Mit einer Mietkautionsversicherung umgehen Sie als Mieter die hohe Einmalzahlung der Mietkaution. Statt Bargeld zu hinterlegen, bürgt eine Versicherung beim Vermieter für ausstehende Mieten, Nebenkosten und Renovierungen. Wir erläutern, wie es funktioniert, was es kostet, und wie Sie mit einem Vergleich verschiedener Tarife zusätzlich Geld sparen können.
- 1. Geben Sie die Höhe Ihrer vereinbarten Kaution in den Rechner ein. Klicken Sie auf „Anbieter vergleichen“
- 2. Wählen Sie eine günstige Kautionsversicherung aus. Die Police mit den niedrigsten Kosten steht an erster Stelle.
- 3. Schließen Sie Ihre Bürgschaft online ab. Halten Sie Personalausweis und Mietvertrag bereit.
- 4. Sie erhalten eine Urkunde per Post oder Email. Diese bekommt der Vermieter.
Anbieter für Mietkautionsversicherung im Vergleich
Wie viel eine Mietkautionsversicherung kostet, entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht. Die Kosten berechnen sich aus einem festen Zins sowie der Höhe der vom Vermieter verlangten Mietkaution. Die Preise beginnen derzeit bei 25 Euro pro Jahr (Stand Oktober 2023). Mit unserem Vergleich – hier auf mietkautionsbuergschaft.de – finden Sie schnell und einfach einen günstigen Anbieter. Über den orangenen Button „Antrag“ in der Tabelle können Sie Ihre Police auswählen, und direkt online abschließen.
- Zinssatz: 4,7 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 25,00 €
- Bürge: Allianz
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Schufa
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✓︎ (Tarife für Gewerbe)
- Zeitraum bis Police verfügbar: digital am nächsten Tag
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✓︎
- Bürgschaft vorab reservieren: ✗︎
- Extras: keine
- Zinssatz: 3,9 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 39,00 €
- Bürge: AXA-Versicherung
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- für Gewerbe nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: digital am gleichen Tag
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✗︎
- Bürgschaft vorab reservieren: ✓︎
- Extras: keine
- Zinssatz: 4,4 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 40,00 €
- Bürge: Baloise (früher Basler)
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsabfrage über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- für Gewerbe nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Verfügbarkeit: digital am gleichen Tag
- monatliche Beitragszahlung: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✓︎
- Zusage vorab reservieren: ✓︎
- Extras: 20 Euro-Gutschein für fotokasten.de
- Zinssatz: 4,5 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: Württembergische
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsabfrage über: Schufa
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- für Gewerbe nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Verfügbarkeit: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✗︎
- Zusage vorab reservieren: ✗︎
- Extras: Gratis-Umzugstransporter für einen Tag
- Zinssatz: 4,70 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: R+V-Versicherung
- auf erstes Anfordern: ✗︎
- Bonitätsabfrage über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✓︎ (Tarife für Gewerbe)
- Zeitraum bis Verfügbarkeit: digital am gleichen Tag
- monatliche Beitragszahlung: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✓︎
- Bürgschaft vorab reservieren: ✓︎
- Extras: Beitragsübernahme bei Arbeitslosigkeit bis 24 Monate, Schlüsselfinder, gratis Haftpflichtversicherung für 6 Monate
- Zinssatz: 4,7 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: R+V-Versicherung
- auf erstes Anfordern: ✗︎
- Bonitätsabfrage über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- für Gewerbe nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Verfügbarkeit: digital am gleichen Tag
- monatliche Beitragszahlung: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✓︎
- Zusage vorab reservieren: ✓︎
- Extras: keine
- Zinssatz: 4,7 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: R+V-Versicherung
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsabfrage über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- Zinssatz: je nach Produkt 4-5 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: R+V, Allianz oder Württembergische
- auf erstes Anfordern: abhängig von Bürge
- Bonitätsabfrage über: je nach Versicherer
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: 0-3 Tagen je nach Produkt
- monatliche Beitragszahlung: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
Was ist eine Mietkautionsversicherung, und wie funktioniert sie?
