Eine positive Schufa-Auskunft ist heutzutage für viele Mieter der Türöffner zur gewünschten Wohnung. Denn damit können Sie Ihrem zukünftigen Vermieter Ihre Verlässlichkeit in Zahlungsfragen nachweisen. Wir erläutern, welche Schufa-Auskünfte es gibt, was drin steht, und wie man sie kostenlos erhält.
- Welche Schufa-Auskunft eignet sich für den Vermieter?
- Wie sieht sie aus, und was steht drin?
- Welcher Teil ist für den Vermieter?
- Ist die kostenlose Schufa-Auskunft ausreichend?
- Wie lange ist eine Schufa-Auskunft gültig?
- Was tun, wenn die eigene Schufa negativ ist?
- Warum verlangt der Vermieter eine Schufa-Auskunft?
- Bin ich als Mieter zur Vorlage verpflichtet?
- 1. Über die Schufa erhält ein Vermieter Informationen zur finanziellen Zuverlässigkeit seiner Wohnungsbewerber.
- 2. Es gibt die kostenlose Übersicht mit allen verfügbaren Daten sowie die kostenpflichtige Bonitätsauskunft, die nur notwendige Angaben zur Weitergabe an Dritte enthält.
- 3. Mieter können den Nachweis online bestellen, und zur Wohnungsbesichtigung mitbringen, siehe folgende Tabelle.
Welche Schufa-Auskunft eignet sich für den Vermieter?
Eine Schufa-Auskunft für Vermieter ist in verschiedenen Varianten erhältlich, von den alle grundsätzlich geeignet sind. Sie unterscheiden sich jedoch in wesentlichen Punkten, wie z.B. Umfang und Gliederung der Informationen, Einhaltung der Privatsphäre, Bearbeitungszeit sowie den Kosten. Welche Auskunft die richtige ist, hängt davon ab: Wie schnell benötige den Nachweis? Möchte ich Daten schwärzen, oder lege ich Wert auf eine saubere Trennung? Möchte ich dafür Geld ausgeben? Über die folgende Tabelle können Sie Ihr gewünschtes Dokument auswählen, und direkt online beantragen.
1. Datenkopie nach § 15 DS-GVO
- laufende Verträge, eigener Schufa-Score, Negativ-Merkmale
- keine Trennung zwischen Daten für Eigengebrauch und Weitergabe
- 1 mal pro Jahr kostenlos
- Berechnung des Scores: ✓︎
- jederzeit abrufbar: ✗︎
- Zertifikat zur Weitergabe an Dritte: ✗︎
- fälschungssicher durch Echtheitsprüfung: ✗︎
- Datenschutz durch getrennte Auflistung: ✗︎
- Dateneinblick & tagesaktueller Score: ✗︎
- automatische Benachrichtigung bei Änderungen: ✗︎
- Beratungshotline: ✗︎
2. Schufa-BonitätsCheck
- Bestätigung, dass ausschließlich positive Bonitätsinformationen vorliegen
- Vermieter erhält nur Informationen, die nötig sind, um Vertrauen aufzubauen.
- einmalig 29,90 Euro
- Berechnung des Scores: ✗︎
- jederzeit abrufbar: ja (für 60 Tage)
- Zertifikat zur Weitergabe an Dritte: ✓︎
- fälschungssicher durch Echtheitsprüfung: ✓︎
- Datenschutz durch getrennte Auflistung: ✓︎
- Dateneinblick & tagesaktueller Score: ✗︎
- automatische Benachrichtigung bei Änderungen: ✗︎
- Beratungshotline: ✗︎
3. Schufa-BonitätsAuskunft
- laufende Verträge, Schufa-Score
- Bestätigung, dass ausschließlich positive Bonitätsinformationen vorliegen
- Trennung zwischen Daten für Eigengebrauch und Weitergabe
- einmalig 29,90 Euro
- Berechnung des Scores: ✓︎
- jederzeit abrufbar: ✗︎
- Zertifikat zur Weitergabe an Dritte: ✓︎
- fälschungssicher durch Echtheitsprüfung: ✓︎
- Datenschutz durch getrennte Auflistung: ✓︎
- Dateneinblick & tagesaktueller Score: ✗︎
- automatische Benachrichtigung bei Änderungen: ✗︎
- Beratungshotline: ✗︎
4. meineSCHUFA kompakt
- Paket mit verschiedenen Leistungen: wie z.B. Schufa-Auskünfte inklusive und jederzeit abrufbar
- Trennung zwischen Daten für Eigengebrauch und Weitergabe
- 4,95 € monatlich (Abo)
- Berechnung des Scores: ✓︎
- jederzeit abrufbar: ✓︎
- Zertifikat zur Weitergabe an Dritte: ✓︎
- fälschungssicher durch Echtheitsprüfung: ✓︎
- Datenschutz durch getrennte Auflistung: ✓︎
- Dateneinblick & tagesaktueller Score: ✓︎
- automatische Benachrichtigung bei Änderungen: ✓︎
- Beratungshotline: ✓︎
Wie sieht eine Schufa-Auskunft für Vermieter aus, und was steht drin?
