Sie ziehen gerade um, und müssen Ihrem Vermieter eine Mietkaution hinterlegen? Sie möchten das Geld jedoch lieber für andere Ausgaben verwenden? Eine flexible Alternative bietet die Mietkautionsbürgschaft. Statt Bargeld erhält der Vermieter eine Urkunde. Sie schließen als Mieter die Bürgschaft ab, und zahlen hierfür nur einen Beitrag wie bei einer Versicherung.
➥ In 4 Schritten zur Mietkautionsbürgschaft
- 1. Geben Sie die Höhe Ihrer Mietkaution in den Rechner ein, klicken Sie dann auf „Anbieter vergleichen“.
- 2. Wählen Sie eine günstige Kautionsbürgschaft aus, siehe orangener Button „Antrag“.
- 3. Füllen Sie das Antragsformular direkt online aus, und schließen Sie den Vertrag ab.
- 4. Übergeben Sie Ihrem Vermieter im letzten Schritt die Bürgschaftsurkunde.
Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft (Vergleich)?
Verschiedene Banken und Versicherungen bieten eine Mietkautionsbürgschaft auch für Neukunden an. Mit unserem Vergleich – hier auf mietkautionsbuerschaft.de – können Sie Ihre individuellen Kosten direkt online berechnen, und einen günstigen Anbieter ermitteln. Für die Berechnung wird nur die im Mietvertrag vereinbarte Kaution benötigt, welche Sie in das Feld Kautionshöhe eintragen. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erscheint an erster Stelle. Weitere Konditionen finden Sie unter Produktdetails.
- Zinssatz: 4,7 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 25,00 €
- Bürge: Allianz
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Schufa
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✓︎ (Tarife für Gewerbe)
- Zeitraum bis Police verfügbar: digital am nächsten Tag
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✓︎
- Bürgschaft vorab reservieren: ✗︎
- Extras: keine
- Zinssatz: 3,9 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 39,00 €
- Bürge: AXA-Versicherung
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: digital am gleichen Tag
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✗︎
- Bürgschaft vorab reservieren: ✓︎
- Extras: keine
- Zinssatz: 4,7 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 45,00 €
- Bürge: Baloise (früher Basler)
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsabfrage über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- für Gewerbe nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Verfügbarkeit: digital am gleichen Tag
- monatliche Beitragszahlung: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✓︎
- Zusage vorab reservieren: ✓︎
- Extras: 20 Euro-Gutschein für fotokasten.de
- Zinssatz: 3,99 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: SWK-Bank
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Schufa
- Mindesteinkommen erforderlich: ja, 1.300 netto
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✗︎
- Bürgschaft vorab reservieren: ✗︎
- Extras: keine
- Zinssatz: 4,5 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: Württembergische
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsabfrage über: Schufa
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- für Gewerbe nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Verfügbarkeit: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✗︎
- Zusage vorab reservieren: ✗︎
- Extras: Gratis-Umzugstransporter für einen Tag
- Zinssatz: 4,70 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: R+V-Versicherung
- auf erstes Anfordern: ✗︎
- Bonitätsprüfung über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✓︎ (Tarife für Gewerbe)
- Zeitraum bis Police verfügbar: digital am gleichen Tag
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- auch für bestehende Mietverhältnisse: ✓︎
- Bürgschaft vorab reservieren: ✓︎
- Extras: Beitragsübernahme bei Arbeitslosigkeit bis 24 Monate, Schlüsselfinder, gratis Haftpflichtversicherung für 6 Monate
- Zinssatz: 4,7 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: R+V Mietkautionsbürgschaft
- auf erstes Anfordern: ✓︎
- Bonitätsprüfung über: Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✓︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
- Zinssatz: je nach Produkt 4-5 % pro Jahr
- Mindestbeitrag: 50,00 €
- Bürge: R+V, Allianz oder Württembergische
- auf erstes Anfordern: abhängig von Bürge
- Bonitätsprüfung über: Schufa oder Infoscore
- Mindesteinkommen erforderlich: ✗︎
- gewerblich nutzbar: ✗︎
- Zeitraum bis Police verfügbar: Versand nach 1-3 Tagen
- monatliche Beitragszahlung möglich: ✗︎
- Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist: keine
Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
Der Begriff setzt sich aus den Worten Mietkaution und Bürgschaft zusammen. Daran lässt sich schon grob erkennen, worum es geht. Die Mietkautionsbürgschaft ist eine moderne und günstige Alternative zur herkömmlichen Barkaution. Anstelle von Bargeld oder einem Sparbuch übergeben Sie Ihrem Vermieter lediglich eine Urkunde. Sie müssen als Mieter nun nicht mehr die gesamte Kautionssumme als Einmalbetrag hinterlegen. Im Gegenzug leisten Sie einen jährlichen Beitrag an den Anbieter. Dieser arbeitet mit einer bekannten Versicherung oder Bank zusammen, wie z.B. der R+V, der Allianz, Axa oder der SWK-Bank. Zahlen Sie Ihre Miete nicht, oder hinterlassen beim Auszug einen Schaden in Ihrer Wohnung, kommt es zur Inanspruchnahme durch den Vermieter. Ausführlich: Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?, und wie funktioniert sie?
