Pünktlichkeit, ein gepflegtes Erscheinungsbild sowie ein souveränes Auftreten sind bei einer Wohnungsbesichtigung selbstverständlich. Doch wer bei seinem zukünftigen Vermieter punkten möchte, sollte sich gut vorbereiten, und folgende Unterlagen mitbringen.
Personalausweis
Einkommensnachweis
Schufa-Auskunft
Mieterselbstauskunft
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Arbeitsvertrag
Bürgschaft
Wohnberechtigungsschein
Was sollten Mieter bei einer Wohnungsbesichtigung in jedem Fall mitbringen?
Bestimmte Unterlagen werden immer verlangt, und sollten daher bei keiner Wohnungsbesichtigung fehlen. Der Vermieter möchte natürlich wissen, wer sein Eigentum bezieht, und ob die vereinbarte Miete auch bezahlt wird. Selbstverständlich sind daher Gehaltsnachweise sowie der Personalausweis. Zum Standard gehört inzwischen auch die Schufa-Auskunft.
Personalausweis
Die Notwendigkeit des Personalausweises ist selbsterklärend: Mit dem Ausweis bestätigen Sie, dass Sie auch wirklich Sie sind. Der Vermieter oder Makler darf aus rechtlichen Gründen keine Kopie Ihres Ausweises anfertigen. Am besten legen Sie eine Kopie Ihres Persos direkt in Ihre Unterlagenmappe, das vereinfacht die Sache. Für den Hauseigentümer ist das Dokument auch aus einem anderen Grund interessant, nämlich um Mietnomaden frühzeitig zu entlarven. Mietnomaden sind häufig nicht ordnungsgemäß bei den Behörden gemeldet. Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Ausweis noch gültig ist. Alternativ kann auch der Reisepass genutzt werden.
Einkommensnachweise
Der Eigentümer möchte wissen, ob Sie sich die Wohnung auch leisten können. Belegen Sie mit Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszügen der letzten drei Monate, dass Sie dazu imstande sind. Einige Vermieter verlangen auch beides. Sind Sie selbständig, nehmen Sie stattdessen Ihren letzten Steuerbescheid. Lassen Sie sich eventuell noch von Ihrem Steuerberater eine BWA über das laufende Jahr anfertigen.
Schufa-Auskunft
Mit der Vorlage einer SCHUFA-Auskunft beweisen Sie als Mieter Ihre Zuverlässigkeit in Zahlungsangelegenheiten. Zur Vorlage bei einer Wohnungsbesichtigung eignet sich am besten eine nach Inhalten gegliederte Schufa-Auskunft für Vermieter. Diese enthält nur notwendige Informationen, die zur Weitergabe an Dritte aufbereitet sind. Alternativ ist auch eine Datenübersicht nach 15 DS-GVO möglich, die Sie einmal im Jahr kostenlos von der Schufa bekommen. Darin stehen alle über Sie gespeicherten Informationen. Sie können die für den Vermieter nicht relevanten Positionen schwärzen. Kümmern Sie sich in jedem Fall eigeninitiativ um die Auskunft. Damit nehmen Sie dem Vermieter Arbeit ab, was einen positiven Eindruck hinterlässt.
In begehrten Wohnlagen werden auch diese Dokumente verlangt
In Großstädten und anderen begehrten Wohnlagen haben sich auch folgende Dokumente etabliert. Im Zweifel sollte man diese gleich zum Besichtigungstermin mitbringen. Hierdurch kann man sich gegenüber seinen Mitbewerbern einen Vorteil verschaffen. Wer beim Vermieter in die engere Auswahl kommt, muss diese ohnehin vorlegen. Je mehr Unterlagen Sie bei einer Wohnungsbesichtigung freiwillig vorlegen, desto mehr Pluspunkte sammeln Sie bei Ihrem vielleicht neuen Vermieter.
