Mit einer Mietkautionsversicherung umgehen Sie als Mieter die hohe Einmalzahlung der Mietkaution. Statt Bargeld zu hinterlegen, bürgt eine Versicherung beim Vermieter für ausstehende Mieten, Nebenkosten und Renovierungen. Wir erläutern, wie es funktioniert, was es kostet, und wie Sie mit einem Vergleich verschiedener Tarife zusätzlich Geld sparen können.
- 1. Geben Sie die Höhe Ihrer vereinbarten Kaution in den Rechner ein. Klicken Sie auf „Anbieter vergleichen“
- 2. Wählen Sie eine günstige Kautionsversicherung aus. Die Police mit den niedrigsten Kosten steht an erster Stelle.
- 3. Schließen Sie Ihre Bürgschaft online ab. Halten Sie Personalausweis und Mietvertrag bereit.
- 4. Sie erhalten eine Urkunde per Post oder Email. Diese bekommt der Vermieter.
Anbieter für Mietkautionsversicherung im Vergleich
Wie viel eine Mietkautionsversicherung kostet, entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht. Die Kosten berechnen sich aus einem festen Zins sowie der Höhe der vom Vermieter verlangten Mietkaution. Die Preise beginnen derzeit bei 25 Euro pro Jahr (Stand Juni 2023). Mit unserem Vergleich – hier auf mietkautionsbuergschaft.de – finden Sie schnell und einfach einen günstigen Anbieter. Über den orangenen Button „Antrag“ in der Tabelle können Sie Ihre Police auswählen, und direkt online abschließen.
- Zinssatz: 4,7 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 25,00 €
- Bürge: Allianz
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Schufa
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✓︎ (Tarife für Gewerbe)
- Zeitraum bis Police verfügbar: digital am nächsten Tag
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✓︎
- Bürgschaft vorab reservieren: ✗︎
- Extras: keine
- Zinssatz: 3,9 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 39,00 €
- Bürge: AXA-Versicherung
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- für Gewerbe nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: digital am gleichen Tag
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✗︎
- Bürgschaft vorab reservieren: ✓︎
- Extras: keine
- Zinssatz: 4,7 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 45,00 €
- Bürge: Baloise (früher Basler)
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsabfrage über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- für Gewerbe nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Verfügbarkeit: digital am gleichen Tag
- monatliche Beitragszahlung: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✓︎
- Zusage vorab reservieren: ✓︎
- Extras: 20 Euro-Gutschein für fotokasten.de
- Zinssatz: 4,5 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: Württembergische
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsabfrage über: Schufa
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- für Gewerbe nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Verfügbarkeit: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✗︎
- Zusage vorab reservieren: ✗︎
- Extras: Gratis-Umzugstransporter für einen Tag
- Zinssatz: 4,70 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: R+V-Versicherung
- auf erstes Anfordern: ✗︎
- Bonitätsabfrage über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✓︎ (Tarife für Gewerbe)
- Zeitraum bis Verfügbarkeit: digital am gleichen Tag
- monatliche Beitragszahlung: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✓︎
- Bürgschaft vorab reservieren: ✓︎
- Extras: Beitragsübernahme bei Arbeitslosigkeit bis 24 Monate, Schlüsselfinder, gratis Haftpflichtversicherung für 6 Monate
- Zinssatz: 4,7 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: R+V-Versicherung
- auf erstes Anfordern: ✗︎
- Bonitätsabfrage über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- für Gewerbe nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Verfügbarkeit: digital am gleichen Tag
- monatliche Beitragszahlung: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✓︎
- Zusage vorab reservieren: ✓︎
- Extras: keine
- Zinssatz: 4,7 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: R+V-Versicherung
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsabfrage über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- Zinssatz: je nach Produkt 4-5 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: R+V, Allianz oder Württembergische
- auf erstes Anfordern: abhängig von Bürge
- Bonitätsabfrage über: je nach Versicherer
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: 0-3 Tagen je nach Produkt
- monatliche Beitragszahlung: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
Was ist eine Mietkautionsversicherung, und wie funktioniert sie?
Die Mietkautionsversicherung ist eine Bürgschaft, bei der ein Versicherungsunternehmen die Mietkaution stellt. Sie wird häufig auch als Mietkautionsbürgschaft bezeichnet. Zahlen Sie als Mieter Ihre Miete nicht, oder verursachen einen Schaden in den Mieträumen, bürgt die Versicherung beim Vermieter bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme. Bürge ist eine große und bekannte Gesellschaft, wie z.B. die R+V, Allianz, Basler, Axa oder Württembergische. Sie müssen als Mieter kein Bargeld oder Sparbuch mehr hinterlegen, sondern können Ihre Ersparnisse für neue Möbel oder die Renovierung Ihrer Wohnung nutzen. Dem Vermieter überreichen Sie lediglich eine Bürgschaftsurkunde. Im Gegenzug zahlen Sie einen geringen Jahresbeitrag. Die Versicherungen legen das Geld im Schadensfall jedoch nur vor, und holen es sich später von Ihnen wieder zurück.
