Die Traumwohnung ist endlich gefunden, die Miete bezahlbar. Ihr Vermieter verlangt jedoch eine Mietkaution von 2 oder 3 Nettomieten? Mit einer Mietkautionsversicherung behalten Sie als Mieter Ihr Geld, da keine Barzahlung mehr nötig ist.
➥ Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Mietkautionsversicherung ist eine günstige Alternative zur herkömmlichen Barkaution. Mieter können das eingesparte Geld z.B. für eine neue Wohnungseinrichtung oder andere Kosten für den Umzug verwenden.
- Bei Ansprüchen des Vermieters bürgt eine bekannte Versicherung, wie z.B. die R+V, Basler oder Allianz.
- Sie zahlen als Mieter einen jährlichen Beitrag. Wer unseren Vergleich nutzt, kann bis zu 30 Prozent sparen.
Was ist eine Mietkautionsversicherung, und wie funktioniert sie?
Die Mietkautionsversicherung ist eine Alternative zur Barkaution. Es handelt sich dabei um eine Mietkautionsbürgschaft, bei der anstelle einer Bank eine Versicherung die Mietkaution stellt. Sie müssen als Mieter kein Bargeld oder Sparbuch mehr hinterlegen, sondern können Ihre Ersparnisse für neue Möbel oder die Renovierung Ihrer Wohnung nutzen. Dem Vermieter überreichen Sie lediglich eine Bürgschaftsurkunde. Im Gegenzug zahlen Sie einen geringen Jahresbeitrag. Bürge ist eine große und bekannte Gesellschaft, wie z.B. die R+V, Allianz, Basler, Axa oder Württembergische. Im Schadensfall bekommt der Vermieter die vereinbarte Kautionssumme von der Versicherung ausgezahlt.
Mietkautionsversicherung: Vergleich zeigt Kosten der Anbieter
Wie viel eine Mietkautionsversicherung kostet, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Die Kosten berechnen sich aus einem festen Zins sowie der Höhe der vom Vermieter verlangten Mietkaution. Die Preise beginnen derzeit bei 3,9% Zinsen pro Jahr (Stand April 2022). Mit unserem Vergleich können Sie schnell und einfach einen günstigen Anbieter finden. Über den orangenen Button „mehr“ in der Tabelle erhalten Sie zusätzliche Infos, und können Ihre gewählte Kautionsversicherung direkt online abschließen. Einige Policen lassen sich auch für gewerbliche Mietverträge nutzen, siehe Übersicht: Gewerbe.






Vorteile und Nachteile im Überblick
Die Mietkautionsversicherung ist für Mieter sinnvoll, die beim Einzug in die neue Wohnung keinen hohen Einmalbetrag für die Mietkaution aufbringen können. Das Geld wird während der Mietdauer nicht auf einem schlecht verzinsten Sparkonto angelegt, und steht somit für andere Ausgaben zur Verfügung. Für Vermieter stehen Argumente wie Zeitersparnis, ein geringer Verwaltungsaufwand, Sicherheit sowie Kosteneffizienz im Vordergrund. Es gibt jedoch auch Nachteile, wie die folgende Übersicht zeigt.
Vorteile
- Schonung der Ersparnisse oder Vermeidung einer Kreditaufnahme
- keine Belastung / Einschränkung des Kreditrahmens bei der Hausbank
- als Zwischenfinanzierung nutzbar (Bürgschaft kann jederzeit gekündigt, und in Barkaution umgewandelt werden)
- weniger Aufwand: Wegfall der Kontoverwaltung und Zinsabrechnung
- automatische + kostenlose Bonitätsprüfung des Mieters durch die Versicherung
- volle Sicherheit von Anfang an: (keine Ratenzahlung nach § 551 BGB)
- bessere Vermietbarkeit von Immobilien in strukturschwachen Gegenden
Nachteile
- überschaubare aber regelmäßige Kosten (insbesondere bei langer Laufzeit)
- Einreichung einiger Dokumente. Danach erfolgt jedoch eine zügige Abwicklung.
Voraussetzungen und Bonität
Grundsätzlich kann jeder Mieter die Mietkautionsversicherung statt einer herkömmlichen Kaution nutzen. Jedoch muss der Antragsteller gewisse Mindestanforderungen erfüllen, siehe Auflistung unten. Die Bonitätskriterien sind nicht ganz so streng wie bei einer Bankbürgschaft. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit regelmäßigen Einkünften wird nicht vorausgesetzt. Wer eine Mietbürgschaft abschließen möchte, sollte jedoch keinen Eintrag bei der Schufa haben.
