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    Mietkautionskonto: Vergleich & kostenlose Anbieter 2026

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 12. September 2026

    Ein Mietkautionskonto sorgt dafür, dass die Kaution während der Mietzeit sicher und getrennt angelegt wird. Doch bei Kosten, Zinsen und Eröffnung gibt es deutliche Unterschiede. Unser Vergleich zeigt aktuelle Anbieter und erklärt, worauf Mieter und Vermieter bei der Auswahl achten sollten.

    Seiteninhalt
    1. Vergleich
    2. Definition
    3. Eröffnung
    4. Kosten & Zinsen
    5. Digitale Anbieter vs Bank
    1. Zugriff & Auflösung
    2. Alternativen
    3. FAQ
    ➥ Das Wichtigste auf einen Blick
    • Ein Kautionskonto dient der sicheren Verwahrung der Mietkaution während der Mietdauer.
    • Es wird entweder auf den Vermieter als Treuhandkonto oder vom Mieter als verpfändetes Sparkonto eröffnet.
    • Die Auszahlung im Schadensfall und die Auflösung nach Mietende unterscheiden sich je nach Kontoart.
    • Banken verlangen teils hohe Gebühren, inzwischen gibt es aber auch kostenlose Anbieter.

    Kosten und Zinsen von Mietkautionskonten im Vergleich

    Klassische Banken und Sparkassen verlangen für ihr Mietkautionskonto meist eine Einrichtungsgebühr und bieten nur geringe Guthabenzinsen. Inzwischen gibt es jedoch auch digitale Anbieter, bei denen Eröffnung und Verwaltung vollständig online und kostenlos möglich sind. Verglichen werden unter anderem Kosten, Zinsen und die Verfügbarkeit für Mieter und Vermieter.

     
    Anbieter
    Kosten
    Guthabenzins
    Für wen
    Eröffnung
     

    Deutsche Mietkaution

    Logo von Deutsche Mietkaution

    Kosten
    0,00 €
    Guthabenzins
    2,0 %
    ab 7. Monat 1,0 %
    Für wen
    Mieter oder Vermieter
    zum Anbieter
    • verpfändbar: bei Anlage auf Mieter
    • für Neukunden:  ✓︎
    • online eröffnen:  ✓︎
    • mehrere Kautionen verwalten:  ✓︎
    • kontoführende Bank: Baader Bank AG
    • gewerbliche Mietverhältnisse:  ✓︎
     
     

    heykaution

    Logo von heykaution

    Kosten
    0,00 €
    Guthabenzins
    0,1 %
    Für wen
    Vermieter
    zum Anbieter
    • verpfändbar:  ✗︎
    • für Neukunden:  ✓︎
    • online eröffnen:  ✓︎
    • mehrere Kautionen verwalten:  ✓︎
    • kontoführende Bank: Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG
    • gewerbliche Mietverhältnisse:  ✗︎
     
     

    Smartmiete

    Logo von Smartmiete

    Kosten
    0,00 €
    Guthabenzins
    0,1 %
    Für wen
    Vermieter
    zum Anbieter
    • verpfändbar:  ✗︎
    • für Neukunden:  ✓︎
    • online eröffnen:  ✓︎
    • mehrere Kautionen verwalten:  ✓︎
    • kontoführende Bank: Instabank
    • gewerbliche Mietverhältnisse:  ✗︎
     
     

    GLS Bank

    Logo der GLS Bank

    Kosten
    25,00 €
    Guthabenzins
    0,01 %
    Für wen
    Vermieter
    zum Anbieter
    • verpfändbar:  ✗︎
    • für Neukunden:  ✗︎
    • online eröffnen:  ✗︎
    • mehrere Kautionen verwalten:  ✗︎
    • kontoführende Bank: GLS Bank
    • gewerbliche Mietverhältnisse:  ✗︎
     
     

    BW-Bank

    Logo von BW-Bank

    Kosten
    30 € online
    50 € per Formular
    Guthabenzins
    0,01 %
    Für wen
    Mieter oder Vermieter
    zum Anbieter
    • verpfändbar: bei Anlage auf Mieter
    • für Neukunden:  ✗︎
    • online eröffnen:  ✓︎
    • mehrere Kautionen verwalten:  ✗︎
    • kontoführende Bank: BWBank
    • gewerbliche Mietverhältnisse:  ✗︎
     
