Sie ziehen gerade um, und müssen Ihrem Vermieter eine Mietkaution hinterlegen? Sie möchten Ihre Ersparnisse jedoch lieber für andere Ausgaben verwenden? Dies ermöglicht eine Mietkautionsbürgschaft, bei der Sie als Mieter nur einen Beitrag wie bei einer Versicherung zahlen. Sie möchten noch mehr Geld sparen? Nutzen Sie unseren praktischen Vergleichsrechner, um die Kosten und Leistungen verschiedener Anbieter gegenüberzustellen. Schließen Sie Ihre Bürgschaft in drei einfachen Schritten ab.
- 1. Günstigen Anbieter auswählen.
Kautionshöhe eintragen, dann auf "jetzt vergleichen" klicken. - 2. Vertrag online abschließen.
- 3. Urkunde an Vermieter übergeben.
- Mit einer Mietkautionsbürgschaft können Mieter die Kaution ohne die Hinterlegung von Barmitteln stellen, während der Vermieter gleichwertig abgesichert ist.
- Eine Versicherung bürgt bei Schäden und offenen Zahlungen aus dem Mietverhältnis.
- Der Mieter zahlt einen jährlichen Beitrag, der je nach Kautionssumme und Konditionen des Anbieters unterschiedlich hoch ist.
- Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, die Bürgschaft zu akzeptieren.
Was ist eine Mietkautionsbürgschaft (Definition)?
Der Begriff setzt sich aus den Worten Mietkaution und Bürgschaft zusammen. Daran lässt sich schon erkennen, worum es geht. Die Mietkautionsbürgschaft ist eine moderne und günstige Alternative zur herkömmlichen Barkaution. Anstelle von Bargeld oder einem Sparbuch übergeben Sie Ihrem Vermieter lediglich eine Urkunde. Sie müssen als Mieter nun nicht mehr die gesamte Kautionssumme als Einmalbetrag hinterlegen. Im Gegenzug leisten Sie einen jährlichen Beitrag an den Anbieter. Im Schadensfall bürgt eine bekannte Bank oder Versicherung für offene Forderungen des Vermieters aus dem Mietvertrag.
Wie funktioniert eine Mietkautionsbürgschaft (Ablauf)?
Die Mieterin Anna hat ihre Traumwohnung gefunden. Ihr Vermieter verlangt jedoch beim Einzug eine Mietkaution in Höhe von 1.500 Euro. Viel Geld, welches sie lieber für andere Ausgaben, wie z.B. neue Möbel gebrauchen könnte. Ihr Vermieter akzeptiert eine Mietkautionsbürgschaft anstelle der Barkaution. Anna spart sich den hohen Einmalbetrag, und hat nun das Geld zur freien Verfügung.
1.
Auswahl der Mietkautionsbürgschaft
Anna recherchiert im Internet, und vergleicht verschiedene Policen. Sie entscheidet sich für eine Mietkautionsbürgschaft, die bei 1.500 € Kautionssumme 60 € Beitrag pro Jahr kostet.
2.
Antragstellung und Abschluss
Anna beantragt Ihre Police bei der gewählten Versicherung. Das Ganze dauert nur wenige Minuten, da die Abwicklung komplett online erfolgt. Anna muss hierfür einige persönliche Daten sowie Infos zum Mietobjekt angeben, und Ihren Mietvertrag hochladen. Die Gesellschaft macht eine Abfrage bei der Schufa, und genehmigt den Antrag.
3.
Die Bürgschaftsurkunde
Anna erhält eine Bürgschaftsurkunde, die sie ihrem Vermieter übergibt. Dieser ist nun im Schadensfall bis zu einer Höhe von 1.500 € abgesichert.
4.
Zahlung der Prämie
Anna zieht in ihre Wohnung ein. Solange ihr Mietvertrag läuft, leistet sie den vereinbarten Jahresbeitrag von 60 €. Möchte sie später die Prämie nicht mehr länger zahlen, kann sie ihrem Vermieter anstelle der Bürgschaft eine Mietkaution in bar anbieten. Dieser muss jedoch mit dem Tausch einverstanden sein.
5.
Auszug und Regulierung von Schäden
Anna zieht nach 5 Jahren aus ihrer Wohnung aus. Sie hinterlässt jedoch einen Schaden, dessen Reparatur 1.000 € kostet. Der Vermieter meldet den Schaden der Versicherung, und reicht die erforderlichen Nachweise, wie z.B. Fotos oder Kostenvoranschläge ein. Diese prüft die Schadensmeldung und zahlt ihm die 1.000 € aus. Anna wird darüber informiert, und muss dem Versicherer den Betrag zurückerstatten.
