• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
mietkautionsbuergschaft.de

mietkautionsbuergschaft.de

    • Beantragen
    • Vergleichen
      • Kosten im Vergleich
      • Mietkautionsversicherung
      • Bankbürgschaft
      • Gewerbe
    • Informieren
      • Mieter
        • Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
        • Vorteile und Nachteile
        • Voraussetzungen und Bonität
        • Wann ist eine Kautionsbürgschaft sinnvoll?
        • Vertrag und Laufzeit
        • Kündigung
      • Vermieter
        • Die Bürgschaft aus Vermieter-Sicht
        • Inanspruchnahme bei Schaden
        • Muss Vermieter Mietkautionsbürgschaft akzeptieren?
        • Bürgschaftsarten und Unterschiede
    • Anbieter
      • Versicherungen
        • Kautionsfrei.de
        • Moneyfix® Mietkaution
        • R+V-Versicherung
        • Basler-Mietkaution
        • Kautel
      • Banken
        • SWK-Bank
    • Mietkaution
      • Ratgeber zur Mietkaution
        • Gesetz: § 551 BGB
        • Finanzierung
        • Einbehalt durch Vermieter
        • Rückzahlung
        • Gewerbliche Mietkaution
      • Mietkaution anlegen
        • Mietkautionskonto
        • Mietkautionsdepot
        • Zinsen
    • Vorlagen
      • Übersicht: Unterlagen zur Wohnungsbesichtigung
        • Mieterselbstauskunft
        • Schufa-Auskunft für Vermieter
        • Mietbürgschaft Eltern
        • Wohnungsübergabeprotokoll

    Mietkautionskonto: Vergleich zeigt, welche Banken kostenlos sind

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 6. Mai 2022

    Zur sicheren Anlage der Kaution benötigen Mieter oder Vermieter ein geeignetes Sparkonto bei der Bank. Unser Vergleich zeigt, wo Sie ein Mietkautionskonto in 2022 noch kostenlos erhalten, und zudem online eröffnen können.

    ➥ Das Wichtigste auf einen Blick

    • Wird zwischen den Mietparteien nichts anderes vereinbart, muss der Vermieter die Mietkaution auf einem separaten Konto bei einer Bank zu den dort üblichen Zinsen anlegen.
    • Auch Mieter können ein Kautionskonto eröffnen, und dieses an den Vermieter verpfänden.
    • Entsprechende Angebote gibt es nur noch bei wenigen Banken, insbesondere kostenlose sind selten geworden.
    • Fallen Gebühren an, sind diese meist vom Vermieter zu tragen. Das gilt jedoch nicht immer.

    Anbieter für Mietkautionskonto im Vergleich

    Wir haben die Konditionen verschiedener Anbieter in Erfahrung gebracht, siehe Vergleich in der folgenden Tabelle (Stand Mai 2022). Es gibt nur eine geringe Auswahl, da immer mehr Banken das klassische Mietkautionskonto „abschaffen“. Die Zinsen auf das Guthaben spielen mit nahezu 0 Prozent keine große Rolle mehr. Viel wichtiger ist, dass Eröffnung und Kontoführung kostenlos sind.

    Anbieter
    Konditionen
    Kontoart
    Eröffnung
    Neukunden
    Beantragen

    DKB
    (Deutsche Kreditbank)

    Konditionen
    • Zinssatz: 0,01%
    • Kosten: 0,00 Euro
    • verpfändbar: ja
    • online eröffnen: ja
    Kontoart
    attraktive Giro-/ Sparkonto-Kombination
    Kontoinhaber
    Mieter oder Vermieter
    für Neukunden
    ja

    PSD-Bank München

    Konditionen
    • Zinssatz: 0,001%
    • Kosten: 0,00 Euro
    • verpfändbar: ja
    • online eröffnen: ja
    Kontoart
    Sparkonto
    Kontoinhaber
    Mieter
    für Neukunden
    ja

    PSD-Bank Karlsruhe Neustadt

    Konditionen
    • Zinssatz: 0,001%
    • Kosten: 0,00 Euro
    • verpfändbar: ja
    • Beantragung: schriftlich
    Kontoart
    Sparkonto
    Kontoinhaber
    Mieter oder Vermieter
    für Neukunden
    ja

    GLS-Bank

    Konditionen
    • Zinssatz: 0,00%
    • Kosten: 0,00 Euro
    • verpfändbar: ja
    • Eröffnung: per tel. Auftrag
    Kontoart
    Sparkonto
    Kontoinhaber
    Mieter oder Vermieter
    für Neukunden
    nein

    BW-Bank

    Konditionen
    • Zinssatz: 0,001%
    • Gebühren: einmalig 17,50 Euro
    • verpfändbar: nein
    • Beantragung: schriftlich
    Kontoart
    Sparkonto
    Kontoinhaber
    Vermieter
    für Neukunden
    nein

    Hypo-Vereinsbank
    (Unicredit)

    Konditionen
    • Zinssatz: 0,01%
    • Gebühren: einmalig 30,00 Euro
    • verpfändbar: ja
    • Beantragung: schriftlich
    Kontoart
    Sparkonto
    Kontoinhaber
    Mieter
    für Neukunden
    ja

    Commerzbank

    Konditionen
    • Zinssatz: 0%
    • Gebühren: einmalig 59,00 Euro
    • verpfändbar: ja
    • Beantragung: schriftlich
    Kontoart
    Sparkonto
    Kontoinhaber
    Mieter oder Vermieter
    für Neukunden
    nein

