Mietkautionsversicherung, Schutzbrief oder doch Bürgschaft? Für die bargeldlose Mietkaution existieren viele Begriffe. Doch was davon beschreibt das Produkt am besten? Welche Bezeichnungen sind lediglich Synonyme? Welche sind umgangssprachlich entstanden, und welche Definition ist sogar irreführend? Wir klären auf.
- Bargeldlose Mietkautionen gibt es in Deutschland seit dem Jahr 2008.
- Seitdem sind immer mehr Bezeichnungen rund um das Produkt entstanden.
- Die verschiedenen Begriffe bezeichnen zum Teil rechtliche Abwandlungen, zum Teil sind es jedoch nur Synonyme.
Mietkautionsbürgschaft
Bezeichnet das Produkt am besten: Die Definition Mietkautionsbürgschaft beschreibt das Produkt unserer Auffassung nach am genauesten, da sie die rechtlichen Zusammenhänge zutreffend wiedergibt. Aus dem Wort geht klar hervor, dass es sich um eine Bürgschaftsverpflichtung handelt, welche ein Mietverhältnis im Rahmen einer Kautionsvereinbarung absichert. Der Begriff lässt hierbei zunächst offen, wie die Absicherung des Mietvertrags aussieht, oder anders gesagt: wer im Schadensfall bürgt. Die Sicherheitsleistung wird meist von einer Bank oder einer Versicherung übernommen.
- 1. Günstigen Anbieter auswählen.
Kautionshöhe eintragen, dann auf "jetzt vergleichen" klicken. - 2. Vertrag online abschließen.
- 3. Urkunde an Vermieter übergeben.
Kautionsbürgschaft
Weiter gefasste Bedeutung, wird jedoch häufig als Synonym gebraucht: Der Begriff Kautionsbürgschaft beschreibt ein Bürgschaftsverhältnis, über das eine Kaution gestellt wird. Hiermit muss jedoch nicht zwingend ein klassisches Mietverhältnis gemeint sein. Oben genannter Begriff wird auch häufig im Zusammenhang mit der Absicherung von Verträgen im Baugewerbe oder der Industrie verwendet. Diese Bürgschaft wird ebenfalls von einem Finanzinstitut gestellt. Der Begriff wird trotz der etwas anderen Bedeutung häufig synonym zur Mietkautionsbürgschaft verwendet.
Mietbürgschaft
Andere Zielsetzung, am Ende gleicher Zweck: Bei einer Mietbürgschaft wird ein Bürgschaftsvertrag abgeschlossen, mit dem Ziel, ein Mietverhältnis abzusichern. Häufig verlangen Vermieter von einkommensschwachen Mietern wie z.B. Studenten oder Auszubildenden eine Mietbürgschaft der Eltern. Im Unterschied zur Kautionsbürgschaft beschränkt sich diese jedoch nicht zwingend auf die klassische Kaution in Höhe von drei Monatsmieten (§ 551 BGB), sondern kann ein Mietverhältnis auch darüber hinaus absichern. Alles was über 3 Monatsmieten hinausgeht, kann jedoch wiederum unzulässig sein, siehe Beitrag: Bürgschaft trotz Mietkaution: Was ist erlaubt? Als Bürge kommt eine Privatperson, eine Bank sowie auch eine Versicherung infrage.
Bankbürgschaft / Mietaval
Die bankgesicherte Bürgschaft: Bei der Bankbürgschaft handelt es sich um eine Bürgschaftsverpflichtung, bei der eine Bank die Erfüllung für einen geschlossenen Vertrag übernimmt, wenn der Hauptschuldner die geschuldeten Leistungen gegenüber dem Gläubiger nicht erbringt. Oben genannte Variante wird normalerweise zur Absicherung von Krediten verwendet. Sie eignet sich jedoch auch gut zur Absicherung von Mietverträgen. Findet sie dort Anwendung, spricht man auch von einer Bankbürgschaft-Mietkaution oder einem Mietaval.
Mietkautionsversicherung
Die versicherungsgedeckte Variante: Wer den Begriff Mietkautionsversicherung hört, denkt zunächst an einen klassischen Versicherungsvertrag. Die Definition ist jedoch eigentlich irreführend, denn korrekterweise müsste es heißen: Versicherungsbürgschaft zur Absicherung der Mietkaution. Es handelt sich somit eigentlich um eine Mietkautionsbürgschaft, bei der eine Versicherungsgesellschaft für nicht erfüllte Verpflichtungen aus einem Mietvertrag bürgt. Der Begriff ist umgangssprachlich entstanden – wahrscheinlich deswegen – weil die korrekte Bezeichnung zu kompliziert klingt.
Kautionsversicherung
Weiter gefasste Bedeutung, aber häufige Verwendung als Synonym: Bei der Kautionsversicherung handelt es sich ebenfalls um eine Versicherungsbürgschaft zur Stellung der Kaution. Deshalb passt auch hier der Begriff “Versicherung” eigentlich nicht. Für die Verwendung gilt gleiches wie für die Kautionsbürgschaft. Oben genannte Bezeichnung wird zwar auch im Zusammenhang mit einem klassischen Mietverhältnis benutzt. Der Begriff ist jedoch eher im gewerblichen Bereich gebräuchlich, z.B. bei der Stellung einer Vertragssicherheit.
Kautionsschutzbrief- und Police
Synonyme zur Versicherung: Sowohl beim Kautionsschutzbrief als auch bei der Kautionspolice handelt es sich nur um Synonyme. Auch hier existiert ein Bürgschaftsverhältnis, welches einen Mietvertrag absichert. Der Begriff ist von der Versicherungswirtschaft entwickelt und transportiert worden.
Kautionsfrei
Mietobjekte ohne Kautionspflicht und Bezeichnung eines Anbieters: Auch der Begriff kautionsfrei kursiert des öfteren im Zusammenhang mit Mietsicherheiten. Einerseits bedeutet er eine Wohnung zu mieten ohne Kaution zu zahlen. Andererseits ist Kautionsfrei der Name eines Anbieters für Mietkautionsbürgschaften. Kautionsfrei bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Mietkaution nicht in Bar gezahlt werden muss, sondern durch eine Bürgschaft ersetzt werden kann.
- 1. Günstigen Anbieter auswählen.
Kautionshöhe eintragen, dann auf "jetzt vergleichen" klicken. - 2. Vertrag online abschließen.
- 3. Urkunde an Vermieter übergeben.