Vorteile und Nachteile einer Mietkautionsbürgschaft
Der entscheidende Vorteil für Sie als Mieter ist, dass Sie keine herkömmliche Kaution zahlen. Sie müssen Ihrem Vermieter also kein Bargeld übergeben, oder den Betrag überweisen. Sind Sie beim Umzug knapp bei Kasse, können Sie somit Ihre Ersparnisse schonen, und haben das Geld für andere Ausgaben zur Verfügung. Die wichtigsten Argumente für Sie als Vermieter sind Zeitersparnis sowie ein geringerer Verwaltungsaufwand. Es gibt jedoch auch Gegenargumente, siehe alle Vorteile und Nachteile im Überblick.
Was ist besser: Bürgschaft oder herkömmliche Mietkaution?
Zunächst gibt es kein besser oder schlechter: Es kommt immer auf die Situation an. Eine Mietkautionsbürgschaft ist dann sinnvoll, wenn Sie als Mieter beim Umzug zusätzliche finanzielle Mittel benötigen, aber keinen Kredit aufnehmen möchten. Verfügen Sie dagegen über ausreichend hohe Ersparnisse, sollten Sie das Geld während der Mietdauer auf einem herkömmlichen Mietkautionskonto anlegen. Wichtig für die Entscheidung ist auch die Dauer der Nutzung. Denn Sie zahlen als Mieter den Beitrag, solange wie der Vertrag läuft. Für Vermieter ist sie grundsätzlich immer vorteilhaft, da die umständliche Verwaltung und Zinsabrechnung der Sparkonten wegfällt. Ein weiteres Pro Argument für beide Mietparteien ist, wenn die Hausbank kein herkömmliches Sparkonto mehr anbietet.
Eine Bürgschaft lohnt sich, wenn:
- die Mittel beim Umzug knapp sind
- kein Dispo oder sonstiges Darlehen genutzt werden soll
- bei hohen Kautionssummen
- wenn die Nutzungsdauer nicht zu lang ist
- man kein normales Konto für die Anlage bekommt
Darf der Vermieter eine Kautionsbürgschaft ablehnen?
Neben der Anlage auf einem Sparkonto kann die Mietsicherheit auch alternativ als Depot, Tagesgeld oder in Form einer Bürgschaft hinterlegt werden. Der Hausherr muss laut Gesetz jedoch nur das herkömmliche Mietkautionskonto akzeptieren. Eine Kautionsbürgschaft darf er daher ablehnen. In dem Fall können Sie als Mieter nicht viel tun. In einigen Fällen akzeptiert der Vermieter das Produkt nicht, weil er es nicht kennt, oder noch keine Erfahrungen damit hat. In dem Fall können Sie versuchen, ihn von den Vorteilen zu überzeugen. Ein wichtiges Argument stellt z.B. die Bonität bei Schufa & Co dar. Fällt die Bonitätsprüfung negativ aus, kommt es gar nicht erst zu einer Bürgschaftsübernahme durch die Bank oder Versicherung.
Wann kann man den Vertrag kündigen?