Vorteile und Nachteile für Mieter und Vermieter
Mieter profitieren von einer Mietkautionsversicherung, da die Kaution nicht mehr auf einem schlecht verzinsten Sparkonto festliegt, und das Geld somit für wichtige Anschaffungen zur Verfügung steht. Für Vermieter stehen Argumente wie Zeitersparnis, ein geringer Verwaltungsaufwand sowie Sicherheit im Vordergrund. Jedoch gibt es auch einige Nachteile, siehe folgende Übersicht.
Vorteile
- Schonung der Ersparnisse oder Vermeidung einer Kreditaufnahme
- keine Belastung / Einschränkung des Kreditrahmens bei der Hausbank
- als Zwischenfinanzierung nutzbar (Bürgschaft kann jederzeit gekündigt, und in Barkaution umgewandelt werden)
- weniger Aufwand: Wegfall der Kontoverwaltung und Zinsabrechnung
- automatische + kostenlose Bonitätsprüfung des Mieters
- volle Sicherheit von Anfang an: (keine Ratenzahlung nach § 551 BGB)
- bessere Vermietbarkeit von Immobilien in strukturschwachen Gegenden
Nachteile
- überschaubare aber regelmäßige Kosten (insbesondere bei langer Laufzeit)
- Einreichung einiger Dokumente. Danach erfolgt jedoch eine zügige Abwicklung.
Wann ist eine Mietkautionsversicherung sinnvoll?
Die Vor- und Nachteile wurden bereits beschrieben. Eine Mietkautionsversicherung ist demnach für Mieter sinnvoll, die beim Einzug in die neue Wohnung keinen hohen Einmalbetrag für die Mietkaution aufbringen können, oder wollen. Sie lohnt sich dagegen nicht, wenn nach Abzug aller übrigen Ausgaben immer noch genug Ersparnisse vorhanden sind. In dem Fall sollte man das Geld lieber auf einem herkömmlichen Mietkautionskonto anlegen. Sie ist für Vermieter sinnvoll, die Wert auf eine unkomplizierte Verwaltung legen, und dafür bereit sind, im Schadensfall einige Dokumente einzureichen.
Wer kann eine Kautionsversicherung abschließen?
Grundsätzlich kann jeder Mieter eine Kautionsversicherung abschließen. Jedoch müssen Antragsteller gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind nicht ganz so streng wie bei einer Bankbürgschaft-Mietkaution. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit regelmäßigem Einkommen wird nicht vorausgesetzt. Bei einem zu niedrigen Schufa-Score, laufendem Mahnverfahren, eidesstattlicher Versicherung oder eine Privatinsolvenz wird der Antrag jedoch meist abgelehnt.
Die Voraussetzungen im Überblick
- vollständiger Antrag (alle Angaben zur Person sowie zum Mietobjekt)
- Mindestalter 18 Jahre
- Wohnsitz / Mietobjekt in Deutschland
- Bonitätsprüfung mit positivem Ergebnis
Gibt es eine Mietkautionsversicherung ohne Schufa?
Jeder Antragsteller durchläuft eine Bonitätsprüfung. Nur wenn das Ergebnis positiv ist, gibt es eine Zusage bzw. Übernahme. Die Abfrage der Bonität erfolgt – je nachdem welcher Versicherer die Bürgschaft übernimmt – entweder über die Schufa oder Infoscore. Man kann also grundsätzlich eine Mietkautionsversicherung erhalten, ohne dass eine Auskunft bei der Schufa eingeholt wird. Ein Abschluss komplett ohne Bonitätsprüfung ist jedoch nicht möglich.
Wann zahlt eine Versicherung für die Mietkaution?
Genau wie eine normale Mietkaution deckt die Kautionsversicherung die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag ab. Sie bekommen als Vermieter Geld von der Versicherung, wenn Ihr Mieter die vereinbarten Zahlungen für Miete und Nebenkosten schuldig bleibt, oder beim Auszug notwendige Renovierungsarbeiten in der Wohnung nicht vornimmt. Auch fest installiertes Mobiliar wie z.B. Badarmaturen oder eine Einbauküche sind abgesichert. Ebenfalls erstattet werden Prozesskosten aus einem Rechtsstreit.
