Eine Mietkautionsbürgschaft erhalten Mieter grundsätzlich ohne ein bestimmtes Einkommen. Jedoch müssen Antragsteller eine einwandfreie Bonität bei Schufa & Co nachweisen. Zudem müssen einige formelle Voraussetzungen erfüllt sein.
Inhaltsverzeichnis
Formelle Voraussetzungen
Antragsteller müssen einige formelle Bedingungen erfüllen, siehe Auflistung unten. Wichtig: Ein Mieter kann eine Mietkautionsbürgschaft immer nur für sich selbst abschließen. Eine Übernahme für eine andere Person ist nicht möglich.
- Mindestalter des Antragstellers: 18 Jahre
- vollständig ausgefüllter Antrag: alle Angaben zur Person sowie zum Mietobjekt
- Wohnsitz / Mietobjekt in Deutschland
- Bankverbindung bei einer Bank mit Niederlassung in Deutschland
Erforderliche Unterlagen
Der digitale Vertragsabschluss wird inzwischen von allen Anbietern unterstützt. Ihr Antrag kann also komplett online abgewickelt werden. Die Einreichung von Unterlagen in Papierform entfällt somit. Zur Bestätigung Ihrer Identität wird das sogenannte Video-Ident-Verfahren genutzt. Bei höheren Bürgschaftssummen, z.B. ab 10.000€, ist auf Anfrage die Einreichung einiger Nachweise notwendig. Hierzu gehört z.B. der Mietvertrag in Kopie sowie ein Gehaltsnachweis oder Rentenbescheid. Die Dokumente können Sie über die Upload-Funktion in Ihrem Account an den Anbieter übermitteln. Da nicht jeder die technischen Möglichkeiten zur Verfügung hat, stellen die Anbieter auch herkömmliche Antragsformulare in Papierform zur Verfügung. Zusätzliche Nachweise sind notwendig, wenn Sie eine Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe abschließen möchten.
Welche Bonität muss ein Antragsteller vorweisen?
Der Begriff Bonität steht normalerweise im Zusammenhang mit der Vergabe von Krediten. Frei übersetzt ist bedeutet er Kreditwürdigkeit, also die Fähigkeit Zahlungsverpflichtungen fristgemäß zu erfüllen. In dem Fall müssen Sie als Mieter eine ausreichende Bonität für eine Kautionsbürgschaft besitzen. Da die Bürgschaft einen Mietvertrag absichert, bezeichnet die Kreditwürdigkeit in dem Fall die Fähigkeit des Mieters, notwendige Zahlungen wie Miete und Nebenkosten zu leisten. Daher wird bei der Antragstellung eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Dies wird im nächsten Abschnitt noch näher erklärt. Fällt die Prüfung positiv aus, und werden alle sonstigen Voraussetzungen (siehe oben) erfüllt, steht einer Zusage nichts im Wege.
- Bonitätsprüfung mit positivem Ergebnis bei Schufa, Infoscore oder Creditreform
- Festes und unbefristetes Arbeitsverhältnis (nur bei Bankbürgschaft)
- Einkommen in ausreichender Höhe (nur bei Bankbürgschaft)
Wie läuft die Bonitätsprüfung, z.B. bei der Schufa ab?
Die Prüfung der Bonität ist in den Antragsprozess integriert. Sie erfolgt online und vollautomatisiert über datenbasierte Schnittstellen. Je nach Anbieter wird entweder bei der Schufa, Infoscore – oder bei gewerblichen Bürgschaften über Creditreform – eine Auskunft eingeholt. Hierbei wird der sogenannte Score abgefragt. Das ist eine Kennzahl zur Beurteilung der Bonität eines Vertragspartners. Anhand dieser Kennzahl wird aus Erfahrungswerten der Vergangenheit (z.B. den gespeicherten Informationen bei der Schufa) die Wahrscheinlichkeit für eine Vertragserfüllung bzw. eines Zahlungsausfalls ermittelt. Sie erhalten als Mieter bei einem positiven Ergebnis innerhalb von wenigen Sekunden eine Zusage, und können den Antragsprozess direkt abschließen. Bei einem negativen Ergebnis werden Sie ebenso schnell benachrichtigt. Sie erhalten in dem Fall bei diesem Anbieter keine Bürgschaft. Sie können den Antragsprozess dann direkt abbrechen. Ihnen entstehen keinerlei Kosten. Wird die Übernahme einer Bürgschaft abgelehnt, können hierfür auch sogenannte harte Negativmerkmale die Ursache sein. Häufige Beispiele hierfür sind: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder eine laufende Privatinsolvenz.
Ist eine Mietkautionsbürgschaft trotz Schufa-Eintrag möglich?
Die Bonität wird bei jedem Antragsteller überprüft, eine Mietkautionsbürgschaft ohne Bonitätsprüfung gibt es somit nicht. Jedoch arbeiten nicht alle Anbieter mit der Schufa zusammen, einige greifen auf die Datenbank von Infoscore zurück. Im Ergebnis ist es also möglich, dass Sie eine Mietkautionsversicherung trotz Schufa-Eintrag erhalten. Bei harten Negativmerkmalen (siehe oben) kommt es jedoch immer zu einer Absage. Die folgende Tabelle zeigt, welcher Anbieter mit welcher Auskunftei zusammenarbeitet.
