Sie ziehen gerade um, und müssen Ihrem Vermieter eine Mietkaution hinterlegen? Sie möchten das Geld jedoch lieber für andere Ausgaben verwenden? Eine flexible Alternative bietet die Mietkautionsbürgschaft. Statt Bargeld erhält der Vermieter eine Urkunde. Sie schließen als Mieter die Bürgschaft ab, und zahlen hierfür nur einen Beitrag wie bei einer Versicherung.
➥ In 4 Schritten zur Mietkautionsbürgschaft
- 1. Geben Sie die Höhe Ihrer Mietkaution in den Rechner ein, klicken Sie dann auf „Anbieter vergleichen“.
- 2. Wählen Sie eine günstige Kautionsbürgschaft aus, siehe orangener Button „Antrag“.
- 3. Füllen Sie das Antragsformular direkt online aus, und schließen Sie den Vertrag ab.
- 4. Übergeben Sie Ihrem Vermieter im letzten Schritt die Bürgschaftsurkunde.
Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft (Vergleich)?
Verschiedene Banken und Versicherungen bieten eine Mietkautionsbürgschaft auch für Neukunden an. Mit unserem Vergleich – hier auf mietkautionsbuerschaft.de – können Sie Ihre individuellen Kosten direkt online berechnen, und einen günstigen Anbieter ermitteln. Für die Berechnung wird nur die im Mietvertrag vereinbarte Kaution benötigt, welche Sie in das Feld Kautionshöhe eintragen. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erscheint an erster Stelle. Weitere Konditionen finden Sie unter Produktdetails.
- Zinssatz: 4,7 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 25,00 €
- Bürge: Allianz
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Schufa
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✓︎ (Tarife für Gewerbe)
- Zeitraum bis Police verfügbar: digital am nächsten Tag
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✓︎
- Bürgschaft vorab reservieren: ✗︎
- Extras: keine
- Zinssatz: 3,9 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 39,00 €
- Bürge: AXA-Versicherung
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: digital am gleichen Tag
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✗︎
- Bürgschaft vorab reservieren: ✓︎
- Extras: keine
- Zinssatz: 4,7 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 45,00 €
- Bürge: Baloise (früher Basler)
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsabfrage über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- für Gewerbe nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Verfügbarkeit: digital am gleichen Tag
- monatliche Beitragszahlung: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✓︎
- Zusage vorab reservieren: ✓︎
- Extras: 20 Euro-Gutschein für fotokasten.de
- Zinssatz: 3,99 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: SWK-Bank
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Schufa
- Mindesteinkommen erforderlich: ja, 1.300 netto
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✗︎
- Bürgschaft vorab reservieren: ✗︎
- Extras: keine
- Zinssatz: 4,5 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: Württembergische
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsabfrage über: Schufa
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- für Gewerbe nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Verfügbarkeit: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✗︎
- Zusage vorab reservieren: ✗︎
- Extras: Gratis-Umzugstransporter für einen Tag
- Zinssatz: 4,70 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: R+V-Versicherung
- auf erstes Anfordern: ✗︎
- Bonitätsprüfung über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✓︎ (Tarife für Gewerbe)
- Zeitraum bis Police verfügbar: digital am gleichen Tag
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✓︎
- Bürgschaft vorab reservieren: ✓︎
- Extras: Beitragsübernahme bei Arbeitslosigkeit bis 24 Monate, Schlüsselfinder, gratis Haftpflichtversicherung für 6 Monate
- Zinssatz: 4,7 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: R+V Mietkautionsbürgschaft
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- Zinssatz: je nach Produkt 4-5 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: R+V, Allianz oder Württembergische
- auf erstes Anfordern: abhängig von Bürge
- Bonitätsprüfung über: Schufa oder Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
Der Begriff setzt sich aus den Worten Mietkaution und Bürgschaft zusammen. Daran lässt sich schon grob erkennen, worum es geht. Die Mietkautionsbürgschaft ist eine moderne und günstige Alternative zur herkömmlichen Barkaution. Anstelle von Bargeld oder einem Sparbuch übergeben Sie Ihrem Vermieter lediglich eine Urkunde. Sie müssen als Mieter nun nicht mehr die gesamte Kautionssumme als Einmalbetrag hinterlegen. Im Gegenzug leisten Sie einen jährlichen Beitrag an den Anbieter. Dieser arbeitet mit einer bekannten Versicherung oder Bank zusammen, wie z.B. der R+V, der Allianz, Axa oder der SWK-Bank. Zahlen Sie Ihre Miete nicht, oder hinterlassen beim Auszug einen Schaden in Ihrer Wohnung, kommt es zur Inanspruchnahme durch den Vermieter. Ausführlich: Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?, und wie funktioniert sie?