    Hausbank München eG

    Konditionen
    • Zinssatz: 0%
    • Gebühren: Eröffnung: 0,00 Euro, Kontoführung: 12,00 Euro pro Jahr, Auflösung: 9,95 Euro
    • Mindest-Kautionshöhe: 5.000 Euro
    • verpfändbar: nein
    • Beantragung: schriftlich
    Kontoart
    Sparkonto
    Kontoinhaber
    Vermieter
    für Neukunden
    ja

    Sparkassen und Volksbanken

    Konditionen
    • Zinssatz: 0 bis 0,01%
    • Kosten: je nach Institut zwischen 15 und 30 Euro
    • verpfändbar: ja
    • Beantragung: schriftlich
    Kontoart
    Sparkonto
    Kontoinhaber
    je nach Institut verschieden
    für Neukunden
    je nach Sparkasse verschieden
    Infos in der jeweiligen Filiale
    Leider haben folgende Banken ihr Mietkautionssparbuch kürzlich abgeschafft: BBBank, Postbank, Deutsche Bank, Santander und InG-DiBa. Über Hinweise zu aktuell verfügbaren Angeboten, insbesondere für Neukunden, sind wir sehr dankbar, und werden diese mit in die Liste aufnehmen. Sie können Ihren Vorschlag gerne als Kommentar hinterlassen.
    Seiteninhalt
    1. Das Wichtigste auf einen Blick
    2. Mietkautionskonto Vergleich
    3. Was ist ein Mietkautionskonto?
    4. Wer eröffnet ein Mietkautionskonto?
    5. Kosten und Gebühren
    1. Kostenlose Mietkautionskonten
    2. Ist Konto für Mietkaution Pflicht?
    3. Zinsen und Steuern
    4. Kündigung und Auflösung

    Was ist ein Mietkautionskonto?

    Der Begriff „Mietkautionskonto“ wird häufig als Oberbegriff für die unterschiedlichen Möglichkeiten der „Deponierung“ einer Kaution für eine Mietwohnung verwendet. Standardmäßig versteht man darunter das herkömmliche Sparbuch bei einer Bank. Dieses entspricht der gesetzlichen Anlage nach § 551 BGB Abs. 3. Daneben gibt es Alternativen, bei denen die Mietparteien von einer besseren Verzinsung profitieren können. Beispiele hierfür sind Tagesgeld, Festgeld, oder auch ein Mietkautionsdepot. Heutzutage wird die Mietsicherheit auch häufig als sogenannte Mietkautionsbürgschaft hinterlegt. Hierbei bürgt ein Kreditinstitut oder eine Versicherung beim Vermieter für Mietausfälle oder hinterlassene Schäden. Eine Übersicht aller Möglichkeiten finden Sie im Kapitel: Mietkaution anlegen.

    Wer muss ein Mietkautionskonto eröffnen?

    Nach § 551 BGB Abs.3 muss der Vermieter die Mietkaution getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen. Die Anlage erfolgt standardmäßig auf einem Sparbuch bei einer Bank zu den dort üblichen Zinsen. Die Regelung ist als gesetzliche Mindestanforderung zu verstehen. Das bedeutet, die Mietparteien können auch davon abweichen, solange dies einvernehmlich geschieht. Möglich ist sowohl eine andere Anlageform als auch die Eröffnung auf den Mieter. Beruft sich jedoch entweder der Mieter oder der Vermieter auf die gesetzliche Regelung, ist diese für die andere Mietpartei verbindlich. Das Geld aus der Kaution gehört immer dem Mieter, der Hausherr verwaltet es lediglich während der Mietdauer treuhänderisch (sogenanntes Treuhandkonto).

    Eröffnung auf Vermieter

    In den meisten Fällen kümmert sich also der Vermieter um die Anlage der Kaution. Er eröffnet ein Konto nur zu diesem Zweck, da das Gesetz eine Trennung von seinem übrigen Vermögen vorschreibt. Er zahlt das vom Mieter erhaltene Geld entweder bar ein, oder überweist es dorthin. Auf Nachfrage muss der Wohnungsgeber jederzeit Auskunft darüber geben, wo und zu welchen Konditionen die Mietkaution angelegt wurde.

    Eröffnung auf Mieter

    Auch der Mieter kann das Kautionskonto eröffnen. Damit das eingezahlte Geld vor einem missbräuchlichen Zugriff geschützt ist, wird das Konto i.d. Regel zugunsten des Vermieters verpfändet. Hierfür muss der Mieter der Bank die Verpfändung „anzeigen“. In der Praxis geschieht dies dadurch, dass beide Mietparteien auf einer Urkunde unterschreiben. Anstelle der Verpfändung kann das Kreditinstitut einen sogenannten Sperrvermerk eingetragen. Hierdurch können beide Mietparteien im Schadensfall nur gemeinsam über die Mietkaution verfügen.

    Was kostet ein Mietkautionskonto?

