Beim Einzug in die neue Wohnung können Mieter ihrem Vermieter anstelle einer Barkaution die sogenannte R+V-Mietkautionsbürgschaft hinterlegen. Wie es funktioniert, und welche Voraussetzungen gelten, erläutern wir in diesem Ratgeber. Gerne können Sie uns einen Kommentar hinterlassen: Entweder um Fragen zu klären, oder Erfahrungen mit anderen Nutzern zu teilen.
Wie funktioniert das mit der R+V-Mietkautionsbürgschaft?
Die R+V-Mietkautionsbürgschaft ersetzt die Hinterlegung einer herkömmlichen Kaution. Der Vermieter erhält lediglich eine Bürgschaftsurkunde, die er während der Dauer des Mietverhältnisses aufbewahrt. Die R+V-Versicherung bürgt beim Vermieter, wenn im Mietverhältnis etwas schiefläuft, z.B. der Mieter nicht alle Mieten zahlt, oder beim Auszug vereinbarte Renovierungen nicht durchführt. Da ein Versicherungsunternehmen die Mietkaution stellt, wird häufig auch der Begriff Mietkautionsversicherung verwendet.
Wo kann man die R+V-Mietkautionsbürgschaft beantragen?
Vertragsinhaber ist der Mieter, welcher auch die Bürgschaft abschließt. Da die Versicherung mit der Bürgschaftsübernahme ein gewisses Risiko eingeht, müssen Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für die Beantragung gibt es mehrere Möglichkeiten: Sie erhalten die Mietbürgschaft bei dem für Sie zuständigen Berater in Ihrer Nähe, oder am Schalter jeder Volks- und Raiffeisenbank, wenn Sie dort Kunde sind. Seit einiger Zeit ist es auch möglich, die R+V-Mietkaution online abzuschließen: Entweder auf der Webseite der Versicherung oder direkt hier über unseren Kooperationspartner Kautel.
Was kostet die Mietkautionsbürgschaft der R+V-Versicherung?
Egal wo Sie die Mietkautionsbürgschaft der R+V abschließen: Der Preis ist immer derselbe, nämlich 4,7 Prozent Zinsen pro Jahr. Der Zinssatz bezieht sich auf die Kautionssumme, die im Mietvertrag vereinbart wurde. Hieraus errechnet sich ein jährlicher Beitrag. Beispiel: Ein Mieter müsste seinem neuen Vermieter normalerweise einen Geldbetrag in Höhe von 1.250,00 Euro hinterlegen. Er möchte jedoch die Ausgabe sparen, und nutzt deshalb die Bürgschaft. Die Police kostet demnach 58,75 Euro pro Jahr (1.250 * 4,7 / 100 = 58,75). Je höher die vereinbarte Sicherheit, desto mehr Beitrag zahlen Sie als Mieter. Sie können die anfallenden Kosten anhand der folgenden Tabelle berechnen, indem Sie eine beliebige Summe in das Eingabefeld eintragen. Die R+V-Versicherung verlangt immer einen Mindestbeitrag von 50 Euro, der unabhängig von der Kautionshöhe anfällt.
4,70 % der Kautionssumme | |
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Kautionssumme | ∅ Kosten / Jahr |
1.500,00 € | 70,50 € |
500,00 € | 50,00 € |
750,00 € | 50,00 € |
1.000,00 € | 50,00 € |
1.500,00 € | 70,50 € |
2.000,00 € | 94,00 € |
2.500,00 € | 117,50 € |
5.000,00 € | 235,00 € |
7.500,00 € | 352,50 € |
10.000,00 € | 470,00 € |
15.000,00 € | 705,00 € |
Ist die R+V-Mietkaution auch für Gewerbe-Mietobjekte nutzbar?
Ja, die R+V-Mietkaution ist auch gewerblich nutzbar. Hierfür bietet die Versicherung jedoch ein eigenes Produkt an. Alle Infos hierzu finden Sie auf unserer Webseite im Bereich Mietkautionsbürgschaft für Gewerbe.
