Das Wohnungsübergabeprotokoll sorgt beim Einzug und Auszug für klare Verhältnisse. Denn bei Meinungsverschiedenheiten wird das Schriftstück zum unverzichtbaren Beweismittel. Wir erläutern was drin steht, und worauf Mieter und Vermieter achten sollten.
- Was gehört in ein Wohnungsübergabeprotokoll?
- Was sollte man beachten?
- Vorlage nutzen, oder selbst erstellen?
- Ist ein Wohnungsübergabeprotokoll Pflicht?
- Übergabeprotokoll nicht unterschreiben
- Ist das Protokoll rechtlich verbindlich?
- Wie muss eine Wohnung bei Auszug übergeben werden?
- Was passiert bei nachträglichen Mängeln?
- Wohnungsübergabe und Mietkaution
- Mit einem Wohnungsübergabeprotokoll lässt sich der Zustand einer (Miet)-Wohnung beweissicher dokumentieren.
- Es ermöglicht eine ordnungsgemäße und rechtssichere Wohnungsübergabe, und ist bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein wesentliches Dokument zur Klärung des Sachverhalts.
- Beim Einzug wird es meist als Abnahmeprotoll, beim Auszug als Übergabeprotokoll bezeichnet.
- Man kann es selbst erstellen, oder eine fertige Vorlage verwenden.
Was gehört in ein Wohnungsübergabeprotokoll?
In einem Wohnungsübergabeprotokoll drin stehen sollten die Mietparteien, der gewünschte und tatsächliche Zustand der Wohnung bei Übergabe, die Beseitigung von Mängeln, die Rückgabe der Schlüssel sowie Zählerstände. Dazu im Einzelnen:
- Beschreibung des Mietobjekts mit Adresse
- Name und Adresse von Mieter und Vermieter oder deren Vertreter
- festgestellte Mängel und Schäden, empfehlenswert ist die Dokumentation anhand von Fotos
- zwischenzeitlich durchgeführte Renovierungen oder entsprechende Vereinbarungen sowie Kostenübernahmen
- Nachfristsetzungen für die Instandsetzung von Schäden
- Zählerstände von Wasser, Strom oder Gas, Anzahl der Schlüssel
- Unterschriften beider Mietparteien sowie Datum der Wohnungsübergabe
Was sollte man bei einem Wohnungsübergabeprotokoll beachten?
Ein Übergabeprotokoll unterliegt keinen gesetzlichen Vorschriften. Es sollte aus beweistechnischen Gründen jedoch immer schriftlich angefertigt werden. Wichtig ist eine möglichst detaillierte Beschreibung der Sachverhalte. Pauschale Floskeln (abgenutzt, löchrig, verwohnt, etc.) sollten vermieden werden. Jeder Raum wird aufgeführt, auch wenn keine sichtbaren Schäden vorhanden sind. Bei bestehenden Mängeln treffen die Mietparteien eine Vereinbarung zur Beseitigung. Das Schriftstück wird im Laufe der Zeit angepasst, z.B. bei baulichen Veränderungen. Beide Mietparteien erhalten später ein unterschriebenes Exemplar für die eigenen Unterlagen.
Wohnungsübergabeprotokoll: Vorlage nutzen, oder selbst erstellen?
Für Mieter oder Vermieter stellt sich häufig die Frage: Wo bekomme ich eigentlich ein Wohnungsübergabeprotokoll? Hierfür gibt es 2 Möglichkeiten. 1. Sie erstellen das Protokoll selbst, indem Sie die oben aufgeführten Punkte in ein leeres Dokument einfügen. 2. Sie nutzen eine fertige Vorlage, und bringen diese bereits ausgefüllt zur Wohnungsübergabe mit.
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Das Muster wurde von Experten erstellt, und enthält bereits die notwendigen Informationen. Es ist als PDF und Word kostenlos direkt online verfügbar. Sie können es danach noch beliebig ändern (Word), ausfüllen, und ausdrucken.
Ist ein Wohnungsübergabeprotokoll Pflicht?
Das Übergabeprotokoll ist gesetzlich nicht geregelt. Demnach ist auch niemand verpflichtet, es zu nutzen. Jedoch ist es nicht sinnvoll, darauf zu verzichten. Das gilt insbesondere für Mieter. Denn das Protokoll dient als Beweismittel für eine mängelfreie Übergabe. Wurde der Zustand der Wohnung nicht protokolliert, könnte der Vermieter im Nachhinein noch Mängel geltend machen. Für den Wohnungsinhaber wird es dann schwierig zu beweisen, dass er dafür nicht verantwortlich ist.
Übergabeprotokoll nicht unterschreiben: Ist das möglich?
Da keine Pflicht zur Nutzung besteht, ist auch keine Seite verpflichtet, das Wohnungsübergabeprotokoll anzuerkennen oder zu unterschreiben. Verweigert eine der Parteien die Unterschrift, hat das Dokument keine Gültigkeit. Doch was tun, wenn das Protokoll nicht unterschrieben wurde, man aber trotzdem die Abnahme dokumentieren möchte? Verweigert der Vermieter die Unterschrift, kann der Mieter allein eine Bestandsaufnahme durchführen. Damit die Wohnungsübergabe rechtlich anerkannt wird, sollte immer ein sachkundiger Zeuge hinzugezogen werden. Von derselben Möglichkeit kann auch der Hausherr Gebrauch machen, falls der Wohnungsinhaber nicht unterschreibt. Durch die aufgeführten Zeugen erlangt das Dokument seine Beweiskraft.