Es werden folgende Ansprüche abgedeckt:
- Mietrückstände und offene Nebenkosten
- vom Mieter verursachte Schäden
- Prozesskosten
Wie sicher ist eine Mietkautionsversicherung?
Die Kautionsversicherung ist eine vollwertige Mietsicherheit nach § 551 BGB, und daher genauso sicher wie eine normale Mietkaution. Es handelt sich lediglich um eine bargeldlose Form davon. Bei einem Schaden können Sie als Vermieter verbleibende Ansprüche aus dem Mietvertrag beim Versicherer geltend machen. Die Schadensregulierung erfolgt nach einem standardisierten Verfahren, ähnlich wie bei einer privaten Haftpflicht oder Hausrat. Der genaue Ablauf der Inanspruchnahme hängt davon ab, welche Bürgschaft abgeschlossen wurde. Bei der Vertragsform „auf erstes Anfordern“ erfolgt die Auszahlung an den Vermieter „ungeprüft“. Bei der Variante ohne „diesen Zusatz“ kann der Wohnungsinhaber zunächst Einspruch einlegen.
Muss der Vermieter eine Mietkautionsversicherung akzeptieren?
Nein, Vermieter dürfen Mietkautionsversicherungen auch ablehnen. Dies liegt an den gesetzlichen Bestimmungen des § 551 BGB. Nach dieser Vorschrift ist die Kaution auf einem herkömmlichen Konto bei einer Bank anzulegen. Nur diese Kautionsform muss der Hausherr akzeptieren. Alle anderen Möglichkeiten sind freiwillig, und kommen nur dann infrage, wenn beide Mietparteien damit einverstanden sind. Manchmal akzeptiert sie ein Vermieter deshalb nicht, weil er keine Erfahrungen damit hat.
Kann man eine Mietkautionsversicherung auch gewerblich nutzen?
Auch für Unternehmen bietet eine Mietkautionsbürgschaft Vorteile. Das Geld wird nicht mehr durch die hinterlegte Kaution gebunden, sondern steht für Investitionen zur Verfügung. Zudem wird die Kreditlinie bei der Hausbank nicht belastet. Mehr Infos und entsprechende Tarife finden Sie im Kapitel Gewerbe. Für Gewerbetreibende sind die Beiträge übrigens als Betriebskosten steuerlich absetzbar.
Laufzeit und Kündigung
Endet das Mietverhältnis, stellt sich die Frage nach der Kündigung einer Mietkautionsversicherung. Zunächst gilt: Eine feste Laufzeit oder Kündigungsfrist gibt es nicht. Die Sicherheit muss jedoch so lange zur Verfügung stehen, bis alle Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag geklärt sind. Oder einfach ausgedrückt: Der Vertrag lässt sich erst kündigen, wenn alle Mieten und Nebenkosten bezahlt, und verursachte Schäden reguliert wurden. Ist alles erledigt, unterschreibt der Hausherr eine sogenannte Enthaftungserklärung. Diese gibt er zusammen mit der Bürgschaftsurkunde an die Versicherung zurück. Mit dem Tag der Rückgabe der Dokumente endet auch der Vertrag. Solange muss auch der Beitrag gezahlt werden. Ein bereits überwiesener Jahresbeitrag wird natürlich anteilig erstattet.
Hallo,
ich bin am 01.07.2021 aus meiner Wohnung ausgezogen. Ich hatte beim Einzug (2019) eine Mietkautionsversicherung abgeschlossen, da ich knapp bei Kasse war. Obwohl es nun schon 6 Monate her ist, möchte der Vermieter den Bürgschaftsschein nicht herausgeben. Die Rückgabe des Scheins ist ja die Voraussetzung, dass der Vertrag endet, wenn ich es richtig verstanden habe??… Der Vermieter behauptet, dass ich noch 750 Euro an Wasser und Heizkosten nachzahlen müsste. Ich verstehe allerdings die Höhe des Betrags nicht so ganz, da ich schon jeden Monat 180 Euro an Nebenkosten ohne Strom!! bezahlt hatte. Ist das wirklich in der Höhe berechtigt?
Was ist Ihre Meinung? Soll ich es einfach bezahlen?
