Zur sicheren Anlage der Kaution benötigen Mieter oder Vermieter ein geeignetes Sparkonto bei der Bank. Unser Vergleich zeigt, wo Sie ein Mietkautionskonto in 2023 noch kostenlos erhalten, und zudem online eröffnen können.
➥ Das Wichtigste auf einen Blick
- Wird zwischen den Mietparteien nichts anderes vereinbart, muss der Vermieter die Mietkaution auf einem separaten Konto bei einer Bank zu den dort üblichen Zinsen anlegen.
- Auch Mieter können ein Kautionskonto eröffnen, und dieses an den Vermieter verpfänden.
- Entsprechende Angebote gibt es nur noch bei wenigen Banken, insbesondere kostenlose sind selten geworden.
- Fallen Gebühren an, sind diese meist vom Vermieter zu tragen. Das gilt jedoch nicht immer.
Anbieter für Mietkautionskonto im Vergleich
Wir haben die Konditionen verschiedener Anbieter in Erfahrung gebracht, siehe Vergleich in der folgenden Tabelle (Stand Februar 2023). Es gibt nur eine geringe Auswahl, da immer mehr Banken das klassische Mietkautionskonto „abschaffen“. Die Zinsen für Guthaben spielen mit nahezu 0 Prozent keine große Rolle mehr. Viel wichtiger ist, dass Eröffnung und Kontoführung möglichst kostenlos sind.
DKB (Deutsche Kreditbank)
- Zinssatz: 0,01%
- Kosten: 0,00 Euro
- verpfändbar: ja
- online eröffnen: ja
DKB Vermieterpaket
- Zinssatz: 0,01%
- Kosten: 3,00 € / Monat
- online eröffnen: ja
- mehrere Kautionskonten möglich: ja
PSD-Bank Karlsruhe Neustadt
- Zinssatz: 0,001%
- Kosten: 0,00 Euro
- verpfändbar: ja
- Beantragung: schriftlich
(nur für Kunden aus der Region Karlsruhe!)
GLS-Bank
- Zinssatz: 0,00%
- Kosten: 0,00 €
- verpfändbar: ja
- Eröffnung: per tel. Auftrag
PSD-Bank München
- Zinssatz: 0,001%
- Kosten: einmalig 19,00 €
- verpfändbar: ja
- online eröffnen: ja
Hypo-Vereinsbank (Unicredit)
- Zinssatz: 0,01%
- Gebühren: einmalig 30,00 €
- verpfändbar: ja
- Beantragung: schriftlich
BW-Bank
- Zinssatz: 0,001%
- Gebühren: einmalig 40,00 €
- verpfändbar: nein
- Beantragung: schriftlich
Commerzbank
- Zinssatz: 0,00%
- Gebühren: einmalig 59,00 €
- verpfändbar: ja
- Beantragung: schriftlich: ja
Hausbank München eG
- Zinssatz: 0%
- Gebühren: Eröffnung: 0,00 €, Kontoführung: 12,00 € pro Jahr, Auflösung: 9,95 €
- Mindest-Kautionshöhe: 5.000 €
- verpfändbar: nein
- Beantragung: schriftlich
Sparkassen und Volksbanken
- Zinssatz: 0 bis 0,01%
- Kosten: je nach Institut zwischen 15 und 30 €
- verpfändbar: ja
- Beantragung: schriftlich
Sonstige
Was ist ein Mietkautionskonto?
Der Begriff „Mietkautionskonto“ wird häufig als Oberbegriff für die unterschiedlichen Möglichkeiten der „Deponierung“ einer Kaution für eine Mietwohnung verwendet. Standardmäßig versteht man darunter das herkömmliche Sparbuch bei einer Bank. Dieses entspricht der gesetzlichen Anlage nach § 551 BGB Abs. 3. Daneben gibt es Alternativen, bei denen die Mietparteien von einer besseren Verzinsung profitieren können. Beispiele hierfür sind Tagesgeld, Festgeld, oder auch ein Mietkautionsdepot. Heutzutage wird die Mietsicherheit auch häufig als sogenannte Mietkautionsbürgschaft hinterlegt. Hierbei bürgt ein Kreditinstitut oder eine Versicherung beim Vermieter für Mietausfälle oder hinterlassene Schäden. Eine Übersicht aller Möglichkeiten finden Sie im Kapitel: Mietkaution anlegen.
Wer muss ein Mietkautionskonto eröffnen?
