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    Vermieter zahlt Kaution nicht zurück: Was tun?

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 7. Dezember 2022

    Ehemaliger Vermieter zahlt die Mietkaution nicht zurückDer Auszug ist schon eine Weile her, auch die Übergabe der Wohnung hat schon stattgefunden. Aber der ehemalige Vermieter zahlt die Kaution nicht oder nicht vollständig zurück. Doch was sind die Gründe dafür? Und welche Möglichkeiten habe ich als Mieter, an mein Geld zu kommen? Wir klären auf.

    Inhaltsverzeichnis

    • 1 Gründe warum ein Vermieter die Mietkaution nicht zurückzahlt
    • 2 Alles erledigt, aber Vermieter zahlt Kaution trotzdem nicht zurück?
    • 3 Vermieter zahlt Mietkaution nicht vollständig zurück: Was tun?
    • 4 Welche Fristen gelten für die Rückzahlung?
    • 5 Musterschreiben für Kautionsrückzahlung

    Gründe warum ein Vermieter die Mietkaution nicht zurückzahlt

    Zahlt der Vermieter die Kaution nicht selbständig zurück, ist es grundsätzlich richtig, ihn zu kontaktieren, und zur Rückzahlung aufzufordern. In einigen Fällen ist er jedoch berechtigt, die Mietkaution ganz oder teilweise einzubehalten. Überprüfen Sie zunächst, ob Sie folgende Dinge bereits erledigt haben. Unsere Checkliste hilft dabei.

    Grund
    Erläuterung

    Wohnung gereinigt?

    Haben Sie die Wohnung gereinigt? Üblich ist eine besenreine Übergabe. Es muss also gründlich durchgekehrt werden. Ein Teppichboden ist entsprechend zu saugen. Grobe Verschmutzungen wie z.B. Spinnweben sind ebenfalls zu beseitigen.

    Kleinigkeiten repariert?

    Prüfen Sie, ob Ihr Mietvertrag eine Klausel zu Kleinreparaturen enthält. Wenn ja, tauschen Sie z.B. einen defekten Klodeckel oder eine kaputte Lampe am besten gleich aus. Das erspart unnötige Diskussionen.

    Ist alles bezahlt?

    Haben Sie alle Mietzahlungen und Nebenkosten geleistet? Steht die letzte Nebenkostenabrechnung noch aus? Der Vermieter darf einen Teil der Kaution einbehalten, falls dort mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. Den übrigen Teil muss er jedoch auszahlen, wenn ansonsten alles geklärt ist.

    Schäden beseitigt?

    Haben Sie Schäden in der Wohnung hinterlassen, die über die normale Abnutzung hinausgehen? Beseitigen Sie z.B. Brandlöcher von Zigaretten, Rückstände von Katzenurin, oder tiefe Kratzer im Fussboden.

    Schönheitsreparaturen

    Haben Sie fällige Schönheitsreparaturen vorgenommen? Sie sind dazu verpflichtet, wenn eine Klausel im Mietvertrag steht, die gültig ist. Weitere Voraussetzung: Sie haben die Wohnung beim Einzug renoviert übernommen. Und: Der aktuelle Zustand erfordert eine Renovierung.

    Alles erledigt, aber Vermieter zahlt Kaution trotzdem nicht zurück?

    Sie haben alle oben aufgeführten Dinge erledigt, aber erhalten Ihre Kaution trotzdem nicht zurück? Nun wird es Zeit, aktiv zu werden. Gehen Sie nach der folgenden Anleitung vor:

    Suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter

    Suchen Sie im ersten Schritt ein ganz normales freundliches Gespräch mit ihrem Vermieter. Rufen Sie ihn am besten an, oder vereinbaren einen Termin. Fragen Sie einfach nach, warum er die Mietkaution noch nicht zurückgezahlt hat. Manchmal liegen die Dinge ganz einfach, und lassen sich schnell aus der Welt räumen. Vielleicht war Ihr Vermieter aus nachvollziehbaren Gründen, wie z.B. Krankheit verhindert. Ansonsten lassen Sie sich die Gründe erläutern. Da Sie die wichtigen Punkte bereits kennen (siehe Tabelle oben), sind Sie gut vorbereitet, und können mitreden.

    Setzen Sie ihm schriftlich eine Frist

    Bleibt die Rückzahlung trotzdem aus, fordern Sie Ihren Vermieter schriftlich dazu auf. Setzen Sie ihm am besten eine Frist. Zwei Wochen gelten hierbei als angemessen. Nutzen Sie hierfür die Versendungsart „Einschreiben mit Rückschein“, um eine sichere Zustellung zu gewährleisten. Lassen Sie sich in dem Schreiben auch die Gründe darlegen, warum er die Kaution nicht auszahlt. Weisen Sie ihn vorsichtshalber darauf hin, dass nach Ablauf der Frist rechtliche Schritte folgen werden. Nutzen Sie hierfür unser Musterschreiben vom Experten, wenn Sie möchten.

