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    Wohnungsübergabe bei Auszug: 10 Tipps für Mieter

    Martin Sohn (IHK Bankfachwirt) und
    Experte für Finanzen

    Stand: 7. Dezember 2022

    Tipps für die Wohnungsübergabe bei AuszugAuch das beste Mietverhältnis kann zum Abschluss noch einmal auf die Probe gestellt werden. Nämlich dann, wenn beim Auszug die Wohnungsübergabe ansteht. Doch wer die folgenden Tipps befolgt, kann so manchen Ärger vermeiden. Welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben, und worauf Sie achten sollten.

    Inhaltsverzeichnis

    • 1 Termin für Wohnungsübergabe bei Auszug gut planen
    • 2 Führen Sie immer eine Vorabnahme durch
    • 3 Was bedeutet besenrein bei der Wohnungsübergabe?
    • 4 Umbauten rückgängig machen
    • 5 Selbst verursachte Schäden beseitigen
    • 6 Wann muss ich als Mieter renovieren oder streichen?
    • 7 Unbedingt Wohnungsübergabeprotokoll nutzen
    • 8 Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung mit Fotos
    • 9 Nehmen Sie zur Übergabe einen Zeugen mit
    • 10 Wann bekommt man die Kaution zurück?

    Termin für Wohnungsübergabe bei Auszug gut planen

    Planen Sie Ihren Termin für die Wohnungsübergabe so, dass Sie im Zweifel genug Zeit haben, nach dem Auszug alles Nötige zu erledigen. Denn haben Sie einmal die Schlüssel abgegeben, kommen Sie nicht mehr in die Wohnung hinein. Achten Sie darauf, dass alle Räume sauber und leergeräumt sind. Das gilt auch für den Keller und andere Nebenräume.

    Tipp: Schlagen Sie Ihrem Vermieter selbst einen Übergabetermin vor. So geraten Sie nicht unter Zeitdruck. Schlägt wiederum der Hausherr ein Datum vor Ende der Mietzeit vor, müssen Sie dies nicht akzeptieren.

    Führen Sie immer eine Vorabnahme durch

    Die Vorabnahme ist ein separater Termin vor der eigentlichen Wohnungsübergabe, bei dem Sie mit Ihrem Vermieter eine Bestandsaufnahme durchführen. Diese ist nicht verpflichtend, bietet aber Vorteile. Es geht darum, in welchem Zustand die Mietsache zu übergeben ist. Z.B. wird besprochen, welche Schäden beseitigt, oder welche Umbauten rückgängig gemacht werden müssen.

    Tipp: Bestehen Sie auf einer Vorabnahme. So lassen sich letzte Fragen klären, und Missverständnisse bei der eigentlichen Übergabe vermeiden.

    Was bedeutet besenrein bei der Wohnungsübergabe?

    Meist steht in einem Mietvertrag, dass die Wohnungsübergabe bei Auszug besenrein zu erfolgen hat. Das klingt erst einmal gut, und hört sich nicht nach allzu viel Arbeit an. Doch Vorsicht: besenrein heißt eben nicht bloß einmal durchfegen. Der BGH definiert in seinem Urteil vom 28.06.2006 unter dem Aktenzeichen VIII ZR 124/05 die besenreine Übergabe mit der „Beseitigung grober Verschmutzungen“.

    Tipp: Um Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden, gehen Sie wie folgt vor: Räumen sie die Wohnung komplett leer, entsorgen Sie Müll. Fegen Sie Parkett, Fliesen oder Laminat. Saugen Sie Teppiche ab. Entfernen Sie Klebereste, Spinnweben, Essensreste, Kalkablagerungen und Schmierschichten.

    Umbauten rückgängig machen

    Mit Umbauten sind bauliche Veränderungen gemeint, die Sie als Mieter in der Wohnung nachträglich vorgenommen haben. Typische Beispiele sind Einbauschränke, angeschraubte Regale, ein Hochbett oder ein Katzennetz. Was Sie beachten sollten: Die Mietwohnung bleibt immer das Eigentum des Vermieters. Daher muss zumindest für größere Umbauten, die nicht so einfach wieder beseitigt werden können, immer die Zustimmung des Hausherrn eingeholt werden. Entweder stimmt dieser den Umbaumaßnahmen zu, und übernimmt diese nach der Kündigung des Mietverhältnisses. Oder die Wohnung muss beim Auszug wieder in ihren anfänglichen Zustand gebracht werden. Fehlt die Zustimmung des Vermieters, kann dieser auf die gesetzlich festgelegte Pflicht zum Rückbau bestehen, also die Entfernung auf Kosten des Mieters verlangen.

    Tipp: Haben Sie Umbauten vorgenommen, sollten Sie bei der Vorabnahme zunächst mit dem Vermieter darüber sprechen. Stellen diese nämlich eine Wertverbesserung für die Wohnung dar, stimmt er eventuell zu, und Sie können sich die Arbeit mit dem Rückbau sparen. Ansonsten sollte alles bis zum eigentlichen Übergabetermin rückgängig gemacht werden.

    Selbst verursachte Schäden beseitigen

    Zahlreiche Flecken auf der Tapete, tiefe Kratzer im Parkett oder diverse Sprünge im Waschbecken: Für Beschädigungen, die über eine normale Abnutzung hinausgehen, haftet in der Regel der Verursacher. Der Vermieter hat also einen Anspruch auf Beseitigung der Schäden. Dagegen sind normale Abnutzungen mit der Miete abgegolten, und sind somit Sache des Eigentümers. Unter die normale Abnutzung fällt z.B. ein leichter Abrieb des Teppichbodens, oder ein Abdruck im Fussboden, weil ein Möbelstück jahrelang an derselben Stelle stand.

