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    Schufa-Auskunft für Vermieter: So erhält man sie kostenlos

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 2. Februar 2022

    Wer als Mieter eine neue Wohnung sucht, muss sich zunächst dem Vermieter offenbaren. Neben weiteren Unterlagen gehört inzwischen auch ein Nachweis der eigenen Bonität zum festen Bestandteil einer Bewerbungsmappe. Wir erläutern, wo man eine Schufa-Auskunft für Vermieter beantragen kann, was drin steht, und wie man sie kostenlos erhält.

    ➥ Das Wichtigste auf einen Blick

    • 1. Über die Schufa-Auskunft erhält der Vermieter Informationen zur Kreditwürdigkeit seiner Wohnungsbewerber.
    • 2. Es gibt eine kostenlose Eigenauskunft mit allen verfügbaren Daten sowie eine kostenpflichtige Bonitätsauskunft, die nur notwendige Informationen zur Weitergabe an Dritte enthält.
    • 3. Mieter können die Auskunft selbst beantragen, und zur Wohnungsbesichtigung mitbringen, siehe folgende Tabelle.

    Wo kann ich die Schufa-Auskunft für Vermieter beantragen?

    Es gibt 2 Möglichkeiten, eine Schufa für Vermieter zu beziehen: 1. die kostenlose Datenübersicht nach 15 DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung) sowie 2. die gebührenpflichtige Bonitätsauskunft. Die Nachweise unterscheiden sich bei Umfang und Gliederung der Informationen, der Dauer bis zur Verfügbarkeit der Daten sowie den Kosten. Entnehmen Sie bitte die Details der folgenden Tabelle. Dort können Sie Ihre gewünschte Auskunft auswählen, und direkt online beantragen.

    Version
    Was steht drin?
    Was kostet es?
    Dauer + Antrag

    1. Übersicht §15 Datenschutz-GV

    Was steht drin?
    • laufende Verträge, eigener Schufa-Score, Negativ-Merkmale
    • keine Trennung zwischen Daten für Eigengebrauch und Weitergabe
    Was kostet es?
    • kostenlos
    Dauer + Beantragung
    bis zu 14 Tage, Postversand

    2. Schufa-Bonitätsauskunft

    Was steht drin?
    • alle Daten der kostenlosen Auskunft: jedoch getrennte Auflistung für Eigengebrauch und Weitergabe
    • Vermieter erhält nur Informationen die nötig sind, um Vertrauen aufzubauen.
    Kosten
    • einmalig 29,90 Euro
    Dauer + Beantragung
    Online: Daten sind sofort nutzbar.

    Inhaltsverzeichnis

    • 1 ➥ Das Wichtigste auf einen Blick
    • 2 Wo kann ich die Schufa-Auskunft für Vermieter beantragen?
    • 3 Was steht in der Schufa-Auskunft für Vermieter drin?
    • 4 Welcher Teil der Schufa-Auskunft ist für den Vermieter?
    • 5 Wo bekomme ich die Bonitätsauskunft für Mieter kostenlos?
    • 6 Ist die kostenlose Schufa-Auskunft für den Vermieter ausreichend?
    • 7 Was tun, wenn die eigene Bonitätsauskunft negativ ist?
    • 8 Ist eine Schufa-Auskunft für Mieter verpflichtend?

    Was steht in der Schufa-Auskunft für Vermieter drin?

    Die Schufa-Auskunft ist ein Dokument, welches die Kreditwürdigkeit einer Person abbildet, und in einem Zahlenwert, dem sogenannten Score ausdrückt. Sie besteht aus mehreren Seiten, und umfasst neben persönlichen Daten aktuelle Vertragspartner wie z.B. Banken oder Mobilfunkanbieter. Die Auskunft enthält zudem Angaben zur Zahlungshistorie. Existieren sogenannte Negativ-Merkmale wie z.B. bis zuletzt unbezahlte Rechnungen, Mahnbescheide oder Vollstreckungen, sind diese ebenfalls dort aufgeführt. Andernfalls wird von der Schufa bestätigt, dass über die Person keine Negativeinträge vorliegen. Um nachzuvollziehen was genau wo drin steht, muss wiederum zwischen der kostenlosen Eigenauskunft sowie der kostenpflichtigen Bonitätsauskunft unterschieden werden. Beide Schufa-Auskünfte enthalten sowohl Daten für den Eigengebrauch, als auch Informationen die zur Weitergabe an Dritte wie z.B. den Vermieter gedacht sind. In der kostenpflichtigen Version befinden sich die beiden Bereiche auf unterschiedlichen Seiten, und sind somit zur einfachen Weitergabe bereits vorbereitet. In der kostenlosen Variante werden die Daten nicht voneinander getrennt aufgelistet. Soll der Vermieter bestimmte Informationen nicht erhalten, müssen diese geschwärzt werden. Zu den genauen Inhalten siehe Tabelle oben.