Mieterselbstauskunft
Anhand der Mieterselbstauskunft erhält der Vermieter Informationen zu Ihrem finanziellen, persönlichen und familiären Hintergrund. Es gibt zwar keine gesetzliche Verpflichtung für eine Selbstauskunft. Wer als Mietinteressent jedoch die Vorlage verweigert, hegt beim zukünftigen Vermieter Verdacht, etwas zu verbergen. In die Selbstauskunft gehören Angaben wie: Familienstand, Beruf, Einkommen, Anzahl der Kinder, Haustiere, Musikinstrumente, bisheriger Vermieter. Oft interessiert es den Hausherrn auch, ob Sie ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben, von Räumungsklagen betroffen waren, oder Sozialleistungen beziehen. Sie sind zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen verpflichtet. Bei unzulässigen Fragen wie z.B. der Familienplanung, sexuellen oder politischen Orientierung, Vorstrafen oder der Nationalität dürfen Sie hingegen schummeln.
Mietschuldenfreiheits-/ oder Vorvermieterbescheinigung
Vermieter wünschen heutzutage immer häufiger eine Vorvermieter- oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Holen Sie am besten nach jedem beendeten Mietverhältnis ein kurzes Schreiben bei Ihrem Vor-Vermieter ein. Lassen Sie sich bescheinigen, dass das Mietverhältnis angenehm war, Sie das Objekt pfleglich behandelt, und Ihre Mietzahlungen pünktlich geleistet haben. Ein solches Dokument sorgt beim neuen Wohnungseigentümer für ein zusätzliches Sicherheitsgefühl. Verweigert Ihr Vorvermieter die Ausstellung der Bescheinigung, belegen Sie anhand Ihrer Kontoauszüge, dass Sie Ihre Pflichten aus dem Mietvertrag stets erfüllt haben.
Arbeitsvertrag
Während einige Vermieter sich mit Gehaltsnachweisen begnügen, möchten andere Ihren Arbeitsvertrag einsehen. Dieser gibt Auskunft darüber, ob Ihr Arbeitsverhältnis noch besteht, und im Idealfall nicht befristet ist. In der Regel setzen Vermieter auch voraus, dass Sie Ihre Probezeit bereits beendet haben. Datenschutzrechtlich ist die Vorlage dieses Dokumentes jedoch bedenklich. Während Fragen zum Beruf sowie dem aktuellen Arbeitgeber erlaubt sind, darf der Vermieter eine Kopie des Arbeitsvertrags eigentlich nicht verlangen. Hier müssen Sie als Wohnungsbewerber selbst abwägen, ob Sie das Dokument vorlegen möchten. Ist die Wohnung sehr begehrt, kann die Weigerung jedoch nachteilig sein, da sich der Vermieter vielleicht für einen anderen Bewerber entscheidet.
Welche Unterlagen benötige ich als Mieter mit wenig Einkommen?
Mieter mit niedrigem Einkommen haben es auf dem umkämpften Wohnungsmarkt besonders schwer. Um Ihre Chancen zu vebessern, können Sie sich der beiden folgenden Hilfsmittel bedienen:
Mietbürgschaft
Wer nur über wenig Einkommen verfügt, benötigt jemanden, der mehr davon hat, und damit beim Vermieter bürgt. Hierfür hat sich in der Praxis die Mietbürgschaft etabliert. Die Bürgschaft kommt z.B. dann zum Einsatz, wenn man aufgrund von Studium oder Ausbildung seine erste eigene Wohnung bezieht. Eltern haften für ihre Kinder, heißt hier das Stichwort.
Wohnberechtigungsschein
Wer eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) sucht, sollte einen sogenannten Wohnberechtigungsschein zur Besichtigung mitbringen. Hiermit kann man als Mieter nachweisen, dass man Anspruch auf eine solche Wohung hat. Der WBS bescheinigt, dass das eigene Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. Der Nachweis wird beim Wohnungsamt der eigenen Stadt oder Gemeinde beantragt.
Welche Unterlagen sind laut DSGVO bei der Wohnungsbesichtigung zulässig?
Viele Vermieter verlangen heutzutage bei der Wohnungsbesichtigung Unterlagen, die man freiwillig sonst niemandem zeigen würde. Denn schließlich geht es dabei um private Lebensumstände sowie die eigenen Finanzen. Deshalb ist die Frage nur allzu verständlich: Welche der Auskünfte sind überhaupt erlaubt, und vor allem mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar?