    Tipp: Beheben Sie Mängel möglichst bis zur Wohnungsübergabe. Oder klären Sie rechtzeitig miteinander, wie Sie vorgehen möchten. Sie können hierfür auch eine Fachfirma beauftragen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass sich der Vermieter selbst darum kümmert, und einen entsprechenden Betrag von der Kaution abzieht.

    Wann muss ich als Mieter renovieren oder streichen?

    Oft werden im Mietvertrag sogenannte Schönheitsreparaturen vereinbart, die Mieter unter bestimmten Voraussetzungen durchführen müssen. Hierzu zählen z.B. das Streichen oder Tapezieren der Wände sowie das Lackieren der Heizkörper, Türen und Fenster.

    Lesen Sie unsere Tipps:

    • Was sind Schönheitsreparaturen?
    • Wann müssen Mieter die Wohnung bei Auszug streichen?
    • Welche Klauseln und Fristen für Schönheitsreparaturen sind wirksam?

    Unbedingt Wohnungsübergabeprotokoll nutzen

    Mit einem Wohnungsübergabeprotokoll lässt sich der Zustand der Mieträume beim Ein- oder Auszug schriftlich dokumentieren. Eingetragen wird dort z.B. ein (behobener) Schaden, die Zählerstände für Strom, Heizung und Wasser sowie die übergebenen Schlüssel. Es dient als Beweismittel zur Klärung des Sachverhalts, z.B. bei Missverständnissen, Meinungsverschiedenheiten oder gerichtlichen Auseinandersetzungen. Idealerweise haben Sie bereits beim Einzug ein Abnahmeprotokoll unterschrieben. Dann kann Sie der Vermieter nicht für Schäden früherer Mieter haftbar machen. Die Nutzung des Protokolls ist für beide Mietparteien nicht verpflichtend. Sie sollten jedoch als Mieter darauf bestehen, damit später keine Nachforderungen kommen. Auf dem Formular sollten unbedingt beide Mietparteien unterschreiben.

    Tipp: Nehmen Sie schon ein fertiges Formular zur Wohnungsübergabe mit. Dies gilt für den Fall, dass der Vermieter selbst keines dabei hat, oder keinen Wert auf das Übergabeprotokoll legt. Lassen Sie es in dem Fall unbedingt von einem Zeugen mit unterschreiben.

    Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung mit Fotos

    Zusätzlich zum Protokoll kann es sinnvoll sein, die Wohnungsübergabe mit Fotos zu dokumentieren. Das verstärkt noch einmal die Beweiskraft, und macht es für die Gegenseite schwieriger, Nachforderungen zu stellen. Fotografieren Sie aber nicht nur die Zimmer oder bestimmte Mängel, sondern auch Zählerstände und Schlüssel. Wichtig ist auch der Keller sowie andere genutzte Nebenräume.

    Hinweis: Erstellungsdaten von digitalen Medien lassen sich leicht fälschen, und daher anzweifeln. Fotografieren Sie zusätzlich eine aktuelle Tageszeitung, die sich in der Wohnung befindet, auf der das Datum zu sehen ist. Legen Sie die Zeitung an die entsprechende Stelle.

    Nehmen Sie zur Übergabe einen Zeugen mit

    Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, ein Übergabeprotokoll zu nutzen. Verweigert er dies, z.B. weil das Verhältnis ohnehin schon schwierig war, empfiehlt es sich, die Übergabe unter Anwesenheit eines Zeugen durchzuführen. Dieses Vorgehen ist auch dann ratsam, wenn Sie mit den festgestellten Mängeln nicht einverstanden sind. Oder wenn Sie schon vorher wissen, dass es zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Die Mitnahme einer weiteren Person ist grundsätzlich immer ratsam. Denn Sie müssen damit rechnen, dass auch der Vermieter mit einem Zeugen erscheint.

    Hinweis: Der Vermieter darf Ihnen die Mitnahme einer Person übrigens nicht verweigern. Denn bis zum Zeitpunkt der Übergabe haben Sie das „Hausrecht“, und können bestimmen, wer sich als Besucher in Ihrer Wohnung aufhält.

    Wann bekommt man die Kaution zurück?

    Bestätigt Ihnen der Vermieter eine mängelfreie Übergabe der Mietwohnung samt beglichener Forderungen aus dem Mietvertrag, steht Ihnen eine unverzügliche Rückzahlung der Kaution zu. Nimmt der Hausherr die ihm vom Gesetzgeber zugestandene Prüfungs- und Überlegungsfrist für Schäden in Anspruch, kann der Zeitraum auch bis zu sechs Monate betragen. Ist für die letzte Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung zu erwarten, kann der Vermieter einen entsprechenden Restbetrag sogar bis zu 12 Monate einbehalten. Siehe auch Übersicht mit den Fristen zur Mietkaution-Rückzahlung.

    Tipp: Wann Sie Ihre Mietkaution zurück bekommen, hängt auch von Ihnen ab. Beheben Sie alle Mängel wie vereinbart. Bauen Sie nachträgliche Veränderungen zurück, wenn vom Vermieter gefordert. Übergeben Sie die Wohnung leergeräumt und sauber. Führen Sie Schönheitsreparaturen durch, falls Sie es müssen.

    Kategorie: News Stichworte: Mietrecht, Tipps, Wohnung

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