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    Zinsen bei der Mietkaution: Anspruch, Höhe und Berechnung

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 16. April 2025

    Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für Schäden in der Wohnung oder nicht gezahlte Mieten. Das hinterlegte Geld gehört jedoch dem Mieter, dem auch die angefallenen Zinsen zustehen. Wir erläutern Anspruch, Höhe, und wie man Kautionszinsen berechnet.

    Seiteninhalt
    1. Wie hoch sind übliche Zinsen für Mietkaution?
    2. Wem stehen die Zinsen zu?
    3. Dauer der Verzinsung
    4. Mieter darf Nachweis verlangen
    5. Zinsen für Mietkaution berechnen
    6. Kaution ohne Zinsen zurückbekommen
    7. Steuern auf Kautionszinsen
     
    Tagesgeldkonto für Mietkaution finden
    ➥ Das Wichtigste auf einen Blick
    • Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Kaution während der Mietdauer gewinnbringend anzulegen, wobei der Mieter Anspruch auf die Zinsen hat.
    • Die Höhe der Verzinsung richtet sich nach der gewählten Geldanlage. Als gesetzliche Mindestverzinsung gilt der Zinssatz für herkömmliche Sparkonten.
    • Sind aufgrund von Null- oder Niedrigzinsen keine Erträge angefallen, kann der Mieter auch keine verlangen.
    • Kautionszinsen lassen sich auch rückwirkend anhand einer Formel berechnen.

    Wie hoch sind übliche Zinsen für eine Mietkaution?

    Die Höhe der Verzinsung einer Mietkaution richtet sich normalerweise nach den Konditionen für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Damit gemeint sind die Zinsen, die man bei einer Bank auf einem üblichen Sparkonto bekommt. Der Zinssatz wird in regelmäßigen Abständen als Statistik von der Bundesbank veröffentlicht, und hat seinen Ursprung im Leitzins der EZB. Entscheiden sich Mieter und Vermieter für eine andere Anlageform, und wird die Kaution hierdurch besser verzinst, gilt entsprechend der Zins der gewählten Geldanlage. Folgende Alternativen gibt es: Über den Link können Sie jeweils aktuelle Konditionen aufrufen.

    Zinsen verschiedener Anlageformen im Überblick (Stand April 2025)

    • klassisches Mietkautionskonto: Ø 0,01%
    • Tagesgeldkonto: Ø 1,00%
    • Festgeld: Ø 2,20%
    • Mietkautionsdepot mit Fonds und ETF: Ø 5,00%
    • Mietkaution anlegen (alle Möglichkeiten zeigen)

    Wem stehen die Zinsen aus der Mietkaution zu?

    Die Mietkaution dient zwar dem Vermieter als Sicherheit. Das hinterlegte Geld gehört jedoch dem Mieter, dem auch die angefallenen Zinsen zustehen. Der Anspruch ist in § 551 BGB Abs. 3 gesetzlich geregelt.

    „Der Vermieter hat eine ihm als Mietsicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.“

    Damit gemeint ist das normale Sparkonto bei der Hausbank mit den dort üblichen Konditionen. Die dreimonatige Kündigungsfrist bedeutet nur, dass man das Guthaben drei Monate vor einer Verfügung kündigen muss. Ansonsten darf die Bank einen Teil der Zinsen einbehalten. An das Geld kommt man trotzdem jederzeit. Dieser Nachteil spielt bei den heutigen Niedrigzinsen jedoch keine große Rolle.

    Weiter heißt es: „Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen. Die Erträge stehen dem Mieter zu.“

    Das bedeutet im Klartext: Sind sich beide Mietparteien darüber einig, kann auch eine andere Art der Geldanlage als das Sparbuch gewählt werden. Hauptsache die Kaution wird nicht mit den übrigen Finanzen des Vermieters vermischt, und der Mieter bekommt am Ende die Zinsen. Das gilt unabhängig davon, wer das Kautionskonto eröffnet. Läuft es auf den Namen des Vermieters, gilt der Mieter dennoch als „wirtschaftlich Berechtigter“, also Eigentümer des Geldes.

    Es gibt jedoch folgende Ausnahme. § 551 Abs. 3 sagt: Die Verzinsung erhöht die Mietsicherheit.

    Das bedeutet: Möchte der Vermieter die Kaution in Anspruch nehmen, und reicht das hinterlegte Geld nicht aus, darf dieser auch die angefallenen Erträge zur Begleichung seiner Ansprüche heranziehen.

    Wann und wie lange muss eine Kaution verzinst werden?

    Abgesehen von bestimmen Ausnahmen muss eine Mietkaution immer verzinst werden. Die Dauer der Verzinsung beginnt an dem Tag, an dem das Kautionskonto eröffnet wird, und endet mit dem Tag der Auflösung. Das gilt auch dann, wenn das Konto noch eine Weile über den Auszugstermin hinaus besteht, weil der Vermieter noch Forderungen aus dem Mietvertrag verrechnen möchte.

