Sie ziehen gerade um, und müssen Ihrem neuen Vermieter eine Mietkaution hinterlegen? Sie möchten das Geld jedoch lieber für andere Ausgaben verwenden? Eine flexible Alternative bietet die Mietkautionsbürgschaft. Statt Bargeld bekommt der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde. Sie zahlen als Mieter nur einen Beitrag wie bei einer Versicherung. Sie möchten noch mehr sparen? Nutzen Sie unseren unabhängigen Vergleich, um einen günstigen Anbieter zu finden.
Inhaltsverzeichnis
- 1 ➥ Online beantragen in 4 Schritten
- 2 Mietkautionsbürgschaft: Konditionen im Vergleich
- 3 Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
- 4 Vorteile und Nachteile einer Mietkautionsbürgschaft
- 5 Was ist besser: Bürgschaft oder herkömmliche Mietkaution?
- 6 Darf der Vermieter eine Kautionsbürgschaft ablehnen?
- 7 Wann kann man den Vertrag kündigen?
- 8 Welche Mietkautionsbürgschaften gibt es?
- 9 Kann der Vermieter Kaution und Bürgschaft verlangen?
➥ Online beantragen in 4 Schritten
Mietkautionsbürgschaft: Konditionen im Vergleich
Mit einer Mietkautionsbürgschaft verbinden die meisten Verbraucher die aus der TV-Werbung bekannte Moneyfix® Mietkaution. Jedoch gibt es in Deutschland inzwischen mehrere Banken und Versicherungen, die das Produkt anbieten. Wo es welche Bürgschaft gibt, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Über den Link in der Tabelle finden Sie weitere Infos, und können Ihren Antrag direkt online stellen. Was eine Übernahme in Ihrem Fall kostet, können Sie schnell und einfach mit unserem Preisvergleich ermitteln. Eine Kautionsbürgschaft lässt sich auch gewerblich nutzen, siehe entsprechende Angebote im Bereich Gewerbe.







Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
Der Begriff setzt sich aus den Worten Mietkaution und Bürgschaft zusammen. Daran lässt sich schon grob erkennen, worum es geht. Die Mietkautionsbürgschaft ist eine moderne und günstige Alternative zur herkömmlichen Barkaution. Anstelle von Bargeld oder einem Sparbuch übergeben Sie Ihrem Vermieter lediglich eine Urkunde. Sie müssen als Mieter nun nicht mehr die gesamte Kautionssumme als Einmalbetrag hinterlegen. Im Gegenzug leisten Sie einen jährlichen Beitrag an den Anbieter. Dieser arbeitet mit einer bekannten Versicherung oder Bank zusammen, wie z.B. der R+V, der Allianz, Axa oder der SWK-Bank. Zahlen Sie Ihre Miete nicht, oder hinterlassen beim Auszug einen Schaden in Ihrer Wohnung, kommt es zur Inanspruchnahme durch den Vermieter. Ausführlich: Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?, und wie funktioniert sie?
Vorteile und Nachteile einer Mietkautionsbürgschaft
Der entscheidende Vorteil für Sie als Mieter ist, dass Sie keine herkömmliche Kaution zahlen. Sie müssen Ihrem Vermieter also kein Bargeld übergeben, oder den Betrag überweisen. Sind Sie beim Umzug knapp bei Kasse, können Sie somit Ihre Ersparnisse schonen, und haben das Geld für andere Ausgaben zur Verfügung. Die wichtigsten Argumente für Sie als Vermieter sind Zeitersparnis sowie ein geringerer Verwaltungsaufwand. Es gibt jedoch auch Gegenargumente, siehe alle Vorteile und Nachteile im Überblick.
Was ist besser: Bürgschaft oder herkömmliche Mietkaution?