    Leiten Sie ein Mahnverfahren ein

    Reagiert der Vermieter nicht auf Ihre Fristsetzung, leiten Sie nun ein Mahnverfahren ein. Wenden Sie sich an das zuständige Mahngericht, und erwirken Sie dort einen gerichtlichen Mahnbescheid. Dies geht heutzutage online. Die Nutzung des Online-Mahnbescheids ist preisgünstig, effizient und ohne Rechtsanwalt möglich. Ihr Vermieter bekommt darin eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Viele Empfänger zahlen in diesem Moment, oder suchen zumindest nun das Gespräch mit Ihnen. Das liegt daran, dass ein amtliches Dokument in jedem Fall mehr Eindruck macht als ein selbstverfasstes Anschreiben.

    So funktioniert der Online-Mahnbescheid

    • 1. Gehen Sie auf die Webseite online-mahnantrag.de. Wählen Sie dort Ihr Bundesland.
    • 2. Geben Sie nun Schritt für Schritt die abgefragten Daten in die Eingabemaske ein. Abgefragt werden Angaben zum Gläubiger, zum Schuldner, zum Inhalt der Forderung sowie dem Betrag. Gläubiger sind Sie, Schuldner ist Ihr Vermieter.
    • 3. Sind alle Daten vollständig erfasst, laden Sie den Antrag herunter, und drucken Sie ihn aus. Geben Sie ihn zur Post. Am besten per Einschreiben, damit nichts verloren geht.

    Vermieter ignoriert Mahnbescheid: Was nun?

    Ist der Vermieter der Meinung, dass er Ihnen keine Rückzahlung schuldet, kann er dem Mahnbescheid innerhalb einer Frist von 14 Tagen widersprechen. Legt er rechtzeitig Widerspruch ein, müssen Sie Ihre Forderung auf dem Wege der Vollstreckung durchsetzen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

    Sie betreiben die Vollstreckung selbst

    Sie benötigen dafür nicht zwingend einen Anwalt. Die Weiterverfolgung über die Vollstreckung können Sie bereits im Mahnbescheidantrag ankreuzen. So müssen Sie nicht erneut tätig werden. Nach Ablauf der Frist erhalten Sie vom Mahngericht automatisch einen Antrag auf Ausstellung eines Vollstreckungsbescheids. Füllen Sie diesen aus, und senden ihn an das Gericht zurück. Viele Zahlungspflichtige lenken mit der „Aussicht“ auf eine Vollstreckung ein, und zahlen spätestens jetzt.

    Sie übergeben die Sache dem Mieterschutzbund oder einem Fachanwalt

    Möchten Sie den Weg der Mahnung oder Vollstreckung nicht selbst gehen, wenden Sie sich an den Mieterschutzbund oder den örtlichen Mieterverein. Lassen Sie sich dort gegen ein geringes Entgelt beraten. Rät Ihnen der Mieterschutzbund oder Mieterverein einen Fachanwalt für Mietrecht in Anspruch zu nehmen, beauftragen Sie diesen mit der Durchsetzung Ihrer Interessen. Hier sind jedoch Kosten und Nutzen abzuwägen.

    Vermieter zahlt Mietkaution nicht vollständig zurück: Was tun?

    In der Praxis kommt es häufig vor, dass der Vermieter die Kaution nicht vollständig zurückzahlt. Dies ist erstmal nichts ungewöhnliches, und in bestimmten Fällen auch berechtigt. Beispiele hierfür sind, wenn der Vermieter Schäden in der Wohnung auf seine Kosten beseitigen muss, oder bei der letzten Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung zu erwarten ist. Häufiger Streitpunkt ist dabei die Höhe des einbehaltenen Betrags, der nicht immer nachvollziehbar ist. Hier können Sie als Mieter folgendermaßen vorgehen: Lassen Sie sich eine genaue Aufstellung der Kosten vom Vermieter vorlegen. Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Informieren Sie sich, wie teuer bestimmte Handwerkerleistungen sind, und vergleichen Sie dies mit den abgezogenen Beträgen. Sind die Kosten zu hoch angesetzt, fordern Sie den Vermieter zur Rückzahlung des Differenzbetrags auf. Eine Orientierung zur Höhe der Abzüge finden Sie in unserem Ratgeber: Wie viel Kaution darf der Vermieter einbehalten?

    Welche Fristen gelten für die Rückzahlung?

    Die Rechtsprechung gibt für die Rückzahlung bestimmte Zeiträume vor. Diese gehen je nach Situation von wenigen Tagen bis hin zu 12 Monaten. Der Vermieter darf sich z.B. Zeit nehmen, um die Wohnung gründlich auf Schäden zu überprüfen. Auch bis die Nebenkosten komplett abgerechnet sind, kann einige Zeit vergehen. Eine Orientierung bietet die folgende Tabelle, siehe Fristen zur Rückzahlung der Mietkaution.

    Musterschreiben für Kautionsrückzahlung

    Musterschreiben für Rückforderung der Kaution vom VermieterIhr Vor-Vermieter lässt sich mit der Mietkaution viel Zeit? Dann fordern Sie ihn aktiv zur Rückzahlung auf. Nutzen Sie hierfür unser Musterschreiben vom Experten. Laden Sie das fertige Muster gegen eine geringe Gebühr herunter, wahlweise als PDF oder Word-Dokument. Sie können das Schriftstück später noch beliebig anpassen, falls nötig.

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    • 1. Günstigen Anbieter auswählen.
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    Kategorie: News Stichworte: Mietkaution, Mietrecht

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