Sie ziehen gerade um, und müssen Ihrem Vermieter eine Mietkaution hinterlegen? Sie möchten das Geld jedoch lieber für andere Ausgaben verwenden? Eine flexible Alternative bietet die Mietkautionsbürgschaft. Statt Bargeld erhält der Vermieter eine Urkunde. Sie schließen als Mieter die Bürgschaft ab, und zahlen hierfür nur einen Beitrag wie bei einer Versicherung.
- 1. Günstigen Anbieter auswählen.
Kautionshöhe eintragen, dann auf "jetzt vergleichen" klicken. - 2. Vertrag online abschließen.
- 3. Urkunde an Vermieter übergeben.
Was ist eine Mietkautionsbürgschaft (Definition)?
Der Begriff setzt sich aus den Worten Mietkaution und Bürgschaft zusammen. Daran lässt sich schon erkennen, worum es geht. Die Mietkautionsbürgschaft ist eine moderne und günstige Alternative zur herkömmlichen Barkaution. Anstelle von Bargeld oder einem Sparbuch übergeben Sie Ihrem Vermieter lediglich eine Urkunde. Sie müssen als Mieter nun nicht mehr die gesamte Kautionssumme als Einmalbetrag hinterlegen. Im Gegenzug leisten Sie einen jährlichen Beitrag an den Anbieter. Im Schadensfall bürgt eine bekannte Bank oder Versicherung für offene Forderungen des Vermieters aus dem Mietvertrag.
Wie funktioniert eine Mietkautionsbürgschaft (Ablauf)?
Die Mieterin Anna hat ihre Traumwohnung gefunden. Ihr Vermieter verlangt jedoch beim Einzug eine Mietkaution in Höhe von 1.500 Euro. Viel Geld, welches sie lieber für andere Ausgaben, wie z.B. neue Möbel gebrauchen könnte. Ihr Vermieter akzeptiert eine Mietkautionsbürgschaft anstelle der Barkaution. Anna spart sich den hohen Einmalbetrag, und hat nun das Geld zur freien Verfügung.
1. Auswahl der Mietkautionsbürgschaft | Anna recherchiert im Internet, und vergleicht verschiedene Anbieter. Sie entscheidet sich für eine Mietkautionsbürgschaft, die bei 1.500 € Kautionssumme 65 € Beitrag pro Jahr kostet. |
---|---|
2. Antragstellung und Abschluss | Anna beantragt Ihre Police bei der gewählten Versicherung. Das Ganze dauert nur wenige Minuten, da die Abwicklung komplett online erfolgt. Anna muss hierfür einige persönliche Daten sowie Infos zum Mietobjekt angeben, und Ihren Mietvertrag hochladen. Die Gesellschaft macht eine Abfrage bei der Schufa, und genehmigt den Antrag. |
3. Die Bürgschaftsurkunde | Anna erhält eine Bürgschaftsurkunde, die sie ihrem Vermieter übergibt. Dieser ist nun im Schadensfall bis zu einer Höhe von 1.500 € abgesichert. |
4. Zahlung der Prämie | Anna zieht in ihre Wohnung ein. Solange ihr Mietvertrag läuft, leistet sie den vereinbarten Jahresbeitrag von 65 €. Möchte sie später die Prämie nicht mehr länger zahlen, kann sie ihrem Vermieter anstelle der Bürgschaft eine Barkaution anbieten. Dieser muss jedoch mit dem Tausch einverstanden sein. |
5. Auszug und Regulierung von Schäden | Anna zieht nach 5 Jahren aus ihrer Wohnung aus. Sie hinterlässt jedoch einen Schaden, dessen Reparatur 1.000 € kostet. Der Vermieter meldet den Schaden der Versicherung, und reicht die erforderlichen Nachweise, wie z.B. Fotos oder Kostenvoranschläge ein. Diese prüft die Schadensmeldung und zahlt ihm die 1.000 € aus. Anna wird darüber informiert, und muss dem Versicherer den Betrag zurückerstatten. |
6. Kündigung der Police | Nachdem alle Ansprüche geklärt wurden, kann die Mietkautionsbürgschaft gekündigt werden. Der Vermieter sendet die Urkunde an die Versicherung zurück. Mit dem Tag des Eingangs der Urkunde endet der Vertrag. |
Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft (Vergleich)?
