Zur sicheren Anlage der Kaution ist immer noch das klassische Mietkautionskonto gefragt. Doch dieses bekommt man heutzutage kaum noch, oder nur zu schlechten Konditionen. Unser Vergleich zeigt, welche Banken niedrige Kosten und akzeptable Zinsen bieten.
- Wird zwischen den Mietparteien nichts anderes vereinbart, muss der Vermieter die Mietkaution auf einem Sparkonto bei einer Bank zum dort üblichen Zinssatz anlegen.
- Auch Mieter können ein Kautionskonto eröffnen, und dieses an den Wohnungsgeber verpfänden.
- Entsprechende Angebote gibt es nur noch bei wenigen Banken, insbesondere kostenlose sind selten geworden.
- Der Kontoinhaber muss in der Regel auch die Gebühren tragen.
Zinsen und Kosten von Mietkautionskonten im Vergleich
Es gibt nur noch eine geringe Auswahl, da immer mehr Banken das klassische Mietkautionskonto „abschaffen“. Die Zinsen für Guthaben spielen mit nahezu 0 Prozent keine große Rolle mehr. Viel wichtiger ist, dass möglichst niedrige Kosten anfallen. Einige Angebote sind nur in Kombination mit einem Girokonto möglich, welches jedoch bei einem monatlichen Geldeingang kostenlos ist.
PSD-Bank Karlsruhe Neustadt
- Guthabenzins: 0,01%
- Kosten: 0,00 €
- verpfändbar: ja
- online eröffnen: nein
(nur für Kunden aus der Region Karlsruhe!)
Targobank
- Guthabenzins: 0,01%
- Kosten: einmalig 15,00 €
- verpfändbar: ja
- online eröffnen: ja
BW-Bank
- Guthabenzins: 0,40%
- Gebühren: einmalig 40,00 €
- verpfändbar: nein
- Beantragung: schriftlich
Commerzbank
- Guthabenzins: 0,00%
- Gebühren: einmalig 59,90 €
- verpfändbar: ja
- Beantragung: schriftlich
Hausbank München eG
- Guthabenzins: 0,10%
- Gebühren: einmalig 39,00 €
- verpfändbar: nein
- Beantragung: schriftlich
Sparkassen und Volksbanken
- Guthabenzins: 0 bis 0,01%
- Gebühren: je nach Institut zwischen 15 und 60 €
- verpfändbar: ja
- Beantragung: Am Schalter
Sonstige
Was ist ein Mietkautionskonto?
Der Begriff „Mietkautionskonto“ wird häufig als Oberbegriff für die unterschiedlichen Möglichkeiten der „Deponierung“ einer Kaution für eine Mietwohnung verwendet. Standardmäßig versteht man darunter das herkömmliche Sparbuch bei einer Bank. Dieses entspricht der gesetzlichen Anlage nach § 551 BGB Abs. 3. Daneben gibt es Alternativen, bei denen die Mietparteien von einer besseren Verzinsung profitieren können. Beispiele hierfür sind Tagesgeld, Festgeld, oder auch ein Mietkautionsdepot. Heutzutage wird die Mietsicherheit auch häufig als sogenannte Mietkautionsbürgschaft hinterlegt. Hierbei bürgt ein Kreditinstitut oder eine Versicherung beim Vermieter für Mietausfälle oder hinterlassene Schäden. Eine Übersicht aller Möglichkeiten finden Sie im Kapitel: Mietkaution anlegen.
Wie funktioniert ein Mietkautionskonto?
Ein Mietkautionskonto dient dazu, die Kaution sicher und verzinst für den Mieter anzulegen, und dem Vermieter im Schadensfall Zugriff auf das Geld zu gewähren. Und so funktioniert es:
- Vereinbarung einer Mietsicherheit: Zu Beginn wird im Mietvertrag die Hinterlegung einer Mietkaution vereinbart. Diese darf in Deutschland höchstens 3 Nettokaltmieten betragen.
