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    Mietkautionskonto eröffnen: Diese Banken sind kostenlos

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 7. September 2023

    Zur sicheren Anlage der Kaution benötigen Mieter oder Vermieter ein geeignetes Sparkonto bei der Bank. Unser Vergleich zeigt, wo Sie ein Mietkautionskonto in 2023 noch kostenlos erhalten, und zudem online eröffnen können.

    ➥ Das Wichtigste auf einen Blick
    • Wird zwischen den Mietparteien nichts anderes vereinbart, muss der Vermieter die Mietkaution auf einem separaten Konto bei einer Bank zu den dort üblichen Zinsen anlegen.
    • Auch Mieter können ein Kautionskonto eröffnen, und dieses an den Wohnungsgeber verpfänden.
    • Entsprechende Angebote gibt es nur noch bei wenigen Banken, insbesondere kostenlose sind selten geworden.
    • Der Kontoinhaber muss i.d. Regel auch die Gebühren tragen.

    Welche Bank bietet ein Mietkautionskonto an?

    Wir haben die Konditionen verschiedener Anbieter in Erfahrung gebracht, siehe folgende Übersicht (Stand September 2023). Es gibt nur eine geringe Auswahl, da immer mehr Banken das klassische Mietkautionskonto „abschaffen“. Die Zinsen für Guthaben spielen mit nahezu 0 Prozent keine große Rolle mehr. Viel wichtiger ist, dass Eröffnung und Kontoführung möglichst kostenlos sind.

    Anbieter
    Konditionen
    Kontoart
    Eröffnung
    Neukunden
    Beantragen

    DKB (Deutsche Kreditbank)

    Konditionen
    • Zinssatz: 0,01%
    • Kosten: 0,00 Euro
    • verpfändbar: ja
    • online eröffnen: ja
    Kontoart
    attraktive Giro-/ Sparkonto-Kombination
    Kontoinhaber
    Mieter
    für Neukunden
    ja
    Achtung kürzlich erfolgte Änderung: Das DKB-Mietkautionskonto ist weiterhin kostenlos. Das kombinierte Girokonto ist allerdings nur noch ab einem monatlichen Geldeingang von 700 EUR gebührenfrei, oder für alle Kunden unter 28 Jahren. Ansonsten gilt für Neukunden eine Monatspauschale von 4,50€
     

    DKB Vermieterpaket

    Konditionen
    • Zinssatz: 0,01%
    • Kosten: 3,00 € / Monat
    • online eröffnen: ja
    • mehrere Kautionskonten verfügbar!
    Kontoart
    komfortable Online-Verwaltung von Mieten, Kautionen und Rücklagen
    Kontoinhaber
    Vermieter
    für Neukunden
    ja

    PSD-Bank Karlsruhe Neustadt

    Konditionen
    • Zinssatz: 0,001%
    • Kosten: 0,00 Euro
    • verpfändbar: ja
    • Beantragung: schriftlich
    Kontoart
    Sparkonto
    Kontoinhaber
    Mieter oder Vermieter
    (nur für Kunden aus der Region Karlsruhe!)
    für Neukunden
    ja

    GLS-Bank

    Konditionen
    • Zinssatz: 0,00%
    • Kosten: 0,00 €
    • verpfändbar: ja
    • Eröffnung: per tel. Auftrag
    Kontoart
    Sparkonto
    Kontoinhaber
    beide Parteien möglich
    für Neukunden
    nein

    PSD-Bank München

    Konditionen
    • Zinssatz: 0,001%
    • Kosten: einmalig 19,00 €
    • verpfändbar: ja
    • Antrag über Internet
    Kontoart
    Sparkonto
    Kontoinhaber
    Mieter
    für Neukunden
    ja

    Targobank

    Konditionen
    • Zinssatz: 0,00%
    • Gebühren: einmalig 15,00 €
    • verpfändbar: ja
    • Beantragung: schriftlich
    Kontoart
    Sparkonto
    Kontoinhaber
    Mieter
    für Neukunden
    ja

    BW-Bank

    Konditionen
    • Zinssatz: 0,40%
    • Gebühren: einmalig 40,00 €
    • verpfändbar: nein
    • Beantragung: schriftlich
    Kontoart
    Sparbuch
    Kontoinhaber
    Vermieter
    für Neukunden
    nein

