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    Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe: Anbieter im Vergleich

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 6. Mai 2022

    Bei der Anmietung gewerblicher Mieträume wird meist eine Mietkaution fällig, die im Gegensatz zu Privatwohnungen auch mehr als 3 Monatsmieten betragen kann. Hierdurch wird Ihrem Unternehmen viel Liquidität entzogen. Die moderne Mietkautionsbürgschaft einer Versicherung ersetzt die Barkaution oder eine unflexible Bankbürgschaft. Das ersparte Geld können Sie stattdessen in Ihren Betrieb investieren. Vergleichen Sie verschiedene Anbieter, und berechnen Sie die Kosten für den zu zahlenden Beitrag.

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    Beantragen
    1 .
    Logo Kautionsfrei
    Kautionsfrei
    200,00 €
    eff. Jahreszins: 4,00 %
    • bonitätsabhängiger Zins: ja
    • Bürge: Württembergische oder R+V-Versicherung
    • auf erstes Anfordern: ja
    2 .
    Logo Kautel
    Kautel
    250,00 €
    eff. Jahreszins: 5,00 %
    • bonitätsabhängige Konditionen: ja
    • Bürge: R+V-Versicherung
    • auf erstes Anfordern: ja
    3 .
    Logo Moneyfix® für Gewerbe
    Moneyfix® für Gewerbe
    400,00 €
    eff. Jahreszins: 8,00 %
    • bonitätsabhängiger Zins: nein
    • Bürge: R+V-Versicherung
    • auf erstes Anfordern: ja
    Ergebnisse vom 23.05.2022

    Inhaltsverzeichnis

    • 1 Beantragung und Voraussetzungen
    • 2 Was ist eine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft?
    • 3 Beispiel: So funktioniert die Gewerbe-Mietkautionsversicherung
    • 4 Was kostet eine Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft?
    • 5 Vorteile und Nachteile der gewerblichen Mietkautionsversicherung
    • 6 Kündigung und Rückgabe der gewerblichen Bürgschaft
    • 7 Was muss ich zur Gewerbe-Mietkaution wissen?

    Beantragung und Voraussetzungen

    Den Antrag auf Übernahme einer Mietkautionsbürgschaft für Ihr Gewerbe können Sie bequem online stellen. Geben Sie die im Mietvertrag vereinbarte Kaution in den Vergleich ein, und berechnen Sie die Kosten. Wählen Sie Ihren Favoriten aus, und klicken Sie auf den Link: Antrag. Füllen Sie auf der Website des Anbieters das Eingabeformular aus. Die Formulare sind anschließend auszudrucken, und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (siehe Tabelle unten) an die Versicherung zurückzusenden. Sie erhalten die Bürgschaftsurkunde auf dem Postweg. Überreichen Sie im letzten Schritt Ihrem Vermieter die Urkunde.

    Voraussetzungen
    einzureichende Unterlagen

    Voraussetzungen

    • Sitz des Unternehmens in Deutschland
    • deutsche Rechtsform (z.B. GmbH, Gbr usw.)
    • Gewerbe muss einen Creditreform-Index haben (also dort registriert sein).
    • Bonitätsprüfung mit positivem Ergebnis
    • Sicherheiten: normalerweise keine, jedoch abhängig von Bonität und Bürgschaftssumme

    einzureichende Unterlagen

    • Kopie Mietvertrag
    • Gewerbeanmeldung /- schein
    • Creditreform-Auskunft
    • Handelsregisterauszug (nur bei im Handelsregister eingetragener Firma)
    • je nach Anbieter die letzten 2 Jahresabschlüsse oder BWA

    Was ist eine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft?