Die Mietkautionsversicherung ist eine Bürgschaft, bei der ein Versicherungsunternehmen die Mietkaution stellt. Sie wird häufig auch als Mietkautionsbürgschaft bezeichnet. Zahlen Sie als Mieter Ihre Miete nicht, oder verursachen einen Schaden in den Mieträumen, bürgt die Versicherung beim Vermieter bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme. Bürge ist eine große und bekannte Gesellschaft, wie z.B. die R+V, Allianz, Basler, Axa oder Württembergische. Sie müssen als Mieter kein Bargeld oder Sparbuch mehr hinterlegen, sondern können Ihre Ersparnisse für neue Möbel oder die Renovierung Ihrer Wohnung nutzen. Dem Vermieter überreichen Sie lediglich eine Bürgschaftsurkunde. Im Gegenzug zahlen Sie einen geringen Jahresbeitrag. Die Versicherungen legen das Geld im Schadensfall jedoch nur vor, und holen es sich später von Ihnen wieder zurück.
Vorteile und Nachteile für Mieter und Vermieter
Mieter profitieren von einer Mietkautionsversicherung, da die Kaution nicht mehr auf einem schlecht verzinsten Sparkonto festliegt, und das Geld somit für wichtige Anschaffungen zur Verfügung steht. Für Vermieter stehen Argumente wie Zeitersparnis, ein geringer Verwaltungsaufwand sowie Sicherheit im Vordergrund. Jedoch gibt es auch einige Nachteile, siehe folgende Übersicht.
Vorteile
- Schonung der Ersparnisse oder Vermeidung einer Kreditaufnahme
- keine Belastung / Einschränkung des Kreditrahmens bei der Hausbank
- als Zwischenfinanzierung nutzbar (Bürgschaft kann jederzeit gekündigt, und in Barkaution umgewandelt werden)
- weniger Aufwand: Wegfall der Kontoverwaltung und Zinsabrechnung
- automatische + kostenlose Bonitätsprüfung des Mieters
- volle Sicherheit von Anfang an: (keine Ratenzahlung nach § 551 BGB)
- bessere Vermietbarkeit von Immobilien in strukturschwachen Gegenden
Nachteile
- überschaubare aber regelmäßige Kosten (insbesondere bei langer Laufzeit)
- Einreichung einiger Dokumente. Danach erfolgt jedoch eine zügige Abwicklung.
Wann ist eine Mietkautionsversicherung sinnvoll?
Die Vor- und Nachteile wurden bereits beschrieben. Eine Mietkautionsversicherung ist demnach für Mieter sinnvoll, die beim Einzug in die neue Wohnung keinen hohen Einmalbetrag für die Mietkaution aufbringen können, oder wollen. Sie lohnt sich dagegen nicht, wenn nach Abzug aller übrigen Ausgaben immer noch genug Ersparnisse vorhanden sind. In dem Fall sollte man das Geld lieber auf einem herkömmlichen Mietkautionskonto anlegen. Sie ist für Vermieter sinnvoll, die Wert auf eine unkomplizierte Verwaltung legen, und dafür bereit sind, im Schadensfall einige Dokumente einzureichen.
Wer kann eine Kautionsversicherung abschließen?
Grundsätzlich kann jeder Mieter eine Kautionsversicherung abschließen. Jedoch müssen Antragsteller gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind nicht ganz so streng wie bei einer Bankbürgschaft-Mietkaution. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit regelmäßigem Einkommen wird nicht vorausgesetzt. Bei einem zu niedrigen Schufa-Score, laufendem Mahnverfahren, eidesstattlicher Versicherung oder eine Privatinsolvenz wird der Antrag jedoch meist abgelehnt.
