Zur sicheren Anlage der Kaution benötigen Mieter oder Vermieter ein geeignetes Sparkonto. Doch viele Banken haben inzwischen die Gebühren drastisch erhöht, oder ihr Angebot komplett gestrichen. Unser Vergleich zeigt, wo Sie ein Mietkautionskonto noch kostenlos erhalten, und zudem online eröffnen können.
- Wird zwischen den Mietparteien nichts anderes vereinbart, muss der Vermieter die Mietkaution auf einem separaten Konto bei einer Bank zu dem dort üblichen Zinssatz anlegen.
- Auch Mieter können ein Kautionskonto eröffnen, und dieses an den Wohnungsgeber verpfänden.
- Entsprechende Angebote gibt es nur noch bei wenigen Banken, insbesondere kostenlose sind selten geworden.
- Der Kontoinhaber muss in der Regel auch die Gebühren tragen.
Zinsen und Kosten verschiedener Banken im Vergleich
Wir haben die Konditionen verschiedener Anbieter in Erfahrung gebracht, siehe folgende Übersicht. Es gibt nur eine geringe Auswahl, da immer mehr Banken das klassische Mietkautionskonto „abschaffen“. Die Zinsen für Guthaben spielen mit nahezu 0 Prozent keine große Rolle mehr. Viel wichtiger ist, dass möglichst wenige Gebühren anfallen, oder die Eröffnung im besten Fall kostenlos ist.
PSD-Bank Karlsruhe Neustadt
- Guthabenzins: 0,01%
- Kosten: 0,00 €
- verpfändbar: ja
- online eröffnen: nein
(nur für Kunden aus der Region Karlsruhe!)
Targobank
- Guthabenzins: 0,01%
- Kosten: einmalig 15,00 €
- verpfändbar: ja
- online eröffnen: ja
PSD-Bank Nürnberg
- Guthabenzins: 0,50%
- Gebühren: einmalig 50,00 €
- verpfändbar: ja
- online eröffnen: ja
GLS-Bank
- Guthabenzins: 0,00%
- Gebühren: einmalig 25,00 €
- verpfändbar: ja
- Eröffnung: per tel. Auftrag
BW-Bank
- Guthabenzins: 0,40%
- Gebühren: einmalig 40,00 €
- verpfändbar: nein
- Beantragung: schriftlich
Commerzbank
- Guthabenzins: 0,00%
- Gebühren: einmalig 59,90 €
- verpfändbar: ja
- Beantragung: schriftlich
Hausbank München eG
- Guthabenzins: 0,10%
- Gebühren: einmalig 39,00 €
- verpfändbar: nein
- Beantragung: schriftlich
Sparkassen und Volksbanken
- Guthabenzins: 0 bis 0,01%
- Gebühren: je nach Institut zwischen 15 und 60 €
- verpfändbar: ja
- Beantragung: Am Schalter
Sonstige
Was ist ein Mietkautionskonto?
Der Begriff „Mietkautionskonto“ wird häufig als Oberbegriff für die unterschiedlichen Möglichkeiten der „Deponierung“ einer Kaution für eine Mietwohnung verwendet. Standardmäßig versteht man darunter das herkömmliche Sparbuch bei einer Bank. Dieses entspricht der gesetzlichen Anlage nach § 551 BGB Abs. 3. Daneben gibt es Alternativen, bei denen die Mietparteien von einer besseren Verzinsung profitieren können. Beispiele hierfür sind Tagesgeld, Festgeld, oder auch ein Mietkautionsdepot. Heutzutage wird die Mietsicherheit auch häufig als sogenannte Mietkautionsbürgschaft hinterlegt. Hierbei bürgt ein Kreditinstitut oder eine Versicherung beim Vermieter für Mietausfälle oder hinterlassene Schäden. Eine Übersicht aller Möglichkeiten finden Sie im Kapitel: Mietkaution anlegen.
Wie funktioniert ein Mietkautionskonto?
Ein Mietkautionskonto dient dazu, die Kaution sicher und verzinst für den Mieter anzulegen, und dem Vermieter im Schadensfall Zugriff auf das Geld zu gewähren. Und so funktioniert es:
- Vereinbarung einer Mietsicherheit: Zu Beginn wird im Mietvertrag die Hinterlegung einer Mietkaution vereinbart. Diese darf in Deutschland höchstens 3 Nettokaltmieten betragen.