    Commerzbank

    Konditionen
    • Zinssatz: 0,00%
    • Gebühren: einmalig 59,90 €
    • verpfändbar: ja
    • Beantragung: schriftlich
    Kontoart
    Sparkonto
    Kontoinhaber
    beide Parteien möglich
    für Neukunden
    nein

    Hausbank München eG

    Konditionen
    • Zinssatz: 0,00%
    • Gebühren: 20 € pro Jahr
    • verpfändbar: nein
    • Beantragung: schriftlich
    Kontoart
    Sparbuch
    Kontoinhaber
    Vermieter
    für Neukunden
    ja

    Sparkassen und Volksbanken

    Konditionen
    • Zinssatz: 0 bis 0,01%
    • Kosten: je nach Institut zwischen 15 und 60 €
    • verpfändbar: ja
    • Beantragung: Am Schalter
    Kontoart
    verschiedene Sparkonten
    Kontoinhaber
    je nach Institut verschieden
    für Neukunden
    je nach Sparkasse verschieden
    Infos in der jeweiligen Filiale

    Sonstige

    Konditionen
    Leider haben folgende Kreditinstitute ihr Mietkautionssparbuch kürzlich abgeschafft: BBBank, Postbank, Deutsche, Santander, Hypo-Vereinsbank und InG. Über Hinweise zu aktuell verfügbaren Angeboten, insbesondere für Neukunden, sind wir sehr dankbar, und werden diese mit in die Liste aufnehmen. Sie können Ihren Vorschlag gerne als Kommentar hinterlassen.
    Seiteninhalt
    1. Anbieter im Vergleich
    2. Was ist ein Mietkautionskonto?
    3. Wer eröffnet ein Mietkautionskonto?
    4. Was kostet ein Kautionskonto?
    5. Wer trägt die Kosten?
    1. Kostenlose Mietkautionskonten
    2. Ist Konto für Mietkaution Pflicht?
    3. Zinsen und Steuern
    4. Kündigung und Auflösung

    Was ist ein Mietkautionskonto?

    Der Begriff „Mietkautionskonto“ wird häufig als Oberbegriff für die unterschiedlichen Möglichkeiten der „Deponierung“ einer Kaution für eine Mietwohnung verwendet. Standardmäßig versteht man darunter das herkömmliche Sparbuch bei einer Bank. Dieses entspricht der gesetzlichen Anlage nach § 551 BGB Abs. 3. Daneben gibt es Alternativen, bei denen die Mietparteien von einer besseren Verzinsung profitieren können. Beispiele hierfür sind Tagesgeld, Festgeld, oder auch ein Mietkautionsdepot. Heutzutage wird die Mietsicherheit auch häufig als sogenannte Mietkautionsbürgschaft hinterlegt. Hierbei bürgt ein Kreditinstitut oder eine Versicherung beim Vermieter für Mietausfälle oder hinterlassene Schäden. Eine Übersicht aller Möglichkeiten finden Sie im Kapitel: Mietkaution anlegen.

    Wer kann ein Mietkautionskonto eröffnen?

    Sowohl der Mieter als auch der Vermieter können das Konto einrichten. In beiden Fällen muss die Anlage getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters erfolgen, damit das Geld z.B. bei dessen Insolvenz vor Verlust geschützt ist.

    Eröffnung auf Vermieter

    Treffen die Mietparteien keine andere Vereinbarung, gilt die gesetzliche Regelung des § 551 BGB Abs. 3. In dem Fall muss der Vermieter die Kaution, die er vom Mieter erhalten hat, „bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen“. Damit gemeint ist ein herkömmliches Sparkonto, wie man es von früher kennt. Dieses wird als offen ausgewiesenes Sonderkonto mit der Bezeichnung „Mietkautionskonto“ eröffnet. Die Anlage erfolgt treuhänderisch, da das Geld dem Mieter gehört, und während der Mietdauer lediglich vom Vermieter verwaltet wird. Deshalb wird in dem Zusammenhang häufig auch der Begriff Treuhandkonto verwendet.

    Eröffnung auf Mieter

    Auch der Mieter kann das Kautionskonto eröffnen. Damit das eingezahlte Geld vor einem missbräuchlichen Zugriff geschützt ist, wird die Sicherheit i.d. Regel zugunsten des Vermieters verpfändet. Hierfür muss der Bank die Verpfändung angezeigt werden. In der Praxis geschieht dies dadurch, dass beide Mietparteien auf einer Urkunde unterschreiben. Ist keine Verpfändung möglich oder erwünscht, kann das Kreditinstitut auch einen sogenannten Sperrvermerk eingetragen. Hierdurch können beide Parteien im Schadensfall nur gemeinsam über die Mietkaution verfügen.