    Mieter darf Nachweis der Kautionsanlage verlangen

    Hat der Mieter die Kaution in bar übergeben, oder auf ein Vermieterkonto überwiesen, kann er einen Nachweis darüber verlangen, dass das Geld entsprechend den gesetzlichen Vorschriften angelegt wurde. Der Vermieter muss in dem Fall Auskunft zur Bank, zur Art des Kontos, zum Zinssatz, sowie zum Datum der Anlage geben. Kommt der Vermieter der Nachweispflicht nicht nach, kann der Mieter gemäß BGH-Urteil vom 23.09.2009 (VIII ZR 336/08) sogar die Miete in Höhe der hinterlegten Kautionssumme zurückbehalten.

    Wie kann man die Zinsen berechnen?

    Endet das Mietverhältnis, steht die Rückzahlung der Mietkaution an. Neben dem eigentlichen Kautionsbetrag muss der Vermieter auch die aufgelaufenen Zinsen an den Mieter zurückzahlen. Doch vor der Auszahlung muss man zunächst die exakte Höhe berechnen. Maßgeblich ist der angelegte Betrag, die Laufzeit sowie der Zinssatz. Die Berechnung erfolgt anhand einer feststehenden Formel, welche auch als kaufmännische Zinsformel bezeichnet wird (siehe nachfolgende Grafik). Das Z steht hierbei für das Ergebnis. K steht für Kapital, und ist in dem Fall die angelegte Kautionssumme. P ist der Prozentsatz (Zinssatz), welcher immer ins Verhältnis zu 100 gesetzt wird. T ist die Anzahl der Tage. In der kaufmännischen Zinsformel hat der Monat 30, und das Jahr 360 Tage.

    Mit Formel Zinsen für eine Mietkaution berechnen

    Im folgenden Beispiel werden 1.500 Euro für 180 Tage zu einem Zinssatz von 1 Prozent angelegt. Es fallen 7,50 Euro Zinsen an. ➥ 1.500 Euro / 100 x 1% = 15 Euro / 360 Tage x 180 Tage = 7,50 Euro

    Kann man Kautionszinsen auch rückwirkend ermitteln?

    Wurde die Kaution während der Mietdauer bei einer Bank angelegt, erhält man dort meist Auskunft zu den angefallenen Erträgen. Erfolgte keine ordnungsgemäße Anlage, kann man den Betrag auch rückwirkend selbst ermitteln. Die Berechnung erfolgt ebenfalls anhand der oben gezeigten Formel. Verwendet werden muss immer der zu diesem Zeitpunkt geltende Sparzins. Bei einer längeren Anlagedauer hat sich der Zinssatz i.d. Regel mehrfach geändert. In dem Fall wird für die Zeit vor der Zinsänderung der alte, und für den Zeitraum danach der neue Zinssatz verwendet. Die aufgelaufenen Zinsen werden immer zum 31.12. zum angelegten Betrag hinzuaddiert, und im neuen Jahr fortan mit verzinst (sogenannter Zinseszinseffekt).

    Kaution ohne Zinsen zurückbekommen: Ist das erlaubt?

    Es gibt einige Ausnahmen, bei denen die Kaution nicht verzinst werden muss. Das gilt z.B.

    • bei einem Mietvertrag mit Abschlussdatum vor 1983, in dem die Verzinsung ausgeschlossen wurde. Bei Mietverträgen ab 1983 müssen – egal was darin vereinbart wurde – Zinsen gezahlt werden.
    • Aufgrund der allgemeinen Niedrigzinsen, die teilweise bei 0,00 Prozent lagen, sind schlicht keine Erträge angefallen.
    • Die Verzinsungspflicht gilt nur für private Mietverhältnisse. Bei der Gewerbe-Mietkaution können die Bedingungen frei ausgehandelt werden. Die Anlage kann also auch unverzinslich sein.
    • Die Mietparteien haben sich auf eine Bürgschaft für die Mietkaution geeinigt. Hierbei handelt es sich nicht um eine Geldanlage, sondern um eine Dienstleistung, für die Gebühren anfallen.

    Steuern auf Kautionszinsen

    Erträge aus der Anlage einer Mietkaution, wie z.B. Zinsen oder Kursgewinne, zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Diese unterliegen der Abgeltungsteuer, welche 25 Prozent beträgt. Zusätzlich können Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag anfallen. Ausführliche Infos hierzu finden Sie im Kapitel: Mietkaution in der Steuererklärung.

     
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    3. Dauer der Verzinsung
    4. Mieter darf Nachweis verlangen
    5. Zinsen für Mietkaution berechnen
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