    Es gibt sowohl Banken die Gebühren verlangen, als auch kostenlose Anbieter. Reine Online-Anbieter sind meist günstiger als Filialbanken. Je nach Institut zahlt man für die Eröffnung zwischen 0 und 50 Euro. Manchmal entstehen noch weitere Kosten, wie z.B. für Kontoführung oder Auflösung. Bei Sparkassen und Volksbanken werden i.d. Regel zwischen 15 und 30 Euro fällig, deren genauen Konditionen müssen jeweils vor Ort erfragt werden. Grundsätzlich gilt: Der zur Handlung Verpflichtete trägt die Kosten. Wer also dem Gesetz nach das Kautionskonto anlegen muss, zahlt auch die Gebühren (vgl. z.B. LG München I, Urteil vom 3. 7. 1997 – 7 O 18843–96). Eröffnet der Mieter das Konto, kann dieser auch entsprechend zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden.

    Wo bekomme ich ein Mietkautionskonto kostenlos?

    Früher bekam man ein Kautionskonto in jedem Fall bei seiner Hausbank. Doch die Zeiten sind vorbei, außer man ist dort ein gern gesehener Stammkunde. Laut unserer Recherche bieten derzeit noch einige Sparkassen und Volksbanken eine Anlage für Neukunden an. Dies regelt jedoch jede Bank individuell, und muss direkt vor Ort erfragt werden. Eine Kontoeröffnung ist dort leider nicht online, sondern nur am Schalter und nach Terminvereinbarung möglich. Großbanken, wie z.B. die Postbank, Deutsche Bank oder Santander haben das klassische Sparkonto komplett von Ihrer Produktpalette gestrichen. Ein kostenloses Mietkautionskonto für Neukunden, welches zudem online beantragt werden kann, gibt es aktuell nur noch bei der DKB und einigen PDS-Banken, siehe Vergleich oben.

    Ist ein Konto für die Mietkaution Pflicht?

    Die Anlage der Kaution auf einem Sparkonto ist heutzutage immer noch verbreitet. Doch was verlangt eigentlich das Gesetz? Ist ein Kautionskonto tatsächlich Pflicht? Das Ganze ist lediglich als gesetzliche Mindestanforderung zu verstehen. Die Mietparteien können sich im Prinzip auf jede andere Geldanlage verständigen. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl der Mieter als auch der Vermieter mit der Wahl einverstanden sind. Andernfalls gilt die gesetzliche Regelung, welche das klassische Sparbuch vorschreibt.

    Zinsen und Steuern bei Mietkautionskonten

    Wählen die Mietparteien die gesetzliche Anlage, ist der Vermieter verpflichtet, das Geld für den Mieter verzinslich anzulegen. Genau wie die eigentliche Mietkaution, gehören auch die angefallenen Zinserträge dem Mieter. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter ein Anspruch auf Rückzahlung inklusive der aufgelaufenen Zinsen. Auf Erträge aus Geldanlagen müssen grundsätzlich Steuern gezahlt werden. Ausführlichere Infos finden Sie im Kapitel: Kaution und Zinsen.

    Kündigung und Auflösung nach Mietende

    Endet das Mietverhältnis, hat der Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution. Der Vermieter muss das Mietkautionskonto jedoch nicht sofort bei Auszug des Mieters kündigen. Er darf zunächst bestehende Ansprüche aus dem Mietvertrag prüfen, und seine Forderungen mit der hinterlegten Sicherheit verrechnen. Die Differenz ist an den Mieter auszuzahlen. Für die Prüfung der Ansprüche hat der Hausherr bis zu 6 Monate Zeit. Ist bei der abschließenden Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung zu erwarten, darf er einen Restbetrag sogar bis zu 12 Monate einbehalten. Nach der Freigabe der Kaution durch den Vermieter kann die Bank das Konto auflösen, und die restliche Auszahlung an den Mieter vornehmen.

    Leser-Interaktionen

    Kommentare

    1. Lutz meint

      12. Dezember 2016 um 16:00

      Informative Veröffentlichung !

      Dennoch: es fehlt die Beantwortung der sich sofort stellenden Frage im Abschnitt
      > Gebühren für das Mietkautionskonto. WER trägt diese Gebühren, die die Zinsen um ein Vielfaches übersteigen ?

      Antworten
      • admin meint

        13. Dezember 2016 um 15:30

        Sehr geehrter Herr Schmidt-Stafford,

        gerne beantworte ich Ihre Frage. Für die Gebühren kommt immer der Kontoinhaber auf. Eröffnet der Mieter das Konto, muss dieser als Vertragsinhaber die Kosten übernehmen. Entsprechend zahlt der Vermieter die Gebühr, wenn das Konto auf seinen Namen läuft. Dass die Kostensituation bei den wenigen Zinsen unbefriedigend ausfällt, ist nachvollziehbar. Es wäre natürlich empfehlenswert, auf ein kostenloses Angebot zurück zu greifen.

        Mit freundlichen Grüßen
        Die Redaktion

        Antworten
    2. Jentsch meint

      7. Februar 2017 um 19:52

      Hallo,

      zunächst mal vielen Dank für eure tolle Recherche.

      Jetzt kann man bei euch auch die Idee mit dem Tagesgeldkonto für die Mietkaution nachlesen. Allerdings kann man an der Tagesgeld-Vergleichstabelle nicht erkennen, welche Bank das mit der Verpfändung auch tatsächlich macht. Erfahrungsgemäß scheitert es daran, weil viele Banken da nicht mitziehen. Habe ihr einen konkreten Tipp wo das tatsächlich geht? Kann man so ein Mietkautionskonto online abschließen? Ich habe nämlich keine Hausbank, da ich alles über das Internet mache.