Die Voraussetzungen im Überblick
- vollständiger Antrag (alle Angaben zur Person sowie zum Mietobjekt)
- Mindestalter 18 Jahre
- Wohnsitz / Mietobjekt in Deutschland
- Bonitätsprüfung mit positivem Ergebnis
Gibt es eine Mietkautionsversicherung ohne Schufa?
Jeder Antragsteller durchläuft eine Bonitätsprüfung. Nur wenn das Ergebnis positiv ist, gibt es eine Zusage bzw. Übernahme. Die Abfrage der Bonität erfolgt – je nachdem welcher Versicherer die Bürgschaft übernimmt – entweder über die Schufa oder Infoscore. Man kann also grundsätzlich eine Mietkautionsversicherung erhalten, ohne dass eine Auskunft bei der Schufa eingeholt wird. Ein Abschluss komplett ohne Bonitätsprüfung ist jedoch nicht möglich.
Wann zahlt eine Versicherung für die Mietkaution?
Genau wie eine normale Mietkaution deckt die Kautionsversicherung die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag ab. Sie bekommen als Vermieter Geld von der Versicherung, wenn Ihr Mieter die vereinbarten Zahlungen für Miete und Nebenkosten schuldig bleibt, oder beim Auszug notwendige Renovierungsarbeiten in der Wohnung nicht vornimmt. Auch fest installiertes Mobiliar wie z.B. Badarmaturen oder eine Einbauküche sind abgesichert. Ebenfalls erstattet werden Prozesskosten aus einem Rechtsstreit.
Es werden folgende Ansprüche abgedeckt:
- Mietrückstände und offene Nebenkosten
- vom Mieter verursachte Schäden
- Prozesskosten
Wie sicher ist eine Mietkautionsversicherung?
Die Kautionsversicherung ist eine vollwertige Mietsicherheit nach § 551 BGB, und daher genauso sicher wie eine normale Mietkaution. Es handelt sich lediglich um eine bargeldlose Form davon. Bei einem Schaden können Sie als Vermieter verbleibende Ansprüche aus dem Mietvertrag beim Versicherer geltend machen. Die Schadensregulierung erfolgt nach einem standardisierten Verfahren, ähnlich wie bei einer privaten Haftpflicht oder Hausrat. Der genaue Ablauf der Inanspruchnahme hängt davon ab, welche Bürgschaft abgeschlossen wurde. Bei der Vertragsform „auf erstes Anfordern“ erfolgt die Auszahlung an den Vermieter „ungeprüft“. Bei der Variante ohne „diesen Zusatz“ kann der Wohnungsinhaber zunächst Einspruch einlegen.
Muss der Vermieter eine Mietkautionsversicherung akzeptieren?
Nein, Vermieter dürfen Mietkautionsversicherungen auch ablehnen. Dies liegt an den gesetzlichen Bestimmungen des § 551 BGB. Nach dieser Vorschrift ist die Kaution auf einem herkömmlichen Konto bei einer Bank anzulegen. Nur diese Kautionsform muss der Hausherr akzeptieren. Alle anderen Möglichkeiten sind freiwillig, und kommen nur dann infrage, wenn beide Mietparteien damit einverstanden sind. Manchmal akzeptiert sie ein Vermieter deshalb nicht, weil er keine Erfahrungen damit hat.
Kann man eine Mietkautionsversicherung auch gewerblich nutzen?
Auch für Unternehmen bietet eine Mietkautionsbürgschaft Vorteile. Das Geld wird nicht mehr durch die hinterlegte Kaution gebunden, sondern steht für Investitionen zur Verfügung. Zudem wird die Kreditlinie bei der Hausbank nicht belastet. Mehr Infos und entsprechende Tarife finden Sie im Kapitel Gewerbe. Für Gewerbetreibende sind die Beiträge übrigens als Betriebskosten steuerlich absetzbar.