Ist ein Wohnungsübergabeprotokoll rechtlich verbindlich?
Wird ein Übergabeprotokoll genutzt, ist es rechtlich verbindlich. Mit ihrer Unterschrift bezeugen die Mietparteien den gegenwärtigen Zustand der Wohnung. Nur Mängel welche beim Einzug auf dem Protokoll erfasst werden, können später beim Auszug vom Vermieter geltend gemacht werden (siehe hierzu auch OLG Düsseldorf, Az. 10 U 64/02). Nach Auffassung des AG Pforzheim (Urteil vom 26.07.2004 – 6 C 105/04) ist es sogar ein negatives Schuldanerkenntnis nach § 397, Abs. 2 BGB. Einfach ausgedrückt bedeutet das: „Alles was nicht drin steht, existiert auch nicht“. Der Mieter kann also nur für Schäden verantwortlich gemacht werden, die darin aufgeführt wurden (siehe hierzu OLG Celle, MDR 1998,49). Das LG Münster (WuM 1990, 201) betrachtet das Übergabeprotokoll nicht nur als Beweismittel, sondern sieht darin auch eine rechtsgestaltende Wirkung, die praktisch keinen Gegenbeweis mehr zulässt.
Wie muss eine Wohnung bei Auszug übergeben werden?
Die Mietsache muss beim Auszug in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter übergeben werden. Darunter versteht man, dass die Wohnung komplett leergeräumt und besenrein ist. Wie der Begriff schon vermuten lässt, muss einmal gründlich durchgekehrt werden. Zudem sind grobe Verschmutzungen zu entfernen, wie z.B. Spinnweben, Kalkablagerungen oder Klebereste. Verursachte Schäden die über den normalen Verschleiß hinausgehen, müssen vom Mieter entweder beseitigt, oder dem Vermieter finanziell entschädigt werden. Spuren die durch normalen Gebrauch entstanden sind, hat der Hausherr dagegen hinzunehmen. Nachträgliche Umbauten, wie z.B. ein Hochbett oder ein Katzennetz sind zu entfernen. Wurden im Mietvertrag Schönheitsreparaturen wirksam vereinbart, muss der Mieter auch streichen oder tapezieren, falls der Zustand der Wohnung dies erfordert.
Was passiert bei nachträglichen Mängeln?
Ein Wohnungsübergabeprotokoll kann für den Mieter von Vorteil, für den Vermieter hingegen von Nachteil sein. Nach der mängelfreien Übergabe ist der Wohnungsinhaber raus aus der Nummer, der Eigentümer trägt hingegen das Risiko nicht entdeckter Schäden. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Mieter Schäden bewusst verschweigt, siehe arglistige Täuschung.
Wohnungsübergabeprotokoll und Mietkaution
In dem Moment wo keine offenen Forderungen des Vermieters mehr bestehen, hat der Mieter grundsätzlich ein Recht auf Rückzahlung der Mietkaution. Das Protokoll bestätigt hierbei eine einwandfreie Übergabe der Wohnung. Der Vermieter kann jedoch auch danach noch einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten, wenn noch eine abschließende Nebenkostenabrechnung aussteht, aus der eine Nachzahlung zu erwarten ist. Der Mieter hat allerdings einen Anspruch auf Auszahlung des Differenzbetrags.
Weitere Vorlagen für die Wohnung
Hier auf mietkautionsbuergschaft.de finden Sie folgende weitere Unterlagen für eine Wohnungsbesichtigung.
- Schufa-Auskunft für Vermieter
- Mieterselbstauskunft
- Private Mietbürgschaft, z.B. für Eltern
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Regine meint
Zum 1. November haben wir die Wohnung meines verstorbenen Bruders mit Übergabeprotokoll übergeben. Darin wurden Schäden angegeben, die der Vermieter beseitigen will. Wie lange hat er nun dafür Zeit, bevor wir die Kaution zurückfordern können? Hat er für die Beseitigung der Schäden länger als 6 Monate?
admin meint
Hallo,
Die Frist für solche Fälle beträgt 6 Monate.
Freundliche Grüße
Sabine meint
Meine Tochter hat im Wohnungsübergabeprotokoll die Klausel unterschrieben, dass ein im Bad angebrachter Spiegel sowie das Laminat, das über das Fliesenwandschild geklebt wurde, in ihren Besitz übergehen. Beides soll sie bei ihrem Auszug entfernen. Wie sie erst hinterher bemerkt hat, verbergen sich hinter dem Spiegel unschöne Bohrlöcher und ein anderer Farbanstrich als im Rest vom Bad. Hinter dem geklebten Laminat verstecken sich gammelige, schadhafte Fliesen. Ist meine Tochter gezwungen, diese „überlassenen“ Teile (Spiegel + Laminat) tatsächlich zu entfernen und die darunter liegenden Stellen dann auch noch zu renovieren? Schließlich sind diese schadhaften Stellen ja schon bei ihrem Einzug vorhanden gewesen. Muss sie beim Auszug diese bereits vorhandenen „Schäden“ auf ihre Kosten ausbessern? Das ist für mich eine ungerechtfertigte Benachteiligung.
admin meint
Hallo,
das kann ich leider nicht beantworten. Da müssten Sie sich rechtlich beraten lassen. Gehen Sie am besten zur Verbraucherzentrale. Sie können Ihre Frage dort auch online gegen eine geringe Gebühr stellen, und erhalten meist innerhalb weniger Tage eine Antwort.
Freundliche Grüße