    Grafik so funktioniert eine gewerbliche MietkautionsbürgschaftDie Funktionsweise ist im Prinzip dieselbe wie bei der Bürgschaft für eine Privatwohnung, siehe auch was ist eine Mietkautionsbürgschaft? Nur mit dem Unterschied, dass es hier um die Ansprüche eines gewerblichen Vermieters geht, der z.B. Geschäftsräume, eine Lagerhalle oder eine Werkstatt vermietet. Eine Versicherung verpflichtet sich hierbei, für den Vermieter zu bürgen, wenn der Mieter seine Miete nicht mehr zahlt, oder beim Auszug Schäden hinterlässt. In dem Zusammenhang wird auch häufig von einer Mietkautionsversicherung gesprochen. Der Begriff wird jedoch umgangssprachlich verwendet, und bezeichnet eine Bürgschaft, die von einer Versicherung gestellt wird.

    Beispiel: So funktioniert die Gewerbe-Mietkautionsversicherung

    Der Inhaber eines KfZ-Betriebs mietet eine Werkstatt für sein Gewerbe an. Hierfür müsste er seinem Vermieter eigentlich eine Mietkaution in Höhe von 12.500 Euro hinterlegen. Das Geld würde er jedoch lieber in eine neue Hebebühne investieren. Genau das ermöglicht ihm die Mietkautionsversicherung. Er zahlt einen vergleichsweise günstigen Jahresbeitrag an die Versicherung. Dafür kann er das Geld aus dem eigentlichen Kautionsbetrag behalten, und für seine geplante Anschaffung nutzen. Werden Mieten oder Nebenkosten nicht bezahlt, ist der Vermieter über die Bürgschaft abgesichert, siehe auch Kapitel: Inanspruchnahme im Schadensfall.

    Was kostet eine Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft?

    Die Kosten für eine gewerbliche Mietkautionsversicherung berechnen sich anhand eines festen Zins sowie der Höhe der Mietkaution, die im Mietvertrag vereinbart wurde. Der Zinssatz wird von der Versicherung festgelegt, und beläuft sich je nach Anbieter im Schnitt auf 5 Prozent der Kautionssumme pro Jahr. Für Existenzgründer liegen die Kosten aufgrund des erhöhten Risikos etwas darüber. Oft richtet sich die Beitragshöhe auch nach der Bonität des Antragstellers. Für Unternehmen mit einem guten Rating kostet die Bürgschaft weniger als für gewerbliche Mieter mit schlechterer Kreditwürdigkeit. Einige Versicherungen machen hier jedoch keinen Unterschied, sodass für alle Antragsteller derselbe Preis gilt. Wie viel eine gewerbliche Mietbürgschaft in Ihrem Fall kostet, können Sie z.B. mit unserem Vergleich, siehe oben, berechnen. Geben Sie hierfür bitte die vom Vermieter verlangte Kaution in den Rechner ein.

    Beispiel: Der oben schon erwähnte Mieter der KfZ-Werkstatt muss seinem Vermieter eine Kaution über 12.500€ hinterlegen. Die Versicherung verlangt 5% Zinsen pro Jahr. Anstelle der 12.500 Euro als Einmalbetrag fällt ein Jahresbeitrag in Höhe von 625,00 Euro an (12.500 * 5,0 / 100 = 625,00).

    Vorteile und Nachteile der gewerblichen Mietkautionsversicherung

    Anstatt einen hohen Einmalbetrag zu hinterlegen, überreichen Sie ihrem Vermieter eine gewerbliche Kautionsbürgschaft. Damit sichern Sie den Mietvertrag für Ihre Firma, Praxis, Büroräume oder Kanzlei ab. Das eingesparte Geld können Sie stattdessen für Ausgaben oder Investitionen in Ihrem Betrieb nutzen. Über viele Jahre betrachtet, kann jedoch auch der Jahresbeitrag an die Versicherung hohe Kosten verursachen. Die Vorteile und Nachteile im Überblick:

    Vorteile
    Nachteile

    Vorteile

    • Mehr finanzieller Spielraum für Investitionen + mehr Umsatz- und Ertrag, da Geld im Unternehmen bleibt.
    • keine Inanspruchnahme der Kreditlinie bei der Bank
    • keine Bilanzierung als Verbindlichkeit
    • schneller Antrag + moderate Kosten
    • Beitrag ist für Gewerbetreibende steuerlich absetzbar
    • keine aufwendige Verwaltung herkömmlicher Mietkautionskonten (Vermieter)

    Nachteile

    • Kosten summieren sich bei langer Laufzeit. Mieter kann jedoch unkompliziert wieder kündigen, sobald genug Liquidität für eine Barkaution zur Verfügung steht.