Laufzeit und Kündigung
Endet das Mietverhältnis, stellt sich die Frage nach der Kündigung einer Mietkautionsversicherung. Zunächst gilt: Eine feste Laufzeit oder Kündigungsfrist gibt es nicht. Die Sicherheit muss jedoch so lange zur Verfügung stehen, bis alle Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag geklärt sind. Oder einfach ausgedrückt: Der Vertrag lässt sich erst kündigen, wenn alle Mieten und Nebenkosten bezahlt, und verursachte Schäden reguliert wurden. Ist alles erledigt, unterschreibt der Hausherr eine sogenannte Enthaftungserklärung. Diese gibt er zusammen mit der Bürgschaftsurkunde an die Versicherung zurück. Mit dem Tag der Rückgabe der Dokumente endet auch der Vertrag. Solange muss auch der Beitrag gezahlt werden. Ein bereits überwiesener Jahresbeitrag wird natürlich anteilig erstattet.
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand hier im Forum helfen. Meine Vermieterin hat das Haus, in dem wir seit nunmehr 6 Jahren wohnen verkauft, und die Mietkaution auch erstmal an mich zurückgegeben. Der neue Eigentümer hat eine Hausverwaltung beauftragt, die jetzt natürlich eine neue Kaution fordert. Kann ich auch eine Mietkautionsversicherung abschließen, oder muss ich dazu das Einverständnis der HSV einholen?
Herzliche Grüße
Hallo,
ja für die Hinterlegung der Versicherung benötigen Sie immer vorher das Einverständnis der Vermietung oder Hausverwaltung.
Viele Grüße
Hallo,
wir sind am 1. November letzten Jahres aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Wir hatten damals eine Mietkautionsversicherung abgeschlossen, und der Vermieterin als Sicherheit übergeben. Bisher möchte sie jedoch den Versicherungsschein nicht freigeben. Sie behauptet, dass wir aus dem letzten Jahr noch 542 Euro!!! an Nebenkosten nachzuzahlen hätten. Wir können uns das nicht richtig erklären, da wir ja monatlich schon über 250 Euro an monatlichem Abschlag zahlen.
Hallo,
gerade im letzten Jahr sind insbesondere die Heizkosten stark angestiegen. Möglicherweise waren die Abschlagszahlungen deshalb trotzdem zu niedrig angesetzt. Lassen Sie sich auf jeden Fall die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter vorlegen.
Freundliche Grüße
Hallo,
wir sind nun umgezogen und in der Wohnung sind Mietsachschäden entstanden, die die Privathaftpflichtversicherung übernimmt. Um die Mietkautionsversicherung zu kündigen, brauchen wir das Original. Jedoch ist die Nebenkostenabrechnung noch nicht abgerechnet, und die Schäden noch nicht repariert. Wie ist der weitere Vorgang?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
der Vermieter muss die Urkunde erst an Sie herausgeben, wenn die offenen Ansprüche aus dem Mietverhältnis zwischen Ihnen geklärt sind, also Schäden repariert, und Kosten abgerechnet wurden.
Freundliche Grüße
Hallo,
wir ziehen nach 12 Jahren um. Damals haben wir bei der R+V eine Mietkautionsversicherung abgeschlossen. Wir haben jährlich dafür 79 Euro bezahlt. Es könnte sein, dass einige Räume gestrichen werden müssen. Bekommen wir von der Versicherung noch Geld zurück, oder wird das evtl. mit Malerarbeiten verrechnet.
Viele Grüße
Hallo,
Sie erstatten in dem Fall der Versicherung die Summe in Höhe der anfallenden Kosten. Wenn die Renovierung z.B. 500 Euro kostet, schulden Sie der R+V entsprechend 500 Euro. Dafür mussten Sie beim Einzug keine Kautionssumme in bar hinterlegen. Bei einer herkömmlich angelegten Mietkaution würde der Vermieter den entsprechenden Betrag einbehalten, und Ihnen die Differenz auszahlen.
Freundliche Grüße