Vorteile und Nachteile einer Mietkautionsbürgschaft
Der entscheidende Vorteil für Sie als Mieter ist, dass Sie keine herkömmliche Kaution zahlen. Sie müssen Ihrem Vermieter also kein Bargeld übergeben, oder den Betrag überweisen. Sind Sie beim Umzug knapp bei Kasse, können Sie somit Ihre Ersparnisse schonen, und haben das Geld für andere Ausgaben zur Verfügung. Die wichtigsten Argumente für Sie als Vermieter sind Zeitersparnis sowie ein geringerer Verwaltungsaufwand. Es gibt jedoch auch Gegenargumente, siehe alle Vorteile und Nachteile im Überblick.
Was ist besser: Bürgschaft oder herkömmliche Mietkaution?
Zunächst gibt es kein besser oder schlechter: Es kommt immer auf die Situation an. Eine Mietkautionsbürgschaft ist dann sinnvoll, wenn Sie als Mieter beim Umzug zusätzliche finanzielle Mittel benötigen, aber keinen Kredit aufnehmen möchten. Verfügen Sie dagegen über ausreichend hohe Ersparnisse, sollten Sie das Geld während der Mietdauer auf einem herkömmlichen Mietkautionskonto anlegen. Wichtig für die Entscheidung ist auch die Dauer der Nutzung. Denn Sie zahlen als Mieter den Beitrag, solange wie der Vertrag läuft. Für Vermieter ist sie grundsätzlich immer vorteilhaft, da die umständliche Verwaltung und Zinsabrechnung der Sparkonten wegfällt. Ein weiteres Pro Argument für beide Mietparteien ist, wenn die Hausbank kein herkömmliches Sparkonto mehr anbietet.
Eine Bürgschaft lohnt sich, wenn:
- die Mittel beim Umzug knapp sind
- kein Dispo oder sonstiges Darlehen genutzt werden soll
- bei hohen Kautionssummen
- wenn die Nutzungsdauer nicht zu lang ist
- man kein normales Konto für die Anlage bekommt
Darf der Vermieter eine Kautionsbürgschaft ablehnen?
Neben der Anlage auf einem Sparkonto kann die Mietsicherheit auch alternativ als Depot, Tagesgeld oder in Form einer Bürgschaft hinterlegt werden. Der Hausherr muss laut Gesetz jedoch nur das herkömmliche Mietkautionskonto akzeptieren. Eine Kautionsbürgschaft darf er daher ablehnen. In dem Fall können Sie als Mieter nicht viel tun. In einigen Fällen akzeptiert der Vermieter das Produkt nicht, weil er es nicht kennt, oder noch keine Erfahrungen damit hat. In dem Fall können Sie versuchen, ihn von den Vorteilen zu überzeugen. Ein wichtiges Argument stellt z.B. die Bonität bei Schufa & Co dar. Fällt die Bonitätsprüfung negativ aus, kommt es gar nicht erst zu einer Bürgschaftsübernahme durch die Bank oder Versicherung.
Wann kann man den Vertrag kündigen?
Eine Mietkautionsbürgschaft lässt sich grundsätzlich jederzeit kündigen. Sie läuft jedoch so lange, wie sie der Vermieter zur Absicherung seiner Ansprüche aus dem Mietvertrag benötigt. Für eine wirksame Kündigung ist die Rückgabe der Urkunde durch den Vermieter erforderlich. Dieser muss außerdem eine sogenannte Enthaftungserklärung unterschreiben. Mit der Erklärung bestätigt der Hausherr, dass er keine weiteren Forderungen mehr geltend macht. Möchten Sie als Mieter den Vertrag während eines laufenden Mietverhältnisses beenden, benötigt der Vermieter eine andere Sicherheit, wie z.B. eine Mietkaution in bar. Nach erfolgter Kündigung wird der bereits gezahlte Jahresbeitrag tag genau abgerechnet, und dem Mieter anteilig erstattet.