    Was kostet ein Mietkautionskonto?

    Es gibt sowohl Banken die Gebühren verlangen, als auch kostenlose Anbieter. Reine Online-Anbieter sind meist günstiger als Filialbanken. Je nach Institut zahlt man für die Einrichtung zwischen 0 und 75 Euro, siehe auch Vergleich oben. Manchmal entstehen noch weitere Kosten, wie z.B. für Kontoführung oder Auflösung, was jedoch eher selten vorkommt.

    Wer trägt die Kosten: Mieter oder Vermieter?

    Grundsätzlich gilt: Wer den Vertrag abschließt, zahlt auch die Gebühren. Hat der Vermieter die Mietkaution auf seinen Namen angelegt, muss er auch die entstehenden Kosten tragen (vgl. z.B. LG München I, Urteil vom 3. 7. 1997 – 7 O 18843–96). Eröffnet der Mieter das Konto, kann dieser auch entsprechend zur Kostenübernahme verpflichtet werden.

    Wo bekomme ich ein Mietkautionskonto kostenlos?

    Früher konnte man die Mietkaution in jedem Fall bei seiner Hausbank anlegen. Doch die Zeiten sind vorbei, außer man ist dort ein gerne gesehener Stammkunde. Laut unserer Recherche bieten derzeit noch einige Sparkassen und Volksbanken eine Anlage für Neukunden an. Dies regelt jedoch jede Bank individuell, und muss direkt vor Ort erfragt werden. Eine Kontoeröffnung ist dort leider nicht online, sondern meist nur am Schalter möglich. Große Institute, wie z.B. Postbank oder ING haben das klassische Sparkonto komplett von Ihrer Produktpalette gestrichen. Ein kostenloses Mietkautionskonto für Neukunden, welches zudem online beantragt werden kann, gibt es aktuell nur noch bei der DKB und einigen PDS-Banken, siehe Vergleich oben.

    Ist ein Konto für die Mietkaution Pflicht?

    Eine Frage, die in der Praxis häufig aufkommt: Ist ein Vermieter tatsächlich immer verpflichtet, das Geld auf einem klassischen Kautionskonto anzulegen? Die Antwort lautet nein. Das Ganze ist lediglich als gesetzliche Mindestanforderung zu verstehen. Die Mietparteien können sich im Prinzip auf jede andere Geldanlage, oder auch eine Bürgschaft verständigen. Beruft sich jedoch der Vermieter auf die gesetzliche Regelung, muss der Mieter „mitziehen“. Dasselbe gilt umgekehrt.

    Zinsen und Steuern bei Mietkautionskonten

    Der Vermieter ist verpflichtet, das Geld verzinslich anzulegen. Genau wie die eigentliche Kaution, gehören auch die angefallenen Zinserträge dem Mieter. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat dieser ein Anspruch auf Rückzahlung inklusive der aufgelaufenen Zinsen. Auf Erträge aus Geldanlagen müssen grundsätzlich Steuern gezahlt werden. Ausführlichere Infos finden Sie im Kapitel: Mietkaution und Zinsen.

    Kündigung und Auflösung nach Mietende

    Endet das Mietverhältnis, hat der Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution. Der Vermieter muss das Mietkautionskonto jedoch nicht sofort bei Auszug des Mieters kündigen. Er darf zunächst bestehende Ansprüche aus dem Mietvertrag prüfen, und seine Forderungen mit der hinterlegten Sicherheit verrechnen. Die Differenz ist an den Mieter auszuzahlen. Für die Prüfung der Ansprüche hat der Hausherr bis zu 6 Monate Zeit. Ist bei der abschließenden Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung zu erwarten, darf er einen Restbetrag sogar bis zu 12 Monate einbehalten. Nach der Freigabe der Kaution durch den Vermieter kann die Bank das Konto auflösen, und die restliche Auszahlung an den Mieter vornehmen.