     

    Targobank

    Logo der Targobank

    Kosten
    15,00 € Bestandskunden
    89,00 € Neukunden
    Guthabenzins
    0,01 % bis 0,06 %
    Für wen
    Mieter
    zum Anbieter
    • verpfändbar:  ✓︎
    • für Neukunden:  ✓︎
    • online eröffnen:  ✗︎
    • mehrere Kautionen verwalten:  ✗︎
    • kontoführende Bank: Targobank
    • gewerbliche Mietverhältnisse:  ✗︎
     
     

    Volksbanken

    Kosten
    15 – 50 €
    je nach Institut
    Guthabenzins
    0,0 bis 0,1 %
    je nach Institut
    Für wen
    Mieter oder Vermieter
    je nach Institut
    zum Anbieter
    • verpfändbar: bei Anlage auf Mieter
    • für Neukunden: je nach Institut
    • online eröffnen:  ✗︎
    • mehrere Kautionen verwalten:  ✗︎
    • kontoführende Bank: Volks- und Raiffeisenbanken
    • gewerbliche Mietverhältnisse:  ✗︎
     
     

    Sparkassen

    Kosten
    10 – 75 €
    je nach Institut
    Guthabenzins
    0,0 bis 0,1 %
    je nach Institut
    Für wen
    Mieter oder Vermieter
    je nach Institut
    zum Anbieter
    • verpfändbar: bei Anlage auf Mieter
    • für Neukunden: je nach Institut
    • online eröffnen:  ✗︎
    • mehrere Kautionen verwalten:  ✗︎
    • kontoführende Bank: Sparkassen
    • gewerbliche Mietverhältnisse:  ✗︎
     
     

    Commerzbank

    Logo der Commerzbank

    Kosten
    59,00 €
    Guthabenzins
    0,01 %
    Für wen
    Mieter oder Vermieter
    zum Anbieter
    • verpfändbar: bei Anlage auf Mieter
    • für Neukunden:  ✗︎
    • online eröffnen:  ✗︎
    • mehrere Kautionen verwalten:  ✗︎
    • kontoführende Bank: Commerzbank
    • gewerbliche Mietverhältnisse:  ✗︎
     
     

    Frühere Anbieter

    Leider bieten unter anderem folgende Kreditinstitute kein Mietkautionskonto mehr an: Postbank, DKB, Santander, HypoVereinsbank.
     

    Hinweise

    • Mit * gekennzeichnete Links sind sogenannte Affiliate-Links. Kommt darüber ein Abschluss zustande, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten oder sonstigen Nachteile.
    • Quellen: Konditionenverzeichnisse und Website-Auskünfte der Unternehmen (Stand: September 2026)
    • Sortierung: Die Rangfolge der Anbieter in unserem Vergleich richtet sich nach den Kosten. Bei Kostengleichheit entscheidet die Höhe des Guthabenzinses. Sind auch die Zinsen identisch, zählt die Bekanntheit und Reputation der Bank.
    • Gewährleistung: Trotz gründlicher Recherche können wir keine Gewähr für die Aktualität und Richtigkeit der Informationen übernehmen, insbesondere bei kurzfristigen Änderungen.

    Welcher Anbieter passt zu wem?

    Sie möchten…Passende Anbieter
    keine Gebühren zahlen und attraktive Zinsen erhalten.Deutsche Mietkaution: ohne Einrichtungs- und Kontoführungsgebühr sowie 2,0 % Guthabenzins, ab dem 7. Monat 1,0 %.
    als Vermieter mehrere Mietkautionen verwalten.Deutsche Mietkaution und heykaution: beide als Sammelkonto geeignet.
    als Mieter ein Kautionskonto verpfänden.Deutsche Mietkaution, BW-Bank, Targobank sowie einige Volksbanken und Sparkassen.
    das Konto vollständig online eröffnen.Deutsche Mietkaution, heykaution, Smartmiete oder BW-Bank.
    lieber eine klassische Bank.BW-Bank, Targobank, Commerzbank sowie regional Volksbanken und Sparkassen.
    ein Konto für gewerbliche Mietverhältnisse.Deutsche Mietkaution: einziger Anbieter, der dies unterstützt.

    Fazit: Welches Mietkautionskonto eignet sich am besten?