    Kündigung und Rückgabe der gewerblichen Bürgschaft

    Voraussetzung für die Kündigung der gewerblichen Mietkautionsbürgschaft ist ein vom Mieter unterzeichnetes Kündigungsschreiben sowie die Rückgabe der Original-Urkunde an die Versicherung. Zudem ist eine vertragliche Kündigungsfrist zu beachten, die je nach Anbieter zwischen 1 und 3 Monaten beträgt. Wichtig zu wissen: Eine Kündigung der Bürgschaft ist erst möglich, sobald der Vermieter keine Ansprüche mehr aus dem Mietvertrag geltend macht, und die Urkunde herausgibt. Siehe auch Kapitel: Wann kann man eine Mietkautionsbürgschaft kündigen?

    Was muss ich zur Gewerbe-Mietkaution wissen?

    Die gewerbliche Mietkaution unterscheidet sich in einigen Punkten von der für private Mietverhältnisse. So gilt z.B. der in § 551 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) festgelegte Höchstbetrag von drei Monatsmieten nur für Privatpersonen, nicht jedoch für Unternehmen. Die Höhe der Kautionssumme wird hier also zwischen Mieter und Vermieter frei vereinbart. Auch die Art der Anlage sowie eine mögliche Verzinsung während der Mietdauer sind Verhandlungssache zwischen den Mietparteien. Ausführlichere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel Mietkaution für Gewerbe.

    Leser-Interaktionen

    Kommentare

    1. Angelika meint

      18. August 2017 um 16:51

      Hallo,

      ich möchte wegen Vergrößerung meines Gewerbes umziehen, und möchte eine Bankbürgschaft für die Mietkaution. Wie ist die Laufzeit, wenn der Mietvertrag unbefristet ist?

      Antworten
      • admin meint

        24. August 2017 um 12:04

        Hallo,

        gerne werde ich Ihre Frage beantworten. Die Verträge der Bürgschaften sind flexibel. Die Laufzeit kann immer an die Laufzeit des Mietvertrags angepasst werden. Allerdings möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir aktuelle keine Bankbürgschaften, sondern nur Versicherungsbürgschaften für Gewerbemietverträge anbieten. Die Mietkautionsversicherung funktioniert jedoch analog. Nur mit dem Unterschied, dass eine Versicherung im Schadensfall beim Vermieter bürgt.

        Mit freundlichen Grüßen
        Die Redaktion

        Antworten
    2. Holger meint

      22. Februar 2018 um 23:04

      Hallo,

      ich habe da mal eine Frage zum Begriff Kautionsversicherung. Zahlt nun eine Versicherung wenn wir in unseren Mieträumen einen Schaden verursachen? Also kommt die Versicherung dafür so auf wie bei einer Haftpflicht? Oder bürgt die Versicherung lediglich für einen Schaden, und wir müssen das später erstatten? Und was ist jetzt der Unterschied zu einer Bankbürgschaft, wenn ein Schaden eintritt? Ist es für den Vermieter egal, wer die Bürgschaft stellt?