    Leser-Interaktionen

    Kommentare

    1. Meier meint

      11. April 2023 um 09:52

      Hallo,

      ich habe mit Interesse alle Beiträge gelesen. Bin wie alle anderen entsetzt über die hohen Gebühren für ein Mietkautionskonto (25-30€) bei null Zinsen. Seit drei Wochen klappere ich Banken ab, auf der Suche nach einer Lösung. Es ist ein Skandal, dass der Gesetzgeber Vorschriften macht, die im realen Leben schwer umsetzbar sind, bzw. völlig überzogene Kosten beinhalten. Ähnliches gilt auch für die Regelung, dass man Mieterhöhungen nur mit Vergleichsmiete ( wer hat schon drei weitere identische Wohnungen ?) oder Mietspiegel durchsetzen kann, dann aber kleinere Städte nicht verpflichtet sind, einen Mietspiegel zu erstellen. Bezüglich der Kaution hoffe ich nun, die Anregung des Tagesgeldkontos umsetzen zu können.

      Vielen Dank

      Antworten
      • admin meint

        13. April 2023 um 09:59

        Hallo,

        es stimmt, was Sie sagen. Das Gesetz wurde zu einem Zeitpunkt geschaffen, als man noch mehr Zinsen bekam, und viele der Konten sogar kostenlos waren. Leider wurde die Vorschrift noch nicht an die aktuelle Situation angepasst.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    2. nf meint

      26. April 2023 um 12:46

      Habe ich alles richtig verstanden: Der Vermieter ist nur verpflichtet, das Kautionsgeld separat anzulegen? Demnach würde auch ein neu eröffnetes Sparkonto genügen? Alle Banken, die ich angerufen habe, versuchen, mir was anderes zu erzählen, nämlich, dass das Konto treuhänderisch verwaltet werden müsse…

      Antworten
      • admin meint

        28. April 2023 um 09:20

        Hallo,

        die gesetzliche Regelung schreibt vor, dass der Vermieter die Mietkaution getrennt von seinem übrigen Vermögen auf einem eigens dafür eröffneten Konto anlegen muss. Das Mietkautionskonto wird als Treuhandkonto (Sonderkonto) geführt. Sinn und Zweck des Treuhandkontos ist, den Mietparteien Sicherheit zu gewähren. Weder der Mieter noch der Vermieter können das Geld einfach abheben, und für andere Zwecke als die Kaution zu verwenden.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    3. Wilfried meint

      30. Mai 2023 um 23:06

      Das Mietkautionskonto wird nicht akzeptiert. Die Vermieterin besteht stattdessen auf einer Mietkautionsversicherung, die wir auch noch bezahlen sollen. Die Versicherung spielt mit, aber es kostet viel: Für 2800€ Kaution werden circa 130 Euro / Jahr verlangt. Das ist Wucherei….

      Was kann man tun ?!?

      Antworten
      • admin meint

        1. Juni 2023 um 09:12

        Hallo,

        Sie können sich auf die gesetzliche Regelung berufen, nach der die Mietkaution auf einem Sparkonto angelegt werden muss (siehe Beispiele in Tabelle oben). Alle anderen Kautionsformen kommen nur zustande, wenn beide Mietparteien sich darüber einig sind. Wenn also der Vermieter eine Kautionsversicherung verlangt, Sie aber nicht einverstanden sind, müssen Sie dem auch nicht zustimmen.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    4. Schwabe meint

      23. August 2023 um 17:44

      Hallo,

      Sie schreiben, dass sich die Mietparteien in beiderseitigem Einvernehmen auch auf eine alternative Anlage der Mietkaution einigen können. Wäre hierbei auch eine Hinterlegung auf einem Unterkonto des Vermieters möglich? In diesem Fall würde es zwar keine Trennung von seinem übrigen Vermögen geben, aber zumindest ein separates Konto. Dies müsste dann natürlich einvernehmlich mit dem Mieter erfolgen.

      Wäre dies so möglich?

      Antworten
      • admin meint

        26. August 2023 um 10:14

        Hallo,

        das ginge meines Wissens nur dann, wenn sich auf dem Unterkonto ansonsten kein anderes Geld befindet.

        Freundliche Grüße

        Antworten
    5. Dirk meint

      3. September 2023 um 10:48

      Die Commerzbank bietet kein Mietkautionskonto nicht mehr an. Auch nicht gegen €.

      Antworten
      • admin meint

        5. September 2023 um 10:51

        Hallo,

        danke für den Hinweis. Habe es nochmal recherchiert. Das Konto gibt es noch. Nur der Link war nicht mehr aktuell, stimmt nun wieder.

        Freundliche Grüße

        Antworten

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