    Der Anbieter Deutsche Mietkaution erfüllt in unserem Vergleich besonders viele Anforderungen: Das Konto ist kostenlos, vollständig digital, für Mieter und Vermieter geeignet und bietet zudem den höchsten Guthabenzins. Wer hingegen eine klassische Bank mit persönlicher Beratung vor Ort bevorzugt, kann bei einer Sparkasse oder Volksbank fündig werden. Allerdings bieten längst nicht mehr alle Institute ein Mietkautionskonto an. Auch die Konditionen unterscheiden sich deutlich. Bei großen bekannten Banken wie der Targobank oder der BW-Bank sind entsprechende Angebote dagegen häufig nur für Bestandskunden verfügbar oder vergleichsweise teuer. Ein Konto kann jedoch auch dort sinnvoll sein, wenn man bereits Kunde ist und dann von günstigeren Konditionen profitiert.

    Was ist ein Mietkautionskonto?

    Ein Mietkautionskonto ist ein spezielles Konto, auf dem die Kaution für eine Mietwohnung während der Mietdauer sicher hinterlegt wird.

    • Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit, z.B. wenn der Mieter beim Auszug Mietschulden oder Schäden in der Wohnung hinterlässt.
    • Das Geld gehört rechtlich dem Mieter, ist aber für die Dauer des Mietverhältnisses zweckgebunden.
    • Durch die getrennte Anlage bleibt die Kaution auch bei einer Insolvenz des Vermieters geschützt.

    Wer kann ein Mietkautionskonto eröffnen: Mieter oder Vermieter?

    Für die Eröffnung gibt es zwei Wege: Der Vermieter legt das Kautionskonto auf seinen Namen an. Oder der Mieter eröffnet das Konto selbst und verpfändet es zugunsten des Vermieters.

    Eröffnung auf Vermieter

    Treffen die Mietparteien keine andere Vereinbarung, gilt die gesetzliche Regelung des § 551 BGB Abs. 3. Danach muss der Vermieter eine vom Mieter erhaltene Geldsumme auf einem Sparkonto bei einer Bank zum üblichen Zinssatz anlegen. Die Anlage erfolgt auf einem vom Vermögen des Vermieters getrennten und entsprechend gekennzeichneten Sonderkonto, häufig auch als Treuhandkonto bezeichnet. Der Wohnungsgeber verwaltet das Guthaben demnach treuhänderisch für den Mieter.

    Der Ablauf im Überblick

    • Anbieter auswählen: Der Vermieter wählt ein geeignetes Mietkautionskonto.
    • Konto einrichten: Er eröffnet das Treuhandkonto für das Mietverhältnis.
    • Kaution einzahlen: Der Mieter übergibt die Kaution oder überweist sie auf das Konto. Bei einer Privatwohnung kann er diese auch in drei monatlichen Raten zahlen.
    • Kaution verwalten: Das Guthaben wird getrennt vom Vermögen des Vermieters verwahrt und nach Mietende zurückgezahlt, soweit keine Ansprüche mehr abzusichern sind.

    Eröffnung auf Mieter

    Auch der Mieter kann das Kautionskonto auf seinen Namen eröffnen. Damit er während des Mietverhältnisses nicht frei über das hinterlegte Guthaben verfügen kann, wird es in der Regel zugunsten des Vermieters verpfändet. Die Verpfändung wird der Bank angezeigt. Der Vermieter erhält anschließend einen Nachweis über die hinterlegte Sicherheit. Je nach Bank gibt es auch Mietkautionskonten mit Sperrvermerk. Dabei wird die Verfügung über das Guthaben eingeschränkt und beispielsweise von der Zustimmung beider Mietparteien abhängig gemacht.

    Der Ablauf im Überblick

    • Anbieter auswählen: Der Mieter wählt ein Konto, das als Mietkaution verpfändet werden kann.
    • Konto einrichten: Er legt es auf seinen Namen an und zahlt die Kaution ein.
    • Kaution verpfänden: Das Guthaben wird nach dem Verfahren der Bank zugunsten des Vermieters verpfändet.
    • Nachweis übergeben: Der Vermieter erhält einen Nachweis über die Verpfändung.

    Welche Unterlagen werden zur Kontoeröffnung benötigt?

