Sie ziehen gerade um, und müssen Ihrem Vermieter eine Mietkaution hinterlegen? Sie möchten das Geld jedoch lieber für andere Ausgaben verwenden? Eine flexible Alternative bietet die Mietkautionsbürgschaft. Statt Bargeld erhält der Vermieter eine Urkunde. Sie schließen als Mieter die Bürgschaft ab, und zahlen hierfür nur einen Beitrag wie bei einer Versicherung.
- 1. Geben Sie die Höhe Ihrer Mietkaution in den Rechner ein, klicken Sie dann auf „Anbieter vergleichen“.
- 2. Wählen Sie eine günstige Kautionsbürgschaft aus, siehe orangener Button „Antrag“.
- 3. Füllen Sie das Antragsformular direkt online aus, und schließen Sie den Vertrag ab.
- 4. Übergeben Sie Ihrem Vermieter im letzten Schritt die Bürgschaftsurkunde.
Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft (Vergleich)?
Verschiedene Banken und Versicherungen bieten eine Mietkautionsbürgschaft auch für Neukunden an. Mit unserem Vergleich – hier auf mietkautionsbuerschaft.de – können Sie Ihre individuellen Kosten direkt online berechnen, und einen günstigen Anbieter ermitteln. Für die Berechnung wird nur die im Mietvertrag vereinbarte Kaution benötigt, welche Sie in das Feld Kautionshöhe eintragen. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erscheint an erster Stelle. Weitere Konditionen finden Sie unter Produktdetails.
- Zinssatz: 4,7 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 25,00 €
- Bürge: Allianz
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Schufa
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✓︎ (Tarife für Gewerbe)
- Zeitraum bis Police verfügbar: digital am nächsten Tag
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✓︎
- Bürgschaft vorab reservieren: ✗︎
- Extras: keine
- Zinssatz: 3,9 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 39,00 €
- Bürge: AXA-Versicherung
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: digital am gleichen Tag
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✗︎
- Bürgschaft vorab reservieren: ✓︎
- Extras: keine
- Zinssatz: 4,4 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 40,00 €
- Bürge: Baloise (früher Basler)
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsabfrage über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- für Gewerbe nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Verfügbarkeit: digital am gleichen Tag
- monatliche Beitragszahlung: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✓︎
- Zusage vorab reservieren: ✓︎
- Extras: 20 Euro-Gutschein für fotokasten.de
- Zinssatz: 3,99 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: SWK-Bank
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Schufa
- Mindesteinkommen erforderlich: ja, 1.300 netto
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✗︎
- Bürgschaft vorab reservieren: ✗︎
- Extras: keine
- Zinssatz: 4,5 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: Württembergische
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsabfrage über: Schufa
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- für Gewerbe nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Verfügbarkeit: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✗︎
- Zusage vorab reservieren: ✗︎
- Extras: Gratis-Umzugstransporter für einen Tag
- Zinssatz: 4,70 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: R+V-Versicherung
- auf erstes Anfordern: ✗︎
- Bonitätsprüfung über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✓︎ (Tarife für Gewerbe)
- Zeitraum bis Police verfügbar: digital am gleichen Tag
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✓︎
- Bürgschaft vorab reservieren: ✓︎
- Extras: Beitragsübernahme bei Arbeitslosigkeit bis 24 Monate, Schlüsselfinder, gratis Haftpflichtversicherung für 6 Monate
- Zinssatz: 4,7 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: R+V Mietkautionsbürgschaft
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- Zinssatz: je nach Produkt 4-5 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: R+V, Allianz oder Württembergische
- auf erstes Anfordern: abhängig von Bürge
- Bonitätsprüfung über: Schufa oder Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
Der Begriff setzt sich aus den Worten Mietkaution und Bürgschaft zusammen. Daran lässt sich schon grob erkennen, worum es geht. Die Mietkautionsbürgschaft ist eine moderne und günstige Alternative zur herkömmlichen Barkaution. Anstelle von Bargeld oder einem Sparbuch übergeben Sie Ihrem Vermieter lediglich eine Urkunde. Sie müssen als Mieter nun nicht mehr die gesamte Kautionssumme als Einmalbetrag hinterlegen. Im Gegenzug leisten Sie einen jährlichen Beitrag an den Anbieter. Im Schadensfall bürgt eine bekannte Bank oder Versicherung für die Forderungen des Vermieters, wie z.B. die R+V, Allianz, Axa oder SWK-Bank.