Zunächst gibt es kein besser oder schlechter: Es kommt immer auf die Situation an. Eine Mietkautionsbürgschaft ist dann sinnvoll, wenn Sie als Mieter beim Umzug zusätzliche finanzielle Mittel benötigen, aber keinen Kredit aufnehmen möchten. Verfügen Sie dagegen über ausreichend hohe Ersparnisse, sollten Sie das Geld während der Mietdauer auf einem herkömmlichen Mietkautionskonto anlegen. Wichtig für die Entscheidung ist auch die Dauer der Nutzung. Denn Sie zahlen als Mieter den Beitrag, solange wie der Vertrag läuft. Für Vermieter ist sie grundsätzlich immer vorteilhaft, da die umständliche Verwaltung und Zinsabrechnung der Sparkonten wegfällt. Ein weiteres Pro Argument für beide Mietparteien ist, wenn die Hausbank kein herkömmliches Sparkonto mehr anbietet.
Eine Bürgschaft lohnt sich, wenn:
- die Mittel beim Umzug knapp sind
- kein Dispo oder sonstiges Darlehen genutzt werden soll
- bei hohen Kautionssummen
- wenn die Nutzungsdauer nicht zu lang ist
- man kein normales Konto für die Anlage bekommt
Darf der Vermieter eine Kautionsbürgschaft ablehnen?
Neben der Anlage auf einem Sparkonto kann die Mietsicherheit auch alternativ als Depot, Tagesgeld oder in Form einer Bürgschaft hinterlegt werden. Der Hausherr muss laut Gesetz jedoch nur das herkömmliche Mietkautionskonto akzeptieren. Eine Kautionsbürgschaft darf er daher ablehnen. In dem Fall können Sie als Mieter nicht viel tun. In einigen Fällen akzeptiert der Vermieter das Produkt nicht, weil er es nicht kennt, oder noch keine Erfahrungen damit hat. In dem Fall können Sie versuchen, ihn von den Vorteilen zu überzeugen. Ein wichtiges Argument stellt z.B. die Bonität bei Schufa & Co dar. Fällt die Bonitätsprüfung negativ aus, erfolgt keine Übernahme der Bürgschaft durch die Bank oder Versicherung.
Wann kann man den Vertrag kündigen?
Eine Mietkautionsbürgschaft lässt sich grundsätzlich jederzeit kündigen. Sie läuft jedoch so lange, wie sie der Vermieter zur Absicherung seiner Ansprüche aus dem Mietvertrag benötigt. Für eine wirksame Kündigung ist die Rückgabe der Urkunde durch den Vermieter erforderlich. Dieser muss außerdem eine sogenannte Enthaftungserklärung unterschreiben. Mit der Erklärung bestätigt der Hausherr, dass er keine weiteren Forderungen mehr geltend macht. Möchten Sie als Mieter den Vertrag während eines laufenden Mietverhältnisses beenden, benötigt der Vermieter eine andere Sicherheit, wie z.B. eine Mietkaution in bar. Nach erfolgter Kündigung wird der bereits gezahlte Jahresbeitrag tag genau abgerechnet, und dem Mieter anteilig erstattet.
Welche Mietkautionsbürgschaften gibt es?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, eine Bürgschaft für die Mietkaution zu stellen. Einerseits gibt es verschiedene Bürgen. Andererseits wird danach unterschieden, wie die Auszahlung des Geldes im Schadensfall an den Vermieter erfolgt. Bei der Mietkautionsversicherung bürgt definitionsgemäß eine Versicherung für den Mietvertrag. Sichert eine Bank für den Vermieter Miete und Nebenkosten ab, handelt es sich um eine Bankbürgschaft-Mietkaution. Dann gibt es noch die Mietbürgschaft von Privatpersonen, die in der Praxis als Elternbürgschaft bekannt ist. Bei der Mietkautionsbürgschaft auf erstes Anfordern erfolgt die Auszahlung der Kaution direkt auf Verlangen des Vermieters. Bei der selbstschuldnerischen „Variante“ kann sich der Hausherr sofort an den Bürgen wenden, ohne vorher den Mieter in Anspruch zu nehmen. Mehr Infos zu den Vertragsformen finden Sie unter: Arten und Unterschiede.
Kann der Vermieter Kaution und Bürgschaft verlangen?