- Einzahlung und Anlage: Die Mietparteien einigen sich darauf, dass die Kautionssumme auf ein klassisches Sparkonto eingezahlt, und während der Mietdauer angelegt wird. Sowohl der Mieter als auch der Vermieter können Kontoinhaber sein.
- Verzinsung: Die Kaution wird zum üblichen Zinssatz für Sparkonten verzinst. Die Erträge stehen dem Mieter zu, und werden dem Konto gutgeschrieben.
- Inanspruchnahme: Verbleiben nach dem Auszug offene Mietzahlungen oder Schäden in der Wohnung, kann der Vermieter die Sicherheit zur Begleichung seiner Forderungen heranziehen.
- Rückzahlung nach Mietende: Nach Klärung aller Ansprüche wird das Konto aufgelöst, und die verbleibende Summe an den Mietenden ausgezahlt.
Wer kann ein Mietkautionskonto eröffnen?
Sowohl der Mieter als auch der Vermieter können ein Mietkautionskonto eröffnen. In beiden Fällen muss die Anlage getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters erfolgen, damit das Geld z.B. bei dessen Insolvenz vor Verlust geschützt ist.
Eröffnung auf Vermieter
Eröffnung auf Mieter
Was kostet ein Mietkautionskonto?
Es gibt sowohl Banken die Gebühren verlangen, als auch kostenlose Anbieter. Reine Online-Anbieter sind meist günstiger als Filialbanken. Je nach Institut zahlt man für die Einrichtung zwischen 0 und 75 Euro, siehe auch Vergleich oben. Manchmal entstehen noch weitere Kosten, wie z.B. für Kontoführung oder Auflösung, was jedoch eher selten vorkommt.
Wer trägt die Kosten?
Grundsätzlich gilt: Wer den Vertrag abschließt, zahlt auch die Gebühren. Hat der Vermieter die Mietkaution auf seinen Namen angelegt, muss er auch die entstehenden Kosten tragen (vgl. z.B. LG München I, Urteil vom 3. 7. 1997 – 7 O 18843–96). Eröffnet der Mieter das Konto, kann dieser auch entsprechend zur Kostenübernahme verpflichtet werden.
Welche Bank bietet ein Mietkautionskonto an?
Früher bekam man ein Mietkautionskonto bei so ziemlich jeder Bank. Doch heute haben es viele Kreditinstitute von ihrer Produktpalette gestrichen, oder stellen es nur noch Stammkunden zur Verfügung. Angebote für Neukunden sind dagegen selten geworden. Diese gibt es z.B. noch bei der DKB, Targobank und PDS-Bank, siehe Vergleich oben. Sparkassen und Volksbanken regeln dies individuell: Interessenten müssen also vor Ort klären, ob das gewünschte Konto verfügbar ist. Eine Kontoeröffnung ist dort leider nicht online, sondern meist nur am Schalter per Termin möglich.
Wo bekomme ich ein Mietkautionskonto kostenlos?
Die Giro-/ Sparkonto-Kombination der DKB-Bank ist grundsätzlich weiterhin kostenlos. Auf dem Girokonto muss jedoch mindestens ein Betrag von 700 € pro Monat eingehen. Ansonsten wird eine Monatspauschale in Höhe von 4,50 € erhoben. Hinweis: Das Angebot der DKB ist aktuell für Neukunden nicht verfügbar (Stand 01.2025). Ein gebührenfreies Mietkautionskonto ohne Girokontopflicht oder sonstigen Bedingungen gibt es aktuell nur noch bei der PSD-Bank Karlsruhe. Letzteres können jedoch nur für Kunden aus der Region Karlsruhe eröffnen.