Hallo,
grundsätzlich ist es erstmal richtig, dass der Vermieter die Bürgschaftsurkunde behalten darf, bis alle Zahlungen aus dem Mietvertrag erledigt sind. Erst dann lässt sich der Vertrag kündigen, wie Sie schon richtig vermutet haben. Es ist im Prinzip dasselbe, als wenn eine Mietkaution in bar hinterlegt wurde, und das Geld erst nach Klärung aller Ansprüche ausgezahlt wird. Falls Sie allein in der Wohnung gewohnt haben, kommen mir die Kosten tatsächlich etwas hoch vor. Ob der Betrag stimmt, können Sie nur herausfinden, indem Sie sich die Abrechnung der Betriebskosten vorlegen lassen. Sie haben hier ein Recht auf Einsicht. Wenn weiterhin Fragen offen sind, können Sie die Abrechnung auch vom örtlichen Mieterverein überprüfen lassen.
Freundliche Grüße
Guten Tag,
ich hätte eine Frage: Und zwar bin ich aktuell auf Wohnungssuche. Da ich aber einige negative Schufa-Einträge habe, denke ich mal, dass dies mein Problem ist, warum ich keine Wohnung bekomme. Zu meiner Frage: Gibt es Mietkautionsversicherungen, wo ich nur die Kautionshöhe angeben muss, ohne dass diese direkt auf den Vermieter ausgestellt wird? Weil noch habe ich ja kein aktuellen Vermieter.
Hallo,
ja, Sie können eine Mietkautionsbürgschaft auch zunächst nur reservieren. Dafür sind keine Angaben zum Vermieter nötig. Das bieten meines Wissens auch alle Anbieter an. Sie sollten jedoch beachten, dass es aufgrund Ihrer Bonität sein kann, dass der Antrag abgelehnt wird.
Freundliche Grüße
Hallo,
angenommen ich schließe eine Mietkautionsversicherung ab, wenn meine Kaution 2000€ beträgt. Was ist, wenn ich dann nach 5 Jahren kündige: Kriege ich das eingezahlte Geld zurück, und muss dafür nur den Jahresbeitrag zahlen? Und wie ist es, wenn ich die Versicherung abschließe und erst nach 15 Jahren kündige: Bedeutet das, dass ich bei 200€ Jahresbeitrag x 15 Jahre = 3000€ eingezahlt habe? Das wäre dann 1000€ mehr als meine Kaution. Kriege ich dann die 3000 € zurückerstattet? Zahle nur die 200€ Jahresbeitrag?
Hallo,
Sie zahlen den Kautionsbetrag nicht ab wie bei einem Kredit, sondern zahlen wie bei einer Versicherung einen jährlichen Beitrag. Der Beitrag wird einmal im Jahr fällig, und muss solange geleistet werden, wie der Vertrag läuft. Bei 15 Jahren Laufzeit, wird er also auch 15 mal fällig. Deshalb lautet meine Empfehlung die ich immer wieder gebe: Nutzen Sie als Mieter die Bürgschaft immer nur für einen gewissen Zeitraum. Sobald es Ihre finanzielle Situation nach dem Umzug wieder erlaubt, kündigen Sie, und hinterlegen Ihrem Vermieter stattdessen eine Barkaution oder ein Sparkonto.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Guten Abend,
eine Frage an die Experten: Wir sind am 28.02.2023 aus unserer Wohnung ausgezogen. Unsere Vermieterin schickt nun die Mietkautions-Urkunde zurück an die Versicherung. Es gab laut ihrer Aussage keine Mängel. Rückständige Mieten und Nebenkosten gibt es von unserer Seite auch nicht. Nun meine Frage: Bekommen wir für die 3 Jahre die wir dort gewohnt haben, den Beitrag zurück???
Viele Grüße
Hallo,
nein, eine Rückzahlung ist leider nicht möglich. Der gezahlte Beitrag ist die Gebühr für die Nutzung der Mietkautionsversicherung. Dafür mussten Sie im Gegenzug keine Barkaution hinterlegen. Allerdings bekommen Sie den Jahresbeitrag anteilig für das letzte Jahr zurück erstattet, falls Sie ihn im Voraus gezahlt hatten. Stichtag ist das Eingangsdatum der Urkunde bei der Versicherung.
Freundliche Grüße
Hallo, ich will als Vermieter die Mietkaution hinterlegen. Warum muss ich eine Laufzeit wählen, wenn der Mietvertrag unbefristet ist?
Liebe Grüße
Hallo, nein Sie müssen keine Laufzeit angeben. Die Laufzeit dient nur der Anzeige der Gesamtkosten. Also wenn Sie z.B. berechnen möchten, wie viel Sie eine Nutzung über mehrere Jahre kostet. Sie schreiben zudem, dass Sie Vermieter sind. Eine Mietkautionsversicherung kann jedoch immer nur vom Mieter abgeschlossen werden.