Die Bedingungen im Überblick
- vollständiger Antrag (alle Angaben zur Person sowie zum Mietobjekt)
- Mindestalter 18 Jahre
- Wohnsitz / Mietobjekt in Deutschland
- Bonitätsprüfung mit positivem Ergebnis (ausreichender Score und kein Schufa-Eintrag)
Keine Mietkautionsversicherung ohne Schufa
Jeder Mieter durchläuft beim Antragsverfahren eine Bonitätsprüfung. Nur wenn das Ergebnis positiv ist, gibt es eine Zusage bzw. Übernahme durch die Versicherungen. Die Abfrage der Bonität erfolgt je nach Anbieter entweder über die Schufa oder Infoscore. Man kann also grundsätzlich eine Mietkautionsversicherung erhalten, ohne dass eine Auskunft bei der Schufa eingeholt wird. Ein Abschluss komplett ohne Bonitätsprüfung ist jedoch nicht möglich.
Was zahlt eine Versicherung für die Mietkaution?
Genau wie eine normale Mietkaution deckt die Bürgschaftsversicherung die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag ab. Sie bekommen als Vermieter Geld von der Versicherung, wenn Ihr Mieter die vereinbarten Zahlungen für Miete und Nebenkosten schuldig bleibt, oder beim Auszug notwendige Renovierungsarbeiten in der Wohnung nicht vornimmt. Auch fest installiertes Mobiliar wie z.B. Badarmaturen oder eine Einbauküche sind abgesichert. Ebenfalls erstattet werden Prozesskosten aus einem Rechtsstreit.
Wie sicher ist eine Mietkautionsversicherung?
Die Mietkautionsversicherung ist eine vollwertige Mietsicherheit nach § 551 BGB. Sie ist genauso sicher wie eine normale Mietkaution. Es handelt sich lediglich um eine bargeldlose Form davon. Bei einem Schaden können Sie als Vermieter verbleibende Ansprüche aus dem Mietvertrag beim Versicherer geltend machen. Die Schadensregulierung erfolgt nach einem standardisierten Verfahren, ähnlich wie bei einer privaten Haftpflicht oder Hausrat. Der genaue Ablauf der Inanspruchnahme hängt davon ab, welche Bürgschaft abgeschlossen wurde. Bei der Vertragsform „auf erstes Anfordern“ erfolgt die Auszahlung an den Vermieter „ungeprüft“. Die Variante ohne den Zusatz „auf erstes Anfordern“ beinhaltet einen Mieterschutz. Hier kann der Wohnungsinhaber zunächst Einspruch einlegen.
Muss der Vermieter eine Kautionsversicherung akzeptieren?
Nein, der Vermieter darf eine Mietkautionsversicherung auch ablehnen. Dies liegt an den gesetzlichen Bestimmungen des § 551 BGB. Nach dieser Vorschrift ist die Kaution standardmäßig auf einem herkömmlichen Mietkautionskonto bei einer Bank anzulegen. Die Anlage muss sowohl verzinslich als auch getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters erfolgen. Nur diese Kautionsform muss der Hausherr akzeptieren. Alle anderen Möglichkeiten sind freiwillig, und kommen nur dann zum Einsatz, wenn sich beide Mietparteien darauf einigen. Oft ist es jedoch so, dass ein Vermieter die Bürgschaft nicht akzeptiert, da er das Produkt nicht kennt, oder keine Erfahrungen damit hat. In dem Fall können Sie als Mieter nur versuchen, ihn von den Vorteilen zu überzeugen.
Laufzeit und Kündigung
Endet das Mietverhältnis, stellt sich die Frage nach der Kündigung einer Mietkautionsversicherung. Zunächst gilt: Eine feste Laufzeit oder Kündigungsfrist gibt es nicht. Die Sicherheit muss jedoch so lange zur Verfügung stehen, bis alle Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag geklärt sind. Oder einfach ausgedrückt: Der Vertrag lässt sich erst kündigen, wenn alle Mieten und Nebenkosten bezahlt, und verursachte Schäden reguliert wurden. Ist alles erledigt, unterschreibt der Hausherr eine sogenannte Enthaftungserklärung. Diese gibt er zusammen mit der Bürgschaftsurkunde an die Versicherung zurück. Mit dem Tag der Rückgabe der Dokumente endet auch der Vertrag. Solange muss auch der Beitrag gezahlt werden. Ein bereits überwiesener Jahresbeitrag wird natürlich anteilig erstattet.