Tagesgeld als kostenlose Alternative
Aufgrund der hohen Kosten und begrenzten Verfügbarkeit von Sparkonten sind Alternativen gefragt. Immer beliebter wird die Anlage der Mietkaution auf einem Tagesgeldkonto (mehr Infos & verschiedene Banken unter dem Link). Tagesgeld bietet im Vergleich zum herkömmlichen Mietkautionskonto attraktivere Zinsen. Zudem fallen für Eröffnung und Kontoführung i.d. Regel keine Gebühren an. Ein wesentlicher Nachteil ist, dass man keine Sonderbedingungen für Kautionen vereinbaren kann, wie z.B. eine Verpfändung, Sperrvermerk oder eine Ausweisung als Treuhandkonto. Das Ganze ist also zwischen den Mietparteien ein Stück weit Vertrauenssache.
Ist ein Sparkonto für die Mietkaution Pflicht?
Die Antwort lautet: grundsätzlich ja. Denn gemäß § 551 Absatz 3 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution auf einem klassischen Sparkonto bei einer Bank zu den dort üblichen Zinsen anzulegen. Das Ganze ist jedoch als gesetzliche Mindestanforderung zu verstehen. Die Mietparteien können sich darüber hinaus einvernehmlich auf eine andere Geldanlage, oder auch eine Bürgschaft verständigen. Beruft sich jedoch der Vermieter auf die gesetzliche Regelung mit dem Kautionssparbuch, muss der Mieter „mitziehen“. Dasselbe gilt umgekehrt. In jedem Fall gilt, dass die Mietsicherheit immer getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters verwaltet werden muss.
Vermieter darf mehrere Mietkautionen auf Sammelkonto hinterlegen
Besitzt ein Vermieter mehrere Immobilien, muss er nicht jede Mietkaution separat anlegen. Es genügt, wenn er alle Kautionen auf einem gesonderten Konto sammelt. Das Sammelkonto muss offen als Mietkautionskonto ausgewiesen werden.
Zinsen und Steuern
Bei Mietkautionskonten wird das hinterlegte Guthaben in der Regel verzinst. Die aufgelaufenen Zinsen gehören ebenso wie die eigentliche Kaution dem Mieter, und werden diesem nach Mietvertragsende ausgezahlt. Grundsätzlich fallen auf Zinserträge Steuern an.
- Verzinsungspflicht: Nach § 551 BGB muss der Vermieter die Mietkaution zinsbringend anlegen. Hierfür wird standardmäßig ein herkömmliches Mietkautionskonto verwendet, insofern die Parteien keine andere Vereinbarung treffen.
- Zinsen stehen dem Mieter zu: Die Zinsen, die während der Mietdauer anfallen, werden dem Mieter gutgeschrieben. Sie erhöhen die spätere Rückzahlungssumme, sofern dem keine berechtigten Ansprüche des Vermieters entgegenstehen.
- Unterschiedliche Zinssätze: Die Höhe der Zinsen hängt von der Bank sowie der Art des Mietkautionskontos ab. Direktbanken bieten meist bessere Konditionen als Filialbanken.
- Steuern: Auch die Anlage einer Kaution ist grundsätzlich steuerpflichtig. Auf Zinserträge wird die Abgeltungssteuer erhoben. Hinzu kommt eventuell noch Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Die Steuern werden automatisch von der Bank an das Finanzamt abgeführt, außer der Mieter hat einen Freistellungsauftrag eingereicht. Ausführliche Infos hierzu finden Sie im Kapitel zur Mietkaution in der Steuererklärung.
Kündigung und Auflösung nach Mietende
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution. Der Vermieter muss das Mietkautionskonto jedoch nicht sofort bei Auszug des Mieters kündigen. Er darf zunächst bestehende Ansprüche aus dem Mietvertrag prüfen, und seine Forderungen mit der hinterlegten Sicherheit verrechnen. Für die Prüfung der Ansprüche hat der Hausherr bis zu 6 Monate Zeit. Ist bei der abschließenden Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung zu erwarten, darf er einen Restbetrag sogar bis zu 12 Monate einbehalten. Nach der Freigabe durch den Vermieter kann die Bank das Konto auflösen, und den restlichen Betrag auszahlen.