      Danke und MfG
      H. Jentsch

      Antworten
      • admin meint

        8. Februar 2017 um 10:32

        Hallo,

        wir haben Ihr Kommentar zum Anlass genommen, uns nochmal auf die Suche zu machen. Zugegeben – es ist gar nicht so einfach, da etwas zu finden. Aber letztlich hat es geklappt. Ein Tagesgeldkonto zum Verpfänden für die Mietkaution bietet die Volkswagenbank an. Aktueller Zinssatz 0,4 Prozent (Stand Februar 2017) Wir haben es unserer Tabelle hinzugefügt. Allerdings hat die Sache einen kleinen Haken: Man muss Kunde bei der VW-Bank werden, also auch ein Girokonto eröffnen.

        Wenn jemand noch eine weitere Bank kennt, sind wir über jeden Hinweis dankbar. Wir werden das dann umgehend als weitere Möglichkeit auflisten.

        Mit freundlichen Grüßen
        Die Redaktion

        Antworten
    3. Rainer meint

      22. Februar 2017 um 19:40

      Sehr geehrte Redaktion,

      lt. § 551 BGB ist der Vermieter verpflichtet, meine Kaution mit 3-monatiger Kündigungsfrist und den üblichen Zinssatz anzulegen? Meine Kaution beträgt 2450,00 Euro und läuft ab 19. Juli 2011 bis 17. Febr. 2017. Der Vermieter will mir 28,83 Euro Zinsen zahlen. Entspricht das dem geforderten Zinssatz? Wie verhalte ich mich, wenn diese Summe zu gering ist? Habe ich die Möglichkeit, den Vermieter zu verklagen?

      Danke

      Antworten
      • admin meint

        24. Februar 2017 um 15:43

        Hallo Rainer,

        Sie müssten zunächst in Erfahrung bringen, wie hoch die Zinsen bei genau dieser Bank im genannten Zeitraum waren. Ob die Zinsberechnung korrekt ist, lässt sich dann erst beurteilen. So etwas wie einen Orientierungs-/ Referenzzins gibt es nicht, da jede Bank individuell verzinst. Nur so viel: Ihr Sparguthaben wurde in diesem Zeitraum mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 0,21 Prozent pro Jahr vergütet. Im Jahr 2011 waren die Zinssätze deutlich höher als 0,21 Prozent, im Jahr 2017 liegen sie jedoch darunter bzw. nahe 0. Gerade in den letzten zwei Jahren sind viele kleinere Banken und Sparkassen leider dazu übergegangen, ihren Kunden auf dem Sparbuch gar keine Zinsen mehr zu gewähren.

        Wenn die Summe tatsächlich zu niedrig ist, sollten Sie es eher im Dialog mit Ihrem Vermieter versuchen anstatt zu klagen. Denn selbst wenn er sich vertan hat, handelt es allenfalls um eine Summe im niedrigen zweistelligen Bereich.

        Mit freundlichen Grüßen
        Die Redaktion

        Antworten
    4. Helmer meint

      2. Oktober 2017 um 17:45

      Problemstellung: 2011 bezog meine Lebensgefährtin eine neue Wohnung, und hinterlegte bei der örtlichen Bank die geforderte Kaution in Höhe von 500 €. Ob damals eine Gebühr gefordert und bezahlt wurde, lässt sich momentan nicht klären und ist nebensächlich. 2014 erhielt sie einen Kontoauszug über den Kontostand von 502,48 €, ergo wurden „üppige“ Zinsen gezahlt. Im Juni 2017 gab es einen neuen Kontoauszug. Abzug von 30.00 €, Sperranlagegebühr Mietkonto, neuer Bestand 472,66. (Interessant die ‚Cents!). Frage: ist zum jetzigen Zeitpunkt – also nach sechs Jahren- eine solche Gebühr legitim ?

      Freundliche Grüße, Helmer Koch.

      Antworten
      • admin meint

        9. Oktober 2017 um 13:30

        Hallo,

        ich muss ehrlich zugeben, dass ich nicht genau weiß, inwiefern, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt solche Gebühren zulässig sind. Mit hoher Wahrscheinlich unzulässig ist es jedoch, wenn sich hierdurch die Sicherheit die der Vermieter im Schadensfall erhalten würde, reduziert. In diesem Fall wäre der eigentlich mit dem Vermieter vereinbarte Betrag in Höhe von 500 Euro durch Abzug der Gebühr unterschritten.

        Mit freundlichen Grüßen
        Die Redaktion

        Antworten
    5. John meint

      25. Januar 2018 um 11:23

      Hallo,

      bitte einmal die GIRO-Kontopflicht bei VW oben als „Negativum“ mit aufführen. Das erspart einen Anruf, wenn man die Kommentare nicht studiert.

      Danke

      Antworten
      • admin meint

        2. Februar 2018 um 13:54

        Hallo,

        vielen Dank für den Hinweis, wir haben das geändert.

        Viele Grüße

        Antworten
    6. Andreas meint

      5. Februar 2018 um 17:37

      Hallo Redaktion,

      die Mietkaution ist leider unsere einzige „Kapitalanlage“, die auch noch bei der Steuererklärung mit einem Betrag kleiner 1 Euro überhaupt angegeben wird. Muss dieser Betrag nur von einem der Ehepartner angegeben werden, oder von beiden mit z.B. der Hälfte?

      Danke und viele Grüße
      Andreas M.