Hallo,
ich möchte dieses Jahr mit meinem Freund zusammenziehen. Wir studieren beide, und für uns beide ist es auch die erste gemeinsame Wohnung. Jetzt haben wir von dieser Mietkautionsversicherung gehört, bzw. auch schon die Pro und Contras bei euch gelesen. Soweit so gut. Nun hätte ich ein paar Fragen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen…
1. Können wir das als Student abschließen? Wie ist das mit Einkommen usw.. muss man da irgendwas vorlegen… oder ist das wie bei sonstiger Versicherung? also nur Beitrag zahlen usw..
2. Macht der Vermieter bei so etwas mit… muss er da mit unterschreiben? oder zwischen wem wird der Vertrag abgeschlossen?
3. Schließen wir das direkt bei euch ab, oder wie läuft das genau und wo bekommen wir den Versicherungsschein?
Vielen lieben Dank
Laura
Hallo Laura,
1. es ist auch für Studenten möglich, die Police abzuschließen. Beim Antrag wird nicht nach dem Einkommen gefragt. Wichtig ist nur, dass eure Bonität ansonsten o.k. ist. Hierzu wird beim Antrag eine Schufa-Abfrage vorgenommen. Es dürfen dort keine Negativ-Merkmale (Mahnverfahren usw..) enthalten sein. Ihr müsst natürlich das Geld für den jährlichen Beitrag aufbringen.
2. Der Vertrag wird zwischen euch als Mieter und der Kautionskasse abgeschlossen. Unterschreiben müsst also ihr und die Versicherung. Der Vermieter ist nicht direkt am Vertrag beteiligt, und unterschreibt diesen daher auch nicht mit. Allerdings ist es dem Vermieter überlassen, ob er eine Mietkautionsversichreung akzeptieren möchte. Er kann sie auch ablehnen, und eine normale Kaution verlangen. Es ist also am besten, vorher zu fragen. Dann spart man sich den Papierkram, falls der Vermieter ablehnt. Ansonsten könnt ihr 14 Tage lang vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Kosten für euch anfallen. Sprecht das Thema Kautionsversicherung am besten an, wenn ihr schon als Mieter feststeht.
3. Wir sind selbst kein Anbieter von Mietkautionsversicherungen, sondern ein Vergleichs- und Informationsportal zu diesem Thema. Ihr könnt unsere Seite z.B. nutzen, um den günstigsten Anbieter zu ermitteln, siehe Möglichkeit hier. Dies ist sinnvoll, da die Anbieter unterschiedliche Konditionen haben. Bitte oben die Kautionssumme eingeben und Vergleich starten. Zum Ablauf der Beantragung welche im Zuge des Vergleichs über und möglich ist, siehe hier.
Viele Grüße
Die Redaktion
Hallo,
wir sind jetzt schon seit dem 1. November 2016 aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Wir hatten damals eine Mietkautionsversicherung abgeschlossen und der Vermieterin als Sicherheit übergeben. Bisher möchte die Vermieterin jedoch den Versicherungsschein nicht freigeben. Sie behauptet, dass wir aus dem letzten Jahr noch 942 Euro!!! an Nebenkosten nachzahlen müssten. Wir können uns das nicht richtig erklären, da wir ja monatlich schon über 200 Euro an Nebenkosten an sie gezahlt hatten.
Eine Vermutung: die Verbrauchswerte der Heizung könnten sehr hoch sein. Sowohl wir als auch andere Mieter im Haus mussten die Heizung bis zum Anschlag aufdrehen, damit wir eine normale Temperatur von gerade so 20 Grad bekommen. Da kann ja irgendwas mit der Heizung nicht stimmen. Unsere Nachbarn gegenüber hatten auch über höhere Nebenkosten geklagt.
Was können wir tun damit die Mietkautionsversicherung freigegeben wird, da wir immer noch den Beitrag zahlen müssen?
Danke und LG
Hallo Julia,
das mit den 942 Euro Nachzahlung hört sich in der Tat etwas schräg an.
