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    Wohnungsbesichtigung: welche Unterlagen sollten Mieter mitbringen?

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 23. April 2023

    Pünktlichkeit, ein gepflegtes Erscheinungsbild sowie ein souveränes Auftreten sind bei einer Wohnungsbesichtigung selbstverständlich. Doch wer bei seinem zukünftigen Vermieter punkten möchte, sollte sich gut vorbereiten, und folgende Unterlagen mitbringen.

    Dokument
    Wann nötig?
    Was muss ich wissen?
    Woher nehmen?

    Personalausweis

    Wann nötig?
    immer
    Was muss ich wissen?
    Vermieter darf keine Kopie verlangen, vorzeigen reicht aus.
    Woher nehmen?
    mitbringen

    Einkommensnachweis

    Wann nötig?
    immer
    Was muss ich wissen?
    die letzten 3 Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen
    Woher nehmen?
    Bank oder Arbeitgeber

    Schufa-Auskunft

    Wann nötig?
    fast immer
    Was muss ich wissen?
    nicht älter als 2 Monate
    Woher nehmen?
    Online bei der Schufa beantragen

    Mieterselbstauskunft

    Wann nötig?
    fast immer
    Was muss ich wissen?
    Ehrlichkeit währt am längsten
    Woher nehmen?
    mitbringen, am besten Vordruck nutzen.

    Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

    Wann nötig?
    häufig
    Was muss ich wissen?
    nicht älter als 2-3 Monate
    Woher nehmen?
    Von Vorvermieter, Vorlage gibt es hier

    Arbeitsvertrag

    Wann nötig?
    häufig
    Woher nehmen?
    mitbringen

    Bürgschaft

    Wann nötig?
    wenn vom Vermieter verlangt
    Infos
    statt Mietkaution oder zusätzlich
    Woher nehmen?
    siehe Mietkautionsbürgschaft oder Mietbürgschaft von privat

    Wohnberechtigungsschein

    Wann nötig?
    bei Bezug einer Sozialwohnung
    Was muss ich wissen?
    Antrag erfordert Einkommensnachweis
    Wo erhältlich?
    Wohnungsamt der Stadt oder Gemeinde

    Was sollten Mieter bei einer Wohnungsbesichtigung in jedem Fall mitbringen?

    Bestimmte Unterlagen werden immer verlangt, und sollten daher bei keiner Wohnungsbesichtigung fehlen. Der Vermieter möchte natürlich wissen, wer sein Eigentum bezieht, und ob die vereinbarte Miete auch bezahlt wird. Selbstverständlich sind daher Gehaltsnachweise sowie der Personalausweis. Zum Standard gehört inzwischen auch die Schufa-Auskunft.

    Personalausweis

    Die Notwendigkeit des Personalausweises ist selbsterklärend: Mit dem Ausweis bestätigen Sie, dass Sie auch wirklich Sie sind. Der Vermieter oder Makler darf aus rechtlichen Gründen keine Kopie Ihres Ausweises anfertigen. Am besten legen Sie eine Kopie Ihres Persos direkt in Ihre Unterlagenmappe, das vereinfacht die Sache. Für den Hauseigentümer ist das Dokument auch aus einem anderen Grund interessant, nämlich um Mietnomaden frühzeitig zu entlarven. Mietnomaden sind häufig nicht ordnungsgemäß bei den Behörden gemeldet. Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Ausweis noch gültig ist. Alternativ kann auch der Reisepass genutzt werden.

    Einkommensnachweise

    Der Eigentümer möchte wissen, ob Sie sich die Wohnung auch leisten können. Belegen Sie mit Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszügen der letzten drei Monate, dass Sie dazu imstande sind. Einige Vermieter verlangen auch beides. Sind Sie selbständig, nehmen Sie stattdessen Ihren letzten Steuerbescheid. Lassen Sie sich eventuell noch von Ihrem Steuerberater eine BWA über das laufende Jahr anfertigen.