6.
6.
Kündigung der Police
Nachdem alle Ansprüche geklärt wurden, kann die Mietkautionsbürgschaft gekündigt werden. Der Vermieter sendet die Urkunde an die Versicherung zurück. Mit dem Tag des Eingangs der Urkunde endet der Vertrag.
Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft (Vergleich)?
Die Kosten werden anhand eines festen jährlichen Zins sowie der Höhe der vereinbarten Mietkaution ermittelt. So kostet z.B. eine Bürgschaft bei einem Zinssatz von 4 % und einer Kaution von 1.500 €, 60 € Beitrag pro Jahr (1.500 € / 100 x 4 = 60 €). Mit unserem Vergleich – hier auf mietkautionsbuergschaft.de – können Sie die anfallenden Gebühren direkt online berechnen, und durch Auswahl eines günstigen Tarifs Geld sparen. Tragen Sie hierfür die im Mietvertrag vereinbarte Kaution in das Feld Kautionshöhe ein. Mit einem Klick auf „jetzt vergleichen“ wird eine Tabelle aufgerufen. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erscheint an erster Stelle. Weitere Konditionen finden Sie unter Produktdetails.
- 1. Günstigen Anbieter auswählen.
Kautionshöhe eintragen, dann auf "jetzt vergleichen" klicken. - 2. Vertrag online abschließen.
- 3. Urkunde an Vermieter übergeben.
Wo bekomme ich eine Mietkautionsbürgschaft?
Eine Mietkautionsbürgschaft bekommen Mieter bei Banken, Versicherungen und sogenannten Kautionskassen. Früher war die Bürgschaft ein typisches Standardprodukt jeder Hausbank. Heutzutage erhält man dort meist Produkte von Versicherungen, wie z.B. die Mietkautionsbürgschaft der R+V bei Volks- und Raiffeisenbanken. Kautionskassen sind darauf spezialisiert, Bürgschaften vollständig digital, in Echtzeit, und auf die Bedürfnisse der Mietparteien zugeschnitten, anzubieten. Bekannte Beispiele sind Kautionsfrei, Kautel, oder die Deutsche Kautionskasse. Ein weiterer Ansprechpartner ist der Versicherungsvertreter vor Ort, wie z.b. von der Allianz, Württembergischen oder Axa. Vergleichsportale, wie z.B. mietkautionsbuergschaft.de, bieten wiederum die Möglichkeit, sich einen schnellen Überblick über die verschiedenen Tarife und Konditionen zu verschaffen.
Welche Vorteile und Nachteile gibt es?
Mieter haben während der Einzugsphase mehr finanziellen Spielraum, da die hohe Einmalausgabe der Barkaution entfällt. Somit wird es auch unnötig, einen langfristigen Ratenkredit aufzunehmen, oder den teuren Dispo zu beanspruchen. Zudem entsteht keine Doppelbelastung, wenn die Kaution vom Vorvermieter noch nicht zurückgezahlt wurde. Die wichtigsten Argumente für Vermieter sind Zeitersparnis sowie ein geringerer Verwaltungsaufwand. Es gibt jedoch auch Gegenargumente: So können durch den jährlichen Beitrag bei langer Nutzungsdauer hohe Kosten anfallen. Alle Vorteile und Nachteile im Überblick
Wann ist eine Mietkautionsbürgschaft sinnvoll?
Eine Mietkautionsbürgschaft ist für Mieter sinnvoll, die beim Umzug nicht über genügend finanzielle Mittel für eine herkömmliche Kaution verfügen, oder ihre Ersparnisse für andere Ausgaben verwenden möchten. Die Bürgschaft ist auch dann eine Alternative, wenn die Hausbank kein klassisches Mietkautionskonto anbietet. In folgenden Situationen lohnt sie sich:
- das Geld beim Umzug knapp ist
- kein Dispo oder sonstiger Kredit infrage kommt
- die Nutzungsdauer der Bürgschaft nicht zu lang ist
- man kein normales Sparkonto bekommt
Darf der Vermieter eine Bürgschaft ablehnen?