Eine Mietkautionsbürgschaft lässt sich grundsätzlich jederzeit kündigen. Sie läuft jedoch so lange, wie sie der Vermieter zur Absicherung seiner Ansprüche aus dem Mietvertrag benötigt. Für eine wirksame Kündigung ist die Rückgabe der Urkunde durch den Vermieter erforderlich. Dieser muss außerdem eine sogenannte Enthaftungserklärung unterschreiben. Mit der Erklärung bestätigt der Hausherr, dass er keine weiteren Forderungen mehr geltend macht. Möchten Sie als Mieter den Vertrag während eines laufenden Mietverhältnisses beenden, benötigt der Vermieter eine andere Sicherheit, wie z.B. eine Mietkaution in bar. Nach erfolgter Kündigung wird der bereits gezahlte Jahresbeitrag tag genau abgerechnet, und dem Mieter anteilig erstattet.
Welche Mietkautionsbürgschaften gibt es?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, eine Bürgschaft für die Mietkaution zu stellen. Einerseits gibt es verschiedene Bürgen. Andererseits wird danach unterschieden, wie die Auszahlung des Geldes im Schadensfall an den Vermieter erfolgt. Bei der Mietkautionsversicherung bürgt definitionsgemäß eine Versicherung für den Mietvertrag. Sichert eine Bank für den Vermieter Miete und Nebenkosten ab, handelt es sich um eine Bankbürgschaft-Mietkaution. Dann gibt es noch die Mietbürgschaft von Privatpersonen, die in der Praxis als Elternbürgschaft bekannt ist. Bei der Mietkautionsbürgschaft auf erstes Anfordern erfolgt die Auszahlung der Kaution direkt auf Verlangen des Vermieters. Bei der selbstschuldnerischen „Variante“ kann sich der Hausherr sofort an den Bürgen wenden, ohne vorher den Mieter in Anspruch zu nehmen. Mehr Infos zu den Vertragsformen finden Sie unter: Arten und Unterschiede.
Kann der Vermieter Kaution und Bürgschaft verlangen?
Heutzutage verlangen viele Vermieter zusätzlich zur normalen Mietkaution eine Bürgschaft. Häufiges Beispiel: Der Sohn oder die Tochter beziehen ihre erste eigene Wohnung, und die Eltern sollen beim Vermieter für die Zahlung der Miete bürgen. Dies ist grundsätzlich auch möglich. Denn der Gesetzgeber verbietet nämlich nicht die Nutzung mehrerer Sicherheiten, sondern legt nur einen Höchstbetrag fest, siehe § 551 BGB. Dieser ist auf drei Nettomieten begrenzt. Ein Vermieter kann also beides verlangen, solange die Gesamtsumme drei Monatsmieten ohne Nebenkosten nicht überschreitet. Wird der Höchstbetrag jedoch überschritten, ist die zweite Mietsicherheit ungültig. Der Eigentümer kann im Schadensfall also nur auf die zuerst hinterlegte Barkaution zurückgreifen. Eine Haftung über drei Monatsmieten hinaus ist jedoch möglich, wenn sich der Bürge ausdrücklich zu einer höheren Summe verpflichtet. Mietkautionsbürgschaften von Banken und Versicherungen werden immer nur „statt“ einer herkömmlichen Kaution, und nicht als zusätzliche Sicherheit angeboten.
Hallo,
ich überlege, ob ich für meine neue Wohnung eine Mietkautionsbürgschaft abschließen soll. Dauer des Mietverhältnisses wäre unbegrenzt. Heißt das also, solange ich da wohnen bleibe, muss ich diesen Beitrag zahlen? Wenn das so wäre, dann wäre ich doch weit aus über die Kautionssumme?! Und wenn ich angenommen nach 10 Jahren ausziehen würde, würde ich doch wahrscheinlich nicht die Überzahlung zurück bekommen. Ist das so richtig? Das hieße, ich wäre mit einer Barkaution / Kredit günstiger dran als mit so einer Bürgschaft?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
Sie zahlen den Beitrag jedes Jahr, und das solange der Vertrag läuft. Allerdings zahlen Sie immer nur die Zinsen. Das bedeutet: Wenn die Kautionsbürgschaft 4 Prozent der Kautionssumme pro Jahr kostet, heißt das, dass sich die gezahlten Beiträgen in 10 Jahren auf 40 Prozent der Barkaution addiert haben. Entsprechend haben Sie in 25 Jahren 100 Prozent der Kautionssumme erreicht.