      Antworten
      • admin meint

        25. Februar 2018 um 11:42

        Hallo,

        wenn das Mietkautionskonto auf Sie beide läuft, funktioniert es wie folgt: Jeder Partner muss seine eigene Anlage KAP ausfüllen. Der Betrag wird entsprechend 50 / 50 auf beide Eheleute aufgeteilt. Sie schreiben aber nun, dass die Kaution Ihre einzige Kapitalanlage darstellt. Das bedeutet, dass Sie den gesetzlichen Sparerpauschbetrag noch nicht ausgenutzt haben. Demnach können Sie einen Freibetrag in Höhe von 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Ehepaare geltend machen. Sie können demnach die Zinsen steuerfrei vereinnahmen, und müssen in Ihrer Steuererklärung auch nichts angeben.

        Viele Grüße

        Antworten
    7. Lars meint

      22. Mai 2018 um 22:06

      Hallo,

      erstmal ein großes Danke an Sie für die Recherche und die tolle Möglichkeit zum direkten Vergleich. Sie haben uns damit viel weitere Arbeit und Zeit erspart. Nachdem wir mit dem Anliegen, ein Kautionskonto für Mieter zu eröffnen bei einigen Banken einfach abgewiesen wurden. Es ist echt eine Schande, wie das heute läuft… Deshalb muss ich das gerade mal eben loswerden….

      Als ich im Februar diesen Jahres umzog, bat mich der Vermieter ein Konto für die Mietkaution zu erstellen, und es ihm anschließend zu übergeben. Ganz normale Sache eigentlich oder?? Dachte ich zumindest… Also bin ich zu unserer Bank. Der Mitarbeiter sagte: „So etwas gibt es bei uns nicht mehr“. Wo ich es den dann abschließen könnte, fragte ich? Die Antwort war mit etwas arrogantem Tonfall: „Das kann ich Ihnen nun wirklich nicht sagen. Da müssen Sie einfach schauen“.

      Dann ging ich zur nahegelegenen Raiffeisenbank, und stellte mein Anliegen erneut: Der Mitarbeiter sagte: „Natürlich haben wir ein Mietkautionskonto. Sind Sie bei uns Kunde?“ Ich verneinte. „Sie müssen aber bei uns Kunde sein, um das Konto eröffnen zu können“.

      Also wieder nichts, und ab zur Sparkasse. Dort antwortete mir der Mitarbeiter auf meine Anfrage. „Ist möglich, aber kostet 25 Euro Gebühr für die Eröffnung“… O.k. dass es nicht kostenlos ist, hatte ich zwar erwartet… Aber gleich 25 Euro?? Das bekommt man doch mit den mickrigen Zinsen nie wieder rein…

      So… nun genug gemeckert… und nochmal ein ganz fettes Danke an Sie. Wir haben jetzt das Kautionskonto von der Postbank genommen, und sind zufrieden, ebenso wie unser Vermieter.

      Viele Grüße, und macht weiter so mit eurer Arbeit!!

      Antworten
      • admin meint

        3. Juni 2018 um 12:21

        Hallo,

        vielen Dank für Ihr angenehmes Feedback. Wenn Ihnen unsere Seite gefällt, empfehlen Sie uns doch bitte weiter, z.B. auch über Facebook oder Instagram.

        Viele Grüße

        Antworten
    8. Martin meint

      27. Juli 2018 um 11:55

      Das Mietkautionskonto bei der Postbank ist entgegen der obigen Auflistung nicht (mehr) kostenlos. Girokonto-Inhaber zahlen 20 €, ansonsten 30 €.

      Antworten
      • admin meint

        4. August 2018 um 10:01

        Hallo,

        vielen Dank für Ihre Anmerkung, wir haben die Änderung entsprechend vorgenommen. Als wir die Konten recherchierten, war gab es hier tatsächlich keine Gebühren. Scheinbar hat es die Postbank in der Zwischenzeit geändert.

        Viele Grüße

        Antworten
    9. Rike meint

      28. Dezember 2018 um 23:02

      Hallo,

      habe eine Frage als Mieterin: worauf kommt es eigentlich genau an, damit das Mietkautionskonto den gesetzlichen Vorschriften entspricht? Wenn ich z.B. ein Konto hätte, was genauso sicher ist, also auch der Einlagensicherung unterliegt… nur halt ein paar Zinsen mehr bringt… Kann ich vom Vermieter verlangen, dass er die Mietkaution darauf anlegt? Oder muss es unbedingt dieses Sparbuch sein?

      Danke

      Antworten
      • admin meint

        2. Januar 2019 um 14:13

        Hallo,

        die gesetzlichen Bestimmungen des 551 BGB erfordern genau dieses Sparbuch. Da gibt es leider keinen Spielraum. Es muss aber nur dann genutzt werden, wenn der Vermieter darauf besteht. Wenn Sie sich zusammen auf ein andere Anlage verständigen, können Sie im Prinzip alles abschließen was sie möchten. Dann wäre z.B. auch z.B. Tagesgeld, Festgeld oder eine Bürgschaft möglich. Die einzige Bedingung ist, dass beide Mietparteien damit einverstanden sind.

        Viele Grüße

        Antworten
    10. Anette meint

      26. Februar 2019 um 23:08

      Hallo,

      darf mir der Vermieter bei Auszug die Gebühren für das Kautionskonto in Rechnung stellen?