Heutzutage verlangen viele Vermieter zusätzlich zur normalen Mietkaution eine Bürgschaft. Häufiges Beispiel: Der Sohn oder die Tochter beziehen ihre erste eigene Wohnung, und die Eltern sollen beim Vermieter für die Zahlung der Miete bürgen. Dies ist grundsätzlich auch möglich. Denn der Gesetzgeber verbietet nämlich nicht die Nutzung mehrerer Sicherheiten, sondern legt nur einen Höchstbetrag fest, siehe § 551 BGB. Dieser ist auf drei Nettomieten begrenzt. Ein Vermieter kann also beides verlangen, solange die Gesamtsumme drei Monatsmieten ohne Nebenkosten nicht überschreitet. Wird der Höchstbetrag jedoch überschritten, ist die zweite Mietsicherheit ungültig. Der Eigentümer kann im Schadensfall also nur auf die zuerst hinterlegte Barkaution zurückgreifen. Eine Haftung über drei Monatsmieten hinaus ist jedoch möglich, wenn sich der Bürge ausdrücklich zu einer höheren Summe verpflichtet. Mietkautionsbürgschaften von Banken und Versicherungen werden immer nur „statt“ einer herkömmlichen Kaution, und nicht als zusätzliche Sicherheit angeboten.
Hallo, ich habe folgendes Anliegen:
Ich möchte meine Überweisung zur Mietkaution (2250,-Euro) in eine Bankbürgschaft umwandeln! Grund meiner Überlegung ist :
– keine Rendite der Summe als normale Anlage Sparbuch o.ä.durch Vermieter bzw. Vermietergesellschaft
– Aufstockung meiner bereits angelegten Gelder bei der VR-Bank (abs.solvent)
– Gesellschaft muß sowieso eine jährliche Abrechnung erstellen
Nun habe ich bei einer ersten Anfrage für eine Umstellung eine negative Antwort mit der Begründung erhalten, daß das Verwaltungssystem aller Kautionsgelder aus der Mietvertragsvereinbarung nicht veränderbar ist. Ich sehe das etwas anders, da es durchaus möglich ist für die Gesellschaft dieses Geld in der Summe gewinnbringend für sich selbst anzulegen,denn es sind nur Buchwerte die mir jährlich mitgeteilt werden ohne daß ich Einfluß auf die tatsächliche Anlageform nehmen kann. Wie kann ich nun vielleicht doch diese Angelegenheit für mich attraktiver gestalten ? Gibt es hierfür eine Regelung welche auch durchsetzbar ist ? Würde über eine Information sehr dankbar sein !
Guten Morgen,
gerne beantworte ich Ihre Frage. Ihr Wunsch die Kaution gewinnbringender anzulegen ist nur allzu verständlich. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Anspruch des Mieters darauf, die Form der Hinterlegung mitzubestimmen. Der Gesetzgeber legt fest, dass die Mietparteien das Geld auf einem klassischen Sparkonto anzulegen haben, so lange nichts anderes vereinbart wird. Möchte der Mieter eine andere Form der wie z.B. eine Mietkautionsbürgschaft nutzen, geht dies jedoch nur über die Zustimmung des Vermieters.
Mit freundlichen Grüßen
Die Redaktion
Hallo,
wir sind aus unserer Wohnung ausgezogen, und haben vom Vermieter auch die Original Bürgschaftsurkunde erhalten. Leider wird die Urkunde vom Anbieter der Mietkautionsbürgschaft so nicht akzeptiert, um den Vertrag aufzulösen. Es heisst, wir sollen zusätzlich eine Haftentlassungserklärung der Vermieters vorlegen.
Ist dies korrekt so?
Hallo,
ja die Enthaftungserklärung wird seit Anfang diesen Jahres aufgrund einer gesetzlichen Änderung tatsächlich benötigt. Der Vermieter bestätigt Ihnen darin in einem kurzen formlosen Schreiben, dass er keine Ansprüche mehr aus dem Mietvertrag gegen Sie hat. Dieses Schreiben legen Sie dem Kautionsanbieter zusammen mit der Original-Bürgschaftsurkunde vor. Dann kann der Vertrag abgerechnet und aufgelöst werden.
Viele Grüße
Ich habe folgende Frage: Die Frage ist auch von meinem Vermieter gestellt worden: Was wird über die Mietkautionsbürgschaft eigentlich alles abgesichert?