      Danke

      Antworten
      • admin meint

        7. März 2018 um 11:52

        Hallo,

        bei dem Begriff „Mietkautionsversicherung“ ist eine Bürgschaft gemeint, welche von einem Versicherungsunternehmen gestellt wird. Zahlen Sie als Mieter Ihre Miete nicht, oder verursachen einen Schaden in den Mieträumen, bürgt die Versicherung beim Vermieter mit einer entsprechenden Geldsumme. Die Versicherung holt sich das Geld später von Ihnen wieder zurück. Eine Bankbürgschaft funktioniert exakt genau so. Nur dass eine Bank die Sicherheit stellt, und im Schadensfall gegenüber dem Vermieter einsteht. Für Ihren Vermieter spielt es letztlich keine Rolle, ob Sie Ihre Mietkaution über einen Versicherer oder über eine Bank stellen möchten. Für Sie als Mieter kann es dagegen einen Unterschied machen. Wenn Sie z.B. die Kreditlinie bei Ihrer Hausbank nicht belasten möchten, ist die Versicherung möglicherweise attraktiver.

        Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
        Viel Erfolg

        Antworten
    3. Didier meint

      30. April 2018 um 22:58

      Ist es eigentlich erlaubt, dass der Vermieter neben einer Kaution in bar noch zusätzlich eine Bürgschaft als Sicherheit verlangt? Er möchte von uns 5.000 Euro in bar + noch einen Bürgen der für weitere 5.000 Euro einsteht. O.k. ich kann ja verstehen, dass sich ein Vermieter absichern möchte, falls wir nicht mehr zahlen können. Wenn ich das Bargeld und die Bürgschaft zusammenrechne, komme ich jedoch auf über 5 Monatsmieten für unsere Lagerhalle. Aber ist das nicht total übertrieben, und vor allem: ist das überhaupt gesetzlich möglich?… Von wegen drei Monatsmieten Kaution??

      Danke für Ihre Hilfe

      Antworten
      • admin meint

        5. Mai 2018 um 11:19

        Hallo,

        da es sich bei Ihrer Lagerhalle um eine Gewerbe handelt, gelten die Schutzvorschriften für private Mietverträge (§551 BGB usw..) nicht. Es gibt also keine Begrenzung auf drei Nettomieten. Es gibt auch keine Einschränkung die dem Vermieter verbietet, zusätzlich eine Bürgschaft zu verlangen. Im gewerblichen Bereich können Bedingungen komplett frei ausgehandelt werden. Es liegt somit bei Ihnen, ob Sie den Mietvertrag unterschreiben oder nicht. Soll eine Privatperson zusätzlich bürgen, oder meinten Sie eine gewerbliche Mietkautionsbürgschaft als zusätzliche Sicherheit? Eine Privatperson wäre sowohl für den Vermieter als auch für den Bürgen äußerst nachteilig, wenn es zur Inanspruchnahme kommt. Ein so hoher Betrag kann denjenigen finanziell erheblich schädigen. Zudem weiß der Vermieter nicht mal, ob die Person in ein paar Jahren noch liquide ist, um für die Verpflichtungen einzustehen.

        Viele Grüße

        Antworten
    4. Jenny meint

      7. Dezember 2018 um 19:46

      Hallo,

      ich bin Existenzgründer bzw. habe nebenberuflich zusätzlich zum Angesellten-Dasein ein kleines Unternehmen. Nun möchte ich mich wieder hauptberuflich selbstständig machen.

      Sie schreiben man muss diese beiden Unterlagen vorweisen:
      Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres
      letzte aktuelle BWA

      Die sind bei mir ja nicht wirklich vorhanden. Ich habe einen bescheidenen Steuerbescheid aus dem Jahre 2016, ich war dort eher angestellt. Genauso würde es sich für eine BWA aus dem Jahr 2017 und 2018 verhalten. Diese BWA würde ich selbst erstellen, da es sich um eher kleine Beträge handelt und ein Steuerberater mehr kosten täte. Mein Mietbeginn wäre der 1.1.2019. Macht es also als Existenzgründer ohne Jahresabschluss und BWA Sinn (wie?) einen Antrag bei Ihnen zu stellen, wenn diese Sachen nicht vorhanden sind?

