Verweigert der Vermieter einen Mangel in der Wohnung zu beheben, dürfen Mieter unter bestimmten Umständen die Miete mindern. Ein Abzug sollte jedoch nicht wahllos erfolgen, sonst droht die Kündigung des Mietvertrags. Wir erläutern, wie Sie eine Mietminderung berechnen, und worauf zu achten ist.
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Auch das beste Mietverhältnis kann zum Abschluss noch einmal auf die Probe gestellt werden: Nämlich dann, wenn die Wohnungsübergabe bei Auszug ansteht. Doch wer die folgenden Tipps befolgt, kann so manchen Ärger vermeiden. Welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben, und worauf Sie achten sollten.
Die gängigste Art der Kautionsanlage ist nach wie vor das herkömmliche Sparkonto. Doch niedrige Zinsen, steigende Gebühren sowie die Inflation mindern den Wert der Sicherheit, je länger das Geld während der Mietdauer festliegt. Wir erläutern, welche Alternativen es gibt, und worauf zu achten ist.
Immer derjenige der das Mietkautionskonto eröffnet, muss auch die Kosten übernehmen? Was erstmal logisch klingt, stimmt nur zum Teil. Denn die gesetzlichen Vorschriften sind leider nicht eindeutig. Zudem unterscheiden sich die Bedingungen je nach Situation.
Gleich das Wichtigste vorweg. Dem Vermieter gehört zwar die Immobilie, doch Sie als Mieter haben das Hausrecht. Ohne einen triftigen Grund müssen Sie ihm keinen Zutritt gewähren. Doch es gibt Ausnahmen, bei denen der Vermieter trotzdem in die Wohnung darf.
Ein Vermieter oder Makler darf grundsätzlich nicht ohne die Erlaubnis des Mieters in dessen Wohnung Fotos oder Video-Aufzeichnungen anfertigen. Dies stellt eine Verletzung der Privatsphäre dar. Hier ist das Mietrecht ziemlich eindeutig. Doch es gibt Ausnahmen.
Sie heißen Betriebskosten oder Nebenkosten – oder auch zweite Miete. Der Vermieter darf die Kosten grundsätzlich per Mietvertrag auf seine Mieter umlegen. Das gilt jedoch nicht immer. Was die einzelnen Begriffe bedeuten, was Vermieter in einer Wohnung abrechnen dürfen, und welche Voraussetzungen gelten.
Der Auszug ist schon eine Weile her, auch die Übergabe der Wohnung hat schon stattgefunden. Aber der ehemalige Vermieter zahlt die Kaution nicht oder nicht vollständig zurück. Doch was sind die Gründe dafür? Und welche Möglichkeiten habe ich als Mieter, an mein Geld zu kommen? Wir klären auf.
Geht in der Mietwohnung etwas kaputt, ist normalerweise der Vermieter zuständig. Doch sogenannte Bagatellschäden darf er über eine bestimmte Klausel im Mietvertrag auf den Mieter abwälzen. Das Ganze nennt sich Kleinreparaturen, und ist bis zu einer bestimmten betraglichen Höchstgrenze erlaubt.
Dem Vermieter die richtigen Fragen stellen, und ihm umgekehrt die passenden Antworten liefern: Wer diese Regeln beherrscht, hinterlässt bei der Wohnungsbesichtigung einen guten Eindruck. Wir erläutern, wie Sie sich als Mieter richtig verhalten, und worauf es ankommt.