    Die benötigten Angaben und Unterlagen unterscheiden sich je nach Anbieter und Kontomodell.

    Für MieterFür Vermieter
    Personalausweis oder ReisepassPersonalausweis oder Reisepass
    Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)Angaben zum Mieter und Mietverhältnis
    Mietvertrag oder Angaben zum MietverhältnisHöhe der vereinbarten Mietkaution
    Angaben zum Vermieter für die VerpfändungBankverbindung für Ein- bzw. Auszahlungen

    Welche Kosten fallen an und wie wird die Kaution verzinst?

    Gebühren können den ohnehin geringen Zinsertrag teilweise oder vollständig aufzehren. Entscheidend ist daher, Kosten und Guthabenzins gemeinsam zu betrachten.

    Welche Kosten fallen für ein Mietkautionskonto an?

    Banken verlangen für die Einrichtung des Kontos beziehungsweise die Verpfändung des Guthabens häufig eine einmalige Gebühr. Laufende Kosten wie Kontoführungsgebühren sind dagegen eher unüblich. Für einzelne Leistungen, etwa Bescheinigungen, nachträgliche Änderungen oder die spätere Auflösung, können zusätzliche Entgelte anfallen.

    Wer trägt die Kosten?

    Eröffnet der Vermieter das Mietkautionskonto zur Anlage einer Barkaution, hat er grundsätzlich auch die damit verbundenen Kosten zu tragen (vgl. LG München I, Urteil vom 3.7.1997 – 7 O 18843/96). Legt der Mieter das Konto auf seinen Namen an und verpfändet das Guthaben an den Wohnungsgeber, werden ihm die von seiner Bank berechneten Gebühren in der Regel selbst in Rechnung gestellt.

    Gibt es ein kostenloses Mietkautionskonto?

    Ja. Bei einigen digitalen Anbietern wie Deutsche Mietkaution, heykaution oder Smartmiete fallen keine Einrichtungs- oder Kontoführungsgebühren an. Die vereinbarte Kautionssumme muss dennoch in voller Höhe auf dem Konto hinterlegt werden.

    Wie wird die Mietkaution verzinst?

    Das auf dem Mietkautionskonto eingezahlte Geld wird wie ein Sparguthaben verzinst. Die Zinsen werden dem Konto gutgeschrieben und erhöhen damit die hinterlegte Kautionssumme. Die Erträge stehen dem Mieter zu. Das gilt auch dann, wenn das Konto auf den Namen des Vermieters läuft. Klassische Kautionssparbücher bieten häufig nur eine geringe Verzinsung, während neue digitale Anbieter bessere Konditionen vorsehen. Bei einem variablen Zinssatz kann sich die Verzinsung während der Mietzeit ändern. Mehr zum Thema: Mietkaution und Zinsen.

    Beispiel: Kosten und Zinsen bei 3.000 € Mietkaution

    So wirken sich Guthabenzinsen und Gebühren bei unterschiedlichen Laufzeiten auf die Anlage einer Mietkaution aus.

    BeispielKostenZinsErgebnis nach 1 Jahr*Ergebnis nach 5 Jahren*
    Konto 10 €2,0 %+60,00 €+312,24 €
    Konto 20 €0,1 %+3,00 €+15,03 €
    Konto 330 €0,01 %−29,70 €−28,50 €
    * Wirtschaftlicher Nettoeffekt aus Zinsertrag abzüglich der einmaligen Kosten. Vereinfachte Berechnung bei gleichbleibendem Zinssatz und jährlicher Zinsgutschrift. Steuern sind nicht berücksichtigt.

    Fazit: Bei 3.000 € Kaution bringt ein Zinssatz von 2 % über fünf Jahre rund 312 € Ertrag. Bei sehr niedriger Verzinsung können dagegen selbst einmalige Einrichtungsgebühren den Zinsertrag über Jahre vollständig aufzehren.

    Was passiert, wenn bei einer Mietkaution die Kosten die Zinsen übersteigen?

    Übersteigen die Kosten die Zinsen, wäre damit die hinterlegte Sicherheit geringer als die ursprünglich vereinbarte Mietkaution. Ein Verlust entsteht jedoch deshalb nicht, da die von der Bank erhobene Gebühr bei der Kontoeröffnung vom Kontoinhaber separat bezahlt wird. Die eigentliche Kautionssumme bleibt so erhalten und steht dem Vermieter bei Ansprüchen aus dem Mietverhältnis vollständig zur Verfügung.