    Welcher Teil der Schufa-Auskunft ist für den Vermieter?

    Der Vermieter darf nur den Teil der Schufa-Auskunft verlangen, aus dem die persönlichen Daten wie Name und Anschrift sowie die Einschätzung der eigenen Bonität hervorgeht. Wichtig hierbei ist der sogenannte Score, welcher die Zuverlässigkeit in Zahlungsfragen einer Person in einer Kennzahl ausdrückt. Alle anderen Informationen sind nicht zur Weitergabe, sondern nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Dazu gehört z.B., bei welcher Bank Sie Ihr Konto haben, oder wie hoch Ihr Dispokredit ist.

    Wo bekomme ich die Bonitätsauskunft für Mieter kostenlos?

    Eine positive Bonitätsauskunft ist heutzutage für viele Mieter der Türöffner zur gewünschten Wohnung. Denn damit können Sie Ihrem zukünftigen Vermieter Ihre Verlässlichkeit in Zahlungsfragen nachweisen. Doch woher bekomme ich nun schnell und unkompliziert das wichtige Dokument, und das möglichst kostenlos? Wie oben schon erwähnt, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten. Die kostenpflichtige Variante ist sofort online verfügbar, die Gratis-Version erst nach einigen Tagen. Beide Auskünfte erhalten Sie z.B. über unsere Tabelle oben, wo auch die Unterschiede erläutert werden.

    Ist die kostenlose Schufa-Auskunft für den Vermieter ausreichend?

    Beide Auskünfte sind zur Vorlage beim Vermieter ausreichend und auch geeignet. Sie unterscheiden sich jedoch – wie oben schon beschrieben – in 2 wesentlichen Dingen: dem Zeitraum bis zur Verfügbarkeit sowie dem Schutz der Privatsphäre. So enthält die kostenlose Schufa-Auskunft auch Informationen, die nur für Sie als Mieter bestimmt sind. Welche Variante Sie wählen sollten, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die Entscheidung müssen Sie letztlich selbst treffen. Wichtige Kriterien für die Auswahl sind:

    • 1. Wie schnell benötige den Bonitätsnachweis?
    • 2. Möchte ich Daten schwärzen, oder lege ich Wert auf eine saubere Trennung?
    • 3. Habe ich noch Fragen zum Thema, bzw. benötige eine Beratung?

    Was tun, wenn die eigene Bonitätsauskunft negativ ist?

    Die Vorlage einer Schufa-Auskunft ist nur dann von Vorteil, wenn man dem Vermieter damit eine gute Bonität nachweisen kann. Doch was tun, wenn das Ergebnis der Bonitätsprüfung negativ ausfällt? Und woran erkennt man überhaupt eine negative Schufa? Hierfür sind zwei Dinge entscheidend: 1. Der Schufa-Score sowie 2. sogenannte harte Negativmerkmale. Der Schufa-Score ist eine Kennzahl zwischen 0 und 100. Die Kennzahl berechnet anhand einer Statistik die Höhe der Wahrscheinlichkeit, mit der eine Person voraussichtlich ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Ein Score von über 90 gilt als solide. Bei einem niedrigeren Wert gelangen Mieter jedoch oft schon nicht mehr in die engere Auswahl der Bewerber. Beispiele für sogenannte harte Negativmerkmale sind eine Privatinsolvenz, eidesstattliche Erklärung oder Vollstreckung. Nun stellt sich die Frage, was man als Wohnungssuchender tun kann, wenn die eigene Bonität nicht ausreicht. Unser Experten-Ratschlag lautet: Vermeiden Sie wenn möglich die Vorlage einer Schufa, oder überzeugen Sie den Vermieter mit anderen Argumenten. Die folgende Auflistung enthält ein paar Ideen und Beispiele.

    • Eine Wohnung oder WG mit solventem Hauptmieter beziehen.
    • Einen zusätzlichen Bürgen für den Mietvertrag stellen, siehe Mietbürgschaft.
    • zur Untermiete wohnen
    • In Wohngebiete mit hohem Leerstand ziehen, z.b. auf dem Land.
    • Makler und große Wohnungsgesellschaften meiden, also nur bei privaten Eigentümern bewerben, die keine Schufa verlangen.
    • Dem Vermieter anbieten, mehrere Monatsmieten im Voraus zu zahlen.
    • Hausherr mit anderen Argumenten überzeugen, wie z.B. handwerklichen Fähigkeiten.

    Ist eine Schufa-Auskunft für Mieter verpflichtend?

