Sie ziehen gerade um, und müssen eine Mietkaution hinterlegen? Sie möchten das Geld jedoch lieber für andere Ausgaben verwenden? Eine flexible Alternative bietet die Mietkautionsbürgschaft. Statt Bargeld erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde. Sie schließen als Mieter die Bürgschaft ab, und zahlen hierfür nur einen Beitrag wie bei einer Versicherung.
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Bürgschaftsurkunde dem Vermieter übergeben.
Inhaltsverzeichnis
- 1 ➥ Online beantragen in 4 Schritten
- 2 Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
- 3 Mietkautionsbürgschaft: Konditionen im Vergleich
- 4 Vorteile und Nachteile einer Mietkautionsbürgschaft
- 5 Was ist besser: Bürgschaft oder herkömmliche Mietkaution?
- 6 Darf der Vermieter eine Kautionsbürgschaft ablehnen?
- 7 Wann kann man den Vertrag kündigen?
- 8 Welche Mietkautionsbürgschaften gibt es?
- 9 Kann der Vermieter Kaution und Bürgschaft verlangen?
Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
Der Begriff setzt sich aus den Worten Mietkaution und Bürgschaft zusammen. Daran lässt sich schon grob erkennen, worum es geht. Die Mietkautionsbürgschaft ist eine moderne und günstige Alternative zur herkömmlichen Barkaution. Anstelle von Bargeld oder einem Sparbuch übergeben Sie Ihrem Vermieter lediglich eine Urkunde. Sie müssen als Mieter nun nicht mehr die gesamte Kautionssumme als Einmalbetrag hinterlegen. Im Gegenzug leisten Sie einen jährlichen Beitrag an den Anbieter. Dieser arbeitet mit einer bekannten Versicherung oder Bank zusammen, wie z.B. der R+V, der Allianz, Axa oder der SWK-Bank. Zahlen Sie Ihre Miete nicht, oder hinterlassen beim Auszug einen Schaden in Ihrer Wohnung, kommt es zur Inanspruchnahme durch den Vermieter. Ausführlich: Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?, und wie funktioniert sie?
Mietkautionsbürgschaft: Konditionen im Vergleich
Mit einer Mietkautionsbürgschaft verbinden die meisten Verbraucher die aus der TV-Werbung bekannte Moneyfix® Mietkaution. Jedoch gibt es in Deutschland inzwischen mehrere Banken und Versicherungen, die das Produkt anbieten. Wo es welche Police gibt, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Über den Link in der Tabelle finden Sie weitere Infos, und können Ihren Antrag direkt online stellen. Was eine Übernahme in Ihrem Fall kostet, können Sie schnell und einfach mit unserem Preisvergleich ermitteln. Eine Kautionsbürgschaft lässt sich auch gewerblich nutzen, siehe entsprechende Angebote im Bereich Gewerbe.






Vorteile und Nachteile einer Mietkautionsbürgschaft
Der entscheidende Vorteil für Sie als Mieter ist, dass Sie keine herkömmliche Kaution zahlen. Sie müssen Ihrem Vermieter also kein Bargeld übergeben, oder den Betrag überweisen. Sind Sie beim Umzug knapp bei Kasse, können Sie somit Ihre Ersparnisse schonen, und haben das Geld für andere Ausgaben zur Verfügung. Die wichtigsten Argumente für Sie als Vermieter sind Zeitersparnis sowie ein geringerer Verwaltungsaufwand. Es gibt jedoch auch Gegenargumente, siehe alle Vorteile und Nachteile im Überblick.
Was ist besser: Bürgschaft oder herkömmliche Mietkaution?
Zunächst gibt es kein besser oder schlechter: Es kommt immer auf die Situation an. Eine Mietkautionsbürgschaft ist dann sinnvoll, wenn Sie als Mieter beim Umzug zusätzliche finanzielle Mittel benötigen, aber keinen Kredit aufnehmen möchten. Verfügen Sie dagegen über ausreichend hohe Ersparnisse, sollten Sie das Geld während der Mietdauer auf einem herkömmlichen Mietkautionskonto anlegen. Wichtig für die Entscheidung ist auch die Dauer der Nutzung. Denn Sie zahlen als Mieter den Beitrag, solange wie der Vertrag läuft. Für Vermieter ist sie grundsätzlich immer vorteilhaft, da die umständliche Verwaltung und Zinsabrechnung der Sparkonten wegfällt. Ein weiteres Pro Argument für beide Mietparteien ist, wenn die Hausbank kein herkömmliches Sparkonto mehr anbietet.