    Schufa-Auskunft

    Mit der Vorlage einer SCHUFA-Auskunft beweisen Sie als Mieter Ihre Zuverlässigkeit in Zahlungsangelegenheiten. Zur Vorlage bei einer Wohnungsbesichtigung eignet sich am besten eine nach Inhalten gegliederte Schufa-Auskunft für Vermieter. Diese enthält nur notwendige Informationen, die zur Weitergabe an Dritte aufbereitet sind. Alternativ ist auch eine Datenübersicht nach 15 DS-GVO möglich, die Sie einmal im Jahr kostenlos von der Schufa bekommen. Darin stehen alle über Sie gespeicherten Informationen. Sie können die für den Vermieter nicht relevanten Positionen schwärzen. Kümmern Sie sich in jedem Fall eigeninitiativ um die Auskunft. Damit nehmen Sie dem Vermieter Arbeit ab, was einen positiven Eindruck hinterlässt.

    In begehrten Wohnlagen werden auch diese Dokumente verlangt

    In Großstädten und anderen begehrten Wohnlagen haben sich auch folgende Dokumente etabliert. Im Zweifel sollte man diese gleich zum Besichtigungstermin mitbringen. Hierdurch kann man sich gegenüber seinen Mitbewerbern einen Vorteil verschaffen. Wer beim Vermieter in die engere Auswahl kommt, muss diese ohnehin vorlegen. Je mehr Unterlagen Sie bei einer Wohnungsbesichtigung freiwillig vorlegen, desto mehr Pluspunkte sammeln Sie bei Ihrem vielleicht neuen Vermieter.

    Mieterselbstauskunft

    Anhand der Mieterselbstauskunft erhält der Vermieter Informationen zu Ihrem finanziellen, persönlichen und familiären Hintergrund. Es gibt zwar keine gesetzliche Verpflichtung für eine Selbstauskunft. Wer als Mietinteressent jedoch die Vorlage verweigert, hegt beim zukünftigen Vermieter Verdacht, etwas zu verbergen. In die Selbstauskunft gehören Angaben wie: Familienstand, Beruf, Einkommen, Anzahl der Kinder, Haustiere, Musikinstrumente, bisheriger Vermieter. Oft interessiert es den Hausherrn auch, ob Sie ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben, von Räumungsklagen betroffen waren, oder Sozialleistungen beziehen. Sie sind zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen verpflichtet. Bei unzulässigen Fragen wie z.B. der Familienplanung, sexuellen oder politischen Orientierung, Vorstrafen oder der Nationalität dürfen Sie hingegen schummeln.

    Mietschuldenfreiheits-/ oder Vorvermieterbescheinigung

    Vermieter wünschen heutzutage immer häufiger eine Vorvermieter- oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Holen Sie am besten nach jedem beendeten Mietverhältnis ein kurzes Schreiben bei Ihrem Vor-Vermieter ein. Lassen Sie sich bescheinigen, dass das Mietverhältnis angenehm war, Sie das Objekt pfleglich behandelt, und Ihre Mietzahlungen pünktlich geleistet haben. Ein solches Dokument sorgt beim neuen Wohnungseigentümer für ein zusätzliches Sicherheitsgefühl. Verweigert Ihr Vorvermieter die Ausstellung der Bescheinigung, belegen Sie anhand Ihrer Kontoauszüge, dass Sie Ihre Pflichten aus dem Mietvertrag stets erfüllt haben.

    Arbeitsvertrag

    Während einige Vermieter sich mit Gehaltsnachweisen begnügen, möchten andere Ihren Arbeitsvertrag einsehen. Dieser gibt Auskunft darüber, ob Ihr Arbeitsverhältnis noch besteht, und im Idealfall nicht befristet ist. In der Regel setzen Vermieter auch voraus, dass Sie Ihre Probezeit bereits beendet haben. Datenschutzrechtlich ist die Vorlage dieses Dokumentes jedoch bedenklich. Während Fragen zum Beruf sowie dem aktuellen Arbeitgeber erlaubt sind, darf der Vermieter eine Kopie des Arbeitsvertrags eigentlich nicht verlangen. Hier müssen Sie als Wohnungsbewerber selbst abwägen, ob Sie das Dokument vorlegen möchten. Ist die Wohnung sehr begehrt, kann die Weigerung jedoch nachteilig sein, da sich der Vermieter vielleicht für einen anderen Bewerber entscheidet.