Die Schufa-Auskunft ist ein Dokument, welches Informationen zur Bonität einer Person sammelt, und aufbereitet. Banken nutzen diese, um das Risiko eines Kreditausfalls zu bewerten. Ein Vermieter kann damit die finanzielle Zuverlässigkeit eines potenziellen Mieters einschätzen. Es gibt davon mehrere Ausführungen. Wir zeigen, wie diese aussehen, und was drin steht.
1. Datenübersicht nach § 15 DS-GVO
2. Schufa-BonitätsCheck
3. Schufa-BonitätsAuskunft
Welcher Teil der Schufa-Auskunft ist für den Vermieter?
Der Vermieter darf nur den Teil der Schufa-Auskunft verlangen, aus dem die Einschätzung der eigenen Bonität hervorgeht. Diesen findet man bei den jeweiligen Auskünften an unterschiedlichen Stellen.
- Bei der kostenlosen Selbstauskunft ist lediglich der Abschnitt mit dem Score relevant. Die laufenden Verträge sowie eventuelle Negativmerkmale dienen nur dem Eigengebrauch.
- Der Bonitätscheck besteht ohnehin nur aus einer Seite, welche die Kreditwürdigkeit bestätigt, und somit zur Weitergabe geeignet ist.
- Bei der Bonitätsauskunft ist lediglich das Zertifikat, also die erste Seite, zur Vorlage bestimmt.
Ist die kostenlose Schufa-Auskunft für den Vermieter ausreichend?
Die kostenlose Datenübersicht nach Art. 15 DSGVO ist für den Vermieter grundsätzlich ausreichend. Sie enthält zwar ausführliche Informationen zur Einschätzung der Bonität des Mieters. Aufgrund der einfachen Struktur ohne Sicherheitsmerkmale lässt sich Dokument jedoch leicht fälschen, und wird daher von manchen Wohnungsgebern nicht akzeptiert. Zudem werden Daten für Eigengebrauch und Weitergabe nicht getrennt voneinander aufgelistet. Informationen die privat bleiben sollen, müssen vom Mieter geschwärzt werden, was wiederum Misstrauen beim Vermieter wecken kann.
Wie lange ist eine Schufa-Auskunft gültig?
Es gibt hierzu keine gesetzlichen Vorschriften, und auch keine von der Schufa festgelegte Gültigkeitsdauer. Mit der Zeit verliert die Auskunft jedoch an Aussagekraft, da sich die Bonität einer Person jederzeit verschlechtern kann. In der Praxis gilt eine Aktualität von 2-3 Monaten als vertrauenswürdig. Häufig bestimmt jedoch der Vertragspartner, wie lange er das Dokument akzeptiert.
Was tun, wenn die eigene Schufa negativ ist?
Eine schlechte Bonität kann für Mieter die Wohnungssuche erheblich erschweren. Doch was kann man tun, wenn die eigene Schufa negativ ausfällt? Zunächst heißt es Ruhe bewahren, und die Situation klären. Denn nicht jeder Eintrag ist gleich ein KO-Kriterium. Zudem gibt es auch andere Möglichkeiten, den Wohnungsgeber von sich zu überzeugen.
- Auskunft überprüfen: Manchmal sind Einträge fehlerhaft, oder nicht mehr aktuell. Fordern Sie in dem Fall die Schufa auf, die Daten zu berichtigen.
- Klarheit schaffen: Erläutern Sie dem Vermieter, was der Grund für den negativen Eintrag oder den schlechten Score ist. Manche Situationen im Leben treten unverschuldet oder einmalig ein.
- Schulden abzahlen: Begleichen Sie offene Forderungen. Bitten Sie dann den / die Gläubiger, den Geldeingang der Schufa mitzuteilen, damit der Eintrag als „erledigt“ gekennzeichnet wird.
- Zusätzliche Sicherheiten: Bieten Sie an, mehrere Monatsmieten im Voraus zu zahlen. Auch ein zusätzlicher Bürge kann hilfreich sein, siehe Infos zur Mietbürgschaft.
- Zur Untermiete wohnen: Beziehen Sie die Wohnung oder WG mit einem solventen Hauptmieter.
- Andere Argumente: Überzeugen Sie mit anderen Argumenten, wie z.B. handwerklichen Fähigkeiten sowie der Bereitschaft, bestimmte Reparaturen selbst vorzunehmen.
Warum verlangt der Vermieter eine Schufa-Auskunft von mir?