Nach § 551 BGB Abs.3 muss der Vermieter die Mietkaution getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen. Die Anlage erfolgt standardmäßig auf einem Sparbuch bei einer Bank zu den dort üblichen Zinsen. Die Regelung ist als gesetzliche Mindestanforderung zu verstehen. Das bedeutet, die Mietparteien können auch davon abweichen, solange dies einvernehmlich geschieht. Möglich ist sowohl eine andere Anlageform als auch die Eröffnung auf den Mieter. Beruft sich jedoch entweder der Mieter oder der Vermieter auf die gesetzliche Regelung, ist diese für die andere Mietpartei verbindlich. Das Geld aus der Kaution gehört immer dem Mieter, der Hausherr verwaltet es lediglich während der Mietdauer treuhänderisch (sogenanntes Treuhandkonto).
Eröffnung auf Vermieter
Eröffnung auf Mieter
Was kostet ein Mietkautionskonto?
Es gibt sowohl Banken die Gebühren verlangen, als auch kostenlose Anbieter. Reine Online-Anbieter sind meist günstiger als Filialbanken. Je nach Institut zahlt man für die Eröffnung zwischen 0 und 50 Euro. Manchmal entstehen noch weitere Kosten, wie z.B. für Kontoführung oder Auflösung. Bei Sparkassen und Volksbanken werden i.d. Regel zwischen 15 und 30 Euro fällig, deren genauen Konditionen müssen jeweils vor Ort erfragt werden. Grundsätzlich gilt: Der zur Handlung Verpflichtete trägt die Kosten. Wer also dem Gesetz nach das Kautionskonto anlegen muss, zahlt auch die Gebühren (vgl. z.B. LG München I, Urteil vom 3. 7. 1997 – 7 O 18843–96). Eröffnet der Mieter das Konto, kann dieser auch entsprechend zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden.
Wo bekomme ich ein Mietkautionskonto kostenlos?
Früher bekam man ein Kautionskonto in jedem Fall bei seiner Hausbank. Doch die Zeiten sind vorbei, außer man ist dort ein gern gesehener Stammkunde. Laut unserer Recherche bieten derzeit noch einige Sparkassen und Volksbanken eine Anlage für Neukunden an. Dies regelt jedoch jede Bank individuell, und muss direkt vor Ort erfragt werden. Eine Kontoeröffnung ist dort leider nicht online, sondern nur am Schalter und nach Terminvereinbarung möglich. Großbanken, wie z.B. die Postbank, Deutsche Bank oder Santander haben das klassische Sparkonto komplett von Ihrer Produktpalette gestrichen. Ein kostenloses Mietkautionskonto für Neukunden, welches zudem online beantragt werden kann, gibt es aktuell nur noch bei der DKB und einigen PDS-Banken, siehe Vergleich oben.
Ist ein Konto für die Mietkaution Pflicht?
Die Anlage der Kaution auf einem Sparkonto ist heutzutage immer noch verbreitet. Doch was verlangt eigentlich das Gesetz? Ist ein Kautionskonto tatsächlich Pflicht? Das Ganze ist lediglich als gesetzliche Mindestanforderung zu verstehen. Die Mietparteien können sich im Prinzip auf jede andere Geldanlage verständigen. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl der Mieter als auch der Vermieter mit der Wahl einverstanden sind. Andernfalls gilt die gesetzliche Regelung, welche das klassische Sparbuch vorschreibt.
Zinsen und Steuern bei Mietkautionskonten
Wählen die Mietparteien die gesetzliche Anlage, ist der Vermieter verpflichtet, das Geld für den Mieter verzinslich anzulegen. Genau wie die eigentliche Mietkaution, gehören auch die angefallenen Zinserträge dem Mieter. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter ein Anspruch auf Rückzahlung inklusive der aufgelaufenen Zinsen. Auf Erträge aus Geldanlagen müssen grundsätzlich Steuern gezahlt werden. Ausführlichere Infos finden Sie im Kapitel: Kaution und Zinsen.
Kündigung und Auflösung nach Mietende
Endet das Mietverhältnis, hat der Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution. Der Vermieter muss das Mietkautionskonto jedoch nicht sofort bei Auszug des Mieters kündigen. Er darf zunächst bestehende Ansprüche aus dem Mietvertrag prüfen, und seine Forderungen mit der hinterlegten Sicherheit verrechnen. Die Differenz ist an den Mieter auszuzahlen. Für die Prüfung der Ansprüche hat der Hausherr bis zu 6 Monate Zeit. Ist bei der abschließenden Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung zu erwarten, darf er einen Restbetrag sogar bis zu 12 Monate einbehalten. Nach der Freigabe der Kaution durch den Vermieter kann die Bank das Konto auflösen, und die restliche Auszahlung an den Mieter vornehmen.