Wie funktioniert eine Mietkautionsbürgschaft (Ablauf)?
Die Mieterin Anna bezieht ihre erste eigene Wohnung. Ihr Vermieter verlangt beim Einzug eine Mietkaution in Höhe von 1.500 Euro. Anna benötigt ihr Erspartes jedoch für ihre neue Wohnungseinrichtung. Der Vermieter erklärt sich mit einer Mietkautionsbürgschaft einverstanden. Anna muss nun keine Barkaution hinterlegen, sondern hat das Geld für andere Ausgaben zur Verfügung. Zieht sie später aus ihrer Wohnung aus, und hinterlässt einen Schaden, möchte der Hausherr natürlich einen finanziellen Ausgleich. Diesen bekommt er von der Bank oder Versicherung ausgezahlt. Anna muss das Geld jedoch später dem Anbieter zurückerstatten.
Welche Vorteile und Nachteile gibt es?
Mieter haben während der Einzugsphase mehr finanziellen Spielraum, da die hohe Einmalausgabe der Barkaution entfällt. Somit wird es auch unnötig, einen langfristigen Ratenkredit aufzunehmen, oder den teuren Dispo zu beanspruchen. Zudem entsteht keine Doppelbelastung, wenn die Mietkaution vom Vorvermieter noch nicht zurückgezahlt wurde. Die wichtigsten Argumente für Vermieter sind Zeitersparnis sowie ein geringerer Verwaltungsaufwand. Es gibt jedoch auch Gegenargumente: So können durch den jährlichen Beitrag bei langer Nutzungsdauer hohe Kosten anfallen. Alle Vorteile und Nachteile im Überblick
Wann ist eine Mietkautionsbürgschaft sinnvoll?
Eine Mietkautionsbürgschaft ist für Mieter sinnvoll, die beim Umzug nicht genügend finanzielle Mittel für eine herkömmliche Kaution haben, oder ihre Ersparnisse für andere Ausgaben verwenden möchten. Die Bürgschaft ist auch dann eine Alternative, wenn die Hausbank kein klassisches Mietkautionskonto anbietet. In folgenden Situationen lohnt sie sich:
- das Geld beim Umzug knapp ist
- kein Dispo oder sonstiger Kredit infrage kommt
- die Nutzungsdauer der Bürgschaft nicht zu lang ist
- man kein normales Sparkonto bekommt
Darf der Vermieter eine Kautionsbürgschaft ablehnen?
Neben der Anlage auf einem Sparkonto kann die Mietsicherheit auch alternativ als Depot, Tagesgeld oder in Form einer Bürgschaft hinterlegt werden. Der Hausherr muss laut Gesetz jedoch nur das herkömmliche Mietkautionskonto akzeptieren. Eine Kautionsbürgschaft darf er daher ablehnen. In dem Fall können Sie als Mieter nicht viel tun. In einigen Fällen akzeptiert der Vermieter das Produkt nicht, weil er es nicht kennt, oder noch keine Erfahrungen damit hat. In dem Fall können Sie versuchen, ihn von den Vorteilen zu überzeugen. Ein wichtiges Argument stellt z.B. die Bonität bei Schufa & Co dar. Fällt die Bonitätsprüfung negativ aus, kommt es gar nicht erst zu einer Bürgschaftsübernahme durch die Bank oder Versicherung.
Wann kann man den Vertrag kündigen?