    Die Schufa ist keine Behörde, sondern lediglich ein privates Unternehmen, welches ebenso wie jeder andere Betrieb eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Daher hat der Vermieter keinen gesetzlichen Anspruch auf die Auskunftserteilung durch den Mieter. Die Vorlage ist ausdrücklich nur mit dessen Einwilligung möglich, weshalb Eigentümer in der Praxis auf eine freiwillige Aushändigung des Dokuments setzen. In der Praxis kommt ein Mietvertrag jedoch häufig nur dann zustande, wenn die Bonitätsauskunft vorgelegt wird. Wer bei der Wohnungsbesichtigung seinen zukünftigen Vermieter von sich überzeugen möchte, sollte den Nachweis daher möglichst nicht verweigern. Auch der Hausherr kann im Namen des Mieters die Bonitätsauskunft einholen. Hierfür muss der Mieter seine schriftliche Einwilligung erteilen. Die Erlaubnis gilt jedoch immer nur für eine einmalige Abfrage.

    Leser-Interaktionen

    Kommentare

    1. Silvia meint

      1. Februar 2018 um 02:29

      Guten Tag,

      ich suche sehr dringend eine Wohnung im Raum Essen. Da meine Wohnung hier in Rheine zu groß und teuer ist, möchte meine Vermieterin die Wohnung ganz schnell weitervermieten. Da ich aber mit 900 Euro in der Schufa stehe, weiß ich nicht weiter. Ich habe keine Mietschulden. Die Miete kommt direkt vom Jobcenter, und würde auch gleich an den Vermieter überwiesen. Ich habe chronisches Asthma, und habe vom Gesundheitsamt schriftlich, dass ich eine Mietwohnung im Erdgeschoss brauche. Erster Stock geht auch noch. Bin echt schon so verzweifelt. Mir wurde auch zum 01.02. gekündigt.

      Mit freundlichen Grüßen
      Silvia

      Antworten
      • admin meint

        5. Februar 2018 um 14:27

        Hallo,

        zunächst kann ich Sie beruhigen. Natürlich ist die Wohnungssuche mit einem Negativeintrag schwierig. Sie werden aber nicht von heute auf morgen auf die Straße gesetzt, auch wenn das Mietverhältnis gekündigt wurde. Bis eine Räumungsklage durchgesetzt wird, können mehrere Monate vergehen.

        Viel Glück

        Antworten
    2. Dirk meint

      14. April 2018 um 22:34

      Hallo,

      ich habe mal eine Frage: wie lange ist eigentlich so eine Schufa-Auskunft gültig? Ich habe meine erst vor ein paar Monaten beantragt, meine Frau ungefähr vor einem halben Jahr, Unsere Wohnungssuche zieht sich nun schon länger hin. Nun sagte uns jemand bei der letzten Wohnungsbesichtigung, dass unsere Auskünfte nicht mehr aktuell genug wären. Müssen wir neue vorlegen? Dann müssten wir Geld bezahlen.

      Danke

      Antworten
      • admin meint

        21. April 2018 um 09:13

        Hallo,

        eine bestimmte Dauer für die Gültigkeit gibt es nicht. Sie müssen es sich so vorstellen: je aktueller eine Auskunft ist, desto mehr Aussagekraft hat sie. Oder andersherum: je mehr Zeit danach vergeht, desto eher kann sich die Bonität der Person inzwischen verschlechtert haben. Meine Antwort wäre hier kurz und knapp: ja, darf er. Es ist letztlich immer der Hausherr der entscheidet, ob ihm die Bonität des Mietinteressenten ausreicht oder nicht.

        Viel Erfolg

        Antworten
    3. Vera meint

      6. Mai 2018 um 22:15

      Hallo,

      bin gerade mit zwei Monatsmieten in Rückstand. Mein Vermieter droht nun mich rauszuwerfen, und zudem die Mietschulden bei der Schufa zu melden, wenn ich nicht sofort zahle. Darf er das so einfach? Weil ich auch demnächst umziehen möchte, und dann mit einem Eintrag eine Wohnung finden…mehr brauche ich ja nicht sagen…ich bin gerade echt verzweifelt…

      Ich hoffe Sie können mir helfen.

      Vielen Dank

      Antworten
      • admin meint

        12. Mai 2018 um 09:26

        Hallo,

        zunächst kann ich Sie beruhigen. Niemand kann einfach so irgendetwas der Schufa melden. Ihr Vermieter benötigt hierfür zunächst einen amtlichen Titel. Diesen bekommt er vom Gericht. Vorher muss es jedoch ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie gegeben haben. Also erstmal kommen Mahnungen, dann kommt ein Mahnbescheid, und erst im nächsten Schritt wird ein Gericht eingeschaltet. Oder, davon schreiben Sie jedoch nichts: Wenn es sich bei der Vermietung um eine der großen Wohnungsgesellschaften handelt, können diese ggfls. Meldungen tätigen, ohne einen gerichtlichen Titel zu haben. Das geht jedoch auch nicht einfach so, und – so weit mir bekannt ist – nicht bereits wegen zwei Mietrückständen.