Hallo liebe Radaktion,
vielen Dank für die tolle Recherche. Leider ist es dennoch nahezu unmöglich, ein Mietkautionskonto zu eröffnen, da bei allen Banken, bei denen ich kürzlich nachgefragt habe, zusätzlich ein Gehaltskonto vorhanden sein muss. Wobei die Targobank beispielsweise gar nichts mehr für Neukunden anbietet. Bei der DKB können Vermieter die Kaution nur rechtssicher anlegen, wenn sie zudem für 2,- im Monat ein Vermieterpaket buchen. Die Hamburger Sparkasse nimmt sogar satte 75,-, aber nur wenn man dort schon Kunde ist. Die Hausbank München eG verlangt als Mindestanlagesumme € 15.000,-, wenn das Mietverhältnis außerhalb des Freistaates Bayern begründet wurde. Bei welcher Bank gibt es das, ohne dass neben den Kosten weitere Bedingungen erfüllt sein müssen? Vielen Dank für einen Tipp.
Hallo,
mir ist aktuell kein Angebot für 0 Euro und ohne zusätzliche Bedingungen bekannt.
Freundliche Grüße
Hallo,
mein Vermieter hat bei der Sparkasse ein Kautionskonto angelegt. Er schreibt mir, dass er dafür 45 € bezahlen musste (hat er für uns ausgelegt sagt er). Nun möchte er die 45€ von mir haben. Ist das korrekt?
Danke
Kerstin Matuszewski
Hallo,
die Gebühren muss immer der Kontoinhaber, also in dem Fall Ihr Vermieter, tragen. Meiner Ansicht nach hat er also keinen Anspruch auf einen Ausgleich gegen Sie. Man sollte aber auch eines bedenken: Die Kosten der Banken haben sich in der letzten Zeit massiv erhöht. Somit ist derjenige, der das Mietkautionskonto eröffnet, klar im Nachteil. Man könnte daher auch eine Kostenteilung zwischen beiden Mietparteien in Erwägung ziehen.
Freundliche Grüße
Hallo,
als Vermieter haben wir für unsere Mieter Treuhand – Mietkautionskonten bei der Hamburger Sparkasse eröffnet ( Stand 1.9.2022) gegen eine einmalige Gebühr 75,00 Euro. Mieter können das Konto nur eröffnen, wenn sie dort bereits ein Girokonto führen. Auch dann wird eine Einmalgebühr von 75,- fällig.
Hallo,
danke für den Hinweis. Leider setzt sich der Trend zu immer teureren Kontoeröffnungen anscheinend fort.
Freundliche Grüße
Hallo,
ich würde gerne klären, ob ich als Mieter entscheiden kann, ob ich die Mietkaution auf ein Konto des Vermieters einzahle, oder selbst ein Mietkautionskonto (wie z.B. das der DKB) anlege, und an den Vermieter verpfände. Lieber wäre mir, es selbst zu eröffnen. In meinem Mietvertrag verpflichte ich mich, eine Kaution an der Vermieter zu *zahlen*. Von einer Barzahlung, Barkaution oder Überweisung ist dort nicht die Rede. Es ist auch die Rede davon, dass das Geld entsprechend mit dem für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist marktüblichen Zinssatz verzinst wird. Wer Kontoinhaber ist, steht dort nicht.
Über eine Klärung dieser Frage würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
es gibt hierzu eine gesetzliche Regelung (§ 551 BGB). Diese besagt, dass der Mieter dem Vermieter die Mietkaution in bar übergibt oder überweist, und der Vermieter das Geld getrennt von seinem übrigen Vermögen zum üblichen Zinssatz für Sparkonten anlegt. Von der gesetzlichen Regelung kann jedoch abgewichen werden, wenn beide Mietparteien einverstanden sind. Sie können mit Ihrem Vermieter z.B. auch vereinbaren, dass Sie selbst das Konto bei Ihrer Bank eröffnen, oder eine andere Anlageform als das Sparkonto wählen. Voraussetzung: Ihr Vermieter lässt sich auf den Vorschlag ein. Alle Abweichungen zu § 551 BGB bedürfen der Zustimmung beider Mietparteien, ansonsten gilt die oben erwähnte gesetzliche Regelung.
Freundliche Grüße
Hallo,
die Konten für die Mietkaution sind unverschämt teuer. Können Mieter und Vermieter auch einen schriftlichen Vertrag über die Kaution abschließen? Der Mieter überweist das Geld an den Vermieter, und beide Parteien bestätigen mit ihrer Unterschrift. Jede Partei erhält eine Ausfertigung des Vertrages.
Geht das?
Hallo,
grundsätzlich geht das, wenn beide Mietparteien damit einverstanden sind. Es gibt nur einen Punkt zu beachten: Die getroffene Regelung darf laut § 551 BGB Abs. 4 den Mieter nicht benachteiligen / schlechter stellen. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn die Mietkaution mit anderen Geldern des Vermieters vermischt würde (was ja nicht erlaubt ist), oder wenn der Mieter auf Zinsen für die Anlage verzichten müsste, die er ansonsten bekommen würde. usw.