Hat euch die Vermieterin eine genaue Kostenaufstellung / Nebenkostenabrechnung übergeben, wie sich der Betrag zusammensetzt? Es ist möglich, dass die Abrechnung schlicht fehlerhaft ist. Falls nicht könnte es natürlich auch sein, dass euer Verdacht zutrifft, und die Heizung defekt ist. Als Erstes solltet ihr die Betriebskostenabrechnung überprüfen lassen. Am besten von einem Fachmann z.B. beim örtlichen Mieterverein. Ich denke schon, dass sich dort erste Hinweise ergeben, was eventuell falsch läuft.
Viel Erfolg
Hallo,
ich würde gerne über euch eine Mietkautionsversicherung für meine neue Wohnung beziehen. Mein Vermieter würde die Versicherung auch akzeptieren. Er würde wenn, dann jedoch die von der R+V-Versicherung gerne haben. Jetzt habe ich bei euch gesehen, dass es dafür ganz viele Anbieter gibt, aber die RV ist dort dar nicht gelistet. Nun zu meiner Frage: wo bekomme ich nun die Kautionsversicherung? Muss ich da zu meinem Versicherungsvertreter gehen?
Danke
Hallo,
es gibt grundsätzlich mehrere Möglichkeiten die R+V Mietkautionsversicherung zu bekommen, die ich Ihnen im Folgenden erläutere.
1. Sie können die gewünschte Police problemlos über uns beziehen, auch wenn Sie in unserem Vergleich auf den ersten Blick keinen Anbieter mit dem RV-Logo erkennen können. Das liegt daran, dass die RV die Policen über das Internet nicht „direkt“ anbietet, sondern über Kooperationspartner. Dahinter steckt dennoch die RV Versicherung, welche den Vermieter im Schadensfall absichert. Die folgenden Anbieter welche bei uns erhältlich sind arbeiten mit der genannten Versicherung zusammen: Sie können das auch in unserem Rechner direkt sehen, wenn Sie mit der Mouse über das „i-Symbol“ fahren.
2. Sie erkundigen sich bei Ihrem Versicherungsvertreter. Insofern dieser R+V-Produkte anbietet, könnten Sie dort Glück haben.
3. Sie gehen zu einer Volks- und Raiffeisenbank. Dort erhalten Sie grundsätzlich alle R+V Versicherungsprodukte. Ich weiß allerdings nicht, ob Sie dort schon Kunde sein müssen, um die Mietkaution zu erhalten. Sie müssten sich dort direkt erkundigen. Es gibt auch vereinzelt weitere Banken und Sparkassen, die das Produkt grundsätzlich anbieten. Aber auch hier weiß ich nicht, inwiefern dies eventuell Stammkunden vorbehalten ist, oder welche genauen Konditionen dort gelten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.
Viel Erfolg
Danke für Ihre ausführliche Erklärung.
Hallo,
mein neuer Vermieter wäre mit einer Mietkautionsversicherung einverstanden. Allerdings möchte er keine Urkunde haben. Er würde es gerne so machen, dass ihm die Versicherung das Geld vorab in bar auszahlt, oder auf ein Konto einzahlt, wo er es bei Bedarf abheben kann. Er fürchtet zu viel Papierkram….
Ist so etwas möglich?
Hallo,
eine Kautionsversicherung ist immer nur im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Urkunde möglich, da es sich bei der Art der Mietkaution um eine Bürgschaft handelt. Das Geld wird ähnlich wie bei einer Versicherung nur im Schadensfall gezahlt. Ihr Vermieter muss sich hinsichtlich zu viel Papierkram jedoch keine Sorgen machen. Die Inanspruchnahme erfolgt über ein standardisiertes und unkompliziertes Verfahren. Ihr Vermieter kann sich dazu auch gerne bei uns melden.
Viele Grüße
Guten Tag,
kann auch meine Mutter oder Tante eine Kautionsversicherung für mich abschließen, auch wenn sie nicht mit in der Wohnung leben / einziehen?
Lg
Hallo,
den Abschluss kenn immer nur der Mieter selbst tätigen.
Viele Grüße
Kann ich auch hier fragen stellen?
Muss der Antragsteller einer Mietkautionsversicherung im Mietvertrag stehen?
Hallo,
ja, korrekt: Es kann immer nur der im Mietvertrag stehende Mieter einen Antrag stellen. Nicht der Vermieter, und auch keine andere Person. Mieter und Antragsteller müssen immer dieselbe(n) Person(en) sein.