Welche Mietkautionsbürgschaften gibt es?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, eine Bürgschaft für die Mietkaution zu stellen. Einerseits gibt es verschiedene Bürgen. Andererseits wird danach unterschieden, wie die Auszahlung des Geldes im Schadensfall an den Vermieter erfolgt. Bei der Mietkautionsversicherung bürgt definitionsgemäß eine Versicherung für den Mietvertrag. Sichert eine Bank für den Vermieter Miete und Nebenkosten ab, handelt es sich um eine Bankbürgschaft-Mietkaution. Dann gibt es noch die Mietbürgschaft von Privatpersonen, die in der Praxis als Elternbürgschaft bekannt ist. Bei der Mietkautionsbürgschaft auf erstes Anfordern erfolgt die Auszahlung der Kaution direkt auf Verlangen des Vermieters. Bei der selbstschuldnerischen „Variante“ kann sich der Hausherr sofort an den Bürgen wenden, ohne vorher den Mieter in Anspruch zu nehmen. Mehr Infos zu den Vertragsformen finden Sie unter: Arten und Unterschiede.
Kann der Vermieter Kaution und Bürgschaft verlangen?
Heutzutage verlangen viele Vermieter zusätzlich zur normalen Mietkaution eine Bürgschaft. Häufiges Beispiel: Der Sohn oder die Tochter beziehen ihre erste eigene Wohnung, und die Eltern sollen beim Vermieter für die Zahlung der Miete bürgen. Dies ist grundsätzlich auch möglich. Denn der Gesetzgeber verbietet nämlich nicht die Nutzung mehrerer Sicherheiten, sondern legt nur einen Höchstbetrag fest, siehe § 551 BGB. Dieser ist auf drei Nettomieten begrenzt. Ein Vermieter kann also beides verlangen, solange die Gesamtsumme drei Monatsmieten ohne Nebenkosten nicht überschreitet. Wird der Höchstbetrag jedoch überschritten, ist die zweite Mietsicherheit ungültig. Der Eigentümer kann im Schadensfall also nur auf die zuerst hinterlegte Barkaution zurückgreifen. Eine Haftung über drei Monatsmieten hinaus ist jedoch möglich, wenn sich der Bürge ausdrücklich zu einer höheren Summe verpflichtet. Mietkautionsbürgschaften von Banken und Versicherungen werden immer nur „statt“ einer herkömmlichen Kaution, und nicht als zusätzliche Sicherheit angeboten.
Ich habe folgende Frage: Die Frage ist auch von meinem Vermieter gestellt worden: Was wird über die Mietkautionsbürgschaft eigentlich alles abgesichert?
Vielen Dank schonmal im Voraus
Hallo,
die Bürgschaft bietet exakt die gleiche Sicherheit, die der Vermieter auch bei einer herkömmlichen Mietkaution in bar erhalten würde. Sie sichert alle Ansprüche ab, die sich aus diesem Mietvertrag ergeben. Dazu gehört z.B. die Zahlung der Miete, die Nebenkosten sowie die Schäden die ein Mieter in der Wohnung hinterlässt. Auch die Kosten für Schönheitsreparaturen gehören dazu, wenn der Mieter dazu verpflichtet wäre, sie aber nicht durchführt. Der gesetzlich erlaubte Höchstbetrag beträgt ebenso wie bei der Barkaution 3 Nettomieten.
Viele Grüße
Ich bin erst jetzt zufällig auf diesen Sachverhalt gestoßen, da ich eine solche Mietkautionsbürgschaft abschließen will. Die Antwort suggeriert, dass man quasi nach 25 Jahren plus minus null aus der Sache rauskommt. Ich habe es bisher eigentlich so verstanden, dass die Versicherung bei Inanspruchnahme der Kaution den Betrag dann vom Versicherungsnehmer einfordert. M. E. zahlt man die Versicherungsprämie und z u s ä t z l i c h die Kautionssumme bei Inanspruchnahme. Der Vorteil für den Versicherungsnehmer ist nur, dass er die volle Mietkaution nicht direkt bei Abschluss hinterlegen muss. Es wäre schön, wenn jemand den Sachverhalt bestätigen bzw. kommentieren würde.
