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    Mietkaution anlegen: 6 Möglichkeiten für 2021 im Vergleich

    Wie man die Mietkaution anlegen kann, zeigt die folgende Tabelle: Wir stellen für Sie 6 verschiedene Möglichkeiten gegenüber, und geben Auskunft zu den Vorteilen, Nachteilen, Zinsen und Kosten. Über den orangenen Button „Vergleich“ können Sie eine Übersicht verschiedener Banken und Anbieter zu Ihrer gewünschten Anlage aufrufen.

    Sparform
    Verzinsung
    Gebühren
    Vor-/ Nachteile
    Banken
    Sparkonto
    Zinsen
    0 bis 0,10 %
    Gebühren für Eröffnung
    0 bis 30 Euro
    Vorteile / Nachteile
  • + kein Wertverlust dank Einlagensicherung
  • + hohe Akzeptanz beim Vermieter
  • + Verpfändung möglich
  • - niedrige Zinsen
  • - meist Gebühren für Eröffnung
  • Tagesgeld
    Zinsen
    0,25 bis 1,00 %
    Kosten für Eröffnung
    keine
    Vorteile / Nachteile
  • + attraktive Zinsen
  • + keine Kosten für Eröffnung
  • + kein Wertverlust dank Einlagensicherung
  • - nicht von jedem Vermieter akzeptiert
  • Festgeld
    Zinsen
    0,25 bis 0,90 %
    Kosten
    eventuell Gebühren bei vorzeitiger Auflösung
    Vorteile / Nachteile
  • + attraktive Zinsen
  • + keine Kosten für Eröffnung
  • + kein Wertverlust dank Einlagensicherung
  • - längere / feste Laufzeit
  • - nicht von jedem Vermieter akzeptiert
  • Depot
    Zinsen
    ø 4 %
    Kosten
    eventuell für Kauf / Verkauf der Wertpapiere
    Vorteile / Nachteile
  • + sehr attraktive Rendite
  • + keine Gebühren für Eröffnung
  • - Wertverlust bei negativem Börsentrend
  • - nicht von jedem Vermieter akzeptiert
  • Bundesschatzbrief
    Zinsen
    ø 0,4 %
    Kosten
    keine
    Vorteile / Nachteile
  • + höhere Zinsen als beim Sparbuch
  • + keine Kosten für Zeichnung
  • + sichere Rückzahlung bei Laufzeitende
  • - aktuell leider nicht erhältlich
  • Bürgschaft
    Guthabenzinsen
    keine
    Kosten
    ø 4,5 % der Kautionssumme
    Vorteile / Nachteile
  • + finanzieller Spielraum, da keine Barkaution nötig
  • + bei finanziellem Engpass kein Kredit nötig
  • + kein Verwaltungsaufwand für Vermieter
  • - nicht von jedem Vermieter akzeptiert
  • - überschaubare aber regelmäßige Kosten
  • Inhaltsverzeichnis

    • 1 ➥ Das Wichtigste auf einen Blick
    • 2 Wie muss der Vermieter die Kaution anlegen?
    • 3 Kann auch der Mieter die Mietkaution anlegen?
    • 4 Die Möglichkeiten der Anlage im Detail

    ➥ Das Wichtigste auf einen Blick

    • 1. Es gilt die gesetzliche Vorschrift des § 551 BGB. Die Höhe der Kaution darf drei Nettomieten nicht überschreiten.
    • 2. Der Vermieter muss die Mietkaution separat und getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen.
    • 3. Die Anlage auf einem herkömmlichen Sparkonto ist immer dann verpflichtend, wenn sich eine der Mietparteien auf die gesetzliche Regelung beruft.
    • 4. Abweichend dazu können sich die Mietparteien einvernehmlich auch z.B. für Tagesgeld oder ein Depot entscheiden.

    Wie muss der Vermieter die Kaution anlegen?

