Zur sicheren Anlage der Kaution benötigen Mieter oder Vermieter ein geeignetes Sparkonto bei der Bank. Unser Vergleich zeigt, wo Sie ein Mietkautionskonto in 2023 noch kostenlos erhalten, und zudem online eröffnen können.
- Wird zwischen den Mietparteien nichts anderes vereinbart, muss der Vermieter die Mietkaution auf einem separaten Konto bei einer Bank zu den dort üblichen Zinsen anlegen.
- Auch Mieter können ein Kautionskonto eröffnen, und dieses an den Wohnungsgeber verpfänden.
- Entsprechende Angebote gibt es nur noch bei wenigen Banken, insbesondere kostenlose sind selten geworden.
- Der Kontoinhaber muss i.d. Regel auch die Gebühren tragen.
Welche Bank bietet ein Mietkautionskonto an?
Wir haben die Konditionen verschiedener Anbieter in Erfahrung gebracht, siehe folgende Übersicht (Stand September 2023). Es gibt nur eine geringe Auswahl, da immer mehr Banken das klassische Mietkautionskonto „abschaffen“. Die Zinsen für Guthaben spielen mit nahezu 0 Prozent keine große Rolle mehr. Viel wichtiger ist, dass Eröffnung und Kontoführung möglichst kostenlos sind.
DKB (Deutsche Kreditbank)
- Zinssatz: 0,01%
- Kosten: 0,00 Euro
- verpfändbar: ja
- online eröffnen: ja
DKB Vermieterpaket
- Zinssatz: 0,01%
- Kosten: 3,00 € / Monat
- online eröffnen: ja
- mehrere Kautionskonten verfügbar!
PSD-Bank Karlsruhe Neustadt
- Zinssatz: 0,001%
- Kosten: 0,00 Euro
- verpfändbar: ja
- Beantragung: schriftlich
(nur für Kunden aus der Region Karlsruhe!)
GLS-Bank
- Zinssatz: 0,00%
- Kosten: 0,00 €
- verpfändbar: ja
- Eröffnung: per tel. Auftrag
PSD-Bank München
- Zinssatz: 0,001%
- Kosten: einmalig 19,00 €
- verpfändbar: ja
- Antrag über Internet
Targobank
- Zinssatz: 0,00%
- Gebühren: einmalig 15,00 €
- verpfändbar: ja
- Beantragung: schriftlich
BW-Bank
- Zinssatz: 0,40%
- Gebühren: einmalig 40,00 €
- verpfändbar: nein
- Beantragung: schriftlich
Commerzbank
- Zinssatz: 0,00%
- Gebühren: einmalig 59,90 €
- verpfändbar: ja
- Beantragung: schriftlich
Hausbank München eG
- Zinssatz: 0,00%
- Gebühren: 20 € pro Jahr
- verpfändbar: nein
- Beantragung: schriftlich
Sparkassen und Volksbanken
- Zinssatz: 0 bis 0,01%
- Kosten: je nach Institut zwischen 15 und 60 €
- verpfändbar: ja
- Beantragung: Am Schalter
Sonstige
Was ist ein Mietkautionskonto?
Der Begriff „Mietkautionskonto“ wird häufig als Oberbegriff für die unterschiedlichen Möglichkeiten der „Deponierung“ einer Kaution für eine Mietwohnung verwendet. Standardmäßig versteht man darunter das herkömmliche Sparbuch bei einer Bank. Dieses entspricht der gesetzlichen Anlage nach § 551 BGB Abs. 3. Daneben gibt es Alternativen, bei denen die Mietparteien von einer besseren Verzinsung profitieren können. Beispiele hierfür sind Tagesgeld, Festgeld, oder auch ein Mietkautionsdepot. Heutzutage wird die Mietsicherheit auch häufig als sogenannte Mietkautionsbürgschaft hinterlegt. Hierbei bürgt ein Kreditinstitut oder eine Versicherung beim Vermieter für Mietausfälle oder hinterlassene Schäden. Eine Übersicht aller Möglichkeiten finden Sie im Kapitel: Mietkaution anlegen.
Wer kann ein Mietkautionskonto eröffnen?
Sowohl der Mieter als auch der Vermieter können das Konto einrichten. In beiden Fällen muss die Anlage getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters erfolgen, damit das Geld z.B. bei dessen Insolvenz vor Verlust geschützt ist.
Eröffnung auf Vermieter
Eröffnung auf Mieter
Was kostet ein Mietkautionskonto?
Es gibt sowohl Banken die Gebühren verlangen, als auch kostenlose Anbieter. Reine Online-Anbieter sind meist günstiger als Filialbanken. Je nach Institut zahlt man für die Einrichtung zwischen 0 und 75 Euro, siehe auch Vergleich oben. Manchmal entstehen noch weitere Kosten, wie z.B. für Kontoführung oder Auflösung, was jedoch eher selten vorkommt.
Wer trägt die Kosten: Mieter oder Vermieter?
Grundsätzlich gilt: Wer den Vertrag abschließt, zahlt auch die Gebühren. Hat der Vermieter die Mietkaution auf seinen Namen angelegt, muss er auch die entstehenden Kosten tragen (vgl. z.B. LG München I, Urteil vom 3. 7. 1997 – 7 O 18843–96). Eröffnet der Mieter das Konto, kann dieser auch entsprechend zur Kostenübernahme verpflichtet werden.
Wo bekomme ich ein Mietkautionskonto kostenlos?
