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    Wohnungsbesichtigung: welche Unterlagen sollten Mieter mitbringen?

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 20. November 2024

    Pünktlichkeit, ein gepflegtes Erscheinungsbild sowie ein souveränes Auftreten sind bei einer Wohnungsbesichtigung selbstverständlich. Doch wer bei seinem zukünftigen Vermieter punkten möchte, sollte sich gut vorbereiten, und folgende Unterlagen mitbringen.

    Seiteninhalt
    1. Wohnungsbesichtigung alle Unterlagen in Checkliste
    2. Personalausweis
    3. Einkommensnachweise
    4. Schufa-Auskunft
    5. Mieterselbstauskunft
    6. Mietschuldenfreiheit
    7. Arbeitsvertrag
    8. Anschreiben
    9. Lebenslauf
    10. Mietbürgschaft
    11. Wohnberechtigungsschein
    ➥ Das Wichtigste auf einen Blick
    • 1. Die Punkte 1-4 in der Checkliste sind bei fast jeder Wohnungsbesichtigung Standard.
    • 2. Die Unterlagen 5-8 werden häufig in begehrten Wohnlagen verlangt.
    • 3. Die Nachweise 9 und 10 benötigen Mieter mit niedrigem Einkommen.
    • 4. Mieter sind gesetzlich nicht verpflichtet, eine Schufa- oder Selbstauskunft vorzulegen, sind jedoch dann gegenüber anderen Bewerbern im Nachteil.

    Wohnungsbesichtigung: alle Unterlagen in einer Checkliste

    Stellen Sie anhand der folgenden Checkliste Ihre Bewerbungsmappe zusammen. Unsere kostenlosen Vordrucke erleichtern Ihnen die Arbeit. Diese können Sie als DOC oder PDF online ausfüllen, per Email versenden, oder ausgedruckt zur Wohnungsbesichtigung mitbringen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach den Vorgaben des Vermieters, und wie begehrt die Wohnung ist.

    Dokument
    Infos & Tipps
    Woher nehmen?

    1.

    Personalausweis

    weitere Infos
    Reisepass geht auch. Achten Sie auf die Gültigkeit des Ausweises.
    Woher nehmen?
    Original vorzeigen, oder Kopie beilegen.

    2.

    Einkommens-nachweise

    weitere Infos
    Meist werden die letzten 3 Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen verlangt.
    Woher nehmen?
    Bank / Arbeitgeber

    3.

    Schufa-Auskunft

    weitere Infos
    Auskunft sollte nicht älter als 2-3 Monate sein. Kann direkt online bei der Schufa beantragt werden, siehe Link.
    Woher nehmen?
    Link zur Schufa

    4.

    Mieter-Selbstauskunft

    weitere Infos
    Ehrlichkeit währt am längsten. Am besten gleich ausgefüllt mitbringen:
    Woher nehmen?
    Vorlage zum Download

    5.

    Mietschulden-freiheitsbescheinigung

    weitere Infos
    Von Vorvermieter ausfüllen lassen:
    Woher nehmen?
    Vorlage zum Download

    6.

    Arbeitsvertrag

    weitere Infos
    Vermieter möchte wissen, ob Arbeitsverhältnis aktuell (unbefristet) besteht.
    Woher nehmen?
    Arbeitgeber / eigene Unterlagen

    7.

    persönliches Anschreiben

    weitere Infos
    Beschränken Sie sich auf wesentliche und sachliche Angaben.
    Woher nehmen?
    Vordruck zum Download

    8.

    Lebenslauf

    weitere Infos
    Beschränken Sie sich auf wesentliche und sachliche Angaben.
    Woher nehmen?
    Vordruck zum Download

    9.

    Bürgschaft

    weitere Infos
    Mietkautionsbürgschaft von Bank / Versicherung oder Mietbürgschaft von Privatperson.
    Woher nehmen?
    Vordruck zum Download

    10

    Wohnberechtigungsschein

    weitere Infos
    Antrag erfordert Einkommensnachweis.
    Woher nehmen?
    erhältlich bei Stadt oder Gemeinde

    Personalausweis

    Die Notwendigkeit des Personalausweises ist selbsterklärend: Hiermit bestätigen Sie, dass Sie auch wirklich Sie sind. Der Vermieter oder Makler darf aus rechtlichen Gründen zwar keine Kopie Ihres Ausweises anfertigen. Um die Sache zu vereinfachen, legen sie am besten trotzdem eine Kopie Ihres Persos direkt in Ihre Mappe. Für den Hauseigentümer ist das Dokument auch aus einem anderen Grund wichtig, nämlich um Mietnomaden frühzeitig zu entlarven. Mietnomaden sind häufig nicht ordnungsgemäß bei den Behörden gemeldet. Achten Sie darauf, dass Ihr Ausweis noch gültig ist. Alternativ kann auch der Reisepass verwendet werden.