    Der Mieter übergibt seinem Vermieter die Kaution in bar. Der Hausherr muss das Geld auf einem separaten Konto getrennt von seinem übrigen Vermögen (sogenanntes Treuhandkonto) verzinslich anlegen. Die vom Gesetzgeber „angebotene“ Variante ist das Sparbuch. Diese kommt immer dann zum Einsatz, wenn entweder der Mieter oder der Vermieter sich darauf berufen. Die Mietparteien können sich jedoch einvernehmlich auf eine andere Möglichkeit verständigen. Der Vermieter verwaltet das Geld während der Mietzeit. Nach Mietende zahlt er dem Mieter die Endsumme zuzüglich aufgelaufener Zinsen und abzüglich seiner verbleibenden Ansprüche aus dem Mietvertrag zurück.

    Kann auch der Mieter die Mietkaution anlegen?

    Auch diese Variante ist möglich. Hierfür eröffnet der Mieter ein Sparkonto oder eine andere vereinbarte Anlageform auf seinen Namen bei seiner Bank. Die Unterlagen des Kontos werden anschließend dem Vermieter übergeben. Bei dieser Variante ist es sinnvoll, das Konto an den Vermieter zu verpfänden. Dies erhöht die Sicherheit im Schadensfall, da sonst der Mieter theoretisch Geld abheben könnte. Verwaltung, Verzinsung und Auszahlung erfolgen analog der Eröffnung auf den Vermieter. Der einzige Unterschied besteht darin, dass der Mieter bei Eröffnung des Kautionskonto auf seinen Namen einen Freistellungsauftrag bei der Bank stellen kann. Hierdurch werden keine Steuern auf die Zinserträge an das Finanzamt abgeführt.

    Die Möglichkeiten der Anlage im Detail

    Im Folgenden erläutern wir die Anlageformen näher. Beschrieben wird die generelle Vorgehensweise, die Vor- und Nachteile sowie Zinsen und Gebühren.

    Tagesgeld: die flexible und kostenlose Variante

    Jederzeit flexibel verfügbar und (im Vergleich zum Sparbuch) attraktive Konditionen: Das sind die Vorteile von Tagesgeld. Auch Kündigungsfristen gibt es nicht. Eine Verpfändung zugunsten des Vermieters gibt es oft auf Nachfrage bei der Bank. Die Zinsen sind mit bis zu 1,00% (aktuelles Angebot der Targobank, Stand Januar 2021) höher als beim klassischen Mietkautionskonto. Die Anlage ist dank staatlicher Einlagensicherung vor Verlust geschützt. Sowohl Mieter als auch Vermieter können das Tagesgeldkonto anlegen. Die Eröffnung ist direkt online möglich, und i.d. Regel kostenlos.

    Wie früher: Mietkaution auf Sparbuch anlegen

    Hierbei handelt es sich um das klassische Sparbuch, wie man es von früher kennt. Für die Anlage gibt es zwei Möglichkeiten: Bei Eröffnung auf den Vermieter erhält dieser zunächst die Kautionssumme vom Mieter in bar oder per Überweisung. Der Hausherr legt die Kaution dort sicher und verzinslich separat vom eigenen Vermögen an. Bei Anlage auf den Vermieter kann der Mieter keinen Freistellungsauftrag stellen, und muss daher die Zinserträge versteuern. Alternativ kann der Mieter das Konto auf seinen Namen anlegen. Er zahlt das Geld darauf ein, und übergibt es anschließend dem Vermieter. Es erfolgt eine Verpfändung zugunsten des Hausherrn, damit dieser im Schadensfall Zugriff auf das Geld hat. Bei dieser Variante kann der Mieter mit einem Freistellungsauftrag seine Zinsen von der Steuer befreien.

    Festgeld: gut verzinst aber an feste Laufzeit gebunden

    Auch das Festgeldkonto ist eine Alternative zum Sparbuch. Der Unterschied zu Tagesgeld besteht darin, dass das Geld für einen bestimmten Zeitraum, z.B. 12 Monate fest angelegt wird. Wer darüber verfügen möchte, kann dies frühestens zum Ende der Laufzeit, in diesem Fall also nach einem Jahr. Einer vorzeitigen Verfügung muss die Bank zustimmen. Für längerfristige Mietverhältnisse kann Festgeld eine interessante Möglichkeit sein. Die Rendite liegt mit bis zu 0,90% (Klarna, Stand Januar 2021) ähnlich wie bei Tagesgeld. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach dem Betrag sowie der Anlagedauer. Die Einlagensicherung schützt auch hier vor Verlust. Sowohl Mieter als auch Vermieter können das Konto eröffnen. Bei Festgeld lehnt die Bank eine Verpfändung zugunsten des Vermieters sowie ein Sperrvermerk meist ab.