Früher konnte man die Mietkaution in jedem Fall bei seiner Hausbank anlegen. Doch die Zeiten sind vorbei, außer man ist dort ein gerne gesehener Stammkunde. Laut unserer Recherche bieten derzeit noch einige Sparkassen und Volksbanken eine Anlage für Neukunden an. Dies regelt jedoch jede Bank individuell, und muss direkt vor Ort erfragt werden. Eine Kontoeröffnung ist dort leider nicht online, sondern meist nur am Schalter möglich. Große Institute, wie z.B. Postbank oder ING haben das klassische Sparkonto komplett von Ihrer Produktpalette gestrichen. Ein kostenloses Mietkautionskonto für Neukunden, welches zudem online beantragt werden kann, gibt es aktuell nur noch bei der DKB und einigen PDS-Banken, siehe Vergleich oben.
Ist ein Konto für die Mietkaution Pflicht?
Eine Frage, die in der Praxis häufig aufkommt: Ist ein Vermieter tatsächlich immer verpflichtet, das Geld auf einem klassischen Kautionskonto anzulegen? Die Antwort lautet nein. Das Ganze ist lediglich als gesetzliche Mindestanforderung zu verstehen. Die Mietparteien können sich im Prinzip auf jede andere Geldanlage, oder auch eine Bürgschaft verständigen. Beruft sich jedoch der Vermieter auf die gesetzliche Regelung, muss der Mieter „mitziehen“. Dasselbe gilt umgekehrt.
Zinsen und Steuern bei Mietkautionskonten
Der Vermieter ist verpflichtet, das Geld verzinslich anzulegen. Genau wie die eigentliche Kaution, gehören auch die angefallenen Zinserträge dem Mieter. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat dieser ein Anspruch auf Rückzahlung inklusive der aufgelaufenen Zinsen. Auf Erträge aus Geldanlagen müssen grundsätzlich Steuern gezahlt werden. Ausführlichere Infos finden Sie im Kapitel: Mietkaution und Zinsen.
Kündigung und Auflösung nach Mietende
Endet das Mietverhältnis, hat der Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution. Der Vermieter muss das Mietkautionskonto jedoch nicht sofort bei Auszug des Mieters kündigen. Er darf zunächst bestehende Ansprüche aus dem Mietvertrag prüfen, und seine Forderungen mit der hinterlegten Sicherheit verrechnen. Die Differenz ist an den Mieter auszuzahlen. Für die Prüfung der Ansprüche hat der Hausherr bis zu 6 Monate Zeit. Ist bei der abschließenden Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung zu erwarten, darf er einen Restbetrag sogar bis zu 12 Monate einbehalten. Nach der Freigabe der Kaution durch den Vermieter kann die Bank das Konto auflösen, und die restliche Auszahlung an den Mieter vornehmen.
Das Mietkautionskonto wird nicht akzeptiert. Die Vermieterin besteht stattdessen auf einer Mietkautionsversicherung, die wir auch noch bezahlen sollen. Die Versicherung spielt mit, aber es kostet viel: Für 2800€ Kaution werden circa 130 Euro / Jahr verlangt. Das ist Wucherei….
Was kann man tun ?!?
Hallo,
Sie können sich auf die gesetzliche Regelung berufen, nach der die Mietkaution auf einem Sparkonto angelegt werden muss (siehe Beispiele in Tabelle oben). Alle anderen Kautionsformen kommen nur zustande, wenn beide Mietparteien sich darüber einig sind. Wenn also der Vermieter eine Kautionsversicherung verlangt, Sie aber nicht einverstanden sind, müssen Sie dem auch nicht zustimmen.
Freundliche Grüße
Hallo,
Sie schreiben, dass sich die Mietparteien in beiderseitigem Einvernehmen auch auf eine alternative Anlage der Mietkaution einigen können. Wäre hierbei auch eine Hinterlegung auf einem Unterkonto des Vermieters möglich? In diesem Fall würde es zwar keine Trennung von seinem übrigen Vermögen geben, aber zumindest ein separates Konto. Dies müsste dann natürlich einvernehmlich mit dem Mieter erfolgen.
Wäre dies so möglich?
Hallo,
das ginge meines Wissens nur dann, wenn sich auf dem Unterkonto ansonsten kein anderes Geld befindet.
Freundliche Grüße
Die Commerzbank bietet kein Mietkautionskonto nicht mehr an. Auch nicht gegen €.
Hallo,
danke für den Hinweis. Habe es nochmal recherchiert. Das Konto gibt es noch. Nur der Link war nicht mehr aktuell, stimmt nun wieder.
Freundliche Grüße
Hallo,
vor fast 2 Jahren hat eine neue Hausverwaltung die Betreuung der Whg übernommen. Die alte Hausverwaltung ist verstorben. Nun werde ich per Einschreiben aufgefordert, das Original der Mietkaution, das damalige Anschreiben und den Einzahlungsbeleg für die erste Einzahlung (2018) an die neue Verwaltung zu senden. Das Original zum Mietkautionskonto (Vermieter Ausführung) hatte ich aber bei Übergabe der WHG an die damalige Hausverwaltung übergeben. Man möchte nun das Konto kündigen, und woanders neu eröffnen, man hätte mit der DKB nur Probleme. Was soll ich machen? Angeblich fehlt der neuen Hausverwaltung das Original. Können die das Konto ohne meine Zustimmung kündigen? Ist es nicht Aufgabe der Hausverwaltung diese Dokumente bei Verlust zu organisieren?
Muss ich einem Wechsel des Mietkautionskontos zu einer anderen Bank zustimmen?
Hallo,
meines Wissens liegt die Pflicht beim Mieter, die Anlage der Kaution nachzuweisen. Eventuell haben Sie noch eine Kopie oder einen Kontoauszug mit der Überweisung? Insgesamt müssten Sie das Ganze aber rechtlich abklären lassen, z.B. bei der Verbraucherzentrale oder dem örtlichen Mieterverein.
Freundliche Grüße