Als Mieter die hohe Einmalzahlung für die Kaution sparen, oder als Vermieter die komplizierte Verwaltung von Sparkonten vermeiden: Das ist mit der Kautel-Mietkaution möglich. Der folgende Beitrag fasst alle Fakten zum Produkt übersichtlich zusammen. Zudem besteht die Möglichkeit, bereits gemachte Erfahrungen mit Kautel miteinander auszutauschen.
Produkt-Basics | |
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Anbieter | ![]() |
Produkt | Mietkautionsversicherung (Versicherungsbürgschaft) |
Konditionen | |
Kosten | 4,7% Zinsen pro Jahr, es gilt ein Mindestbeitrag von 50 Euro pro Jahr. |
Höhe der Bürgschaftssumme | 400€ – 15.000€ |
Anforderungen an Bonität | positive Bonitätsabfrage bei Infoscore, keine Schufa, kein Mindesteinkommen notwendig |
Inanspruchnahme | |
Absicherung im Schadensfall | R+V-Versicherung |
auf erstes Anfordern | nein |
Sonstiges | |
Getestet von | - |
Extras | Vermieterbrief (ausführliche Informationen für Vermieter) |
Inhaltsverzeichnis
- 1 Was ist die Kautel-Mietkaution?
- 2 Was kostet die Kautel-Mietkautionsbürgschaft?
- 3 Der Vermieterbrief als besonderes Extra
- 4 Kündigung und Rückgabe nach Mietende
- 5 Informationen zum Unternehmen und Kontaktdaten
- 6 Kann ich Kautel gegen eine herkömmliche Mietkaution tauschen?
- 7 Kautel-Mietkaution: Erfahrungen und Berichte von Kunden
Was ist die Kautel-Mietkaution?
Der Begriff Kautel kommt aus dem Lateinischen, und bedeutet übersetzt: „Absicherung oder Sicherheit“. In dem Fall geht es um eine Mietsicherheit. Daher auch der Name des Produktes Kautel-Mietkaution. Doch was genau steckt dahinter, und wie funktioniert das Ganze? Sicher haben Sie schon mal von einer Bankbürgschaft oder Mietbürgschaft gehört. Genau das macht Kautel. Hierbei wird also die traditionelle Hinterlegung der Barkaution durch eine Bürgschaft ersetzt. Nur dass bei Kautel keine Bank, sondern die R+V-Versicherung bei auftretenden Schäden oder Mietrückständen beim Vermieter bürgt. Sie als Mieter können sich die hohe Einmalzahlung sparen, und damit Ihre Umzugskasse schonen. Zu zahlen ist nur ein jährlicher Beitrag, siehe auch nächster Abschnitt.
Was kostet die Kautel-Mietkautionsbürgschaft?
Die Kosten werden vom Mieter getragen. Für die Nutzung fällt ein jährlicher Beitrag an. Der in den Konditionen angegebene Zinssatz von 4,7 Prozent bezieht sich dabei auf den Kautionsbetrag, der im Mietvertrag vereinbart wurde. Es gilt zudem ein Mindestbeitrag in Höhe von 50 Euro. Das Ganze soll an folgendem Beispiel erläutert werden: Ein Mieter schuldet seinem Vermieter beim Einzug eine Mietkaution in Höhe von 1.000 Euro. Die Mietparteien einigen sich darauf, die Mietkautionsbürgschaft von Kautel zu nutzen. Den obengenannten Zins in Höhe von 4,7 Prozent setzt man nun rechnerisch ins Verhältnis zu den 1.000 Euro Kautionssumme. 4,7 Prozent von 1.000 sind 47 Euro. Da jedoch ein Mindestbeitrag von 50 Euro gilt, muss der Mieter in dem Fall 50 Euro Beitrag zahlen. Mit dem folgenden Rechentool können Sie die anfallenden Kosten für verschiedene Kautionssummen berechnen.