      Herzlichen Dank
      Jenny

      Antworten
      • admin meint

        14. Dezember 2018 um 10:36

        Hallo,

        Sie können Ihren Antrag zunächst auch ohne die Einreichung der Unterlagen online stellen, wozu ich Ihnen aktuell rate. Der Anbieter / Bürgschaftsgeber teilt Ihnen dann konkret mit, welche Nachweise Sie noch vorlegen müssen. Mit den vorhandenen BWAs können Sie immerhin Ihre Gewerbe-Tätigkeit nachweisen. Wahrscheinlich müssten Sie diese noch von einem Steuerberater / Wirtschaftsprüfer bestätigen lassen. Eventuell lässt sich da mit dem Anbieter eine Übereinkunft finden. Wichtig ist noch, dass Ihre Kreditwürdigkeit gegeben ist, Sie vor allem keine negativen Einträge bei Schufa oder Creditreform haben.

        Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.
        Viel Erfolg

        Antworten
    5. Stefan meint

      22. Dezember 2018 um 21:40

      Moin,

      ich benötige eine Mietkaution für eine Gewerbe-Einheit in Höhe von 2100,- Euro, ..Ist das möglich?? Die meisten Anbieter versichern erst ab 2500.- Euro.

      Vielen Dank.

      Antworten
      • admin meint

        2. Januar 2019 um 09:37

        Hallo,

        mir fällt spontan auch kein Anbieter an, der für diesen Betrag bürgt. Ich rate Ihnen deshalb zu einer eher individuellen / pragmatischen Lösung. Vereinbaren Sie mit Ihrem Vermieter eine etwas höhere Kautionssumme. Dagegen hat er bestimmt nichts. Der Beitrag ist wegen 400 Euro auch nicht viel höher.

        Viele Grüße

        Antworten
    6. Bruno meint

      26. November 2019 um 16:23

      Hallo,

      Ich habe eine Gewerbe-Mietkautionsbürgschaft, bin aber seit einem Jahr in Insolvenz. Mit meinem ehemaligen Vermieter gibt es keinen Kontakt. Zur Kündigung verlangt aber mein Mieter die Bürgschaftsurkunde, welche ich aber nicht habe.

      Was kann ich tun?

      Mit freundlichen Grüßen

      Antworten
      • admin meint

        2. Dezember 2019 um 10:47

        Hallo,

        Sie können sich bei Verlust der Urkunde ein Duplikat ausstellen lassen. Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit dem Anbieter auf, bei dem Sie die Bürgschaft abgeschlossen haben.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    7. Klaus-Dieter meint

      2. März 2020 um 18:46

      Ich suche gerade ein Büro für mein Startup. Die Kosten sind ein echter Krampf, wenn es um die Gründung der Firma geht. Aus diesem Grund interessiere ich mich für eine Mietkautionsversicherung. Wie hoch ist die Mietkaution für Gewerberäume? Was sind die Vorteile einer gewerblichen Bürgschaft für Mieter?

      Danke

      Antworten
      • admin meint

        6. März 2020 um 09:21

        Hallo,

        die Kaution bei Gewerbe-Mietverhältnissen ist frei verhandelbar. Es gibt keine gesetzliche Begrenzung auf drei Nettomieten wie bei privaten Wohnungen. Es können also auch vier, fünf oder sechs Monatsmieten sein. Der Vorteil der Kautionsversicherung ist, dass Sie anstelle einer hohen Einmalkaution von z.B. 10.000 Euro nur einen jährlichen Beitrag in Höhe von ca. 500 Euro zahlen müssen. Sie werden damit finanziell entlastet, und können das Geld in Ihr Startup investieren.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    8. Dirk meint

      31. Mai 2020 um 08:17

      Hallo,

      wir haben folgende ungelöste Aufgabe:

      Wir möchten in unserem Gewerbeobjekt eine Physiotherapie als Mieterin. Allerdings müssten wir für die Vorgaben einer Physiotherapie (Gesundheitsamt) Umbaumaßnahmen in Höhe von ca. 60.000,- € umsetzen. Grundsätzlich in Ordnung, da wir einen langfristigen Mietvertrag gestalten. Jedoch haben wir folgende Sorgen. Sollte die Physiotherapie in den, sagen wir mal nächsten 5 Jahren insolvent sein, bleiben wir eben auf einem Großteil der Kosten sitzen. Jetzt zur eigentlichen Frage: Gibt es eine Möglichkeit, vielleicht in Form einer Kaution oder Versicherung, welche uns einen Teil der Kosten (Kautionshöhe ca. 30.000,- €) für diesen Fall absichern kann?

      Danke für eine Rückinfo.

      Antworten
      • admin meint

        7. Juni 2020 um 09:34

        Hallo,

        zunächst mal sorry für die etwas verspätete Rückmeldung. Ich hoffe, Ihr Anliegen ist noch aktuell. In den letzten Tagen hatte ich eine hohe Anzahl von Anfragen abzuarbeiten. Die Mietkaution sichert immer nur die Ansprüche aus dem Mietvertrag selbst ab. Darüber hinausgehende Kosten sind da nicht inbegriffen.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    9. Thomas meint

      5. Juli 2020 um 09:51

      Hallo,

      ich möchte ein Gastro Gewerbe gründen, und wollte ein Ladenlokal dafür mieten. Der Vermieter besteht auf einer Mietkautionsbürgschaft. Doch die R und V Versicherung kann mir diese aufgrund der Corona Situation nicht gewähren. Welche Alternative gibt es?

      Antworten
      • admin meint

        10. Juli 2020 um 10:31

        Hallo,

        Sie könnten alternativ noch bei Ihrer Hausbank nachfragen, ob diese bürgt. Ich muss zugeben, dass ich ansonsten spontan auch keine andere Lösung für Sie weiß. Sollte mir noch etwas dazu einfallen, füge ich hier noch einen Nachtrag hinzu. Ich bedaure, Ihnen aktuell keine andere Auskunft geben zu können. Die Coronakrise stellt uns alle vor große Herausforderungen.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    10. Gerald meint

      5. Juli 2021 um 23:12

      Hallo,

      ich habe folgende Frage: unser Vermieter möchte dass wir die Kaution für unsere Gewerbe-Mieträume bei ihm zinslos hinterlegen. Also quasi in bar an ihn zahlen, und er legt das Geld dann scheinbar irgendwie an, ohne es jedoch für uns zu verzinsen. So steht es auch im Mietvertrag. Ist das eigentlich so erlaubt? Ich habe mich kürzlich rechtlich informiert. Es heisst im BGB wie folgt…

      § 551 (3) Satz 1 BGB:

      „Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.“

      Was sollen wir tun? Wie können wir das mit dem Vermieter klären?

      Antworten
      • admin meint

        8. Juli 2021 um 10:42

        Hallo,

        leider ist es so, dass der § 551 BGB nur bei Mietverträgen für private Mietwohnungen zur Anwendung kommt. Das bedeutet: die Schutzvorschriften gelten nicht für die gewerbliche Mietkaution. Handelt es sich um ein Gewerbe, können die Mietparteien alle Konditionen frei vereinbaren. Es gilt tatsächlich das, was im Mietvertrag steht. Möchte der Vermieter keine Zinsen zahlen, und Sie unterschreiben den Mietvertrag, erhalten Sie auch tatsächlich keine Verzinsung.

        Ein Tipp noch für Sie: Bestehen Sie darauf, dass der Vermieter Ihr Geld separat und getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegt, und Ihnen das konkret nachweist. Denn gerät er aus irgendeinem Grund später mal selbst in Zahlungsschwierigkeiten, kann das auch Ihre Kaution betreffen. Wird das Vermögen des Vermieters von der Bank gepfändet, und Ihre Mietkaution befindet sich auf seinem privaten Konto, kann das Geld weg sein.

        Viel Erfolg

        Antworten

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