Vielen Dank schonmal im Voraus
Hallo,
die Bürgschaft bietet exakt die gleiche Sicherheit, die der Vermieter auch bei einer herkömmlichen Mietkaution in bar erhalten würde. Sie sichert alle Ansprüche ab, die sich aus diesem Mietvertrag ergeben. Dazu gehört z.B. die Zahlung der Miete, die Nebenkosten sowie die Schäden die ein Mieter in der Wohnung hinterlässt. Auch die Kosten für Schönheitsreparaturen gehören dazu, wenn der Mieter dazu verpflichtet wäre, sie aber nicht durchführt. Der gesetzlich erlaubte Höchstbetrag beträgt ebenso wie bei der Barkaution 3 Nettomieten.
Viele Grüße
Hallo,
ich verstehe das mit der Mietkautionsbürgschaft nicht genau. Eine Mietkaution muss ich ja hinterlegen, das leuchtet mir ein. Ein Bürge wäre ja eine Person, die im Falle dass ich nicht zahlen kann, für meine Schulden aufkommen muss. Also was genau ist dann eine Bürgschaft? Beides in einem? Oder wie darf ich das verstehen?
LG
Hallo,
Sie haben es im Prinzip schon richtig verstanden. Ein Bürge kann jedoch nicht nur eine Person, sondern auch eine Versicherung oder Bank sein. Dies ist bei unseren Bürgschaften der Fall.
Viele Grüße
Guten Abend
Ich benötige ebenfalls Unterstützung für eine Kautionsbürgschaft in Höhe von 1.850,00 Euro. Allerdings stehe ich negativ in der Schufa. Bekomme ich diese Hilfe dann überhaupt?
Hallo,
mit einem Eintrag in der Schufa ist es allgemein schwierig, eine Bürgschaft zu erhalten. Es tut mir leid, Ihnen keine bessere Auskunft geben zu können.
Viele Grüße
Hallo,
habe folgendes Problem: Und zwar habe ich eine Kautionsbürgschaft abgeschlossen… Nun hat aber meine Vermieterin mich nicht mit in den Mietvertrag aufgenommen, da ich noch in Ausbildung bin. Es steht nur mein Verlobter drin. Mein Verlobter bekommt leider keine Bürgschaft, da seine Schufa zu negativ ist. Was sollen wir jetzt tun? Wohnen schon in der Wohnung, und hätten die Mietkaution auch nicht in bar….
Hallo,
leider ist es so, dass die Person welche die Bürgschaft abschließt, und welche im Mietvertrag steht, identisch sein müssen. Eine Möglichkeit wäre, dass Sie die Kaution in drei monatlichen Raten zahlen. Diese Vorgehensweise ist laut §551 BGB Abs. 2 gesetzlich erlaubt. Eine weitere Alternative wäre, dass Sie sich das Geld irgendwo leihen, und direkt in bar an die Vermieterin zahlen.
Freundliche Grüße
Bekommt man noch bei anderen Banken als der SWK eine Bankbürgschaft? Leider wird mein Antrag von der SWK abgelehnt, und mein Vermieter möchte eine klassische Bank-Mietkautionsbürgschaft. Ich habe schon bei meiner Hausbank gefragt, sowie bei der Sparkasse bei und im Ort. Dort gibt es eine Mietkaution, die ist allerdings von der R+V-Versicherung, also somit eigentlich gar keine Bankbürgschaft???
Danke für Ihre Hilfe
Hallo,
früher hatte so ziemlich jede Bank ihre eigene Bürgschaft für die Mietkaution. Heute ist das Angebot an echten Bankbürgschaften begrenzt, da die meisten Banken – wie Sie schon gesehen haben – mit Versicherungen zusammenarbeiten. Mit fallen neben der SWK-Bank aktuell nur zwei Anbieter auf dem deutschen Markt ein, nämlich die DKB und die Commerzbank. Leider ist es jedoch so, dass man dort ein Girokonto unterhalten muss. Es geht also nur, wenn man schon Kunde ist. Aus dem Grund haben wir die beiden Banken auch nicht in unserer Anbieter-Liste aufgeführt. Ich bedaure, Ihnen keine bessere Auskunft geben zu können.
