Die Traumwohnung ist endlich gefunden, die Miete bezahlbar. Sogar der Vermieter scheint nett zu sein. Eigentlich ist alles bestens: Wäre da nicht eine Mietkaution in Höhe von bis zu drei Monatsmieten zu hinterlegen. Mit einer Mietkautionsversicherung bleiben Sie als Mieter beim Umzug liquide, da die Zahlung von Barmitteln entfällt. Schonen Sie Ihre Rücklagen, und vermeiden Sie teure Kredite.
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Was ist eine Mietkautionsversicherung, und wie funktioniert sie?
Die Mietkautionsversicherung ist eine Alternative zur Barkaution. Es handelt sich dabei um eine Mietkautionsbürgschaft, bei der anstelle einer Bank eine Versicherung die Mietkaution stellt. Sie müssen als Mieter kein Bargeld oder Sparbuch mehr hinterlegen, sondern können Ihre Ersparnisse für neue Möbel oder die Renovierung Ihrer Wohnung nutzen. Dem Vermieter überreichen Sie lediglich eine Bürgschaftsurkunde. Im Gegenzug zahlen Sie einen geringen Jahresbeitrag. Bürge ist eine große und bekannte Gesellschaft, wie z.B. die R+V, Allianz, Basler, Axa oder Württembergische. Im Schadensfall bekommt der Vermieter die vereinbarte Kautionssumme ausgezahlt. Die Versicherungen legen das Geld jedoch nur vor, und holen es sich später von Ihnen als Mieter wieder zurück.
Anbieter für Mietkautionsversicherung im Vergleich
Wie viel eine Mietkautionsversicherung kostet, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Die Kosten berechnen sich aus einem festen Zins sowie der Höhe der vom Vermieter verlangten Mietkaution. Die Preise beginnen derzeit bei 3,9% Zinsen pro Jahr (Stand Januar 2023). Hier auf mietkautionsbuergschaft.de können Sie verschiedene Anbieter vergleichen. Über den orangenen Button „Antrag“ in der Tabelle erhalten Sie zusätzliche Infos, und können Ihre gewählte Kautionsversicherung direkt online abschließen.





Vorteile und Nachteile einer Mietkautionsversicherung
Die Mietkautionsversicherung ist für Mieter sinnvoll, die beim Einzug in die neue Wohnung keinen hohen Einmalbetrag für die Mietkaution aufbringen können oder wollen. Das Geld wird während der Mietdauer nicht auf einem schlecht verzinsten Sparkonto angelegt, und steht somit für andere Ausgaben zur Verfügung. Für Vermieter stehen Argumente wie Zeitersparnis, ein geringer Verwaltungsaufwand, Sicherheit sowie Kosteneffizienz im Vordergrund. Es gibt jedoch auch Nachteile, wie die folgende Übersicht zeigt.
Vorteile
- Schonung der Ersparnisse oder Vermeidung einer Kreditaufnahme
- keine Belastung / Einschränkung des Kreditrahmens bei der Hausbank
- als Zwischenfinanzierung nutzbar (Bürgschaft kann jederzeit gekündigt, und in Barkaution umgewandelt werden)
- weniger Aufwand: Wegfall der Kontoverwaltung und Zinsabrechnung
- automatische + kostenlose Bonitätsprüfung des Mieters durch die Versicherung
- volle Sicherheit von Anfang an: (keine Ratenzahlung nach § 551 BGB)
- bessere Vermietbarkeit von Immobilien in strukturschwachen Gegenden
Nachteile
- überschaubare aber regelmäßige Kosten (insbesondere bei langer Laufzeit)
- Einreichung einiger Dokumente. Danach erfolgt jedoch eine zügige Abwicklung.
Wer kann eine Kautionsversicherung abschließen? (Voraussetzungen)?
Grundsätzlich kann jeder Mieter die Mietkautionsversicherung statt einer herkömmlichen Kaution nutzen. Jedoch muss der Antragsteller gewisse Mindestanforderungen erfüllen, siehe Auflistung unten. Die Bonitätskriterien sind nicht ganz so streng wie bei einer Bankbürgschaft. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit regelmäßigen Einkünften wird nicht vorausgesetzt. Wer eine Mietbürgschaft beantragen möchte, sollte jedoch keinen Eintrag bei der Schufa haben.
