Viele Vermieter möchten vor Abschluss des Mietvertrags einen Nachweis über die Bonität ihrer Mieter sehen. Doch welche SCHUFA-Auskunft ist dafür geeignet? Reicht eine kostenlose Auskunft oder sollte es der spezielle Bonitätsnachweis sein? Entscheidend ist nicht nur der Preis, sondern auch, welche persönlichen Daten darin stehen und was davon der Vermieter tatsächlich benötigt.
- Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO und der bonify SCHUFA-Einblick dienen vor allem dazu, die eigenen SCHUFA-Daten einzusehen und zu prüfen.
- Für die Wohnungsbewerbung eignet sich dagegen ein Bonitätsnachweis, der ausdrücklich zur Weitergabe an den Vermieter bestimmt ist.
- Eine SCHUFA-Auskunft muss nicht bereits zur Besichtigung vorgelegt werden. Relevant wird sie erst, wenn der Abschluss des Mietvertrags konkret wird.
- Eine gesetzliche Pflicht zur Vorlage einer Bonitätsauskunft besteht nicht. In der Praxis kann diese aber Voraussetzung sein, um eine Wohnung zu bekommen.
Welche SCHUFA-Auskunft eignet sich für den Vermieter?
Eine SCHUFA-Auskunft für Vermieter ist in verschiedenen Varianten erhältlich. Diese unterscheiden sich in wesentlichen Punkten, etwa bei Verwendungszweck, Kosten und Bearbeitungszeit. Einige davon eignen sich zur Weitergabe, andere sind eher für den Eigengebrauch bestimmt.
| Auskunft | Geeignet für | Kosten | Kurz erklärt | Mehr |
|---|---|---|---|---|
| SCHUFA-BonitätsCheck | Weitergabe an Vermieter | 29,95 € einmalig |
| Details |
| SCHUFA-BonitätsAuskunft | Weitergabe an Vermieter + eigene Information | 29,95 € einmalig |
| Details |
| Dateneinblick über bonify | Eigene Bonitätsdaten prüfen | kostenlos |
| Details |
| Datenkopie nach Art. 15 DSGVO | Eigene SCHUFA-Daten einsehen | kostenlos |
| Details |
| Mit * gekennzeichnete Links sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn Sie darüber ein Angebot abschließen, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine Nachteile oder zusätzliche Kosten. Stand: Oktober 2026, Preise und Verfügbarkeit können sich ändern. | ||||
Wie sieht eine SCHUFA-Auskunft für Vermieter aus und was steht drin?
Der Vermieter benötigt keinen vollständigen Einblick in Konten, Verträge und andere persönliche Finanzdaten, um sich ein Bild von der Bonität des Mietinteressenten zu machen. Entsprechend beschränken sich die dafür vorgesehenen SCHUFA-Auskünfte auf bestimmte Informationen. Wie die einzelnen Dokumente aussehen und was drin steht, erklären wir im Folgenden.
SCHUFA-BonitätsCheck