Eine Mietkautionsbürgschaft lässt sich grundsätzlich jederzeit kündigen. Sie läuft jedoch so lange, wie sie der Vermieter zur Absicherung seiner Ansprüche aus dem Mietvertrag benötigt. Für eine wirksame Kündigung ist die Rückgabe der Urkunde durch den Vermieter erforderlich. Dieser muss außerdem eine sogenannte Enthaftungserklärung unterschreiben. Mit der Erklärung bestätigt der Hausherr, dass er keine weiteren Forderungen mehr geltend macht. Möchten Sie als Mieter den Vertrag während eines laufenden Mietverhältnisses beenden, benötigt der Vermieter eine andere Sicherheit, wie z.B. eine Kaution in bar. Nach erfolgter Kündigung wird der bereits gezahlte Jahresbeitrag tag genau abgerechnet, und dem Mieter anteilig erstattet.
Welche Mietkautionsbürgschaften gibt es?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, eine Bürgschaft für die Mietkaution zu stellen. Einerseits gibt es verschiedene Bürgen. Andererseits wird danach unterschieden, wie die Auszahlung des Geldes im Schadensfall an den Vermieter erfolgt. Bei der Mietkautionsversicherung bürgt definitionsgemäß eine Versicherung für den Mietvertrag. Sichert eine Bank für den Vermieter Miete und Nebenkosten ab, handelt es sich um eine Bankbürgschaft-Mietkaution. Dann gibt es noch die Mietbürgschaft von Privatpersonen, die in der Praxis als Elternbürgschaft bekannt ist. Bei der Mietkautionsbürgschaft auf erstes Anfordern erfolgt die Auszahlung der Kaution direkt auf Verlangen des Vermieters. Bei der selbstschuldnerischen „Variante“ kann sich der Hausherr sofort an den Bürgen wenden, ohne vorher den Mieter in Anspruch zu nehmen.
Kann der Vermieter Kaution und Bürgschaft verlangen?
Heutzutage verlangen viele Vermieter zusätzlich zur normalen Mietkaution eine Bürgschaft. Häufiges Beispiel: Der Sohn oder die Tochter beziehen ihre erste eigene Wohnung, und die Eltern sollen beim Vermieter für die Zahlung der Miete bürgen. Dies ist grundsätzlich auch möglich. Denn der Gesetzgeber verbietet nämlich nicht die Nutzung mehrerer Sicherheiten, sondern legt nur einen Höchstbetrag fest, siehe § 551 BGB. Dieser ist auf drei Nettomieten begrenzt. Ein Vermieter kann also beides verlangen, solange die Gesamtsumme drei Monatsmieten ohne Nebenkosten nicht überschreitet. Wird der Höchstbetrag jedoch überschritten, ist die zweite Mietsicherheit ungültig. Der Eigentümer kann im Schadensfall also nur auf die zuerst hinterlegte Barkaution zurückgreifen. Eine Haftung über drei Monatsmieten hinaus ist jedoch möglich, wenn sich der Bürge ausdrücklich zu einer höheren Summe verpflichtet. Mietkautionsbürgschaften von Banken und Versicherungen werden immer nur „statt“ einer herkömmlichen Kaution, und nicht als zusätzliche Sicherheit angeboten.
Hallo,
wir haben folgendes Problem: Und zwar habe ich eine Mietkautionsbürgschaft über euch abgeschlossen… Nun hat aber meine Vermieterin mich nicht mit in den Mietvertrag aufgenommen, da ich noch in Ausbildung bin. Es steht nur mein Verlobter drin. Mein Verlobter bekommt leider keine, da seine Schufa nicht besonders ist. Was sollen wir jetzt tun? Wohnen schon in der Wohnung, und hätten das Geld leider auch nicht in bar zur Verfügung….
Hallo,
es ist es so, dass die Personen welche die Bürgschaft abschließen, und welche im Mietvertrag stehen, identisch sein müssen. Normalerweise hätte der Vertrag deshalb gar nicht zustande kommen dürfen. Eine Möglichkeit für Sie wäre, dass Sie die Mietkaution in drei monatlichen Raten zahlen. Diese Vorgehensweise ist laut §551 BGB Abs. 2 gesetzlich erlaubt. Eine weitere Alternative wäre, dass Sie sich das Geld irgendwo privat leihen, und direkt in bar an die Vermieterin übergeben.
