Zur sicheren Anlage der Kaution benötigen Mieter oder Vermieter ein geeignetes Sparkonto bei der Bank. Unser Vergleich zeigt, wo Sie ein Mietkautionskonto in 2024 noch kostenlos erhalten, und zudem online eröffnen können.
- Wird zwischen den Mietparteien nichts anderes vereinbart, muss der Vermieter die Mietkaution auf einem separaten Konto bei einer Bank zu den dort üblichen Zinsen anlegen.
- Auch Mieter können ein Kautionskonto eröffnen, und dieses an den Wohnungsgeber verpfänden.
- Entsprechende Angebote gibt es nur noch bei wenigen Banken, insbesondere kostenlose sind selten geworden.
- Der Kontoinhaber muss in der Regel auch die Gebühren tragen.
Welche Bank bietet ein Mietkautionskonto an?
Wir haben die Konditionen verschiedener Anbieter in Erfahrung gebracht, siehe folgende Übersicht (Stand Mai 2024). Es gibt nur eine geringe Auswahl, da immer mehr Banken das klassische Mietkautionskonto „abschaffen“. Die Zinsen für Guthaben spielen mit nahezu 0 Prozent keine große Rolle mehr. Viel wichtiger ist, dass Eröffnung und Kontoführung möglichst kostenlos sind.
DKB (Deutsche Kreditbank)
- Zinssatz: 0,01%
- Kosten: 0,00 Euro
- verpfändbar: ja
- online eröffnen: ja
PSD-Bank Karlsruhe Neustadt
- Zinssatz: 0,001%
- Kosten: 0,00 Euro
- verpfändbar: ja
- Beantragung: schriftlich
(nur für Kunden aus der Region Karlsruhe!)
GLS-Bank
- Zinssatz: 0,00%
- Kosten: einmalig 25,00 €
- verpfändbar: ja
- Eröffnung: per tel. Auftrag
PSD-Bank München
- Zinssatz: 0,001%
- Kosten: einmalig 39,00 €
- verpfändbar: ja
- Antrag über Internet
Targobank
- Zinssatz: 0,00%
- Gebühren: einmalig 20,00 €
- verpfändbar: ja
- Beantragung: schriftlich
BW-Bank
- Zinssatz: 0,40%
- Gebühren: einmalig 40,00 €
- verpfändbar: nein
- Beantragung: schriftlich
Commerzbank
- Zinssatz: 0,00%
- Gebühren: einmalig 59,90 €
- verpfändbar: ja
- Beantragung: schriftlich
Hausbank München eG
- Zinssatz: 0,00%
- Gebühren: 20 € pro Jahr
- verpfändbar: nein
- Beantragung: schriftlich
Sparkassen und Volksbanken
- Zinssatz: 0 bis 0,01%
- Kosten: je nach Institut zwischen 15 und 60 €
- verpfändbar: ja
- Beantragung: Am Schalter
Sonstige
Was ist ein Mietkautionskonto?
Der Begriff „Mietkautionskonto“ wird häufig als Oberbegriff für die unterschiedlichen Möglichkeiten der „Deponierung“ einer Kaution für eine Mietwohnung verwendet. Standardmäßig versteht man darunter das herkömmliche Sparbuch bei einer Bank. Dieses entspricht der gesetzlichen Anlage nach § 551 BGB Abs. 3. Daneben gibt es Alternativen, bei denen die Mietparteien von einer besseren Verzinsung profitieren können. Beispiele hierfür sind Tagesgeld, Festgeld, oder auch ein Mietkautionsdepot. Heutzutage wird die Mietsicherheit auch häufig als sogenannte Mietkautionsbürgschaft hinterlegt. Hierbei bürgt ein Kreditinstitut oder eine Versicherung beim Vermieter für Mietausfälle oder hinterlassene Schäden. Eine Übersicht aller Möglichkeiten finden Sie im Kapitel: Mietkaution anlegen.
Wer kann ein Mietkautionskonto eröffnen?
Sowohl der Mieter als auch der Vermieter können das Konto einrichten. In beiden Fällen muss die Anlage getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters erfolgen, damit das Geld z.B. bei dessen Insolvenz vor Verlust geschützt ist.
Eröffnung auf Vermieter
Eröffnung auf Mieter
Was kostet ein Mietkautionskonto?
Es gibt sowohl Banken die Gebühren verlangen, als auch kostenlose Anbieter. Reine Online-Anbieter sind meist günstiger als Filialbanken. Je nach Institut zahlt man für die Einrichtung zwischen 0 und 75 Euro, siehe auch Vergleich oben. Manchmal entstehen noch weitere Kosten, wie z.B. für Kontoführung oder Auflösung, was jedoch eher selten vorkommt.
Wer trägt die Kosten: Mieter oder Vermieter?
Grundsätzlich gilt: Wer den Vertrag abschließt, zahlt auch die Gebühren. Hat der Vermieter die Mietkaution auf seinen Namen angelegt, muss er auch die entstehenden Kosten tragen (vgl. z.B. LG München I, Urteil vom 3. 7. 1997 – 7 O 18843–96). Eröffnet der Mieter das Konto, kann dieser auch entsprechend zur Kostenübernahme verpflichtet werden.