- Einzahlung und Anlage: Die Mietparteien einigen sich darauf, dass die Kautionssumme auf ein klassisches Sparkonto eingezahlt, und während der Mietdauer angelegt wird. Sowohl der Mieter als auch der Vermieter können Kontoinhaber sein.
- Verzinsung: Die Kaution wird zum üblichen Zinssatz für Sparkonten verzinst. Die Erträge stehen dem Mieter zu, und werden dem Konto gutgeschrieben.
- Inanspruchnahme: Verbleiben nach dem Auszug offene Mietzahlungen oder Schäden in der Wohnung, kann der Vermieter die Sicherheit zur Begleichung seiner Forderungen heranziehen.
- Rückzahlung nach Mietende: Nach Klärung aller Ansprüche wird das Konto aufgelöst, und die verbleibende Summe an den Mietenden ausgezahlt.
Wer kann ein Mietkautionskonto eröffnen?
Sowohl der Mieter als auch der Vermieter können ein Mietkautionskonto eröffnen. In beiden Fällen muss die Anlage getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters erfolgen, damit das Geld z.B. bei dessen Insolvenz vor Verlust geschützt ist.
Eröffnung auf Vermieter
Eröffnung auf Mieter
Was kostet ein Mietkautionskonto?
Es gibt sowohl Banken die Gebühren verlangen, als auch kostenlose Anbieter. Reine Online-Anbieter sind meist günstiger als Filialbanken. Je nach Institut zahlt man für die Einrichtung zwischen 0 und 75 Euro, siehe auch Vergleich oben. Manchmal entstehen noch weitere Kosten, wie z.B. für Kontoführung oder Auflösung, was jedoch eher selten vorkommt.
Wer trägt die Kosten?
Grundsätzlich gilt: Wer den Vertrag abschließt, zahlt auch die Gebühren. Hat der Vermieter die Mietkaution auf seinen Namen angelegt, muss er auch die entstehenden Kosten tragen (vgl. z.B. LG München I, Urteil vom 3. 7. 1997 – 7 O 18843–96). Eröffnet der Mieter das Konto, kann dieser auch entsprechend zur Kostenübernahme verpflichtet werden.
Welche Bank bietet ein Mietkautionskonto an?
Früher bekam man es bei so ziemlich jeder Bank: Doch heute haben viele Kreditinstitute das Mietkautionskonto von ihrer Produktpalette gestrichen, oder stellen es nur noch Stammkunden zur Verfügung. Angebote für Neukunden sind dagegen selten geworden. Diese gibt es z.B. noch bei der DKB, Targobank, sowie einigen PDS-Banken, siehe Vergleich oben. Sparkassen und Volksbanken regeln dies individuell: Interessenten müssen also vor Ort klären, ob das gewünschte Konto verfügbar ist. Eine Kontoeröffnung ist dort leider nicht online, sondern meist nur am Schalter per Termin möglich.
Wo bekomme ich ein Mietkautionskonto kostenlos?
Die Giro-/ Sparkonto-Kombination der DKB-Bank ist grundsätzlich weiterhin kostenlos. Auf dem Girokonto muss jedoch mindestens ein Betrag von 700 € pro Monat eingehen. Ansonsten wird eine Monatspauschale in Höhe von 4,50 € erhoben. Ein gebührenfreies Mietkautionskonto ohne Girokontopflicht oder sonstigen Bedingungen gibt es aktuell nur noch bei der PSD-Bank Karlsruhe. Letzteres ist jedoch nur für Kunden aus der Region Karlsruhe verfügbar.
Ist ein Sparkonto für die Mietkaution Pflicht?
Ist ein Vermieter eigentlich immer zur Anlage auf einem klassischen Kautionskonto verpflichtet? Die Antwort lautet nein. Das Ganze ist lediglich als gesetzliche Mindestanforderung zu verstehen. Die Mietparteien können sich einvernehmlich auf eine andere Geldanlage, oder auch eine Bürgschaft verständigen. Beruft sich jedoch der Vermieter auf die gesetzliche Regelung mit dem Kautionssparbuch, muss der Mieter „mitziehen“. Dasselbe gilt umgekehrt. In jedem Fall gilt, dass die Mietkaution immer getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters angelegt werden muss.