    Welche Unterlagen benötige ich als Mieter mit wenig Einkommen?

    Mieter mit niedrigem Einkommen haben es auf dem umkämpften Wohnungsmarkt besonders schwer. Um Ihre Chancen zu vebessern, können Sie sich der beiden folgenden Hilfsmittel bedienen:

    Mietbürgschaft

    Wer nur über wenig Einkommen verfügt, benötigt jemanden, der mehr davon hat, und damit beim Vermieter bürgt. Hierfür hat sich in der Praxis die Mietbürgschaft etabliert. Die Bürgschaft kommt z.B. dann zum Einsatz, wenn man aufgrund von Studium oder Ausbildung seine erste eigene Wohnung bezieht. Eltern haften für ihre Kinder, heißt hier das Stichwort.

    Wohnberechtigungsschein

    Wer eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) sucht, sollte einen sogenannten Wohnberechtigungsschein zur Besichtigung mitbringen. Hiermit kann man als Mieter nachweisen, dass man Anspruch auf eine solche Wohung hat. Der WBS bescheinigt, dass das eigene Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. Der Nachweis wird beim Wohnungsamt der eigenen Stadt oder Gemeinde beantragt.

    Welche Unterlagen sind laut DSGVO bei der Wohnungsbesichtigung zulässig?

    Viele Vermieter verlangen heutzutage bei der Wohnungsbesichtigung Unterlagen, die man freiwillig sonst niemandem zeigen würde. Denn schließlich geht es dabei um private Lebensumstände sowie die eigenen Finanzen. Deshalb ist die Frage nur allzu verständlich: Welche der Auskünfte sind überhaupt erlaubt, und vor allem mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar?

    Voraussetzung für die Vorlage der Dokumente ist, dass aus Sicht des Vermieters ein sogenanntes berechtigtes Interesse vorliegt. Hierbei gelten immer die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit sowie der Datenminimierung. Das bedeutet, dass der Vermieter nur die Informationen verlangen darf, die in dem Moment und für den aktuellen Zweck benötigt werden.

    Es kommt also auf die konkrete „Situation“ an. Bei der ersten Kontaktaufnahme dürfen nicht mehr als Name, Adresse und Telefonnummer des Mietinteressenten erfasst werden. Kommen dagegen „bereits ausgewählte“ Interessenten zur Besichtigung, darf der Vermieter nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO umfangreichere Daten erheben. Dazu gehören z.B. die Vorlage einer Schufa-Auskunft, Selbstauskunft, Gehaltsnachweisen oder einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Steht der Berwerber schließlich fest, darf der Vermieter die für den Mietvertrag notwendigen Informationen verlangen, wie z.B. die Bankverbindung oder die Vorlage einer Bürgschaft. Laut DSGVO müssen alle Daten, die nicht mehr benötigt werden, vom Hausherrn wieder gelöscht werden. Ist der Mietvertrag bereits unterschrieben, ist z.B. die Speicherung von Schufa- und Selbstauskünften des Mieters nicht mehr zulässig. Dasselbe gilt für alle Daten zuvor abgelehnter Wohnungsbewerber.

    Leser-Interaktionen

    Kommentare

    1. Amoiridou meint

      21. März 2021 um 20:03

      Hallo,

      Ihr Artikel ist sehr interessant. Ich habe aber eine Frage: Sind diese Infos Teil eines Bundesgesetzes? Falls ja, könnten Sie mir den Paragraphen nennen? Werde sehr dankbar darüber! Ich danke Ihnen im Voraus! (Ich möchte wissen, ob ein Arbeitsvertrag gesetzliche Voraussetzung ist, wenn man eine Wohnung mietet ….)

