Sie heißen Betriebskosten oder Nebenkosten – oder auch zweite Miete. Der Vermieter darf die Kosten grundsätzlich per Mietvertrag auf seine Mieter umlegen. Das gilt jedoch nicht immer. Was die einzelnen Begriffe bedeuten, was Vermieter in einer Wohnung abrechnen dürfen, und welche Voraussetzungen gelten.
[Weiterlesen…] ÜberUmlagefähige Nebenkosten: Was Vermieter auf Mieter umlegen dürfen