Vermieter darf mehrere Mietkautionen auf Sammelkonto hinterlegen
Besitzt ein Vermieter mehrere Immobilien, muss er nicht jede Mietkaution separat anlegen. Es genügt, wenn er alle Kautionen auf einem gesonderten Konto sammelt. Das Sammelkonto muss offen als Mietkautionskonto ausgewiesen werden.
Zinsen und Steuern
Bei Mietkautionskonten wird das hinterlegte Guthaben in der Regel verzinst. Die aufgelaufenen Zinsen gehören ebenso wie die eigentliche Kaution dem Mieter, und werden diesem nach Mietvertragsende ausgezahlt. Grundsätzlich fallen auf Zinserträge Steuern an.
- Verzinsungspflicht: Nach § 551 BGB muss der Vermieter die Mietkaution zinsbringend anlegen. Hierfür wird standardmäßig ein herkömmliches Mietkautionskonto verwendet, insofern die Parteien keine andere Vereinbarung treffen.
- Zinsen stehen dem Mieter zu: Die Zinsen, die während der Mietdauer anfallen, werden dem Mieter gutgeschrieben. Sie erhöhen die spätere Rückzahlungssumme, sofern dem keine berechtigten Ansprüche des Vermieters entgegenstehen.
- Unterschiedliche Zinssätze: Die Höhe der Zinsen hängt von der Bank sowie der Art des Mietkautionskontos ab. Direktbanken bieten meist bessere Konditionen als Filialbanken.
- Steuern: Auch die Anlage einer Kaution ist grundsätzlich steuerpflichtig. Auf Zinserträge wird die Abgeltungssteuer erhoben. Hinzu kommt eventuell noch Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Die Steuern werden automatisch von der Bank an das Finanzamt abgeführt, außer der Mieter hat einen Freistellungsauftrag eingereicht. Ausführliche Infos hierzu finden Sie im Kapitel zur Mietkaution in der Steuererklärung.
Kündigung und Auflösung nach Mietende
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution. Der Vermieter muss das Mietkautionskonto jedoch nicht sofort bei Auszug des Mieters kündigen. Er darf zunächst bestehende Ansprüche aus dem Mietvertrag prüfen, und seine Forderungen mit der hinterlegten Sicherheit verrechnen. Für die Prüfung der Ansprüche hat der Hausherr bis zu 6 Monate Zeit. Ist bei der abschließenden Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung zu erwarten, darf er einen Restbetrag sogar bis zu 12 Monate einbehalten. Nach der Freigabe durch den Vermieter kann die Bank das Konto auflösen, und den restlichen Betrag auszahlen.
Heike meint
…auch die DKB hat das Vermieterpaket seit 30.08.2024 abgeschafft.
admin meint
Hallo,
nicht nur das! Auch die Neueröffnung von Mietkautionskonten für Mieter ist aktuell nicht möglich. Laut DKB aber nur vorübergehend….
Freundliche Grüße
Lydia meint
Hallo,
ich habe mich mit meinem Vermieter vertraglich geeinigt, in meinem Namen ein Mietkautionskonto zu eröffnen. Nun finde ich leider keine Bank, bei der es noch möglich ist, als Mieter ein solches Konto zu eröffnen. Das habe ich meinem Vermieter auch schon mitgeteilt. Der stellt aber auf stur und besteht darauf, was im Vertrag vereinbart worden ist. Haben Sie vielleicht einen Tipp was ich in so einem Fall machen könnte?
Vielen Dank im Voraus
admin meint
Hallo,
wenn keines der hier aufgeführten Konten infrage kommt, würde ich Ihnen ein Tagesgeldkonto als Alternative vorschlagen. Es entstehen keine Kosten für denjenigen, der es eröffnet. Allerdings muss der Vermieter zustimmen, also möglichst vorher klären.
Freundliche Grüße
Mikulec meint
Hallo
kurzes Update:
1) Der Guthabenzins bei der Hausbank München eG beträgt nicht 0,00% sondern 0,1%.
2) Die Hausbank München eG berechnen ein Serviceentgelt jeweils bei Eröffnung eines Mietkautionskontos von einmalig EUR 39,00.
MfG
admin meint
Hallo,
vielen Dank für das Update, haben wir gerne angepasst. Die Bank ist recht aktiv im Ändern ihrer Konditionen.
Freundliche Grüße