Besten Dank im Voraus.
Hallo,
es ist so wie Sie sagen. Die Kautionsbürgschaft bietet den Vorteil, dass der Mieter beim Einzug die Mietkaution nicht als hohen Einmalbetrag hinterlegen muss. Bei einem Schaden muss er der Bank oder Versicherung jedoch den ausgelegten Schadensbetrag erstatten.
Freundliche Grüße
Hallo,
wir haben folgendes Problem: Und zwar habe ich eine Mietkautionsbürgschaft über euch abgeschlossen… Nun hat aber meine Vermieterin mich nicht mit in den Mietvertrag aufgenommen, da ich noch in Ausbildung bin. Es steht nur mein Verlobter drin. Mein Verlobter bekommt leider keine, da seine Schufa nicht besonders ist. Was sollen wir jetzt tun? Wohnen schon in der Wohnung, und hätten das Geld leider auch nicht in bar zur Verfügung….
Hallo,
es ist es so, dass die Personen welche die Bürgschaft abschließen, und welche im Mietvertrag stehen, identisch sein müssen. Normalerweise hätte der Vertrag deshalb gar nicht zustande kommen dürfen. Eine Möglichkeit für Sie wäre, dass Sie die Mietkaution in drei monatlichen Raten zahlen. Diese Vorgehensweise ist laut §551 BGB Abs. 2 gesetzlich erlaubt. Eine weitere Alternative wäre, dass Sie sich das Geld irgendwo privat leihen, und direkt in bar an die Vermieterin übergeben.
Freundliche Grüße
Hallo,
vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich habe letztes Jahr sowohl die Mietkaution als auch eine Bürgschaft meines Vaters beim Vermieter hinterlegt, die Wohnung jedoch nicht bezogen. Habe dann eine Zusage in naher Zukunft, eine andere zu bekommen. Juni 2023 sollte es dann soweit sein. Allerdings bekam ein anderer Nachbar Vorrang, da diese Nachwuchs bekamen (verständlich). Es gab auch schon eine Erhöhung der Miete (hab ich nicht unterschrieben, aber bezahlt). Zwischenzeitlich ist der Vermieter verstorben. Von den Nachfolgern habe ich bis heute keine andere angeboten bekommen, obwohl dort schon mehrfach neu vermietet wurde. Nun möchte mein Vater die Bürgschaft zurückziehen, und ich möchte auch die Mietkaution wiederhaben. Können wir beides zurückverlangen?
Vielen Dank
Hallo,
meiner Meinung nach sind beide Mietsicherheiten ungültig. Sie gelten nur für diesen Mietvertrag, der jedoch vom Vermieter (mangels Wohnung) scheinbar nie erfüllt wurde. Sie sollten sich rechtlich beraten lassen, ob und wann Sie den Mietvertrag wieder kündigen, und entsprechend Ihr Geld sowie die Bürgschaft zurückverlangen können.
Freundliche Grüße
Hallo,
meine Schwester hat eine Mietkautionsbürgschaft abgeschlossen, welche der Vermieter auch angenommen hat. Nun verlangt er auf einmal, dass sie doch eine Barkaution an ihn zahlen müsse, weil er sonst an das Geld nicht ran kommt. Was ja auch korrekt ist, da es keinen „Schaden“ oder Mietrückstand gibt. Darf der Vermieter sowas verlangen, und muss meine Schwester dem nachkommen? Also eine Barkaution doch zahlen, und die Bürgschaft wieder kündigen? Würde mich um eine schnelle Rückmeldung freuen, da der Vermieter Druck macht und meine Schwester kündigen will, wenn sie bis Ende des Monats die Barkaution nicht gezahlt haben.
Viele Grüße
Hallo,
ich kann Ihnen nur soviel sagen, dass ein Vermieter eine Kautionsbürgschaft als Mietsicherheit nicht akzeptieren muss, sondern grundsätzlich auf einer Barkaution bestehen kann. Ob man das allerdings nachträglich noch ändern kann, nachdem der Vertrag schon abgeschlossen, und die Urkunde übergeben wurde, ist eher eine rechtliche Frage. Da bin ich raus…
Freundliche Grüße