        Was Sie jedoch dringend beachten sollten: Gemäß §543 Abs. 2 kann einem Mieter gekündigt werden, wenn dieser „für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete in Verzug ist“. Ich kann und darf Ihnen hier keine Rechtsberatung geben. Mein privater Rat an Sie wäre jedoch: Kümmern Sie sich zeitnah um Ihre Schulden!!!

        Viel Erfolg

        Antworten
    4. Sarah meint

      24. Juni 2018 um 23:12

      Hallo,

      folgender Fall: ich interessierte mich vor ein paar Wochen für eine Wohnung, und ging zum Besichtigungstermin. Der Vermieter fragte mich nach ein paar Daten, ich glaube es war Name, Geburtsdatum und meine aktuelle Adresse. Etwa eine Woche später erkundigte ich mich nach dem Stand der Dinge…Doch ich bekam eine Absage mit der Begründung: Ich käme nicht mehr als Bewerber in Frage, meine Bonität wäre laut der Schufa zu schlecht. Jedoch habe ich dort weder eine Auskunft zur Verfügung gestellt, noch mein Einverständnis dazu erteilt. Wie kann das sein? Ist das erlaubt?

      Antworten
      • admin meint

        1. Juli 2018 um 10:55

        Hallo,

        das kommt mir in der Tat etwas merkwürdig vor. Laut meinem Kenntnisstand gibt es zwei Möglichkeiten die Schufa eines Mietinteressenten abzufragen:

        1. Der Vermieter ist Vertragspartner der Schufa, und kann die Abfrage selbst tätigen. Hierzu benötigt er jedoch immer die schriftliche Einwilligung des Mieters.
        2. Der Mieter beantragt die Auskunft selbst (siehe Artikel oben), und legt sie z.B. beim Besichtigungstermin vor.

        Viele Grüße

        Antworten
    5. Jules meint

      8. November 2018 um 15:14

      Hallo,

      ich habe eine Wohnung „angeboten“ bekommen. Die Genossenschaft wollte jedoch beide Teile der Schufa sehen. Auf Nachfrage wieso, da der zweite Teil ja nur für mich persönlich bestimmt ist, bekam ich nur die Antwort: Es wäre nötig. Ansonsten könne man mir die Wohnung nicht vermieten. Ist das rechtens? Bzw kann man dagegen vorgehen?

      Vielen Dank und liebe Grüße

      Antworten
      • admin meint

        12. November 2018 um 12:16

        Hallo,

        eine (rechtliche) Möglichkeit dagegen vorzugehen, ist mir nicht bekannt. Die Aufgliederung / Aufteilung der einzelnen Bereiche entspricht keiner gesetzlichen Vorgabe, sondern ist quasi als „Empfehlung der Schufa“ zu verstehen. Das Problem ist, dass sich der Vermieter nicht daran halten muss, sondern die Vergabe der Wohnung von seinen Vorstellungen abhängig machen kann. Ich bedaure, Ihnen keine andere Antwort geben zu können.

        Ich wünsche Ihnen trotzdem weiterhin viel Durchhaltevermögen und Erfolg bei der Wohnungssuche.
        Viele Grüße

        Antworten
    6. Mina meint

      23. Dezember 2018 um 17:46

      Hallo,

      mein Mann und ich suchen gerade eine Wohnung. Ich habe einen negativen Eintrag in meiner Schufa-Auskunft. Mein Mann hat nichts drin stehen. Was kann ich machen, damit wir eine Zusage bekommen??

      Antworten
      • admin meint

        2. Januar 2019 um 13:10

        Hallo,

        es kommt auch darauf an, um welche Art von Eintrag es sich handelt. Wenn es nur eine Kleinigkeit ist, sieht der Vermieter eventuell darüber hinweg. Falls Ihr Mann genug verdient, reicht es eventuell auch aus, wenn der Mietvertrag nur auf ihn läuft. Ansonsten können Sie ihm noch das Angebot unterbreiten, mehrere Mieten im Voraus zu zahlen. Das zieht oft als Argument.