Wo bekomme ich ein Mietkautionskonto kostenlos?
Früher konnte man die Mietkaution in jedem Fall bei seiner Hausbank anlegen. Doch die Zeiten sind vorbei, außer man ist dort ein gerne gesehener Stammkunde. Laut unserer Recherche bieten derzeit noch einige Sparkassen und Volksbanken eine Anlage für Neukunden an. Dies regelt jedoch jede Bank individuell, und muss direkt vor Ort erfragt werden. Eine Kontoeröffnung ist dort leider nicht online, sondern meist nur am Schalter möglich. Große Institute, wie z.B. Postbank oder ING haben das klassische Sparkonto komplett von Ihrer Produktpalette gestrichen. Ein kostenloses Mietkautionskonto für Neukunden, welches zudem online beantragt werden kann, gibt es aktuell nur noch bei der DKB und einigen PDS-Banken, siehe Vergleich oben.
Ist ein Konto für die Mietkaution Pflicht?
Eine Frage, die in der Praxis häufig aufkommt: Ist ein Vermieter tatsächlich immer verpflichtet, das Geld auf einem klassischen Kautionskonto anzulegen? Die Antwort lautet nein. Das Ganze ist lediglich als gesetzliche Mindestanforderung zu verstehen. Die Mietparteien können sich im Prinzip auf jede andere Geldanlage, oder auch eine Bürgschaft verständigen. Beruft sich jedoch der Vermieter auf die gesetzliche Regelung, muss der Mieter „mitziehen“. Dasselbe gilt umgekehrt.
Zinsen und Steuern bei Mietkautionskonten
Der Vermieter ist verpflichtet, das Geld verzinslich anzulegen. Genau wie die eigentliche Kaution, gehören auch die angefallenen Zinserträge dem Mieter. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat dieser ein Anspruch auf Rückzahlung inklusive der aufgelaufenen Zinsen. Auf Erträge aus Geldanlagen müssen grundsätzlich Steuern gezahlt werden. Ausführlichere Infos finden Sie im Kapitel: Mietkaution und Zinsen.
Kündigung und Auflösung nach Mietende
Endet das Mietverhältnis, hat der Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution. Der Vermieter muss das Mietkautionskonto jedoch nicht sofort bei Auszug des Mieters kündigen. Er darf zunächst bestehende Ansprüche aus dem Mietvertrag prüfen, und seine Forderungen mit der hinterlegten Sicherheit verrechnen. Die Differenz ist an den Mieter auszuzahlen. Für die Prüfung der Ansprüche hat der Hausherr bis zu 6 Monate Zeit. Ist bei der abschließenden Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung zu erwarten, darf er einen Restbetrag sogar bis zu 12 Monate einbehalten. Nach der Freigabe der Kaution durch den Vermieter kann die Bank das Konto auflösen, und die restliche Auszahlung an den Mieter vornehmen.
Rosa meint
Hallo,
kann man, wenn beide Parteien einverstanden sind, ein normales, separates Tagesgeld als Mietkautionskonto nehmen, auch wenn es nicht extra so deklariert ist?
admin meint
Hallo,
es entspricht nicht dem eigentlichen Sinn der gesetzlichen Vorschrift des § 551 BGB, da der Kontoinhaber frei, also auch für missbräuchliche Zwecke, über das Geld verfügen kann. Darüber sollte man sich im Klaren sein. Allerdings wird dies heutzutage von vielen Mietparteien mangels Alternativen so gehandhabt. Das Konto sollte in keinem Fall (auch nicht im Verwendungszweck der Überweisung) als Mietkaution bezeichnet werden, da die Kautionsanlage auf einem Tagesgeldkonto bei den meisten Banken nicht erwünscht ist.
Freundliche Grüße
Christoph meint
Hallo,
was ist, wenn das Mietkautionskonto auf zwei Namen läuft und einer davon nicht mehr da ist?
Kann der Einzelne dann das Konto auflösen?
Mit besten Grüßen
admin meint
Hallo,
ein Gemeinschaftskonto für die Mietkaution lässt sich von einer Person wie folgt kündigen:
1. Bei Scheidung / Trennung: Die andere Person muss eine Vollmacht ausstellen, die ausdrücklich das Recht zur Kündigung des Kontos einschließt.
2. Bei Tod: Der Bank muss eine Sterbeurkunde der verstorbenen Person vorgelegt werden.
Freundliche Grüße
Ralf meint
Wir haben als Vermieter die Kaution vom Mieter in bar erhalten, mit dem Versprechen es „entsprechend“ anzulegen. Ich möchte das Geld jedoch nicht auf einem Mietkautionskonto „parken“, sondern ein Tagesgeldkonto eröffnen, da dies mehr Zinsen bringt, und zudem kostenlos ist. Was muss der Mieter mir dann bestätigen? Gibt es Vordrucke?
Gruß
admin meint
Hallo,
ich hoffe, ich habe Ihre Frage richtig verstanden… Soweit ich weiß, reicht hierfür eine mündliche Einigung. Sie können sich das natürlich auch über einen formlosen Zweizeiler vom Mieter bestätigen lassen.
Von einem Vordruck ist mir nichts bekannt.
Freundliche Grüße