Wer Wohnraum vermietet, geht ein finanzielles Risiko ein. Deshalb möchte der Vermieter logischerweise wissen, ob Sie sich als Mieter die Wohnung leisten können, und ob Sie in der Vergangenheit Ihre Zahlungsverpflichtungen stets erfüllt haben. Die Schufa-Auskunft hilft dem Wohnungsgeber einzuschätzen, wie hoch das Risiko eines möglichen Mietausfalls sein wird.
Bin ich als Mieter zur Vorlage verpflichtet?
Die Schufa ist keine Behörde, sondern ein privates Unternehmen, welches eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Der Vermieter hat daher keinen gesetzlichen Anspruch auf die Auskunft. In der Praxis kommt ein Mietvertrag jedoch häufig nur dann zustande, wenn alle geforderten Unterlagen vorgelegt werden. Man sollte den Bonitätsnachweis daher nicht ohne triftigen Grund verweigern.
Chantal meint
Hallo,
ich hätte mal folgende Frage zu den Unterlagen beim Besichtigungstermin, die der Vermieter von mir haben möchte. Bekomme ich meine Schufa-Auskunft, die ich in einer Wohnung abgegeben habe wieder, wenn ich sie doch nicht miete? Dann könnte ich sie noch woanders nutzen, und müsste sie nicht erneut beantragen.
Vielen lieben Dank schonmal für Ihre Antwort.
admin meint
Hallo,
der Vermieter darf die Auskunft auf keinen Fall behalten. Sie dürfen diese also zurückverlangen, schon aus Datenschutzgründen. Selbst wenn Sie als Mieter die Wohnung bekommen würden, müssen die Daten danach gelöscht, bzw. Ihnen zurückgegeben werden. Für die Zukunft würde Ihnen folgendes raten: Entweder Sie zeigen die Dokumente bei der Besichtigung lediglich vor, oder Sie machen eine Kopie. Dann können Sie das Original-Dokument immer wieder verwenden.
Freundliche Grüße
Kiefaber meint
Guten Tag,
mein angehender Vermieter erhält von mir 3 Monatsnettokaltmieten Kaution. Ich hatte Einkommensnachweise der letzten Monate vorgelegt. Mein Nettoeinkommen beträgt das 3,5 fache der Kaltmiete. Zusätzlich habe ich eine Schufa-Auskunft vorgelegt, die nicht positiv genug war. Er fordert einen Mietbürgen. Mein guter Freund übernimmt das und hat seine sehr gute Schufa-Auskunft dem Vermieter überlassen. In der Bürgschaft hat er nun als Bürgschaftsbetrag den 6 fachen Kaltmietbetrag eingestellt … Mit meiner Kaution ist er also 9 Monate abgesichert.
Folgende Punkte hat er angekreuzt:
Der Bürge verzichtet auf das Recht zur Hinterlegung, auf die Einrede der Anfechtbarkeit, auf die Einrede der Aufrechenbarkeit. Auf weitere Einreden wird nicht verzichtet. Was bedeuten diese Punkte? Ich möchte, dass der Vermieter sich zuerst mit mir auseinandersetzt, bevor er an den Bürge geht.
Letzte Frage: Trotz positiver Bonitätsauskunft verlangt er vom Bürgen noch zusätzliche Gehaltsnachweise.
Ist das üblich und darf er das?
Das ist alles sehr verwirrend.
vielen Dank für jegliche Hilfe
admin meint
Hallo,
für eine Mietkaution gilt ein gesetzlicher Höchstbetrag von 3 Nettomieten. Hierfür kann auch eine Bürgschaft genutzt werden, entweder stattdessen oder zusätzlich. Alles was über die 3 Monatsmieten hinausgeht, kann man zwar vereinbaren, ist jedoch i.d. Regel für den Eigentümer wertlos (sog. Übersicherung). Hiervon gibt es wiederum Ausnahmen, bei denen ein Bürge trotzdem darüber hinaus zahlen muss. Dies müssten Sie an entsprechender Stelle (Rechtsanwalt, Mieterschutzbund, Mieterverein) abklären lassen, und dort den Bürgschaftsvertrag vorlegen. Der Vermieter darf meines Wissens auch vom Bürgen Gehaltsnachweise sowie eine Schufa-Auskunft verlangen.
Freundliche Grüße
S.B. meint
Hallo, ich habe eine negative Schufa. Habe im Oktober die Restschuldbefreiung erteilt bekommen. Bei der Wohnungssuche möchte der Vermieter jetzt eine Schufa-Auskunft. Wie kann ich erklären, dass ich schuldenfrei bin? Bei der Schufa ist ja noch nichts gelöscht.
admin meint
Hallo,
die Einträge lassen sich zwar jetzt noch nicht löschen, jedoch kann die Schufa diese mit einem Erledigungsvermerk versehen. So kann man zumindest nachweisen, dass alles bezahlt bzw. erlassen wurde.
Freundliche Grüße