Mietzahlungen einbehalten, sollten Sie jedoch die Voraussetzungen im konkreten Fall rechtlich prüfen.
    • Entgangene Zinsen: Diese können Sie für den entsprechenden Zeitraum von Ihrem Vermieter nachfordern.
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    7. Kaution nicht angelegt
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