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    Wann bekommt man die Mietkaution zurück?

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 18. Mai 2021

    Wann bekommt man die Kaution zurückAls Mieter möchten Sie Ihre Mietkaution so schnell wie möglich zurück bekommen. Verständlich, denn ein Umzug kostet Geld, und schließlich verlangt auch der neue Vermieter wieder eine Kaution. Wir erläutern, bis wann eine Rückzahlung erfolgen muss, und welche Voraussetzungen gelten.

    Inhaltsverzeichnis

    • 1 ➥ Das Wichtigste auf einen Blick
    • 2 Wann bekomme ich die Mietkaution zurück (Voraussetzungen)?
    • 3 Bis wann bekomme ich die Kaution zurück (Fristen)?
    • 4 Tipps: So bekommen Sie die Kaution schneller zurück
    • 5 Vermieter zahlt Kaution nicht aus? Das können Sie tun

    ➥ Das Wichtigste auf einen Blick

    • Die Mietkaution dient dem Vermieter zur Absicherung seiner finanziellen Ansprüche aus dem Mietvertrag.
    • Er muss sie nicht sofort nach dem Auszug auszahlen, sondern erst nachdem alle Ansprüche geklärt wurden.
    • Je nach Situation gelten für die Rückzahlung unterschiedliche Fristen.

    Wann bekomme ich die Mietkaution zurück (Voraussetzungen)?

    Bevor man sich als Mieter über den Zeitpunkt der Rückzahlung Gedanken macht, ist zunächst ein Blick auf die „Situation“ sinnvoll. Nämlich die Voraussetzungen die erfüllt sein müssen, damit der Vermieter die Kaution „freigibt“.

    • 1. Ist das Mietkonto ausgeglichen? Habe ich alle vereinbarten monatlichen Zahlungen geleistet?
    • 2. Übergabe bei Auszug: Habe ich die Wohnung gereinigt, eventuelle Schäden beseitigt, und im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturen durchgeführt?
    • 3. Nebenkosten: Wurden alle Strom- Wasser- und Heizkosten komplett abgerechnet? Steht eventuell noch eine Endabrechnung mit einer Nachzahlung aus?

    Bis wann bekomme ich die Kaution zurück (Fristen)?

    Der Vermieter ist grundsätzlich dazu verpflichtet, dem Mieter nach Ende des Mietverhältnisses die Mietkaution zurück zu zahlen. Zu einer vollständigen Rückzahlung direkt nach dem Auszug kommt es jedoch nur selten. Meist dauert es einige Wochen oder sogar Monate. Wie lange sich der Vermieter damit Zeit lassen darf, ist leider nicht einheitlich im Gesetz geregelt, sondern hängt vom Einzelfall ab. Je nach Situation gibt es Richtwerte, die aus der Rechtsprechung – also verschiedenen Gerichtsurteilen in der Vergangenheit – entstanden sind.

    Situation
    Regelung und Frist

    Fall 1: Der Musterfall

    Alles ist erledigt: Alle Zahlungen aus dem Mietvertrag wurden geleistet, auch die Nebenkosten. Die Wohnung wurde mängelfrei übergeben. Der Vermieter hat nichts zu beanstanden, und erbittet sich auch keine Frist für eine gründliche Überprüfung. In dem Fall dürfen Sie als Mieter die Kaution zeitnah – das heisst innerhalb weniger Tage – vollständig zurück verlangen.

    Fall 2: Prüfung der Ansprüche

    Dem Vermieter wird grundsätzlich eine sogenannte Prüfungs- und Überlegungsfrist zugestanden, um z.B. die Wohnung auf weitere Schäden zu überprüfen. Auch wenn die Übergabe bereits erfolgt, und alle Ansprüche geklärt scheinen, darf er diese Frist beanspruchen. In dem Fall können Sie als Mieter erst nach 6 Monaten die Herausgabe fordern, und ggfls. einklagen.

    Fall 3: Nebenkosten-Abrechnung

    Ein Sonderfall ist die letzte noch ausstehende Nebenkostenabrechnung. Ist dort mit einer Nachzahlung zu rechnen, darf der Vermieter hierfür einen angemessenen Teil der Kaution sogar bis zu 12 Monate einbehalten. Der Teil der Mietkaution, der nicht für die Nachzahlung benötigt wird, ist jedoch bereits vorher an den Mieter zurück zu zahlen. Für diesen nicht benötigten Teil gelten dann wiederum die Fristen aus Fall 1 oder 2.

