Pünktlichkeit, ein gepflegtes Erscheinungsbild sowie ein souveränes Auftreten sind bei einer Wohnungsbesichtigung selbstverständlich. Doch wer bei seinem zukünftigen Vermieter punkten möchte, sollte sich gut vorbereiten, und folgende Unterlagen mitbringen. Anhand der folgenden Checkliste können Sie Ihre Bewerbermappe zusammenstellen. Unsere kostenlosen Vorlagen erleichtern die Arbeit.
1. Personalausweis
Reisepass geht auch.
2. Einkommensnachweise
Gehaltsabrechnungen verlangt.
3. Mieterselbstauskunft
ausgefüllt mitbringen:
4. Schufa-Auskunft
Direkt online bei der Schufa beantragen:
5. Mietschulden-freiheitsbescheinigung
6. Arbeitsvertrag
(unbefristet) besteht.
7. Bürgschaft
oder Mietbürgschaft von privat.
8. persönliches Anschreiben
und sachliche Angaben.
9. Lebenslauf
und sachliche Angaben.
10. Wohnberechtigungsschein
Welche Unterlagen werden für eine Wohnungsbesichtigung benötigt?
Der Vermieter möchte natürlich wissen, wer sein Eigentum bezieht, und ob die vereinbarte Miete auch bezahlt wird. Bestimmte Unterlagen daher werden immer verlangt, und sollten bei keiner Wohnungsbesichtigung fehlen. Dazu gehören insbesondere Personalausweis, Gehaltsnachweise, Schufa-, und Selbstauskunft.
Personalausweis
Die Notwendigkeit des Personalausweises ist selbsterklärend: Hiermit bestätigen Sie, dass Sie auch wirklich Sie sind. Der Vermieter oder Makler darf aus rechtlichen Gründen zwar keine Kopie Ihres Ausweises anfertigen. Um die Sache zu vereinfachen, legen sie am besten trotzdem eine Kopie Ihres Persos direkt in Ihre Mappe. Für den Hauseigentümer ist das Dokument auch aus einem anderen Grund wichtig, nämlich um Mietnomaden frühzeitig zu entlarven. Mietnomaden sind häufig nicht ordnungsgemäß bei den Behörden gemeldet. Achten Sie darauf, dass Ihr Ausweis noch gültig ist. Alternativ kann auch der Reisepass verwendet werden.
Einkommensnachweise
Der Vermieter möchte wissen, ob Sie sich die Wohnung auch leisten können. Belegen Sie mit Gehaltsabrechnungen und / oder Kontoauszügen der letzten drei Monate, dass Sie dazu imstande sind. Sind Sie selbständig, nehmen Sie stattdessen Ihre letzten zwei oder drei Steuerbescheide. Lassen Sie sich zudem von Ihrem Steuerberater eine BWA über das laufende Jahr anfertigen.
Schufa-Auskunft
Mit einer SCHUFA-Auskunft beweisen Sie als Mieter Ihre Zuverlässigkeit in Zahlungsangelegenheiten. Zur Vorlage bei einer Wohnungsbesichtigung eignet sich am besten eine nach Inhalten gegliederte Schufa-Auskunft für Vermieter. Diese enthält nur notwendige Informationen, die zur Weitergabe an Dritte aufbereitet sind. Alternativ ist auch eine Datenübersicht nach 15 DS-GVO möglich, die Sie einmal im Jahr kostenlos von der Schufa bekommen. Darin stehen alle über Sie gespeicherten Informationen. Kümmern Sie sich in jedem Fall eigeninitiativ um die Auskunft. Damit nehmen Sie dem Wohnungsgeber Arbeit ab, was immmer einen positiven Eindruck hinterlässt.
Mieterselbstauskunft
Anhand der Mieterselbstauskunft erhält der Vermieter Informationen zu Ihrem finanziellen, persönlichen und familiären Hintergrund. Es gibt zwar keine gesetzliche Verpflichtung zur Selbstauskunft. Man sollte die Vorlage jedoch nicht verweigern, da der Wohnungsgeber nicht einschätzen kann, ob dies datenschutzrechtliche oder finanzielle Gründe hat. In eine Mieterselbstauskunft gehören z.B. folgende Angaben: Familienstand, Beruf, Einkommen, Anzahl der Personen sowie Haustiere. Oft interessiert es den Hausherrn auch, ob Sie ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben, von Räumungsklagen betroffen waren, oder Sozialleistungen beziehen. Hier sind Sie sind zur wahrheitsgemäßen Beantwortung verpflichtet. Es gibt jedoch unzulässige Fragen wie z.B. zur Familienplanung, sexuellen oder politischen Orientierung sowie Vorstrafen. Hier dürfen Sie auch schummeln.