    Wie werden die Zinsen versteuert?

    Die während der Mietzeit erwirtschafteten Zinsen zählen steuerlich zu den Kapitalerträgen. Läuft das Mietkautionskonto auf den Vermieter, führt die Bank anfallende Steuern in der Regel direkt an das Finanzamt ab. Der Vermieter händigt dem Mieter die Steuerbescheinigung aus, damit dieser einbehaltene Beträge gegebenenfalls über seine Einkommensteuererklärung zurückholen kann. Mehr dazu unter: Mietkaution in der Steuererklärung.

    Digitale Lösungen vs klassische Banken

    Digitale Anbieter sind häufig günstiger und einfacher online zu eröffnen. Klassische Banken punkten dagegen mit persönlicher Beratung und einer bestehenden Kundenbeziehung.

    MerkmalTraditionelle BankenDigitale Alternativen
    EröffnungJe nach Bank in der Filiale, per Formular oder teilweise onlineIn der Regel vollständig online
    KostenJe nach Bank einmalige Gebühren für Einrichtung oder Verpfändungmeist gebührenfrei
    VerzinsungOft keine oder nur geringe VerzinsungJe nach Anbieter teilweise höhere Zinsen
    VerfügbarkeitNicht bei jeder Bank erhältlich, teilweise nur für Bestandskunden oder regionalSpezialisierte Angebote häufig bundesweit verfügbar
    VerwaltungJe nach Bank über Filiale, Online-Banking oder klassische DokumenteHäufig vollständig digital über Online-Zugang oder App
    AbwicklungTeilweise Formulare, Unterschriften und postalischer Austausch erforderlichUnterlagen und Nachweise meist digital verfügbar
    Persönliche BeratungHäufig persönliche Beratung in einer Filiale möglichKundenservice per Hotline oder Chatbot

    Zugriff im Schadensfall und Auflösung nach Mietende

    Für den Zugriff auf die Kaution ist entscheidend, ob das Konto auf den Vermieter oder den Mieter läuft.

    SchrittTreuhandkontoVerpfändetes Sparkonto
    1. Anforderung KautionVermieter kann als Kontoinhaber die Auszahlung bei seiner Bank selbst veranlassen.Vermieter wendet sich mit der Verpfändungserklärung an die Bank des Mieters.
    2. Mieter-InfoBank informiert Mieter über Inanspruchnahme.Bank informiert Mieter über geplante Pfandverwertung.
    3. Einspruch / Zustimmung*Der Mieter kann innerhalb einer vorgesehenen Frist widersprechen*.Für die Auszahlung kann je nach Vereinbarung die Zustimmung des Mieters erforderlich sein*.
    4. Vorgehensweise bei Streit*Bei einem Widerspruch kann die Bank die Auszahlung bis zur Klärung zurückstellen*.Fehlt eine erforderliche Zustimmung, kann die Bank die Auszahlung bis zur Klärung zurückstellen*.
    5. Einvernehmliche AuszahlungVermieter kann über geforderten (Teil-)Betrag verfügen.Bank überweist geforderten (Teil-)Betrag aus dem Guthaben des Mieters an den Vermieter.
    6. Auflösung nach MietendeVermieter löst das nicht mehr benötigte Kautionskonto auf.Mieter kann wieder frei über sein Konto verfügen und es auflösen oder weiterführen.
    * Die genannten Schritte zeigen lediglich den grundsätzlichen Ablauf. Die konkrete Vorgehensweise ist immer abhängig von den Geschäfts- oder Vertragsbedingungen der jeweiligen Bank.

    Bank prüft nur formelle Voraussetzungen

    Die Bank prüft grundsätzlich nur, ob die formellen Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt sind. Ob der Anspruch des Vermieters tatsächlich berechtigt ist, kann sie von außen nicht abschließend beurteilen. Wann der Vermieter die Kaution tatsächlich für offene Mieten, Schäden oder andere Forderungen verwenden darf, erklären wir ausführlich im Ratgeber: Mietkaution einbehalten.