      VG

      Antworten
      • admin meint

        3. März 2019 um 11:12

        Hallo,

        soweit mir bekannt ist, muss immer derjenige die Kosten übernehmen, der das Konto auf sich eröffnet hat. Wenn es also auf den Vermieter angelegt wurde, muss dieser auch die Gebühren zahlen.

        Viele Grüße

        Antworten
    11. Magdalena meint

      23. Juni 2019 um 18:51

      Guten Tag,

      ich hoffe, die Kommentarfunktion ist soweit noch aktiv. Ich hätte eine kurze Frage zu folgendem Sachverhalt und hoffe, Sie könnten ggfs. weiterhelfen: Ich bin kürzlich in meine erste eigene Wohnung umgezogen. Hatte mit der zuständigen Hausverwaltung mündlich ausgemacht, die Mietkaution auf dieselbe Art und Weise zu entrichten, wie es die Vormieterin getan hat – nämlich über die Eröffnung eines Mietkautionsparbuchs und eine anschließende Verpfändung. Ich habe mir unter Anwesenheit einer Zeugin noch einmal mündlich bestätigen lassen, dass dies eine Möglichkeit ist, die Kaution entsprechend für den Vermieter zur Verfügung zu stellen. Im Mietvertrag selbst ist beschrieben, dass die Mietkaution in bar zu leisten ist. Dies wurde von der Hausverwaltung jedoch nicht gefordert. Jetzt nachdem das Sparbuch von mir angelegt worden ist, und ich einen Termin mit der Hausverwaltung zur Übergabe des Sparbuchs vereinbart habe, erhielt ich unerwartet eine E-Mail mit der Nachricht, dass man doch kein Sparbuch akzeptiere und man bevorzugen würde, wenn ich die Kaution auf das Hauskonto der Hausverwaltung überweisen und anschließend der Betrag von dieser auf ein separates Mietkautionskonto transferiert würde.

      Meine Frage wäre daher, ob dies soweit rechtens ist, und man dies so einfach verlangen kann? Immerhin ist die Eröffnung des Sparbuchs bereits mit zusätzlichen Kosten einhergegangen, während zugleich bis dato kein Problem mit dieser Art der Hinterlegung kommuniziert wurde.

      Für Ihre Einschätzung zu diesem Fall wäre ich sehr dankbar.

      Viele Grüße

      Antworten
      • admin meint

        4. Juli 2019 um 09:45

        Hallo,

        zunächst: die grundsätzliche Vorgehensweise der Hausverwaltung ist richtig: Nämlich die Entgegennahme des Geldes von Ihnen in bar mit der anschließenden Anlage auf einem separaten Kautionskonto. Eine abweichende mündliche Vereinbarung müssten Sie tatsächlich durch Zeugen belegen können, was aus Ihren Ausführungen jedoch nicht eindeutig hervorgeht. Das Problem ist, dass es nichts Schriftliches darüber gibt. Vermutlich bleiben Sie auf den Kosten für die Eröffnung sitzen.

        Viele Grüße

        Antworten
    12. Masha meint

      2. Oktober 2019 um 15:02

      Hallo,

      die Verlinkung zur BBBank ist abgelaufen. Gibt es einen neuen Link dazu, oder hat die Bank ihr Angebot komplett eingestellt?

      Vielen lieben Dank

      Antworten
      • admin meint

        6. Oktober 2019 um 09:09

        Hallo,

        vielen Dank für Ihren Hinweis. Die BBBank scheint das Angebot tatsächlich eingestellt zu haben. Wir konnten allerdings unser Angebot um die Online SparCard der Deutschen Bank erweitern. Die Konditionen sind exakt dieselben.

        Viele Grüße

        Antworten
    13. Baris meint

      31. Dezember 2019 um 16:14

      Habe folgende Frage. Mein Bruder zieht gerade um: Ist es möglich, dass ich für ihn ein Kautionskonto für seinen Vermieter eröffne? Oder kann das nur der Mieter? Und muss dabei der Mietvertrag bei der Bank vorgelegt werden? Eine letzte Frage: Kann man sich die Bank aussuchen, oder muss ich das Konto bei der Hausbank machen?

      Danke

      Antworten
      • admin meint

        3. Januar 2020 um 10:45

        Hallo,

        ein Konto welches für die Mietkaution angelegt wird, kann immer nur entweder vom Mieter oder Vermieter eröffnet werden, niemals aber von einer unbeteiligten Person. Die Bank verlangt – wie Sie schon richtig vermuten – die Vorlage des Mietvertrags. Sie sind nicht an die Hausbank gebunden, sondern können auch woanders ein Mietkautionskonto eröffnen. Voraussetzung ist, dass dort ein solches Sparkonto angeboten wird.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    14. Andreas meint

      30. März 2020 um 23:54

      Hallo,

      die Eigentümer GmbH meiner Mietwohnung legt meine Mietkaution des öfteren mal ohne meines Wissens bei verschiedenen Kautions-Anlagebanken an. Meine Zustimmung haben die aber nicht. Frage: Darf der Vermieter nach gesicherter Anlage der Mietkaution, ohne mein Wissen und Zustimmung das vorhandene Mietkautionskonto wieder auflösen, und das Geld woanders anlegen? Ist bei mir innerhalb von ca. 10 Jahren schon 3x geschehen.