        Viel Erfolg

        Antworten
    7. OD meint

      22. Januar 2019 um 20:23

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich hatte in der Vergangenheit mit titulierten Forderungen und daraus resultierendes Schufa-Einträgen zu tun. Jedoch konnte ich mich durch eigene Einsicht, viel Verhandlungsgeschick und unter Einsatz aller finanziellen Ressourcen durch Ratenzahlungen und Vergleichen innerhalb nur einen Jahres (2018) über eine Gesamtschuld von EUR 12.000 bei 14 Gläubigern komplett entschulden. Alle drei Einträge haben nun einen Erledigungsvermerk. Ich bin mir über die 3-jährigen Löschungsfristen zum Jahresende im Klaren, und habe meinen Score-Wert von 0,5% auf 93,5% steigern können. Aus beruflichen Gründen erwäge ich nun einen Umzug in ein anderes Bundesland. Nun zögere ich, weil ich nicht weiß, welche Informationen in der Schufa für Vermieter übermittelt werden. Und macht es überhaupt Sinn, mich mit meiner aktuellen Bonität um eine neue Wohnung zu bemühen?

      Daher folgende Fragen: Erfährt der Eigentümer, dass alle Forderungen getilgt und somit erledigt sind? Und verlangt er generell eine Bonität von 100% oder reichen 93,5% aus? Kann es von Vorteil sein ihm meine Schufa komplett offenzulegen, so dass er die Erledigungsvermerke erkennt? Ich bin nun schuldenfrei, und gleichzeitig mehr verunsichert als jemals zuvor.

      Ich freue mich über eine kurze Einschätzung meiner Situation.
      Mit besten Grüßen aus Berlin
      O.D.

      Antworten
      • admin meint

        28. Januar 2019 um 12:04

        Hallo,

        zunächst kann ich Sie beruhigen. Ihr Vermieter erfährt nur Ihren aktuellen Score. Es wird kein Hinweis darauf gegeben, wie er zu Stande kommt, oder wie hoch er früher war. Hierfür müssten Sie jedoch die kostenpflichtige Bonitätsauskunft wählen, da hier keine zusätzlichen Daten einsehbar sind. Oder Sie entscheiden sich für die kostenlose Schufa-Auskunft. Dann müssten Sie allerdings zusätzliche Infos schwärzen, damit sie nicht einsehbar sind. Der Score ist für Ihre Verhältnisse, nachdem was Sie schreiben, wirklich gut. Allerdings können viele andere Mieter einen Score oberhalb von 95% oder 97% vorweisen. Letztlich kommt es bei der Zusage für eine Wohnung aber auf das Gesamtbild an. Ein sicheres Einkommen in ausreichender Höhe ist immer noch der wichtigste Punkt. Tipp von mir: punkten Sie mit handwerklichem Geschick sowie einem Ehrenamt, falls vorhanden.

        Viel Erfolg

        Antworten
    8. SA meint

      23. März 2019 um 22:17

      Hallo,

      mein Lebensgefährte und ich suchen eine neue Wohnung für uns und unsere Kinder. Nun ist es so, dass ich mit meinem Ex-Mann eine Firma( GmbH) hatte, die 2018 Insolvenz anmelden musste. Dadurch dass auch Arbeitnehmeranteile nicht bezahlt wurden, beim Finanzamt Schulden sind, ich Bürgschaften unterschrieben habe, fällt nun alles auf mich privat zurück. Nun musste ich Privatinsolvenz anmelden. Wie stehen die Chancen, eine neue zu Wohnung finden? Da unser jetziges Wohnhaus in 2 Jahren abgerissen wird, sind wir also gezwungen früher oder später umzuziehen!

      Antworten
      • admin meint

        4. April 2019 um 09:32

        Hallo,

        bitte entschuldigen Sie zunächst die verspätete Rückmeldung. Ich hoffe Ihr Anliegen ist noch aktuell. Ihre Privatinsolvenz wird wohl in der Schufa stehen. Somit müsste der Mietvertag allein auf Ihren Mann laufen. Eine andere Möglichkeit wäre, dass Sie es bei einem Vermieter versuchen, der keine Schufa-Auskunft verlangt. Ich empfehle Ihnen auch unseren Artikel: Wohnung mieten trotz Schufa-Eintrag.

        Viel Erfolg

        Antworten
    9. Sarah meint

      1. Juni 2019 um 06:05

      Hallo,

      ich habe eine Frage, ich habe einen Kredit am laufen, den ich natürlich korrekt abzahle. Aber ich fürchte vielleicht könnten sich potenzielle Vermieter davon abschrecken lassen. Welchen Teil der Schufa-Auskunft muss ich dem Vermieter vorlegen: Die einseitige Bonitätsauskunft, in der bescheinigt wird, dass nur positive Zahlungsinformationen angezeigt werden? Oder auch das Blatt mit dem Orientierungswert oder alle Blätter mit detaillierter Auskunft?

      Und welche der Infos bekommt der Vermieter zu sehen, wenn er eine eigene Auskunft über mich bei der Schufa anfordert?