Es kommt also auf die konkrete „Situation“ an. Bei der ersten Kontaktaufnahme dürfen nicht mehr als Name, Adresse und Telefonnummer des Mietinteressenten erfasst werden. Kommen dagegen „bereits ausgewählte“ Interessenten zur Besichtigung, darf der Vermieter nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO umfangreichere Daten erheben. Dazu gehören z.B. die Vorlage einer Schufa-Auskunft, Selbstauskunft, Gehaltsnachweisen oder einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Steht der Berwerber schließlich fest, darf der Vermieter die für den Mietvertrag notwendigen Informationen verlangen, wie z.B. die Bankverbindung oder die Vorlage einer Bürgschaft. Laut DSGVO müssen alle Daten, die nicht mehr benötigt werden, vom Hausherrn wieder gelöscht werden. Ist der Mietvertrag bereits unterschrieben, ist z.B. die Speicherung von Schufa- und Selbstauskünften des Mieters nicht mehr zulässig. Dasselbe gilt für alle Daten zuvor abgelehnter Wohnungsbewerber.
Darf der Vermieter Identitätsnachweis und Einkommensnachweis verlangen, noch bevor überhaupt ein Besichtigungstermin vorgeschlagen wurde?
Hallo,
meiner Ansicht nach darf der Vermieter Identitätsnachweis und Einkommensnachweis erst verlangen, sobald es zum ersten Aufeinandertreffen, wie z.B. einer Besichtigung kommt. Das ist die Theorie. Die Praxis kann jedoch wie folgt aussehen: Bewerber die mit Ihnen um die Wohnung konkurrieren, legen die Unterlagen bereits vor, um sich Ihnen gegenüber einen Vorteil zu verschaffen. Deswegen ist das immer eine Sache der Abwägung.
Freundliche Grüße
Die Vorlage des Arbeitsvertrags kann für den Mietinteressenten unter Umständen ein Dienstvergehen darstellen, wenn der Arbeitsvertrag nämlich von der Arbeitgeberin als „vertraulich“ (confidential) deklariert worden. Das ist üblicherweise der Fall. Vermieter, die ein solches Vergehen fordern, sollten sich fragen lassen, wie weit die Loyalität der Mieter dann auch ihnen gegenüber ist. Ehrlichkeit ist keine Einbahnstraße.
Hallo,
das ist ein interessanter Einwand, den ich gerne veröffentliche.
Freundliche Grüße
Hallo,
ich habe heute ein Besichtigungstermin. Mir wurde gesagt, ich soll dem Makler Geld geben. Ich kann das nicht, komme mir da komisch vor. Ist das heute üblich, wenn ich ans Ziel kommen möchte?
Hallo,
der Makler bekommt immer nur Geld von demjenigen, der ihn beauftragt hat. Und auch nur dann, wenn er eine Wohnung erfolgreich vermittelt hat. Ich würde solche Machenschaften nicht unterstützen. Aber ich bin nicht in Ihrer Situation, und kann Ihnen daher schlecht zu etwas raten.
Freundliche Grüße
Hallo,
wir ziehen demnächst um, da mein Mann einen neuen Job angenommen hat. Sind nun das erste Mal seit 15 Jahren wieder auf Wohnungssuche. Seitdem scheint sich viel geändert haben…. Was erschreckend ist… Es wirkt so, als würden wir jedes Mal komplett durchleuchtet. Jetzt wäre meine Frage: Müssen wir denn tatsächlich alle diese Unterlagen wie z.B. Schufa-Auskunft schon bei jeder unverbindlichen Vorbesichtigung vorlegen?
Danke für Ihre Hilfe
Hallo,
ich muss auf Ihre Frage zwei verschiedene Antworten geben. 1. Aus Datenschutzgründen müssen Sie es nicht. Es ist eigentlich so geregelt, dass Sie die Dokumente welche Ihre Bonität nachweisen, erst vorlegen müssen, wenn die Sache konkreter wird, sich also ein Mietvertrag anbahnt. Das ist die offizielle Version. 2. Andererseits kann Sie der Vermieter einfach von der engeren Auswahl ausschließen. Erlaubt wäre dies zwar nicht. Aber Sie können ihm den Grund für die Absage schlecht nachweisen. Das ist die andere Seite.
Freundliche Grüße