    Fall 4: verrechnete Ansprüche

    Bleibt der Mieter Zahlungen schuldig, oder beseitigt hinterlassene Schäden in der Wohnung nicht, darf der Vermieter den entsprechenden Teil der Mietkaution einbehalten, und mit den offenen Forderungen verrechnen. Der übrige nicht benötigte Teil der Kaution ist dagegen an den Mieter auszuzahlen. Hierfür gelten wiederum die Fristen aus den 3 obengenannten Beispielen.

    Tipps: So bekommen Sie die Kaution schneller zurück

    Je nach Situation gibt es zwar bestimmte Fristen, nach denen sich der Vermieter mit der Rückzahlung Zeit lassen kann. Sie können jedoch als Mieter den Zeitraum bis zur Auszahlung zum Teil selbst beeinflussen, indem sie ein paar wichtige Regeln beachten. Mit den folgenden Tricks erhält man seine Mietkaution oft schneller zurück:

    Vorabnahme der Wohnung durchführen

    Zur Vorbereitung der eigentlichen Wohnungsübergabe kann es sinnvoll sein, eine sogenannte Vorabnahme durchzuführen. Hierfür treffen sich Mieter und Vermieter in der Wohnung, um eine Bestandsaufnahme zu machen. Hierbei wird z.B. geklärt, welche Schäden bis zum Tag der eigentlichen Übergabe noch zu beseitigen sind. Eventuell müssen Sie als Mieter die Wohnung vor Ihrem Auszug nochmal streichen, oder selbst durchgeführte Umbauten rückgängig machen. Eine Vorabnahme ist nicht verpflichtend, jedoch empfehlenswert. Denn hiermit lassen sich Zuständigkeiten klären und Missverständnisse vermeiden, sodass die eigentliche Wohnungsübergabe am Ende reibungsloser verläuft.

    Wohnung sauber übergeben

    Sie können sich als Mieter gut auf den Tag der Übergabe vorbereiten, indem Sie Ihrem Vermieter einen positiven ersten Eindruck vermitteln. In dem Moment wo der Vermieter die Wohnung betritt, sollte sie komplett leergeräumt und sauber sein. In den meisten Mietverträgen wird eine sogenannte „besenreine“ Übergabe vereinbart. Beim Begriff „besenrein“ kommt es häufig zu Missverständnissen: Es reicht nämlich nicht aus, die Zimmer einfach nur zu kehren, oder nur Schmutz zu entfernen, für den man einen Besen benutzt. Nach dem BHG-Urteil VIII ZR 124/05 vom 28.06.2006 muss der Mieter alle groben Verschmutzungen entfernen. Im Rahmen einer besenreinen Übergabe müssen z.B. Müll und Speisereste aus der Wohnung entfernt werden. Auch Spinnweben in den Ecken müssen beseitigt, oder ein verschmutzter Küchenherd gereinigt werden. Eine stark verkalkte oder verschmierte Dusche ist ebenfalls zu säubern. Dagegen müssen der Fußboden oder die Fenster nicht geputzt werden. Auch das Streichen der Wände gehört nicht dazu.

    Unbedingt ein Wohnungsübergabeprotokoll nutzen

    Die Abnahme beim Auszug ist für die Rückzahlung der Mietkaution ein entscheidender Moment. Denn Streitigkeiten über den Zustand der Wohnung führen häufig zu einem Einbehalt durch den Vermieter. Viele Hausherren versuchen zudem noch die eine oder andere Reparatur, die sie eigentlich selbst durchführen müssten, auf den Mieter abzuwälzen. Hier kommt das Wohnungsübergabeprotokoll ins Spiel. Das Schriftstück dient als wichtiges Beweismittel, um den Zustand einer Wohnung zu dokumentieren. Alle Punkte die darauf als erledigt vermerkt wurden, kann der Vermieter später nicht mehr als Mangel geltend machen. Meist bringt der Vermieter bereits ein fertiges Formular zum Abnahmetermin mit. Falls nicht, sollten Sie sich als Mieter unbedingt selbst darum kümmern.