Eine Bürgschaft lohnt sich, wenn:
- die Mittel beim Umzug knapp sind
- kein Dispo oder sonstiges Darlehen genutzt werden soll
- bei hohen Kautionssummen
- wenn die Nutzungsdauer nicht zu lang ist
- man kein normales Konto für die Anlage bekommt
Darf der Vermieter eine Kautionsbürgschaft ablehnen?
Neben der Anlage auf einem Sparkonto kann die Mietsicherheit auch alternativ als Depot, Tagesgeld oder in Form einer Bürgschaft hinterlegt werden. Der Hausherr muss laut Gesetz jedoch nur das herkömmliche Mietkautionskonto akzeptieren. Eine Kautionsbürgschaft darf er daher ablehnen. In dem Fall können Sie als Mieter nicht viel tun. In einigen Fällen akzeptiert der Vermieter das Produkt nicht, weil er es nicht kennt, oder noch keine Erfahrungen damit hat. In dem Fall können Sie versuchen, ihn von den Vorteilen zu überzeugen. Ein wichtiges Argument stellt z.B. die Bonität bei Schufa & Co dar. Fällt die Bonitätsprüfung negativ aus, kommt es nicht zu einer Übernahme durch die Bank oder Versicherung.
Wann kann man den Vertrag kündigen?
Eine Mietkautionsbürgschaft lässt sich grundsätzlich jederzeit kündigen. Sie läuft jedoch so lange, wie sie der Vermieter zur Absicherung seiner Ansprüche aus dem Mietvertrag benötigt. Für eine wirksame Kündigung ist die Rückgabe der Urkunde durch den Vermieter erforderlich. Dieser muss außerdem eine sogenannte Enthaftungserklärung unterschreiben. Mit der Erklärung bestätigt der Hausherr, dass er keine weiteren Forderungen mehr geltend macht. Möchten Sie als Mieter den Vertrag während eines laufenden Mietverhältnisses beenden, benötigt der Vermieter eine andere Sicherheit, wie z.B. eine Mietkaution in bar. Nach erfolgter Kündigung wird der bereits gezahlte Jahresbeitrag tag genau abgerechnet, und dem Mieter anteilig erstattet.
Welche Mietkautionsbürgschaften gibt es?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, eine Bürgschaft für die Mietkaution zu stellen. Einerseits gibt es verschiedene Bürgen. Andererseits wird danach unterschieden, wie die Auszahlung des Geldes im Schadensfall an den Vermieter erfolgt. Bei der Mietkautionsversicherung bürgt definitionsgemäß eine Versicherung für den Mietvertrag. Sichert eine Bank für den Vermieter Miete und Nebenkosten ab, handelt es sich um eine Bankbürgschaft-Mietkaution. Dann gibt es noch die Mietbürgschaft von Privatpersonen, die in der Praxis als Elternbürgschaft bekannt ist. Bei der Mietkautionsbürgschaft auf erstes Anfordern erfolgt die Auszahlung der Kaution direkt auf Verlangen des Vermieters. Bei der selbstschuldnerischen „Variante“ kann sich der Hausherr sofort an den Bürgen wenden, ohne vorher den Mieter in Anspruch zu nehmen. Mehr Infos zu den Vertragsformen finden Sie unter: Arten und Unterschiede.
Kann der Vermieter Kaution und Bürgschaft verlangen?
Heutzutage verlangen viele Vermieter zusätzlich zur normalen Mietkaution eine Bürgschaft. Häufiges Beispiel: Der Sohn oder die Tochter beziehen ihre erste eigene Wohnung, und die Eltern sollen beim Vermieter für die Zahlung der Miete bürgen. Dies ist grundsätzlich auch möglich. Denn der Gesetzgeber verbietet nämlich nicht die Nutzung mehrerer Sicherheiten, sondern legt nur einen Höchstbetrag fest, siehe § 551 BGB. Dieser ist auf drei Nettomieten begrenzt. Ein Vermieter kann also beides verlangen, solange die Gesamtsumme drei Monatsmieten ohne Nebenkosten nicht überschreitet. Wird der Höchstbetrag jedoch überschritten, ist die zweite Mietsicherheit ungültig. Der Eigentümer kann im Schadensfall also nur auf die zuerst hinterlegte Barkaution zurückgreifen. Eine Haftung über drei Monatsmieten hinaus ist jedoch möglich, wenn sich der Bürge ausdrücklich zu einer höheren Summe verpflichtet. Mietkautionsbürgschaften von Banken und Versicherungen werden immer nur „statt“ einer herkömmlichen Kaution, und nicht als zusätzliche Sicherheit angeboten.