Freundliche Grüße
Guten Tag,
ich hätte eine Frage: Und zwar bin ich aktuell auf Wohnungssuche. Da ich aber einige negative Schufa-Einträge habe, denke ich mal, dass dies mein Problem ist, warum ich keine Wohnung bekomme. Zu meiner Frage: Gibt es Mietkautionsversicherungen, wo ich nur die Kautionshöhe angeben muss, ohne dass diese direkt auf den Vermieter ausgestellt wird? Weil noch habe ich ja kein aktuellen Vermieter.
Hallo,
ja, Sie können eine Mietkautionsbürgschaft auch zunächst nur reservieren. Dafür sind keine Angaben zum Vermieter nötig. Das bieten meines Wissens auch alle Anbieter an. Sie sollten jedoch beachten, dass es aufgrund Ihrer Bonität sein kann, dass der Antrag abgelehnt wird.
Freundliche Grüße
Bisher hatte ich als Vermieter immer Mietkautionskonten, was bisher auch völlig unproblematisch war. Nun hat meine Bank – ohne vorherige Ankündigung bei einer neuen Anlage – einfach eine hohe Gebühr von meinem Kto abgebucht. Obwohl bei dieser Bank ca. 30.0000 € an Mietkautionen hinterlegt sind, für
die fast keine Zinsen gezahlt werden, die Bank jedoch mit diesem Geld arbeitet. Dies empfinde ich als Abzocke, und würde gerne zu einer Kautionsversicherung wechseln. Dies würde dann auch den Mietern zugutekommen. Ich muss auch befürchten, dass die Bank auch über kurz oder lang die bereits angelegten Kautionskonten kostenpflichtig macht.
Mit freundlichen Grüssen
Irma
Hallo,
ich kann Sie gut verstehen, dass Sie das als Abzocke empfinden. Die Gebühren übersteigen heutzutage die Verzinsung, was den Sinn dieser Spareinlage auf den Kopf stellt. Mit der Mietkautionsversicherung können Sie sich der Gebühren entledigen, da als Vermieter keine Kosten für Sie anfallen. Beantragen muss sie allerdings immer der Mieter, welcher Ihnen anschließend die Bürgschaftsurkunde überreicht. Es ist zudem auch möglich, bereits bestehende Kautionskonten aufzulösen, und nachträglich in eine Kautionsversicherung zu tauschen. Erkundigen Sie sich aber vorher, ob die Bank Ihnen für die Auflösung der Konten ebenfalls hohe Gebühren belastet.
Viele Grüße
Hallo,
wir wollen im August umziehen. Jedoch akzeptiert der Mieter nur eine Überweisung. Wird von der Mietkautionversicherung das Geld überwiesen, oder wie verhält sich das? Hatte damit noch nie zu tun…
Hallo,
zunächst mal sorry für die etwas verspätete Rückmeldung. Ich hoffe, Ihr Anliegen ist noch aktuell. In den letzten Tagen hatte ich eine hohe Anzahl von Anfragen abzuarbeiten.
Bei der Hinterlegung der Mietkaution als Kautionsversicherung wird kein Bargeld an den Vermieter übergeben, sondern eine Bürgschaftsurkunde. Erst wenn Sie als Mieter einen Schaden verursachen, oder die Miete schuldig bleiben, hat der Vermieter die Möglichkeit, die Bürgschaftsversicherung in Anspruch zu nehmen. In dem Moment bekommt er von der Versicherung Geld ausgezahlt. Besteht der Vermieter von Anfang an auf Bargeld, müssten Sie ihm die Kaution auf herkömmliche Weise, nämlich als Barkaution überreichen.
Freundliche Grüße
Hallo,
wir sind am 31.10.2020 ausgezogen, und unsere Vermieter schicken jetzt die Mietkautions-Urkunde zurück an die Versicherung. Wir sind ohne Mängel rausgekommen. Nun meine Frage: Bekommen wir für die 4 Jahre die wir dort gewohnt haben, den Beitrag zurück???
Viele Grüße
Hallo,
nein, eine Rückzahlung ist leider nicht möglich. Das ist die Gebühr für die Nutzung der Kautionsversicherung. Dafür mussten Sie im Gegenzug keine Barkaution hinterlegen. Allerdings bekommen Sie den Beitrag für das letzte Jahr anteilig zurückerstattet, falls Sie schon den kompletten Jahresbeitrag gezahlt hatten.