      Danke sehr

      Antworten
      • admin meint

        4. Juni 2019 um 10:36

        Hallo,

        Sie müssen nur die Gesamtbewertung vorlegen. Die Details und laufenden Verträge sind nicht notwendig. Wenn der Vermieter die Auskunft selbst anfordert, bekommt er meines Wissens auch nicht mehr zu sehen.

        Viele Grüße

        Antworten
    10. Patrick meint

      7. Juli 2019 um 09:49

      Hallo,

      ich habe folgendes Problem: Bin 33, Frührentner und musste letztes Jahr aus meiner Wohnung ausziehen. Habe Fernwärmeschulden bei den Stadtwerken. Heizung, Warmwasser, Kaltwasser und Abwasser waren alles in der Energiekostenpauschale enthalten. Habe dort einen eigenen Vertrag bei den Stadtwerken, und jahrelang nichts bezahlt – mit entsprechenden Schuldenberg. Nun musste ich notgedrungen – weil ich keine andere Bleibe fand – auf ein einsames Dorf ziehen in ein möbliertes Zimmer. Nun bin ich leider nur per Rad mobil. Würde gern mein Leben in den Griff kriegen. Nur leider ist alles zu weit weg. Selbst der nächste Supermarkt ist 10 km entfernt. Was kann ich tun, um wieder in der Stadt leben zu können? Ich komme ohne Führerschein in dem Dorf nicht klar. Habe leider niemanden, der für mich eine Wohnung mieten kann.

      Gibt es für mich noch Rettung oder ist es aussichtslos? Gibt es Vermieter die keine Schufa Auskunft verlangen?

      Antworten
      • admin meint

        11. Juli 2019 um 12:10

        Hallo,

        ich empfehle Ihnen zunächst diesen Artikel sowie diesen hier. Dort finden Sie noch ein paar Ideen. Es gibt sicher noch einige private Vermieter, die nicht nach einer Schufa-Auskunft fragen. Bei den großen Wohnungsgesellschaften sieht es wahrscheinlich eher schlecht aus. Was Ihre Finanzen betrifft, sollten Sie sich an eine Schuldenberatungsstelle werden.

        Viel Erfolg

        Antworten
    11. Rene meint

      28. August 2019 um 17:33

      Hallo,

      ich bin durch einige familiäre Probleme und Sterbefälle verschuldet. Verdiene aber regelmäßig festes Einkommen. Stehe negativ in der Schufa, und die Bonität ist mies. Ich bin aber ein ordentlicher ruhiger Mensch, der einfach eine kleine gemütliche Wohnung sucht. Werde womöglich bestraft, weil ich als Schuldner einem Verbrecher gleichgestellt werde. Miete und Kaution sind zahlbar. Trotzdem wird man ausgegrenzt, obwohl man neu anfangen will, um nicht noch tiefer zu sinken.

      Antworten
      • admin meint

        6. September 2019 um 11:16

        Hallo,

        nicht alle Vermietungen verlangen eine Schufa-Auskunft. Gerade kleine private Vermieter fragen oft nicht danach. Sie haben wahrscheinlich aktuell nur eine Chance auf eine Wohnung, wenn Sie keine Schufa vorlegen müssen. Oder Sie finden jemanden, der für Sie einen Mietvertrag abschließt.

        Viel Erfolg

        Antworten
    12. Nawir meint

      18. November 2019 um 10:14

      Guten Tag,

      wir haben vor umzuziehen. Bei uns sind keine Mietschulden vorhanden. Wir haben uns auch eine Bescheinigung des jetzigen Vermieters ausstellen lassen. Nun haben wir eine Wohnung von privat gefunden. Die wollen viele Unterlagen, z.b. auch die Schufa-Auskunft von uns beiden. Wie gehen wir vor? Da wir seit 2016 in der Privatinsolvenz sind, ist auch die Schufa negativ. Für uns ist das neu: Unser alter Vermieter wollte nur Lohnzettel etc. Wie sollen wir uns jetzt verhalten?

      Liebe Grüße und danke für die Antworten

      Antworten
      • admin meint

        21. November 2019 um 10:54

        Hallo,

        wenn Sie umziehen möchten, müssten Sie einen Vermieter finden, der keine Schufa von Ihnen verlangt. Andernfalls rate ich Ihnen, in der aktuellen Wohnung zu bleiben, bis Ihre Privatinsolvenz vorüber ist, und Ihre Schufa-Einträge gelöscht sind.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    13. Judith meint

      7. Februar 2020 um 18:39

      Hallo,

      mein Mann hat eine sehr schlechte Schufa, und ist auch in Privatinsolvenz wegen Schulden, die Jahre her sind. Ich dagegen habe eine sehr gute Schufa-Auskunft. Unser jetziger Vermieter hat uns auch eine positive Vermieterbescheinigung ausgestellt. Haben wir nun schlechtere Chancen, eine Wohnung zu finden?