Freundliche Grüße
Ich habe 2 Kinder in der Ausbildung, und für ihre Wohnungen benötigen sie eine Kaution. Kann ich für beide Wohnungen Kautionsbürgschaften stellen?
Hallo,
die Bürgschaft kann immer nur der Mieter selbst abschließen, und auch hinterlegen.
Freundliche Grüße
Hallo,
ich fange mit meiner Ausbildung erst im Juli an, im Moment verdiene ich also noch nicht (Abiturient). Ich würde gerne im Juni umziehen (bzw. muss), und bräuchte eine Mietkautionsbürgschaft. Da meine Mutter für mich nicht die Bürgschaft übernehmen kann, weil sie ja nicht der Mieter ist, muss ich es machen. Bekomme ich eine Bürgschaft auch ohne nachweisbaren Verdienst? (da ich ja erst ab Juli verdiene…)
MfG
Hallo,
abgesehen von der SWK-Bank ist die Zusage einer Bürgschaftsübernahme nicht an ein regelmäßiges Einkommen geknüpft. Allerdings muss Ihre Schufa / Bonitätsauskunft einwandfrei sein.
Freundliche Grüße
Ich bin noch bis Dezember 2020 noch in einer Privatinsolvenz. Gibt es auch für mich eine Möglichkeit für eine Bürgschaft? Ich denke mal nicht, oder?
Hallo,
ich bedaure, leider nicht.
Freundliche Grüße
Mein Vermieter hat das Haus, in dem ich seit 10 Jahren wohne verkauft, und die Mietkaution auch erstmal an mich zurückgegeben. Der neue Eigentümer des Hauses, hat eine Hausverwaltung beauftragt, die jetzt die Kaution wieder haben will. Kann ich jetzt eine Mietkautionsbürgschaft abschließen und hinterlegen, oder brauche ich dazu das Einverständnis der HSV?
Herzliche Grüße
Hallo,
ja für die Hinterlegung einer Bürgschaft benötigen Sie immer das Einverständnis der Vermietung oder Hausverwaltung.
Viele Grüße
Hallo,
ich habe 2007 eine Kaution sowie eine Bürgschaft meines Vaters für eine Wohnung hinterlegt. Diese Wohnung konnte mir damals allerdings nicht vermietet werden. Ich habe dann eine andere (kleinere Wohnung in einem schlechteren Haus) bekommen, mit der Zusage in naher Zukunft die gewollte Wohnung zu bekommen. 2015 sollte es dann soweit sein. Allerdings bekam ein anderer Nachbar Vorrang, da diese Nachwuchs bekamen (verständlich). Es gab auch schon eine Erhöhung der Miete (hab ich nicht unterschrieben aber bezahlt). Zwischenzeitlich ist der Vermieter verstorben. Von den Nachfolgern habe ich bis heute keine andere Wohnung angeboten bekommen, obwohl dort schon mehrfach neu vermietet wurde.
Die Wohnung die ich bewohne, befindet sich in einem Haus was sich einem schlechten Zustand befindet, ein Wasserschaden von vor 3.5 Jahren! Dieser soll jetzt endlich behoben werden. Reparaturen im Haus werden gar nicht oder nur stümperhaft erledigt, während sich die mir versprochene Wohnung in einem schönen und sauberen Haus befindet.
Nun möchte mein Vater die Bürgschaft zurückziehen, und möchte auch die Mietkaution zurück, da diese für eine andere Wohnung galt. In der Bürgschaft und den Kautionsunterlagen steht eindeutig drin für welche Wohnung diese hinterlegt wurden. Können wir diese einfach so zurückverlangen?
Ebenso ist die Erhöhung der Miete dann ja auch nicht ok, kann ich die zu viel bezahlte Miete auch zurückfordern?
Vielen Dank
Hallo,
eine Mietsicherheit – egal ob in bar oder als Mietkautionsbürgschaft hinterlegt – gilt immer nur für das aktuelle Mietverhältnis. Eine Übertragung auf einen neuen Mietvertrag ist nicht möglich. Es scheint so, dass Sie die Bürgschaft zurückziehen können, da sie keine Absicherungsfunktion mehr hat. Für weitere Auskünfte, insbesondere rechtliche, holen Sie sich bitte Hilfe beim Mieterbund oder einem Anwalt.