Ja, sowohl der Vermieter als auch der Mieter dürfen eine Kautionsbürgschaft ablehnen. Dies ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften des § 551 BGB. Demnach ist der Wohnungsgeber verpflichtet, die Mietkaution bei einer Bank auf einem Sparkonto getrennt von seinem übrigen Vermögen anzulegen (sogenanntes Mietkautionskonto). Das bedeutet: Diese Anlageform müssen beide Mietparteien akzeptieren, wenn sie von einer Seite verlangt wird. Die Parteien können auch eine andere Form der Hinterlegung vereinbaren, wie z.B. eine Mietkautionsbürgschaft. Dies geht jedoch nur einvernehmlich: Möchte also der Mieter eine Bürgschaft nutzen, muss der Vermieter damit einverstanden sein. Dasselbe gilt umgekehrt.
Wann kann man den Vertrag kündigen?
Eine Mietkautionsbürgschaft lässt sich grundsätzlich jederzeit kündigen. Sie läuft jedoch so lange, wie sie der Vermieter zur Absicherung seiner Ansprüche aus dem Mietvertrag benötigt. Für eine wirksame Kündigung ist die Rückgabe der Urkunde durch den Wohnungsgeber erforderlich. Dieser muss außerdem eine sogenannte Enthaftungserklärung unterschreiben. Mit der Erklärung bestätigt er, dass er keine weiteren Forderungen mehr geltend macht. Nach erfolgter Kündigung wird ein bereits gezahlter Jahresbeitrag tag genau abgerechnet, und dem Mieter anteilig erstattet. Möchten Sie als Mieter den Vertrag während eines laufenden Mietverhältnisses beenden, ist dies grundsätzlich auch möglich. In dem Fall benötigt der Vermieter jedoch eine andere Sicherheit, wie z.B. eine Barkaution.
Gewerbliche Nutzung einer Mietkautionsbürgschaft
Bei gewerblichen Mietverträgen ist so ziemlich alles Verhandlungssache. Das gilt auch für die Mietkaution, die im Gegensatz zu privaten Mietverhältnissen auch mehr als 3 Monatsmieten betragen kann. Deshalb ist die Mietkautionsbürgschaft für Gewerbetreibende eine attraktive Möglichkeit, die hohen Kosten einer Barkaution einzusparen, und damit die Liquidität im eigenen Unternehmen zu erhöhen. Gewerbliche Mietkautionsbürgschaften werden meist von Versicherungen gestellt, welche im Gegensatz zum klassischen Bankaval die eigene Kreditlinie nicht belasten. Der Mieter zahlt einen festen jährlichen Zins, dessen Höhe sich nach der Bonität seines Unternehmens richtet. Ausführliche Infos sowie einen Vergleich verschiedener Tarife finden Sie im Ratgeber: Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe.
Welche Mietkautionsbürgschaften gibt es?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Mietkautionsbürgschaft zu stellen. So kann z.B. eine Bank, eine Versicherung, oder auch eine Privatperson beim Vermieter bürgen. Verschiedene rechtliche Konstrukte einer Bürgschaft entscheiden darüber, wie schnell die Auszahlung der Mietsicherheit im Schadensfall erfolgt. Unterschiede gibt es zudem bei den Kosten, der Akzeptanz beim Vermieter sowie den Anforderungen an die Bonität des Mieters. Dazu in Einzelnen:
Bankbürgschaft für Mietkaution
Bei der Bankbürgschaft-Mietkaution handelt es sich um eine finanzielle Garantie, welche eine Bank im Namen eines Mieters gegenüber dem Vermieter abgibt. Abgesichert werden damit die üblichen Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag, wie die Zahlungen für Miete, Nebenkosten, sowie die Regulierung von Schäden in der Wohnung. Mieter, die eine Bankbürgschaft abschließen, müssen einige Anforderungen an die Bonität erfüllen. Hierzu gehört ein regelmäßiges Mindesteinkommen sowie eine makellose Akte bei Schufa & Co. Negative Einträge sowie ein zu niedriger Score führen i.d. Regel zu einer Ablehnung durch die Bank. Da es sich um ein bekanntes und bewährtes Produkt handelt, ist die Akzeptanz in Vermieterkreisen recht hoch. Die Kosten sind üblicherweise vom Mieter zu tragen, und liegen je nach Anbieter im Schnitt bei 3,5 Prozent der Kautionssumme pro Jahr. Für eine Mietkaution in Höhe von 1.000 Euro sind also jährlich 35 € Gebühren zu zahlen, bei 2.000 würden entsprechend 70 € fällig.