      Antworten
      • admin meint

        23. März 2021 um 08:08

        Hallo,

        nein, eine gesetzliche Vorschrift zur Vorlage dieser Unterlagen gibt es nicht. Das sind alles Regelungen, die sich über die Jahre aus der Praxis entwickelt haben. Sie sind also nicht verpflichtet, Ihrem neuen Vermieter einen Arbeitsvertrag oder Gehaltsnachweise vorzulegen. Allerdings wäre dies zu Ihrem Nachteil, da sich der Vermieter dann für einen anderen Bewerber entscheiden könnte, welcher die Nachweise dabei hat.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    2. Helmut meint

      5. Mai 2021 um 23:37

      Hallo liebes Team,

      darf mein Vermieter die SCHUFA-Selbstauskunft über mich einholen? Fallen dafür Gebühren an?

      Beste Grüße,

      Helmut

      Antworten
      • admin meint

        6. Mai 2021 um 11:18

        Hallo,

        die Vermietung darf in Ihrem Namen eine Auskunft einholen, wenn Sie dafür ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben. Die Kosten muss immer der Antragsteller übernehmen.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    3. Maximilian meint

      17. Juli 2021 um 10:11

      Sind die in diesem Artikel enthaltenen Informationen vereinbar mit der DSGVO? Gilt nicht das Gebot der Datenminimierung? Dürfen Vermieter vor der Besichtigung überhaupt solche Unterlagen von Mietinteressenten verlangen?

      Antworten
      • admin meint

        21. Juli 2021 um 09:15

        Hallo,

        der Vermieter darf umfangreichere Informationen vom Mietinteressenten verlangen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies ist wiederum von der Situation abhängig. Wir haben den Artikel in Bezug auf die DSVGO überarbeitet. Vielen Dank für Ihren Einwand. Wir nehmen die Nachfragen unserer Leser stets Anlass, die Inhalte zu verbessern.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    4. Lisa meint

      9. Januar 2022 um 23:52

      Darf der Vermieter Identitätsnachweis und Einkommensnachweis verlangen, noch bevor überhaupt ein Besichtigungstermin vorgeschlagen wurde?

      Antworten
      • admin meint

        10. Januar 2022 um 10:32

        Hallo,

        meiner Ansicht nach darf der Vermieter Identitätsnachweis und Einkommensnachweis erst verlangen, sobald es zum ersten Aufeinandertreffen, wie z.B. einer Besichtigung kommt. Das ist die Theorie. Die Praxis kann jedoch wie folgt aussehen: Bewerber die mit Ihnen um die Wohnung konkurrieren, legen die Unterlagen bereits vor, um sich Ihnen gegenüber einen Vorteil zu verschaffen. Deswegen ist das immer eine Sache der Abwägung.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    5. Robert meint

      27. Februar 2022 um 17:13

      Die Vorlage des Arbeitsvertrags kann für den Mietinteressenten unter Umständen ein Dienstvergehen darstellen, wenn der Arbeitsvertrag nämlich von der Arbeitgeberin als „vertraulich“ (confidential) deklariert worden. Das ist üblicherweise der Fall. Vermieter, die ein solches Vergehen fordern, sollten sich fragen lassen, wie weit die Loyalität der Mieter dann auch ihnen gegenüber ist. Ehrlichkeit ist keine Einbahnstraße.

      Antworten
      • admin meint

        28. Februar 2022 um 12:35

        Hallo,

        das ist ein interessanter Einwand, den ich gerne veröffentliche.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    6. Gabriele meint

      22. September 2022 um 19:42

      Hallo,

      ich habe heute ein Besichtigungstermin. Mir wurde gesagt, ich soll dem Makler Geld geben. Ich kann das nicht, komme mir da komisch vor. Ist das heute üblich, wenn ich ans Ziel kommen möchte?

      Antworten
      • admin meint

        24. September 2022 um 11:37

        Hallo,

        der Makler bekommt immer nur Geld von demjenigen, der ihn beauftragt hat. Und auch nur dann, wenn er eine Wohnung erfolgreich vermittelt hat. Ich würde solche Machenschaften nicht unterstützen. Aber ich bin nicht in Ihrer Situation, und kann Ihnen daher schlecht zu etwas raten.

        Freundliche Grüße

        Antworten

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