4,70 % der Kautionssumme | |
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Kautionssumme | ∅ Kosten / Jahr |
1.500,00 € | 70,50 € |
500,00 € | 50,00 € |
750,00 € | 50,00 € |
1.000,00 € | 50,00 € |
1.500,00 € | 70,50 € |
2.000,00 € | 94,00 € |
2.500,00 € | 117,50 € |
5.000,00 € | 235,00 € |
7.500,00 € | 352,50 € |
10.000,00 € | 470,00 € |
15.000,00 € | 705,00 € |
Der Vermieterbrief als besonderes Extra
Kautel bietet den Mietparteien einen besonderen Service. Über dem sogenannten Vermieterbrief können dem Vermieter vorab wichtige Informationen zur Verfügung gestellt werden. Dies ist dann sinnvoll, wenn der Wohnungseigentümer das Produkt nicht genau kennt, oder abschließende Fragen dazu hat. Der Mieter kann im Zuge des Antragsverfahrens auswählen, ob er die Mietkautionsversicherung direkt abschließen möchte, oder zunächst den Vermieterbrief erstellt. Ist die Annahme durch den Vermieter noch nicht sicher, oder benötigt dieser weitere Informationen zu Produkt, lässt sich mit dem Brief eine gute Gesprächsgrundlage herstellen. Der Vermieterbrief enthält bereits die Annahmeerklärung / Zusage der R+V-Versicherung für die Ausstellung einer Kautionsbürgschaft an den Mieter. Der Hausherr erhält damit eine zusätzliche Sicherheit, da zu diesem Zeitpunkt die Bonität des Mieters bereits erfolgreich geprüft wurde.
Kündigung und Rückgabe nach Mietende
Genau wie der Abschluss beim Einzug wird auch die Rückabwicklung beim Auszug bargeldlos vorgenommen. Der Vertrag endet, indem der Vermieter seinem Mieter die Bürgschaftsurkunde aushändigt. Zudem unterschreibt der Hausherr eine sogenannte Enthaftungserklärung. Damit bestätigt er, dass alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis erledigt sind. Der Vermieter muss die Urkunde jedoch erst herausgeben, nachdem die Wohnungsübergabe stattgefunden hat, und alle Zahlungen und notwendigen Renovierungen vom Mieter vorgenommen wurden. Was bei verbleibenden Schäden oder Mietrückständen passiert, können Sie im Kapitel Inanspruchnahme im Schadensfall nachlesen.
Informationen zum Unternehmen und Kontaktdaten
Kautel.de ist ein Unternehmen der Cresult GmbH mit Sitz in Bad Münstereifel. Cresult ist ein Beratungshaus für IT- und Vertriebsprozesse und zudem eingetragener Makler nach §34d GewO. Die Kautel-Mietkaution entstand dabei auf Basis der sogenannten Multi-Channel-Produktfabrik, mit der laut Angaben des Unternehmens die Entstehung neuer Ideen fokussiert wird. Cresult gibt es bereits seit 2002, das Angebot der Mietkautionsbürgschaft entstand erst in 2014. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit der R+V-Versicherung, die gegenüber dem Vermieter als Bürge auftritt.
Adresse
Geranienstr. 1
53902 Bad Münstereifel
Kontakt
Kann ich Kautel gegen eine herkömmliche Mietkaution tauschen?
Ein Vorteil der Bürgschaft ist, dass man sie auch während eines laufenden Mietverhältnisses kündigen kann. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Vermieter eine Ersatz-Sicherheit wie z.B. eine Barkaution oder ein Sparkonto mit der eingezahlten Kautionssumme bekommt. Ist der Hausherr mit dem Tausch einverstanden, kann die Kautel-Mietkaution vorzeitig rückabgewickelt werden. Auch ein umgekehrter Tausch ist möglich. So kann man die Kautionsbürgschaft erst später abschließen, und anstelle einer bereits hinterlegten Barkaution nutzen. Auch hier muss der Vermieter zustimmen.
Kautel-Mietkaution: Erfahrungen und Berichte von Kunden
Hier haben Sie die Möglichkeit, Erfahrungsberichte anderer Nutzer mit der Kautel-Mietkaution zu lesen. Gerne möchten wir Sie auch dazu einladen, Ihre eigenen gemachten Erfahrungen mit anderen Kunden zu teilen, und hier als Kommentar zu hinterlassen. Egal ob als Mieter oder als Vermieter. Wichtig ist, dass Sie dabei immer sachlich und fair bleiben. Nur so können Andere davon profitieren.
Vermieter behält Urkunde wegen Nebenkosten ein
Hallo,
habe eine Frage, da ich den Vertrag gerne kündigen würde: Mein Vermieter ist der Meinung, dass er die Bürgschaft noch behalten darf, da noch nicht alle Nebenkosten abgerechnet wurden. Darf er das?
Danke und Gruß
Hallo,
ja. Der Vermieter darf die Urkunde bis zur „Erledigung“ aller Zahlungen einbehalten. In dem Fall hört es sich so an, dass wohl die abschließende Nebenkostenabrechnung noch aussteht, und eine Nachzahlung zu erwarten ist. Wenn dem so ist, darf der Vermieter die Endabrechnung vom Versorger abwarten. Das Ganze funktioniert nicht anders wie bei einer in bar hinterlegten Kaution. Auch hier würde der Vermieter mit der Auszahlung warten, bis „alles geklärt“ ist.
Danke und Gruß