Freundliche Grüße
Hallo,
vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich habe letztes Jahr sowohl die Mietkaution als auch eine Bürgschaft meines Vaters beim Vermieter hinterlegt, die Wohnung jedoch nicht bezogen. Habe dann eine Zusage in naher Zukunft, eine andere zu bekommen. Juni 2023 sollte es dann soweit sein. Allerdings bekam ein anderer Nachbar Vorrang, da diese Nachwuchs bekamen (verständlich). Es gab auch schon eine Erhöhung der Miete (hab ich nicht unterschrieben, aber bezahlt). Zwischenzeitlich ist der Vermieter verstorben. Von den Nachfolgern habe ich bis heute keine andere angeboten bekommen, obwohl dort schon mehrfach neu vermietet wurde. Nun möchte mein Vater die Bürgschaft zurückziehen, und ich möchte auch die Mietkaution wiederhaben. Können wir beides zurückverlangen?
Vielen Dank
Hallo,
meiner Meinung nach sind beide Mietsicherheiten ungültig. Sie gelten nur für diesen Mietvertrag, der jedoch vom Vermieter (mangels Wohnung) scheinbar nie erfüllt wurde. Sie sollten sich rechtlich beraten lassen, ob und wann Sie den Mietvertrag wieder kündigen, und entsprechend Ihr Geld sowie die Bürgschaft zurückverlangen können.
Freundliche Grüße
Hallo,
meine Schwester hat eine Mietkautionsbürgschaft abgeschlossen, welche der Vermieter auch angenommen hat. Nun verlangt er auf einmal, dass sie doch eine Barkaution an ihn zahlen müsse, weil er sonst an das Geld nicht ran kommt. Was ja auch korrekt ist, da es keinen „Schaden“ oder Mietrückstand gibt. Darf der Vermieter sowas verlangen, und muss meine Schwester dem nachkommen? Also eine Barkaution doch zahlen, und die Bürgschaft wieder kündigen? Würde mich um eine schnelle Rückmeldung freuen, da der Vermieter Druck macht und meine Schwester kündigen will, wenn sie bis Ende des Monats die Barkaution nicht gezahlt haben.
Viele Grüße
Hallo,
ich kann Ihnen nur soviel sagen, dass ein Vermieter eine Kautionsbürgschaft als Mietsicherheit nicht akzeptieren muss, sondern grundsätzlich auf einer Barkaution bestehen kann. Ob man das allerdings nachträglich noch ändern kann, nachdem der Vertrag schon abgeschlossen, und die Urkunde übergeben wurde, ist eher eine rechtliche Frage. Da bin ich raus…
Freundliche Grüße
Guten Abend,
ich benötige Unterstützung für die Beantragung einer Kautionsbürgschaft in Höhe von 1.850,00 Euro. Ziehe aktuell von NRW nach Thüringen um, und habe durch den weiten Weg hohe Umzugskosten. Zudem habe ich mich von meinem Freund getrennt. Mein neuer Vermieter ist kulant, und wäre mit der Bürgschaft einverstanden. Allerdings stehe ich negativ in der Schufa. Bekomme ich diese Hilfe dann überhaupt?
Hallo,
es kommt auf die Art des Schufaeintrags an, und welchen Score Sie haben. Aber im Allgemeinen ist es schwierig, damit eine Zusage von einer Bank oder Versicherung zu erhalten. Es tut mir leid, Ihnen keine bessere Auskunft geben zu können. In Ihrem Fall würde es mehr Sinn machen, sich das Geld von Freunden oder der Familie zu leihen, und die Mietkaution in bar zu zahlen. Alternativ haben Sie das Recht, die Kaution in drei Raten zu zahlen. Das ist bei Vermietern nicht besonders beliebt, aber dennoch erlaubt.
Viel Erfolg trotzdem