Moneyfix-Mietkaution
SWK-Bank
Kautel
Kautionsfuchs
Segura
Baloise
Kautionsfrei
Mein Antrag wurde abgelehnt: was nun?
Wurde Ihr Antrag abgelehnt, heißt das nicht, dass Sie als Mieter grundsätzlich keine Mietkautionsbürgschaft erhalten. Das liegt daran, dass die Bewertung Ihrer Bonität von den bürgenden Versicherern und Banken recht unterschiedlich ausfällt. So kann ein bestimmtes Merkmal bei einem Anbieter ein Grund für eine Ablehnung sein, während dasselbe Merkmal woanders kein Problem darstellt. Beispiel: Die Schufa stuft die Bonität eines Antragstellers als zu niedrig ein, während die Bonitätsabfrage derselben Person über Infoscore zu einem positiven Ergebnis führt. Im ersten Fall kommt es zu einer Ablehnung, im zweiten Fall zu einer Zusage. Weiteres Beispiel: Banken (z.B. die SWK-Bank) setzen ein bestimmtes Mindesteinkommen voraus, Versicherungen prüfen das Einkommen hingegen nicht. Für einen abgelehnten Antragsteller kann es sich also lohnen, einen weiteren Antrag bei einem anderen Anbieter zu stellen. Eventuell ist es sinnvoll, die eigene Bonität genauer unter die Lupe zu nehmen. Dies ist ohne weiteres möglich, indem man eine sogenannte Eigenauskunft einholt. Eine Abfrage der eigenen Schufa ist unter meineschufa.de möglich. Die Auskunft von Infoscore gibt es unter arvato-infoscore.de.
Hallo,
ich bin selbstständiger Unternehmer. Im Jahr 2015 hatte ich einen Umsatz von 155000,00€, im Jahr 2014 waren es 130000,00€ und im Jahr 2013 waren es 135000,00€. Das alles habe ich durch die GuV und die Einkommenssteuerbescheide sowie die Gewerbesteuerbescheide nachgewiesen. Als ich mich um eine Wohnung bewarb, wurde ich überall abgelenht da ich einen negativen Schufaeintrag hatte, und das obwohl ich die Mitkaution den Vermietern gleich auf den Tisch gelegt hatte. Somit braucht man für die Kaution keinen Bürgen, denn die paar Euro legen die meisten bei Vertragsabschluss gleich auf den Tisch. Hier scheint es nur darum zu gehen, wie zuverlässig jemand zu seien scheint oder auch nicht. Oder? ich finde der Firma SCHUFA wird hier zu viel Macht in die Hand gegeben.
Hallo Bernd,
danke für Ihren Kommentar. Was Sie sagen, trifft im Prinzip zu. Eine Schufaabfrage dient dazu, die Zahlungsfähigkeit / Zuverlässigkeit einer Person zu überprüfen. Das ist unabhängig davon zu sehen, ob jemand eine Bürgschaft oder einen Kredit abschließen möchte, oder eine Wohnung sucht. Das Ganze stellt quasi eine Schutzfunktion für den Vertragspartner dar. Ein Vermieter soll so z.B. möglichst vor Mietschuldnern geschützt werden. Ein Kreditgeber vor dem Ausfallrisiko. Das System hat allerdings seine Schwächen. Denn nicht selten trifft es auch Personen, die eigentlich zahlungsfähig sind, wo ein Eintrag unberechtigterweise erfolgt. So werden manchmal Personen bzw. Vertragsinhaber schlicht namentlich verwechselt. Oder Telefonanbieter verschicken falsche Rechnungen, wo dann noch ein übereifriger Mitarbeiter vorzeitig und ohne rechtliche Handhabe die Meldung an die Schufa tätigt. Steht der Eintrag erst mal drin, hat derjenige seine Kreditwürdigkeit bis auf weiteres verloren. Das Prozedere den Eintrag wieder loszuwerden, ist ziemlich langwierig. Da gibt es dringenden Verbesserungsbedarf sowie Handlungsbedarf seitens der Politik.
Mit freundlichen Grüßen
Die Redaktion
Hallo,
ich finde nirgendwo Angaben, ob das Alter des Mieters egal ist, oder ob es da Grenzen gibt…
Meine Mutter ist 78. Würde das auch gehen?
Hallo,
das Alter des Antragstellers spielt meines Wissens keine Rolle. Zumindest ist mir nichts Gegenteiliges bekannt.
Viele Grüße
Hallo, leider bekomme ich aufgrund schlechter Bonität keine Mietkautionsbürgschaft. Wäre es möglich, die Bürgschaft auch auf jemand anderen, für die gleiche Wohnung, laufen zu lassen?
Hallo,
das ist leider nicht möglich. Es muss immer die Bonität des Mieters / Antragstellers geprüft werden.
Freundliche Grüße