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Und zwar habe ich von meinem Vermieter Post bekommen. Darin steht, dass seine Bank künftig keine Kautionskonten mehr anbietet. Nun verlangt er von mir eine Mietkautionsbürgschaft. Wenn ihm diese vorliegt, wird er mir die von mir bereits gezahlte Mietkaution auf mein Konto überweisen. Darf er das einfach so machen? Ich wohne nun mehrere Jahre hier, und habe die Kaution gleich bei Einzug bezahlt. Zumal ja auch eine Bürgschaft Gebühren kostet.
Gruß
Hallo,
das Gesetz (§551 BGB) sagt, dass der Vermieter die Mietkaution auf einem Sparkonto bei einer Bank anzulegen hat. Außer Mieter und Vermieter einigen sich auf eine andere Kautionsform, wie z.B. die Kautionsbürgschaft. Das bedeutet, Sie können sich auf die gesetzliche Regelung berufen, und auf einem herkömmlichen Mietkautionskonto bestehen. Das ist die Theorie. In der Praxis ist es jedoch so, dass immer mehr Banken, wie z.B. auch die Ihres Vermieters, einfach kein Sparkonto mehr anbieten. Ich weiß leider nicht, ob man
Da muss ich leider passen…
Freundliche Grüße
Hallo,
meine vermietende Genossenschaft akzeptiert teils die Bürgschaft, aber nicht so gern. Wie ist das geregelt, wenn ich die Mietkaution vom Vermieter anlegen lassen will, dieser sie aber nicht anlegen kann? Ich kann das Geld auch nur unter Schwierigkeiten (Gebühren usw..) deponieren. Darf ich in dem Fall auf eine Mietkautionsbürgschaft ausweichen? Sagt § 551 Abs. 3, dass der Vermieter für die Anlage verantwortlich ist? Abs. 3 spricht auch von einer anderen Anlageform. Kann das Wort „Form“ auch bedeuten (einschließen), dass ich als Mieter das Geld anlegen muss? Abs. 4 will Benachteiligungen verbieten. Schließt das die Nachteile ein, die auf mich als Mieter zukommen? Kann es sein, dass § 551 aktualisiert werden sollte? Der § scheint von dem Gedanken auszugehen, dass sich der Vermieter um die Kaution kümmert. Seit einigen Jahren gehen Zinsen in Richtung kleiner NULL wodurch vorheriger Gedanke veraltet ist.
Hallo,
standardmäßig hat sich der Vermieter um die Anlage der Mietkaution zu kümmern, und muss diese auf einem Sparkonto bei einer Bank zu den dort üblichen Zinsen anlegen. Der § 551 BGB setzt jedoch nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen fest. Das bedeutet im Klartext: Immer dann, wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Regelung des § 551 BGB. Die Mietparteien können jedoch eine andere Regelung treffen, wenn diese einvernehmlich ist. Beispiel: Wenn Sie und Ihr Vermieter sich darüber einig sind, dass eine Bürgschaft verwendet werden soll, können Sie dies so handhaben. Sobald sich jedoch einer von Ihnen auf die gesetzliche Regelung beruft, gilt die gesetzliche Regelung, die ich oben beschrieben habe.
Sie haben damit absolut recht, wenn Sie sagen, dass diese Regelung veraltet ist. Das Gesetz stammt aus einer Zeit (2013) als Sparkonten noch normal verzinst wurden, und die Zinsen höher waren als die Gebühren auf dem Mietkautionskonto.
Hallo zusammen,
unser Sohn beginnt in diesem Jahr sein Studium in Heidelberg. Er könnte ab 01.10. eine kleine günstige Wohnung bekommen. Wir haben mit dem dortigen Vermieter auch über die Bürgschaft gesprochen. Er wäre grundsätzlich damit einverstanden, wies jedoch darauf hin, dass ihm drei Monate Kaution nicht ausreichen. Er möchte aufgrund der Einkommenssituation eine Mietausfallbürgschaft für 6 Monate vorgelegt haben. Entweder von uns oder von einer Versicherung etc.. Das wäre ihm egal, wenn die Bedingungen stimmen, und er keine Kosten / Aufwand damit hat.
Meine Frage wäre jetzt: Was müssen wir jetzt tun? Wie gehen wir vor?
Liebe Grüße, und danke schon mal im Voraus.
Hallo,
der Gesetzgeber beschränkt die Höhe einer Mietkaution immer auf 3 Monatsmieten. Das gilt auch dann, wenn eine Bürgschaft gestellt wird. Ob die Sicherheit von Ihnen als Privatperson oder einer Versicherung kommt, macht ebenfalls keinen Unterschied. Der Vermieter darf also keine Ausfallbürgschaft für 6 Monate verlangen. Er kann dies zwar theoretisch fordern, es würde ihm im Schadensfall aber nichts nützen, da sich der Bürge immer auf den Höchstbetrag von 3 Mieten berufen kann. Alle Verbindlichkeiten die darüber hinausgehen, muss der Bürge also nicht tragen. Es sei denn, er verpflichtet sich ausdrücklich zu einer höheren Summe, siehe auch Textabschnitt oben.