    Hinweis: Die Freigabe des Kontos muss nicht unmittelbar mit dem Auszug erfolgen. Der Wohnungsgeber darf zunächst gründlich prüfen, ob noch verbleibende Ansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen. Ausführliche Infos zu den genauen Fristen finden Sie in unserem Ratgeber: Mietkaution-Rückzahlung.

    Welche Alternativen gibt es zum Mietkautionskonto?

    Wer die Mietkaution nicht auf einem klassischen Sparkonto „parken“ möchte, kann bei entsprechender Vereinbarung mit dem Vermieter auch andere Anlageformen wählen.

    Mietkautionsdepot

    Bei einem Mietkautionsdepot wird die Kaution beispielsweise in Fonds oder ETFs angelegt und zugunsten des Vermieters verpfändet. Dadurch bestehen höhere Renditechancen als bei einem klassischen Mietkautionskonto, gleichzeitig kann der Wert der Anlage schwanken. Beide Mietparteien müssen sich auf diese Sparform einigen.

    Tagesgeldkonto

    Auch ein Tagesgeldkonto für die Mietkaution kann aufgrund der höheren Verzinsung interessant sein. Da gewöhnliche Tagesgeldkonten meist keine Verpfändung zugunsten des Vermieters ermöglichen, setzt diese Lösung eine einvernehmliche Entscheidung und entsprechendes Vertrauen zwischen den Mietparteien voraus.

    Mietkautionsbürgschaft

    Bei einer Mietkautionsbürgschaft muss der Mieter die Kautionssumme nicht auf einem Konto hinterlegen. Stattdessen erhält der Vermieter eine Bürgschaft als Sicherheit. Der Mieter behält dadurch seine Liquidität, zahlt jedoch einen laufenden Beitrag, den er nicht zurückbekommt.

    Weiterlesen: Weitere Möglichkeiten und einen ausführlichen Vergleich der verschiedenen Anlageformen finden Sie unter Mietkaution anlegen.

    Häufig gestellte Fragen

    Welche Nachteile hat ein Mietkautionskonto?

    Der größte Nachteil eines Kautionskontos ist, dass die gesamte Kautionssumme hinterlegt werden muss und dem Mieter während dieser Zeit nicht frei zur Verfügung steht. Hinzu kommen je nach Anbieter geringe Guthabenzinsen sowie mögliche Gebühren für die Einrichtung oder Verpfändung des Kontos.

    Ist ein Kautionskonto für Vermieter verpflichtend?

    Ein Mietkautionskonto ist für Vermieter dann verpflichtend, wenn der Mieter ihm die Kaution als Geldsumme überlässt (entweder in bar oder als Überweisung). Nach § 551 Abs. 3 BGB muss der Vermieter sie getrennt von seinem Vermögen anlegen. Die Mietparteien können jedoch gemeinsam eine andere Anlageform vereinbaren.

    Darf der Vermieter mehrere Mietkautionen auf einem Konto anlegen?

    Grundsätzlich ja. Mehrere Mietkautionen dürfen auf einem Sammelkonto verwaltet werden, wenn das Guthaben vom Vermögen des Vermieters getrennt bleibt und jede Kaution eindeutig einem Mieter zugeordnet werden kann. Sammelkonten sind jedoch nicht bei jedem Anbieter möglich, siehe Vergleich oben.

    Kann die Kaution nachträglich auf ein anderes Konto übertragen werden?

    Ja, die Mietkaution kann grundsätzlich auch während des Mietverhältnisses auf ein anderes geeignetes Konto übertragen werden, wenn die Sicherheit für den Vermieter dadurch erhalten bleibt. Beide Parteien müssen dem Wechsel jedoch zustimmen.

    Was ist besser für Mieter, ein Kautionskonto oder eine Bürgschaft?

    Das hängt von der finanziellen Situation ab. Ein Mietkautionskonto ist meist günstiger, erfordert aber die vollständige Einzahlung der Kaution. Bei einer Mietkautionsbürgschaft bleibt das Geld verfügbar, dafür fallen laufende Kosten an. Wer die Kaution problemlos aufbringen kann, fährt mit dem klassischen Konto günstiger.
    Seiteninhalt
    1. Vergleich
    2. Definition
    3. Eröffnung
    4. Kosten & Zinsen
    5. Digitale Anbieter vs Bank
    6. Zugriff & Auflösung
    7. Alternativen
    8. FAQ
    mietkautionsbuergschaft.de

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