      Antworten
      • admin meint

        1. April 2020 um 12:52

        Hallo,

        das ist zugegeben eine gute Frage. Meines Wissens ist die Auflösung eines Kautionskontos nur möglich, wenn dem Vermieter ein fälliger Anspruch gegen seinen Mieter zusteht sowie nach Beendigung des Mietverhältnisses. Ganz sicher bin ich mir jedoch nicht. Bitte fragen Sie mal bei Mieterschutzbund nach.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    15. Anne meint

      1. Juni 2020 um 09:07

      Guten Abend,

      ich habe eine Frage zur Mietkaution für ein WG Zimmer. Ich habe einen Untermietvertrag für ein möbliertes Zimmer abgeschlossen. Auf Nachfrage hin wurde mir mitgeteilt, das meine Kaution nicht auf einem Kautionskonto liegt, ich sie jedoch beim Auszug nach Schlüsselübergabe sofort erhalten könnte.
      Ich finde es jedoch nicht sicher, weil ich ja nicht weiß ob, ich das Geld zum Schluss wirklich zurück erhalte. Ist das Verhalten von meinem Vermieter richtig, oder kann ich verlangen, dass er die Kaution auf einem separaten Konto anlegt?

      Antworten
      • admin meint

        5. Juni 2020 um 10:23

        Hallo,

        Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Vermieter das Geld auf einem separaten und sicheren Konto getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegt. Sie dürfen sogar einen Nachweis hierfür verlangen. Standardmäßig wird hierfür ein klassisches Sparkonto bei einer Bank ausgewählt. Sie können sich jedoch darauf einigen, dass die Kaution auf einem höher verzinslichen Konto, wie z.B. Tagesgeld angelegt wird. Im Gegensatz zum Sparbuch erfordert dies jedoch das Einverständnis des Vermieters.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    16. J.S. meint

      8. Juli 2020 um 14:18

      Unterliegt ein Kautionskonto auch der Absicherung bis 100 TEUR je Bankunde? Oder haftet die Bank auch bei Beträgen über 100.000,00 €, also unbegrenzt in Höhe der Einzahlung?

      Antworten
      • admin meint

        10. Juli 2020 um 10:23

        Hallo,

        es ist im Prinzip beides richtig, was Sie sagen. Zunächst gilt die gesetzliche Einlagensicherung, die der Staat bis zu einer Höhe von 100.000 Euro garantiert. Die Einlagensicherung gilt für Banken mit Sitz innerhalb der EU. Darüber hinaus haben die meisten Banken eigene privatwirtschaftlich organisierte Absicherungsinstrumente, die auch höhere Beträge schützen. Dies ist jedoch nicht immer der Fall, sondern ist im Einzelfall vorher zu überprüfen, bevor Sie dort ein Konto eröffnen.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    17. Vermieter meint

      5. Oktober 2020 um 11:19

      Die Postbank bietet seit 20. September keine Mietkautionskonten mehr an.

      Antworten
      • admin meint

        11. Oktober 2020 um 10:33

        Hallo,

        herzlichen Dank. Wir haben die Bank aus der Tabelle entfernt.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    18. Hans meint

      9. Oktober 2020 um 11:57

      Bitte aktualisieren sie die Tabelle im Artikel.

      – Die DKB erhebt seit dem 1.10.2020 1,00€ Kontoführungsgebühr pro Monat (zahlbar durch Vermieter).
      – Die VW-Bank eröffnet auf Nachfrage (08.10.2020) keine Kautionskonten mehr.

      Gruß

      Antworten
      • admin meint

        7. Oktober 2020 um 10:34

        Hallo,

        vielen Dank. Wir haben die Tabelle aktualisiert.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    19. Kai meint

      21. Februar 2021 um 10:10

      Gibt es bei der Mietkaution eine Verjährungsfrist, wenn das Mietverhältnis schon 15 Jahre nicht mehr besteht? Die Kaution wurde 1994 von einer Wohnungsgesellschaft auf ein Mietkautionskonto neben meinem Girokonto bei der Deutschen Bank angelegt. Habe mich abgesehen von diesem Mk.Konto vor ca. 10 Jahren von der Deutschen Bank entfernt. Das Mietshaus wurde weit vor 2005 verkauft. Der neue Vermieter ging in die Insolvenz. Dann hat es eine Privatperson gekauft, und hat mich 2005 endgültig über viele Schikanen dort herausgeekelt. Im Streit auseinander! Noch vor 10 Jahren bekam ich die Antwort von der Deutschen Bank auf Herausgabe meiner Kaution auf meinem Konto. Die Antwort lautete: Auszahlung nur mit Zustimmung des Vermieters. Oder ich müsste mir einen Rechtsanwalt bei diesen Schwierigkeiten nehmen. Es geht um jetzt ca. 175€ Kautionssumme!

      Bis wann ist da der ex. Vermieter für die Sperrung des Kautionskontos involviert?

      Antworten
      • admin meint

        23. Februar 2021 um 09:32

        Hallo,

        finanzielle Forderungen verjähren nach 3 Jahren. Darunter fällt auch der Rückzahlungsanspruch der Mietkaution.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    20. Ulrich meint

      28. Juni 2021 um 20:03

      Ich habe unterschiedliche Ansichten – auch Urteile – zu der Frage gefunden, wer (Vermieter oder Mieter) die Kontoführungsgebühren für das Mietkautionskonto zu tragen hat. Gibt es schon eine höchstrichterliche Rechtsprechung?