Freundliche Grüße
Hallo.
könnte der Vermieter ein Tagesgeldkonto eröffnen, und die Mietkaution darauf einzahlen? Wenn das Mietverhältnis endet, die daraus erwirtschafteten Zinsen, wenn alles korrekt gelaufen ist, an den Mieter zurückzahlen? Wäre das eine Option, um die hohen Kosten für das sonst übliche Sparbuch zu vermeiden? Wäre dann noch was zu beachten?
Hallo,
ja, das ist im Prinzip eine gute Lösung. Wichtig wäre nur, dass das Tagesgeld als Kautionskonto gekennzeichnet wird, damit, falls der Vermieter in Zahlungsschwierigkeiten gerät, die Mietkaution nicht unter die Insolvenzmasse fällt. Dies muss wiederum von der Bank mitgetragen werden. Wichtig wäre zudem, dass sonst kein anderes Geld auf das Konto eingezahlt wird.
Freundliche Grüße
Armes Deutschland !! Hier stimmt gar nichts mehr. Bei uns hat die Volksbank Schwarzwald – Baar rings um Villingen und Donaueschingen alle Zweigstellen geschlossen. Selbst in Kleinstädten. Die Briefkästen zugenagelt. Das nennt man Kundenfreundlichkeit. Hoffentlich werden diese Vorstände nie alt oder sind auf Hilfe angewiesen.
Ja das ist leider derzeit leider ein allgemeiner Trend. Es gibt sogar Banken, die alle Filialen schließen, und sogar alle Geldautomaten abbauen: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/banken-filialen-raiffeisenbank-geldautomaten-1.5668498.
Danke für die Info! Super hilfreich und hat mich motiviert weiter zu lesen, da ich gerade damit kämpfe (Umzug in einer neuen Wohnung :D).
Laut Aussage der Sparkasse (mindestens in Potsdam) bieten die so etwas wie ein Mietkautionskonto seit 3 Jahren nicht mehr an. Das mit den Zinsen ist auch Quatsch, da man sich seit vielleicht 10 Jahren eigentlich darüber freut, dass die Zinsen nicht negativ sind! Ich glaube in 5 Jahre oder so wird diese Möglichkeit komplett verschwinden. Ich bin auf keinen Fall Experte in Mietrecht (oder Recht im allgemeinen), aber 551 BGB bietet schon andere Möglichkeiten. In 3) steht ja, dass die Vertragsparteien sich für eine andere Anlage entscheiden dürfen, nun muss diese vom Vermögen des Vermieters getrennt sein bzw. dem Mieter zur Verfügung stehen. Zusätzlich in 4) steht auch, dass Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters (nicht Vermieters!) unwirksam sind. D.h. theoretisch sollte es möglich sein, dass der Mieter ein Unterkonto bei sich aufmacht, dort das Geld überweist, und sowohl einen Nachweis dafür dem Vermieter übergibt, als auch in dem Vertrag als Vereinbarung hinzufügt (beide müssen diese natürlich unterschreiben).
Hallo,
danke für Ihren ausführlichen Kommentar. Ich musste ihn allerdings etwas kürzen, um bei einem Thema zu bleiben. Die gesetzliche Regelung des § 551 BGB wurde erschaffen, als Mietkautionskonten noch bei jeder Bank erhältlich waren. Die Vorschrift, dass der Vermieter die ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen müsste, kann, so wie Sie es schon richtig erkannt haben – gar nicht mehr im eigentlichen Sinne umgesetzt werden, da es an entsprechenden Sparkonten mangelt. Bleibt also nur die Möglichkeit übrig, dass sich die Mietparteien einvernehmlich auf eine andere Anlageform einigen. Das was Sie vorschlagen, nämlich ein einfaches Unterkonto zu eröffnen, ist tatsächlich eine praktikable Möglichkeit. Allerdings macht dies nur Sinn, wenn die Eröffnung durch den Vermieter selbst erfolgt. Denn wenn der Mieter Kontoinhaber ist, und jederzeit Zugriff auf das Konto hat, besteht ja für den Vermieter im Schadensfall keine ausreichende Sicherheit. Alternativ könnte der Mieter das Konto eröffnen, und an den Vermieter verpfänden. Das muss jedoch wiederum durch die Bank mitgetragen werden.
Freundliche Grüße
Die Kosten bei der PSD-Bank München sind 19 Euro, nicht 15.
Herzlichen Dank für den Hinweis! Wurde geändert.