      Vielen Dank im Voraus.

      Antworten
      • admin meint

        10. Februar 2020 um 12:40

        Hallo,

        bei einem gemeinschaftlichen Mietvertrag könnte dies zu Schwierigkeiten führen. Eventuell lässt sich Ihr Vermieter aber darauf ein, den Mietvertrag nur mit Ihnen abzuschließen. Verfügen Sie über ein gutes Einkommen? Vielleicht kann man ihn damit in Kombination mit der positiven Bescheinigung überzeugen. Aber mit Sicherheit sagen, kann ich das nicht. Am besten Sie finden eine Wohnung, wo gar nicht erst nach einer Schufa-Auskunft gefragt wird.

        Viel Erfolg!

        Antworten
    14. Bianca meint

      28. Februar 2020 um 05:26

      Ich finde, mit einer Schufaauskunft lasse ich mehr „die Hose runter“ als mit einer Gehaltsbescheinigung. Schließlich steht da viel mehr drin.

      Antworten
      • admin meint

        2. März 2020 um 10:22

        Hallo,

        ja definitiv, da gebe ich Ihnen recht.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    15. Franzi meint

      31. Juli 2020 um 16:01

      Hallo,

      seit Oktober 2019 bin ich aus der Privatinsolvenz raus. Ich Interessiere mich für eine Wohnung, und habe mir heute meine Schufa Auskunft online bestellt. Dort ist der Vermerk „Restschuldbefreiung“ verzeichnet. Wie stehen meine Chancen eine Wohnung zu bekommen? Ich habe ein sehr gutes Einkommen, und ein achtjähriges durchweg positives Mietverhältnis.

      Lieben Dank

      Antworten
      • admin meint

        2. August 2020 um 19:46

        Hallo,

        der Vermerk Restschuldbefreiung lässt ja auf eine vergangene Privatinsolvenz schließen. Das bedeutet, dass sich Ihre Chancen auf dem Wohnungsmarkt verschlechtern. Sie sollten innerhalb der nächsten 3 Jahre diese Schufa-Auskunft möglichst keinem Vermieter vorlegen. Erst danach kann der Eintrag gelöscht werden.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    16. Nicole meint

      2. November 2020 um 02:21

      Hallo,

      ich beziehe momentan krankheitsbedingt eine Erwerbsunfähigkeitsrente und zusätzlich Grundsicherung. Meine Schufa-Score ist nach einem Bankwechsel um ca. 5% auf 89% gefallen. Ich hatte noch nie Mietschulden. Da ich es generell schon peinlich finde, dass ich auf Sozialhilfe angewiesen bin, wundere ich mich nicht, dass ich Probleme habe eine Wohnung zu finden. Wenn es aber tatsächlich zu einer Besichtigung kommen sollte, und der Vermieter eine Schufa-Auskunft verlangt, sieht es natürlich aus, als würde ich meine Rechnungen nicht bezahlen.

      Es ist wirklich frustrierend.

      Antworten
      • admin meint

        5. November 2020 um 10:51

        Hallo,

        die Schufa belohnt Stetigkeit. Sie bestraft umgekehrt häufige Wechsel der Vertragspartner oder auch mehrere Verbindungen, insbesondere wenn es zu viele sind. Das Girokonto bei der Bank ist hierfür ein gutes Beispiel. Die Devise lautet: Weniger ist mehr, und länger ist besser. Man sollte möglichst nicht 3 Girokonten haben, oder 5 Kreditkarten. Dann kommt es natürlich darauf an, wer die Bankverbindung gekündigt hat, die Bank oder der Kunde. Auch das weiß die Schufa.

        Wenn Sie diese Punkte beherzigen, steigt der Score auch wieder an. Zahlen Sie immer Ihre Rechnungen pünktlich, und verzichten Sie im Zweifel auf Verträge, bei denen Sie nicht wissen, ob und wie lange Sie die Raten bedienen können.

        Viel Erfolg

        Antworten
    17. Reiner meint

      28. Februar 2021 um 11:50

      Es geht in meinem Fall nicht um die Kaution. Diese ist hinterlegt. Es geht um die Bürgschaft, um Mietausfälle dem Vermieter gegenüber abzusichern. Wenn ich so eine Bürgschaft übernehme, bekomme ich dann einen Schufa-Eintrag ?