      Antworten
      • admin meint

        1. Juli 2021 um 11:56

        Hallo,

        leider ist mir dazu auch nichts konkretes bekannt.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    21. Juliane meint

      30. August 2021 um 15:35

      Die Commerzbank nimmt ab 01.09.21 €59,— für eine Kautionskonto-Eröffnung! Info habe ich telefonisch heute um 15.30 Uhr erhalten! Welch ein Dienstleister!

      Antworten
      • admin meint

        1. September 2021 um 08:06

        Vielen Dank für die Info. Haben wir geändert!

        Freundliche Grüße

        Antworten
    22. Martin meint

      1. September 2021 um 09:11

      Also die DKB wurde als kostenlos aufgeführt, aber folgende Informationen sind auf der Website der DKB ablesbar:

      – du nutzt dein DKB-Cash seit mind. 6 Monaten
      – möglich für Mietkautionen bis 10.000 Euro
      – 3,5% p.a. Avalprovision, mindestens 50 Euro
      – Abbuchung der Avalprovision einmal jährlich von deinem DKB-Cash
      – Ausstellung der Avalurkunde für einmalig 30 Euro

      Also kostet es 3,5% pro Jahr abhängig von der Bürgschaft. Gebühren wurden bei euch aber mit 0,00 EUR aufgeführt. Übersehe ich hier etwas?

      Danke im voraus.

      Antworten
      • admin meint

        5. September 2021 um 10:36

        Hallo,

        es gibt bei der DKB beides, also das Kautionskonto zur Anlage, sowie die Bürgschaft. Die oben aufgeführten Konditionen beziehen sich auf das Anlagekonto.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    23. Ag meint

      24. Oktober 2021 um 05:05

      Hallo,

      ich habe eine Frage. Besteht bei der DKB die Möglichkeit, die Mietkaution in 3 monatlichen Raten zu zahlen? Ich zahle meine Kaution in 3 Raten, bin aber nicht sicher, wie ich es in mein Konto anlegen kann. Brauche ich eventuell 3 Mietkautionskonten für jede Einzahlung? Der Vermieter will für jede Einzahlung einen Nachweis bzw. Bestätigung haben.

      Antworten
      • admin meint

        26. Oktober 2021 um 10:41

        Hallo,

        eine Zahlung in 3 Raten ist immer dann möglich, wenn der Mieter dem Vermieter die Kaution in bar übergibt, und der Vermieter dann das Mietkautionskonto eröffnet. Hierfür ist auch nur ein Konto nötig. Wenn Sie als Mieter das Konto eröffnen, müssen Sie dagegen gleich den vollen Kautionsbetrag einzahlen.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    24. Udo meint

      30. Dezember 2021 um 12:31

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich wollte bei der Dortmunder Volksbank ein Mietkautionskonto über 1200,00 € anlegen. Dafür musste ich zusätzlich 25,00 € Bearbeitungsgebühr zahlen. Man stellt also der Bank Geld zur Verfügung und muss dafür noch zahlen, das finde ich unverschämt. Das ist neu, war bei meinen früheren Kautionskonten nicht der Fall. Noch schlimmer find ich aber folgende Tatsache: Jedes Jahr erhalte ich über die Zinsen einen Beleg über 0,09 € abzüglich 0,02 € Kapitalertragssteuer gleich 0,07 €. Für diesen Betrag wird mir dann 0,80 € Porto belastet. Ein schönes Verlustgeschäft über die Jahre. Meine Frage : Wie kann man Mietkautionen kostenneutral anlegen?

      Mit freundliche Grüßen
      Udo

      Antworten
      • admin meint

        3. Januar 2022 um 10:11

        Hallo,

        man kann im Prinzip beide Kosten vermeiden. Nicht jeder Anbieter verlangt Gebühren, siehe Übersicht mit Mietkautionskonten oben. Die Steuern können Sie vermeiden, indem Sie der Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Bis zu einem Höchstbetrag von 801 Euro pro Jahr für Ledige oder 1602 Euro pro Jahr für verheiratete Personen sind die Zinsen dann von der Steuer befreit.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    25. Dieter meint

      26. Februar 2022 um 12:02

      Meine Frage: Ich habe schon seit Jahren ein Mietkautionskonto bei der Sparda-Bank West. Nun möchte ich das Girokonto dort kündigen. Das Konto für die Kaution könnte dort bestehen bleiben. Ist dies an das Girokonto gekoppelt? Nimmt die Sparda Bank dann extra Gebühren?

      Antworten
      • admin meint

        28. Februar 2022 um 12:34

        Hallo,

        leider liegen mir hierzu keine Informationen vor. Sie müssten das direkt bei der Spardabank erfragen.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    26. Dieter meint

      4. Mai 2022 um 11:05

      Hallo,

      die Targobank, Volksbank Lüneburger Heide, Hypo-Vereinsb und Commerzbank bieten Mietkautionskonten nur für Bestandskunden. Hamburger Sparkasse, Sparkasse Harburg Buxtehude, sowie die PSD Bank Nord bieten gar keines mehr an.

      Gruß

      Antworten
      • admin meint

        6. Mai 2022 um 10:32

        Hallo,

        viele Dank für die Ergänzung.

        Freundliche Grüße

        Antworten

    Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Footer

    mietkautionsbuergschaft.de

    Kontakt

    • Impressum
    • Über uns

    Daten & Haftung

    • Disclaimer
    • Datenschutz

    Weitere Infos

    • Blog
    • (c) 2022 mietkautionsbuergschaft.de