Mietkautionsversicherung
Der umgangssprachlich verwendete Begriff Mietkautionsversicherung (mehr Infos & Vergleich unter dem Link) ist eigentlich etwas irreführend. Tatsächlich müsste es Versicherungsbürgschaft für die Mietkaution heißen. Funktionsweise und Ablauf gleichen dem einer Bankbürgschaft. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass im Schadensfall eine bekannte Versicherung, wie z.B. die R+V, Allianz oder Axa beim Vermieter bürgt. Die Anforderungen an die Bonität sind etwas niedriger. So müssen Mieter beim Abschluss einer Mietkautionsversicherung kein regelmäßiges Einkommen nachweisen. Die Kosten sind dafür mit durchschnittlich 4 Prozent etwas höher. Eine Police über 1.000 € kostet demnach 40 € Gebühren pro Jahr, bei 2.000 sind es entsprechend 80 €. Die Akzeptanz bei Vermietern ist etwas schlechter, was wohl am geringeren Bekanntheitsgrad und entsprechend fehlenden Erfahrungen liegt.
Mietbürgschaft von Privatperson
Hier bürgt „definitionsgemäß“ eine Privatperson für die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag. Eine in der Praxis weit verbreitete Form ist die Mietbürgschaft der Eltern. Diese kommt zum Einsatz, wenn z.B. der Sohn oder die Tochter die erste eigene Wohnung beziehen, aber nur über wenig Einkommen verfügen. In dem Fall haftet der Bürge mit seinem Privatvermögen bis zur Höhe der vereinbarten Bürgschaftssumme. Wie bei allen Mietsicherheiten gilt auch hier gemäß § 551 BGB ein Höchstbetrag von drei Nettokaltmieten. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Haftung zum Teil unbegrenzt ist. Hierzu zählt die sogenannte freiwillige Bürgschaft, welche vom Bürgen unaufgefordert gestellt wird, damit der Mietvertrag zustande kommt. Dasselbe gilt für die Rettungsbürgschaft, die dazu dient, eine Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter abzuwenden.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft geht es darum, wie der Vermieter den Bürgen bei Mietschäden in Anspruch nehmen kann. Ein Bürge hat normalerweise vor einer Inanspruchnahme bestimmte Einspruchsmöglichkeiten. Hierzu gehört die sogenannte Einrede der Vorausklage. Der Vermieter wäre damit verpflichtet, seine Ansprüche zunächst beim Mieter geltend zu machen. Erst wenn dort nichts mehr zu holen ist, und auch eine Klage erfolglos war, darf er sich an den Bürgen wenden. Bei Mietverhältnissen macht diese Vertragsform keinen Sinn, da sie dem Sicherungszweck der Mietkaution „entgegenläuft“. Deshalb werden Verträge für eine Mietkautionsbürgschaft immer
Bürgschaft auf erstes Anfordern
Bei der Bürgschaft auf erstes Anfordern geht es darum, wie schnell der Vermieter im Schadensfall an sein Geld kommt. Normalerweise wird der Mieter bei einer Inanspruchnahme umfassend informiert, sodass er Stellung zum Sachverhalt nehmen, und Einwände geltend machen kann. Bei der Variante auf erstes Anfordern sind diese Möglichkeiten stark eingeschränkt. Der Bürge muss bereits dann zahlen, wenn der Vermieter die Leistung das erste Mal anfordert. Der Mieter kann Einwände und Gegenansprüche erst im sogenannten Rückforderungsprozess, also in einem separaten Vorgang zu einem späteren Zeitpunkt, geltend machen. Vermieter, die den Unterschied kennen, werden wahrscheinlich nur eine Mietkautionsbürgschaft auf erstes Anfordern akzeptieren.
Kann der Vermieter Kaution und Bürgschaft verlangen?
Heutzutage verlangen viele Vermieter zusätzlich zur normalen Mietkaution eine Bürgschaft. Dies ist grundsätzlich auch erlaubt. Denn der Gesetzgeber verbietet nämlich nicht die Nutzung mehrerer Sicherheiten, sondern legt nur einen Höchstbetrag fest. Dieser ist auf drei Nettomieten begrenzt. Ein Vermieter kann also beides verlangen, solange die Gesamtsumme drei Monatsmieten ohne Nebenkosten nicht übersteigt. Wird der Höchstbetrag jedoch überschritten, ist die zweite Mietsicherheit ungültig. Der Eigentümer kann im Schadensfall also nur auf die zuerst hinterlegte Barkaution zurückgreifen. Eine Haftung über drei Monatsmieten hinaus ist jedoch möglich, wenn sich der Bürge ausdrücklich zu einer höheren Summe verpflichtet. Mietkautionsbürgschaften von Banken und Versicherungen werden immer nur „statt“ einer herkömmlichen Kaution, und nicht als zusätzliche Sicherheit angeboten.
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