SCHUFA-Bonitätsauskunft

Bonify SCHUFA-Einblick

Datenkopie nach Art. 15 DSGVO

Entscheidungshilfe: Welche SCHUFA-Auskunft sollte ich wählen?
Welche Auskunft sinnvoll ist, richtet sich vor allem danach, wofür sie benötigt wird:
- SCHUFA-BonitätsCheck: wenn Sie schnell einen Nachweis für den Vermieter benötigen.
- SCHUFA-BonitätsAuskunft: wenn Sie einen Nachweis benötigen und zusätzlich Ihre eigenen Daten einsehen möchten.
- bonify SCHUFA-Einblick: wenn Sie Ihre eigene SCHUFA sofort online prüfen möchten.
- Datenkopie nach Art. 15 DSGVO: für einen möglichst vollständigen Überblick über die bei der SCHUFA gespeicherten Daten.
Unsere Empfehlung: Für eine klassische Wohnungsbewerbung eignet sich der SCHUFA-BonitätsCheck* am besten. Er ist speziell zur Weitergabe gedacht, sofort verfügbar und beschränkt sich auf notwendige Informationen.
Wann darf der Vermieter eine SCHUFA-Auskunft verlangen?
Welche Bonitätsdaten ein Vermieter abfragen darf, richtet sich danach, wie weit der Auswahlprozess bei der Wohnungssuche fortgeschritten ist. Die Datenschutzkonferenz (DSK) unterscheidet drei Phasen:
| Phase | Zeitpunkt | Erlaubte Daten |
|---|---|---|
| Phase 1 | Vor und bei der Besichtigung | Keine Bonitätsprüfung zulässig, nur Name und Kontaktdaten |
| Phase 2 | Konkretes Interesse an der Wohnung | Eingeschränkte Selbstauskunft, nur Angaben zu Einkommen und Beruf |
| Phase 3 | Engere Auswahl, Entscheidung für einen Mietinteressenten | Nachweise und Bonitätsauskünfte inklusive SCHUFA |
Eine SCHUFA-Auskunft wird damit erst in der letzten Phase relevant, wenn der Vermieter einen bestimmten Interessenten auswählt und der Mietvertrag abgeschlossen werden soll. Welche Unterlagen für die Wohnungsbesichtigung bereits vorher sinnvoll sind, haben wir in einem eigenen Ratgeber zusammengefasst.
Muss ich als Mieter eine SCHUFA-Auskunft vorlegen?
Nein. Die SCHUFA ist keine Behörde, sondern ein privates Unternehmen, welches eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Ein gesetzlicher Anspruch auf Vorlage der Auskunft besteht nicht.
Unsere Einschätzung: In der Praxis kommt ein Mietvertrag jedoch häufig nur zustande, wenn die geforderten Unterlagen vorgelegt werden. Den Bonitätsnachweis sollte man daher nicht ohne triftigen Grund verweigern. Der Vermieter kann sich sonst für einen anderen Interessenten entscheiden, ohne dies näher begründen zu müssen.
Darf der Vermieter die SCHUFA selbst einholen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vermieter Bonitätsinformationen selbst bei einer Auskunftei abfragen. Dafür benötigt er jedoch eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Im Zusammenhang mit der Vermietung kann eine Abfrage dann zulässig sein, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Vorbereitung des Mietvertrags: Die Bonitätsprüfung ist für den geplanten Vertragsabschluss erforderlich.
- Berechtigtes Interesse: Der Vermieter möchte das Risiko eines Zahlungsausfalls prüfen. Dabei sind auch die Interessen des Mietinteressenten zu berücksichtigen.
- Einwilligung des Mieters: Diese muss freiwillig und für den bestimmten Zweck erteilt werden.
Wichtig zu wissen: Eine Einwilligung darf der Vermieter nicht einfach zur Voraussetzung für den Mietvertrag machen. Hat der Mietinteressent bereits einen ausreichenden Bonitätsnachweis vorgelegt, darf keine zusätzliche Auskunft mehr eingeholt werden.
Wie aktuell sollte die SCHUFA-Auskunft sein?
Es gibt hierzu keine gesetzlichen Vorschriften und auch keine von der SCHUFA festgelegte Gültigkeitsdauer. Viele Vermieter akzeptieren auch eine Auskunft, die bereits einige Wochen alt ist. Mit der Zeit verliert das Dokument jedoch an Aussagekraft, da sich die Bonität einer Person jederzeit verschlechtern kann. Wie aktuell sie sein muss, entscheidet letztlich der Vermieter. Wer eine neue Wohnung sucht, ist mit einem frisch ausgestellten Bonitätsnachweis auf der sicheren Seite.
Was tun, wenn die eigene SCHUFA negativ ist?
Negative SCHUFA-Einträge können die Wohnungssuche erschweren, schließen einen Mietvertrag aber nicht automatisch aus. Bevor Sie Unterlagen einreichen, sollten Sie zunächst prüfen, welche Daten über Sie gespeichert sind und ob diese korrekt sind.
- Eigene Daten prüfen: Über den bonify SCHUFA-Einblick oder die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO können Sie Ihre gespeicherten Daten einsehen.
- Fehler korrigieren lassen: Unberechtigte Einträge können Sie bei der SCHUFA beanstanden. Stammt die falsche Meldung von einem Unternehmen, sollten Sie sich zusätzlich an dieses wenden.
- Situation erklären: Bei berechtigten negativen Einträgen kann es sinnvoll sein, dem Vermieter die Hintergründe offen zu erläutern. Manche Situationen im Leben treten unverschuldet ein.
- Zusätzliche Sicherheit anbieten: Bieten Sie an, mehrere Monatsmieten im Voraus zu zahlen. Auch ein zusätzlicher Bürge kann hilfreich sein.
Welche Alternativen gibt es?
Eine SCHUFA-Auskunft ist nicht die einzige Möglichkeit, die eigene Zahlungsfähigkeit gegenüber dem Vermieter nachzuweisen. Je nach Situation können auch andere Unterlagen ausreichen:
- Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide geben Aufschluss über die finanzielle Situation.
- Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters bestätigt, dass keine Mietrückstände bestehen.
- Eine Mieterselbstauskunft enthält Angaben z. B. zu Einkommen, Beruf und einziehenden Personen.
- Die Mietbürgschaft einer Privatperson kann zusätzliche Sicherheit bieten, etwa bei zu geringem oder schwer nachweisbarem Einkommen.
- Die Mietkautionsbürgschaft einer Bank oder Versicherung sichert die vereinbarte Kaution ab und setzt eine Bonitätsprüfung des Mieters voraus.
Unsere Einschätzung: Die genannten Unterlagen liefern andere Informationen als eine SCHUFA-Auskunft und können diese nicht vollständig ersetzen. Ein zusätzlicher Bonitätsnachweis kann deshalb trotzdem verlangt werden.