Freundliche Grüße
Mein Vermieter hat die Urkunde der Mietkautionsbürgschaft an uns zurückgegeben. Kann er jetzt noch Forderungen geltend machen?
Hallo,
nein. In dem Moment wo der Vermieter die Bürgschaftsurkunde zurückgibt, bestätigt er damit, dass alle Ansprüche aus dem Mietvertrag „erledigt“ sind. Es ist quasi dasselbe, als wenn der Vermieter eine erhaltende Barkaution nach Mietende an Sie als Mieter auszahlt.
Freundliche Grüße
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Und zwar habe ich von meinem Vermieter Post bekommen. Darin steht, dass seine Bank künftig keine Kautionskonten mehr anbietet. Nun verlangt er von mir eine Mietkautionsbürgschaft. Wenn ihm diese vorliegt, wird er mir die von mir bereits gezahlte Mietkaution auf mein Konto überweisen. Darf er das einfach so machen? Ich wohne nun mehrere Jahre hier, und habe die Kaution gleich bei Einzug bezahlt. Zumal ja auch eine Bürgschaft Gebühren kostet.
Gruß
Hallo,
das Gesetz (§551 BGB) sagt, dass der Vermieter die Kaution auf einem Sparkonto bei einer Bank anzulegen hat. Außer Mieter und Vermieter einigen sich auf eine andere Kautionsform, wie z.B. die Kautionsbürgschaft. Das bedeutet, Sie können sich auf die gesetzliche Regelung berufen, und auf einem herkömmlichen Mietkautionskonto bestehen. Das ist die Theorie. In der Praxis ist es jedoch so, dass immer mehr Banken, wie z.B. auch die Ihres Vermieters, einfach kein Sparkonto mehr anbieten. Ich weiß leider nicht, ob man
Da muss ich leider passen…
Freundliche Grüße
Hallo,
meine vermietende Genossenschaft akzeptiert teils die Bürgschaft, aber nicht so gern. Wie ist das geregelt, wenn ich die Mietkaution vom Vermieter anlegen lassen will, dieser die Kaution aber nicht anlegen kann? Ich kann das Geld auch nur unter Schwierigkeiten (Gebühren usw..) deponieren. Darf ich in dem Fall auf eine Mietkautionsbürgschaft ausweichen? Sagt § 551 Abs. 3, dass der Vermieter für die Anlage verantwortlich ist? Abs. 3 spricht auch von einer anderen Anlageform. Kann das Wort „Form“ auch bedeuten (einschließen), dass ich als Mieter das Geld anlegen muss? Abs. 4 will Benachteiligungen verbieten. Schließt das die Nachteile ein, die auf mich als Mieter zukommen? Kann es sein, dass § 551 aktualisiert werden sollte? Der § scheint von dem Gedanken auszugehen, dass sich der Vermieter um die Kaution kümmert. Seit einigen Jahren gehen Zinsen in Richtung kleiner NULL wodurch vorheriger Gedanke veraltet ist.
Hallo,
standardmäßig hat sich der Vermieter um die Anlage der Mietkaution zu kümmern, und muss diese auf einem Sparkonto bei einer Bank zu den dort üblichen Zinsen anlegen. Der § 551 BGB setzt jedoch nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen fest. Das bedeutet im Klartext: Immer dann, wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Regelung des § 551 BGB. Die Mietparteien können jedoch eine andere Regelung treffen, wenn diese einvernehmlich ist. Beispiel: Wenn Sie und Ihr Vermieter sich darüber einig sind, dass eine Bürgschaft verwendet werden soll, können Sie dies so handhaben. Sobald sich jedoch einer von Ihnen auf die gesetzliche Regelung beruft, gilt die gesetzliche Regelung, die ich oben beschrieben habe.
Sie haben damit absolut recht, wenn Sie sagen, dass diese Regelung veraltet ist. Das Gesetz stammt aus einer Zeit (2013) als Sparkonten noch normal verzinst wurden, und die Zinsen höher waren als die Gebühren auf dem Mietkautionskonto.