    Wertpapier-Depot: eine lukrative aber riskante Möglichkeit

    Die attraktivste Verzinsung bietet derzeit die Anlage in Wertpapiere auf einem Depotkonto. Die Rendite kann je nach Entwicklung der Märkte 4% oder auch mehr betragen. Das Geld wird hierbei meist in risikoarme Fonds oder festverzinsliche Wertpapiere investiert. Auch Aktien großer Unternehmen mit geringen Kursschwankungen sind eine Möglichkeit. Höhere Erträge müssen jedoch grundsätzlich mit einem gestiegenen Risiko erkauft werden. Es gibt keine Einlagensicherung. Die Eröffnung des Depot ist bei Direktbanken kostenlos. Allerdings können je nach Anbieter Gebühren für die Depotführung oder Transaktionen anfallen.

    Bürgschaft: Mietkaution günstig finanzieren

    Hierbei handelt es nicht um eine klassische Geldanlage, sondern um eine Möglichkeit der Finanzierung. Ist das Budget beim Umzug knapp, können Mieter den hohen Einmalbetrag der Kaution einsparen, und haben das Geld zur freien Verfügung. Bei einer Mietkautionsbürgschaft wird die Sicherheit nicht vom Mieter selbst, sondern von einem Bürgen gestellt. Dies ist meist eine Bank oder bekannte Versicherung, wie z.B. die Allianz oder die R+V. Im Schadensfall wird die Kautionssumme an den Eigentümer ausgezahlt. Der Mieter zahlt einen jährlichen Beitrag, für den Hausherrn entstehen hingegen keine Kosten. Die Verwaltung der Konten sowie die Abrechnung der Zinsen zum Mietende entfällt.

    Bundesanleihe und Bundesschatzbrief

    Bei einer Bundesanleihe handelt es sich um ein festverzinsliches Wertpapier, welches vom deutschen Staat herausgegeben wird. Der Staat leiht sich somit quasi Geld vom Anleger, und vergütet dies mit einer gleichbleibenden Verzinsung. Diese liegt derzeit im Schnitt bei 0,4 Prozent (Stand 2021), und ist damit immerhin attraktiver als bei normalen Sparkonten. Eine garantierte Rückzahlung der vollen Anlagesumme nebst Zinsen ist jedoch nur zum vereinbarten Laufzeitende garantiert. Das liegt daran, dass Bundesanleihen an der Börse gehandelt werden, und somit einem Kursrisiko unterliegen. Aus diesem Grund ist die Anleihe als Kautionsanlage nicht unbedingt empfehlenswert (mehr Infos). Bei dem früher sehr beliebten Bundesschatzbrief gab es dieses Kursrisiko trotz einer attraktiven Verzinsung nicht. Leider sind Bundesschatzbriefe aktuell nicht erhältlich. Sollte sich daran etwas ändern, halten wir Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.

    Leser-Interaktionen

    Kommentare

    1. Sarah meint

      9. Februar 2018 um 15:49

      Hallo,

      mein Vermieter meint es gibt keine Zinsen mehr auf Sparbücher, und will mir daher auch keine auszahlen … Mietkaution wurde 2011 bezahlt, 2017 sind wir ausgezogen…

      Antworten
      • admin meint

        24. Februar 2018 um 13:48

        Hallo,

        dass es gar keine Zinsen mehr gab, stimmt so natürlich nicht. In den Jahren 2017 und 2016 konnte man die Mietkaution zwar nur für ca. 0,1 Prozent anlegen. In 2011 hat man jedoch auf einem Sparbuch immerhin noch um die 1,5 Prozent bekommen. Wie viel Ihnen letztlich zusteht, kann ich nicht genau sagen, da Sie nichts über die Höhe Ihrer Kautionssumme schreiben.