Verschiedene Banken und Versicherungen bieten eine Mietkautionsbürgschaft auch für Neukunden an. Mit unserem Vergleich – hier auf mietkautionsbuergschaft.de – können Sie Ihre individuellen Kosten direkt online berechnen, und einen günstigen Anbieter ermitteln. Für die Berechnung wird nur die im Mietvertrag vereinbarte Kaution benötigt, welche Sie in das Feld Kautionshöhe eintragen. Mit einem Klick auf „jetzt vergleichen“ wird eine Tabelle aufgerufen. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erscheint an erster Stelle. Weitere Konditionen finden Sie unter Produktdetails.
- 1. Günstigen Anbieter auswählen.
Kautionshöhe eintragen, dann auf "jetzt vergleichen" klicken. - 2. Vertrag online abschließen.
- 3. Urkunde an Vermieter übergeben.
Welche Vorteile und Nachteile gibt es?
Mieter haben während der Einzugsphase mehr finanziellen Spielraum, da die hohe Einmalausgabe der Barkaution entfällt. Somit wird es auch unnötig, einen langfristigen Ratenkredit aufzunehmen, oder den teuren Dispo zu beanspruchen. Zudem entsteht keine Doppelbelastung, wenn die Kaution vom Vorvermieter noch nicht zurückgezahlt wurde. Die wichtigsten Argumente für Vermieter sind Zeitersparnis sowie ein geringerer Verwaltungsaufwand. Es gibt jedoch auch Gegenargumente: So können durch den jährlichen Beitrag bei langer Nutzungsdauer hohe Kosten anfallen. Alle Vorteile und Nachteile im Überblick
Wann ist eine Mietkautionsbürgschaft sinnvoll?
Eine Mietkautionsbürgschaft ist für Mieter sinnvoll, die beim Umzug nicht über genügend finanzielle Mittel für eine herkömmliche Kaution verfügen, oder ihre Ersparnisse für andere Ausgaben verwenden möchten. Die Bürgschaft ist auch dann eine Alternative, wenn die Hausbank kein klassisches Mietkautionskonto anbietet. In folgenden Situationen lohnt sie sich:
- das Geld beim Umzug knapp ist
- kein Dispo oder sonstiger Kredit infrage kommt
- die Nutzungsdauer der Bürgschaft nicht zu lang ist
- man kein normales Sparkonto bekommt
Darf der Vermieter eine Kautionsbürgschaft ablehnen?
Ja, sowohl der Vermieter als auch der Mieter dürfen eine Kautionsbürgschaft ablehnen. Dies ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften des § 551 BGB. Demnach ist der Wohnungsgeber verpflichtet, die Mietkaution bei einer Bank auf einem Sparkonto getrennt von seinem übrigen Vermögen anzulegen (sogenanntes Mietkautionskonto). Das bedeutet: Diese Anlageform müssen beide Mietparteien akzeptieren, wenn sie von einer Seite verlangt wird. Die Parteien können auch eine andere Form der Hinterlegung vereinbaren, wie z.B. eine Mietkautionsbürgschaft. Dies geht jedoch nur einvernehmlich: Möchte also der Mieter eine Bürgschaft nutzen, muss der Vermieter damit einverstanden sein. Dasselbe gilt umgekehrt.
Wann kann man den Vertrag kündigen?
Eine Mietkautionsbürgschaft lässt sich grundsätzlich jederzeit kündigen. Sie läuft jedoch so lange, wie sie der Vermieter zur Absicherung seiner Ansprüche aus dem Mietvertrag benötigt. Für eine wirksame Kündigung ist die Rückgabe der Urkunde durch den Wohnungsgeber erforderlich. Dieser muss außerdem eine sogenannte Enthaftungserklärung unterschreiben. Mit der Erklärung bestätigt er, dass er keine weiteren Forderungen mehr geltend macht. Nach erfolgter Kündigung wird ein bereits gezahlter Jahresbeitrag tag genau abgerechnet, und dem Mieter anteilig erstattet. Möchten Sie als Mieter den Vertrag während eines laufenden Mietverhältnisses beenden, ist dies grundsätzlich auch möglich. In dem Fall benötigt der Vermieter jedoch eine andere Sicherheit, wie z.B. eine Barkaution.