Wie kann ich als Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nehmen?
Sie sind als Vermieter über die Bürgschaft abgesichert, wenn sich Ihr Mieter nicht vertragsgemäß verhält. In dem Fall nehmen Sie Kontakt mit der R+V-Versicherung auf. Der Ablauf ähnelt einer Schadenregulierung wie z.B. bei einer Haftpflicht- oder Hausratversicherung. Nähere Infos finden Sie im Kapitel: Inanspruchnahme im Schadensfall.
Infos zum Unternehmen und Kontaktdaten
Die Raiffeisen- und Volksbanken-Versicherung – kurz (R+V) – gehört zur genossenschaftlichen Finanzgruppe. Die R+V-Versicherung ist gemessen an der Höhe der Beitragseinnahmen der fünftgrößte Versicherer in Deutschland. Das Unternehmen mit Sitz in Wiesbaden (Hessen) wurde im Jahr 1922 gegründet, und beschäftigt derzeit etwa 15.000 Mitarbeiter (Stand 2023). Die Versicherungen können Kunden in den Filialen der Volks- und Raiffeisenbanken sowie bei Außendienstmitarbeitern abschließen. Einige Produkte sind inzwischen auch direkt online über das Webportal der Versicherung erhältlich.
Adresse
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Kontakt
R+V-Mietkautionsbürgschaft kündigen: Wie geht das?
Die Laufzeit kann flexibel an die Bedingungen des Mietvertrags angepasst werden. Das bedeutet: Der Vertrag mit der R+V-Versicherung lässt sich jederzeit beenden, sobald die Bürgschaft nicht mehr benötigt wird. Die Kündigung greift jedoch nicht automatisch mit dem letzten Tag des Mietvertrags oder dem Auszugstermin des Mieters. Wie bei einer Mietsicherheit üblich, darf der Vermieter die Wohnung auf Schäden sowie sein Konto auf vollständig eingegangene Mieten und Nebenkosten überprüfen. Der Vertrag gilt als gekündigt, sobald der Hausherr der Versicherung die Original-Bürgschaftsurkunde vorlegt. Akzeptiert der Vermieter beim Einzug die Mietkautionsbürgschaft nicht, kann diese unkompliziert vom Mieter wieder storniert werden. Wichtig: Die Kündigung muss in dem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss erfolgen. Dann wird der bereits gezahlte Jahresbeitrag erstattet.
Alternativen zur R+V-Versicherung
Erfahrungen von Mietern und Vermietern
In den nachfolgenden Kommentaren können Sie Erfahrungen mit der R+V-Mietkaution mit anderen Nutzern austauschen. Hat z.B. die Beantragung reibungslos funktioniert? Wie ist die Inanspruchnahme bei einem Schaden für Sie als Vermieter gelaufen? Oder haben Sie als Mieter nach dem Auszug die Urkunde anstandslos zurückbekommen? Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
Man bekommt kein Geld mehr zurück!
Hallo,
der Ablauf hat super einfach geklappt: Antrag ausgefüllt, nach 3 Tage war die Bürgschaft im Briefkasten, Urkunde dem Vermieter übergeben, das wars… Das Ganze kostet uns nun ca. 82 Euro pro Jahr. Viel Geld, was man am Ende nicht wiederbekommt. Das sollte man halt wissen. Aber besser als wie in unserem Fall 1.750,– für die Barkaution zu zahlen.
LG Alex
Hallo,
danke für Ihr Feedback. Das Geld – in Ihrem Fall die 82 Euro pro Jahr – ist die Gebühr für die Nutzung der Dienstleistung. Im Prinzip So wie der Beitrag, den Sie für eine Versicherung zahlen. Sie können jedoch den Vertrag später wieder kündigen, und die Bürgschaft gegen eine Barkaution eintauschen. Dies ist aber vorher mit dem Vermieter zu klären.
Freundliche Grüße