Die Bedingungen im Überblick
- vollständiger Antrag (alle Angaben zur Person sowie zum Mietobjekt)
- Mindestalter 18 Jahre
- Wohnsitz / Mietobjekt in Deutschland
- Bonitätsprüfung mit positivem Ergebnis (ausreichender Score und kein Schufa-Eintrag)
Keine Mietkautionsversicherung ohne Schufa
Jeder Antragsteller durchläuft eine Bonitätsprüfung. Nur wenn das Ergebnis positiv ist, gibt es eine Zusage bzw. Übernahme durch die Versicherungen. Die Abfrage der Bonität erfolgt – je nachdem welcher Versicherer die Bürgschaft übernimmt – entweder über die Schufa oder Infoscore. Man kann also grundsätzlich eine Mietkautionsversicherung erhalten, ohne dass eine Auskunft bei der Schufa eingeholt wird. Ein Abschluss komplett ohne Bonitätsprüfung ist jedoch nicht möglich.
Was zahlt eine Versicherung für die Mietkaution?
Genau wie eine normale Mietkaution deckt die Bürgschaftsversicherung die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag ab. Sie bekommen als Vermieter Geld von der Versicherung, wenn Ihr Wohnungsinhaber die vereinbarten Zahlungen für Miete und Nebenkosten schuldig bleibt, oder beim Auszug notwendige Renovierungsarbeiten in der Wohnung nicht vornimmt. Auch fest installiertes Mobiliar wie z.B. Badarmaturen oder eine Einbauküche sind abgesichert. Ebenfalls erstattet werden Prozesskosten aus einem Rechtsstreit. Einige Policen lassen sich auch für gewerbliche Mietverträge nutzen, siehe Übersicht: Gewerbe.
Wie sicher ist eine Mietkautionsversicherung?
Die Versicherungsbürgschaft ist eine vollwertige Mietsicherheit nach § 551 BGB. Sie ist genauso sicher wie eine normale Mietkaution. Es handelt sich lediglich um eine bargeldlose Form davon. Bei einem Schaden können Sie als Vermieter verbleibende Ansprüche aus dem Mietvertrag beim Versicherer geltend machen. Die Schadensregulierung erfolgt nach einem standardisierten Verfahren, ähnlich wie bei einer privaten Haftpflicht oder Hausrat. Der genaue Ablauf der Inanspruchnahme hängt davon ab, welche Bürgschaft abgeschlossen wurde. Bei der Vertragsform „auf erstes Anfordern“ erfolgt die Auszahlung an den Vermieter „ungeprüft“. Die Variante ohne den Zusatz „auf erstes Anfordern“ beinhaltet einen Mieterschutz. Hier kann der Wohnungsinhaber zunächst Einspruch einlegen.
Muss der Vermieter eine Mietkautionsversicherung akzeptieren?
Nein, der Vermieter darf eine Mietkautionsversicherung auch ablehnen. Dies liegt an den gesetzlichen Bestimmungen des § 551 BGB. Nach dieser Vorschrift ist die Kaution standardmäßig auf einem herkömmlichen Mietkautionskonto bei einer Bank anzulegen. Die Anlage muss sowohl verzinslich als auch getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters erfolgen. Nur diese Kautionsform muss der Hausherr akzeptieren. Alle anderen Möglichkeiten sind freiwillig, und kommen nur dann zum Einsatz, wenn sich beide Mietparteien darauf einigen. Oft ist es jedoch so, dass ein Vermieter die Bürgschaft nicht akzeptiert, da er das Produkt nicht kennt, oder keine Erfahrungen damit hat. In dem Fall können Sie als Mieter nur versuchen, ihn von den Vorteilen zu überzeugen.
Laufzeit und Kündigung
Endet das Mietverhältnis, stellt sich die Frage nach der Kündigung einer Mietkautionsversicherung. Zunächst gilt: Eine feste Laufzeit oder Kündigungsfrist gibt es nicht. Die Sicherheit muss jedoch so lange zur Verfügung stehen, bis alle Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag geklärt sind. Oder einfach ausgedrückt: Der Vertrag lässt sich erst kündigen, wenn alle Mieten und Nebenkosten bezahlt, und verursachte Schäden reguliert wurden. Ist alles erledigt, unterschreibt der Hausherr eine sogenannte Enthaftungserklärung. Diese gibt er zusammen mit der Bürgschaftsurkunde an die Versicherung zurück. Mit dem Tag der Rückgabe der Dokumente endet auch der Vertrag. Solange muss auch der Beitrag gezahlt werden. Ein bereits überwiesener Jahresbeitrag wird natürlich anteilig erstattet.