In begehrten Wohnlagen werden auch diese Dokumente verlangt
Bei Immobilien in begehrten Wohnlagen werden oft weitere Unterlagen verlangt: Im Zweifel sollte man diese gleich zur Wohnungsbesichtigung mitbringen. Hierdurch kann man sich gegenüber seinen Mitbewerbern einen Vorteil verschaffen.
Mietschuldenfreiheits-/ oder Vorvermieterbescheinigung
Lassen Sie sich von Ihrem Vorvermieter bescheinigen, dass das Mietverhältnis angenehm war, Sie das Objekt pfleglich behandelt, und Ihre Mietzahlungen pünktlich geleistet haben. Die sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sorgt beim neuen Wohnungsgeber für ein zusätzliches Sicherheitsgefühl. Ist es nicht möglich, die Bescheinigung zu erhalten, belegen Sie anhand von Kontoauszügen, dass Sie Ihre Pflichten aus dem Mietvertrag stets erfüllt haben.
Arbeitsvertrag
Während einige Vermieter sich mit Gehaltsnachweisen begnügen, möchten andere Ihren Arbeitsvertrag einsehen. Dieser gibt Auskunft darüber, ob Ihr Arbeitsverhältnis noch besteht, und im Idealfall nicht befristet ist. Während Fragen zum Beruf, Einkommen sowie dem aktuellen Arbeitgeber erlaubt sind, darf eine Kopie des Arbeitsvertrags eigentlich nicht verlangt werden. Hier müssen Sie selbst abwägen, ob Sie das Dokument vorlegen möchten. Ist die Wohnung sehr begehrt, kann die Weigerung jedoch nachteilig sein, da sich der Wohnungsgeber vielleicht für einen anderen Bewerber entscheidet.
Anschreiben
Im Gegensatz zu standardisierten Formularen ermöglicht das Anschreiben in einer Wohnungsbewerbung eine individuelle und persönliche Präsentation. Stellen Sie sich und die anderen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, darin vor. Beschreiben Sie kurz, welchen Job Sie aktuell ausüben, und wie hoch Ihr monatliches Einkommen ist. Erläutern Sie, warum Sie sich gerade für dieses Mietobjekt interessieren. Beschränken Sie sich dabei auf sachliche Angaben wie z.B. zur Lage, Größe, Verkehrsanbindung sowie den gewünschten Einzugstermin. Bemerkungen zur persönlichen Dringlichkeit und Lebenssituation sollten Sie hingegen vermeiden. Erklären Sie wahrheitsgemäß, dass Ihnen Sauberkeit, Ordnung und Rücksicht auf die Nachbarn wichtig sind. Verfügen Sie über handwerkliches Geschick, können Sie auch damit beim neuen Vermieter punkten. Üben Sie ein Ehrenamt aus, hinterlässt dies ebenfalls einen positiven Eindruck.
Lebenslauf
Gibt es sehr viele Interessenten für eine Wohnung, verlangen Vermieter oder Makler häufig auch einen Lebenslauf. Dieser dient als Vorauswahl, um passende Bewerber schneller ausfindig zu machen. Der Lebenslauf für eine Wohnungbesichtigung unterscheidet sich in Struktur und Inhalt vom beruflichen Lebenslauf. Der Fokus liegt mehr auf persönlichen Eigenschaften, also z.B. Ihrer Zuverlässigkeit und Seriosität als Mieter, und ob Sie in die Hausgemeinschaft passen. Fassen Sie dort die wichtigsten Eckdaten über sich in einem Kurzprofil zusammen. Ihre persönlichen Daten können Sie mit einem Foto ergänzen. Führen Sie stichpunktartig Ihren schulischen und beruflichen Werdegang auf. Geben Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen an. Auch Haustiere oder Hobbys können Sie dort eintragen.
Welche Unterlagen benötigen Mieter mit wenig Einkommen?
Mieter mit niedrigem Einkommen haben es bei der Wohnungssuche besonders schwer. Um Ihre Chancen zu verbessern, können Sie sich der beiden folgenden Hilfsmittel bedienen:
Mietbürgschaft
Wer nur über wenig Einkommen verfügt, benötigt jemanden, der mehr davon hat, und damit beim Vermieter bürgt. Hierfür hat sich in der Praxis die Mietbürgschaft etabliert. Die Bürgschaft kommt z.B. dann zum Einsatz, wenn man aufgrund von Studium oder Ausbildung seine erste eigene Wohnung bezieht. Eltern haften für ihre Kinder, heißt hier das Stichwort.
