Neben den üblichen Kosten für einen Umzug übernimmt das Jobcenter in bestimmten Fällen auch die Mietkaution. Wir erläutern, wie Sie einen Antrag stellen, wie Aus- und Rückzahlung funktionieren, und welche Voraussetzungen gelten.
- 1. Günstigen Anbieter auswählen.
Kautionshöhe eintragen, dann auf "jetzt vergleichen" klicken. - 2. Vertrag online abschließen.
- 3. Urkunde an Vermieter übergeben.
- Zahlt das Jobcenter die Umzugskosten, können Mieter auch eine Übernahme der Kaution beantragen.
- Die Auszahlung erfolgt direkt an den Vermieter, die spätere Rückzahlung geht an das Amt.
- Die Mietkaution wird meist als zinsloses Darlehen, manchmal auch als Bürgschaft gewährt.
- Bis zur vollständigen Tilgung werden 5% vom monatlichen Regelsatz einbehalten.
Wann übernimmt das Jobcenter die Kaution?
Gemäß § 22 Abs. 6 SGB II können Umzugskosten als Bedarf anerkannt werden. Das Jobcenter kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Mietkaution stellen. Einen grundsätzlichen Anspruch haben Hilfeempfänger jedoch nicht.
Die Voraussetzungen im Überblick
- Der Umzug wurde vom Amt veranlasst, oder ist aus anderen Gründen notwendig.
- Der Leistungsempfänger kann den Betrag nachweislich nicht aus eigenen Mitteln erbringen.
- Ohne die Zusicherung kann keine Wohnung in einem angemessenen Zeitraum gefunden werden.
- Die neue Wohnung muss SGB II-Richtlinien entsprechen, darf also nicht zu groß oder zu teuer sein.
- Es muss eine schriftliche Zusage des Jobcenters vorliegen.
Wie zahlt das Jobcenter die Mietkaution?
Das Jobcenter zahlt die Mietkaution nicht einfach so. In den meisten Fällen erhält der Mieter hierfür ein zinsloses Darlehen, welches in monatlichen Raten zurückgezahlt wird. Einige Behörden bieten alternativ eine Bürgschaft an. Diese kann der Vermieter später bei offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis in Anspruch nehmen. Der Hausherr ist jedoch nicht verpflichtet, eine Bürgschaftserklärung zu akzeptieren. Welche Form der Mietsicherheit zum Einsatz kommt, muss also immer vorher abgeklärt werden.
Wie stelle ich beim Jobcenter einen Antrag auf Kaution?
Zuständig ist der aufnehmende Träger, also das Jobcenter, welches Sie an Ihrem neuen Wohnort betreut. Die Kaution beantragen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter. Der Antrag wird immer schriftlich gestellt. Einige Behörden stellen hierfür einen fertigen Vordruck (Beispiel) zur Verfügung, bei anderen muss das Schreiben selbst verfasst werden. Wichtig ist, dass Sie die Notwendigkeit der Kautionsübernahme begründen, z.B. mit einer finanziellen Notlage. Das Amt prüft nun, ob alle Bedingungen für eine Zusage erfüllt sind. Wichtig: Unterschreiben Sie Ihren Mietvertrag immer erst dann, wenn Ihnen ein positiver Bescheid vorliegt.
Wer bekommt die Mietkaution ausgezahlt?
Während der Antragstellung unterschreiben Sie als Mieter eine sogenannte Abtretungserklärung. Sie treten die Ansprüche aus der Mietkaution ab, und erklären sich damit einverstanden, dass die Auszahlung direkt an den Vermieter erfolgt. Dasselbe gilt für die spätere Rückzahlung, die wiederum direkt an das Jobcenter geht. Haben Sie das Darlehen vor Ende des Mietverhältnisses komplett getilgt, erlischt die Abtretungserklärung. Sie können das Geld nun direkt vom Eigentümer zurückfordern.
Wie funktioniert die Rückzahlung des Darlehens?
Das Darlehen wird zwar zinslos gewährt, dennoch müssen Hilfeempfänger das Geld vollständig zurückzahlen. Der Anspruch des Jobcenters ist in § 42a Abs. 2 SGB II gesetzlich geregelt. Die Tilgung erfolgt in monatlichen Raten. Hierbei ist eine sogenannte Aufrechnung zulässig. Das Amt kann 5% (vor dem 01.07.2023 waren es 10 %) der monatlichen Regelleistung einbehalten, bis der Kredit vollständig zurückgezahlt wurde. Liegt ein besonderer Härtefall vor, kann die Rate auch heruntergesetzt werden. Endet der Bezug von Bürgergeld z.B. durch Aufnahme eines neuen Jobs, wird der verbleibende Restbetrag in einer Summe fällig.
Beispielrechnung für TilgungWie das Ganze in der Praxis funktioniert, zeigt das folgende Beispiel. Ein Single ohne Kinder bezieht reguläres Bürgergeld (früher Hartz 4) in Höhe von 502,00 Euro (Stand: 07.2023). Er muss seinem Vermieter eine Kaution von 1.000 Euro hinterlegen. | |
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10 % vom Regelsatz (bis 30.06.2023) | 5 % vom Regelsatz (bis ab 01.07.2023) |
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Kritik an der gesetzlichen Regelung
Das Gesetz wird aufgrund der finanziellen Belastung kritisch gesehen. Seit der Einführung des neuen Paragrafen kam immer wieder zu Klagen von Hartz-4 Empfängern gegen zuständige Behörden. Hierbei entschieden die Gerichte unterschiedlich. Einige orientierten sich bei der Urteilsfindung am Sozialgesetzbuch, andere sahen wiederum eine unzumutbare Benachteiligung der Betroffenen:
- Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 08.12.2011: Az. S 8 AS 349/11
- Urteil des Bundessozialgerichts v. 01.07.2009: Az.: B 4 AS 77/08 R
- Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 23.09.2015: Az. S 3 AS 174/15 ER
- Urteil des Sozialgerichts Berlin 37. Kammer vom 22.02.2013: Az. S 37 AS 25006/12
Jobcenter hat Antrag abgelehnt: Was tun?
Sind die Bedingungen für eine Kautionsübernahme nicht erfüllt, kann das Jobcenter den Antrag ablehnen. Dies ist für den Hilfeempfänger problematisch, da man ohne Mietkaution i.d. Regel keine Zusage für eine Wohnung bekommt. In dem Fall bietet die sogenannte Mietkautionsbürgschaft eine Alternative. Anstatt eine Barkaution zu hinterlegen, zahlt der Mieter nur einen monatlichen oder jährlichen Beitrag. Auch Empfänger von Bürgergeld können diese grundsätzlich abschließen. Bei einer Mietkautionsversicherung ist lediglich eine einwandfreie Schufa-Auskunft notwendig. Ein regelmäßiges Einkommen wird nicht vorausgesetzt. Eine weitere Möglichkeit ist die gesetzlich erlaubte Zahlung der Mietkaution in Raten oder ein Kredit von der Bank.
- 1. Günstigen Anbieter auswählen.
Kautionshöhe eintragen, dann auf "jetzt vergleichen" klicken. - 2. Vertrag online abschließen.
- 3. Urkunde an Vermieter übergeben.