    Einkommensnachweise

    Der Vermieter möchte wissen, ob Sie sich die Wohnung auch leisten können. Belegen Sie mit Gehaltsabrechnungen und / oder Kontoauszügen der letzten drei Monate, dass Sie dazu imstande sind. Sind Sie selbständig, nehmen Sie stattdessen Ihre letzten zwei oder drei Steuerbescheide. Falls nötig, lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater eine BWA des laufenden Jahres anfertigen.

    Schufa-Auskunft

    Mit einer SCHUFA-Auskunft beweisen Sie als Mietinteressent Ihre Zuverlässigkeit in Zahlungsangelegenheiten. Zur Vorlage bei einer Wohnungsbesichtigung eignet sich am besten eine nach Inhalten gegliederte Schufa-Auskunft für Vermieter. Diese enthält nur notwendige Informationen, die zur Weitergabe an Dritte aufbereitet sind. Alternativ ist auch eine Datenübersicht nach 15 DS-GVO möglich, die Sie einmal im Jahr kostenlos von der Schufa bekommen. Darin stehen alle über Sie gespeicherten Informationen, allerdings nicht getrennt für Weitergabe und Eigengebrauch. Kümmern Sie sich in jedem Fall eigeninitiativ um die Auskunft. Damit nehmen Sie dem Wohnungsgeber Arbeit ab, was immer einen positiven Eindruck hinterlässt.

    Mieterselbstauskunft

    Anhand der Mieterselbstauskunft erhält der Vermieter Informationen zu Ihrem finanziellen, persönlichen und familiären Hintergrund. Es gibt zwar keine gesetzliche Verpflichtung zur Selbstauskunft. Man sollte sie jedoch nicht verweigern, da der Wohnungsgeber nicht einschätzen kann, ob dies datenschutzrechtliche oder finanzielle Gründe hat. In eine Mieterselbstauskunft gehören z.B. folgende Angaben: Familienstand, Beruf, Einkommen, Anzahl der Personen sowie Haustiere. Oft interessiert es den Hausherrn auch, ob Sie ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben, von Räumungsklagen betroffen waren, oder Sozialleistungen beziehen. Hier sind Sie sind zur wahrheitsgemäßen Beantwortung verpflichtet. Es gibt jedoch unzulässige Fragen wie z.B. zur Familienplanung, sexuellen oder politischen Orientierung sowie Vorstrafen. Hier dürfen Sie auch schummeln.

    Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

    Lassen Sie sich von Ihrem Vorvermieter bescheinigen, dass das Mietverhältnis angenehm war, Sie das Objekt pfleglich behandelt, und Ihre Mietzahlungen pünktlich geleistet haben. Die sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sorgt beim neuen Wohnungsgeber für ein zusätzliches Sicherheitsgefühl. Ist es nicht möglich, die Bescheinigung zu erhalten, belegen Sie anhand von Kontoauszügen, dass Sie Ihre Pflichten aus dem Mietvertrag stets erfüllt haben.

    Arbeitsvertrag

    Während einige Vermieter sich mit Gehaltsnachweisen begnügen, möchten andere Ihren Arbeitsvertrag einsehen. Dieser gibt Auskunft darüber, ob Ihr Arbeitsverhältnis noch besteht, und im Idealfall nicht befristet ist. Während Fragen zum Beruf, Einkommen sowie dem aktuellen Arbeitgeber erlaubt sind, darf eine Kopie des Arbeitsvertrags eigentlich nicht verlangt werden. Hier müssen Sie selbst abwägen, ob Sie das Dokument vorlegen möchten. Ist die Wohnung sehr begehrt, kann die Weigerung jedoch nachteilig sein, da sich der Wohnungsgeber vielleicht für einen anderen Bewerber entscheidet.

    Anschreiben

    Im Gegensatz zu standardisierten Formularen ermöglicht das Anschreiben in einer Wohnungsbewerbung eine individuelle und persönliche Präsentation. Stellen Sie sich und die anderen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, darin vor. Beschreiben Sie kurz, welchen Job Sie aktuell ausüben, und wie hoch Ihr monatliches Einkommen ist. Erläutern Sie, warum Sie sich gerade für dieses Mietobjekt interessieren. Beschränken Sie sich dabei auf sachliche Angaben wie z.B. zur Lage, Größe, Verkehrsanbindung sowie den gewünschten Einzugstermin. Bemerkungen zur persönlichen Dringlichkeit und Lebenssituation sollten Sie hingegen vermeiden. Erklären Sie wahrheitsgemäß, dass Ihnen Sauberkeit, Ordnung und Rücksicht auf die Nachbarn wichtig sind. Verfügen Sie über handwerkliches Geschick, können Sie auch damit beim neuen Vermieter punkten. Üben Sie ein Ehrenamt aus, hinterlässt dies ebenfalls einen positiven Eindruck.