Freundliche Grüße
Hallo,
ich bräuchte dringend Ihren Rat! Und zwar verdiene ich aktuell noch kein Geld (bin derzeit Abiturientin), würde jedoch gerne ab Juni eine eigene Wohnung beziehen. Hierfür bräuchte ich eine Mietkautionsbürgschaft. Da meine Eltern keine übernehmen können, weil sie ja nicht Mieter sind, muss ich es machen. Meine Frage: Bekomme ich eine Bürgschaft auch ohne nachweisbaren Verdienst (da ich ja erst ab August verdiene…)??
MfG
Hallo,
ja dies ist trotzdem möglich. Abgesehen von einem Anbieter (der SWK-Bank) ist die Bürgschaftsübernahme nicht an ein regelmäßiges Einkommen geknüpft. Allerdings muss Ihre Schufa / Bonitätsauskunft einwandfrei sein.
Freundliche Grüße
Hallo,
ich habe eine komplexe Frage. Bin nach Trennung von meiner Partnerin „aus der Not heraus“ in eine Wohnung gezogen, die mir nicht wirklich zusagt (also die Gegend). Nun muss ich die Kaution einzahlen, und überlege, eine Mietkautionsbürgschaft abzuschließen. Lt. Mietvertrag darf ich erst nach 1 Jahr kündigen, es sei denn, ich stelle einen Nachmieter. Meine Frage ist, ob es Probleme geben könnte, wenn ich jetzt eine Bürgschaft abschließe, und in ein paar Wochen / Monaten wieder ausziehe? Müsste ich denn, sobald ich eine neue Wohnung habe, den Vertrag kündigen, und dann für die neue Wohnung wieder neu abschließen?
Ich bedanke mich vorab für die Beantwortung meiner Fragen!
MfG
Hallo,
Mietkautionsbürgschaften unterliegen keinen festen Kündigungfristen, sondern werden nach Klärung eventuell verbleibender Ansprüche aus dem Mietvertrag vom Vermieter freigegeben. Sie können den Vertrag daher auch für einen kurzen Zeitraum abschließen. Wenn Sie umziehen, benötigen Sie für das neue Mietverhältnis eine separate Bürgschaft.
Freundliche Grüße
Ich habe folgende Frage: Die Frage ist auch von meinem Vermieter gestellt worden: Was wird über die Mietkautionsbürgschaft eigentlich alles abgesichert?
Vielen Dank schonmal im Voraus
Hallo,
die Bürgschaft bietet exakt die gleiche Sicherheit, die der Vermieter auch bei einer herkömmlichen Mietkaution in bar erhalten würde. Sie sichert alle Ansprüche ab, die sich aus diesem Mietvertrag ergeben. Dazu gehört z.B. die Zahlung der Miete, die Nebenkosten sowie die Schäden die ein Mieter in der Wohnung hinterlässt. Auch die Kosten für Schönheitsreparaturen gehören dazu, wenn der Mieter dazu verpflichtet wäre, sie aber nicht durchführt. Der gesetzlich erlaubte Höchstbetrag beträgt ebenso wie bei der Barkaution 3 Nettomieten.
Viele Grüße
Ich bin erst jetzt zufällig auf diesen Sachverhalt gestoßen, da ich eine solche Mietkautionsbürgschaft abschließen will. Die Antwort suggeriert, dass man quasi nach 25 Jahren plus minus null aus der Sache rauskommt. Ich habe es bisher eigentlich so verstanden, dass die Versicherung bei Inanspruchnahme der Kaution den Betrag dann vom Versicherungsnehmer einfordert. M. E. zahlt man die Versicherungsprämie und z u s ä t z l i c h die Kautionssumme bei Inanspruchnahme. Der Vorteil für den Versicherungsnehmer ist nur, dass er die volle Mietkaution nicht direkt bei Abschluss hinterlegen muss. Es wäre schön, wenn jemand den Sachverhalt bestätigen bzw. kommentieren würde.
Besten Dank im Voraus.
Hallo,
es ist so wie Sie sagen. Die Kautionsbürgschaft bietet den Vorteil, dass der Mieter beim Einzug die Mietkaution nicht als hohen Einmalbetrag hinterlegen muss. Bei einem Schaden muss er der Bank oder Versicherung jedoch den ausgelegten Schadensbetrag erstatten.
Freundliche Grüße