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      • admin meint

        3. März 2021 um 08:27

        Hallo,

        nein, dafür wird kein Eintrag vorgenommen. Es kann jedoch sein, dass der Vermieter von Ihnen als Bürge eine Schufa-Auskunft verlangt. In dem Fall wird Ihr aktueller Datensatz bei der Schufa lediglich abgefragt. Es erfolgt aber keine Änderung der Daten.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    18. Göckhan meint

      2. Juni 2021 um 05:15

      Hallo,

      meine Verlobte und ich wollen uns eine Wohnung mieten. Haben beide eine kostenpflichtige Auskunft bei der Schufa eingeholt. Da hätte ich eine Frage: Welche Seiten muss ich dem Vermieter vorlegen? Die erste Seite mit der Info „ausschließlich positive Vertragsinformationen“, die Seite mit dem Orientierungswert, und die eine Seite mit den Branchenscores? Also insgesamt 3 Seiten?

      Bei mir steht, „es liegen uns zum 25.05.21 ausschließlich positive Vertragsinformationen vor.“ Mit einem Orientierungswert von 317. Die Branchenscores sind für Banken 8721, Genossenschaftsbanken 8308, Sparkassen 9061, Versandhandel / eCommerce 9270, stationärer Handel 9075 und Telekommunikation 8436.
      Da bei meiner Verlobten eine negative Vertragsinformation vorliegt, werden wir dem Vermieter nur meine Schufa-Auskunft vorzeigen. Daher meine Frage: Glauben Sie, mit den Werten die ich habe, ist es möglich, eine Wohnung zu bekommen?

      Noch als Info: Unser gemeinsamer Nettolohn beträgt 4.200€ Netto.

      Freundliche Grüße

      Antworten
      • admin meint

        9. Juni 2021 um 10:33

        Hallo,

        bitte entschuldigen Sie zunächst meine etwas verspätete Antwort. Sie müssen dem Vermieter nur die erste Seite mit dem Zertifikat der Schufa-Bonitätsauskunft „ausschließlich positive Vertragsinformationen“ vorlegen. Der Orientierungswert, die Branchenscores sowie die Verträge die Sie haben, sind nur für Ihre eigenen Unterlagen bestimmt. Vermeiden Sie wenn möglich, Ihrem Vermieter den Orientierungswert sowie die Branchenscore zu zeigen: Denn diese sind (insbesondere der Orientierungswert von 317) nicht ganz so gut.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    19. Richard meint

      2. Oktober 2021 um 20:02

      Guten Morgen zusammen,

      da ich eine neue Wohnung suche, habe ich mir auch gleich eine Schufa-Auskunft zur Vorlage für die Vermietung besorgt. Die Auskunft kam nun nach über 2 Wochen mit der Post, wahrscheinlich verspätet durch die Feiertage. Habe mir die Auskunft angesehen, und nun stellt sich für mich folgende Frage: Es steht darin: „Es liegen keine Vertragsinformationen vor“. Was bedeutet das genau? Es müssten ja normalerweise mein Girokonto, Kreditkarte oder Autofinanzierung drinstehen?

      Danke schon mal im Voraus

      Antworten
      • admin meint

        4. Oktober 2021 um 12:08

        Hallo,

        ich gebe Ihnen da recht, und ich finde es ebenfalls etwas ungewöhnlich. Normalerweise stehen Girokonten und Kredite in einer Schufaauskunft unter „Verträge aufgelistet. Eventuell hat Ihre Bank aus irgendwelchen Gründen die Verträge nicht an die Schufa gemeldet. Ich habe leider auch keine plausible Erklärung dafür.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    20. Tina meint

      7. Januar 2022 um 17:25

      Hallo,

      meine Freundin und ich möchten eine neue Wohnung mieten. Meine Schufa-Auskunft ist positiv (keine Einträge). Bei meiner Freundin jedoch liegen „Informationen über Zahlungsstörung vor.“ Zwei Zahlungen mit insgesamt 331 Euro, alle Beträge wurden jedoch bereits beglichen. Wird der Vermieter hier meckern? Der Vermieter ist auch ihr Vorvermieter gewesen (wir möchten im selben Haus in eine kleinere Wohnung einziehen). Die Sache ist entstanden, als sie mal ausgezogen ist. Die Briefe sind an die alte Adresse gegangen, somit hatte sie keine Kenntnis von den Rechnungen…

      Antworten
      • admin meint

        10. Januar 2022 um 10:57

        Hallo,

        die Frage ist immer, ob der Vermieter das so glaubt bzw. „glauben möchte“. Ich würde dennoch ehrlich und geradeaus mit der Sache umgehen. Wenn Ihre Freundin bisher immer eine angenehme und pünktlich zahlende Mieterin war, ist das auch etwas wert, und der Vermieter weiß das zu schätzen.

        Freundliche Grüße

        Antworten

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