    Lebenslauf

    Gibt es sehr viele Interessenten für eine Wohnung, verlangen Vermieter oder Makler häufig auch einen Lebenslauf. Dieser dient als Vorauswahl, um passende Bewerber schneller ausfindig zu machen. Der Lebenslauf für eine Wohnungssuche unterscheidet sich in Struktur und Inhalt von der beruflichen Version. Der Fokus liegt mehr auf persönlichen Eigenschaften, also z.B. Ihrer Zuverlässigkeit und Seriosität als Mieter, und ob Sie in die Hausgemeinschaft passen. Fassen Sie dort die wichtigsten Eckdaten über sich in einem Kurzprofil zusammen. Ihre persönlichen Daten können Sie mit einem Foto ergänzen. Führen Sie stichpunktartig Ihren schulischen und beruflichen Werdegang auf. Geben Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen an. Auch Haustiere oder Hobbys können Sie dort eintragen.

    Tipp: Da sich das persönliche Anschreiben sowie der Lebenslauf inhaltlich ergänzen, kann man auch beides in Einem zusammenfassen.

    Mietbürgschaft

    Wer nur über wenig Einkommen verfügt, benötigt jemanden, der mehr davon hat, und damit beim Vermieter bürgt. Hierfür hat sich in der Praxis die Mietbürgschaft etabliert. Die Bürgschaft kommt z.B. dann zum Einsatz, wenn man aufgrund von Studium oder Ausbildung seine erste eigene Wohnung bezieht. Eltern haften für ihre Kinder, heißt hier das Stichwort.

    Wohnberechtigungsschein

    Wer eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Mietwohnung (Sozialwohnung) sucht, sollte einen sogenannten Wohnberechtigungsschein (WBS) zur Besichtigung mitnehmen. Hiermit kann man als Mieter nachweisen, dass man Anspruch auf eine solche Wohnung hat. Der WBS bescheinigt, dass das eigene Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. Der Nachweis wird beim Wohnungsamt der eigenen Stadt oder Gemeinde beantragt.

    Leser-Interaktionen

    Kommentare

    1. Jan meint

      29. Februar 2024 um 21:04

      Jeder regt sich über die Anforderungen der Vermieter und Makler auf. Aber keiner hat die Eier, sich der Sache auch entsprechend zu widersetzen! Wenn jeder der eine Wohnung sucht, immer klein beigibt, wird sich nie etwas ändern. Im Gegenteil es wird nur noch schlimmer. Nicht jeder Mietinteressent ist ein Schmarotzer oder Mietnomade. Alle reden nur von Datenschutz, und keiner hält sich daran.

      Antworten
      • admin meint

        3. März 2024 um 10:25

        Hallo,

        ja, ich gebe Ihnen recht. Theorie und Praxis gehen hier oft weit auseinander. Viele Vermieter nutzen die Notlagen der Wohnungsbewerber aus, da sie am längeren Hebel sitzen. Zudem muss eine Absage nicht begründet werden, falls bestimmte Unterlagen fehlen. Der Vermieter sucht sich einfach einen Mieter aus, der ihm besser passt.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    2. Caro meint

      27. März 2024 um 23:05

      Mein Freund und ich haben uns schon einige Wohnungen angesehen, und mussten auch Massenbesichtigungen mitmachen. Die meisten der hier genannten Fehler haben wir vermieden, sind jedoch „schuldig“, wenn es darum ging, ungefragt Fotos zu machen. Gerade, wenn nur einer von uns beiden zur Besichtigung geht, sind Fotos im Nachhinein praktisch.

      Antworten
      • admin meint

        29. März 2024 um 10:30

        Hallo,

        Sie sollten vielleicht immer vorher um Erlaubnis bitten. Die meisten Vermieter oder Makler haben dann auch nichts dagegen.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    3. Doris meint

      17. November 2024 um 23:12

      Hallo,

      wir ziehen demnächst von Hessen nach Oberbayern, da mein Mann einen neuen Job annimmt. Sind nun das erste Mal seit fast 20 Jahren wieder auf Wohnungssuche. Seitdem scheint sich viel geändert haben…. Damals hatten wir die Zusage für die Wohnung nach 2 Terminen, diesmal haben wir fast 3 Monate gesucht. Was aber viel erschreckender ist… Früher reichten Gehaltsbrechnungen, Sympathie und ein Handschlag. Heute werden wir jedes Mal komplett durchleuchtet, und müssen unsere kompletten Daten preisgeben. Meine Frage: Müssen wir denn tatsächlich alle diese Unterlagen wie z.B. Schufa-Auskunft schon bei jeder unverbindlichen Vorbesichtigung vorlegen?

      Antworten
      • admin meint

        20. November 2024 um 08:10

        Hallo,

        aus Datenschutzgründen sind Sie nicht verpflichtet, alle diese Unterlagen schon bei einer unverbindlichen Vorbesichtigung vorzulegen. Grundsätzlich ist es so geregelt, dass Sie die Dokumente, welche Ihre Bonität nachweisen, erst vorlegen müssen, wenn die Sache konkreter wird, sich also ein Mietvertrag anbahnt. Das ist die offizielle Version. Andererseits kann Sie der Vermieter einfach von der engeren Auswahl ausschließen. Erlaubt ist dies zwar nicht. Aber Sie können ihm den Grund für die Absage schlecht nachweisen. Das ist die andere Seite.

        Freundliche Grüße

        Antworten

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