    Barkaution durch Bürgschaft ersetzen

    Eine Mietkaution muss nicht unbedingt in bar geleistet, sondern kann auch über eine Bürgschaft abgesichert werden. Die Hinterlegung einer Bürgschaft ist auch noch zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich im Rahmen eines „Austausch“ möglich. Hierdurch erhalten als Mieter Ihre bereits hinterlegte Barkaution vorzeitig zurück, und haben das Geld für andere Ausgaben zur Verfügung. Diese Vorgehensweise ist jedoch nur mit Einverständnis des Vermieters möglich. Mehr Infos hierzu finden Sie im Kapitel zur Mietkautionsbürgschaft.

    Vermieter zahlt Kaution nicht aus? Das können Sie tun

    Obwohl Sie sich als Mieter an alle Regeln gehalten haben, kann es sein, dass der Vermieter die Auszahlung Ihrer Kaution hinauszögert. Dies kann aus Unwissenheit geschehen, weil er sich mit den Fristen nicht auskennt. Bei so manchem Hausherr ist es aber auch Berechnung, weil er z.B. Kosten für normale Instandhaltungen auf Sie als Mieter abwälzen möchte. Wie Sie sich in einem solchen Fall verhalten, lesen Sie in unserem Artikel: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück: Was tun?

    Kautionsbürgschaft beantragen
    • 1. Günstigen Anbieter auswählen.
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    • 2. Vertrag online abschließen.
    • 3. Urkunde an Vermieter übergeben.

    Kategorie: News Stichworte: Mietkaution, Mietrecht, Tipps

    Leser-Interaktionen

    Kommentare

    1. Maria meint

      27. Januar 2020 um 17:20

      Hallo,

      ich wohne in einer Wohnung, in der bisher niemand vorher seine Mietkaution zurückbekommen hat. Ich habe eine Liste mit vier dieser Personen. Da ich das Zimmer Ende dieses Monats verlasse, weiß ich nicht, was ich in dieser Situation tun soll. Da es gegen das Gesetz verstößt, die Kaution von der Miete abzuziehen. Ich habe den Vermieter gebeten, ein Papier zu unterschreiben, in dem er erklärt, dass er die Kaution nach der Überprüfung meines Zimmers zurückgibt, und einen Nachweis über meine Abrechnung zu verlangen. Er lehnte ab.

      Die 4 Personen haben ihm bereits mit der Polizei gedroht, aber es hat sich nichts geändert.
      Was soll ich jetzt machen?

      Freundliche Grüße
      Maria

      Antworten
      • admin meint

        3. Februar 2020 um 10:37

        Hallo,

        o.k. immerhin wissen Sie schon, was Sie erwartet, und können sich darauf vorbereiten. Ich sehe hier grundsätzlich 2 Möglichkeiten: 1. Sie zahlen tatsächlich die letzten Mieten nicht mehr, und nehmen das als Druckmittel. Möglichkeit 2: Sie lassen sich beim Mieterschutzbund oder der Verbraucherzentrale gegen eine geringe Gebühr beraten.

        Viel Erfolg

        Antworten
    2. Ingo meint

      5. Januar 2021 um 11:07

      Wir haben zu zweit in einer Wohnung gewohnt, und die Mietkaution in Raten auf das Konto bei einer Bank überwiesen. Der Mietvertrag lief auf mich und meine Freundin. Jetzt ist meine Freundin verstorben. Nun bekomme ich die Kaution von der Bank nicht komplett zurück, sondern nur einen Teil. Das ist jetzt 1 Jahr und 3 Monate her. Aber vom Vermieter ist die Mietkaution freigegeben.

      Antworten
      • admin meint

        7. Januar 2021 um 09:34

        Hallo,

        ich würde wie folgt vorgehen: Die Bank muss zunächst über den Tod Ihrer Freundin informiert werden. Legen Sie dort bitte eine Sterbeurkunde von ihr vor. Gehen Sie dann am besten zusammen mit Ihrem ehemaligen Vermieter zur Bank, um das Konto aufzulösen. Ansonsten lassen sie sich bitte die Freigabe der Kaution durch den Vermieter schriftlich bestätigen. Dann sollte das schon klappen.

        Viel Erfolg

        Antworten

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