Wohnberechtigungsschein
Wer eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) sucht, sollte einen sogenannten Wohnberechtigungsschein (WBS) zur Besichtigung mitbringen. Hiermit kann man als Mieter nachweisen, dass man Anspruch auf eine solche Wohnung hat. Der WBS bescheinigt, dass das eigene Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. Der Nachweis wird beim Wohnungsamt der eigenen Stadt oder Gemeinde beantragt.
Welche Unterlagen sind laut DSGVO zulässig?
Viele Vermieter verlangen heutzutage bei der Wohnungsbesichtigung Unterlagen, die man freiwillig sonst niemandem zeigen würde. Denn schließlich geht es dabei um private Lebensumstände sowie die eigenen Finanzen. Deshalb ist die Frage nur allzu verständlich: Welche der Auskünfte sind überhaupt erlaubt, und vor allem mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar?
Es kommt also auf die konkrete Situation an. Bei der ersten Kontaktaufnahme dürfen nicht mehr als Name, Adresse und Telefonnummer des Mietinteressenten erfasst werden. Kommen dagegen „bereits ausgewählte“ Interessenten zur Besichtigung, darf der Vermieter nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO umfangreichere Daten erheben. Dazu gehören z.B. Personalausweis, Schufa-Auskunft, Selbstauskunft oder Gehaltsnachweise. Steht der Bewerber schließlich fest, darf der Vermieter die für den Mietvertrag notwendigen Informationen verlangen, wie z.B. eine Bürgschaft oder die Bankverbindung. Laut DSGVO müssen alle Daten, die nicht mehr benötigt werden, wieder gelöscht werden. Ist der Mietvertrag bereits unterschrieben, ist z.B. die Speicherung von Schufa- und Selbstauskünften des Mieters nicht mehr zulässig. Dasselbe gilt für alle Daten zuvor abgelehnter Wohnungsbewerber.
Renate meint
Hallo,
wir ziehen demnächst um, da mein Mann einen neuen Job angenommen hat. Sind nun das erste Mal seit 15 Jahren wieder auf Wohnungssuche. Seitdem scheint sich viel geändert haben…. Was erschreckend ist… Es wirkt so, als würden wir jedes Mal komplett durchleuchtet. Jetzt wäre meine Frage: Müssen wir denn tatsächlich alle diese Unterlagen wie z.B. Schufa-Auskunft schon bei jeder unverbindlichen Vorbesichtigung vorlegen?
Danke für Ihre Hilfe
admin meint
Hallo,
ich muss auf Ihre Frage zwei verschiedene Antworten geben. 1. Aus Datenschutzgründen müssen Sie es nicht. Es ist eigentlich so geregelt, dass Sie die Dokumente welche Ihre Bonität nachweisen, erst vorlegen müssen, wenn die Sache konkreter wird, sich also ein Mietvertrag anbahnt. Das ist die offizielle Version. 2. Andererseits kann Sie der Vermieter einfach von der engeren Auswahl ausschließen. Erlaubt wäre dies zwar nicht. Aber Sie können ihm den Grund für die Absage schlecht nachweisen. Das ist die andere Seite.
Freundliche Grüße
Jan meint
Jeder regt sich über die Anforderungen der Vermieter und Makler auf. Aber keiner hat die Eier, sich der Sache auch entsprechend zu widersetzen! Wenn jeder der eine Wohnung sucht, immer klein beigibt, wird sich nie etwas ändern. Im Gegenteil es wird nur noch schlimmer. Nicht jeder Mietinteressent ist ein Schmarotzer oder Mietnomade. Alle reden nur von Datenschutz, und keiner hält sich daran.
admin meint
Hallo,
ja, ich gebe Ihnen recht. Theorie und Praxis gehen hier oft weit auseinander. Viele Vermieter nutzen die Notlagen der Wohnungsbewerber aus, da sie am längeren Hebel sitzen. Zudem muss eine Absage nicht begründet werden, falls bestimmte Unterlagen fehlen. Der Vermieter sucht sich einfach einen Mieter aus, der ihm besser passt.
Freundliche Grüße
Caro meint
Mein Freund und ich haben uns schon einige Wohnungen angesehen, und mussten auch Massenbesichtigungen mitmachen. Die meisten der hier genannten Fehler haben wir vermieden, sind jedoch „schuldig“, wenn es darum ging, ungefragt Fotos zu machen. Gerade, wenn nur einer von uns beiden zur Besichtigung geht, sind Fotos im Nachhinein praktisch.
admin meint
Hallo,
Sie sollten vielleicht immer vorher um Erlaubnis bitten. Die meisten Vermieter oder Makler haben dann auch nichts dagegen.
Freundliche Grüße