Welche Mietkautionsbürgschaften gibt es?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Mietkautionsbürgschaft zu stellen. So kann z.B. eine Bank, eine Versicherung, oder auch eine Privatperson beim Vermieter bürgen. Verschiedene rechtliche Konstrukte einer Bürgschaft entscheiden darüber, wie schnell die Auszahlung der Mietkaution im Schadensfall erfolgt. Unterschiede gibt es zudem bei den Kosten, der Akzeptanz beim Vermieter sowie den Anforderungen an die Bonität des Mieters. Dazu in Einzelnen:
Bankbürgschaft für Mietkaution
Mietkautionsversicherung
Mietbürgschaft von Privatperson
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Bürgschaft auf erstes Anfordern
Kann der Vermieter Kaution und Bürgschaft verlangen?
Heutzutage verlangen viele Vermieter zusätzlich zur normalen Mietkaution eine Bürgschaft. Dies ist grundsätzlich auch erlaubt. Denn der Gesetzgeber verbietet nämlich nicht die Nutzung mehrerer Sicherheiten, sondern legt nur einen Höchstbetrag fest. Dieser ist auf drei Nettomieten begrenzt. Ein Vermieter kann also beides verlangen, solange die Gesamtsumme drei Monatsmieten ohne Nebenkosten nicht übersteigt. Wird der Höchstbetrag jedoch überschritten, ist die zweite Mietsicherheit ungültig. Der Eigentümer kann im Schadensfall also nur auf die zuerst hinterlegte Barkaution zurückgreifen. Eine Haftung über drei Monatsmieten hinaus ist jedoch möglich, wenn sich der Bürge ausdrücklich zu einer höheren Summe verpflichtet. Mietkautionsbürgschaften von Banken und Versicherungen werden immer nur „statt“ einer herkömmlichen Kaution, und nicht als zusätzliche Sicherheit angeboten.
Melina meint
Hallo,
ich würde gerne eine Mietkautionsbürgschaft nutzen, aber ich war zuvor im Ausland und habe keine Meldeadresse. Das kommende Mietverhältnis wäre eben die neue. Geht sowas trotzdem?
Danke!
admin meint
Hallo,
normalerweise geht dies nicht, da standardmäßig eine deutsche Meldeadresse abgefragt wird. Ich rate Ihnen, direkt Kontakt mit dem Anbieter aufzunehmen. Eventuell können Sie Ihre Daten schriftlich oder telefonisch einreichen. Kann jedoch nicht versprechen, dass es funktioniert.
Freundliche Grüße
Virag meint
Hallo,
ich fange mit meiner Ausbildung erst am 01.08 an, im Moment verdiene ich also noch nicht (Abiturient). Ich würde gerne im Juni umziehen (bzw. muss), und bräuchte eine Mietkautionsbürgschaft. Da meine Mutter sie für mich nicht übernehmen kann, weil sie ja nicht der Mieter ist, muss ich es machen. Bekomme ich eine Bürgschaft auch ohne nachweisbaren Verdienst? (da ich ja erst ab August Geld verdiene…)
MfG
admin meint
Hallo,
wenn Sie die Bürgschaft bei einer Versicherung beantragen, müssen Sie kein regelmäßiges Einkommen nachweisen. Allerdings sollte Ihre Schufa / Bonitätsauskunft einwandfrei sein.
Freundliche Grüße
Inge meint
Bisher hatte ich als Vermieterin immer Mietkautionskonten. Dies war bisher immer völlig unproblematisch, da die Eröffnung einmalig 25 Euro kostete, was ich absolut fair finde. Nun hat meine Bank – ohne vorherige Ankündigung bei einer neuen Anlage – mal eben das Doppelte (49 Euro) von meinem Kto abgebucht. Ich empfinde dies ich als Abzocke, und würde daher gerne zu einer Mietkautionsbürgschaft wechseln. Dies würde dann auch den Mietern zugutekommen. Ich muss auch befürchten, dass die Bank auch über kurz oder lang die bereits angelegten Kautionskonten verteuert.
Mit freundlichen Grüssen
Inge
admin meint
Hallo,
bevor Sie Ihre Konten bei der Bank auflösen, sollten Sie zunächst mit Ihren Mietern sprechen, ob diese mit einer Mietkautionsbürgschaft einverstanden sind. Ihre Mieter müssten außerdem die Bürgschaft abschließen, und hierfür einen jährlichen Beitrag zahlen. Darauf sollten Sie hinweisen. Ein Vorteil hätte das Ganze auch für die Mieter: Sie bekommen nämlich ihre komplette Mietkaution inklusive der aufgelaufenen Zinsen vorzeitig ausgezahlt.
Freundliche Grüße