Freundliche Grüße
Guten Abend,
wir haben eine Nebenkostenabrechnung über 2000,00 € bekommen. Haben vor 2 Jahren eine Mietkautionsversicherung für 2000,00€ abgeschlossen. Wir haben die Wohnung gekündigt, und bereits auch eine neue gefunden. Wenn die Versicherung jetzt für den Betrag aufkommt: Kann ich trotzdem eine neue Kautionsversicherung abschliessen, und würde ich die auch bekommen?
Ich würde mich freuen, zeitnah von ihnen zu hören.
Hallo,
es handelt sich hierbei um 2 separate Mietverhältnisse, und damit auch um 2 getrennte Vorgänge. Sie können die Kautionsversicherung für die neue Wohnung also bereits beantragen, während die Mietkaution vom alten Mietvertrag noch abgerechnet wird. Das müssen Sie in dem Fall sogar tun. Denn der neue Vermieter möchte nicht auf seine Kaution warten, bis der Vor-Vermieter mit seinen Abrechnungen fertig ist.
Freundliche Grüße
Hallo, ich habe eine Frage.
Unsere Mieter haben eine Mietkautionsversicherung ab dem 01.02.2021 auf meinem Namen abgeschlossen. Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass der Mietvertrag doch schon am 01.12.2020 bestehen soll, und den Mietvertrag dementsprechend geändert. Im Mietvertrag steht jetzt der Name meiner Frau und in der Bürgschaft mein Name. Das Objekt ist aber richtig angegeben. Jetzt stellt sich die Versicherung quer, weil laut Urkunde der Mietvertrag am 01.02.2021 beginnt, und weil in der Bürgschaft mein Name und im Mietvertrag der Name meiner Frau steht. Ist das rechtens, dass die Versicherung einen Schadensfall dann ablehnen kann? Ist eine Bürgschaft nicht objektbezogen und kann man eine Bürgschaft nicht auch später abschließen?
Danke für Ihre Mühe.
Hallo,
eine Kautionsversicherung kann immer nur von einer Person abgeschlossen werden, niemals allein über ein Objekt. Zudem müssen Vertragsinhaber und der Mieter im Mietvertrag identisch sein. Wenn sich nachträglich etwas ändert, müssen Sie das der Versicherung rechtzeitig mitteilen. Ich gehe mal davon aus, dass die Versicherung in dem Fall eine Schadensübernahme tatsächlich ablehnen kann.
Freundliche Grüße
Hallo,
ich bin am 01.07.2021 aus meiner Wohnung ausgezogen. Ich hatte beim Einzug (2019) eine Mietkautionsversicherung abgeschlossen, da ich knapp bei Kasse war. Obwohl es nun schon 6 Monate her ist, möchte der Vermieter den Bürgschaftsschein nicht herausgeben. Die Rückgabe des Scheins ist ja die Voraussetzung, dass der Vertrag endet, wenn ich es richtig verstanden habe??… Der Vermieter behauptet, dass ich noch 750 Euro an Wasser und Heizkosten nachzahlen müsste. Ich verstehe allerdings die Höhe des Betrags nicht so ganz, da ich schon jeden Monat 180 Euro an Nebenkosten ohne Strom!! bezahlt hatte. Ist das wirklich in der Höhe berechtigt?
Was ist Ihre Meinung? Soll ich es einfach bezahlen?
Hallo,
grundsätzlich ist es erstmal richtig, dass der Vermieter die Bürgschaftsurkunde behalten darf, bis alle Zahlungen aus dem Mietvertrag erledigt sind. Erst dann lässt sich der Vertrag kündigen, wie Sie schon richtig vermutet haben. Es ist im Prinzip dasselbe, als wenn eine Mietkaution in bar hinterlegt wurde, und das Geld erst nach Klärung aller Ansprüche ausgezahlt wird. Falls Sie allein in der Wohnung gewohnt haben, kommen mir die Kosten tatsächlich etwas hoch vor. Ob der Betrag stimmt, können Sie nur herausfinden, indem Sie sich die Abrechnung der Betriebskosten vorlegen lassen. Sie haben hier ein Recht auf Einsicht. Wenn weiterhin Fragen offen sind, können Sie die Abrechnung auch vom örtlichen Mieterverein überprüfen lassen.
Freundliche Grüße