        Jedoch: Bei einem angenommenen durchschnittlichen Zinssatz für die gesamte Laufzeit in Höhe von 0,5 Prozent und einer angenommenen Kautionssumme in Höhe von 1.000 Euro würden Ihnen für die 6 Jahre immerhin 30 Euro an Zinsen zustehen. Nur dass Sie eine grobe Orientierung haben.

        Viel Erfolg

        Antworten
    2. Geret meint

      24. Juni 2018 um 23:27

      Hätte da mal eine Frage: inwiefern ist das Thema Steuern für mich als Mieter noch relevant bei den derzeit nicht gerade erwähnenswerten Zinsen auf dem Sparbuch? Ansonsten vielen Dank für Ihre tolle Recherche! Sieht man selten so im Internet, ist vorgemerkt.

      Danke

      Antworten
      • admin meint

        2. Juli 2018 um 15:37

        Hallo,

        erstmal vielen Dank für Ihre nettes Feedback. Empfehlen Sie uns doch gerne weiter.

        Zu den Steuern: aktuell spielen diese wirklich nur eine untergeordnete Rolle. Sollten Sie tatsächlich Steuern auf die Kaution abführen müssen, sind es aktuell wohl nur paar Cent. Aufgrund des Sparerfreibetrag sind Anleger ohnehin bis 801 Euro (1602 Euro für Verheiratete) steuerbefreit, wenn ein Freistellungsauftrag bei der kontoführenden Bank gestellt wird.

        Viele Grüße

        Antworten
    3. Christiane meint

      3. August 2018 um 23:14

      Hallo,

      habe mal eine Frage : Wozu dient dieser Sperrvermerk? Kann man nicht einfach ein Konto anlegen, und die Mietkaution darauf einzahlen?

      Danke

      Antworten
      • admin meint

        9. August 2018 um 17:44

        Hallo,

        doch, können Sie im Prinzip schon.

        Zunächst zum Sinn und Zwecks des Sperrvermerks: das Mietkautionskonto wird deshalb erstmal „gesperrt“, damit niemand missbräuchlich – also für andere Zwecke als die Kaution – über das Geld verfügen kann. Das heisst: weder der Mieter noch der Vermieter können einfach Geld abheben, oder das Konto auflösen. Es muss jedoch nicht zwingend ein Sperrvermerk eingerichtet werden. Wenn das Vertrauensverhältnis zum Vermieter da ist, kann die Art der Anlage beliebig gewählt werden. Aber sobald eine der Mietparteien die klassische Form möchte, kommt diese zum Einsatz.

        Viele Grüße

        Antworten
    4. Verena meint

      25. November 2018 um 10:31

      Hallo,

      ich habe meine Wohnung gekündigt. Nun sagt die Vermieterin, sie habe keine Unterlagen zur Mietkaution. Ich selbst habe alle Unterlagen schon umzugstechnisch verpackt, und kann wahrscheinlich auch nicht mehr als einen Kontoauszug vorweisen. Bin ich in der Pflicht ihr jetzt meine Zahlung zu beweisen? Da sie ja auch das Geld hätte anlegen müssen.

      Antworten
      • admin meint

        1. Dezember 2018 um 09:55

        Hallo,

        wurde die Kaution auf einem Konto des Vermieters angelegt, haben Sie als Mieterin Anspruch auf Auskunft bzw. auf einen Nachweis der Anlage. Ihre Vermieterin muss Ihnen darlegen, was Sie mit dem Geld genau gemacht hat, und wo es sich befindet. Dazu gehört neben der genauen Bezeichnung als Treuhandkonto (getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters angelegtes Geld) die Angabe der Bank sowie der Kontonummer. Sie sind im Übrigen nicht verpflichtet, Ihren Kontoauszug zu suchen und vorzulegen. Jedoch würde es die Sache in der Praxis beschleunigen, da dies Ihrer Vermieterin „gedanklich auf die Sprünge hilft“.

        Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
        Viel Erfolg

        Antworten
    5. Emil meint

      23. Mai 2019 um 22:26

      Hallo,

      wir wollten unserem Vermieter letzte Woche die Kaution für die neue Wohnung übergeben. Da meinte er, das nicht er das Geld haben möchte. Wir sollen stattdessen selbst zur Bank gehen, ein Sparbuch eröffnen, und es ihm anschließend geben. Er hätte keine Zeit sich darum zu kümmern, das wäre so schon in Ordnung. Dabei hatte ich gelesen, dass der Vermieter die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen anlegen muss. Was ist nun richtig?

      Antworten
      • admin meint

        29. Mai 2019 um 13:22

        Hallo,

        Ihr Vermieter liegt damit grundsätzlich richtig. Sie können das Konto auch auf Ihren Namen anlegen, und dem Vermieter anschließend aushändigen. Dabei müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein: Das Sparbuch muss speziell als Mietkautionskonto eröffnet werden, was Sie der Bank gleich zu Beginn mitteilen. Das Konto wird dann mit einem Sperrvermerk versehen, sodass es nur dem Zweck der Mietkaution dient, und keine missbräuchlichen Verfügungen möglich sind. Zudem wird das Konto an den Vermieter verpfändet, damit nur er im Schadensfall oder bei Mietschulden darauf zugreifen kann. Der Vermieter wird damit so gestellt, als hätte er das Konto selbst eröffnet.

        Viele Grüße

        Antworten
    6. TRUBE meint

      26. Oktober 2019 um 08:02

      Meine Mietkaution sollte schon 3 Monate im Voraus gezahlt werden. Jetzt soll ich noch 6 Monate nach dem Auszug auf die Kaution warten. Es ist leider nicht nachzuweisen, ob diese separat angelegt wurde, da kein Sparbuch vorhanden ist.

      Antworten
      • admin meint

        30. Oktober 2019 um 12:40

        Hallo,

        suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter. Fordern Sie Ihn auf, Ihnen nachzuweisen, wo und wie er das Geld angelegt hat, oder was er damit gemacht hat. Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. Verweigert der Vermieter die Auskunft, ist es möglich, dass er das Geld veruntreut hat. In dem Fall suchen Sie sich bitte Hilfe beim Mieterschutzbund.

        Viel Erfolg

        Antworten
    7. Rolf meint

      3. Dezember 2019 um 23:54

      Das Angebot mit den 1,0 Prozent für Tagesgeld scheint es bei der INGDIBA nicht mehr zu geben. Hatte es mir die Tage überlegt abzuschließen, da waren es tatsächlich noch 1,0. Als ich den Antrag fertig machen wollte, siehe da, auf einmal nur noch 0,25 Zinsen, und nur für die ersten 4 Monate. Danach sogar nur noch 0,01%. Da hat wohl einer an der Schraube gedreht… echt ärgerlich. Wollte euch das nur mitteilen….

      Antworten
      • admin meint

        6. Dezember 2019 um 12:24

        Hallo,

        erstmal vielen Dank für die Info, wir haben es geändert. Ja, es ist schon ärgerlich, wenn eines der wenigen guten Angebote am Markt auch noch wegfällt. Sobald die Banken etwas an den Zinsen drehen, geht es nach wie vor nur weiter nach unten. Der negative Trend scheint leider noch nicht zu Ende. Immerhin gibt es bei Tagesgeld keine Gebühren, und bei unseren Angeboten auch keine Negativ-Zinsen. Das ist in der heutigen Zeit auch schon viel wert.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    8. Karo meint

      30. Dezember 2019 um 16:44

      Hallo zusammen, ich hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen….

      Also wenn ich das richtig verstanden habe, muss der Vermieter die Mietkaution auf einem separaten Konto getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen. Richtig…? Was ist aber nun, wenn im Mietvertrag steht, dass das Geld nicht angelegt wird (leider habe ich das so unterschrieben)? Was meine Vermieterin scheinbar auch nicht getan hat. Habe nämlich nochmal nachgefragt: Sie sagte, dass keine Anlage erfolgt ist, und ich später auch keine Zinsen bekomme. Aber es würde ja sowieso keine Zinsen mehr darauf gezahlt…. Sinngemäß: Da hätte ich auch nichts verpasst….. Jetzt habe ich Bedenken, dass die Vermieterin meine Kaution bei meinem Auszug einfach einbehält, da es ja keine Vereinbarung über die Anlage gibt…

      Was kann ich tun? Und kann man eine korrekte Anlage der Kaution auch jetzt noch nachholen?