Danke für Ihre ausführliche Erklärung.
Hallo,
wir sind am 31.10.2020 ausgezogen, und unsere Vermieter schicken jetzt die Mietkautions-Urkunde zurück an die Versicherung. Wir sind ohne Mängel rausgekommen. Nun meine Frage: Bekommen wir für die 4 Jahre die wir dort gewohnt haben, den Beitrag zurück???
Viele Grüße
Hallo,
nein, eine Rückzahlung ist leider nicht möglich. Das ist die Gebühr für die Nutzung der Kautionsversicherung. Dafür mussten Sie im Gegenzug keine Barkaution hinterlegen. Allerdings bekommen Sie den Beitrag für das letzte Jahr anteilig zurückerstattet, falls Sie schon den kompletten Jahresbeitrag gezahlt hatten.
Freundliche Grüße
Hallo, ich habe eine Frage.
Unsere Mieter haben eine Mietkautionsversicherung ab dem 01.02.2021 auf meinem Namen abgeschlossen. Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass der Mietvertrag doch schon am 01.12.2020 bestehen soll, und den Mietvertrag dementsprechend geändert. Im Mietvertrag steht jetzt der Name meiner Frau und in der Bürgschaft mein Name. Das Objekt ist aber richtig angegeben. Jetzt stellt sich die Versicherung quer, weil laut Urkunde der Mietvertrag am 01.02.2021 beginnt, und weil in der Bürgschaft mein Name und im Mietvertrag der Name meiner Frau steht. Ist das rechtens, dass die Versicherung einen Schadensfall dann ablehnen kann? Ist eine Bürgschaft nicht objektbezogen und kann man eine Bürgschaft nicht auch später abschließen?
Danke für Ihre Mühe.
Hallo,
eine Kautionsversicherung kann immer nur von einer Person abgeschlossen werden, niemals allein über ein Objekt. Zudem müssen Vertragsinhaber und der Mieter im Mietvertrag identisch sein. Wenn sich nachträglich etwas ändert, müssen Sie das der Versicherung rechtzeitig mitteilen. Ich gehe mal davon aus, dass die Versicherung in dem Fall eine Schadensübernahme tatsächlich ablehnen kann.
Freundliche Grüße
Hallo,
ich bin am 01.07.2021 aus meiner Wohnung ausgezogen. Ich hatte beim Einzug (2019) eine Mietkautionsversicherung abgeschlossen, da ich knapp bei Kasse war. Obwohl es nun schon 6 Monate her ist, möchte der Vermieter den Bürgschaftsschein nicht herausgeben. Die Rückgabe des Scheins ist ja die Voraussetzung, dass der Vertrag endet, wenn ich es richtig verstanden habe??… Der Vermieter behauptet, dass ich noch 750 Euro an Wasser und Heizkosten nachzahlen müsste. Ich verstehe allerdings die Höhe des Betrags nicht so ganz, da ich schon jeden Monat 180 Euro an Nebenkosten ohne Strom!! bezahlt hatte. Ist das wirklich in der Höhe berechtigt?
Was ist Ihre Meinung? Soll ich es einfach bezahlen?
Hallo,
grundsätzlich ist es erstmal richtig, dass der Vermieter die Bürgschaftsurkunde behalten darf, bis alle Zahlungen aus dem Mietvertrag erledigt sind. Erst dann lässt sich der Vertrag kündigen, wie Sie schon richtig vermutet haben. Es ist im Prinzip dasselbe, als wenn eine Mietkaution in bar hinterlegt wurde, und das Geld erst nach Klärung aller Ansprüche ausgezahlt wird. Falls Sie allein in der Wohnung gewohnt haben, kommen mir die Kosten tatsächlich etwas hoch vor. Ob der Betrag stimmt, können Sie nur herausfinden, indem Sie sich die Abrechnung der Betriebskosten vorlegen lassen. Sie haben hier ein Recht auf Einsicht. Wenn weiterhin Fragen offen sind, können Sie die Abrechnung auch vom örtlichen Mieterverein überprüfen lassen.