Freundliche Grüße
Hallo,
wir ziehen demnächst aus einer Mietwohnung aus, in der wir lediglich 1 Jahr gewohnt haben. Die Vermieterin möchte unsere Mietkautionsbürgschaft allerdings noch nicht herausgeben, da sie eine hohe Nebenkostennachzahlung für 2022 erwartet. Leider haben wir auch noch keine Abrechnung erhalten. Darf sie die Urkunde so lange behalten?
Danke
Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass Ihre Vermieterin die Bürgschaft erst freigeben muss, nachdem alle Ansprüche aus dem Mietvertrag geklärt sind. Dazu zählen auch die Nebenkosten. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Bürgschaftssumme auf den noch zu erwarteten Nachzahlungsbetrag aus den Nebenkosten zu reduzieren. So würden Sie als Mieter für den restlichen Zeitraum weniger Beitrag zahlen.
Freundliche Grüße
Hallo,
eine Mietkautionsbürgschaft versichert nur die Vermieter, nicht die Mieter? Ich als Mieter habe eigentlich genug Bargeld. Allerdings verlangt mein Vermieter im Mietvertrag trotzdem eine Kautionsbürgschaft. Ich habe keine Möglichkeit, später eine Barkaution oder ein Sparkonto zu hinterlegen. Ist das legal, dass die Vermieter das nur so verlangen dürfen? Habe ich keine andere Option? Als Sparkonto bekommen die Mieter am Ende mindestens Zinsen. Aber was bekommt man, wenn man die Bürgschaft nutzt? So wie es Maja schon benannt hat, heißt das nicht, dass wir am Ende mehr als nötig bezahlen?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
Hallo,
nicht nur der Vermieter, sondern beide Mietparteien müssen mit der Bürgschaft einverstanden sein. Sie dürfen also die Bürgschaft als Mieterin ablehnen, und die Anlage auf einem herkömmlichen Kautionskonto verlangen. Allerdings rate ich Ihnen hier zu etwas Vorsicht und Fingerspitzengefühl. Denn der Vermieter sitzt bei der Auswahl seiner Mieter am längeren Hebel. Er kann sich für einen anderen Mietinteressenten entscheiden, wenn Sie den Mietvertrag noch nicht unterschrieben haben.
Freundliche Grüße
Hallo,
ich überlege, ob ich für meine neue Wohnung eine Mietkautionsbürgschaft abschließen soll. Dauer des Mietverhältnisses wäre unbegrenzt. Heißt das also, solange ich da wohnen bleibe, muss ich diesen Beitrag zahlen? Wenn das so wäre, dann wäre ich doch weit aus über die Kautionssumme?! Und wenn ich angenommen nach 10 Jahren ausziehen würde, würde ich doch wahrscheinlich nicht die Überzahlung zurück bekommen. Ist das so richtig? Das hieße, ich wäre mit einer Barkaution / Kredit günstiger dran als mit so einer Bürgschaft?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
Sie zahlen den Beitrag jedes Jahr, und das solange der Vertrag läuft. Allerdings zahlen Sie immer nur die Zinsen. Das bedeutet: Wenn die Kautionsbürgschaft 4 Prozent der Kautionssumme pro Jahr kostet, heißt das, dass sich die gezahlten Beiträgen in 10 Jahren auf 40 Prozent der Barkaution addiert haben. Entsprechend haben Sie in 25 Jahren 100 Prozent der Kautionssumme erreicht.
Freundliche Grüße
Hallo,
ich bräuchte dringend Ihren Rat! Und zwar verdiene ich aktuell noch kein Geld (bin derzeit Abiturientin), würde jedoch gerne ab Juni eine eigene Wohnung beziehen. Hierfür bräuchte ich eine Mietkautionsbürgschaft. Da meine Eltern keine übernehmen können, weil sie ja nicht Mieter sind, muss ich es machen. Meine Frage: Bekomme ich eine Bürgschaft auch ohne nachweisbaren Verdienst (da ich ja erst ab August verdiene…)??
MfG
Hallo,
ja dies ist trotzdem möglich. Abgesehen von einem Anbieter (der SWK-Bank) ist die Bürgschaftsübernahme nicht an ein regelmäßiges Einkommen geknüpft. Allerdings muss Ihre Schufa / Bonitätsauskunft einwandfrei sein.
Freundliche Grüße