      Antworten
      • admin meint

        3. Januar 2020 um 11:39

        Hallo,

        die Frage ist zugegeben nicht ganz einfach zu beantworten, da sie eine schriftlich fixierte individuelle Vereinbarung mit Ihrer Vermieterin getroffen haben. Dem entgegen steht jedoch §551 BGB Absatz 4 BGB, nach dem eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam ist. Sie sollten sich am besten bei einem Anwalt Ihres Vertrauens erkundigen, wie die genaue Rechtslage ist. Falls hier §551 BGB Abs. 4 BGB greift, können Sie von Ihrer Vermieterin verlangen, dass sie das Geld auch jetzt noch ordnungsgemäß anlegt, und Ihnen einen Nachweis darüber erbringt.

        Viel Erfolg

        Antworten
    9. Georg meint

      30. März 2020 um 18:12

      Ich hatte versucht, für meinen Mieter die Mietkaution besser anzulegen als auf dem Sparkonto der Bank, wo es so gut wie keine Zinsen mehr gibt. Ich hatte dazu auf den Vergleichsportalen für Tagesgelder die Anbieter angeschrieben, die am meisten zahlen, aber nur Absagen bekommen. Ich hatte eine Stelle im Internet gefunden:

      Für die Anlage der Mietkaution gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Der Vermieter legt den Betrag auf einem Sparkonto an, welches auf seinen Namen lautet. 2. Der Vermieter gibt sein Einverständnis dafür, dass die Kaution auf den Namen des Mieters angelegt, und das Sparkonto an den Vermieter verpfändet wird

      Da müsste doch die Anlage in Tagesgeld möglich sein. Nur leider finde ich keinen, der das macht. Bin sowas von enttäuscht. Dabei ist doch die Anlage einer Mietkaution etwas Langfristiges.

      Antworten
      • admin meint

        1. April 2020 um 11:17

        Hallo,

        ja ich gebe Ihnen da recht. Eine gute Verzinsung für die Mietkaution zu bekommen, ist heutzutage wirklich nicht leicht. Obwohl die Zinsen den Wert der Anlage und damit der Kaution ja steigern würden.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    10. Daniel meint

      16. April 2020 um 08:48

      Ich habe meine Mietkaution auf meinen Namen angelegt. Das Guthaben wurde an den Vermieter verpfändet. Nach Auszug hat offensichtlich entweder der Vermieter oder der Hausverwalter meine Unterlagen verschlampt. Für die Auflösung meines Kautionssparkontos benötige ich nun die Unterlagen. Alternativ kostet mich das 30 € bei meiner Bank. Soll und kann ich das dem Vermieter / Hausverwalter in Rechnung stellen?

      Antworten
      • admin meint

        19. April 2020 um 10:48

        Hallo,

        ja das würde ich an Ihrer Stelle schon versuchen. Sie haben die „Kosten“ ja nicht selbst verursacht.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    11. Calvin meint

      7. Oktober 2020 um 13:53

      Guten Tag,

      ist es möglich, dass der Vermieter die Art der Anlage ändert? Mein Vermieter hat das ganze Haus, in dem sich die Mietwohnung befindet, an eine Firma veräußert. Diese will nun die Kaution, welche auf einem Sparbuch angelegt worden ist, auf ein Sammelkonto übertragen.

      LG

      Antworten
      • admin meint

        10. Oktober 2020 um 10:29

        Hallo,

        der neue Eigentümer übernimmt die bestehenden Kautionsvereinbarungen vom alten Vermieter. Nachträgliche Änderungen kann er meiner Ansicht nach nur mit Ihrer Zustimmung als Mieter durchführen. Ich bin mir jedoch nicht ganz sicher, ob es nicht noch andere Möglichkeiten gibt. Informieren Sie sich bitte nochmal beim örtlichen Mieterverein oder beim Mieterschutzbund.

        Freundliche Grüße

        Antworten

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