Freundliche Grüße
Guten Tag,
ich hätte eine Frage: Und zwar bin ich aktuell auf Wohnungssuche. Da ich aber einige negative Schufa-Einträge habe, denke ich mal, dass dies mein Problem ist, warum ich keine Wohnung bekomme. Zu meiner Frage: Gibt es Mietkautionsversicherungen, wo ich nur die Kautionshöhe angeben muss, ohne dass diese direkt auf den Vermieter ausgestellt wird? Weil noch habe ich ja kein aktuellen Vermieter.
Hallo,
ja, Sie können eine Mietkautionsbürgschaft auch zunächst nur reservieren. Dafür sind keine Angaben zum Vermieter nötig. Das bieten meines Wissens auch alle Anbieter an. Sie sollten jedoch beachten, dass es aufgrund Ihrer Bonität sein kann, dass der Antrag abgelehnt wird.
Freundliche Grüße
Hallo,
angenommen ich schließe eine Mietkautionsversicherung ab, wenn meine Kaution 2000€ beträgt. Was ist, wenn ich dann nach 5 Jahren kündige: Kriege ich das eingezahlte Geld zurück, und muss dafür nur den Jahresbeitrag zahlen? Und wie ist es, wenn ich die Versicherung abschließe und erst nach 15 Jahren kündige: Bedeutet das, dass ich bei 200€ Jahresbeitrag x 15 Jahre = 3000€ eingezahlt habe? Das wäre dann 1000€ mehr als meine Kaution. Kriege ich dann die 3000 € zurückerstattet? Zahle nur die 200€ Jahresbeitrag?
Hallo,
Sie zahlen den Kautionsbetrag nicht ab wie bei einem Kredit, sondern zahlen wie bei einer Versicherung einen jährlichen Beitrag. Der Beitrag wird einmal im Jahr fällig, und muss solange geleistet werden, wie der Vertrag läuft. Bei 15 Jahren Laufzeit, wird er also auch 15 mal fällig. Deshalb lautet meine Empfehlung die ich immer wieder gebe: Nutzen Sie als Mieter die Bürgschaft immer nur für einen gewissen Zeitraum. Sobald es Ihre finanzielle Situation nach dem Umzug wieder erlaubt, kündigen Sie, und hinterlegen Ihrem Vermieter stattdessen eine Barkaution oder ein Sparkonto.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Hallo,
ich habe eine Frage. Wenn man die Mietkautionversicherung abschließt, und jährlich dafür bezahlt, z.b 80€ , und nach 2 Jahren auszieht: Muss man dann den Rest der Kaution selbst zahlen?
Hallo,
nein. Die Kautionsversicherung ersetzt die Hinterlegung der Barkaution. Sie würden entsprechend nur den Beitrag zahlen. Sie sollten nur beachten, dass der Vertrag und damit auch die Beitragszahlung erst enden, nachdem der Vermieter die Bürgschaftsurkunde freigibt. Das passiert meist nicht direkt nach dem Auszug, sondern erst nach dem die Wohnungsübergabe erfolgt ist, und alle Zahlungen aus dem Mietverhältnis einschließlich der Nebenkosten geleistet wurden. Es ist also möglich, dass der Anbieter eine weitere Beitragszahlung von Ihnen verlangt, die Sie jedoch später anteilig zurückbekommen.
Freundliche Grüße
Hallo,
ich habe da mal eine Frage zum Begriff Kautionsversicherung. Zahlt nun die Versicherung, wenn wir in unseren Mieträumen einen Schaden verursachen, so wie bei einer Haftpflicht? Oder bürgt die Versicherung lediglich für einen Schaden, und wir müssen das später erstatten? Und was ist jetzt der Unterschied zu einer Bankbürgschaft, wenn ein Schaden eintritt? Ist es für den Vermieter egal, wer die Bürgschaft stellt?
Danke
Hallo,
die Mietkautionsversicherung ist eine Bürgschaft, die von einem Versicherungsunternehmen gestellt wird. Zahlen Sie als Mieter Ihre Miete nicht, oder verursachen einen Schaden in den Mieträumen, bürgt die Versicherung beim Vermieter mit dem entsprechenden Betrag. Wie Sie schon richtig vermuten, holt sich die Versicherung das Geld später von Ihnen wieder zurück. Eine Bankbürgschaft ist im Prinzip dasselbe, nur dass in dem Fall eine Bank der Bürge ist. Es gibt Vermieter, die eine Bankbürgschaft bevorzugen, da hier die Bonität des Antragstellers strenger geprüft wird. Das ist der einzige aber wesentliche Unterschied zwischen beiden.
Freundliche Grüße